Domain-Newsletter

Ausgabe #964 – 25. April 2019

Themen: ICANN – Domain-Marktplatz zeigt sich robust | DNS – Hackerangriff heftiger als befürchtet? | TLDs – Neues von .au, .cl und .kpmg | UDRP – Dr. Muscle zu schwach für drmuscle.com | Rückblick – Domain-King twittert alte Deals | xa.com – China-Investor zahlt CNY 12.000.000,- | München – 7. Domain-Stammtisch am 18. Mai 2019

ICANN – DOMAIN-MARKTPLATZ ZEIGT SICH ROBUST

Die Internet-Verwaltung ICANN hat ihren Report zu den „Domain Name Marketplace Indicators“ in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Allen Unkenrufen zum Trotz erweist sich der Gesamtmarkt an Domain-Registrierungen äußerst robust.

Seit Juli 2016 berichtet ICANN halbjährlich im Report „Domain Name Marketplace Indicators“ über die allgemeinen Entwicklungen bei den generischen Top Level Domains (gTLDs) und den country code Top Level Domains (ccTLDs), um Transparenz und Wettbewerb in diesem globalen Markt zu schaffen. Die aktuellen Zahlen datieren auf den 31. Dezember 2018, lediglich die sogleich folgenden Zahlen der gTLDs wurden seit 31. Dezember 2016 nicht mehr aktualisiert. Demnach sind Domains vor allem im asiatischpazifischen Raum, in Europa und in Nord-Amerika verbreitet; Afrika dagegen bleibt auch in dieser Hinsicht vorerst weiter Entwicklungsland (Registrierungen in Millionen):

Region | gTLDs (2016) | ccTLDs (2016) | ccTLDs (2018)

Afrika | 1,26 | 3,08 | 3,31
Asia-Pazifik | 65,00 | 57,54 | 65,18
Europa | 36,04 | 69,94 | 72,59
Latein-Amerika | 9,83 | 8,64 | 8,96
Nord-Amerika | 83,92 | 4,84 | 4,87

Licht ins Dunkel bringt der Report auch bei den internationalisierten Domain-Namen (IDNs). Auch wenn die Gesamtzahl an registrierten IDNs sowohl unter gTLDs (2.251.773) als auch ccTLDs (4.939.779) überschaubar bleibt, wächst vor allem bei den Länderendungen ihr Anteil beständig. So sind dort seit 31. Dezember 2015 knapp zwei Millionen IDNs hinzugekommen. Insgesamt dominieren, aufgrund ihres Anteils an der Weltbevölkerung, wenig überraschend IDNs mit chinesischen Schriftzeichen den Markt. Bei den ccTLDs konnten sie in den letzten drei Jahren um satte 217 Prozent zulegen; noch gefragter waren koreanische Schriftzeichen, die in Domains unter Länderendung im gleichen Zeitraum sogar um 476 Prozent zulegen konnten. Unter den gTLDs waren hingegen kyrillische Sonderzeichen besonders gefragt. Hier die einzelnen Registrierungszahlen zum 31. Dezember 2018:

Schriftzeichen | gTLDs | ccTLDs

Chinesisch | 1.206.594 | 2.170.986
Kyrillisch | 109.006 | 868.239
Japanisch | 341.403 | 99.869
Koreanisch | 142.896 | 612.830
Latein | 359.185 | 1.152.382

Ebenfalls Erwähnung finden Schiedsverfahren nach der UDRP (Uniform Domain-Name Resolution Policy), wobei jedoch keine Einzelbetrachtung für die jeweiligen UDRP-Provider wie WIPO oder NAF erfolgt, sondern eine Gesamtbetrachtung aller derzeit fünf offiziellen Schiedsgerichte. Demnach steigt zwar die Anzahl der UDRP-Verfahren an, das gilt aber auch für die Gesamtanzahl der registrierten Domains. Auffällig ist dagegen, dass die Erfolgsaussichten für Domain-Inhaber lange Jahre bei unter 25 Prozent lag, sich nunmehr aber wieder verbessert:

– | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018
Zahl der
UDRP-Verfahren | 4.077 | 4.192 | 4.387 | 4.561 | 5.466
zu Lasten des
Domain-Inhabers | 77% | 76% | 78% | 82% | 71%

Rückläufig ist dagegen die Anzahl der Uniform Rapid Suspension-Verfahren. Sie sank von 233 (2014) auf 165 (2018), obwohl die Zahl der registrierten Domains ebenso anstieg wie die Zahl der TLDs, für die ein URS-Verfahren angewandt werden kann. Dagegen sollten sich die Domain-Inhaber in einem URS-Verfahren keine großen Erfolgsaussichten ausrechnen: im Jahr 2018 hatten gerade mal 5 Prozent der Beschwerdegegner Erfolg, in 95 Prozent aller Verfahren obsiegten dagegen die Markeninhaber.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2019-04-17-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

DNS – HACKERANGRIFF HEFTIGER ALS BEFÜRCHTET?

Der Hackerangriff auf das Domain Name System (DNS) Anfang des Jahres 2019 ist offenbar deutlich heftiger als bisher angenommen: nach einem Bericht von Cisco Systems dauern die Attacken unverändert an.

Mitte Januar 2019 machte der US-Computerjournalist Brian Krebs publik, dass eine Entführungswelle auf das DNS zurolle. Dabei sollen die zu einer Domain gehörenden IP-Adressen ersetzt worden sein mit der Folge, dass Nutzer umgeleitet wurden; auf diesem Weg hätten die Hacker unter anderem Daten wie Log-In-Informationen von Regierungen und Unternehmen aus dem Libanon und den Vereinigten Arabischen Emiraten erbeuten können, so dass sie Kontrolle über DNS-Server erlangten und Traffic umleiten konnten. Zudem konnten sie SSL-Zertifikate für die gekaperten Domains wie webmail.finance.gov.lb erlangen, so dass sie abgefangene eMails entschlüsseln konnten. Am 22. Februar 2019 bestätigte ICANN die Angriffe und gab an, dass ein anhaltendes und ernstes Risiko für Schlüsselteile der DNS-Infrastruktur bestehe. Als Schwachstelle hat man Domain-Namen ausgemacht, die nicht durch Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) gesichert sind. Wie ernst der Vorfall war, zeigt, dass die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) des US-Heimatschutzministeriums eine ihrer seltenen Notfalldirektiven erliess, in der alle Zivilbehörden unter anderem angewiesen wurden, ihre Log-In-Daten für DNS-Einträge zu sichern und Passwörter zu ändern.

Nach Einschätzung der Talos Security Group des US-Telekommunikationsunternehmens Cisco Systems Inc. ließen sich die Hacker mit unbekannter staatlicher Unterstützung davon aber nicht beeindrucken. Ende März 2019 soll das schwedische Beratungsunternehmen Cafax ins Visier der Hacker geraten sein. Deren einziger Berater Lars-Johan Liman arbeitet beim DNS-Provider Netnod, der wiederum mit i.root einen von 13 weltweit verteilten RootServern betreibt. Dessen Domain-Namen wurden von den Hackern entführt; so hat die Domain nsd.cafax.com zumindest zeitweise auf eine der gekaperten IP-Adressen verwiesen, ohne allerdings größere Schäden zu verursachen. Wie die Talos Security Group weiter berichtet, haben es die Hacker vor allem auf nationale Sicherheitsunternehmen, Aussenministerien und prominente Energieversorgungsunternehmen im Mittleren Osten und Nordafrika abgesehen. Cisco selbst hat 40 Organisationen in 13 Ländern ermittelt, die seit Januar 2017 von diesen Hackerangriffen betroffen waren. Namentlich erwähnt werden die folgenden Domain-Namen: mofa.gov.sy (syrisches Aussenministerium), syriatel.sy (syrischer Provider Syriatel), owa.gov.cy (Webportal der zypriotischen Regierung) und syriamoi.gov.sy (syrisches Innenministerium). Untypisch sei, dass die Angriffe auch nach ihrer Entdeckung Anfang 2019 praktisch unverändert fortgesetzt werden.

Um den Schaden der von Cisco „Sea Turtle“ getauften Angriffe gutzumachen, sei weit mehr notwendig als ein Wiederherstellen der ursprünglichen Einstellungen. Sie vermuten, dass die Angreifer eine Reihe zusätzlicher Hintertüren eingebaut hätten, um auch in Zukunft in die Systeme ihrer Opfer eindringen zu können. „There has been this huge resistance to believing how bad these compromises are,“ so Bill Woodcock. John Crain, der Chief Security, Stability and Resiliency Officer bei ICANN, hat neben der Aktivierung von DNSSEC den Einsatz von „Registry Lock“ empfohlen, um unbefugte Änderungen an DNS-Einträgen zu verhindern. Weitere Schutzmechanismen wie Zugangskontrolllisten oder Zwei-Faktor-Authentifizierung dürften ebenfalls helfen, sind jedoch in der Praxis wegen ihrer Komplexität unbeliebt.

Die Meldung der Talos Security Group finden Sie unter:
> https://blog.talosintelligence.com/2019/04/seaturtle.html

Quelle: arstechnica.com

TLDS – NEUES VON .AU, .CL UND .KPMG

Es ist ein weiterer Schritt für die .brands: die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wird im Netz ab sofort unter .kpmg erreichbar sein. In Australien bleibt der Bann für Domainer aus, während Chiles .cl neuartigen Rechtsrat bietet – hier unsere Kurznews.

Die australische .au Domain Administration Limited (auDA), Verwalterin der australischen Länderendung .au, hat sich von dem Vorhaben distanziert, den Handel mit .au-Domains einschränken zu wollen. In einem Reformbericht hatte das „Policy Review Panel“ (PRP) vorgeschlagen, die Registrierung von .au-Domains zu verbieten, wenn dies hauptsächlich zu Zwecken eines Wiederverkaufs oder der Lagerhaltung erfolgt. In einer so genannten „Management Response“ lehnt die Registry diese Änderung aber ab; es gäbe keine belastbaren Anzeichen dafür, dass ein „Warehousing“ von Domains .au geschadet hätte. Im Gegenteil solle die Monetarisierung von Domains ausdrücklich gestattet sein. Nicht zuletzt die Internet Commerce Association hat scharf gegen die geplante Änderung protestiert. Freuen dürfte man sich dort ausserdem über die Mitteilung, dass auDa die Registrierung direkt unterhalb von .au zulassen möchte; dabei soll den Inhabern des Pendants auf Third Level Ebene ein „priority status“ zugestanden werden. Die Umstellung soll zum 01. Oktober 2019 beginnen, nähere Details will auDA demnächst bekanntgeben.

NIC Chile, Registry der chilenischen Länderendung .cl, hat den formellen Start eines kostenlosen Rechtsberatungsprogrammes bekanntgegeben. Es soll Inhabern einer .cl-Domain helfen, die einem Widerrufsverfahren durch einen Rechteinhaber ausgesetzt sind. Im Stile einer sogenannten „law clinic“, also der Rechtsberatung durch Studenten an Hochschulen oder im universitären Umfeld, können sich die Gegner eines Beschwerdeverfahrens nach der Local Dispute Resolution Policy (LDRP) melden und kostenlose juristische Unterstützung erbitten. Die Abwicklung erfolgt online über eine von derzeit drei angeschlossenen juristischen Fakultäten (Finis Terrae University, Universidad Católica del Norte und Catholic University of the Holy Conception). Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur Fragen des Markenrechts, sondern auch der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der streitigen .cl-Domain. Die Studenten erhalten so einen einmaligen Praxiseinblick und können zur rechtlichen Entwicklung des Schiedsgerichtsverfahrens beitragen. Hat dieses Modell Erfolg, möchte NIC Chile es auf andere ccTLDs übertragen.

KPMG International, eine der vier umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt, setzt in Zukunft voll auf die eigene Markenendung .kpmg. Ab sofort ist die internationale Hauptpräsenz kurz und knackig unter home.kpmg zu erreichen; zuvor dominierte die sperrige Domain home.kpmg.com die öffentliche Darstellung. Nutzer können damit sicher sein, dass hinter jeder .kpmg-Domain auch nur KPMG steckt. Bekannt sind dabei bisher folgende sieben .kpmg-Domains: die obligatorische nic.kpmg, home.kpmg, assets.kpmg, author.kpmg, social.kpmg, developers. kpmg und annualreview.kpmg. Eine freie Registrierung ist unter .kpmg ohnehin ausgeschlossen. Damit setzt man zugleich die Konkurrenz unter Druck; Deloitte und PricewaterhouseCoopers verfügen zwar ebenfalls über eine eigene .brand, setzen sie aber öffentlich praktisch nicht ein. Ernst & Young hat sich dagegen gar nicht erst um die eigene Markenendung beworben.

Die „Management Response“ zu .au finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2049

Eine Präsentation zur juristischen Unterstützung bei .cl finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2050

Die Pressemitteilung von KPMG zu home.kpmg finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2051

Quelle: auda.org.au, nic.cl, home.kpmg

UDRP – DR. MUSCLE ZU SCHWACH FÜR DRMUSCLE.COM

Der App-Hersteller Dr. Muscle hatte sich zwar die passende Domain drmuscleapp.com registriert, aber drmuscle.com vergessen. Die Domain registrierte sich zwei Jahre später ein Domain-Investor aus Nebraska. Dr. Muscle scheiterte jetzt beim Versuch, sich die Domain via UDRP-Verfahren zu verschaffen.

Die kanadische Dr. Muscle ist Entwicklerin und Vertreiberin einer iOS- und Adroid-App „Dr. Muscle“, die sie seit 2016 anbietet. Seit September 2016 ist sie Inhaberin der Domain drmuscleapp.com. Am 01. Dezember 2018 beantragte sie den Eintrag einer US-Marke „DRMUSCLE“, die im Mai 2019 wohl ohne Widerspruch eingetragen wird. Der Gegner ist Domain-Investor, der im Dezember 2018 die Domain drmuscle.com registrierte und sie unmittelbar im Internet zum Verkauf anbot, zunächst für US$ 4.995,-, sodann für US$ 9.995,-. Die Beschwerdeführerin sieht durch die registrierte Domain ihre Rechte verletzt und startete beim National Arbitration Forum (NAF) ein UDRP-Verfahren. Sie trug vor, die Domain sei mit ihrer Marke identisch, der Gegner unter dem Namen nicht bekannt und von ihr nicht legitimiert, den Begriff zu nutzen. Er nutzte die Domain nicht in Verbindung mit einem gutgläubigen Waren- oder Dienstleistungsangebot oder in einer legitimen, nicht-gewerblichen oder fairen Weise ohne Absicht zur Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils. Er habe die Domain nie aktiv genutzt. Schon der erhöhte Angebotspreis selbst sei ein Beweis für Böswilligkeit des Gegners, da der Preis willkürlich sei und die Registrierungskosten weit übersteige. Der Gegner, Michael Krell aus Nebraska (USA), sagte nichts gegen die noch nicht eingetragene Marke der Beschwerdeführerin und dagegen, dass Marke und Domain identisch seien. Hinsichtlich seiner Rechte an der Domain drmuscle.com erklärte er, er sei Vollzeit-Domain-Investor und der Handel mit Domains sei ein ordentliches Geschäft. Von der Beschwerdeführerin habe er vor dem UDRP-Verfahren noch nie gehört, weshalb er die Domain auch nicht böswillig erworben habe. Er legte Google-Suchergebnisse vor, die auf den Zeitpunkt, zu dem er die Domain registrierte, begrenzt sind und die belegten, dass er von der Beschwerdeführerin nichts wissen konnte. Außerdem seien „Dr“ und „Muscle“ ganz normale englische Begriffe, die zahlreiche Ergebnisse bei einer Google-Suche hervorbrächten. Die für die Domain angegebenen Preise beruhten auf Erfahrung: er habe ähnliche Domains zu gleichen Preisen an Dritte verkauft, etwa drfinance.com zu US$ 10.000,-. Weder habe er die Beschwerdeführerin noch einen Dritten wegen der Domain angesprochen, noch habe er unter der Domain irgendwelche Inhalte gehabt, die die Rechte der Beschwerdeführerin verletzen. Die Landing-Page zeige einfach nur, dass die Domain zum Verkauf stehe. Die Beschwerdeführerin entgegnete darauf, dass der Nachweis des Gegners hinsichtlich des Ergebnisses einer Google-Suche unbrauchbar sei, da die zeitlich eingegrenzte Suche im Ergebnis nur Webseiten anzeige, die in diesem Zeitraum neu hinzugekommen seien. Der Gegner ergänzte, dessen sei er sich nicht bewusst gewesen. Als Entscheider wurde der Rechtsanwalt David H. Bernstein berufen.

Bernstein erklärte, nach sorgfältiger Prüfung der Beweise und der Argumente der Parteien weise er die Beschwerde zurück, da die Beschwerdeführerin die Böswilligkeit des Gegners nicht belegt habe (NAF Claim Number: FA1903001833036). Die ersten beiden Elemente seien erfüllt. Zwar sei auf die Beschwerdeführerin noch keine Marke eingetragen, damit sei erst im Mai 2019 zu rechnen; aber die mobile Trainings-App mit der Bezeichnung Dr. Muscle sei bereits einige Zeit auf dem Markt und habe Markenrechte entwickelt. Der Gegner habe das Bestehen dieser Rechte nicht angefochten oder widerlegt. Hinsichtlich etwaiger eigener Rechte oder berechtigter Interessen habe der Gegner lediglich seine Vollzeittätigkeit als Domain-Investor ins Feld geführt. Doch auch wenn der Verkauf von beschreibenden Domain-Namen erlaubt sei, habe er doch nicht belegt, dass seine Domain drmuscle.com aus Wörterbuchbegriffen zusammengesetzt sei und „Dr“ und „Muscle“ zusammen nicht als Marke aufgefasst werden könnten. Bernstein räumte ein, man könne hier auch anderer Meinung sein, entschied aber, dass der Gegner den notwendigen Nachweis nicht erbracht habe.

Doch schließlich bei der Böswilligkeit ließ Bernstein die Beschwerde an der Beweislage scheitern. Das einzige Argument der Beschwerdeführerin sei, der Preis der Domain sei willkürlich und weit höher als die Registrierungskosten. Sie müsste jedoch belegen, dass der Gegner versuche, beim Verkauf der Domain Gewinn aus dem Wert der Marke und nicht aus dem Wert des beschreibenden Domain-Namens zu ziehen. Der Gegner habe gezeigt, dass ähnliche Domains zu ähnlichen Preisen gehandelt würden. Dem habe die Beschwerdeführerin nichts entgegengesetzt. Und auch wenn der Gegner keine Rechte am Domain-Namen habe nachweisen können, so finde er, Bernstein, durchaus, dass „Dr“ und „Muscle“ allgemeine Begriffe seien. Danach sei es glaubhaft, wenn der Gegner erklärt, die Domain wegen ihrer beschreibenden Qualität registriert zu haben und nicht wegen der Marke der Beschwerdeführerin. Immerhin lebt der Gegner in Nebraska, was auch dafür spreche, dass er nie von der in Montreal (Kanada) ansässigen Beschwerdeführerin gehört habe. Diese scheitere daran, dass sie dem nichts entgegengesetzt habe. Letztendlich sei es ihre Pflicht, nachzuweisen, dass der Gegner die Domain böswillig registriert und genutzt habe, und nicht umgekehrt Pflicht des Gegners, zu belegen, dass er das nicht hat. Obwohl unklar sei, ob der Gegner bei Registrierung der Domain Sorgfaltspflichten eingehalten hat, habe die Beschwerdeführerin keine Tatsachen vorgelegt, die belegen, dass der Gegner die Domain bösgläubig mit Blick auf die Beschwerdeführerin registriert hat. So oder so habe der Gegner die streitige Domain drmuscle.com nicht bösgläubig genutzt, da es keine Pay-per-Click-Werbung darauf gab und gibt, und der Gegner sie der Beschwerdeführerin nicht gezielt zum Kauf angeboten habe, während das allgemeine Verkaufsangebot der Domain keinen Hinweis auf eine Bösgläubigkeit hinsichtlich der Marke der Beschwerdeführerin biete. So wies Bernstein die UDRP-Beschwerde von Dr. Muscle ab und entschied darauf, dass die Domain drmuscle.com beim Gegner verbleibe.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain drmuscle.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1833036.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

RÜCKBLICK – DOMAIN-KING TWITTERT ALTE DEALS

Rick Schwartz meldete sich Ende März 2019 auf Twitter zurück und postete Preise, die er für Domains in den 90ern und Anfang der Nullerjahre gezahlt hat. Das führte zu Diskussionen in unterschiedliche Richtungen.

Rick Schwarz, aka der „Domain King“, ist seit Ende 1995 im Domain-Geschäft. Für ihn besteht es darin, Domains zu registrieren, zu kaufen und ganz gelegentlich einzelne Domains zu exorbitanten Preisen zu verkaufen – darum ist er der Domain-King. Daneben erzielt er durch Traffic auf seinen Domains hervorragende Umsätze. Schwartz hat sich schon vor Jahren zur Ruhe gesetzt, aufgehört zu bloggen, angefangen zu twittern, wieder angefangen zu bloggen, aufgehört zu twittern – und so fort. Ende März 2019 begann er wieder zu twittern und teilte einige Preise mit, zu denen er in den 1990ern und 2001-2002 Domains kaufte:

xxxvideos.com – US$ 900,-
vagina.com – US$ 6.000,-
booty.com – US$ 1.000,-
nymphos.com – US$ 5.000,-
ass.com – US$ 12.500,-
virgins.com – US$ 8.500,-
bitch.com – US$ 2.500,-
queen.com – US$ 2.500,-
iexport.com – US$ 3.688,-
gofishing.com – US$ 12.500,-
widgets.com – US$ 5.000,-

Mit dieser Veröffentlichung einher wurden nicht nur die Preise diskutiert, sondern auch die Frage, ob man die überhaupt veröffentlichen dürfe, da dies Käufer und deren Angebote negativ beeinflussen könnte. Auch Schwartz kommentierte und meinte, wer sich über veröffentlichte Kaufpreise Sorgen macht, habe eine sehr schwache Position. Die Kosten hätten nichts mit den Verkaufspreisen zu tun; das sei nicht das Geschäft, bei dem man den Verkaufspreis an den Kosten ausrichte. Doch Elliot Silver, seinerseits einer der bekanntesten und erfolgreichsten Domain-Investoren, vereinbart, wenn er Domain-Namen kauft, Verschwiegenheitserklärungen. Wenn er verkauft, macht er das nicht notwendigerweise, er teilt aber auch den Verkaufspreis nicht mit. Was nun gut oder nicht so gut für die Domainer-Branche ist, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn wir ordentliche Domain-Preise mitteilen dürfen, finden wir das gut. Schwartz geht übrigens davon aus, dass 2019 die nicht öffentlich werdenden Domain-Verkäufe durch die Decke gehen. Davon jedoch abgesehen, fanden sich zum ursprünglichen Tweet von Schwartz auch kritische Stimmen hinsichtlich des Wertebestands der Domains. Silver ist, mit ihm die überwiegende Anzahl der Kommentatoren, der Meinung, dass queen.com die wertbeständigste der Domains sei. Einige Stimmen sind der Ansicht, Erwachsenendomains hatten ihren Zenit vor 15 Jahren und seien heutzutage dank tausenden von Angeboten originärer Erwachsenendomains nur mehr zigtausende und nicht mehr hundertausende US-Dollar wert.

Schwarz selbst nimmt aber auch nochmals Stellung und ordnet in einem Kommentar seinen Tweet ein: es ging bei seiner Liste von frühen Domain-Käufen um „type-ins“ und „type-in traffic“, über die man den jeweiligen Kaufpreis wieder hereinholt und das Problem laufender Neuregistrierungsgebühren (Renewals) bewältigt. Eine Domain aus dieser Zeit, die er für US$ 900,- gekauft habe, bringe über „type-ins“ monatlich US$ 1.500,- an Einkünften. Schwartz selbst teilt in einem anderen Tweet mit, dass die Domain xxxvideos.com von Anbeginn knapp 500.000 „type-ins“ im Monat aufweise und so US$ 1.500,- monatlich generiere. Das sei wie eine Dividende; um die auf andere Weise zu bekommen, müsste man US$ 800.000,- zu 2 Prozent jährlich anlegen. So finanziere er die jährlichen Renewal-Gebühren von einem Drittel der von ihm registrierten Domains. Weitere Domains finanzierten die restlichen zwei Drittel. Damit bestreite er seine laufenden Kosten, ohne sich je Sorgen machen zu müssen, dass er einmal die Renewal-Kosten seiner Domains nicht zahlen könne und dazu gezwungen wäre, Domains zu verkaufen. Schwartz twittert aber auch über die Domain, die im Laufe der Jahre am Meisten Traffic verloren hat: sexo.com hatte er für US$ 10.000,- gekauft und brachte anfangs über 15.000 Besucher täglich, was US$ 100,- täglich bedeutete. Jetzt bringe sie nur noch 1.500 Besucher und US$ 10,- täglich, doch ließen sich damit immer noch 400 Renewals jährlich bezahlen. Das sei nach wie vor sehr wichtig.

So zeigt sich: Domains unterliegen ihrer Zeit, im Wert und in den Einnahmen, die man mit ihnen generieren kann. Wie Schwartz letztlich bestätigt, sind nicht alle seine Erwachsenendomains noch so werthaltig wie früher. Andere Domains bereiten die Grundlage, um sich auf die Registrierung, den Kauf und den Verkauf von Domains konzentrieren zu können. Für jede Domain kommt ihre Zeit.

Quelle: domaininvesting.com, onlinedomain.com, eigene Recherche

XA.COM – CHINA-INVESTOR ZAHLT CNY 12.000.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit xa.com zu einem Preis von CNY 12.000.000,- (ca. EUR 1.590.950,-) die zweitteuerste Domain des Jahres 2019. Ihr folgte gleich noch ein Deal in sechsstelliger Höhe.

Die Zwei-Zeichen-Domain xa.com fand für CNY 12.000.000,- (ca. EUR 1.590.950,-) einen neuen Inhaber: der chinesische Agrardrohnenanbieter XAG verkündete kürzlich via Twitter, man habe die Domain erstanden. Wann das Geschäft abgewickelt wurde, ob gegebenenfalls bereits im Vorjahr, ist noch unklar. Das letzte WHOIS-Update für die Domain stammt vom 28. Dezember 2018, der Tweet vom 17. April 2019. Darüber hinaus erzielte accidentattorney.com brillante US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-) und ging an eine „aggressive, ethische und ergebnisorientierte“ Anwaltskanzlei aus den USA. Im Preismittelfeld brachte es prometheum.com auf US$ 71.842,- (ca. EUR 63.577,-); Käufer ist ein Blockchain-Dienstleister, der ein ganzes Blockchain-Ecosystem anbietet. Weiter brachte associate.com ihrem Vorinhaber US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-) und steht schon wieder zum Verkauf, während die Drei-Zeichen-Domain kpo.com für runde US$ 33.000,- (ca. EUR 29.204,-) in chinesische Hände ging und auch schon wieder zum Verkauf steht.

Die deutsche Endung war nicht nur in der vergangenen Domain-Handelswoche bei den Länderendungen an Platz Nummer eins: die Zwei-Zeichen-Domain ia.de brachte es auf herausragende EUR 55.000,- und so auch auf den derzeit ersten Platz der Jahresbestenliste für Länderendungen. Es folgte die niederländische lootjes.nl zum Preis von EUR 29.500,-, über die gewichtelt werden kann. Hochpreisig war auch neo.tv, die US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-) erzielte. Danach wurden die Preise gemäßigter, etwa von mann.ch, die EUR 8.400 einbrachte, und von der kolumbianischen pen.co, die US$ 8.524,- (ca. EUR 7.543,-) kostete und schon wieder zum Verkauf steht. Interessant waren zwei Verkäufe unter selten gehandelten Endung: die indonesische Domain fragrance.id brachte US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-), und die rumänische Domain kik.ro erzielte EUR 4.000,-.

Die neuen generischen Endungen waren überwiegend .app-getragen: dubai.app kostete US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-) und steht auch gleich wieder zum Verkauf. Der Domain assistant.app geht es ähnlich, sie erzielte nur halb soviel, nämlich US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-), dafür wird sie nun für US$ 300.000,- angeboten. Die klassischen generischen Endungen konnten jedenfalls mit historica.org zum Preis von EUR 14.875,- ein sanftes Glanzlicht setzen. Die weiteren Verkäufe waren der Rede nicht wert. Immerhin verbuchte .info zwei nennenswerte Deals: drone.info ging für US$ 3.900,- (ca. EUR 3.451,-) und wholesale.info für US$ 2.769,- (ca. EUR 2.450,-). Nichtsdestotrotz war die vergangene Domain-Handelswoche mehr als erfolgreich, und das nicht nur wegen eines Millionendeals.

Länderendungen
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ia.de – EUR 55.000,-
tasmania.de – EUR 4.000,-
usedom-gastgeber.de – EUR 3.213,-

lootjes.nl – EUR 29.500,-
qad.nl – EUR 2.900,-

neo.tv – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
horeca.tv – GBP 6.565,- (ca. EUR 7.581,-)

mann.ch – EUR 8.400,-
pen.co – US$ 8.524,- (ca. EUR 7.543,-)
lyst.at – EUR 5.500,-
lyst.ch – EUR 5.500,-
rowingblazers.it – EUR 5.000,-
fragrance.id – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
bou.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.407,-)
lina.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.407,-)
kik.ro – EUR 4.000,-
who.st – US$ 3.699,- (ca. EUR 3.273,-)
origin.us – US$ 3.400,- (ca. EUR 3.009,-)
pod.io – US$ 3.078,- (ca. EUR 2.724,-)
einwillgung.ch – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.556,-)

Neue Endungen
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dubai.app – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
assistant.app – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
arcade.one – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
club.app – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

Generische Endungen
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drone.info – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.451,-)
wholesale.info – US$ 2.769,- (ca. EUR 2.450,-)
george.pro – EUR 2.019,-

historica.org – EUR 14.875,-
vyas.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
diesel.net – US$ 2.666,- (ca. EUR 2.359,-)
renewaltherapy.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
infection.org – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.460,-)

.com
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xa.com – CNY 12.000.000,- (ca. EUR 1.590.950,-)
accidentattorney.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-)
prometheum.com – US$ 71.842,- (ca. EUR 63.577,-)
associate.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-)
kpo.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 29.204,-)
manipulate.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 11.947,-)
gruporg.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.548,-)
capiche.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
autopiter.com – EUR 9.900,-
chacon.com – EUR 9.850,-
bwco.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-)
fxgt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
hempdirectory.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
moneyvox.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
nextguest.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
rugbyshirts.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.407,-)
ballotsecurity.com – US$ 8.596,- (ca. EUR 7.607,-)
nordicoil.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.522,-)
convertic.com – US$ 7.797,- (ca. EUR 6.900,-)
3do.com – US$ 6.779,- (ca. EUR 5.999,-)
mycups.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.752,-)
hypnotherapyaudios.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.398,-)
inversoglobal.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
budmaster.com – US$ 5.650,- (ca. EUR 5.000,-)
zuppy.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
omnigym.com – US$ 5.465,- (ca. EUR 4.836,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domaininvesting.com, eigene Recherche

MÜNCHEN – 7. DOMAIN-STAMMTISCH AM 18. MAI 2019

Der Frühling steht schon jetzt in voller Blüte und das Domain-Jahr nimmt Fahrt auf. Zeit für den Domain-Stammtisch in München, bei dem sich am 18. Mai 2019 die deutschsprachige Domain-Branche trifft. Zahlreiche Teilnehmer sind bereits angemeldet.

Der Domain-Stammtisch München, ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche, kommt zum siebten Mal zusammen und befindet sich im vierten Jahr. Das Konzept eines offenen Austauschs und losen Beisammenseins in einem wechselnden Münchner Biergarten führt im anstehenden Frühjahr in den „Hopfengarten“ im Münchner Westpark. Schon jetzt haben sich 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für dieses Treffen angemeldet. Unter ihnen befinden sich Daniela Heinrich (InternetX), Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal), Stefan Meinecke (CEO GreenSec), Dennis Nizard (Hexonet), Sebastian Roethler (CEO info.at), Richard Wein (CEO nic.at), Ana Lungu (united-domains) und weitere.

Der siebte Domain-Stammtisch München findet am 18. Mai 2019 ab 11:00 Uhr im Biergarten „Hopfengarten im Westpark“, Siegenburger Straße 43 in 81373 München statt. Die Teilnahme am Treffen ist kostenlos. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Eindrücke der vergangenen Veranstaltungen findet man unter
> https://stammtisch.domains/past-events

Quelle: stammtisch.domains

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