Domain-Newsletter

Ausgabe #955 – 21. Februar 2019

Themen: .nz – unterläuft DomainTools Gerichtsentscheid? | Cybersquatting – EUIPO prüft eigene Datenbanken | TLDs – Neues von .am, .nl und .weber | UDRP – Kein karma.com für Karma International | GGRG – neuer Markt-Report für kurze .com-Domains | pwa.com – drei Zeichen räumen US$ 88.200,- ab | März – 64. ICANN-Meeting in Kobe (Japan)

.NZ – UNTERLÄUFT DOMAINTOOLS GERICHTSENTSCHEID?

Der Streit zwischen der neuseeländischen Domain Name Commission Limited (DNCL) und DomainTools LLC, Marktführer im Bereich „WHOIS services“, gewinnt an Schärfe: nach Behauptung der DNCL verletzt DomainTools systematisch eine einstweilige Verfügung, die es DomainTools untersagt, WHOIS-Daten für .nz-Domains zu erheben und zu veröffentlichen.

Am 12. September 2018 erließ der „United States District Court Western District of Washington At Seattle“ eine einstweilige Verfügung, die es DomainTools untersagte, auf die WHOIS-Daten für .nz-Domains zuzugreifen, diese Informationen in eigene Datenbanken herunterzuladen und sie einschließlich aller historischen Daten zu veröffentlichen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verstoß gegen die „terms of use“ (TOU) für .nz, die es jedermann untersagen, durch massenhafte Abfragen eine Art „Schatten“-WHOIS zu erstellen. Vor dem „Ninth Circuit Court of Appeals“ macht DomainTolls dagegen unter anderem geltend, dass es an einer vertraglichen Vereinbarung der TOU fehle; jedenfalls gelte das Verbot nur für extreme, hochfrequente Abfragen, um eine unzulässige Nutzung der WHOIS-Daten zum Beispiel zu Werbezwecken zu erreichen. Ferner fehle es den „TOU“ an der Bestimmtheit, um darauf eine einstweilige Verfügung zu stützen.

Diesen Behauptungen ist die DNCL entschieden entgegengetreten. In einem Schriftsatz von Anfang Februar 2019 erhob die Verwalterin den Vorwurf, dass DomainTools unter Verletzung der einstweiligen Verfügung weiterhin WHOIS-Daten ernte und jedem, der eine Kreditkarte hat, zum Kauf anbietet. Wörtlich trägt die DNCL vor: „They continued unhindered and not bothered by the preliminary injunction“. Das Schatten-WHOIS umfasse mittlerweile über 665.000 .nz-Domains, rund 94 Prozent des gesamten .nz-Bestands, und reiche historisch 12 Jahre zurück. Es sei über den durch die IANA festgelegten Port 43, der ein Klartextprotokoll für WHOIS-Daten definiert, systematisch erstellt worden. Darin liege ein Verstoß gegen die TOU; diese verbieten „both replicating the .nz WHOIS database by creating ‘a secondary register of information’ and publishing ‘historical or non-current versions of WHOIS data.’“ Im November 2017 hätten zudem Domain-Inhaber die Möglichkeit gehabt, per „privacy option for individual registrants“ (IRPO) ihre WHOIS-Daten einem öffentlichen Zugriff zu entziehen; dies habe DomainTools durch sein Handeln trotz Abmahnung unterlaufen. Soweit DomainTools einwende, eine kritische Dienstleistung für Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen anzubieten, fehle jeder Beweis, zumal diese notwendige Daten direkt bei DNCL abfragen könnten.

Zuletzt hat sich DomainTools mit dem Einwand zur Wehr gesetzt, dass Port 43 als „computer-to-computer“-Kanal anzusehen sei, so dass vertragliche Bestimmungen, die über diesen Weg versendet würden, zu keiner vertraglichen Bindung führen. Ob man mit all dem das Gericht überzeugt, bleibt abzuwarten. Sollte die DNCL obsiegen, ist nicht auszuschließen, dass auch die Verwalter anderer Länderdomain-Endungen überlegen, vor Gericht zu ziehen, so dass im Schatten der DSGVO der Fluss an WHOIS-Daten zusehends spärlicher wird.

Die einstweilige Verfügung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1911

Quelle: goldsteinreport.com

CYBERSQUATTING – EUIPO PRÜFT EIGENE DATENBANKEN

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat angekündigt, eine gefährliche Sicherheitslücke im Anmeldesystem zu überprüfen: zum Schutz der Markenanmelder vor Cybersquatting sollen Anmeldungen künftig erst mit zeitlicher Verzögerung veröffentlicht werden.

Bereits im Jahr 2016 hatte das französische Markenschutzunternehmen IP Twins in einer Pressemitteilung Alarm geschlagen. Demnach habe man in den vergangenen Monaten mehrfach beobachtet, dass am gleichen Tag, an dem eine Markenanmeldung im Markenregister des EUIPO eingegangen war, der Marke entsprechende .com-Domains registriert wurden. IP Twins vermutet, dass diese Domains sodann meistbietend zum Kauf angeboten wurden; Markenanmelder wären so gezwungen worden, die Domains zu erwerben, wenn sie zuvor nicht ihrerseits auf eine rechtzeitige Domain-Registrierung geachtet haben. Ob es Kaufangebote an Markenanmelder tatsächlich gegeben hat, lässt die Pressemitteilung allerdings offen. Die dubiose Praxis erstreckte sich dabei laut IP Twins nur auf Anmeldungen für Unionsmarken. Die vermeintlichen Cybersquatter nutzen dabei den Umstand, dass eine Markenanmeldung vom EUIPO binnen weniger Stunden in den Datenbanken „eSearch Plus“ und „TMview“ veröffentlicht wird. „eSearch plus“ ist der Zugang des EUIPO zur Datenbank der Unionsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, „TMview“ enthält Informationen zu Markenanmeldungen und eingetragenen Marken von allen nationalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU, vom EUIPO und von mehreren internationalen Partnerämtern ausserhalb der EU.

Doch diese Lücke könnte schon bald geschlossen sein. Nach unbestätigen Meldungen prüft das EUIPO derzeit, eingegangene Markenanmeldungen künftig nur noch mit zeitlicher Verzögerung in den beiden Datenbanken zu veröffentlichen. Die Rede ist von einer Verzögerung um bis zu 24 Stunden. Während dieser Zeit hätte der Anmelder Gelegenheit, die der Marke entsprechenden Domains zu registrieren, sei es unter .com oder jeder anderen gewünschten Top Level Domain; durch die präventive Registrierung käme er jedem Cybersquatting-Versuch zuvor. Aktuell befindet sich das EUIPO im Dialog mit der Industrie, um die beabsichtigte Änderung zu diskutieren. Ob und bis wann diese Änderung jedoch in Kraft tritt, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Der aktuelle Fall weist auf ein Problem, das erfahrenen Markenanmeldern in der Regel nicht passiert. Bei ihnen gehen die Markenanmeldung und die Domain-Registrierung Hand in Hand. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, die Domain vor der Marke zu registrieren; zum einen kann man so prüfen, ob die gewünschte Domain überhaupt erhältlich ist, zum anderen erscheint eine Domain-Registrierung nicht gleich in keinem öffentlichen Register und kann somit geraume Zeit verborgen bleiben. Zudem ist die Domain-Registrierung ungleich schneller und kostengünstiger vollzogen als eine Markenanmeldung.

Die Pressemitteilung von IP Twins finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2006

Quelle: iptwins.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AM, .NL UND .WEBER

Zu mehr Fluch als Segen entwickelt sich die armenische IDN-Variante von .am: Probleme in der Punktsetzung verhindert aktuell eine weitere Verbreitung. Dagegen konzentriert sich .weber mehr auf Sprache als Länder, während .nl beim Kampf gegen Cyberkriminelle Domain-Daten auswertet – hier unsere Kurznews.

Die armenische „Internet Society“, Verwalterin der offiziellen Landesendung .am, hat technische Probleme mit der internationalisierten Variante .hay. Die im ASCII-Code als .xn--y9a3aq dargestellte Top Level Domain kämpft dabei mit den Besonderheiten der Punktsetzung in der armenischen Sprache. Der Punkt am Ende eines Satzes wird dort als Doppelpunkt geschrieben, der Doppelpunkt hingegen als einzelner Punkt. Damit „versteht“ das System den Punkt, der die Second Level Domain von der Top Level Domain trennt, nicht, und kann sie daher auch nicht aufrufen. Nach Angaben von Grigory Saghiya, Vizepräsident der „Internet Society“, landen die Nutzer stattdessen bei einer Suchmaschine. Saghiya will nun eine öffentliche Anhörung starten, um das Problem zu lösen. Die IDN-Variante ist zwar schon seit 2016 verfügbar, kommt aber aktuell auf nur 298 registrierte Domain-Namen, obwohl sie für Schulen kostenlos ist und erhebliche Akzeptanzvorteile bei der Bevölkerung genießt. Dagegen meldet .am derzeit 34.376 Domains, was vor allem der Vermarktung als Radio-Domain zu verdanken ist.

Die .nl-Registry SIDN verschärft den Kampf gegen betrügerische Webshops und setzt dabei auf eine intensivere Domain-Kontrolle. Auf Grundlage des Namens, der Adresse, der Telefonnummer sowie der eMail-Adresse im WHOIS erstellt SIDN ein Profil, in das zudem das Datum der Registrierung und eine etwaige Historie der Domain einfließen, sollte sie schon einmal genutzt worden sein; kürzlich gelöschte Domains werden laut SIDN von Cyberkriminellen bevorzugt, auch wenn sie im Fall von Webshops keinerlei Bezug zu den angebotenen Waren oder Dienstleistungen aufweisen. Dieses Profil wird mit historischen Daten abgeglichen, um die Wahrscheinlichkeit eines betrügerischen Angebots zu ermitteln. Dabei greift SIDN auf OpenINTEL zurück, laut Eigenbeschreibung eine aktive „DNS measurement-platform“. Im Rahmen einer sechsmonatigen Experimentierphase sei bei 85 von 100 als verdächtig eingestuften Domains die Bewertung zutreffend gewesen; daneben gelegen hätte die Auswertung nur in drei Prozent der Fälle. Von .nl sollten Cyberkriminelle damit in Zukunft besser die Hände lassen.

Der französische Baustoffhersteller Saint-Gobain Weber SA, Verwalter der eigenen Marken-Endung .weber, lässt mit einer interessanten Domain-Verwendung aufhorchen. Das Unternehmen, das aktuell in über 60 Ländern präsent ist und mit rund 10.000 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von über EUR 2 Mrd. erzielt, individualisiert sich in sprachlich getrennten Märkten durch die Verknüpfung des Länderkürzels mit der eigenen .brand. So ist das deutschsprachige Angebot unter de.weber zu erreichen, das französische unter fr.weber und das spanische unter es.weber. Eine englischsprachige Version findet sich unter uk.weber, nicht jedoch unter us.weber oder ca.weber. Mit diesem „Sprache statt Land“-Modell erspart sich Weber eine klassische Landing-Page, die wie ein Portal über einzelne Landesflaggen zu den Tochterunternehmen mit ihren einzelstaatlichen Angeboten führt. Insgesamt kommt .weber damit auf 142 registrierte Domains.

Quelle: telecom.arka.am, sidn.nl, gtld.club

UDRP – KEIN KARMA.COM FÜR KARMA INTERNATIONAL

Der Event-Dienstleister Karma International verarbeitete seine Enttäuschung darüber, sich vor zehn Jahren die Domain karma .com nicht leisten zu können, damit, nun ein UDRP-Verfahren gegen den Domain-Inhaber zu führen. Das war allerdings nicht von Erfolg gekrönt.

Die Karma International LLC, ein seit 2005 aktives Eventmanagement-Unternehmen aus Kalifornien, sieht ihre Rechte an ihrer Marke „Karma“ verletzt. Die Marke hatte sie erst im September 2018 beim US-Markenamt beantragt, sie ist noch nicht eingetragen; jedoch ist sie der Ansicht, es bestehe eine Nutzungsmarke, da sie unter „Karma“ aufgrund der intensiven Nutzung bei Konsumenten und dem Gegner für ihre Unterhaltungsdienste bestens bekannt sei. Der Gegner ist zwar Inhaber der Domain karma.com, habe aber keine entsprechende Marke und sei unter dem Namen der Domain nicht bekannt. Er nutze nach Ansicht der Beschwerdeführerin die Domain nicht in Verbindung mit einem gutgläubigen Waren- oder Dienstleistungsangebot oder in einer legitimen, nicht-gewerblichen oder fairen Weise. Spätestens mit dem Beginn der letzten Registrierungsperiode der Domain sei er bösgläubig, da er nach einem gescheiterten Ankaufversuch durch die Beschwerdeführerin von ihr wusste. Sie verlangte im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor dem National Arbitration Forum (NAF) die Übertragung der Domain. Der Domain-Inhaber David Malaxos hielt entgegen, dass die Beschwerdeführerin keinerlei Belege für ein bestehendes Markenrecht vorgelegt habe. Er habe die Domain lange bevor irgendwelche Markenrechte der Beschwerdeführerin hätten entstehen können bereits 1994 registriert. Er sei berechtigt, die Domain karma.com zu nutzen, da es sich lediglich um einen gängigen Begriff handele. Sie nicht zu verkaufen, stelle kein bösgläubiges Verhalten dar. Tatsächlich liege hier ein Reverse Domain Name Hijacking durch die Beschwerdeführerin vor. Er beantragte für dieses Verfahren ein Panel aus drei Fachleuten einzusetzen. Als Entscheidungsgremium wurde daraufhin das 3er-Panel bestehend aus dem Vorsitzenden australischen Juristen Debrett G. Lyons (Chair) und den Beisitzern, der US-amerikanische Juristin und Mediatorin Sandra J. Franklin und dem australischen Juristen und Mediatoren Neil Brown, besetzt.

Die drei Fachleute nahmen die Beschwerde der Karma International LLC im Detail auseinander, wiesen ihren Antrag ab und entschieden auf Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) (NAF Claim Number: FA1812001822198). Eine ordentliche Marke seitens der Beschwerdeführerin sei nicht erkennbar; noch sei die beantragte Marke nicht eingetragen. Hinsichtlich der behaupteten Nutzungsmarke stellte das Gremium fest, dass es sich bei der Marke lediglich um einen allgemeinen Begriff handele, dass kein Hinweis ersichtlich sei, wonach der Begriff unverwechselbar mit der Beschwerdeführerin und ihren Dienstleistungen in Zusammenhang gebracht werde und sie „Karma“ erst seit 2005 nutze. Damit habe sie nicht nachgewiesen, dass Markenrechte bestehen, weshalb das erste Element der UDRP nicht erfüllt war. Bei der Frage eines fehlenden Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners stellte das Gremium fest, dass dieser David Malaxos heiße und nicht unter dem Namen karma.com bekannt sei oder etwa Markenrechte inne habe. Er sei seit dem Jahr 1994 Inhaber der Domain, habe sie aber nicht erkennbar für ein gutgläubiges Waren- oder Dienstleistungsangebot oder in einer legitimen nicht-gewerblichen oder fairen Weise genutzt. Im Hinblick darauf habe die Beschwerdeführerin den notwendigen Beweis ersten Anscheins erbracht. Dem Gremium blieb unklar, welche Geschäfte der Gegner betreibt, aber klar sei, die Beschwerdeführerin habe ihm 2009 ein Kaufangebot für die Domain gemacht, wobei der Gegner die Domain nicht für unter US$ 50.000,- verkaufen wollte. Er habe die Domain nie öffentlich oder gegenüber der Beschwerdeführerin zum Kauf angeboten. Die Nichtnutzung einer Domain gibt für sich keinen Hinweis darauf, dass der Inhaber kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe. Es bestünden hier keine Hinweise, die auf einen Missbrauch seitens des Gegners schliessen ließen. Demnach hatte, nach Ansicht des Gremiums, die Beschwerdeführerin auch das zweite Element der UDRP nicht erfüllt. Und auch bei der Frage nach der Bösgläubigkeit scheiterte die Beschwerdeführerin: Bei der Registrierung der Domain konnte der Gegner von der Beschwerdeführerin nichts wissen. Die wahl- und zusammenhanglose Nutzung der Domain über die Jahre sei nicht als bögläubig einzustufen.

Schließlich beschäftigte sich das Gremium noch mit der Frage des RDNH. Hier stellt es sich auf die Seite des Gegners und bestätigt, dass die Beschwerdeführerin das Verfahren wider besseren Wissens angestrengt habe und hätte wissen müssen, dass sie mit ihrer Beschwerde nicht durchkomme. Die von ihr gemachten Vorwürfe seien nur Scheinargumente und entbehrten jeder Grundlage. Es sähe so aus, als beruhe das Verfahren auf der Enttäuschung, vor zehn Jahren die Domain nicht käuflich erworben haben zu können. Damit wies das Gremium die Beschwerde der Beschwerdeführerin ab und bestätigte einen Fall von RDNH.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain karma.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1822198.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

GGRG – NEUER MARKT-REPORT FÜR KURZE .COM-DOMAINS

Der Domain-Broker und -Berater Giuseppe Graziano legt erneut einen Domain-Report mit dem Titel „Liquid Domains Market Overview“ vor, diesmal für das 4. Quartal 2018, der sich mit kurzen Ziffern- und Zeichen-Domains unter .com beschäftigt. Das Werk gibt Informationen über die Marktentwicklung und -wirkung besonders gesuchter .com-Domains.

Der Report entstand in Zusammenarbeit von Giuseppe Grazianos Domain-Broker- und Domain-Beratungsunternehmung GGRG mit ShortNames und escrow.com. Zusätzliche Daten bezog Graziano bei der Morningstar Inc. Grazianos Unternehmen GGRG mit Sitz in Lissabon (Portugal) lieferte bereits einige erfolgreiche Domain-Käufe sowie mehrere hilfreiche Informationen und Beobachtungen zum Thema Domains, sowie den „Liquid Domains Market Overview“ für das 1. Quartal 2018 und das 2. Quartal 2016, über die wir berichtet haben. Für den „Liquid Domains Market Overview“ für das 4. Quartal 2018 nahm GGRG wieder kurze .com-Domains in den Blick und wertete aus, wie sich diese Domains 2018 entwickelten. Unter „Liquid Domains Market“ versteht GGRG die kurzen Domains, die tatsächlich gehandelt werden. Dabei differenzierte Graziano die Domain-Namen nach Zeichenanzahl und Zeichenart, ausgehend von 2L.coms (Zwei-Buchstaben-.com-Domains) bis zu 4L.coms, über 2N.coms bis zu 5N.coms (2- bis 5-Ziffern-.com-Domains), bis schließlich zu 2C- und 3C.com-Domains (früher LN.coms, die gleichzeitig Buchstaben und Ziffern aufweisen).

Für jede der neun differenzierten Domain-Kategorien zeigt der Report auf einer je eigenen Seite eine Tortengraphik, die die prozentuale Verteilung der Inhaber nach Region darstellt. Zusätzlich werden darunter Daten angegeben wie die Anzahl der Domains in der Kategorie, wie hoch der Anteil entwickelter Seiten unter den Domains ist, welcher Marktwert ihnen zugesprochen wird und wie hoch das aktuelle Handelsvolumen war. So befanden sich zum Beispiel im 4. Quartal 2018 22,04 Prozent der insgesamt 676 2L.com-Domains in US-amerikanischer Hand, was mit 30,47 Prozent im 1. Quartal 2018 und 53,40 Prozent 2016 eine deutlich absteigende Linie darstellt. Allerdings stieg die Anzahl nicht nachvollziehbarer Inhaberschaften, die Eingang in die Kategorie „PVT“ (Privat Registrations) findet, auf 43,05 Prozent gegenüber 32,69 Prozent im 1. Quartal 2018 an. Dahinter verbergen sich die zahlreichen Domain-Inhaber, die Privacy-Dienste in Anspruch nehmen. China weist bei den 2L.com-Domains einen geringen Anstieg der Zahlen von 18,05 Prozent im 2. Quartal 2016 und 1. Quartal 2018 auf 18,79 Prozent im 4. Quartal auf. Das Handelsvolumen dieser Kategorie beschränkte sich nach Grazianos vorliegenden Daten auf US$ 700.000,-. Die 2L.coms haben nach wie vor den höchsten Anteil entwickelter Domains inne, der über die ersten drei Quartale 2018 um 35 Prozent lag, aber im 4. Quartal unter die 30-Prozentmarke auf 29,53 Prozent sank. Auch bei anderen Domains nahm die Anzahl entwickelter Domains ab: bei den 3L.coms von etwa 28,46 Prozent auf ca. 25 Prozent und den 2C.coms von 28,08 Prozent auf etwa 22 Prozent. Im Hinblick auf die Verkaufsdaten, orientiert an Informationen von Escrow.com, wiesen die 4L.coms mit einem Umsatzvolumen von US$ 8,6 Mio. den höchsten Wert im 4. Quartal 2018 und seit Erscheinen des Reports auf. Ihnen folgten die 3L.coms mit beinahe US$ 5 Mio. und den 4N.coms mit US$ 2,7 Mio. Für die weiteren Kategorien lagen seitens Escrow.com keine Daten vor, aber Short Names.com teilte die Daten zweier 2L.com-Domains im Wert von insgesamt US$ 700.000,- mit, ausserdem US$ 1 Mio. Umsatz bei 5N.com-Domains.

Der 18-seitige Report „Liquid Domains Market Overview 4st Quarter 2018“ gibt sehr spezielle Informationen aus der Sicht von Giuseppe Grazianos für eine gewisse Klientel der Domain-Branche. Die Informationen sind durchaus brauch- und nachvollziehbar aufbereitet. Wie es im Disclaimer zu dem Report heißt, will er nicht als Investitions-, Rechts- oder Steuerrat verstanden werden. Die Kommentierung und Interpretation der Daten sind eine rein subjektive Einschätzung des Autors. Nichtsdestotrotz können reflektierte Domain-Investoren für sich eine Menge wertvolle Informationen aus dem Report gewinnen, die ihnen in ihrem Handeln Vorteile bescheren können. Leider ist der Report für das 4. Quartal 2018 nach unserer Wahrnehmung nicht mehr so ausführlich in der Darstellung der einzelnen Kategorien und so nicht mehr so leicht nachzuvollziehen, auch der Satz und die Typographie sind weniger augenfreundlich geworden. Gleichwohl empfehlen wir die Lektüre des Reports.

Den Report „Liquid Domains Market Overview“ für das 4. Quartal 2018 können Sie hier herunterladen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2007

Quelle: domaininvesting.com, ggrg.com

PWA.COM – DREI ZEICHEN RÄUMEN US$ 88.200,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche fiel etwas schwächer aus, konnte aber mit pwa.com zu US$ 88.200,- (ca. EUR 78.053,-) und einigen Domains im mittleren fünfstelligen Bereich punkten.

Mit pwa.com lag der Gewinner der vergangenen Domain-Handelswoche bei gerade mal US$ 88.200,- (ca. EUR 78.053,-), was für eine Drei-Zeichen-Domain eher wenig ist, aber doch einen beachtlichen Preis darstellt. An zweiter Stelle positionierte sich die Zifferndomain 7525.com mit dem Preis von US$ 59.999,- (ca. EUR 53.096,-); sie ging in chinesische Hände. Gleich dahinter kam detect.com zu US$ 57.600,- (ca. EUR 50.973,-), die wie die vorangegangenen Kandidaten keine ordentlichen Inhalte bietet. Doch q4.com, die Domain auf dem vierten Platz, die US$ 53.001,- (ca. EUR 46.904,-) erzielte, weist einen Steuer- und Buchhaltungs-Blog auf. Erwähnt sei noch iqd.com, die einen Preis von US$ 20.044,- (ca. EUR 17.738,-) erzielte, was zumindest deutlich mehr ist als die im Juni 2008 erzielten US$ 7.612,-.

Die deutsche Endung saß wieder an der Spitze der Länderendungen: lofis.de für US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-) und d1k.de für EUR 6.499,- markierten das Beste, was es unter den Länderendungen gab. Und während die erstere noch nichts zeigt, gelangt man über d1k.de zu einem Dachdeckerangebot. Sieben weitere .de-Domains waren erwähnenswert. Die kolumbianische Domain incubator.co erzielte EUR 5.950,-, bleibt aber inhaltsleer. Besser sieht es mit der europäischen forward.eu zum Preis von EUR 5.500,- aus, die sich ein Unternehmensberater geangelt hat. Die chilenische red.cl brachte es auf unkonnektierte EUR 5.000,-. Die mit GBP 3.000,- (ca. EUR 3.421,-) vergleichsweise günstig gekaufte britische Domain universities .co.uk leitet nicht sauber auf die Seite des Käufers weiter, der weltweit Eltern bei der Wahl der Schule oder Universität für ihre Kinder berät.

Die neuen generischen Endungen waren gut bestückt und überzeugten mit energy.global zu einem Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-), der rex.one zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-) folgte, wobei letztere an die REX Engineering Group ging. Erwähnt sei noch tourism.global mit einem Preis von US$ 1.400,- (ca. EUR 1.239,-), der innerhalb weniger Tage eine Verdopplung von im Januar 2019 erzielten US$ 700,- (ca. EUR 620,-) erfuhr. Die klassischen generischen Endungen standen nicht so gut da: immunity.org ging für US$ 5.980,- (ca. EUR 5.292,-) an eine orthodoxe christliche Kirche. Die Domain epjournal.net erzielte US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-) und tractor.org US$ 3.250,- (ca. EUR 2.876,-). Besonderer Erwähnung bedarf circle.net, die mit US$ 3.050,- (ca. EUR 2.699,-) ihren Höhepunkt hinter sich zu haben scheint: Im Januar 2016 hatte sie US$ 1.211,- erzielt und konnte sich im Juli 2016 auf US$ 5.000,- (seinerzeit ca. EUR 4.505,-) verbessern; das aktuelle Ergebnis ist ernüchternd. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht berauschend wie die vorangegangenen Wochen, aber auch nicht zu verachten.

Länderendungen
————–

lofis.de – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)
d1k.de – EUR 6.499,-
ferienimmobilie.de – EUR 5.500,-
markafoni.de – EUR 4.131,-
apart-audio.de – EUR 2.499,-
sportpedia.de – EUR 2.400,-
autogrammkarten.de – EUR 2.380,-
grasbrook.de – EUR 2.000,-
samyang.de – EUR 2.000,-

incubator.co – EUR 5.950,-
forward.eu – EUR 5.500,-
red.cl – EUR 5.000,-
swift.tv – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.761,-)
universities.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.421,-)
jeweetwel.nl – EUR 3.250,-
extragr.am – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-)
flightcase.eu – EUR 2.999,-
ayde.cn – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
ith.eu – EUR 2.450,-
jobteaser.it – EUR 2.450,-
pollinate.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.281,-)
dune.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
ride.nl – EUR 2.000,-
expat.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

Neue Endungen
————-

energy.global – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
rex.one – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
asm.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
sat.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
odyssey.art – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.628,-)
tourism.global – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.239,-)

Generische Endungen
——————-

immunity.org – US$ 5.980,- (ca. EUR 5.292,-)
epjournal.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
tractor.org – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.876,-)
circle.net – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.699,-)
accesshealth.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.467,-)
zone.org – US$ 2.655,- (ca. EUR 2.350,-)
feminine.org – US$ 2.202,- (ca. EUR 1.949,-)
onlinecasinosdeutschland.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.947,-)
ivr.net – US$ 2.067,- (ca. EUR 1.829,-)

.com
—–

pwa.com – US$ 88.200,- (ca. EUR 78.053,-)
7525.com – US$ 59.999,- (ca. EUR 53.096,-)
detect.com – US$ 57.600,- (ca. EUR 50.973,-)
q4.com – US$ 53.001,- (ca. EUR 46.904,-)
wealthcare.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-)
iqd.com – US$ 20.044,- (ca. EUR 17.738,-)
bxf.com – US$ 15.200,- (ca. EUR 13.451,-)
amtech.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 10.841,-)
tablelights.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
shango.com – US$ 11.222,- (ca. EUR 9.931,-)
shawnee.com – US$ 10.445,- (ca. EUR 9.243,-)
whater.com – US$ 10.369,- (ca. EUR 9.176,-)
naturalhemp.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
chinajobs.com – US$ 9.608,- (ca. EUR 8.503,-)
dubaiexhibitioncentre.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.965,-)
icrm.com – US$ 8.988,- (ca. EUR 7.954,-)
functionally.com – EUR 7.000,-
mexo.com – US$ 7.616,- (ca. EUR 6.740,-)
indiawedding.com – US$ 7.099,- (ca. EUR 6.282,-)
smartcube.com – US$ 6.160,- (ca. EUR 5.451,-)
hese.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.956,-)
98255.com – US$ 4.499,- (ca. EUR 3.981,-)
168000.com – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.628,-)
bel-india.com – US$ 4.001,- (ca. EUR 3.541,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÄRZ – 64. ICANN-MEETING IN KOBE (JAPAN)

Das kommende 64. ICANN-Meeting findet vom 09. bis zum 14. März 2019 in Kobe (Japan) statt. Die Agenda für das Meeting ist nun abrufbar.

Für das 64. ICANN-Meeting trifft sich der ICANN-Tross vom 09. bis 14. März 2019 in Kobe (Japan). Gastgeber ist „The ICANN64 Local Host Committee (LHC)“. Die Agenda des 64. ICANN-Meetings ist online auf den Webseiten von ICANN abrufbar oder über die ICANN-App (iOS und Android) einsehbar. Danach geht es am Samstag, den 09. März 2019 für einige schon um 08:30 Uhr los: das GNSO-EPDP (ICANN Generic Names Supporting Organization und Expedited Policy Development Process)-Team trifft sich zum ersten von vier Malen während des Kobe-Meetings und bespricht die vorübergehenden ICANN-gTLD-Registrierungsspezifikationen, die wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig sind. Dies dürfte auch diesmal über das gesamte Meeting ein entscheidendes Thema sein. Ob man zu einer Lösung etwaiger Dissonanzen mit den Anforderungen der EU kommt, bleibt dabei weiter die Frage. Die GNSO muss sich aber auch um andere Themen kümmern, wie die Erleichterung des Dialogs über geoDomain-Endungen, und in einer weiteren Sessionreihe über die allgemeinen Erfahrungen sprechen, die mit der Einführung neuer gTLDs 2012 gemacht wurden. Die Willkommenszeremonie zum 64. ICANN-Meeting mit James Cole (ICANN) und Brad White (ICANN) findet am Morgen des 11. März 2019 statt. Darüber hinaus gibt es wie immer viele aktuelle Themen in Veranstaltungen zu besprechen und Workshops zu besuchen. Vom 25. bis zum 28. Februar 2019 gibt es ausserdem die „ICANN64 Prep Week“, in der man sich im Rahmen von verschiedenen Webinaren auf das anstehende Kobe-Meeting vorbereiten kann. Die einzelnen Termine für die Webinare stehen noch nicht fest.

Das 64. ICANN-Meeting findet vom 09. bis 14. März 2019 im Kobe Portopia Hotel & Kobe International Conference Center, 0-1, 6 Chome, Minatojima Nakamachi Chuo-ku, Kobe, 650-0046 (Japan), statt. Für das Meeting kann man sich jetzt registrieren. Für die Teilnahme entstehen keine Kosten, allerdings muss man die Anreise und Unterkunft selbst zahlen. Es besteht die Möglichkeit, auch per Webcast an den einzelnen Meetings von Zuhause oder vom Büro aus teilzunehmen.

Weitere Informationen und Registrierung unter:
> https://meetings.icann.org/en/kobe64

Quelle: icann.org, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top