Domain-Newsletter

Ausgabe #954 – 14. Februar 2019

Themen: TLDs – ICANN legt neuen Sicherheitsreport vor | Studie – .com viel registriert, wenig genutzt | TLDs – Neues von .amazon, .in und .mr | NAF – Airtron Inc. scheitert an airtron.com | UDRP-Reform – Markenlobby verlangt Expertengruppe | c5.com – Buchstaben-Zahl-Kombi für US$ 135.000,- | München – 7. Domain-Stammtisch im Mai 2019

TLDS – ICANN LEGT NEUEN SICHERHEITSREPORT VOR

Die Internet-Verwaltung ICANN hat am 4. Februar 2019 ihren ersten monatlichen Sicherheitsbericht zu Risiken und Bedrohungen für generische Top Level Domains veröffentlicht. Danach fallen vor allem nTLDs überdurchschnittlich häufig unangenehm auf.

Grundlage des Berichts ist das so genannte Domain Abuse Activity Reporting (DAAR). DAAR identifiziert und verfolgt Domains, die eine Bedrohung für die Sicherheit des DNS-Ökosystems („DNS Abuse“) darstellen. Es wird automatisiert auf Grundlage der Daten zum jeweils Letzten eines Monats erstellt. Gegenstand des ersten Berichts für Januar 2019 waren 193.080.798 registrierte Domain-Namen unter 1.153 delegierten generischen Domain-Endungen, aufgeteilt in so genannte „legacy TLDs“ und nTLDs. Zu den „legacy TLDs“ zählt ICANN alle Domain-Endungen, die vor 2010 eingeführt wurden, an der Spitze mit .com, .net und .org, jedoch auch mit .info und .biz. Mit rund 88 Prozent machten sie den Großteil der 193.080.798 registrierten Domains aus. Insgesamt wurden 1.506.617 Domain-Namen identifiziert, die eine Bedrohung im Sinne des DAAR darstellen. Davon entfielen 724.822 oder umgerechnet 48,1 Prozent auf die „legacy TLDs“ und weitere 51,9 Prozent auf die nTLDs. Obwohl vergleichsweise wenige Domains unter neuer Endung registriert sind, stellen sie also eine überdurchschnittliche Bedrohung dar.

Die weitaus meiste Bedrohung geht laut ICANN von Spam aus, auf diese Art des Missbrauchs entfielen 89,1 Prozent. Dahinter folgen „Phishing Domains“ mit 7,3 Prozent vor „Malware Domains“ mit 3,2 Prozent. Das Risiko durch „Botnet C&C Domains“ ist mit 0,4 Prozent vergleichsweise gering. Allerdings verteilen sich diese Bedrohungen sehr unterschiedlich; während „Botnet C&C Domains“ mit rund 90 Prozent vor allem bei „legacy TLDs“ festzustellen waren, sind nTLDs mit einem Anteil von deutlich über 50 Prozent bei Spammern beliebt. Eine konkrete Aufteilung, welche „legacy TLD“ bzw. welche nTLD von welcher Art einer Bedrohung erfasst wird, nimmt ICANN leider nicht vor. Da bei den „legacy TLDs“ .com den Markt dominiert, während bei den nTLDs ganz wesentlich .top, .xyz, .loan, .club und .online das Geschehen bestimmen, lässt sich zumindest ahnen, welche einzelnen Endungen betroffen sind.

Der Report wird monatlich veröffentlicht und stellt daher aktuell lediglich eine Momentaufnahme dar. Für die Zukunft kündigt ICANN an, den Bericht auch auf einzelne Domain-Registrare erstrecken zu wollen. Ausserdem sollen auch Länderendungen miterfasst werden, vorausgesetzt, die jeweiligen nationalen Verwalter stellen das notwendige Datenmaterial freiwillig zu Verfügung. Eine Verpflichtung besteht nicht, da ICANN zwar die Aufsicht über generische Endungen hat, nicht jedoch über ccTLDs.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2003

Erläuterungen zum Verständnis des Berichts finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2004

Quelle: icann.org

STUDIE – .COM VIEL REGISTRIERT, WENIG GENUTZT

Lediglich ein Drittel aller Domain-Namen unter .com wird aktiv genutzt: zu diesem Ergebnis kommt eine nicht-repräsentative Untersuchung der Singapore Data Company Pte Ltd. Ebenso hoch ist der Anteil der .com-Domains, die rein der Spekulation dienen.

Ein Wachstum von mehreren hunderttausenden Domain-Namen im Monat hat die Registrierungszahl von .com auf inzwischen an die 140 Millionen hochschnellen lassen. Das ist weit mehr, als etwa .de als (zahlenmäßig) zweiterfolgreichste Top Level Domain mit rund 16,2 Millionen Domains zu bieten hat. Doch die Anzahl der Registrierungen ist nicht der einzige Faktor für den Erfolg einer TLD; dazu gehören auch Seriösität und ihre praktische Nutzung. Mit letzterem hat sich Singapore Data Company in einer neuen Studie befasst. CEO Christopher Forno musste immer wieder frustriert feststellen, dass .com-Domains vergeben, jedoch ungenutzt waren – selbst unaussprechlich kurze Zeichenkombinationen. Forno wollte daher wissen, ob all die .com-Domains wirklich genutzt werden oder nur der Spekulation dienen. Dazu hat er zunächst aus den Zone Files 100.000 aktive .com-Domains zufällig ausgewählt und jeweils die WHOIS-Daten, die DNS-Einträge, HTTP- bzw. HTTPS-Antworten sowie Screenshots per Datenbank erfasst; davon hat er schließlich einen Ausschnitt von 2.188 Domain-Namen näher untersucht.

Die Auswertung fällt für .com eher durchwachsen aus. Lediglich 31 Prozent aller Domains verweisen auf aktive Webseiten („unique content“). Dagegen werden 23 Prozent aller untersuchten Domains ausschliesslich dazu genutzt, um Werbung anzuzeigen, davon die Hälfte durch Parking-Angebote des US-Registrars GoDaddy, der Schlüsselbegriffe zur Domain mit Google-Werbung verbindet. Immerhin 11 Prozent waren unkonnektiert, also weder über Port 80 oder Port 443 erreichbar. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Domain brach liegt; eine Nutzung zum Beispiel für einen FTP-Server bliebe nach Angaben von Forno gleichwohl möglich. Weitere 9,2 Prozent aller Domains verwiesen auf leere Webseiten oder führten zu 404-Fehlermeldungen. Zum Verkauf angeboten wurden lediglich 7,1 Prozent, wobei die Verkaufsangebote des Anbieters HugeDomains dominierten. Weitere 5,7 Prozent der untersuchten Domains führten zu sonstigen Fehlermeldungen, und schließlich 3,0 Prozent zu chinesischen Glücksspielangeboten. Dagegen fielen die Angebote mit Erwachsenenunterhaltung zu 0,59 Prozent vergleichsweise bescheiden aus. Sogar die Anzahl der .com-Domains, die rein zur Weiterleitung genutzt werden, ist mit 1,1 Prozent knapp doppelt so hoch.

Zusammenfassend kommt die Studie der Singapore Data Company zu dem Ergebnis, dass nur ein Drittel aller .com-Domains aktiv genutzt wird. Ein weiteres Drittel dient allein der Spekulation, während das letzte Drittel ungenutzt ist. Repräsentativen Wert hat die Studie schon wegen des engen Ausschnitts an ausgewerteten Daten nicht, aber ihre Grundaussage dürfte sich mit der praktischen Erfahrung vieler Nutzer decken.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2002

Quelle: circleid.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .IN UND .MR

Mauretanien senkt die Preise: die .mr-Registry teilt mit, dass die Gebühren um 33 Prozent reduziert wurden. Derweil bereitet Indiens .in den Wechsel des technischen Back-End-Providers vor, während man bei .amazon weiter verhandelt – hier die Kurznews.

In die Verhandlungen um eine Einführung der neuen Top Level Domain .amazon ist wieder Bewegung gekommen. Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 wandte sich Alexandra Moreira Lopez, Generalsekretärin der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO), an ICANN und bat um weitere Vermittlung. Dazu lud sie ICANN-CEO Göran Marby zu einem gemeinsamen Gespräch in die brasilianische Hauptstadt Brasilia ein, das Mitte Februar 2019 stattfinden soll. Bei diesem Gespräch soll eine einvernehmliche Lösung entwickelt werden, um die Einführung von .amazon voranzutreiben. Ihre Blockade-Haltung scheinen die ACTO-Staaten damit aufgegeben zu haben. Ob auch Amazon EU S.à.r.l. als Bewerberin um .amazon an den Gesprächen teilnimmt, geht aus dem ACTO-Schreiben nicht hervor. ICANN selbst hatte anlässlich einer Sitzung vom 16. Januar 2019 beschlossen, spätestens beim Meeting in Kobe Mitte März 2019 eine eigene Entscheidung zu treffen. Bis dahin haben Amazon und ACTO Zeit, mit Hilfe von ICANN eine gütliche Vereinbarung zu schließen.

NIXI (National Internet Exchange of India), Verwalterin der indischen Länderendung .in, hat den Termin für den Wechsel des technischen Back-End-Providers von Afilias zu Neustar bekanntgegeben. Danach startet der Umzug am 28. Februar 2019 um 00:00 Uhr (IST) und soll längstens 48 Stunden dauern, also bis zum 1. März 2019 um 23:59 Uhr (IST) abgeschlossen sein. Während dieser Zeit können keine neuen .in-Domains registriert werden; bereits registrierte Domain-Namen können zudem nicht auf einen neuen Inhaber übertragen oder zu einem anderen Registrar umgezogen werden. Auch Löschungen sind vorübergehend nicht möglich. Auf die Erreichbarkeit des DNS-Traffic unter .in hat der Umzug hingegen keine Auswirkungen, so dass .in-Domains weiter auflösen und auch der eMail-Verkehr funktioniert. Die Mitteilung des Registry-Umzugs kommt überraschend, weil die alte Registry Afilias im Herbst 2018 bekanntgegeben hatte, gegen die indische Regierung Klage beim Delhi High Court erhoben zu haben, um die Vergabe des Back-End-Registry-Vertrages für .in an Neustar zu verhindern. Zur Begründung macht Afilias geltend, dass Neustar hierzu weder technisch noch aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Lage sei. Ob über diese Klage bereits entschieden wurde, lässt sich der Mitteilung von NIXI nicht entnehmen.

Die Université de Nouakchott Al Aasriya, Verwalterin des offiziellen Länderkürzels .mr von Mauretanien, senkt die Gebühren. Bereits am 31. Dezember 2018 informierte die Registry alle akkreditierten Registrare, dass nach einem Beschluss des Orientierungsausschusses die Preise für die Registrierung oder Verlängerung für .mr-Domains um 33 Prozent reduziert werden. Damit kosten .mr-Domains seit dem 1. Januar 2019 im Einkauf für die Registrare MRU 2.000,- (umgerechnet ca. EUR 48,50). Leichter wird die Registrierung unter .mr allerdings nicht. Voraussetzung bleibt ein Sitz auf dem Staatsgebiet der im nordwestlichen Afrika am Atlantik gelegenen Islamischen Republik, oder eine Staatsbürgerschaft für das Land. Derzeit gibt es zwölf akkreditierte Registrare, die innerhalb Mauretaniens .mr-Domains anbieten, für ausländische Personen und Organisationen sind es lediglich vier.

Das Schreiben der ACTO-Staaten an ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2001

Weitere Informationen zum Registry-Wechsel bei .in finden Sie unter:
> https://www.transitionsupport.in/

Quelle: icann.org, transitionsupport.in, domainpulse.com

NAF – AIRTRON INC. SCHEITERT AN AIRTRON.COM

Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor dem NAF war das Unternehmen Airtron Inc. mit Marken aus den 70ern des vergangenen Jahrhunderts nicht in der Lage, die Übertragung der Domain airtron.com herbeizuführen. Die Domain-Inhaberin hatte als ihren Vertreter den kanadischen Domain-Spezialisten Zak Muscovitch engagiert.

Beschwerdeführerin ist die Airtron Inc., die ihre seit 1961 genutzte und 1973 eingetragene Marke „Airtron“ durch die Domain airtron.com verletzt sieht. Die Airtron Inc. trug in dem UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) unter anderem vor, dass die Gegnerin nicht berechtigt sei, die Domain zu nutzen; sie sei unter airtron.com nicht bekannt und sie nutze sie nicht in Verbindung mit einem gutgläubigen Waren- oder Dienstleistungsangebot oder in einer legitimen nicht-gewerblichen oder fairen Weise. Vielmehr nutze sie die Domain, um Nutzer umzuleiten. Die Domain registrierte und nutze sie bösgläubig, indem sie sie parkt und so die Beschwerdeführerin der Möglichkeit beraubt, sie selbst zu registrieren und zu nutzen. Die 1997 gegründete Gegnerin mit Sitz in Florida (USA) ließ sich vom kanadischen Domain-Anwalt Zak Muscovitch vertreten. Sie bestätigte, dass Marke und Domain sich zum Verwechseln ähnlich sind. Aber die Beschwerdeführerin habe kein Monopol auf die Marke „Airtron“, die sich aus den beiden allgemeinen Begriffen „air“ und „tron“ zusammensetze. Sie habe diese Wortkombination attraktiv und für vielerlei Dinge nutzbar gefunden, weshalb sie die Domain registrierte, auch mit dem Ausblick, dass das zusammengesetzte Wort für eine künftige Unternehmung von Interesse sein könnte. Die Beschwerdeführerin liefere keine Nachweise für ihre Behauptung, man habe kein berechtigtes Interesse an der Domain. Die aktuelle Nutzung der Domain für Werbung sei angemessen, abgesehen davon, dass die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, dass die Werbung auf ihre Geschäfte ziele. Auch hinsichtlich der Bösgläubigkeit liefere die Beschwerdeführerin keine Nachweise. Es stelle sich zudem die Frage, warum sie mehr als 11 Jahre mit dem Verfahren gewartet habe. Als man die Domain registrierte, habe man nichts von der Marke der Beschwerdeführerin gewusst. Als Entscheiderin wurde die kanadische Rechtsanwältin und Mediatorin Anne M. Wallace benannt.

Wallace wies die Beschwerde zurück, da die Beschwerdeführerin nicht die notwendigen Nachweise erbracht hatte, die eine unberechtigte Nutzung der Domain belegen (NAF Claim Number: FA1812001822308). Die hohe Ähnlichkeit von Marke und Domain bestätigte Wallace. Doch sie stellte fest, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis nicht erbracht hat, wonach die Gegnerin kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Nutzung der Marke „Airtron“ habe. Zwar habe die Beschwerdeführerin deutlich gemacht, dass die Gegnerin unter airtron.com nicht bekannt sei; doch habe sie nicht belegt, dass die Gegnerin die Domain nicht in Verbindung mit einem gutgläubigen Waren- oder Dienstleistungsangebot oder in einer legitimen, nicht-gewerblichen oder fairen Weise ohne Absicht zur Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils nutze. Die Beschwerdeführerin habe nicht einen Beleg für eine Nutzung der Domain vorgelegt. Sie habe lediglich Kopien ihrer Markenregistrierungen vorgelegt, aber zum Beispiel keinen Screenshot der Website, der die Nutzung der Domain belegen würde. Hingegen habe die Gegnerin nachgewiesen, dass sie Rechte und ein berechtigtes Interesse an airtron.com habe. Das ergäbe sich aus dem Vortrag der Gegnerin, wonach sie die Domain airtron.com wegen der Attraktivität des Begriffs „airtron“ der sich aus den Begriffen „air“ und „tron“ zusammensetzt und der für verschiedenste Dinge genutzt werden könne, registriert habe. Zudem habe sie nachgewiesen, dass andere Unternehmungen die beiden Begriffe zusammengeführt und sie zur Grundlage einer Marke für die unterschiedlichsten Zwecke unter den unterschiedlichsten Jurisdiktionen gemacht haben. Dies unterstütze die Ansicht der Gegnerin, dass es sich bei „air“ und „tron“ um zwei allgemeine Begriffe handele, die weit verbreitet zusammen genutzt werden.

Die Frage einer Bösgläubigkeit prüfte Wallace nicht mehr, da sie der Ansicht war, die Gegnerin habe ein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain. Sie übersprang aus diesem Grunde aber auch die Prüfung der Vorwurfs einer Verwirkung, die sich aus dem über 11 Jahre mit dem UDRP-Verfahren warten der Beschwerdeführerin hätte ergeben können, und kam schließlich zu der Entscheidung, dass die Beschwerdeführerin die drei Elemente der UDRP nicht erfüllt habe. Wallace wies die Beschwerde deshalb zurück und bestätigte, dass die Domain airtron.com bei der Gegnerin verbleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain airtron.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1822308.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

UDRP-REFORM – MARQUES VERLANGT EXPERTENGRUPPE

Die Marques Ltd. mit Sitz in Großbritannien hat in einem neuen Schreiben vom 01. Februar 2019 an ICANN-Vorstand Cherine Chalaby und ICANN-CEO Göran Marby einen Vorschlag für künftige Entscheidungen bei der Weiterentwicklung der UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) unterbreitet.

Die Marques Ltd. ist ein europäischer Verband, der seit 1986 die Interessen der Markeninhaber vertritt. Seinen Sitz hat der Verband in Leicester (Großbritannien). In einem fünfseitigen Schreiben vom 01. Februar 2019 mit dem Betreff „The UDRP: Protecting rights, protecting consumers“ wandte sich der Verband wegen der bevorstehenden Überarbeitung der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy an ICANN. Die Arbeit von ICANNs „Rights Protection Mechanism (RPM) Working Group“ startet mit der ersten Überarbeitung der UDRP als 2. Phase der Überprüfung des „Rights Protection Mechanism“ der neuen Top Level Domains. An der Stelle will sich Marques als Vertreter von Markeninhabern, die Milliarden von Dollar jährlichen Handelsvolumens repräsentieren und mehr als 3 Millionen Domains registriert halten, sowie zahlreichen Beratungsunternehmungen einklinken. Bei Marques ist man der Ansicht, die nun knapp 20 Jahre alte UDRP, mit der neben den generischen Endungen mittlerweile auch gut 75 Länderendungen arbeiten, möge nur auf Grundlage von Fakten geändert werden. Weiter heißt es, die UDRP sei zu wichtig, um sie durch einen schlecht informierten Überprüfungsprozess zu gefährden.

Der Verband macht deshalb den Vorschlag, ICANN möge eine kleine Expertengruppe einberufen, um dort Erkenntnisse und Informationen von interessierten Parteien zu sammeln, einschließlich ICANNs Vertragspartner und Organisationen, welche die Interessen von Markeninhabern und Domain-Registranten vertreten. Diese kleine Expertengruppe sollte alle vorrangigen Themen und Lösungsmöglichkeiten ermitteln, die die derzeitige RPM Working Group vorantreiben kann. Dabei könne ICANN auf die World Intellectual Property Organization (WIPO), die ja schon für die UDRP verantwortlich zeichnet, zurückgreifen, die die Experten auswählen und der Expertengruppe vorstehen könnte. Zugleich, so empfiehlt Marques weiter, sollten ICANN-Mitarbeiter zusammen mit UDRP-Providern und anderen Experten UDRP-Daten sammeln und miteinander verknüpfen, um eine umfassende Faktenbasis zu schaffen. Derzeit lassen sich nicht alle Daten, die UDRP-Verfahren betreffen, aus öffentlichen Quellen zusammenstellen, etwa weil das National Arbitration Forum (NAF) zwar die Anzahl der Verfahren veröffentlicht, jedoch nicht die Anzahl der Domains, um die in UDRP-Verfahren gestritten wird.

Die Bemühungen von Marques Ltd. um eine faktenbasierte Evaluierung etwaiger Änderungen der UDRP sind gut nachvollziehbar und berechtigt. Selbstverständlich vertritt der Verband dabei vorwiegend die Interessen von Markeninhabern. Anhand einer beigefügten Tabelle mit Ideen für Änderungen der UDRP, die – wie Marques betont – nicht endgültig, wissenschaftlich oder ausgewogen sind, sondern einfach unterschiedlichen Foren entnommen wurden, setzt Marques Ltd. allerdings schon den Wegweiser: alleine schon das Lesen von Aussagen wie „Missbrauch liegt vor, wenn eine Domain bösgläubig registriert oder (statt „und“) genutzt wird“, „Panelisten können nicht zugleich Vertreter der Beschwerdeführer sein“, „wenn ein Domain-Inhaber drei UDRP-Verfahren verloren hat, sollte Bösgläubigkeit vermutet werden“ und ähnliche, beeinflussen die Blickrichtung derjenigen, die an der Weiterentwicklung der UDRP mitarbeiten.

Sie finden den fünfseitigen Brief von Marques Ltd. an ICANN unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2005

Quelle: icann.org, eigene Recherche

C5.COM – BUCHSTABEN-ZAHL-KOMBI FÜR US$ 135.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bot wieder gleich zwei Hochpreisdomains mit c5.com zum Preis von US$ 135.000,- (ca. EUR 118.421,-) und crete.com für US$ 105.000,- (ca. EUR 92.105,-).

Die Endung .com verzeichnet nicht nur konstant ansteigende Registrierungszahlen, sondern auch konstant hohe Domain-Preise. In die vergangene Domain-Handelswoche reihten sich c5.com mit US$ 135.000,- (ca. EUR 118.421,-) und crete.com zu US$ 105.000,- (ca. EUR 92.105,-) ein, wobei letztere gegenüber Januar 2017 einiges zulegen konnte: vor zwei Jahren erzielte sie US$ 75.000,- (seinerzeit ca. EUR 70.093,-). Ebenfalls annehmliche Zahlen boten pay21.com und setpay.com, die jeweils US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-) einbrachten. Weiter ist von yig.com zu berichten, die jetzt US$ 20.000,- (ca. EUR 17.544,-) ergatterte, während sie im Mai 2018 mit lediglich US$ 16.100,- (ca. EUR 13.644,-) im Rennen war.

Die deutsche Endung ist wieder Nummer 1 bei den Länderendungen: fullservice.de brachte es auf ordentliche EUR 12.500,- und ging an ein IT-Systemhaus aus Heilbronn. Anders der haltungskompass.de, der zwar EUR 10.000,- kostete, aber nicht weiter konnektiert ist. Wer hofft, unter uknow.de, die EUR 5.232,- erzielte, etwas über den Brexit zu finden, sieht sich leider getäuscht. Preislich stark war die kolumbianische fifth.co, die für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-) gehandelt wurde. Weiter fanden diverse Domains unter Endungen wie .hk für Hong Kong, .me (Montenegro), .co.uk (United Kingdom) sowie .fr (Frankreich) neue Inhaber, die aber noch keine Inhalte aufweisen, bis auf die Schweizer firmaverkauf24.ch zum Preis von EUR 2.000,-, unter der Firmen auktioniert werden.

Die neuen generischen Endungen waren durch cbc.global mit ihrem Preis von US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-) und von used.games zum Preis von US$ 2.888,- (ca. EUR 2.533,-) gut vertreten. Die Preise der klassischen generischen Endungen waren sehr begrenzt: might.org brachte es auf gerade US$ 5.800,- (ca. EUR 5.088,-) und adcube.net auf US$ 4.888,- (ca. EUR 4.288,-), womit sie die beiden höchsten Preise für .net- und .org-Domains in der vergangenen Domain-Handelswoche erzielten. Damit war .com mit zwei sehr erfreulichen Verkäufen wieder einmal Markttreiber, der für eine gut Domain-Handelswoche sorgte.

Länderendungen
————–

fullservice.de – EUR 12.500,-
haltungskompass.de – EUR 10.000,-
uknow.de – EUR 5.232,-
raumplaner.de – EUR 5.000,-
realliance.de – EUR 2.300,-
fotofilter.de – EUR 2.000,-

fifth.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
piggy.eu – EUR 8.500,-
dev.me – EUR 5.000,-
baffin.hk – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.509,-)
clp.io – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.621,-)
scandal.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.284,-)
ldr.fr – EUR 2.050,-
firmaverkauf24.ch – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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cbc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
used.games – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.533,-)

Generische Endungen
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might.org – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.088,-)
adcube.net – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.288,-)
charityauction.org – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.588,-)
nysis.org – US$ 2.322,- (ca. EUR 2.037,-)
rfi.org – EUR 2.000,-

.com
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c5.com – US$ 135.000,- (ca. EUR 118.421,-)
crete.com – US$ 105.000,- (ca. EUR 92.105,-)
pay21.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-)
setpay.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-)
yig.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.544,-)
upholdings.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
amercia.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.281,-)
coinance.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-)
egito.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.526,-)
colorcards.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
caber.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.684,-)
host6.com – US$ 9.120,- (ca. EUR 8.000,-)
gamegift.com – US$ 7.740,- (ca. EUR 6.789,-)
myselfie.com – US$ 7.418,- (ca. EUR 6.507,-)
smartportal.com – US$ 6.250,- (ca. EUR 5.482,-)
mytrolley.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
beautytip.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.175,-)
cloudproduce.com – EUR 4.999,-
betterbusiness.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.825,-)
digitaltokens.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.825,-)
aeroasset.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 7. DOMAIN-STAMMTISCH IM MAI 2019

Nachdem sich der Winter zurückgezogen hat und der Frühling demnächst in Blüte stehen sollte, trifft sich – wie in den vergangenen Jahren – die Domain-Branche zum Domain-Stammtisch in München. Der kommende Termin ist der 18. Mai 2019, und zahlreiche Teilnehmer sind bereits angemeldet.

Der Domain-Stammtisch München, ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche, kommt zum siebten Mal zusammen und befindet sich nun im vierten Jahr. Das Konzept des offenen Austauschs und losen Beisammenseins in einem wechselnden Münchner Biergarten führt im anstehenden Frühjahr in den „Hopfengarten“ im Münchner Westpark. Schon jetzt haben sich 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für dieses Treffen angemeldet. Unter ihnen befinden sich Daniela Heinrich (InternetX), Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal), Stefan Meinecke (GreenSec), Dennis Nizard (Hexonet), Sebastian Roethler (info.at), Richard Wein (nic.at), Daniel Strauß (InterNexum) und weitere.

Der 7. Domain-Stammtisch München findet am 18. Mai 2019 ab 11:00 Uhr im Biergarten „Hopfengarten im Westpark“, Siegenburger Straße 43 in 81373 München, statt. Die Teilnahme am Treffen ist kostenlos. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Eindrücke der vergangenen Veranstaltungen findet man unter:
> https://stammtisch.domains/past-events

Quelle: stammtisch.domains

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