Domain-Newsletter

Ausgabe #959 – 21. März 2019

Themen: CENTR – Domain-Report für 2018 veröffentlicht | WHOIS-Reform – ICANN plant mit neuem Webportal | TLDs – Neues von .amazon, .asia und .eu | nTLDs – .berlin feiert 5. Geburtstag | rosettastone.app – WIPO-Panel zerstreitet sich | boot.com – Messedomain für US$ 70.000,- | Salzburg – 10. IT-Businesstalk mit Nic.at

CENTR – DOMAIN-REPORT FÜR 2018 VERÖFFENTLICHT

Das „Council of European National Top-Level Domain Registries“ (CENTR) hat seinen „Global TLD Report“ für das 4. Quartal 2018 veröffentlicht. Danach schloss das Jahr 2018 mit 348 Mio. weltweit registrierten Domains, wobei das Wachstum deutlich nachliess.

Das in Brüssel ansässige CENTR ist eine Partnerschaft der europäischen Länderdomain-Verwaltungen mit 55 Vollmitgliedern und neun außerordentlichen Mitgliedern. Zusammen sind sie für über 80 Prozent aller Domains mit Länderendung verantwortlich. Mit dem aktuellen „Global TLD Report“ für das 4. Quartal 2018 bietet CENTR einen statistisch fundierten Überblick über die weltweite Entwicklung der Registrierungszahlen mit Schwerpunkt auf den Länderkürzeln. Quer über alle TLDs kommt CENTR zum 31. Dezember 2018 auf 348,1 Mio. Domains, davon 154,8 Mio. unter einer ccTLD. Gegenüber dem Vorjahr 2017 stellt sich die kontinentale Entwicklung wie folgt dar:

Region – ccTLDs – Domains – Wachstum

Afrika – 58 – 3,4 Mio. – 6,1 Prozent
Amerika – 53 – 14,0 Mio. – 2,9 Prozent
Asien – 98 – 65,7 Mio. – 1,9 Prozent
Europa – 57 – 71,1 Mio. – 2,3 Prozent

Zum Vergleich: die 1.234 generischen Top Level Domains (gTLDs) kommen zusammen auf 193,3 Mio. Domains, bei einer Wachstumsrate von 5,3 Prozent. Mit einem durchschnittlichen Anstieg von 3,7 Prozent ist das TLD-Wachstum dabei jedoch auf ein Allzeittief gefallen. Für CENTR stehen die Zeichen auf einen anhaltenden Rückgang; verantwortlich zeichnen diverse Faktoren, darunter Marktsättigung, alternative Präsenzmöglichkeiten wie Social Media und eine Marktkonzentrieren auf wenige TLDs.

Stellt man auf einzelne TLDs ab, führt .com die Weltrangliste mit 137,7 Mio. Domain-Namen an, gefolgt von .de mit 16,2 Mio. Domains, .net (13,7 Mio.), .uk (12 Mio.) und .org (10,2 Mio). Bei den vier letztgenannten TLDs hat CENTR zudem einen negativen Trend ausgemacht. Mit 80,5 Prozent ist bei den europäischen ccTLDs aber immerhin die „renewal quote“, also der Anteil der Vertragsverlängerungen, erfreulich hoch; das spricht für die langfristige Nutzung von Domains. Dafür sank dort die Wachstumsquote von über 4 Prozent im Jahr 2015 auf mittlerweile 2 Prozent im Januar 2018, wenngleich einzelne ccTLDs gegen den Trend zulegen, so .ca und .fr mit deutlich über 4 Prozent Wachstum; auch .ch wächst mit rund 3 Prozent überdurchschnittlich. Global betrachtet ist die Zahl der „Adds/Deletes“ im Januar 2019 schließlich praktisch gleich, so dass netto immer weniger Domains hinzukommen. Würde daher der Satz „the trend is your friend“ für die Domain-Branche gelten, sollte sie sich rasch bessere Freunde suchen.

Den „Global TLD Report“ für das 4. Quartal 2018 finden Sie unter:
> https://stats.centr.org/stats/global

Quelle: centr.org, eigene Recherche

WHOIS-REFORM – ICANN PLANT MIT NEUEM WEBPORTAL

Eine Arbeitsgruppe der Internet-Verwaltung ICANN hat erstmalig einen Vorschlag präsentiert, wie künftig der Zugriff auf nichtöffentliche WHOIS-Daten geregelt wird. Im Mittelpunkt steht ein browserbasiertes Webportal, das aber nicht unumstritten ist.

Während im Vorfeld des 64. ICANN-Meetings in Kobe (Japan) vor allem die „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe mit ihren Vorschlägen für eine DSGVO-kompatible WHOIS-Reform die öffentlichen Schlagzeilen dominiert hat, versucht ICANN-CEO Göran Marby, bereits in der nächsten Streitfrage Fakten zu schaffen. Die im Dezember 2018 ins Leben gerufene „Technical Study Group on Access to Non-Public Registration Data“ soll klären, wer künftig auf die in ihrem Umfang deutlich reduzierten WHOIS-Daten zugreifen darf. Am 11. März 2019 präsentierte das zehnköpfige Gremium unter Leitung von Ram Mohan (Chief Technology Officer Afilias Limited), in dem unter anderem auch Dr. Steve Crocker, langjähriger Vorsitzender des ICANN-Boards vertreten ist, erstmals einen Vorschlag, mit welchem den Interessen Dritter an einem Zugriff auf die WHOIS-Daten Rechnung getragen werden soll. Für das Domain Name System kommt er einer Revolution gleich: jedenfalls für den Bereich der gTLDs soll danach die WHOIS-Abfrage zentral über ein browserbasiertes Webportal von ICANN erfolgen; selbst speichern will ICANN diese Daten aber nicht, sie sollen stattdessen bei den Registries bzw. Registraren verbleiben.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist das neue „Registration Data Access Protocol“ (RDAP), das nach dem Willen von ICANN alle Registrare bis zum 26. August 2019 implementieren müssen. Eine WHOIS-Abfrage über den bisher üblichen Port 43 entfällt. Dazu schafft ICANN ein neues Portal, für das sich Dritte akkreditieren lassen müssen; diese Aufgabe soll möglicherweise ein externer Dienstleister für ICANN erledigen. ICANN versteht sich dabei lediglich als operativer Dienstleister, der auf die WHOIS-Anfragen konkrete Antworten liefert. Automatisierte Abfragen sollen möglich sein, gleichzeitig soll sich der Umfang der erteilten Informationen je nach Qualifikation des Anfragenden unterscheiden. Nach welchen Qualifikationen bzw. Gruppen man differenzieren will, lässt sich der Präsentation nicht entnehmen. Dass zum Beispiel Markenrechtsinhaber ähnlich umfangreiche Zugriffssrechte wie Strafverfolgungsbehörden haben, gilt jedoch als ausgeschlossen.

Der Vorschlag der Technical Study Group stößt jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung. „Man baut eine technische Lösung, bevor man sich überhaupt in den Gremien auf die Anforderungen geeinigt hat, beziehungsweise generiert Anforderungen, indem man eine bestimmte technische Lösung schafft“, kritisiert nach Angaben von heise.de etwa Peter Koch, Senior Policy Advisor bei der DENIC eG. Verbindlich ist der Vorschlag ohnehin nicht; im März und April 2019 soll vielmehr ein intensiver Austausch erfolgen, bevor am 23. April 2019 ein finaler Entwurf veröffentlicht wird.

Die Präsentation der „Technical Study Group on Access to NonPublic Registration Data“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2026

Weitere Informationen zur „Technical Study Group on Access to Non-Public Registration Data“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/tsg

Quelle: icann.org, heise.de

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .ASIA UND .EU

Die .amazon-Saga geht in die Verlängerung: beim Treffen in Kobe ließ sich ICANN darauf ein, weiteren zeitlichen Aufschub zu gewähren. Dagegen rückt das .eu-Aus für Großbritannien immer näher, während .asia nach China zurückkehrt – hier unsere Kurznews.

Im Ringen um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .amazon zeigt sich die Internet-Verwaltung ICANN nachsichtig. Auf Bitten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) hat das ICANN Board anlässlich des Meetings im japanischen Kobe beschlossen, einen Aufschub bis zum 07. April 2019 zu gewähren. Bis dahin kann sich die ACTO nun mit Amazon EU S.à.r.l. als Bewerberin um .amazon auf eine gütliche Einigung verständigen. Sollten beide Lager eine Verlängerung der Frist erbitten, ist ICANN auch dazu grundsätzlich bereit. Sollte man sich dagegen nicht einigen, lässt sich ICANN alle Optionen offen; allerdings liest sich der Beschluss so, dass er Amazon die größeren Möglichkeiten einräumt, sich über den Widerstand der ACTO hinwegsetzen zu können. Spielraum für weitere eigene Vermittlungsmöglichkeiten sieht ICANN dabei jedoch nicht: „the Board does not think that any further facilitation efforts by ICANN org will be fruitful“.

DotAsia Organisation Ltd., Verwalterin der im Jahr 2007 eingeführten Top Level Domain .asia, hat einen wesentlichen Grundstein für künftigen Erfolg gelegt. Wie die Registry mitteilte, hat das chinesische Ministry of Industry and Information Technology (MIIT) die Akkreditierung erteilt, .asia-Domains wieder in China vertreiben zu dürfen. Zwar war .asia schon einmal in China zugelassen; „aus Respekt vor der Lizensierungspolitik“ des MIIT hat DotAsia den Domain-Verkauf im Jahr 2017 aber eingestellt. Personen, Unternehmen und Vereinigungen mit Sitz in China müssen sich zur Registrierung unter .asia eines chinesischen Domain-Registrars oder -Resellers bedienen; eine freie Auswahl haben die Kunden dort also nicht. Den Registrierungszahlen kann dieser Schritt nicht schaden; im November 2018 waren insgesamt 224.658 .asia-Domains registriert. Damit hätte .asia den Sprung in die Top 20 der nTLD-Rangliste verpasst.

Die .eu-Verwalterin EURid hat ihre Brexit-Website aktualisiert. Da es nach wie vor keine Übergangsvereinbarung zwischen der EU und Großbritannien gibt, hat EURid Musterschreiben an Registrare auf der Insel und in Gibraltar verschickt, über die sie ihre Kunden über das weitere Prozedere informieren. Wie gemeldet, nimmt EURid ab dem 30. März 2019, 00:00 Uhr CET keine Domain-Registrierungen von natürlichen oder juristischen Personen an, die ihren Sitz in Großbritannien oder Gibraltar haben. Bereits registrierte .eu-Domains von Personen aus diesen Ländern erhalten am 23. März 2019 eine eMail, in der sie auf den drohenden Verstoß gegen die Vergaberegelungen hingewiesen werden. Diese eMail verschickt EURid am 30. März 2019 erneut. Alle betroffenen Personen haben dann bis 30. Mai 2019 um 00:00 Uhr (CEST) Zeit, durch ein Update ihrer WHOIS-Daten die unveränderte Registrierungsberechtigung nachzuweisen; bis dahin bleibt ihre .eu-Domain aktiv. Bisher wenig beachtet ist, dass die Briten mit dem Verlassen der .eu auch die Berechtigung verlieren, Domains unter Endungen wie .fr (Frankreich), .hu (Ungarn), .it (Italien), .re (Reunion), .yt (Mayotte), .pm (Saint Pierre and Miquelon), .wf (Wallis und Futuna Islands) sowie .tf (Französische Süd- und Antarktisgebiete) verlieren, da sie unter anderem voraussetzen, dass der Domain-Inhaber aus der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz stammt.

Den Beschluss des ICANN Boards zu .amazon finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2025

Die Brexit-Website von .eu finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/register-a-eu-domain/brexit-notice/

Quelle: icann.org, dot.asia, eurid.eu

NTLDS – .BERLIN FEIERT 5. GEBURTSTAG

Die neue Domain-Endung für alle Berliner dieser Welt und insbesondere der Bundeshauptstadt Berlin, .berlin, feierte am 18. März 2019 ihr fünfjähriges Online-Jubiläum. Die dotBerlin GmbH & Co. KG gab aus diesem Anlass aktuelle Zahlen bekannt.

Die Endung .berlin war die erste Top Level Domain einer Stadt, die – nicht nur im Zuge der Einführung neuer Top Level Domains, sondern überhaupt – zur Registrierung bereit stand. Das liegt mittlerweile fünf Jahre zurück. Am 18. März 2014 öffnete die dotBerlin GmbH & Co. KG um 11:00 Uhr die Schleusen für die Registrierung von .berlin-Domains. Innerhalb weniger Minuten waren rund 21.500 .berlin-Domains registriert, die die gut 50 Registrare weltweit, mit denen dotBerlin Verträge seinerzeit geschlossen hatte, aufgrund von Kundenvorbestellungen in das System einfließen ließen. Damit war .berlin eine der erfolgreichsten neuen Domain-Endung überhaupt.

Derzeit behauptet sich .berlin mit rund 55.000 Registrierungen als drittstärkste Städte-Domain der Welt, hinter .tokyo (Tokio: rund 108.000 Domains) und .nyc (New York: rund 66.000 Domains). Dabei scheint .berlin besonders in Rechtskreisen beliebt zu sein: nach Branchenbegriffen geordnet liegt „Recht“ in .berlin mit 760 Domains, die diesen Begriff enthalten, vorne, während weitere 533 Domains mit dem Begriff „Anwalt“ gesegnet sind. Dazwischen liegen 618 registrierte Domains, die den Begriff „Bau“ aufweisen. Der Begriff „Immo“ findet sich in 519 Adressen. Kurioserweise nutzen 739 Berliner „Berlin“ nicht nur als Endung, sondern auch im Domain-Namen; 126 sind abstrakter und fügten „Hauptstadt“ in ihren .berlin-Domain-Namen ein. Was die Anzahl von Registrierungen betrifft, so weist der Stadtteil Charlottenburg-Wilmersdorf mit 9.173 Domains die meisten auf. Ihm folgen Tempelhof-Schöneberg mit 5.874 Registrierungen und Pankow mit 5.405 Registrierungen. Aber nicht nur in Berlin, auch in der Welt werden .berlin-Domains registriert: so in Panama-City, dem mit 9.407 km am weitesten entfernten Ort, in dem eine .berlin registriert ist. Die kürzeste .berlin-Domain ist q.berlin, die zu „Q Berlin Questiqns – Berlin’s Platform For Global Discourse“ führt. Die längste Berlin-Domain ist die 63 Zeichen lange live-band-cover-band-party-band-show-band-musik-band-ausberlin.berlin, die allerdings nur weiterleitet auf einen kürzeren Domain-Namen unter .de. Im Durchschnitt sind .berlin-Domains zwölf Zeichen lang.

Die Zahlen sind nicht schlecht, sie könnten aber besser sein – und waren es auch schon. Der Registrierungshöchststand von .berlin lag im Laufe der Jahre mit gut 138.000 Domains schon mal deutlich höher als die aktuellen 55.000 Domains. Dieser Rekordwert war jedoch einer Werbeaktion im Juni 2014 geschuldet und ging nach Ablauf der Registrierungsperiode der zahlreich zu günstigen Preisen registrierten Domains wieder deutlich zurück. Derzeit entwickeln sich die Registrierungszahlen von .berlin verhalten weiter nach oben. Mehr Domain-Registrierungen stünden dieser sinnvollen Endung, wie allen Städte-Endungen und geoTLDs, gut an.

Die Graphik mit einem kurzen Überblick zu .berlin findet man unter:
> https://dot.berlin/grafik-dotberlin-in-zahlen

Mehr zur Werbeaktion im Juni 2014 unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2027

Hinweis: domain-recht.de und der Domain-Newsletter sind ein Projekt der united-domains AG, die Kommanditist der dotBerlin GmbH & Co. KG ist.

Quelle: dot.berlin, eigene Recherche

ROSETTASTONE.APP – WIPO-PANEL ZERSTREITET SICH

In einer umfangreichen UDRP-Entscheidung um die Domain rosettastone.app kam das Dreiergremium nicht zu einer einhelligen Meinung. Nichtsdestotrotz bekam die Rosetta Stone Ltd. Recht.

Die Rosetta Stone Ltd. aus den USA ist Inhaberin der erstmalig 2003 beim US-Markenamt eingetragenen Marke „Rosetta Stone“. Sie ist Anbieterin der Übersetzungs- und Sprachenlernsoftware „Rosetta Stone“ für iOS und Adroid, und sieht ihre diversen Markenrechte durch die Domain rosettastone.app verletzt. Die Beschwerdeführerin schrieb den Inhaber der Domain per „cease-and-desist letter“ an. Der reagierte jedoch nicht, weshalb sie ein UDRP-Verfahren vor der WIPO startete. Sie wirft dem Gegner unter anderem vor, ihm sei bei Registrierung der Domain bewusst gewesen, dass die Marke der Beschwerdeführerin besteht, da sie im Trademark Clearinghouse eingetragen sei und ihm vor Registrierung angezeigt wurde. Die im Mai 2018 registrierte Domain leite auf eine Website ohne Inhalte; mithin habe der Inhaber versäumt, die Domain ordentlich zu nutzen, und nichts spreche dafür, dass er sie zukünftig ordentlich nutzen werde. Stuart Thomas, ein Brite mit Sitz in Los Angeles (USA) und Inhaber der Domain rosettastone.app, erklärte, die Beschwerdeführerin habe keine exklusiven Rechte an dem Begriff „Rosetta Stone“, der den ägyptischen Stein bezeichnet, der zur Entzifferung der Hieroglyphen beitrug. Er sei Software-Entwickler und Taucher und arbeite an einer Software, die unter anderem beim Auffinden von interessanten Tauchplätzen im ägyptischen Mittelmeer und der Verbindung von Tauchern mit Booten zum sicheren Tauchen in diesen Gebieten verhelfe. Seine Firma Beyond Connect LLC entwickle taucherrelevante Software und böte bereits eine App mit dem Namen BLU, doch die Domain blu.app sei bereits vergeben gewesen, weshalb er auf rosettastone.app zurückgegriffen hätte, wobei er die Bedeutung des Rosetta-Stones und dessen Bezug auf das eigene Angebot im Kopf hatte. Die von ihm geplante App nebst damit verbundenem Dienstleistungsangebot befinde sich noch in der Finanzierungs- und Umbenennungsphase. Er habe damit eine wertvolle Domain registriert, ohne der Beschwerdeführerin auf die Füße treten zu wollen, die ihrerseits die Möglichkeit hatte, die Domain bereits in der Sunrise-Period bei Einführung der Endung .app zu registrieren. Das Entscheidungsgremium wurde mit drei Fachleuten besetzt: dem bulgarischen Rechtsanwalt Assen Alexiev als Vorsitzendem sowie dem italienischen Markenanwalt Luca Barbero und dem australischen Jurist und Mediator Neil Anthony Brown QC als Beisitzer.

Das Dreiergremium kam in diesem Verfahren zu keiner einheitlichen Entscheidung. Nichtsdestotrotz wurde der Beschwerdeführerin die Domain rosettastone.app zugesprochen (WIPO Case No. D2018-2322). Bei der Frage nach Ähnlichkeit oder Identität von Marke und Domain waren sich die drei Fachleute noch einig: auch die neuen Endungen seien als technische Ergänzung zu sehen und bei der Beurteilung der Ähnlichkeit oder Identität nicht zu berücksichtigen. Damit entspreche der Domain-Name der Marke, und das erste Element des Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy-Verfahrens sei gegeben. Bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners an der Domain gingen die Meinungen allerdings auseinander. Einig war man sich noch, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht habe, dass der Gegner nicht von ihr legitimiert und unter der Domain nicht bekannt sei. Doch Alexiev und Barbero fanden, dass der Gegner keine validen Nachweise für sein Projekt vorgelegt habe. Sie nahmen an, dass ein solches Projekt im Vorfeld für zahlreiche Dokumente sorgen würde, etwa Marketingkonzepte, Geschäftspläne, Finanzierungspläne oder einfach interne Korrespondenz dazu. Doch solche habe der Gegner nicht vorgelegt. Was er nachgewiesen habe, sei seine existierende App, die den Namen BLU trage; aber eine Verbindung zur neuen Rosetta Stone-App ergäbe sich daraus nicht. Alexiev und Barbero fragten sich deshalb, was die wahren Motive des Gegners bei der Registrierung der Domain seien, wo die vorgebrachten Erklärungen nicht überzeugten. Das Interesse für die Domain unter .app sei nachvollziehbar; aber andererseits sei klar, dass die Beschwerdeführerin unter Google Play und im Apple App Store ihre „Rotetta Stone“-App anbiete. Der Gegner streite auch nicht ab, dass ihm das und die Marke der Beschwerdeführerin bekannt gewesen sei, als er die Domain registrierte. Auch wenn für ihn die Marke der Beschwerdeführerin nicht das Ziel war, so fragt sich doch, ob er sich als professioneller Software-Entwickler, der an einer App arbeitet, die er Rosetta Stone nennen und unter der Domain rosettastone.app und auf den App-Stores von Google und Apple vertreiben wolle, nicht der hohen Verwechslungsgefahr und des möglichen unfairen Wettbewerbs bewusst war. Das alles sah für Alexiev und Barbero nicht nach gutgläubigem Handeln aus, weshalb sie ihm ein Recht oder legitimes Interesse an der Domain absprachen. Alle diese Gründe führten die beiden Entscheider auch als Hinweis auf die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung der Domain an. Man könne nicht ausschließen, so Alexiev und Barbero, dass der Gegner sich dagegen entschieden habe, seine wahren Beweggründe zu offenbaren, da diese seine Position im Verfahren verschlechtert hätten. All diese Gesichtspunkte ließen Alexiev und Barbero annehmen, der Gegner habe keinen Nachweis für eine gutgläubige Nutzung der Domain erbracht, weshalb sie von der bösgläubigen Nutzung ausgingen. Sie sahen damit alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt und sprachen sich für die Übertragung der streitigen Domain auf die Beschwerdeführerin aus.

Dem schloss sich Neil Anthony Brown nicht an. Stattdessen beklagte er sich über die schlechte Arbeit der Kollegen, prüfte die Sache komplett selbst und legte dar, warum er die Beschwerde zurückweisen würde. Den Ausgangspunkt nimmt er am Begriff „Rosetta Stone“ selbst, der in den allgemeinen Sprachgebrauch jeder Sprache falle und allen gehöre. Dabei sei zwischen der Bedeutung und dem tatsächlichen Rosetta-Stone zu unterscheiden. Die Erklärung, die der Gegner vorgebracht habe, falle leichthin in den allgemeinen Bedeutungsrahmen des Domain-Namens. Die Mehrheit des Gremiums habe sich dennoch entschieden, dem Gegner seine Domain zu nehmen, aber nicht aufgrund von Rechtsverletzungen, oder weil jemand fehlgeleitet oder irregeführt wurde. Seine Panel-Kollegen begründeten ihre Entscheidungen sogar ausdrücklich damit, dass es „keinen direkten Beweis“ für solche Ziele des Gegners gäbe. Das hätten sie aber beim Wort nehmen müssen: wenn es keinen direkten Beweis für rechtswidrige Ziele gibt, so meint das, es gibt keinen Beweis dafür. Die Entscheidung fuße, so Brown sinngemäß, alleine auf Vermutungen. Aber nichts davon seien Beweise. Nach dieser Feststellung begründete er ausführlich seine abweichende Meinung, in der er unter anderem ausführte, dass genau die Informationen, die der Gegner vortrug, alle zu seinen Gunsten sprächen und eine Abweisung der Beschwerde rechtfertigten.

Die ausführliche Darstellung des UDRP-Verfahrens mit den von Brown angeführten Gründen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2030

Die UDRP-Entscheidung über die Domain rosettastone.app finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2028

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

BOOT.COM – MESSEDOMAIN FÜR FÜR US$ 70.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bot eine Dublette von zwei Domains zu je US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-): boot.com und mywebsite.com. Bei den Länderendungen war .de wieder stark; die neuen gTLDs boten lediglich eine Domain.

Mit boot.com und mywebsite.com zu jeweils US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-) war die vergangene Handelswoche nicht sehr ambitioniert, aber bot den Stoff, aus dem das Internet gemacht ist – zumindest was die Domain boot.com betrifft, die an die Messe in Düsseldorf ging und bestens über sich informiert, während mywebsite.com lediglich geparkt ist. An dritter Position sitzt investingmoney.com für US$ 55.000,- (ca. EUR 48.673,-), die aktuell nicht konnektiert ist. Auch dabei war seoservice.com mit US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-), die im Februar 2014 nur US$ 6.100,- (damals ca. EUR 4.519,-) erzielte hatte. Zum Schlechteren wendete sich oncologist.com mit einem Preis von US$ 14.400,- (ca. EUR 12.743,-): im Mai 2006 waren es noch EUR 17.500,-.

Die deutsche Endung .de lag wieder ganz vorne unter den Länderendungen, angefangen mit swimmingpool.de zu einem Preis von EUR 12.750,-, die auf die entsprechende .com weiterleitet, unter der einem Swimmingpools auf Englisch angeboten werden, und gefolgt von meinung.de für EUR 8.550,-, die lediglich geparkt ist. Ebenfalls dabei war geburtstagsgeschenk.de zu EUR 7.500,-, die sich seit Januar 2010, als sie für US$ 3.263,- (damals ca. EUR 2.250,-) einen neuen Inhaber fand, deutlich verbessern konnte. Drittteuerste Domain unter den Länderendungen war allerdings die Isle of Man-Domain tr.im mit EUR 8.000,-. Es ergaben sich noch drei Domains mit Vorgeschichte: casino.sv brachte es auf EUR 3.500,-, nachdem sie im August 2014 lediglich EUR 1.200,- einbrachte; pinnacle.se kostete jetzt EUR 2.995,-, im April 2009 waren es EUR 2.000,-. Und schließlich playground.tv, die es im Dezember 2012 auf US$ 1.000,- (damals ca. EUR 769,-) gebracht hatte und nun mit US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-) abschloss.

Die neuen generischen Endungen waren lediglich durch real.men für US$ 5.999,- (ca. EUR 5.309,-) vertreten, die jetzt eine Kontakt-App für die heißesten Männer bewirbt. Die tradionellen generischen Endungen waren fruchtbarer, angefangen mit der Zwei-Zeichen-Domain np.net zum Preis von US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-), gefolgt von der Drei-Ziffern-Domain 945.net für US$ 9.999,- (ca. EUR 8.849,-) und von der Städtedomain istanbul.org für US$ 5.101,- (ca. EUR 4.514,-), welchletztere zur Zeit keinen Kontakt zum Internet aufweist. So ist das Maß der vergangenen Domain-Handelswoche wieder die Endung .com, wobei die alten generischen Endungen allein durch ihre Anzahl das ihrige beitrugen.

Länderendungen
————–

swimmingpool.de – EUR 12.750,-
meinung.de – EUR 8.550,-
geburtstagsgeschenk.de – EUR 7.500,-
flirts.de – EUR 5.950,-
c-a.de – EUR 5.000,-
motoryacht.de – EUR 4.999,-
segelyacht.de – EUR 4.999,-
fundburo.de – EUR 2.700,-

tr.im – EUR 8.000,-
process.co – EUR 4.000,-
sfh.it – EUR 4.000,-
casino.sv – EUR 3.500,-
kijkcijfer.nl – EUR 3.500,-
tmx.io – US$ 3.750,-
pinnacle.se – EUR 2.995,-
jump.ch – EUR 2.990,-
nectarine.co – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.932,-)
playground.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)

Neue Endungen
————-

real.men – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.309,-)

Generische Endungen
——————-

np.net – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)
945.net – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.849,-)
istanbul.org – US$ 5.101,- (ca. EUR 4.514,-)
prefuse.org – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.628,-)
glowing.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
iavcei.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-)
nilo.net – EUR 2.995,-
emd.org – US$ 3.333,- (ca. EUR 2.950,-)
mixedmedia.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
championship-rings.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
chgeharvard.org – US$ 2.101,- (ca. EUR 1.859,-)

.com
—–

boot.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-)
mywebsite.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-)
investingmoney.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 48.673,-)
tzgz.com – US$ 43.000,- (ca. EUR 38.053,-)
seoservice.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
tbn.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 26.450,-)
kdj.com – US$ 22.300,- (ca. EUR 19.735,-)
chatsites.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 18.584,-)
arcus.com – US$ 18.600,- (ca. EUR 16.460,-)
datenschutzauditor.com – EUR 15.000,-
oncologist.com – US$ 14.400,- (ca. EUR 12.743,-)
traceroute.com – US$ 14.300,- (ca. EUR 12.655,-)
downsize.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
wipeout.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
battalion.com – US$ 10.200,- (ca. EUR 9.027,-)
holoform.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
internationaldesigngroup.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
promanage.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
secureaccess.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SALZBURG – 10. IT-BUSINESSTALK MIT NIC.AT

Im April 2019 findet in Salzburg (Österreich) der 10. IT-Businesstalk statt, diesmal zum Thema „Trends im Future Internet | Ohne Sicherheit kein Business“. Ausführlich wird dabei auch das Domain Name System und dessen Sicherheit erörtert.

Die Salzburg Research Forschungsgesellschaft mbH ist ein unabhängiges Forschungsinstitut des Landes Salzburg, das angewandte Forschung und Entwicklung für Informations- und Kommunikationstechnologien betreibt. Nic.at ist, wie bestens bekannt, die Domain-Verwaltung von Österreichs Domain-Endung .at, die ihrerseits ihren Sitz in Salzburg hat. Beide veranstalten zusammen seit 2005 ca. alle 1,5 Jahre den IT-Businesstalk zu jeweils aktuellen Themen. Dieses Mal kapriziert man sich auf „Trends im Future Internet | Ohne Sicherheit kein Business“. Die Veranstaltung findet am Nachmittag des 11. April 2019 in den Räumen der Wirtschaftskammer Salzburg statt. Ab 14:00 moderieren Monika Pink (Nic.at) und Birgit Strohmeier (Salzburg Research) gut drei Stunden durch verschiedene Vorträge zu Sicherheit bei der Digitalisierung von Unternehmen. Alexander Mayrhofer referiert gegen Ende der Veranstaltung über das nach wie vor überwiegend unverschlüsselte Domain Name System und zeigt, welche Informationen aufgrund dessen abgegrast und welche Sicherheitsstandards dagegen entwickelt wurden, und wie sich das auf betriebliche Modelle von IT-Systemen in Unternehmen und bei Internet-Providern auswirkt. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung gibt es bei einem Buffet Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Der 10. IT Businesstalk findet am 11. April 2019 ab 14:00 Uhr im Plenarsaal der Wirtschaftskammer Salzburg am Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg in Österreich statt. Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich an IT-Verantwortliche, Entscheider*innen und alle Interessierte, die einen Blick in die IT-⁠Zukunft werfen wollen. Um Anmeldung bis 05. April 2019 wird gebeten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.it-businesstalk.at

Quelle: it-businesstalk.at, nic.at

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