Domain-Newsletter

Ausgabe #958 – 14. März 2019

Themen: o.com – ICANN stellt Auktion in Aussicht | nTLDs – Neustar drängt auf 2. Einführungsrunde | TLDs – Neues von .airport, .ck und .uk | geoTLDs – Registrierungszahlen stürzen ab | UDRP – Osram GmbH räumt mit Cybersquattern auf | navibank.com – Orientierung für US$ 50.000,- | Berlin – 18. @kit-Kongress im März 2019

O.COM – ICANN STELLT AUKTION IN AUSSICHT

Die Internet-Verwaltung ICANN macht den Weg für die Versteigerung der Ein-Zeichen-Domain o.com frei: am 14. März 2019 soll der Vorstand eine Auktion durch die Registry VeriSign Inc. absegnen. Allerdings hat der Verkauf auch so seine Haken.

Sie zählen zu den begehrtesten Internet-Adressen der Welt, und dennoch sind nur eine Handvoll vergeben. Im Jahre 1993 hat der mittlerweile verstorbene Internet-Pionier Jon Postel über die seinerzeit von ihm geführte IANA (Internet Assigned Numbers Authority) nahezu alle einbuchstabigen Domain-Namen unter den generischen Top Level Domains .com, .net sowie .org registriert. Im Fall von .com blieben lediglich q.com, x.com und z.com unberührt; sie genießen aufgrund prioritätsälterer Rechte Bestandsschutz. Dementsprechend hoch ist ihr Wert: für z.com zahlte die japanische GMO Internet Inc. im Jahr 2014 einen Betrag von US$ 6,8 Millionen, für x.com soll der Tesla-Gründer Elon Musk ebenfalls einen Millionenbetrag gezahlt haben. Sollten sie jemals auslaufen, hat die .com-Registry VeriSign Inc. das Recht, sie auf die Liste reservierter Domains zu setzen und damit einer Neuvergabe zu entziehen; das regelt das „Schedule of Reserved Names“, dort Appendix 6 in Section B des Registry-Vertrages für .com vom 1. Dezember 2012. Begründet wird diese Reservierung mit Sicherheits- und Stabilitätsbedenken für das gesamte Domain Name System.

Doch dieser exklusive Kreis wird sich nun erweitern. Am 30. November 2017 hatte VeriSign bei ICANN beantragt, mit o.com eine weitere Ein-Zeichen-Domain vergeben zu dürfen und den Registry-Vertrag entsprechend zu ändern. VeriSign begründete den Antrag mit dem Versuch, Erfahrungen mit der Vergabe von Ein-Zeichen-Domains unter .com gewinnen zu wollen; es könnten also weitere Domains folgen. Vor wenigen Tagen veröffentlichte ICANN nun die Tagesordnung für die Sitzung des Boards vom 14. März 2019; dort heisst es unter dem Punkt „Consent Agenda“ wörtlich: „Approval of Amendment to Implement the Registry Service Request from VeriSign to Authorize the Release for Registration of the Single-Character, Second-Level Domain, O.COM“. In der „Consent Agenda“ listet ICANN üblicherweise nur solche Tagesordnungspunkte, die keine oder wenig Diskussion erwarten lassen; damit dürfte der Weg für o.com frei sein. Die Vergabe von o.com soll dabei im Rahmen einer Auktion erfolgen. Vom Erlös erhält VeriSign aber nur die reguläre Registrierungsgebühr von derzeit US$ 7,85; der Rest fließt an eine unabhängige dritte Person, die das Geld an gemeinnützige Organisationen verteilen darf.

Als heisser Anwärter für einen Erwerb gilt der US-Versandhändler Overstock.com Inc., zu dessen Gunsten beim „United States Patent and Trademark Office“ die Marke o.com eingetragen ist. Zudem gibt es mehrere US-Marken für den Buchstaben „o“. Jedem Erwerber ohne Markenrecht droht also eine rechtliche Auseinandersetzung. Dessen ungeachtet bleibt o.com über ein Gebot in mutmaßlicher Millionenhöhe ohnehin ein teurer Spass: in jedem Jahr der Vertragsverlängerung sind weitere fünf Prozent des Kaufpreises als „premium renewal fee“ zu bezahlen; ausserdem ist ein freier Weiterverkauf der Domain allein ausgeschlossen. Ernsthafte Interessenten dürften sich davon allerdings kaum abschrecken lassen.

Die Tagesordnung des ICANN-Boards vom 14. März 2019 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2019

Weitere Informationen zur geplanten Freigabe von o.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1828

Quelle: icann.org

NTLDS – NEUSTAR DRÄNGT AUF 2. EINFÜHRUNGSRUNDE

Tony Kirsch, Head of Professional Services beim Back-End-Provider Neustar Inc., hat ICANN scharf attackiert: in einem Blog-Beitrag mit der Überschrift „Genug ist genug“ forderte er die Internet-Verwaltung auf, einen Stichtag für ein weiteres Bewerbungsfenster um neue generische Top Level Domains festzulegen.

Gut drei Jahre sind vergangen, seit ICANN am 17. Dezember 2015 die New gTLD Subsequent Procedures Working Group ins Leben gerufen hat, um die Erfahrungen aus der Einführungsrunde im Jahr 2012 auszuwerten und so den Weg für die nächste Runde freizumachen. Doch während es ICANN durch den Druck der EU-Datenschutzgrundverordnung geschafft hat, binnen weniger Monate konkrete Ergebnisse für die WHOIS-Reform zu liefern, tut sich in Sachen nTLDs kaum etwas. Für Kirsch ist das ein Unding, aber auch der Beleg dafür, dass ICANN könnte, wenn man unter dem Druck einer Deadline zum Handeln gezwungen sei. Daher fordert er auch für die nächste nTLD-Einführungsrunde einen fixen Stichtag, bis zu dem über das nächste Bewerbungsfenster entschieden ist. Ganz uneigennützig ist der Vorstoß von Kirsch dabei nicht. Neustar, Registry unter anderem der US-Länderendung .us, betreibt aktuell das technische Back-End für 271 nTLDs, mit .loan und .club darunter die beiden zahlenmäßig erfolgreichsten neuen Endungen. Insgesamt verwaltet man rund 5,86 Millionen Domains, was einem Marktanteil von etwa 22 Prozent entspricht. Erfolgreicher ist derzeit nur CentralNic mit rund 7,2 Millionen verwalteten Domains. Mit jeder weiteren neuen Endung steigt also die Möglichkeit für Neustar, zusätzliche Geldquellen zu erschließen.

Mit seinem Vorhaben ist Kirsch nach eigenen Angaben bei Cherine Chalaby vorstellig geworden, Chair des ICANN-Boards. Dieser habe ihm mitgeteilt, das „Board was ready and as soon as the community completed their work, [they] will be ready to review it.“ Derzeit befasst sich die „Subsequent Procedures Working Group“ mit zahlreichen Kommentaren und Stellungnahmen, die nach Veröffentlichung eines Zwischenberichts eingegangen waren; laut einer Veröffentlichung von ICANN erwarte man, dass wesentliche Abwägungen demnächst begonnen werden. Dies lasse nach Einschätzung von Kirsch auf ein Bewerbungsfenster im Jahr 2020 schliessen. Bis dahin müssen aber unter anderem zumindest der Working Group Final Report, der GNSO Council Report to the ICANN Board und der ICANN Board Resolution Text verabschiedet werden; ausserdem steht die Überarbeitung des umfangreichen Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook) aus.

ICANN selbst hat bisher keinen Fahrplan für die nächste Einführungsrunde veröffentlicht. Erst wenn der Schlussbericht der „Subsequent Procedures PDP Working Group“ vorliegt, will sich der ICANN-Vorstand mit weiteren Schritten befassen. Demgemäß wird für das derzeit laufende Meeting im japanischen Kobe keine Entscheidung erwartet. Auf eine Deadline wird Kirsch also noch eine ganze Weile warten müssen.

Den Blog-Artikel von Tony Kirsch finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2020

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AIRPORT, .CK UND .UK

Das Domain Name System soll schon im Jahr 2020 um eine neue Endung reicher werden: ein US-Unternehmen hat angekündigt, sich um .airport bewerben zu wollen. Dagegen stoßen kurze Domain-Namen unter .uk auf Zurückhaltung, während sich die Cookinseln Gedanken um eine Namensänderung machen – hier unsere Kurznews.

Die US-amerikanische dotAirport LLC hat mitgeteilt, sich um eine Einführung der neuen Top Level Domain .airport bewerben zu wollen. In einer Pressemitteilung gab das Unternehmen bekannt, im Jahr 2020 eine Bewerbung bei ICANN einreichen zu wollen, um Domains wie chicago.airport oder ohare.airport verfügbar zu machen. Die Bewerberin bezeichnet sich selbst als „airport industry stakeholder-group funded“. Eine freie Domain-Registrierung ist nicht geplant, die Domain-Inhaber müssen sich vielmehr von den für die Luftfahrt zuständigen Behörden oder Verbänden verifizieren lassen, um einen besonders vertrauenswürdigen Namensraum zu schaffen. Flughäfen sollen bis zu zehn für sie relevante Domains kostenlos registrieren dürfen. Ob ICANN im Jahr 2020 neue TLD-Bewerbungen zulässt, ist allerdings derzeit offen. In jedem Fall würde .airport in Konkurrenz zu .aero treten; die im Jahr 2001 eingeführte Endung kam Ende November 2018 auf insgesamt 11.269 registrierte Domains, in der öffentlichen Wahrnehmung spielt sie kaum eine Rolle.

Die im südlichen Pazifik gelegenen Cookinseln überlegen, ihren Namen zu ändern und dem polynesischen Erbe mehr Rechnung zu tragen. Ihr Name geht auf den britischen Seefahrer James Cook zurück, der die Inselgruppe zwischen 1773 und 1779 mehrfach aufsuchte. Nun prüft ein Komitee 60 Namensalternativen vorwiegend in der Sprache Rarotonganisch, darunter Bezeichnungen, die sich als „Love from the Heavens“ und „We Stand Under God“ übersetzen lassen. Im Jahr 1994 hatte sich die Bevölkerung in einem Referendum noch gegen eine Änderung ausgesprochen. Sollte es zu einer Namensänderung kommen, könnte sich dies auch auf das Länderkürzel .ck auswirken. Das Kürzel wird von der Telecom Cook Islands Ltd. verwaltet, die Registrierung ist weitgehend liberalisiert und auch ohne Sitz auf den Cookinseln möglich, allerdings auf die Third Level Ebene beschränkt und vergleichsweise teuer. Bis wann über eine Namensänderung verbindlich entschieden wird, ist derzeit nicht bekannt.

Das Angebot der .uk-Registry Nominet, Domains direkt unterhalb von .uk registrieren zu können, stößt nicht auf ungeteilte Begeisterung. Von aktuell 9.749.100 .uk-Domains (Stand: Februar) sind lediglich 2.272.134 direkt unter .uk registriert, ein Anteil von 23,3 Prozent. Auch die Zahl der Neuregistrierungen direkt unter .uk lag im Februar mit 23.013 deutlich hinter jenen 118.167 Domains zurück, die auf Third Level Ebene registriert wurden. Für einen Schub könnte allerdings die „Grandfathering“-Regelung sorgen. Sie gab im Juni 2014 allen Inhabern von .uk-Domains auf Third Level Ebene wie zum Beispiel name.co.uk das Recht, das entsprechende Pendant name.uk auf Second Level Ebene zu registrieren. Dieses Recht endet jedoch am 25. Juni 2019; wurde die kurze .uk-Domain bis dahin nicht registriert, kann sie von jedermann angemeldet werden, so dass eine Vielzahl attraktiver Domains in Kürze frei werden könnte. Wer die Frist versäumt, kann versuchen, sich über das Nominet-eigene Schiedsverfahren Dispute Resolution Service die kurze Domain zu holen. Im Mai 2019 will Nominet daher nochmals eine „advertising and awareness campaign“ starten, um auf dieses Risiko hinzuweisen.

Weitere Informationen zu .airport finden Sie unter:
> http://www.dotairport.com/

Quelle: dotairport.com, bbc.com, domainincite.com

GEOTLDS – REGISTRIERUNGSZAHLEN STÜRZEN AB

Die Einführung geographischer Top Level Domains erfüllte nicht die Hoffnungen der Domain-Verwaltungen und Domain-Registrare. Die Registrierungszahlen unter allen neuen Endungen schwanken stark, doch im Februar 2019 verloren die neuen geographischen Endungen erheblich an Registrierungen. Die Endung .boston kollabierte ganz.

Der Hintergrund für einen Absturz der geoTLDs erschliesst sich nicht auf Anhieb, schon gar nicht der kolossale Absturz von .boston: Stellten wir Anfang Februar 2019 noch 22.343 Domains unter .boston fest, so sanken die Registrierungen hin zum März 2019 um gut 80 Prozent auf 3.931. Domain-King Rick Schwartz, der den neuen Endungen schon immer sehr kritisch gegenüberstand, nimmt den .boston-Absturz als Anhaltspunkt für den kommenden Kollaps der aus seiner Sicht überflüssigen neuen Endungen. Sein Blick ist dabei der eines Domain-Investors und nicht eines Nutzers von Domains unter neuer Endung. Dass Schwartz mit seiner Einschätzung richtig liegt, darf man bezweifeln. Die Verluste unter den geoTLDs korrespondieren teilweise mit den Registrierungen, die vor einem Jahr von der Digital Town Inc. bestätigt wurden. Das Unternehmen, mittlerweile unter der Leitung von George Nagy, vorher unter der von Rob Monster, arbeitete mit regionalspezifischen Registrierungsbetreibern, tatsächlich mit Mind+Machines (MMX), zusammen, um örtliche Anbieter zu vermarkten. Das Unternehmen stellte das Geschäft in den vergangenen zwölf Monaten mehrfach um, um im November 2018 zum Schluss zu kommen, zu breit aufgestellt zu sein. Wahrscheinlich kündigte Digital Town im Zuge dessen ihre zahlreichen geoTLD-Domains, was sich erst jetzt auswirkte, insbesondere auf die MMX-Endungen .boston, .london, .miami und .bayern. Nach einer Aufstellung vom Februar 2018 hatte Digital Town unter anderem 16.978 .boston-, 5.494 .miami- und 27.465 .london-Domains registriert; mit über 135.000 registrierten Domain-Namen unter nTLDs war Digital Town damit sechstgrößter Registrant überhaupt. Boston wies damals im Ganzen 21.273 registrierte Domains auf, .miami 14.950 und .london 82.892.

Die Endung .boston steht mit Verlusten im Februar 2019 nicht alleine da. Wie schon angedeutet zählen auch .london und .miami dazu, die, wie auch .bayern (2.000) und .nrw (1.000), zahlreiche Domains im Portfolio von Digital Town aufwiesen. Jedoch sanken die Registrierungszahlen auch bei anderen geoTLDs, die nicht zum Registry-Portfolio von MMX zählen, und so vermutlich keinen Eingang in das Domain-Portfolio von Digital Town gefunden hatten: bei .tokyo sanken die Registrierungen von 145.120 auf 110.162 um 24 Prozent. Weitere Betroffene waren .kiwi, .vegas und .melbourne (siehe Tabelle). Deutsche geoTLDs kamen besser davon, insbesondere .berlin und .koeln verzeichneten kaum Verluste. Es zeigt sich, dass der Schwerpunkt des Einbruchs auf US-amerikanischen Städte-Domains lag, aber auch die neuseeländische .kiwi und die australische .melbourne waren betroffen. Für die wirklich schweren Verluste von Februar 2019 auf März 2019 scheint aber Digital Town Inc. verantwortlich:

geoTLD – 02/2019 – 03/2019 – Verlust – Prozent

.tokyo – 145.120 – 110.162 – 34.958 – 24
.nyc – 72.698 – 66.161 – 6.537 – 9
.london – 72.222 – 50.750 – 21.472 – 30
.berlin – 55.665 – 53.945 – 1.720 – 3
.bayern – 33.986 – 30.295 – 3.691 – 11
.amsterdam – 31.446 – 27.758 – 3.688 – 12
.boston – 22.343 – 3.931 – 18.412 – 82,5
.vegas – 21.599 – 17.180 – 4.419 – 20,5
.kiwi – 20.285 – 14.801 – 5.484 – 27
.miami – 15.941 – 9.021 – 6.920 – 43,5
.melbourne – 10.331 – 7.860 – 2.471 – 24

Letztlich zeigt sich, dass das Wohl und Wehe einer Domain-Endung abhängig von der Anzahl derer sein kann, die Domains registrieren. Überdurchschnittliche Domain-Registrierungen durch eine juristische oder natürliche Person führen unter Umständen zu unangenehm starken Schwankungen der Registrierungszahlen, wenn diese die Domains abstößt. In der Folge kann das bei Dritten zu Vertrauensverlusten führen und weitere Domain-Kündigungen nach sich ziehen. Ob sich .boston von dem Schock wird erholen können, wird sich zeigen.

Die Pressemitteilung der Digital Town Inc. vom Februar 2018 mit den Angaben zu von ihr registrierten Domains finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2021

Quelle: ricksblog.com, digitaltown.com, eigene Recherche

UDRP – OSRAM GMBH RÄUMT MIT CYBERSQUATTERN AUF

Die Osram GmbH erwehrt sich zahlreicher Cybersquatter, die unterschiedlichste Vertipper-Domains registrieren. Wir haben uns drei aktuelle UDRP-Entscheidungen angeschaut.

Die älteste der drei Osram-Entscheidungen stammt vom 26. Februar 2019 und betraf die Domain osarm.pw von den Palau-Inseln. Osram wandte sich an die WIPO und beantragte die Übertragung der Domain. Inhaberin der Domain ist die ziinex22 zinnex, zinnex Inc. mit Sitz in Spanien, die über die Domain per eMail gefälschte Osram-Rechnungen an die indische Osram-Kundin Phoenix Lamps versandte. Die Gegnerin meldete sich nicht im Verfahren. Der britische Rechtsanwalt David Perkins bestätigte die Osram-Beschwerde (WIPO Case No. DPW2019-0001), wobei er die Domain osarm.pw als gezielte Vertipperdomain von osram.pw, die die Beschwerdeführerin inne hat, einschätzte.

Den zweiten und dritten Osram-Fall bearbeitete der brasilianische Rechtsanwalt Mario Soerensen Garcia. Im Streit um die im November 2018 registrierte Domain orsam-os.com, den er am 27. Februar 2019 entschied, reagierte der Domain-Inhaber, Crawford Kieran mit Sitz in London (Großbritannien), ebenfalls nicht auf das UDRP-Verfahren bei der WIPO. Garcia gab der Beschwerde von Osram statt (WIPO Case No. D2019-0034), wobei der Vorwurf erneut gefälschte Osram-Rechnungen waren, die über eine eMail-Adresse unter der Domain versandt wurden. Garcia stellt völlig unhinterfragt fest, dass das Vertippen der Marke „Osram“ und der Zusatz „-os“ nichts an einer Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain ändere. Er verwies auf frühere WIPO-Entscheidungen, bei denen die Identität oder Verwechslungsfähigkeit bestätigt wurde, „when the domain name includes the trademark, or a confusingly similar approximation, regardless of the other terms in the domain name“. Der betrügerische Missbrauch der Domain und der Umstand, dass der Gegner auf das Verfahren nicht reagierte, sprächen zudem für dessen Bösgläubigkeit.

Der dritte Streitfall betraf die im November 2018 registrierte Domain osramarabia.com. Osram trug vor, dass die Domain für einen Webshop der UBM Universal Building Materials Merchants Co. Ltd. genutzt werde, über den Osram-Beleuchtungsprodukte beworben und vertrieben werden, ohne einen Hinweis, dass das Geschäft nicht mit Osram in Verbindung steht. Der Inhaber der Domain osramarabia.com, ein Gokhan Goksel mit Sitz in der Türkei, sei nicht autorisiert gewesen, die Domain zu registrieren und zu nutzen. Garcia entschied auch diese Beschwerde zu Gunsten von Osram (WIPO Case No. D2018-2916). Er bestätigte die Ausführungen von Osram und fand insbesondere, dass die geographische Bezeichnung „arabia“ im Domain-Namen nichts an der Verwechslungsgefahr mit der Marke von Osram ändere. Konsumenten würden durch die Domain in die Irre geführt, da sie davon ausgingen, der Webshop werde durch Osram autorisiert betrieben. Auch hier stützte sich Garcia darauf, dass der Umstand, das der Gegner sich in dem Verfahren nicht zu Wort meldete, gegen ihn und für seine Bösgläubigkeit sprach.

Sie finden die drei WIPO-Entscheidungen unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2022
> https://www.domain-recht.de/verweis/2023
> https://www.domain-recht.de/verweis/2024

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

NAVIBANK.COM – ORIENTIERUNG FÜR US$ 50.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war nominell nicht so ergiebig und schlug sich mit navibank.com zum Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-) als teuerste Domain nieder. Weitere Domains kamen erst zum halben Preis ins Rennen, das Feld war deutlich ausgedünnt.

Wenn die teuerste Domain, navibank.com, gerade mal US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-) generiert, kann sich die Handelswoche nur schwer retten. Doch wurde der siebenstellige Deal um chocolate.com verkündet; der Preis unterliegt dabei leider einer Verschwiegenheitsvereinbarung, weshalb chocolate.com keinen Eingang in die Wertung findet. Der Deal wird jedoch große Früchte tragen, da die Käufer für ihre spektakulären Domain-Entwicklungen bekannt sind: die Internet Real Estate Group, das sind Andrew Miller, Mike Zapolin und Peter Hubshman, hat bereits Domains wie beer.com. shop.com sowie diamond.com zum Erfolg geführt, indem sie ein Geschäft unter den Domain-Namen aufbauten, dass sie dann zu noch höheren Preisen weiterverkauften. Weiter ging es bei .com mit der Drei-Zeichen-Domain rek.com zum Preis von US$ 23.000,- (ca. EUR 20.354,-) und der sich anschließenden blume.com mit US$ 22.000,- (ca. EUR 19.469,-). Eine internationalisierte .com-Domain in chinesischen Zeichen für Hanf erzielte US$ 6.688,- (ca. EUR 5.919,-).

Unter den Länderendungen sah es nicht viel besser aus, abgesehen davon, dass die deutsche Endung wieder einmal ablieferte: mit hot.de zum Preis von EUR 14.824,- und vergleichsportal.de zu EUR 12.000,- bot sie gleich die beiden erfolgreichsten Domains und legte mit fünf weiteren erwähnenswerten Domains nach. Es folgte die ecuadorianische videoslots.ec zum Preis von US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-) und marketplace.ae aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-). Sodann schlossen sich zwei französische Domains an, deren zweite, monchien.fr, mit einem Preis von EUR 4.500,- keine Unbekannte ist: im September 2007 hatte die Domain bereits für EUR 1.500,- einen Käufer gefunden, der sie jetzt für das Dreifache abgegeben hat. Mit Auf und Abs hatte remote.me zu kämpfen, die jetzt US$ 3.999,- (ca. EUR 3.539,-) einbrachte; im März 2009 hatte sie US$ 3.535,- (ca. EUR 2.719,-) erzielt, die aber im Februar 2012 auf US$ 1.749,- (ca. EUR 1.315,-) gefallen waren.

Die neuen generischen Endungen brachten auch keine herausragenden, aber solide Zahlen, zumindest unter der Endung .global: are.global brachte es auf US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-), gefolgt von alexandria.global mit US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-) und der Drei-Zeichen-Domain cia.global zu US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-). Die traditionellen generischen Endungen wurden alleine von newday.org zum Preis von US$ 6.200,- (ca. EUR 5.487,-) und everydayhealth.org zu US$ 3.900,- (ca. EUR 3.451,-) vertreten. Demnach handelte es sich um eine deutlich schwächere Domain-Handelswoche.

Länderendungen
————–

hot.de – EUR 14.824,-
vergleichsportal.de – EUR 12.000,-
zitat-des-tages.de – EUR 5.058,-
firmengruendung.de – EUR 3.500,-
development24.de – EUR 3.250,-
phoenix-security.de – EUR 3.000,-
lacubanita.de – EUR 2.499,-
auto-vogt.de – EUR 2.380,-

videoslots.ec – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
marketplace.ae – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-)
clubparis.fr – EUR 5.000,-
monchien.fr – EUR 4.500,-
filebox.es – EUR 3.989,-
flashscore.pe – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.539,-)
remote.me – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.539,-)
site.es – EUR 2.999,-
kaffeepads.eu – EUR 2.800,-
montessori.ch – EUR 2.691,-
cribs.ch – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.556,-)
yaang.cn – US$ 2.585,- (ca. EUR 2.288,-)

Neue Endungen
————-

are.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
alexandria.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
cia.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
mail.town – EUR 2.499,-
stellar.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.124,-)
german.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.062,-)

Generische Endungen
——————-

newday.org – US$ 6.200,- (ca. EUR 5.487,-)
everydayhealth.org – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.451,-)

.com
—–

navibank.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-)
rek.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 20.354,-)
blume.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.469,-)
fivelements.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.814,-)
grew.com – US$ 10.800,- (ca. EUR 9.558,-)
aprende.com – EUR 8.999,-
historyofthegame.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
concretecutters.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.845,-)
marantankers.com – EUR 8.000,-
marijuanabank.com – EUR 8.000,-
intraday.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.006,-)
howthingswork.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
simpi.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
ipdata.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
wingtai.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
carfort.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.106,-)
slotsguru.com – US$ 6.550,- (ca. EUR 5.796,-)
vigilamos.com – US$ 6.215,- (ca. EUR 5.500,-)
islandconcrete.com – US$ 5.700,- (ca. EUR 5.044,-)
colonialgaming.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – 18. @KIT-KONGRESS IM MÄRZ 2019

Der renommierte Kongress des Bayreuther Vereins @kit kehrt im März 2019 zurück nach Berlin. @kit veranstaltet den Kongress, wie immer in den vergangenen Jahren, zusammen mit der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Die Veranstaltung wird um einen Tag erweitert mit einer eigenen Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz“.

Alle Jahre findet zumindest ein Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH statt. Der 18. @kit-Kongress und das 8. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich in diesem Jahr erstmals über drei Tage, vom 27. bis zum 29. März 2019, allerdings nicht wie ursprünglich gemeldet im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Der erste Tag ist als @kit-Tagung gelabelt, widmet sich der „Künstliche Intelligenz“ und findet in den Räumlichkeiten von Google Germany statt. Die eigentliche Tagung, am 28. und 29. März, wird in der Telefónica Hauptstadtrepräsentanz in Berlin abgehalten. Sowohl die Tagung als auch der Kongress weisen jeweils nur eine Referentin auf: Frau Anna-Verena Noether referiert an der Tagung über die „Politische Perspektiven auf Künstliche Intelligenz in Deutschland und der EU“, während Christina Kampmann (MdL NRW) beim Kongress an der Podiumsdiskussion zur europäischen Digitalpolitik teilnimmt. Die Themen des Kongresses erstrecken sich von der Digitalisierung im Allgemeinen über datenschutzrechtliche Fragen bis hin zu Upload-Filtern.

Der 18. @kit-Kongress und das 8. Forum „Kommunikation & Recht“ nebst der @kit-Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz“ finden vom 27. bis 29. März 2019 zunächst bei der Google Germany GmbH, Tucholskystraße 2, 10117 Berlin, und dann der Telefónica Deutschland, Unter den Linden 26, 10117 Berlin statt. Das übliche Get-together findet am 27. März 2019 nach der Tagung bei Google statt. Die Teilnahmegebühren liegen zwischen EUR 40,- und EUR 589,-, je nach Status und Tagen, an denen man teilnehmen möchte. Es sind nur mehr wenige Plätze zu haben.

Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress unter:
> http://ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top