Domain-Newsletter

Ausgabe #962 – 11. April 2019

Themen: ICANN – US-Regierung drängt zur WHOIS-Reform | Statistik – .blog erstmals über 200.000 Domains | TLDs – Neues von .amazon, .biz und .music | Tipps – lohnen sich Bindestrich-Domains? | LG Köln – fragdenstaat.de unterliegt Urheber | 1992.com – Jahrgangsdomain für US$ 110.000,- | Kopenhagen – Frühjahrs-Seminare der .dk-Registry

ICANN – US-REGIERUNG DRÄNGT ZUR WHOIS-REFORM

In ihren Diskussionen um eine DSVGO-kompatible WHOIS-Reform gerät die Internet-Verwaltung unter Druck der US-Regierung: sollte ICANN bis November 2019 keine erheblichen Fortschritte verzeichnen, droht die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) mit einem Erlass gesetzlicher Regelungen.

Seit Juli 2018 ringt die „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe von ICANN um einen Nachfolger für das derzeitige WHOIS-Kompromissmodell („Temporary Specification for gTLD Registration Data“). Doch obwohl die erste Phase mit den Grundsätzen der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten weitgehend abgeschlossen ist, harrt Phase 2 ihrer Erledigung. Dort soll geklärt werden, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Doch statt sich an die Arbeit zu machen, muss man erst noch personelle Fragen klären, nachdem Kurt Pritz, in Policy-Fragen erfahrener US-Jurist, im Februar 2019 angekündigt hat, sein Amt als Vorsitzender der Gruppe niederzulegen. Damit hat man wiederum die US-Regierung auf den Plan gerufen; die dem Wirtschaftsministerium zugehörige NTIA unter Vorsitz von David Redl wandte sich am 04. April 2019 schriftlich an Cherine Chalabi, den Chair des ICANN Board of Directors, und mahnte konkrete Fortschritte an.

Angesichts der praktischen Auswirkungen der DSGVO sei ein baldiger Abschluss der Reform zwingend notwendig. Die WHOIS-Informationen stellen ein systemrelevantes Werkzeug dar, um die Nutzer dafür zur Verantwortung zu ziehen, was sie online stellen. Zudem spricht Redl vom WHOIS als erste Verteidigungslinie bei der Verteidigung geistigen Eigentums. Zwar begrüsst er den Abschluss der ersten Phase ausdrücklich; nun müsse aber „schleunigst“ eine technische Lösung für Phase 2 gefunden werden, damit Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Die NTIA erwarte, dass das Verfahren hierzu in den kommenden Wochen beginnt und bis zum ICANN-Meeting im November 2019 in Montreal abgeschlossen ist oder zumindest substantieller Fortschritt erreicht wurde. Sollte das nicht gelingen, hält die NTIA mit Drohungen nicht zurück: „Without clear and meaningful progress, alternative solutions such as calls for domestic legislations will only intensify and be considered.“

Unterdessen berichtet Katrin Ohlmer von der in Berlin ansässigen DOTZON GmbH, dass die TLD-Betreiber und Domain-Registrare zwischenzeitlich individuelle Lösungen entwickelt haben, die jeweils ihre nationalen Gesetze berücksichtigen und damit auch den Anforderungen der nationalen bzw. regionalen Datenschutzbeauftragten genügen. Diese Lösungen seien ausreichend, und weitergehende Forderungen wie beispielsweise von Markenrechtskanzleien auf dauerhaften, unlimitierten Zugriff auf die WHOIS-Daten nicht rechtskonform.

Das Schreiben der NTIA an ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2038

Quelle: circleid.com, dotzon.consulting

STATISTIK – .BLOG ERSTMALS ÜBER 200.000 DOMAINS

Die Berichtssaison in der Domain Name Industry hält an: neben VeriSign haben auch mehrere andere Domain-Verwalter ihren Report zum Jahresende 2018 veröffentlicht.

Für den großen Überblick sorgt zunächst der „Domain Name Industry Brief“ der .com-Registry VeriSign für das 4. Quartal 2018. Quer über alle Top Level Domains beendete die Branche das letzte Jahr demnach mit 348,7 Millionen Domains, ein Anstieg von 6,3 Millionen gegenüber dem Vorquartal oder 16,3 Millionen gegegenüber dem Vorjahr. Das Lager der ccTLDs steigerte sich binnen eines Jahres um 8,2 Millionen Domains auf 154,3 Millionen. Da laut VeriSign .com und .net auf 153,0 Millionen kommen, entfallen auf alle übrigen generischen Endungen einschließlich den nTLDs 41,4 Millionen Domains. Bei den ccTLDs führt VeriSign Chinas .cn mit 22,7 Millionen Domains als zahlenstärkste Endung, gefolgt von .tk (Tokelau) mit 21,5 Millionen und .de mit 16,2 Millionen. Angesichts unterschiedlicher Vergabemodelle (so ist zum Beispiel .tk kostenfrei erhältlich) sind solche Vergleiche aber mit Vorsicht zu geniessen.

Kommen wir zurück auf die Monatswertung. Hier konnten sich die neuen Top Level Domains bei derzeit 1.213 delegierten Endungen von 26.469.984 im Februar leicht auf 26.530.604 registrierte Adressen zum 1. April 2019 steigern. Dabei bot vor allem .loan eine schlechte Vorstellung; sie verlor über 200.000 Domains. Dafür meldet .blog, erstmals die Marke von 200.000 registrierten Domains überschritten zu haben. Dafür hat man zwar 28 Monate gebraucht, dank einer Kooperation mit dem Blogsoftware-Anbieter WordPress hat man aber eine Perspektive für die Zukunft geschaffen; das unterstricht die „renewal rate“, die nach Angaben der Registry Knock Knock WHOIS There LLC bei für eine neue Endung erfreulichen 72,74 Prozent liegt.

In der Tschechischen Republik hat die .cz-Registry CZ.NIC Association ihren Domain-Report für das Jahr 2018 veröffentlicht. Demnach schloss man das letzte Jahr mit 1.322.600 .cz-Domains, ein leichtes Plus gegenüber den 1.305.762 Domains zum Jahresende 2017. Damit hält das Wachstum seit dem Jahr 2003 zwar ungebrochen an, die Wachstumskurve flacht jedoch seit 2013 ab. Bei solch positiven Zahlen will auch die französische AFNIC nicht nachstehen; ausweislich ihres Domain-Reports für 2018 schloss .fr das letzte Jahr mit 3.305.29 .fr-Domains; im Vorjahr waren es noch 3.166.105 Domains. Zählt man alle in Frankreich registrierten Domains (also zum Beispiel unter .com und .paris) zusammen, so schätzt AFNIC deren Zahl auf 8,9 Millionen. Allerdings dominiert .fr den Markt; deren Marktanteil beziffert AFNIC mit 37,2 Prozent, dem höchsten je ermittelten Wert. Daher kann auch die sehr gute „renewal quote“ von 83,9 Prozent kaum überraschen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.214.041 – (Vergleich zum Vormonat: – 11.303)
.at – 1.305.546 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.441)
.com – 141.003.220 – (Vergleich zum Vormonat: + 860.941)
.net – 13.766.592 – (Vergleich zum Vormonat: – 62.026)
.org – 10.226.192 – (Vergleich zum Vormonat: – 26.139)
.info – 4.762.673 – (Vergleich zum Vormonat: – 23.178)
.biz – 2.035.669 – (Vergleich zum Vormonat: – 98.029)
.eu – 3.607.979 – (Vergleich zum Vormonat: – 17.673)

.top – 3.794.401 – (Vergleich zum Vormonat: + 48.981)
.xyz – 2.293.864 – (Vergleich zum Vormonat: + 43.907)
.loan – 1.938.115 – (Vergleich zum Vormonat: – 204.863)

(Stand 1. April 2019)

Den AFNIC-Report für 2018 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2039

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: nic.cz, afnic.fr, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .BIZ UND .MUSIC

Das Domain Name System könnte schon bald um eine attraktive Endung reicher sein: bei .music deutet sich eine Entscheidung an. Auch im Streit um .amazon tut sich etwas, während .biz teurer werden könnte – hier unsere Kurznews.

Im Ringen um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .amazon zeigen sich die acht Staaten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) gegenüber der Amazon EU S.à.r.l. kompromissbereit. Nach einem Bericht von Reuters haben die Amazonas-Anrainerstaaten angeboten, der Einführung zuzustimmen, wenn sie das Recht erhalten, die Endung gemeinsam mit der Handelsplattform zu verwalten. Der stellvertretende brasilianische Aussenminister Otávio Brandelli wird mit folgenden Worten zitiert: „We proposed our participation in the governance of this digital territory, with a view to safeguarding and promoting the natural, cultural and symbolic heritage of the Amazon region on the Internet“. Wie konkret eine solche Mitbestimmung aussehen könnte, liess Brandelli in einer öffentlichen Mitteilung offen. Amazon selbst hat bisher angeboten, hauseigene Produkte wie den Kindle oder Dienstleistungen wie Cloud-Services im Wert von US$ 5 Mio. zur Verfügung zu stellen; auch die Einrichtung von Subdomains wie .br.amazon wurde diskutiert, aber bisher abgelehnt. Zum neuen Vorschlag der ACTO hat sich Amazon bisher öffentlich nicht geäußert. Nach dem Willen der InternetVerwaltung ICANN soll eine Entscheidung über die Zukunft von .amazon aber in Kürze fallen.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat mitgeteilt, den Registry-Vertrag für die Domain-Endung .biz verlängern zu wollen. Der aktuelle Vertrag mit der US-Verwalterin Registry Services LLC endet am 30. Juni 2019 und soll nun bis jedenfalls 30. Juni 2029 laufen. Mit der Verlängerung verbunden sind einige Änderungen am Registry-Vertrag. Dazu gehört, dass die Streitschlichtungsverfahren Uniform Rapid Suspension (URS), Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP) und das Registration Restriction Dispute Resolution Procedure (RRDRP) in Zukunft auch für .biz gelten. Zudem entfallen die bisherigen Gebührenbeschränkungen für eine Erstregistrierung oder eine Verlängerung von .biz-Domains; die Erhöhung muss lediglich rechtzeitig angekündigt werden. Dass .biz bereits in Kürze deutlich teurer wird, ist allerdings nicht zu erwarten, da der Konkurrenzkampf vor allem mit nTLDs heftig tobt. ICANN gibt der Öffentlichkeit vorerst Zeit bis 14. Mai 2019, zu den geplanten Änderungen einen Kommentar abzugeben. Wesentliche Änderungen werden jedoch nicht mehr erwartet.

In die Diskussionen rund um die Einführung der neuen Top Level Domain .music ist Bewegung gekommen. Aus dem Kreis der bisher acht Bewerber haben sich die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc., die zu Donuts gehörende Victor Cross, dot Music Limited, DotMusic Inc. und .music LLC freiwillig zurückgezogen. Vor allem der zeitlich nahezu parallele Rückzug von dot Music Limited und .music LLC Ende März 2019 deutet darauf hin, dass es eine nicht-öffentliche Verständigung gegeben hat. Mit Entertainment Names Inc., DotMusic Limited und vor allem der Amazon EU S.à r.l. sind ausweislich der ICANN-Bewerberdatenbank aber nach wie vor drei Bewerber im Rennen. Geht es nach dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI), soll dabei die in Zypern ansässige DotMusic Limited den Zuschlag erhalten. Der BVMI hat sich dafür ausgesprochen, .music als „community TLD“ mit „verbesserten Absicherungen“ („enhanced safeguards“) zu betreiben; dieses Ziel sieht er am besten durch DotMusic Limited umgesetzt. Bis wann eine Entscheidung fällt, ist aber offen; zusammen mit .gay, .cpa, .hotel, .merck und .spa führt die Internetverwaltung ICANN die Endung .music aktuell noch mit dem Status „Not Yet Eligible“.

Weitere Informationen zu Verlängerung des .biz-Vertrages finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2040

Quelle: icann.org, bbc.com, domainincite.com

TIPPS – LOHNEN SICH BINDESTRICH-DOMAINS?

Wer Domains registrieren will, steht immer auch vor der Frage, ob er bei einer Domain mit mindestens zwei Begriffen eine Bindestrich-Domain oder die Variante ohne (oder beide) nimmt. In einem Blog-Beitrag auf domainnamewire.com stellt Alvin Brown fest: Manchmal bringen Bindestrich-Domains Geld und machen sogar Sinn.

Alvin Brown ist US-amerikanischer Domain-Investor, der auch Inhaber zahlreicher .com-Bindestrich-Domains ist. Die Frage nach dem Sinn von Bindestrich-Domains sieht er in erster Linie aus dem Blickwinkel des .com-Domain-Investors. Seine Bindestrich-Domains hat er nach dem Schema „Stadt“-„Dienstleistung“.com registriert. Eine Bindestrich-Domain zu registrieren, ergibt aus seiner Sicht dann Sinn, wenn die gleiche Domain ohne den Bindestrich nicht zu kaufen oder zu registrieren ist – auch wenn sie den Radiotest nicht erfüllt, also im Radio ausgesprochen nicht eindeutig identifizierbar bzw. aufgrund des Bindestrichs zu komplex ist. Der Bindestrich könne gleichwohl sinnvoll sein, weil er die Lesbarkeit einer Domain erhöht, beispielsweise bei Werbung im öffentlichen Raum, an der man zügig vorbeifährt.

Browns grundsätzliche Empfehlung ist, .com-Domains ohne Bindestrich zu registrieren, aber Bindestrich-Domains als eine bezahlbare Alternative im Auge zu behalten. Um sich mehr Klarheit über den Markt von Bindestrich-Domains zu machen, schaute er sich die bei NameBio verzeichneten Verkäufe von BindestrichDomains an. Beim Suchergebnis mit über 17.000 verkauften Bindestrich-Domains trat zu Tage, dass unter den zehn teuersten Domain-Deals gleich vier .de-Domains verzeichnet sind. Nach hotel-reservations.com, die im September 2009 US$ 209.916,- erzielt hatte, folgten free-sms.de für EUR 115.000,- im Januar 2010, online-casino.de für EUR 115.000,- im Juni 2012 sowie online-casinos.de für EUR 65.000,- im März 2013. Auf 7. Position steht blackjack-vegas.de mit EUR 50.000,- im April 2017. Neben den .de-Domains sind andere Länderendungen in der Liste jedoch nicht vertreten, sondern nur .com-Domains. Wie ein Kommentator des Blogeintrags meint, sind Deutsche ganz narrisch auf Bindestrich-Domains. Brown fährt weiter fort, Preise von US$ 5.000,- seien für Bindestrich-Domains kaum zu erzielen, allerdings könne er sich vorstellen, dass es für einige von Interesse ist, Bindestrich-Domains im Bereich zwischen US$ 30,- und US$ 120,- rasch zu verkaufen. Eine Strategie, die er zwar nicht empfiehlt; aber er habe beobachtet, wie derzeit Bindestrich-Domains gehandelt werden könnten.

Die Bindestrich-Domain ist international sicher zu vernachlässigen. Aber gerade im deutschsprachigen Raum erfüllt sie den entscheidenden Vorteil, den auch Brown erkennt: der Lesbarkeit. In Deutschland sind Bindestrich-Domains sehr populär: über 50 Prozent der unter .de registrierten Domains sollen einen Bindestrich enthalten. In den USA soll das nur bei 5 Prozent aller .com-Domains der Fall sein. Als Keyword-Domains bieten Bindestrich-Domains allerdings – wie man vermuten könnte – wohl keine Vorteile. So kehrt sich in Deutschland und bezogen auf den deutschen Markt die Frage um: wer eine Bindestrich-Domain registriert, sollte auch erwägen, die Variante ohne Bindestrich zu registrieren.

Den Blog-Eintrag von Alvin Brown auf domainnamewire.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2041

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

LG KÖLN – FRAGDENSTAAT.DE UNTERLIEGT URHEBER

Das LG Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Informationsplattform FragDenStaat verboten, ein 6-seitiges Dokument des Bundesinstituts für Risikobewertung über Glyphosat zu veröffentlichen. Der Antragsteller der einstweiligen Verfügung berief sich auf das Urheberrecht.

Die gemeinnützige Informationsplattform fragdenstaat.de, über die man Behörden in Deutschland nach Informationen und Dokumenten fragen kann, hatte im Dezember 2018 ein 6-seitiges Gutachten vom Bundesinstitut für Risikobewertung durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Die Behörde wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Veröffentlichung ihrer Zustimmung bedürfe. FragDenStaat veröffentlichte das Gutachten, in dem es um Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat geht, auf der eigenen Plattform, ohne diese Zustimmung einzuholen. Nachdem das Bundesinstitut von dieser Veröffentlichung Kenntnis erhalten hatte, mahnte es die Plattform ab, und da sie das Gutachten nicht wieder herunternahm, beantragte das Institut vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den für FragDenStaat Verantwortlichen, mit der ihm unter anderem verboten werden soll, die „Stellungnahme des BfR zur IARC-Monographie über Glyphosat“ vom 04. September 2015 ohne Zustimmung des Nutzungsberechtigten im Internet zu veröffentlichen.

Das Landgericht Köln gab der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung statt und ging dabei von einer Urheberrechtsverletzung seitens FragDenStaat aus (LG Köln, Beschluss vom 13. 03.2019, Az.: 14 0 86/19). Zunächst sieht sich das Landgericht Köln als in dieser Sache zuständig an, obwohl die Parteien des Rechtsstreits beide ihren Sitz in Berlin haben. Es liege eine unerlaubte Handlung vor (§ 32 ZPO); zu diesen zählten auch Urheberrechtsverletzungen. Die Zuständigkeit ergäbe sich dabei sowohl am Handlungs- als auch am Erfolgsort. Bei einer Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche Zugänglichmachung im Internet sei der Erfolgsort, soweit das Werk im Inland urheberrechtlich geschützt und es auch öffentlich abrufbar ist, in jedem Gerichtsbezirk, somit auch in Köln. In der Sache ergibt sich, nach Ansicht des LG Köln, der Unterlassungsanspruch des Bundesinstituts aus den §§ 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 6, 19 a UrhG). So habe Herr Dr. Roland Alfred Solecki, Abteilungsleiter beim Bundesinstitut, glaubhaft gemacht, Inhaber ausschließlicher Nuzungsrechte an dem Gutachten zu sein. Es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk (§ 2 UrhG), das ohne seine Zustimmung öffentlich gemacht worden sei. Da die Stellungnahme lediglich der internen Information gedient habe und es bisher auch noch nicht mit seiner Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sei (§ 6 Abs. 1 UrhG), habe FragDenStaat auch in das Recht zur ersten Veröffentlichung eingegriffen. Die Schrankenbestimmungen (§§ 50, 51 UrhG), die Veröffentlichungen bei Tagesereignissen oder Zitate erlauben, greifen nach Ansicht des LG Köln nicht. Einerseits sei das streitige Gutachten nicht im Verlaufe eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden. Andererseits sei es weder mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten öffentlich gemacht worden, noch habe der Antragsgegner das Gutachten als Zitat genutzt. Kurz stellt das Gericht fest, dass auch Wiederholungsgefahr bestehe, die durch die begangene Urheberrechtsverletzung indiziert werde. Das Gericht sah auch keinen Ausschlussgrund für den Unterlassungsanspruch auf Grund des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), da das Gesetz nicht für Informationen gelte, die im Besitz von Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind und zu denen der Antragsteller gehöre. Damit gab das LG Köln dem Antrag des BfR auf Unterlassung der Veröffentlichung ihres 6-seitigen Gutachtens auf FragDenStaat statt.

Mit dieser Entscheidung ist der Streit noch nicht beendet. Wie es auf fragdenstaat.de heißt, wird man Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen. FragDenStaat meint, das Gericht habe offensichtlich die Pressefreiheit sowie europäische Regelungen zur Informationsfreiheit nicht ausreichend beachtet. Man habe zudem bereits Klage gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht erhoben, um feststellen zu lassen, dass staatliche Dokumente grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen. Aber auch das Bundesinstitut hat sich mittlerweile zu Wort gemeldet und teilt in einem 3-seitigen .pdf-Dokument mit, dass es bei dem Rechtsstreit alleine um die Einhaltung des Urheberrechts gehe und nicht etwa um Zensur. Die Informationen, die in dem auf FragDenStaat veröffentlichten Gutachten zu finden waren, stellten lediglich eine deutschsprachige Zusammenfassung des 2015 vom BfR verfassten Addendums I sowie sämtlicher fachlicher Schlussfolgerungen dar, die schon seit Herbst 2015 auf den Seiten der European Food Safty Authority abgerufen werden könnten.

Den Beschluss des LG Köln (Az.: 14 0 86/19) finden Sie auf den
Seiten von FragdenStaat.de unter:
> https://fragdenstaat.de/dokumente/75/

Die Stellungnahme des BfR finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2042

Quelle: heise.de, fragdenstaat.de, eigene Recherche

1992.COM – JAHRGANGSDOMAIN FÜR US$ 110.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich als wenig überzeugend, auch wenn sie mit der Zifferndomain 1992.com und deren Preis von US$ 110.000,- (ca. EUR 98.214,-) glänzte.

Die Kommerzendung .com erfreute uns in der vergangenen Domain-Handelswoche mit der Vier-Ziffern-Domain 1992.com zu einem Preis von US$ 110.000,- (ca. EUR 98.214,-), die zu diesem stolzen Preis in asiatische Hände ging. Ihr folgte applegreen.com für EUR 50.000,- und dieser wiederum citizenships.com für US$ 40.000,- (ca. EUR 35.714,-). Allen dreien ist gemein, dass sie nicht mit Inhalten aufwarten. Wenige Inhalte zeigen auch die weiteren verkauften .com-Domains; unter 1001consejos.com, die US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-) erzielte, gibt es wenigstens allerlei Tipps – auf spanisch.

Die österreichische Endung .at stand seit langem wieder einmal an erster Position bei den Länderendungen: die Zwei-Zeichen-Domain hs.at erzielte US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-) und ging an ein Holzindustrieunternehmen. Die kolumbianische Domain reshape.co lag mit US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-) an zweiter Position. Erst später schlug mit passtperfekt.de zu EUR 5.000,- die deutsche Endung auf. Daneben waren fünf weitere .de-Domains erwähnenswert. Die britische Endung .uk war mit zwei Domains gelistet, von denen less.co.uk GBP 5.757,- (ca. EUR 6.686,-) erzielte. Die Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) war mit gleich vier Domains vertreten, von denen mykey.io mit US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-) den höchsten Preis erzielte. Neben weiteren bekannten Endungen war diesmal auch die indonesische Endung .id mit der Domain myprotein.id zum Preis von GBP 2.999,- (ca. EUR 3.483,-) vertreten.

Die neuen generischen Endungen waren mit den drei Domain-Namen simon.group für US$ 6.500,- (ca. EUR 5.804,-), pace.global für US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-) und iloveyou.xyz für US$ 2.995,- (ca. EUR 2.674,-) stärker vertreten als die klassischen generischen Endungen .net und .org, die lediglich mit den beiden .org-Domains gerstner.org (EUR 2.873,-) und parc.org (EUR 2.500,-) aufwarteten. So blieb das letztlich einzige wirklich positive an der vergangenen Domain-Handelswoche die Adresse 1992.com mit ihrem Preis von US$ 110.000,- (ca. EUR 98.214,-).

Länderendungen
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hs.at – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)

passtperfekt.de – EUR 5.000,-
mietse.de – EUR 3.278,-
konten.de – EUR 2.999,-
blockchainfonds.de – EUR 2.500,-
blockchain-fonds.de – EUR 2.500,-
orangefit.de – EUR 2.500,-

reshape.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-)
lav.co – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.250,-)
lili.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)

less.co.uk – GBP 5.757,- (ca. EUR 6.686,-)
iwa.co.uk – GBP 3.175,- (ca. EUR 3.687,-)

mykey.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
hkd.io – US$ 3.899,- (ca. EUR 3.481,-)
diode.io – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.348,-)
jpy.io – US$ 3.499,- (ca. EUR 3.124,-)

skapa.eu – EUR 6.000,-
cec.se – US$ 6.200,- (ca. EUR 5.536,-)
rowingblazers.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
myprotein.id – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.483,-)

Neue Endungen
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simon.group – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.804,-)
pace.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-)
iloveyou.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.674,-)

Generische Endungen
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gerstner.org – EUR 2.873,-
parc.org – EUR 2.500,-

.com
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1992.com – US$ 110.000,- (ca. EUR 98.214,-)
applegreen.com – EUR 50.000,-
citizenships.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.714,-)
carfin.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)
tambola.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
hackly.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.946,-)
1001consejos.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
bitcap.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
exl.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
cryptoanchor.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.829,-)
funnelsecrets.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.482,-)
smokeland.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.482,-)
letsservice.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.036,-)
stemedia.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.589,-)
idollar.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-)
body-fit.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.893,-)
amazingads.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
theheadlines.com – US$ 5.998,- (ca. EUR 5.355,-)
andbox.com – US$ 5.880,- (ca. EUR 5.250,-)
medmentor.com – US$ 5.700,- (ca. EUR 5.089,-)
expresssupdateusa.com – US$ 5.660,- (ca. EUR 5.054,-)
aizome.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.000,-)
extensionhealthcare.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.000,-)
evolvingweb.com – US$ 5.510,- (ca. EUR 4.920,-)
vertue.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.911,-)
tirox.com – US$ 5.488,- (ca. EUR 4.900,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KOPENHAGEN – FRÜHJAHRS-SEMINARE DER .DK-REGISTRY

Die dänische Domain-Verwaltung DIFO/DK Hostmaster veranstaltet im Mai 2019 ihre Frühjahrs-Seminare 2019. Anfang Mai gibt es dabei vier interessante Veranstaltungen mit sicherheitstechnischem Einschlag, darunter am 08. Mai 2019 das Seminar „Protect your domain name with DNSSEC“.

Am 06. Mai 2019 findet der Kurs „Basic DNS“ unter der Leitung von Thomas Steen Rasmussen statt. Rasmussen ist Unix-Administrator, Entwickler und Sicherheitsverantwortlicher beim Internetprovider BornFiber und betreibt nebenbei seine Einmannunternehmung „tyktech“. Darüber hinaus ist er in diversen Internetprojekten aktiv. In seinem Kurs will er die Prinzipien des DNS-Protokolls und der Domain-Namen überprüfen, und die verschiedenen Konzepte und Werkzeuge vermitteln, die bei der Arbeit mit dem DNS verwendet werden. Am 07. Mai 2019 findet der Kurs „Protect your company’s online identity and email system with DMARC“ von Tim Draegen und Alwin de Bruin statt, die beide ausgewiesene Experten des DMARC-Protokolls sind, das unter anderem die sichere Authentifizierung von eMails darstellt.

Referent für die weiteren Seminare ist Jakob Schlyter, der zusammen mit Fredrik Ljunggren das schwedische Beratungsunternehmen Kirei geschaffen hat, um Wissen über Sicherheit zu verbreiten und Informationssicherheitsmanagement bei Unternehmen zu etablieren. Am 08. Mai 2019 heißt es sodann „Learn how to protect your domain name with DNSSEC“, und am 09. Mai 2019 „Techniques for encryption of email and websites“.

Die Kurse von DIFO/DK Hostmaster starten jeweils um 08:30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück, wobei dann um kurz nach 09:00 Uhr die Informationsveranstaltung beginnt. Gegen Mittag gibt es jeweils Lunch. Der Kurs am 08. Mai endet mit dem Lunch, die anderen Veranstaltungen bieten auch am Nachmittag noch weitere Einblicke in die Materie. Veranstaltungsort sind die Räumlichkeiten von DIFO/DK Hostmaster, Ørestads Boulevard 108 in 2300 Copenhagen S. Die Veranstaltungen werden in Englisch gehalten. Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird jedoch gebeten. Es wird empfohlen, das eigene Laptop mitzubringen.

Weitere Informationen unter:
> https://www.dk-hostmaster.dk/en/courses

Quelle: dk-hostmaster.dk, eigene Recherche

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