Domain-Newsletter

Ausgabe #953 – 07. Februar 2019

Themen: BVerfG – Posteo muss IP-Adressen preisgeben | Statistik – .pt mit bestem Jahr der Geschichte | TLDs – Neues von .be, .se und .ss | UDRP – Rockwell scheitert an factorytalk.com | Preise – Escrow.com legt Investmentreport vor | ol.com – NamesCon-Auktion sorgt für Umsatz | DSGVO – Datenschutzkonferenz 2019 in Düsseldorf

BVERFG – POSTEO MUSS IP-ADRESSEN PREISGEBEN

Der eMail-Anbieter Posteo e.K. wird nicht in seinen Grundrechten verletzt, wenn er im Rahmen einer ordnungsgemäßen Telekommunikationsüberwachung verpflichtet wird, den Ermittlungsbehörden IP-Adressen der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 20. Dezember 2018 (Az. 2 BvR 2377/16) und nahm eiVerfassungsbeschwerde deshalb nicht an.

Posteo betreibt seit 2009 einen eMail-Dienst. Der Dienst wirbt mit einem besonders effektiven Schutz der Kundendaten und sieht sich den Grundsätzen der Datensicherheit und der Datensparsamkeit verpflichtet. Deshalb erhebt und speichert man Daten nur, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich oder – aus Sicht von Posteo – gesetzlich vorgesehen ist. Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren gegen einen Nutzer des Diensts wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Im diesem Zusammenhang ordnete das Amtsgericht nach §§ 100a, 100b StPO die Sicherung, Spiegelung und Herausgabe aller Daten, die auf den Servern von Posteo bezüglich des betreffenden eMail-Accounts gespeichert sind, „sowie sämtlicher bezüglich dieses Accounts künftig anfallender Daten (Inhalts- und Verkehrsdaten nebst IP-Adressen, insbesondere auch bei den zukünftigen Login-Vorgängen anfallender IP-Adressen)“ an. Posteo richtete die Telekommunikationsüberwachung ein, wies jedoch darauf hin, dass Verkehrsdaten der Nutzer nicht „geloggt“ würden und solche Daten inklusive der IP-Adressen deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Pflicht, technische Vorkehrungen zur Erhebung von Daten zu treffen, die allein für Überwachungszwecke benötigt würden und während des üblichen Geschäftsbetriebes nicht anfielen, bestünde nicht. Mit Beschluss vom 09. August 2016 setzte daraufhin das Amtsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,-, ersatzweise sieben Tage Ordnungshaft, fest. Das Landgericht verwarf eine Beschwerde mit Beschluss vom 01. September 2016 als unbegründet. Die daraufhin gemäß § 33a StPO erhobene Gegenvorstellung wurde als Gehörsrüge ausgelegt, jedoch ebenfalls zurückgewiesen. Daraufhin legte Posteo Verfassungsbeschwerde ein.

Doch auch vor dem Bundesverfassungsgericht war Posteo kein Erfolg beschieden. Mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 urteilte die 3. Kammer des 2. Senats, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zwar greift die Festsetzung des Ordnungsgeldes in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Berufsausübung ein. Die Annahme des Landgerichts, der Eingriff sei durch § 70 Abs. 1 Satz 2, § 95 Abs. 2 StPO, § 100b Abs. 3 Satz 2 StPO a.F. in Verbindung mit § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG und den einschlägigen Vorschriften der TKÜV gerechtfertigt, ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erlaubt Eingriffe in die Berufsfreiheit nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung, die Umfang und Grenzen des Eingriffs erkennen lässt. Diese liege in § 100a StPO; die dort geregelte Überwachung der Telekommunikation erfasst nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch die näheren Umstände der Telekommunikation einschließlich der fraglichen IP-Adressen. Der Umfang der bereitzustellenden Daten bestimmt sich nach § 5 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 TKÜV; IP-Adressen gelten insoweit als „andere Adressierungsangabe“. Dass Posteo auf die externen IP-Adressen nicht zugreifen kann, steht dem nicht entgegen. Denn dies liegt nicht daran, dass die Daten an sich nicht vorhanden wären, sondern allein daran, dass sich Posteo aus Datenschutzgründen dazu entschlossen hat, diese vor seinen internen Systemen zu verbergen und sie nicht zu protokollieren. Zwar erscheint das Anliegen, ein datenschutzoptimiertes Geschäftsmodell anzubieten, auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich schützenswert. Das kann Posteo aber nicht von den Vorgaben des TKG und der TKÜV, die dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege Rechnung tragen, entbinden.

Posteo zeigte sich von der Entscheidung überrascht. Sie stelle die rechtliche Auskunftssystematik auf den Kopf: Bisher sei es unbestritten, dass sich die Auskunftspflicht nur auf Daten beziehe, die bei Telekommunikationsanbietern gemäß § 96 TKG tatsächlich auch vorliegen. Nunmehr sollen Daten auch alleinig zu Ermittlungszwecken erhoben werden: Daten, die beim TK-Anbieter im Geschäftsbetrieb nachweislich gar nicht anfallen – und die er im Geschäftsbetrieb auch nicht benötige. Man bewerte das Urteil als recht einseitig und werde beraten, welche rechtlichen Optionen man noch habe. Man werde aber nicht damit beginnen, die IP-Adressen unbescholtener Kundinnen und Kunden zu loggen; ein konservativer System-Umbau sei keine Option. Es gehe lediglich darum, bei richterlich angeordneten Telekommunikationsüberwachungen eine IP-Adresse zu einem betroffenen Postfach erheben zu können. Jegliche Änderungen werde man transparent und nachprüfbar kommunizieren und dokumentieren.

Sie finden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Volltext unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1998

Die Stellungnahme von Posteo finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1999

Quelle: bundesverfassungsgericht.de, posteo.de

STATISTIK – .PT MIT BESTEM JAHR DER GESCHICHTE

„The same procedure as every year“: was für das Dinner for One gilt, gilt im Januar 2019 auch für die Domain-Registrierungszahlen: .com zieht einsam seine Kreise an der Spitze, .de und .at können sich behaupten, aber danach gehts bergab. Immerhin hat Portugals .pt das beste Jahr ihrer Geschichte hinter sich.

687.099 neue .com-Domains gab es im Januar 2018, und der erste Monat des Jahres 2019 steht kaum nach. Um 647.714 Domains ging es in den ersten vier Wochen voran, und spätestens im Februar wird die Marke von 140 Millionen Domains geknackt. Ähnlich stabil präsentieren sich .de, die 20.351 Domains zulegt, und .at, die 2.252 höher notiert. Doch dann wird es rot; .info startet mit einem Verlust von über 90.000 Domains ins neue Jahr, und auch .net stürzt um über 60.000 Domains tiefer. Besondere Spannung bietet uns derzeit .eu; der bevorstehende Brexit wird seinen Teil dazu beigetragen haben, dass .eu fast 11.000 Domains leichter notiert und damit einen Tiefpunkt erreicht. Dass alsbald Brexit und das traditionell schwache Frühjahr bei .eu zusammenfallen, verschärft die Krise.

Den Minus-Graden angepasst haben sich auch die nTLDs. Im Januar fielen sie von 27.018.064 zurück auf 26.663.190, ein Verlust von 354.874 Domains. Ganz wesentlich dazu beigetragen haben die Spitzenreiter .top und .xyz, die beide jeweils über 80.000 Domains einbüßten. Als Gewinner darf sich dagegen .site fühlen; als insgesamt sechste nTLD stieg die von DotSite Inc. (Radix FZC) verwaltete Endung in den Club der Domain-Millionäre auf. Die sechs beliebtesten nTLDs kommen damit zusammen auf 12.042.144 Domains; spiegelbildlich stagnieren hunderte dieser Endungen bei Registrierungszahlen von weit unter 1.000 Domain-Namen. Zudem sind ebenfalls hunderte neuer Endungen zwar delegiert, aber mit Ausnahme der Registry-Domain ohne registrierte Domains; prominente Vertreter sind etwa .samsung, .telefonica, .dunlop oder .mckinsey.

Zum Schluss schweift der Statistik-Blick zu den Länderkürzeln, bei denen Portugals Endung .pt das beste Jahr ihrer Geschichte hinter sich hat. Nach Mitteilung der Registry DNS.PT wurden im Jahr 2018 insgesamt 107.850 Domains direkt unter .pt neu registriert. Ein ähnlich gutes Ergebnis gab es für .pt zuletzt 2012, als 106.845 Domain-Namen neu registriert wurden. Dazu kommt jeweils eine Handvoll von Domains unter .com.pt, die inzwischen von .pt aber weitgehend verdrängt wurden. Zum Jahresende 2018 kletterte .pt damit auf zusammen 1.101.471 registrierte Adressen. Auf ähnliche Zahlen kommt auch die iranische Endung .ir; sie steht aktuell bei 1.027.247 Domains und stieg damit im vergangenen Jahr über die Millionengrenze. Die IDN-Variante kommt dabei übrigens auf 1.743 Domains; hier wäre also noch erhebliches Wachstumspotential vorhanden.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.224.877 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.351)
.at – 1.301.195 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.252)
.com – 139.640.324 – (Vergleich zum Vormonat: + 647.714)
.net – 13.896.567 – (Vergleich zum Vormonat: – 60.297)
.org – 11.430.764 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.871)
.info – 6.576.748 – (Vergleich zum Vormonat: – 90.080)
.biz – 2.523.547 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.388)
.eu – 3.906.425 – (Vergleich zum Vormonat: – 10.930)

.top – 3.841.345 – (Vergleich zum Vormonat: – 84.522)
.xyz – 2.228.259 – (Vergleich zum Vormonat: – 81.312)
.loan – 2.203.976 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.943)

(Stand 1. Februar 2019)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: mehrnews.com, domainpulse.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .SE UND .SS

Das Domain Name System ist um eine umstrittene Endung reicher: vor wenigen Tagen beschloss ICANN die Delegierung des offiziellen Länderkürzels .ss für den Südsudan. In Belgien treiben derweil Abzocker ihr Unwesen, während sich die schwedische Registry von ihrem Direktgeschäft getrennt hat – hier die Kurznews.

Die belgische Domain-Verwaltung DNS Belgium warnt vor betrügerischen Registrierungsangeboten. Nach Mitteilung der .be-Registry haben mehrere Domain-Inhaber unaufgeforderte Anfragen von einem Anbieter namens dnsbenelux.com erhalten, mit welchen sie aufgefordert wurden, das Pendant ihrer .be-Domain auch unter anderen Top Level Domains wie zum Beispiel .com, .info und .eu zu registrieren. Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei sowohl per eMail als auch per Telefon. Durch die Behauptung, dass ein anderer Dritter bereits an der Registrierung des Pendants interessiert sei, wird zusätzlicher Druck auf den Inhaber der .be-Domain ausgeübt. DNS Belgium empfiehlt ausdrücklich, auf das Angebot nicht einzugehen. Wer Interesse an weiteren Domain-Namen hat, sollte sich an den Domain-Registrar seines Vertrauens wenden. Wer betroffen ist und sich beschweren möchte: das „FPS Economy, SMEs, Self-Employed and Energy“ stellt ein Formular zur Verfügung, über das man sich kostenfrei an das Ministerium wenden kann.

Die in Stockholm ansässige Internetstiftelsen i Sverige (IIS), Verwalterin der schwedischen Länderendung .se, hat ihren Geschäftszweig „.se direkt“ an den in Västerås ansässigen Registrar Loopia A verkauft. Die Migration beginnt am 12. Februar 2019, ab diesem Zeitpunkt hat dann Loopia die Registrarfunktion inne. Die rund 121.000 betroffenen .se-Domains funktionieren ohne Unterbrechung weiter, zusätzliche Gebühren entstehen für die Domain-Inhaber nicht. Im Gegenteil sollten die Preise für „.se direkt“-Kunden sinken; Loopia berechnet SEK 149,- pro .se-Domain, während in der Direktvariante bisher SEK 270 ,- zu zahlen waren. Für Loopia ist diese Übernahme nach Angaben von CEO Jimmie Eriksson ein weiterer Schritt in der Konsolidierung des nordischen Domain-Markts; bisher hatte das Unternehmen etwa 225.000 Domains in eigener Verwaltung. Unter der Marke „Active 24“ hat Loopia auch über die Grenzen von Schweden hinaus eine gewisse Bekanntheit erlangt.

Das Board of Directors der Internet-Verwaltung ICANN hat anlässlich seiner Sitzung vom 27. Januar 2019 die Delegierung der wegen ihres Bezugs zur nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) heiklen Länderdomain .ss des Südsudans beschlossen. Mit historischen Lasten hat sich ICANN dabei nicht beschäftigt; wörtlich heisst es: „The Board did not identify any specific factors of concern with this request.“ Das Kürzel wird bereits in der IANA-Liste geführt, als zuständige Registry ist die National Communication Authority (NCA) benannt. Ein Verweis auf eine Registrierungsmöglichkeit fehlt bisher. Da sowohl die Position des „Administrative Contact“ als auch jene des „Technical Contact“ mit Angehörigen der NCA besetzt ist, scheint der Südsudan nicht den Weg anderer Länderkürzel wie etwa .ws (West-Samoa) gehen zu wollen, die weltweit vermarktet werden. Zu den ersten funktionierenden Domains gehört gov.ss, Inhalte sind dort bisher aber nicht abrufbar.

Die Beschwerde-Website des „FPS Economy, SMEs, Self-Employed and Energy“ finden Sie unter:
> https://meldpunt.belgie.be/meldpunt/en/welcome

Weitere Informationen für „.se direkt“-Kunden finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1996

Den ICANN-Beschluss zur Delegierung von .ss finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1997

Quelle: dnsbelgium.be, sedirekt.se, icann.org

UDRP – ROCKWELL SCHEITERT AN FACTORYTALK.COM

Das Unternehmen Rockwell Automation, Inhaberin der Marke „Factorytalk“ für ihre Automatisierungssoftware, sieht ihr Markenrecht durch die Domain factorytalk.com verletzt. Da ihr der Preis von US$ 18.000,- für den Ankauf der Domain zu hoch war, versuchte sie über ein UDRP-Verfahren an das gute Stück zu kommen.

Rockwell Automation ist die weltweit größte Unternehmung, die sich der Automatisierung von Industrien widmet. Sie stellt integrierte Softwareanwendungen her und ist Inhaberin zahlreicher „Factorytalk“-Marken, unter anderem seit 2004 auch in China. Sie selbst erklärt, seit 2002 die Marke „Factorytalk“ zu nutzen. Sie sieht ihre Markenrechte durch die Domain factorytalk.com verletzt. Zunächst nahm sie im Oktober 2018 Kontakt zum Domain-Inhaber auf. Die Domain stand seinerzeit bei Sedo für US$ 3.500,- zum Verkauf. Der Domain-Inhaber verlangte allerdings zunächst US$ 25.000,- und später, nachdem er Kenntnis von den Marken hatte, US$ 18.000,- für die Domain. Dieser Preis war Rockwell Automation zu hoch, weshalb man ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) anstiess. Sie trug vor, die Domain factorytalk.com sei mit ihrer Marke identisch. Es widerspreche aller Erfahrung, dass der Inhaber rein zufällig die Domain, die der Marke entspricht, registrierte. Die Domain sei im März 1999 registriert worden, aber zwischen März und Juni 2016 habe ein Inhaberwechsel stattgefunden. Die Domain sei zeitweise geparkt und wies Links zu Mitbewerbern von Rockwell auf. Nutzer konnten so irregeführt werden. Derzeit gäbe es keine Inhalte unter der Domain, aber das entspreche einem in der Rechtsprechung anerkannten, bösgläubigen passiven Halten einer Domain. Der Domain-Inhaber ist in China ansässig und hielt entgegen, die chinesische Marke von Rockwell Automation sei im Februar 2018 ausgelaufen. Mit der Unterstellung, „Factorytalk“ habe in der chinesischen Sprache keine Bedeutung, diskriminiere Rockwell Menschen aus nicht-englischsprechenden Ländern. In China lerne man Englisch ab der dritten Klasse; jeder verstehe die Worte „Factory“ und „Talk“ sowie die Bedeutung von „Factorytalk“. Die Domain factorytalk.com könne an dem beeindruckenden Geschäftsmonument von Rockwell nicht rütteln. Rockwell teilte in einem Nachtrag mit, dass die Gebühren für die chinesische Marke „Factorytalk“ gezahlt worden seien und die Marke nach wie vor Bestand habe. Zum Entscheider wurde der Jurist David L. Kreider bestimmt.

Kreider ging einen schnellen Weg, die Sache zu Gunsten des Domain-Inhabers zu entscheiden (NAF Claim Number: FA1811001818237): Die Beschwerdeführerin habe von sich aus vorgetragen, dass die Domain bereits 1999 registriert worden sei und sie ihre Marke erstmals 2002 nutzte. Grundsätzlich könne in einem solchen Fall nicht von Bösgläubigkeit auf Seiten des Domain-Inhabers ausgegangen werden. Weiter erklärte die Beschwerdeführerin, dass zwischen März und Juni 2016 ein Inhaberwechsel vorgenommen worden sei. Doch dazu gäbe sie keine näheren Informationen. Der Umstand des Inhaberwechsels könnte von Bedeutung für die Entscheidung sein, aber ohne detaillierten Vortrag seien ihm die Hände gebunden. Ihm sei nicht ersichtlich, wie die Beschwerdeführerin zu dem Schluss komme, dass ein Inhaberwechsel stattgefunden habe, noch habe sie relevante Umstände im Zusammenhang mit dem angeblichen Inhaberwechsel der Domain vorgetragen. Diese Lücke sei für die Beschwerdeführerin fatal.

Nach dieser Vorbemerkung trat Kreider in die Prüfung der drei Elemente der UDRP ein. Er stellte die Identität von Domain und Marke fest, und dass der Gegner mit der Pay-Per-Click-Website mit Links zu Wettbewerbern der Beschwerdeführerin kein ordentliches Geschäft führe, also kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe, und dass das Verkaufsangebot auch nicht für ihn spreche. Doch bei der Frage der Bösgläubigkeit verwies Kreider darauf, dass die Domain lediglich aus zwei einfachen Begriffen zusammengesetzt ist und nicht nachgewiesen sei, dass die Domain ausschließlich mit der Marke der Beschwerdeführerin im Sinn registriert wurde. Die Domain wurde vor Eintragung der Marke registriert. Aus diesem Grunde könne man von Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domain nicht ausgehen, womit das dritte Element der UDRP nicht erfüllt werde. Kreider entschied somit auf Verbleib der Domain in den Händen des Domain-Inhabers.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain factorytalk.com finden
Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1818237.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

PREISE – ESCROW.COM LEGT INVESTMENTREPORT VOR

Der renommierte Domain-Broker Escrow.com legte dieser Tage einen Report mit dem Titel „Alternative Investing – A Comparison Between Traditional Instruments and Web Domains“ vor. Wir haben uns die Sache für Sie näher angeschaut.

Escrow.com ist einer der bekanntesten Domain-Broker der Domain-Industrie. Als solcher hat das Unternehmen einen tiefen Einblick in den Domain-Handel. In dem jetzt vorgelegten 31-seitigen Report „Alternative Investing – A Comparison Between Traditional Instruments and Web Domains“ vergleicht Escrow.com nicht nur die Erträge, die man mit Internetadressen erzielen kann mit denen von Aktien, Anleihen, Immobilien und Kryptowährungen, sondern geht detailliert auf das eigene 4. Handelsquartal 2018 ein. Die vorgelegten Informationen beruhen dabei auf Daten von Escrow.com selbst, es gibt keinen Überblick über die Gesamtentwicklung des Domain-Handels.

Im ersten Teil des Reports stellt sich die Frage, ob Internetdomains eine Zukunftsinvestition sind. Dabei stellt Escrow.com einen Vergleich mit Aktien, Immobilien, Anleihen und Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, an. Nach einem kurzen Blick auf die Geschichte der traditionellen Werte über die vergangenen 150 Jahre, die im 20. Jahrhundert insbesondere in Zeiten der beiden Weltkriege sowie der Energiekrise markante Einschnitte aufweisen, und einem Augenzwinkern auf die Achterbahnfahrt des Bitcoin, widmet sich der Report den Domains. Für die weitere Darstellung macht Escrow klar, dass man lediglich Domains, die im „Aftermarket“ (secondary market) gehandelt wurden, berücksichtigt, dass es sich ausschließlich um ausgesuchte Domains handelt und dass Registrierungsgebühren bei den Berechnungen außen vor geblieben sind. Für die vergangenen 17 Jahren stellt Escrow bei diesen Domains einen guten „Return on Investment“ fest, der freilich auch Schwankungen unterlegen ist. Um deutlich zu machen, von welcher Qualität eine Domain sein muss, die eine wirtschaftlich sinnvolle Investition darstellt, klärt Escrow noch einmal im Detail darüber auf, was den Wert einer Domain ausmacht: die Endung, die Erinnerbarkeit, die Nutzung von Schlüsselworten, Inhalte und die Länge bzw. Kürze der Domain. Bei Escrow.com ist man überzeugt, dass Domains eine gute Investmentalternative darstellen, allerdings nur Premium-Domains.

Im zweiten Teil des Reports blickt Escrow.com auf das 4. Quartal 2018, bei dem es ausschließlich um Daten von Escrow.com geht. Die Studie stellt einen Umsatzrückgang fest, der jedoch ein besseres Ergebnis mit sich bringt als das Vorjahresquartal. Während im 2. Quartal 2018 der Umsatz bei US$ 97 Mio. lag, fiel er im 3. Quartal 2018 auf US$ 86 Mio. und auf US$ 77 Mio. im 4. Quartal. Für den Hauptumsatz sorgte dabei das US-Geschäft, das im 4. Quartal US$ 55,6 Mio. ausmachte. Im Lauf des Jahres ging der Umsatz in China deutlich zurück, von US$ 18,4 Mio. im 2. Quartal auf US$ 10,5 Mio. im 3. Quartal bis hinunter auf US$ 9,1 Mio. im 4. Quartal. Hingegen erwies sich der britische Markt für Escrow.com als beinahe gleichbleibend. Insgesamt zeigt sich, dass Domains mit Inhalten weit bessere Preise erzielen: im 4. Quartal 2018 lag bei diesen der Median bei US$ 4.800,- gegenüber US$ 2.500,- bei Domains ohne Inhalt. Allerdings werden weit weniger Domains mit Inhalten gehandelt, so dass mit diesen lediglich US$ 7,1 Mio. umgesetzt wurden, gegenüber US$ 45 Mio. mit Domains ohne Webinhalte. Weiter untersucht der Report die Preise unterschiedlicher Domain-Gattungen von 2001 an. Dabei zeigt sich für Escrow.com, dass die Medianpreise bei Zwei- und Drei-Zeichen-Domains deutlich höher liegen als bei anderen Domains, obgleich die Medianpreise bei Vier-, Fünf- und Sechs-Zeichen-Domains im Laufe der Zeit auch angestiegen sind. Escrow.com differenziert das ganze noch weiter in Zeichen- („Character“: Ziffern und Buchstaben), Ziffernund Buchstabendomains. Zum Schluss betont Escrow.com, dass Domains als „virtual real estate“ seinen Platz als Investitionsalternative gefunden haben.

Der 31-seitige Report von Escrow.com ist recht informativ und gibt anhand der Grafiken und Zahlen zum Teil detaillierte Einblicke in den Domain-Handel. Hier und da scheint der Ton des Reports den gezeigten Daten zu widersprechen, etwa wenn der Umsatz ein wenig geringer („slightly less“) ausfällt, es sich dabei aber tatsächlich um 12 Prozent handelt. Zudem erschienen uns die Angaben nicht immer übersichtlich: man muss sich konkrete Zahlen im Text zusammensuchen. Nichtsdestotrotz ist der Report „Alternativ Investing“ unbedingt lesenswert.

Sie finden den „Alternativ Investing“-Report von Escrow.com unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2000

Quelle: domaininvesting.com, eigene Recherche

OL.COM – NAMESCON-AUKTION SORGT FÜR UMSATZ

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich dank der NamesCon-Auktion 2019 als sehr ertragreich: gleich fünf Domains kamen in den sechsstelligen Dollarbereich, angeführt von ol.com zum Preis von US$ 900.000,- (ca. EUR 785.848,-).

Mit ol.com, die den Preis von US$ 900.000,- (ca. EUR 785.848,-) im Rahmen der Auktion anlässlich der NamesCon 2019 in Las Vegas erzielte, steht eine beachtliche Wertsteigerung am Start: im März 2007 brachte es ol.com nur auf US$ 150.000,- (seinerzeit ca. EUR 114.415,-) und konnte ihren Wert also versechsfachen. Insgesamt kamen bei der NamesCon 2019-Auktion zwischen US$ 2,2 und 2,3 Mio. zusammen. Zweitbeste Domain wurde leads.com mit sehr erfreulichen US$ 435.000,- (ca. EUR 379.826,-), gefolgt von domainnames.com, die einer Domain-Börse gehört und jetzt von Frank Schilling (Uniregistry) bei der NamesCon-Auktion für US$ 370.000,- (ca. EUR 323.071,-) ersteigert wurde. Es folgten noch djs.com zum Preis von US$ 130.000,- (ca. EUR 113.511,-) und stop.com, die eine Vorgeschichte hat, mit US$ 110.000,- (ca. EUR 96.048,-). Im Mai 2004 hatte stop.com nur US$ 62.500,- (seinerzeit ca. EUR 52.100,-) erzielt. Einige weitere Domains gibt es diesmal, die eine Vorgeschichte haben, jedoch sind die Preisschwankungen gering. Nur ibar.com, die US$ 5.500,- (ca. EUR 4.802,-) erzielte, machte nochmals deutlich, dass es auch bergab gehen kann: im November 2004 erzielte sie US$ 15.000,- (ca. EUR 11.565,-).

Die deutsche Endung .de führte die Länderendungen mit play.de zum Preis von EUR 30.000,- an. Für dieses Ergebnis brauchte sie nicht die besondere Umgebung einer Live-Auktion. Ihr folgten noch drei weitere .de-Domains: localliving.de für EUR 7.500,-, die-erste.de für EUR 6.000,- und e-sat.de für EUR 5.000,-. Die spanische Domain luz.es brachte es auf erhellende EUR 19.000,-. Ihr folgte mit doc.ae zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.732,-) eine Domain aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die kolumbianische xm.co ließ mit US$ 4.500,- (ca. EUR 3.929,-) etwas Federn gegenüber dem Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-) im Juli 2017.

Die Preise bei den neuen generischen Endungen waren sehr zurückhaltend. Beste wurde pro.group mit EUR 3.000,-. Die Endung .info sorgte mit bewerbung.info zum Preis von EUR 4.201,- für ein wenig Unterhaltung: im Juli 2009 generierte sie US$ 2.900,- (seinerzeit ca. EUR 2.071,-), und im Mai 2011 steigerte sie sich leicht auf EUR 2.900,-. Die traditionellen generischen Endungen konnten mit gleich drei Zwei-Zeichen-Domains punkten: bg.net erzielte erfreuliche US$ 20.000,- (ca. EUR 17.463,-), fk.org begnügte sich mit US$ 9.000,- (ca. EUR 7.858,-) und qv.net brach mit US$ 7.000,- (ca. EUR 6.112,-) deutlich gegenüber dem Preis von US$ 15.000,- (seinerzeit ca. EUR 13.761,-) im Juli 2015 ein. Für die Glanzlichter der vergangenen Domain-Handelswoche sorgte definitiv die NamesCon 2019-Auktion, aber auch Sedo wusste auf dem üblichen Wege mit play.de für EUR 30.000,- zu erfreuen.

Länderendungen
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play.de – EUR 30.000,-
localliving.de – EUR 7.500,-
die-erste.de – EUR 6.000,-
e-sat.de – EUR 5.000,-

luz.es – EUR 19.000,-
doc.ae – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.732,-)
fitnessclub.ch – EUR 8.000,-
motscroises.fr – EUR 7.500,-
insurance.us – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.112,-)
fondex.co.uk – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.112,-)
bellevue.eu – EUR 5.999,-
inhabit.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.366,-)
bonus.mx – US$ 4.688,- (ca. EUR 4.093,-)
xm.co – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.929,-)
thailand.be – EUR 4.000,-

Neue Endungen
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pro.group – EUR 3.000,-
contact.today – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.746,-)
city.directory – US$ 1.000,- (ca. EUR 873,-)

Generische Endungen
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bewerbung.info – EUR 4.201,-

bg.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.463,-)
fk.org – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.858,-)
qv.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.112,-)
mojohosting.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.929,-)
glucose.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.493,-)
lotus.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.707,-)
casinotop.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.445,-)
vap.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.834,-)

.com
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ol.com – US$ 900.000,- (ca. EUR 785.848,-)
leads.com – US$ 435.000,- (ca. EUR 379.826,-)
domainnames.com – US$ 370.000,- (ca. EUR 323.071,-)
djs.com – US$ 130.000,- (ca. EUR 113.511,-)
stop.com – US$ 110.000,- (ca. EUR 96.048,-)
mez.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 25.322,-)
paulvalentine.com – EUR 24.000,-
xga.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.463,-)
viacash.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.097,-)
abdul.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.351,-)
cannabiscompany.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.478,-)
3dprints.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.041,-)
repossession.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.605,-)
realshares.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.731,-)
truevideo.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.295,-)
iamyours.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.858,-)
dsmile.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.684,-)
fortif.com – US$ 8.700,- (ca. EUR 7.597,-)
fairtransport.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.422,-)
coordination.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.985,-)
investmentmarkets.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.985,-)
proposer.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.811,-)
solvent.com – US$ 7.600,- (ca. EUR 6.636,-)
alphamena.com – US$ 7.350,- (ca. EUR 6.418,-)
wayra.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.112,-)
ecmoney.com – US$ 6.800,- (ca. EUR 5.938,-)
cmecourse.com – US$ 6.488,- (ca. EUR 5.665,-)
70s.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.239,-)
shoerack.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.239,-)
castpro.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.239,-)
ibar.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.802,-)
dietsupplements.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.802,-)
jpar.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.366,-)
bestalternatives.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.366,-)
mooncast.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.366,-)
bosso.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.366,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, domainnamewire.com, onlinedomains.com

DSGVO – DATENSCHUTZKONFERENZ 2019 IN DÜSSELDORF

Die Deutscher Fachverlag GmbH lädt Mitte Mai 2019 zur zweitägigen Datenschutzkonferenz 2019 nach Düsseldorf in den Industrie Club Düsseldorf.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird im Mai 2019 seit einem Jahr angewendet – Zeit für ein erstes Resümee. Das zieht die Deutscher Fachverlag GmbH und deren Fachzeitschrift Datenschutzberater mit der Datenschutzkonferenz 2019. Vom 14. bis 16. Mai 2019 treffen sich Datenschutzfachleute zum umfassenden Austausch. Mit dabei sind Dr. Carlo Pilz, Torsten Kutschke, Stephan Hansen-Oest, Dr. Jana Moser, Dr. Diana Ettig, Kristin Benedikt, Jutta Gurkmann und viele andere Referentinnen und Referenten. Die werden an der zweitägigen Konferenz zahlreiche aktuelle Datenschutzthemen verhandeln, wie die Aufgaben der Datenschutzaufsicht in Europa, was von der ePrivacy-Verordnung zu erwarten steht, wie sich die DSGVO auf Werbung, CRM und Online-Tracking auswirkt, was bisher an Abmahnungen und Bußgeldern zu verzeichnen ist und vieles mehr. Bereits am Vorabend, dem 14. Mai 2019, treffen sich die Teilnehmer der Konferenz zu einem Get-together bei PwC Legal in Düsseldorf, und nach dem ersten Arbeitstag gibt es ein gemeinsames Abendessen in der Brauerei „Im Füchschen“.

Die Datenschutzkonferenz 2019 der Deutscher Fachverlag GmbH und der Fachzeitschrift Datenschutzberater findet vom 14. bis 16. Mai 2019 im Industrie-Club Düsseldorf, Elberfelder Straße 6 in 40213 Düsseldorf statt. Die Teilnahmegebühr beträgt für Abonnenten bestimmter Zeitschriften und für Behördenvertreter EUR 845,- (zzgl. MwSt.). Regulär kostet die Teilnahme EUR 1.399,- (zzgl. MwSt.), wer früh bucht, zahlt nur EUR 1.199,– (zzgl. MwSt.). Der Preis schließt jeweils Veranstaltungsunterlagen, den Vorabend am Dienstag, das Abendessen am Mittwoch sowie die Pausenverpflegung mit ein. Anmeldeschluss ist der 13. Mai 2019. Es gibt für die Teilnehmenden eine Fortbildungsbescheinigung in Höhe von elf Stunden für die berufliche Weiterbildung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.datenschutz-berater.de/dsk

Quelle: datenschutz-berater.de, eigene Recherche

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