Domain-Newsletter

Ausgabe #957 – 07. März 2019

Themen: ICANN – WHOIS-Ersatz RDAP wird implementiert | Statistik – .dev ist Aufsteiger des Monats | TLDs – Neues von .amazon, .io und .scot | UDRP – AXA streitet mit Markenrechtsanwalt | DomainTools – Recherche auch ohne WHOIS-Daten | factorydirect.com – Fabrikneu für US$ 50.000,- | Mai 2019 – GDD Industry Summit in Thailand

ICANN – WHOIS-ERSATZ RDAP WIRD IMPLEMENTIERT

ICANN schafft in Sachen WHOIS-Reform erste Fakten: bis zum 26. August 2019 hat die Internet-Verwaltung den Domain-Registraren Zeit gegeben, das neue Registration Data Access Protocol (RDAP) zu implementieren. Der Schlusspunkt unter eine DSGVO-kompatible WHOIS-Reform ist damit aber nicht gesetzt.

Letzte Woche meldeten wir, dass die „Expedited Policy Development Process for WHOIS“ (EPDP)-Arbeitsgruppe den Rücktritt von Kurt Pritz verkraften muss. Doch Zeit, die WHOIS-Reform zu verschieben, bleibt ICANN nicht. Am 28. Februar 2019 gab Cyrus Namazi, Senior Vice President Global Domains Division bei ICANN, in einem Blog-Artikel bekannt, dass der Startschuss für die Implementierung des RDAP gefallen ist. Das RDAP basiert auf dem aktuellen WHOIS-Kompromissmodell („Temporary Specification for gTLD Registration Data“, kurz: „temp spec“) und gibt den Anwendern die Möglichkeit, auf WHOIS-Daten zuzugreifen. Es wurde von der Internet Engineering Task Force (IETF) als potentielle Alternative zum bisherigen WHOIS-System geschaffen. Dazu liefert es die Registrierungsdaten wie das WHOIS, seine Implementierung standardisiert jedoch unter anderem den Datenzugriff. Näher beschrieben ist es in den IETF-RFCs 7480 bis 7484 sowie 8056.

Nach Angaben von ICANN hat das RDAP einige Vorteile gegenüber dem bisherigen WHOIS. Namentlich genannt wird die Unterstützung von internationalisierten Domains, sicherer Datenzugriff und die Möglichkeit, einen differenzierten Zugriff auf Registrierungsdaten zu gewähren. Letzteres ist einer der wichtigsten Aspekte, weil ICANN so den Datenzugriff im WHOIS zum Beispiel durch Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhaber unterschiedlich steuern kann. Sollte sich die EPDP-Gruppe daher in Phase 2 ihrer Tätigkeit auf ein Zugriffsmodell einigen, stünde das technische Gerüst für seine praktische Umsetzung schon parat. Unmittelbare Geltung hat das RDAP nur für generische Top Level Domains, da ICANN für country code Top Level Domains unzuständig ist; sollte es sich als Standard etablieren, werden aber auch die ccTLDs nachziehen.

Zur Implementierung haben die Registries und Registrare ab sofort 180 Tage Zeit, also bis zum 26. August 2019. Parallel arbeitet man gemeinsam mit ICANN an einem „service-level agreement“ und einem Reporting-System, das es ebenfalls umzusetzen gilt. Für die Domain-Inhaber selbst ändert sich durch das RDAP vorerst nichts.

Den Blog-Artikel von Cyrus Namazi finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2016

Weitere Informationen zum RDAP finden Sie unter:
> https://www.icann.org/rdap

Quelle: icann.org, domainincite.com

STATISTIK – .DEV IST AUFSTEIGER DES MONATS

Der Frühling kommt, die Bäume schlagen aus – aber nicht die Domains: vor allem .info und .org büssten in den letzten vier Wochen eine siebenstellige Zahl an Registrierungen ein. Immerhin kann das Lager der nTLDs mit .dev ein kleines Highlight setzen.

Das gewohnte Bild der letzten Monate hat sich auch im Februar 2019 zum wiederholten Mal bestätigt. Branchenprimus .com zieht einsam seine Kreise und kann in den letzten vier Wochen über 500.00 Domains hinzugewinnen. Da verwundert es wenig, dass die Registry VeriSign Inc. ihr Vermögen an „cash, cash equivalents and marketable securities“ zum Ende des letzten Jahres auf US$ 1,27 Milliarden steigern konnte. Doch hinter .com wird es duster: während .de praktisch stagniert, verlieren mit .net, .org, .info und .biz die nach .com wichtigsten generischen Endungen der Domain-Branche deutlich. Besonders heftig erwischt hat es .info, die fast 1,8 Millionen Domains zurücknehmen musste und nun deutlich unter der 5-Millionen-Marke steht. Aber auch .org, die 1.178.433 Domains verliert, blutet aus und könnte in Kürze seit vielen Jahren in den siebenstelligen Bereich zurückrutschen.

Bei den Länderendungen hat die .eu-Registry EURid das schwächste Quartal seit sechs Jahren hinter sich. Zum Jahresende 2018 schloss .eu mit offiziell bestätigten 3.684.750 Domain-Namen, ein Minus von 63.129 gegenüber dem Vorquartal und die niedrigste Registrierungszahl seit September 2012. Damals notierte .eu 3.665.525 registrierte Domains. Nach Einschätzung von EURid haben die Verluste ihren Grund vorrangig in den verstärkten Bemühungen, missbräuchliche Registrierungen zu unterbinden, aber auch in der Unsicherheit rund um den Brexit. Da es derzeit unverändert keine Übergangsregelungen gibt, könnten in Kürze die etwa 240.000 .eu-Domains von der Insel hinzukommen und so .eu noch mehr in die Krise stürzen. An .eu festhalten werden hingegen die Deutschen: wie EURid weiter mitteilt, waren zum Jahresausklang 2018 insgesamt 989.432 .eu-Domains auf Personen mit Sitz in der Bundesrepublik angemeldet. Die Niederlande samt ihren 474.697 .eu-Domains folgen erst mit weitem Abstand.

Wenig Hoffnungsvolles ist auch von den nTLDs zu berichten. Ihre Gesamtzahl sank gegenüber dem Vormonat von 26.663.190 Domains auf 26.469.984, ein Verlust von 193.206 Adressen. Wesentlichen Anteil daran hat Spitzenreiter .top, der allein an die 96.000 Domains verliert. Für Lichtblicke sorgt dagegen die von der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. verwaltete Endung .dev; seit dem Start der Live-Phase zum 28. Februar 2019 konnte .dev bereits 65.964 Domains einsammeln. Dass sowohl die Gebühren als auch die Vergabebedingungen wesentlichen Einfluss auf die Registrierungszahlen haben, beweist zudem .homes; seit einer Liberalisierung im Januar 2019 hat sich die Zahl der Domains von 396 auf 3.236 vervielfacht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.225.344 – (Vergleich zum Vormonat: + 467)
.at – 1.303.105 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.910)
.com – 140.142.279 – (Vergleich zum Vormonat: + 501.955)
.net – 13.828.618 – (Vergleich zum Vormonat: – 67.949)
.org – 10.252.331 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.178.433)
.info – 4.785.851 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.790.897)
.biz – 2.133.698 – (Vergleich zum Vormonat: – 389.849)
.eu – 3.625.652 – (Vergleich zum Vormonat: – 280.773)

.top – 3.745.420 – (Vergleich zum Vormonat: – 95.925)
.xyz – 2.249.957 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.698)
.loan – 2.142.978 – (Vergleich zum Vormonat: – 60.998)

(Stand 1. März 2019)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .IO UND .SCOT

Die Entscheidung über die Einführung der Domain-Endung .amazon könnte sich weiter verzögern: aus Brasilien kam die Bitte an ICANN, sich bis Mitte 2019 zu gedulden. Derweil muss .io trotz Einführung um seine Zukunft fürchten, während .scot von Pfund auf Euro umstellt – hier unsere Kurznews.

Das jahrelange Tauziehen um die Einführung der neuen Top Level Domain .amazon nimmt bizarre Züge an. Nachdem zunächst ein für 19. Februar 2019 geplantes Treffen zwischen ICANN-CEO Göran Marby und Vertretern der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) kurzfristig platzte, bat nun Hartmut Glaser vom Brazilian Internet Steering Committee darum, eine endgültige Entscheidung bis zum 65. ICANN-Meeting zu verschieben, das vom 24. bis zum 27. Juni 2019 in Marrakesch (Marokko) stattfindet. Damit will man mehr Zeit gewinnen, um doch noch eine gütliche Einigung zu finden. ICANN selbst hatte am 16. Januar 2019 beschlossen, spätestens beim 64. Meeting in Kobe Mitte März 2019 eine eigene Entscheidung zu treffen. Nicht auszuschliessen ist, dass die politischen Unruhen in Venezuela dazu beitragen, dass eine Entscheidungsfindung innerhalb der ACTO erschwert wird. Der brasilianische Außenminister Achilles Zaluar unterstrich derweil, dass man weiterhin eine „mutually acceptable solution for the .Amazon applications“ finden wolle. Ob sich allerdings ICANN auf eine Verschiebung einlässt, ist derzeit offen.

Die Top Level Domain .io, Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, steht vor einer unsicheren Zukunft. Am 25. Februar 2019 kam der Internationale Gerichtshof mit 13 zu 1 Stimmen zu der Ansicht, dass „the United Kingdom is under an obligation to bring to an end its administration of the Chagos Archipelago as rapidly as possible“. Das „Chagos-Archipel“ ist der letzte noch verbliebene Teil des Britischen Territoriums im Indischen Ozean. Endet die britische Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit auch das Britische Territorium im Indischen Ozean. Sollte „io“ deshalb aus der „ISO 3166-1“-Standardliste gestrichen werden, entfiele grundsätzlich auch die country code Top Level Domain .io. Das Kürzel wird von der Londoner Internet Computer Bureau Ltd. verwaltet und ist Teil von Afilias; aktuell sind rund 270.000 .io-Domains registriert, wobei .io vor allem bei Tech-StartUps beliebt ist. Gesicherte Erkenntnisse über die Zukunft von .io gibt es bisher aber nicht; eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Kürzel wie .su belegen, dass auch politisch nicht mehr existente Länder im Domain Name System weiterleben können.

Dass der zum 29. März 2019 bevorstehende EU-Austritt des Vereinigten Königreichs auch Folgen für das Domain Name System hat, zeigt nicht nur .eu. Auch die .scot-Verwalterin Dot Scot Registry Limited muss reagieren. In einer Nachricht der CORE Association, der technischen Back-End-Registry für .scot, an die akkreditierten Registrare heisst es, dass die Gebührenabrechnung für .scot-Domains künftig nicht mehr in Britischen Pfund, sondern in Euro erfolgt. Dabei rechnet CORE mit dem Faktor GBP 1,- zu EUR 1,14 um, dem Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate. Zur Begründung verweist man auf die zu erwartende Volatilität in der Währungsumrechnung. Mittelbar sind davon zum 01. März insgesamt 11.415 .scot-Domains betroffen, wobei bisher kein Registrar angegeben hat, nun die Gebühren erhöhen zu wollen; in Zukunft ist das aber nicht ausgeschlossen. Die Domain-Endung .scot versteht sich als Kürzel für Schottland und die schottische Kultur. Für eine Registrierung reicht es aus, eine Affinität zu Schottland vorweisen zu können; ein Sitz oder eine Zustelladresse vor Ort ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2015

Die Registrierung von .scot-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> https://www.united-domains.de/scot-domain/

Quelle: icann.org, domainincite.com

UDRP – AXA STREITET MIT MARKENRECHTSANWALT

Der AXA-Versicherungskonzern führte ein UDPR-Verfahren gegen den Inhaber der Internetdomain axa.pw. Der Gegner, ein Markenrechtsanwalt aus Florida (USA), war nicht aufs Maul gefallen, kam aber gleichwohl zu Fall.

Die AXA-Versicherung sah ihre Markenrechte durch die Domain axa.pw verletzt. Bei der Endung .pw handelt es sich um die Länderendung des pazifischen Inselstaates Palau, die als Abkürzung für „Password“ vermarktet wird. Die AXA SA schrieb Francisco Ferreiro, der seit November 2017 Inhaber der Domain ist und seinen Sitz in Florida (USA) hat, mit einem „cease and desist letter“ an. Darauf erhielt sie Antwort vom Domain-Inhaber, der erklärte, er sei Markenrechtsanwalt und finde den von AXA gestellten Anspruch absurd, man möge ihn doch bitte anrufen – und hinterließ seine Telefonnummer. Fünf Tage später hakte er nach und fragte, wann man sich denn wegen der drei Buchstaben A, X und A bei ihm meldet. AXA weigerte sich allerdings, die Sache weiter auf diese Art zu verhandeln und legte bei der WIPO eine Beschwerde nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) ein; sie trug vor, sie sei bereits lange Inhaberin zahlreicher Marken und insbesondere zweier US-Marken aus den Jahren 1994 und 1997. Die Endung .pw ändere nichts daran, dass der Gegner die Marke „AXA“ verwende, und zwar unberechtigt. Die Domain nutze er ausschließlich, um sie zu verkaufen. Damit versuche er, unfaire Vorteile aus der Marke zu ziehen. Als Markenrechtsanwalt sei er sich zweifelsohne im Klaren darüber, dass er ihre Markenrechte verletze. Es liege ein Fall bösgläubigen passiven Haltens einer Domain vor. Sie beantragte die Übertragung der Domain auf sich.

Der Gegner trat diesen und weiteren Vorwürfen ausführlich entgegen. Er meint, Domain und Marke müssten jeweils im Ganzen gesehen werden, wobei dann die Länderendung .pw einen sehr deutlichen Unterschied mache und die Domain sich von der Marke unterscheide. Der Begriff „AXA“ verweise auf unterschiedlichste Waren und Dienstleistungen; es gäbe mehrere andere Inhaber von entsprechenden US-Marken, zudem sei der Begriff die Abkürzung der Brüderschaft „Alpha Chi Alpha“, des Dartmouth College (USA) und der Flughafencode von Anguilla. Es gäbe keinen Nachweis dafür, dass die Endung .pw in diesem Falle ignoriert werden könne; sie sei nicht mit .com oder .net zu vergleichen, denn .pw sei bekanntermaßen das Kürzel für „Password“. Zudem habe die Beschwerdeführerin keinen Nachweis für ein Markenrecht in Palau erbracht. Es liege auch kein Hinweis vor, dass die Domain axa.pw auf die Beschwerdeführerin ziele. Er habe die geparkte Domain gekauft, weil er sie aufgrund des beschreibenden Begriffes zukünftig für ein Angebot von Waren und Dienstleistungen nutzen wolle, die mit der Beschwerdeführerin nicht in Verbindung stehen. Nach alldem sehe er sich einem Reverse Domain Name Hijacking der Beschwerdeführerin ausgesetzt. Als Entscheider wurde der britische Rechtsanwalt Adam Taylor bestellt.

Taylor gab nach eingehender Prüfung und Abwägung der Beschwerde statt und ordnete den Transfer der Domain an (WIPO Case No. DPW2018-0003). Unzweifelhaft für Taylor hatte die Beschwerdeführerin ihre Markenrechte dargelegt. Die Argumente, die der Gegner dagegen vorbrachte, gehörten nach seiner Ansicht alle zu Fragen, die sich erst später im Laufe der Würdigung der Rechte oder eines berechtigten Interesses oder der Bösgläubigkeit des Gegners stellten. Unzweifelhaft sei die Marke „AXA“ der Beschwerdeführerin in der streitigen Domain axa.pw enthalten. Dass die Domain unter der Länderendung des pazifischen Inselstaates Palau registriert ist und die Beschwerdeführerin keinen Nachweis für eine Marke unter der Jurisdiktion von Palau erbracht habe, ändere nichts an dem bestehenden Markenrecht der Beschwerdeführerin. Auch hinsichtlich der Zweitbedeutung der Endung .pw als Abkürzung für „Password“ ging die Argumentation des Gegners nicht auf: ungeachtet der Zweitbedeutung sei die Endung an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. In jedem Falle werde ein Betrachter mit „AXA“ und einem beschreibenden Begriff konfrontiert. Dabei entstehe kein von der Marke abweichender Eindruck, nicht anders als wenn der Gegner den Begriff „AXA“ mit einer der neuen beschreibenden Endungen wie .app oder .club registriert hätte. Demnach ließ Taylor bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marke und Domain die Endung .pw als differenzierendes Merkmal außen vor und stellte fest, dass beide identisch sind.

Bei der Frage eines Rechtes oder berechtigten Interesses seitens des Gegners bestätigte Taylor, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht habe, dass sie dem Gegner keine Nutzungsrechte eingeräumt oder ihn anderweitig autorisiert habe, ihre Marke zu nutzen. Das Argument des Gegners, er habe die Domain registriert, weil er sie aufgrund des beschreibenden Begriffs zukünftig für ein Angebot von Waren und Dienstleistungen nutzen wolle, die mit der Beschwerdeführerin nicht in Verbindung stehen, verwarf Taylor, da der Gegner keinen Hinweis gegeben habe, um was für ein Geschäft es sich handeln werde und welche Vorkehrungen er dafür getroffen habe. Jedenfalls stelle der Betrieb einer Website, auf der die Domain selbst zum Verkauf steht, in diesem Falle kein gutgläubiges Angebot dar. Demnach konnte Taylor kein Recht oder berechtigtes Interesse auf Seiten des Gegners zur Nutzung der Domain feststellen und wandte sich der Frage nach der Bösgläubigkeit zu. Die Domain axa.pw sei von jeher alleine für das Website-Verkaufsangebot ihrer selbst genutzt worden. Damit wurde sie aber auch nie für irgendwelche Werbeangebote hinsichtlich Versicherungen genutzt. Der Schlüsselpunkt dieses Verfahrens liege nun darin festzustellen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Domain alleine zu dem Zwecke registriert wurde, sie an die Beschwerdeführerin zu verkaufen. Der Gegner berufe sich darauf, dass das Zeichen „AXA“ allgemein, beschreibend und gängig sei. Taylor konnte nicht bestätigen, dass der Begriff „allgemein“ und „beschreibend“ sei; allerdings nutzten Dritte den Begriff, wenn auch nur in schwachen Graden. Diese Nutzungen würden durch die weltweite Bekanntheit des Namens „AXA“ für die Versicherungsgruppe, die in den USA 18 Prozent ihres weltweiten Gewinnes ziehe, bei weitem übertroffen. Zudem habe der Gegner nicht näher erklärt, warum er die Domain registriert und welches Angebot er unter ihr geplant habe. Darüber hinaus stellten sich weitere vom Gegner unbeantwortete Fragen, nämlich seine Rolle als Markenrechtsanwalt und die der Relevanz der Endung .pw: registrierte er die Domain im Hinblick auf Palau oder auf die Abkürzung von „Password“? Auch die Reaktion des Gegners auf den „cease and desist letter“ sei nicht nachvollziehbar. Da hätte man die Sache doch klären können. Nach alle dem ging Taylor auch von der Bösgläubigkeit des Gegners aus, bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain axa.pw auf die Beschwerdeführerin.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain axa.pw finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2017

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DOMAINTOOLS – RECHERCHE AUCH OHNE WHOIS-DATEN

DomainTools informiert in drei Blog-Artikeln unter dem Titel „Post-GDPR Security Investigations“ über die Möglichkeiten, nach Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Domain-Missbrauch im Internet aufzuspüren. Nach Lektüre der drei Artikel, die letztlich auf ein umfangreicheres Whitepaper verweisen, wird deutlich, dass es auf die Inhaberdaten aus dem WHOIS gar nicht so sehr ankommt.

DomainTools ist ein führender Anbieter von WHOIS- und anderen DNS-Profildaten zur Anreicherung von Informationen über Onlinebedrohungen durch Missbrauchsakteure. In eigenem Interesse informiert DomainTools, das gerade wegen des Sammelns von WHOIS-Profilen bei Neuseelands .nz-Registry mit dieser im Streit liegt, über die Erfahrungen im Aufdecken von Domain-Missbrauch ein dreiviertel Jahr nach Anwendung der DSGVO. In der besagten Artikelserie geht Emily Hacker von DomainTools in den ersten beiden Blogbeiträgen auf einfache grundsätzliche Methoden ein, Domain-Missbräuchen auf die Spur zu kommen. Freilich nutzt sie dabei DomainTools-eigene Software und -Datenbanken. Jedoch ist zur Recherche von Missbrauchskandidaten diese nicht zwingend notwendig, wenn auch sicher komfortabler als andere Methoden.

Als ersten Anhaltspunkt greift Hacker auf den mit DomainTools eigener Software generierten „Domain Risk Score“ zurück, der zur weiteren Beobachtung führt. Die Software identifiziert problematische Domains. Die IP-Adresse einer Domain mit hohem „Domain Risk Score“, die selbst aber noch nicht zu Missbräuchen genutzt wurde, gibt, so Hacker, genügend Anhaltspunkte, wenn man sie mit anderen Domains, die unter der IP-Adresse zu finden und teilweise schon als Missbrauchskandidaten bekannt sind, verknüpft. Ein weiterer Betrachtungswinkel ist die Verknüpfung von Domains über ein SSL-Zertifikat. Ein zusätzliches Kriterium wäre das Registrierungsdatum, über das Verknüpfungen hergestellt werden können, gerade auch wenn die Domains bei vielen unterschiedlichen Registraren registriert wurden, um Spuren zu verwischen. Die nächste Stufe ist dann, über etwaige Inhalte unter den Domains weitere Verbindungen zu weiteren Domains herzustellen oder gar zum Inhaber selbst. Hacker stellt aber auch fest, dass nach wie vor das WHOIS im Hinblick auf Inhaberdaten Informationen bereitstellt, da Registries außerhalb der Europäischen Union sich nicht gezwungen sehen, die Forderungen der DSGVO umzusetzen. Ein Blick in WHOIS-Daten lohnt sich demnach immer noch. Hacker resümmiert, dass die aufgrund der DSGVO reduzierten WHOIS-Daten die Informations- und Analyseprozesse nicht wirklich behindern.

Im dritten Teil der Artikelreihe gibt Ryan Weaver von DomainTools schließlich die finalen Tipps: Es gibt weitere öffentliche Quellen wie die OSINT (Open Source Intelligence) und Social Media-Plattformen, Foren, Fortbildungen und andere Veranstaltungen, wo und an denen man Kontakte knüpfen und sich austauschen kann. Insbesondere auf Twitter finde zwischen Sicherheitsexperten ein lebhafter Austausch statt. Weaver nennt abschließend einige solcher Quellen und verweist auf das vollständige Whitepaper „Post-GDPR Security Investigations“, das man nach Angabe zahlreicher (personenbezogener) Informationen herunterladen kann. Darüber hinaus gibt es freilich weitere Quellen, über die man Informationen über Domain, IP-Adressen, Host-Names und vieles mehr ziehen kann: robtex.com sei als eine Quelle dafür genannt.

Sie finden die Artikelreihe unter:
> https://blog.domaintools.com

Das Whitepaper „Post-GDPR Security Investigations“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2018

Quelle: domaintools.com, eigene Recherche

FACTORYDIRECT.COM – FABRIKNEU FÜR US$ 50.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche hielt sich etwas zurück und lieferte mit factorydirect.com als teuerste Domain eine mit moderatem Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 43.860,-). Für ein wenig mehr Unterhaltung sorgte die nTLD buy.game mit ihrem guten Preis von US$ 29.999,- (ca. EUR 26.315,-).

Wie zu erwarten sorgte die Endung .com wieder für die besseren Preise, doch diesmal nicht so hoch: factorydirect.com erzielte US$ 50.000,- (ca. EUR 43.860,-), gefolgt von identidaddigital .com für US$ 29.888,- (ca. EUR 26.218,-) und lads.com für im Grunde sehr gute EUR 22.999,-, denn im Juni 2005 erzielte sie nur US$ 5.320,- (ca. EUR 4.330,-). Weiter brachte es liftlab.com auf US$ 22.500,- (ca. EUR 19.737,-) sowie bargeld.com auf recht ordentliche EUR 9.450,-, die die US$ 5.040,- (damals ca. EUR 3.452,-) vom Juni 2011 deutlich überstiegen.

Die deutsche Endung durfte unter den Länderendungen wieder einmal mit einer ungewöhnlichen Domain vorne stehen: ravensburgerverlag.de brachte hervorragende US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-) ein, obwohl Markenrechte im Raum stehen. Sechs weitere .de-Domains mit allerdings gemäßigten Preisen gab es auch noch. Dann zeigte sich mit cover.ca eine kanadische Domain zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-), gefolgt von bet.gg mit EUR 7.500,-, die von der Kanalinsel Guernsey stammt. Ein wenig Entwicklung erfuhr die Domain cst.ch, die jetzt EUR 3.000,- einbrachte, während sie noch im März des Jahres 2013 lediglich EUR 2.000,- verbuchte.

Die neuen generischen Endungen exzellierten mit buy.game zum Preis von US$ 29.999,- (ca. EUR 26.315,-). Mit etwas Abstand folgten new.video für US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-) und zwei weiteren Domains. Die alten generischen Endungen boten gerade mal drei erwähnenswerte Domain-Deals auf: die Zifferndomain 20 50.org konnte immerhin EUR 10.000,- einheimsen, während sich tedu.net schon mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-) zufrieden geben musste, gefolgt von cricketbetting.org für US$ 2.495,- (ca. EUR 2.189,-) – alles in allem also eine eher schwache Domain-Handelswoche.

Länderendungen
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ravensburger-verlag.de – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
grundsteuer.de – EUR 4.500,-
homez.de – EUR 4.180,-
doop.de – EUR 3.000,-
wunderbunt.de – EUR 2.990,-
21706.de – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.533,-)
nordwerk.de – EUR 2.380,-

cover.ca – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
bet.gg – EUR 7.500,-
parknow.com.cn – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
flashscore.cl – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.508,-)
enthuse.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.484,-)
casinobonus.co – EUR 3.400,-
10bet.es – EUR 3.250,-
cst.ch – EUR 3.000,-
nachlass.ch – EUR 2.990,-
novio.es – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.719,-)
alumni.me – US$ 2.599,- (ca. EUR 2.280,-)
society.ai – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.018,-)
saintpetersbourg.fr – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.842,-)

Neue Endungen
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buy.game – US$ 29.999,- (ca. EUR 26.315,-)
new.video – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-)
forecast.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
via.life – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.947,-)

Generische Endungen
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2050.org – EUR 10.000,-
tedu.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
cricketbetting.org – US$ 2.495,- (ca. EUR 2.189,-)

.com
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factorydirect.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 43.860,-)
identidaddigital.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 26.218,-)
lads.com – EUR 22.999,-
liftlab.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 19.737,-)
stealthvpn.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 13.154,-)
bargeld.com – EUR 9.450,-
visionable.com – US$ 7.900,- (ca. EUR 6.930,-)
sparkdata.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.579,-)
jetagency.com – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.360,-)
letshome.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-)
xbyx.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.053,-)
lipoedem.com – EUR 6.000,-
kimino.com – EUR 5.000,-
cardr.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
createbetter.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
bewertet.com – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.342,-)
hamashow.com – US$ 4.446,- (ca. EUR 3.900,-)
rundumshaus.com – US$ 4.432,- (ca. EUR 3.888,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MAI 2019 – GDD INDUSTRY SUMMIT IN THAILAND

ICANNs Global Domain Division (GDD) trifft sich im Mai 2019 in Bangkok (Thailand) zum GDD Industry Summit. Dort steht unter anderem der Datenschutz und die DNS-Sicherheit auf der Agenda.

Die GDD beaufsichtigt den Betrieb generischer Domain-Endungen, das Engagement der Domain Name Industry und die Webdienste. Dabei verfolgt sie das Ziel, diese Bereiche unter einen Hut zu bringen, um so die Effizienz zu steigern und sowohl den Registrierungsstellen als auch Antragstellern besser zu Diensten zu sein. Vom 07. bis 09. Mai 2019 trifft sich die GDD nun zum GDD Industry Summit in Bangkok (Thailand). Die Veranstaltung ist keines der üblichen ICANN-Treffen, noch ist sie ausschließlich für Diskussionen über Regelungen bestimmt. Die GDD bietet auf der Industry Summit den Vertragsparteien die Möglichkeit, sich mit Fragen von gemeinsamem Interesse und Bedeutung zu befassen. Direkte Gespräche mit ICANN-Verantwortlichen werden möglich sein. Mit auf der vorläufigen Agenda stehen Datenschutzthemen, Domain-Transfer bei nTLDs, Richtlinien für Internationalisierte Domains, DNS-Missbrauch und vieles weitere. Bereits am Nachmittag des 06. Mai 2019 und an weiteren Tagen gibt es nach Absprache Treffen von Angesicht zu Angesicht mit ICANN-Mitarbeitern. Dem GDD Industry Summit schließen sich in den Folgetagen weitere Veranstaltungen an: Am 10. Mai 2019 gibt es ein „ICANN DNS Symposium“ und am 12. Mai 2019 den 30. Workshop von DNSOARC, die sich um die Verbesserung der Sicherheit, Stabilität und dem Verständnis für die DNS-Infrastruktur bemüht.

Der GDD Industry Summit findet vom 07. bis 09 Mai 2019 im Shangri-La Hotel, 89 Soi Wat Suan Plu, New Road, Bangrak, Bangkok 10500 Thailand statt. Wie bei allen ICANN-Meetings entstehen für die Teilnahme keine Gebühren; die Kosten von Reise und Unterkunft trägt man aber selbst.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.icann.org/gddsummit

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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