Themen: .eu-Domains – Brexit trifft auch Nicht-Briten | WHOIS-Reform – ICANN läuft die Zeit davon | TLDs – Neues von .amazon, .best und .ss | UDRP & Co – Neu aktualisiert Panelisten-Liste | dnjournal.com – State of the Industry 2019 | california.com – Golden State für US$ 3 Mio. | SWITCH – drei Wochen bis zum Domain pulse 2019
.EU-DOMAINS – BREXIT TRIFFT AUCH NICHT-BRITEN
Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU trifft möglicherweise weit mehr Inhaber von .eu-Domains als bisher angenommen: nach Angaben von EURid laufen auch EU-Bürger mit Sitz in Großbritannien Gefahr, ihre .eu-Domain zu verlieren.
Am 28. März 2018 gab die EU-Kommission in der „Notice to stakeholders“ bekannt, dass Großbritannien voraussichtlich am 30. März 2019 um 00:00 Uhr zu einem Drittstaat werde, in dem weder das primäre noch das sekundäre EU-Recht gilt. Unter dem Vorbehalt noch zu vereinbarender Übergangsregelungen würden zu diesem Zeitpunkt auch die Regeln für .eu für Großbritannien nicht mehr gelten. Konkret bedeutet dies, dass Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Großbritannien, aber nicht innerhalb der EU, sowie natürliche Personen mit Sitz in Großbritannien nicht länger berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren. Halten sie am 30. März 2019 eine .eu-Domain registriert, darf diese nicht verlängert werden. Zudem hält die EU-Kommission die .eu-Registry EURid für berechtigt, .eu-Domains, die zum Datum des Rückzugs die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu widerrufen. Angesichts des nahenden Austrittsdatums und fehlender Übergangsregelungen rückt dieses Szenario inzwischen in greifbare Nähe.
Vor diesem Hintergrund sah sich EURid veranlasst, ihr Informationsangebot zum Brexit zu aktualisieren. Gibt es keine Übergangsregelung, nimmt EURid ab dem 30. März 2019, 00:00 Uhr CET keine Registrierungen von natürlichen oder juristischen Personen an, die ihren Sitz in Großbritannien oder Gibraltar haben. Bereits registrierte .eu-Domains von Personen aus diesen Ländern erhalten am 23. März 2019 eine eMail, in der sie auf den drohenden Verstoß gegen die Vergaberegelungen hingewiesen werden. Diese Mail verschickt EURid am 30. März 2019 erneut. Alle betroffenen Personen haben dann bis 30. Mai 2019 um 00:00 Uhr (CEST) Zeit, durch ein Update ihrer WHOIS-Daten die unveränderte Registrierungsberechtigung nachzuweisen; während dieser Zeit bleibt ihre .eu-Domain aktiv. Wer aktuell seinen Sitz in Großbritannien hat, jedoch aus einem der verbleibenden 27 EU-Mitgliedsländern stammt, muss also seine Kontaktdaten dringend aktualisieren; sonst läuft er Gefahr, seine .eu-Domain zu verlieren, auch wenn er formal die Registrierungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt. Erfolgt dies nicht, zieht EURid die .eu-Domain am 30. Mai 2019 zurück; die Domain wird also inaktiv. Endgültig gelöscht wird die Domain erst am 30. März 2020 um 00:00 Uhr CET; innerhalb dieser Schonfrist kann die Domain erneut aktiviert werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass der Inhaber registrierungsberechtigt ist. Sollte es wider Erwarten doch noch zu Übergangsregelungen kommen, geht EURid davon aus, dass Neuregistrierungen aus Großbritannien oder Gibraltar erst am 01. Januar 2021 ausgeschlossen sind.
Zu den Profiteuren des Brexit scheint derweil die irische Länderendung .ie zu gehören. Wie die .ie-Verwalterin IEDR mitgeteilt hat, gab es zum Jahresende 2018 insgesamt 262.140 .ie-Domains, ein Anstieg um satte 10,4 Prozent. Die Zahl der Registrierungen von Personen mit Sitz in Großbritannien stieg dabei sogar um 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.
Die Brexit-Website von EURid finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/register-a-eu-domain/brexit-notice/
Die „Notice to stakeholders“ der EU-Kommission finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1794
Quelle: eurid.eu, iedr.ie
WHOIS-REFORM – ICANN LÄUFT DIE ZEIT DAVON
Die „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe der Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, ihren Abschlussbericht für eine DSGVO-kompatible WHOIS-Reform Anfang Februar 2019 vorlegen zu wollen. Ob diese im Mai 2019 in Kraft treten kann, bleibt jedoch vorerst offen.
Drei Treffen in Los Angeles, Barcelona und zuletzt Mitte Januar 2019 in Toronto, mindestens zwei Telefonkonferenzen wöchentlich und über 1.000 eMails – was ICANN in Sachen Datenschutzgrundverordnung jahrelang versäumt hat, versucht die 50köpfige EPDP-Arbeitsgruppe mit viel Fleiss wettzumachen. Bereits im November 2018 veröffentlichte die EPDP-Gruppe einen 130seitigen Report, der 22 Empfehlungen auflistet, wie man das derzeitige WHOIS-Kompromissmodell („Temporary Specification for gTLD Registration Data“, kurz: „temp spec“), das spätestens am 25. Mai 2019 ausläuft, in Einklang mit der DSGVO bringen kann. Bei einem dreitägigen Treffen in Toronto wurden nun die bisher eingegangenen öffentlichen Kommentare diskutiert und eingearbeitet. Zudem hat man Mediatoren des US-amerikanischen Consensus Building Institute eingeladen, die im Konfliktfall vermitteln konnten; auch von bewussten Auszeiten ist in einer Mitteilung von ICANN die Rede, was auf intensive Gespräche schließen lässt.
Kurz vor ihrem Abschluss stehen die Verhandlungen in Bezug auf den Grundsatz der Zweckbindung in Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO. Konkret überarbeitet wurden sechs Zwecke, zu denen WHOIS-Daten verarbeitet werden dürfen; beispielhaft zu nennen ist: „Enable communication with the Registered Name Holder on matters relating to the Registered Name“. Damit deckt man praktisch die gesamte Spannbreite der Datenerhebung in der Domain Name Industry ab. Deutlich weniger Fortschritt gab es hingegen in der Frage, wer in Zukunft Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten haben wird. Zwar denkt man über ein standardisiertes Zugriffsverfahren nach, lässt aber offen, nach welchen Kriterien der Kreis der zugriffsberechtigten Personen bestimmt wird. Matt Serlin vom Markenspezialist Brandsight nimmt an, dass die Diskussion zu diesem Punkt erst beginnt, wenn der Abschlussbericht vorliegt; wörtlich sprach er davon, dass die weitere Entwicklung „herausfordernd“ sein wird, ohne aber einzelne Konfliktfelder zu benennen. Vor diesem Hintergrund geht er davon aus, dass die Implementierung der WHOIS-Reform, also ihre praktische Umsetzung, bis 25. Mai 2019 nicht zu schaffen ist. Daher bedürfe es weiterer Übergangsregelungen, wobei die „temp spec“ fortgelten könnte. Was die EU-Kommission oder der Europäische Datenschutzausschuss von solchen Plänen halten, ist öffentlich bisher noch nicht bekannt, mit kritischen Stimmen muss ICANN jedoch in jedem Fall rechnen.
Der Abschlussbericht der EPDP-Arbeitsgruppe wird vom ICANN-Vorstand Anfang Februar 2019 erwartet. Ob beim 64. ICANN-Meeting, das vom 09. bis 14. März 2019 im japanischen Kobe stattfindet, ein DSGVO-kompatibles WHOIS-Modell verabschiedet wird, ist damit aktuell noch nicht gesichert.
Weitere Informationen zum EPDP-Treffen in Toronto finden Sie unter:
> https://community.icann.org/x/sAn_BQ
Quelle: icann.org, circleid.com
TLDS – NEUES VON .AMAZON, .BEST UND .SS
Ein heikler Vorgang liegt auf dem Tisch von ICANN: die Netzverwaltung muss darüber entscheiden, ob die Länderendung .ss für den Südsudan delegiert wird. Bei .amazon hat ICANN hingegen so langsam den Kragen voll, während .best Markeninhabern entgegenkommt – hier unsere Kurznews.
Der Willen der Internet-Verwaltung ICANN, im Streit um die Einführung der neuen Top Level Domain .amazon zwischen der Amazon EU S.à.r.l. und der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) zu vermitteln, hat durchaus Grenzen. Anlässlich einer Sitzung vom 16. Januar 2019 beschloss das Board of Directors, spätestens beim Meeting in Kobe, das vom 09. bis 14. März 2019 im japanischen Kobe stattfindet, eine eigene Entscheidung zu treffen. Bis dahin haben Amazon und ACTO Zeit, mit Hilfe von ICANN eine gütliche Vereinbarung zu schließen. Damit reagiert die Internet-Verwaltung auf Proteste der ACTO-Staaten, den „Will Not Proceed“-Status der Bewerbung zu ändern; die acht Staaten deuten dies als Hinweis, dass eine Delegierung von .amazon unmittelbar bevorstehen könnte. Einer solchen Interpretation widerspricht ICANN jedoch ausdrücklich. Selbst wenn sich ICANN für eine Delegierung entscheidet, dürften gerichtliche Auseinandersetzungen folgen. Bis zur Registrierung der ersten .amazon-Domains wird daher nach aktuellem Stand noch einige Zeit vergehen.
Das in Paris ansässige Unternehmen The Best SAS, neue Verwalterin der Top Level Domain .best, hat weitere Details zum geplanten „THE.BEST Social Network“ bekanntgegeben. In einem Interview teilte CEO Cyril Fremont mit, dass es keine Sunrise- oder Landrush-Phase geben wird, weil .best schon seit 2014 verfügbar ist. Um den Interessen von Markeninhabern gerecht zu werden, können sie eine Liste mit bis zu 1.000 Begriffen, die ihre Marke enthalten, einreichen. Diese werden von der Registry geprüft und führen im Erfolgsfall dazu, dass die Registrierung unter .best für fünf oder zehn Jahre ausgeschlossen ist; eine Verlängerung des Schutzes ist im Anschluss möglich. Vor wenigen Wochen hatte Fremont zudem angekündigt, dass die Daten des Domain-Inhabers ausschließlich in dem Land gespeichert werden, in dem er seinen Sitz hat, um so den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung in besonderem Maße gerecht zu werden. Konkreter will Fremont anlässlich der NAMESCON-Konferenz 2019 in Las Vegas werden. Bis 2022 will .best so auf 100 Millionen aktive Nutzer kommen, die Produkte und Marken bewerten.
Die im Juli 2011 in die Unabhängigkeit vom Sudan entlassene afrikanische Republik Südsudan bereitet den Start der Registrierung von Domain-Namen unterhalb ihrer Landesendung .ss vor. Am Wochenende hat sich der ICANN-Vorstand getroffen, um über den Antrag auf Delegierung von .ss, also die Eintragung dieses Kürzels in die Root Zone, zu entscheiden. Aktuell führt die IANA .ss mit dem Status „not assigned“. Als problematisch gilt vor allem der historische Bezug zur nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) und die damit verbundene Befürchtung, dass Domain-Namen unter .ss missbraucht werden könnten. ICANN dürften aber die Hände gebunden sein, da sich die Netzverwaltung an der ISO 3166-1 (alpha-2) Standardliste orientiert, und diese führt offiziell „ss“ als Abkürzung für den Südsudan. Allein die jahrelangen gewaltsamen Konflikte in dem Land haben ICANN die Entscheidung bisher erübrigt. Ob und inwieweit der Bezug zur Geschichte des Nationalsozialismus Einfluss auf die Vergaberegelungen für .ss haben könnte, ist bisher unbekannt. Angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse im Südsudan ist aber selbst im Fall einer Delegierung nicht damit zu rechnen, dass der Registrierungsbetrieb innerhalb weniger Wochen aufgenommen wird.
Quelle: icann.org, circleid.com
UDRP & CO – NEU AKTUALISIERT PANELISTEN-LISTE
Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern (Panelisten) bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zugunsten von Domain-Investoren entscheiden. Dieser Tage legte er die aktuellen Listen für WIPO- und NAF-Panelisten im 2. Halbjahr 2018 vor.
Howard Neu ist kein Unbekannter im Domain-Business. Mit dem Domain-King Rick Schwartz zeichnete er mitverantwortlich für die Mutter aller Domainer-Konferenzen, die T.R.A.F.F.I.C. Als Kenner der Domain-Investoren-Landschaft sowie der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren, initiierte Neu Listen von UDRP-Entscheidern, die domainerfreundliche Entscheidungen treffen. Nach seiner Ansicht hilft es Gegnern eines UDRP-Verfahrens, die Entscheidungstendenzen von Panelisten zu kennen, um gegebenenfalls ein Gremium aus drei Panelisten zu beantragen, um die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen. Am 11. und 14. Januar 2019 veröffentlichte Neu die Halbjahresliste für WIPO- und für NAF-Panelisten.
In der aktuellen Halbjahresliste für WIPO-Entscheider konstatiert Neu, dass 73 unterschiedliche Entscheider unabhängig voneinander im 2. Halbjahr 2018 zugunsten von Domain-Investoren entschieden haben. Elf dieser Entscheider stellten zudem Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest, was gegenüber dem 2. Halbjahr 2017, das 25 RDNH-Entscheidungen aufwies, und dem 1. Halbjahr 2018, das 21 aufwies, deutlich abfällt. Es finden sich drei Listen, deren erste das 2. Halbjahr 2018 umfasst, während die 2. Liste sich auf die vergangenen 12 Monate und die 3. auf den Gesamtzeitraum der UDRP bezieht. In allen drei Listen steht der australische Rechtsanwalt Hon. Neil Anthony Brown an erster Stelle: Brown hat im Laufe der Jahre insgesamt 108 UDRP-Entscheidung bei der WIPO gegen Beschwerdeführer getroffen; in den vergangenen 12 Monaten waren es zwölf, bei denen er in der Hälfte der Fälle auf Reverse Domain Name Hijacking entschied. Für das National Arbitration Forum (NAF) bescheinigt Neu nach wie vor weniger domainerfreundliche Entscheidungen. Aber das Bild gegenüber dem Vorjahr scheint sich etwas gebessert zu haben. Insgesamt 32 unterschiedliche Entscheider entschieden im 2. Halbjahr 2018 unabhängig voneinander zugunsten von Domain-Investoren, was allerdings sieben weniger als in der 1. Jahreshälfte 2018 und drei weniger als die 35 in der 2. Jahreshälfte 2017 waren. In allen drei Listen für das NAF steht der britisch-australische Jurist Debrett Gordon Lyons an erster Stelle. 2018 entschied er zwölf Mal zugunsten der Domain-Inhaber, einmal stellte er Reverse Domain Name Hijacking fest.
Insgesamt sind die Angaben von Neu unübersichtlich und wenig nachvollziehbar. Er beschwert sich über die unfreundliche Behandlung von Domain-Investoren beim NAF, aber belegt das lediglich mit ein paar dahingeworfenen Zahlen. Diese werden allerdings nicht ins Verhältnis mit der Anzahl aller entschiedener Fälle gestellt. Zudem hängt die Frage der domainerfreundlichen oder -unfreundlichen Entscheidung letztlich von den Umständen der einzelnen Fälle ab. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie überzeugend der Gegner seine Rechte verteidigt. Dabei helfen spezialisierte Rechtsanwälte. Nichtsdestotrotz lohnt ein Blick in die verschiedenen Listen.
Die diversen Listen finden Sie auf dem Webangebot von Howard Neu. Die aktuelle Liste für WIPO- und die für NAF-Panelisten finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1992
> https://www.domain-recht.de/verweis/1993
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: neusnews.com, eigene Recherche
DNJOURNAL.COM – STATE OF THE INDUSTRY 2018
Ron Jackson, Betreiber des Blogs dnjournal.com, fragte – wie alle Jahre – Experten aus der Domain-Industrie nach deren Beurteilung von 2018 und was 2019 zu erwarten steht. Die DSGVO und ihre Folgen beherrschten 2018, der Brexit und die Handelsschwierigkeiten mit China bremsen den Domain-Handel, aber 2019 sollen die Premium-Domain-Preise steigen.
Ron Jacksons dnjournal.com widmet sich ganz dem Handel von Internetdomains, listet wöchentlich die Preise von verkauften Domains und berichtet darüber hinaus täglich, was in der Domain-Industrie vor sich geht. Die Befragung von mehreren Experten zum Stand der Industrie nimmt Jackson seit 15 Jahren zu Anfang eines jeden Jahres vor. Die daraus in diesem Jahr erfolgten Erkenntnisse weisen auf einen starken Einfluss der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin, die vielen nicht nur im vergangenen Jahr zu schaffen machte, sondern auch in diesem Jahr Auswirkungen mit sich bringt, weil noch zahlreiche Unternehmen mit ihr zu kämpfen haben. Sandeep Ramchandani (Radix Registry) sieht in der DSGVO eine Blaupause für andere Regionen. Der Domain-Handel und der Transfer von Domains wurden durch die im WHOIS fehlenden Informationen erschwert; das verlangsame den sowieso schon nicht mehr liquiden Markt und mache den Verkauf von Domains zäher. Alle Bereiche der Domain-Industrie, so Reza Sardeha (undeveleoped.com), steigerten dank neuer Technologien und Innovationen ihre Effizienz, nur der Domain-Handel nicht.
Einig scheint man sich auch darüber zu sein, dass der Wert von Premium-Domains unter .com weiter steigt. Kate Buckly (Buckley Media) erwartet neben Preisen im sechs- und siebenstelligen auch solche im achtstelligen US-Dollar-Bereich. Cate Lim sieht ebenfalls eine Wertsteigerung bei Premium-Domains, die aber weniger Verkäufe mit sich bringe. Christian Voß (Sedo) erwartet für 2019 wieder einen Stärkung des chinesischen Marktes und hofft, dass der Markt für Kryptodomains weiter wächst. Allerdings ist der chinesische Markt aufgrund der Außenhandelspolitik der USA problematisch, abgesehen davon, dass auch die Unsicherheit, die der Brexit mit sich bringt, den Handel abschwächt. George Hong, Gründer und CEO des Premium-Domain-Brokers guta.com in China, stellt für asiatische Länder das Problem fest, ihre Währungen nicht in US-Dollar konvertieren zu können. Zukünftig würden Käufer hochwertiger Domains ihre Käufe nicht mehr mit US-Dollar bezahlen können, so dass man auf Alternativen wie Bitcoin ausweichen müsse. Für Hobi Michalec (Lumis.com) scheint im Hinblick auf diese Entwicklung eine UDRP-Reform wichtig: aufgrund höherer Preise bei Premium-Domains würde so mancher veranlasst, ein frivoles UDRP-Verfahren anzuzetteln, um günstig an eine Top-Domain zu gelangen.
In 2019 sei es an der Zeit für die Anbieter neuer Domain-Endungen, Vernunft walten zu lassen, meint Ramchandani: nach zwei bis drei Jahren Erfahrung lägen genügend Informationen über den Markt und die Kunden vor, um Experimente zu beenden und eine Langzeitstrategie zu entwickeln und einzusetzen. Im Übrigen griffen einige der Befragten die Konsolidierung auf vielen Ebenen in der Domain-Industrie auf und gehen von deren Fortentwicklung aus. So kaufte CentralNic KeyDrive, die Minds + Machines Group Limited kaufte .xxx sowie die ICM Registry LLC. Einige Endungen wechselten den technischen Back-End-Provider wie .au, die zu Afilias wechselte, und .in, die zu Neustar ging. Robbie Birkner (Hexonet.com) meint, die Konsolidierung in der Domain-Industrie mache es kleineren Registraren schwerer, mitzuhalten. Deepak Daftari (eSiksha.com) geht davon aus, dass 2019 die Konsolidierung im Bereich Domain-Portfolio fortgeführt wird; zwei Zeichen-.com-Domains werden immer mehr in chinesischen Händen konzentriert, und die Preise guter Domains werden zu hoch für kleinere Domain-Investoren.
Zwischen den Aussagen der insgesamt 21 Befragten aus der Domain-Industrie gibt es durchaus auch sich widersprechende Ansichten, doch alles in allem scheint die Laufrichtung klar: es bleibt der Optimismus für gute Entwicklungen und Geschäfte in 2019.
Die Befragung der 21 Fachleute aus der Domain-Branche finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1994
> https://www.domain-recht.de/verweis/1995
Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche
CALIFORNIA.COM – GOLDEN STATE FÜR US$ 3 MIO.
Nach der recht schwachen vorvergangenen Domain-Handelswoche zeigte sich jetzt, wie aussichtsreich das Jahr 2019 ist: Die Domain california.com erzielte den sagenhaften Preis von US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.631.579,-).
Mit california.com zu einem Preis von US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.631.579,-) setzt der Domain-Handel 2019 gleich zu Anfang ein Zeichen. Sollte sich die Ahnung von Rick Schwartz bewahrheiten, die er gegenüber namepros.com geäußert hat: „2019 I expect could end up being a stellar year for big domain sales“? Wir werden sehen, wie es sich weiter entwickelt. Hoch oben auf der Liste steht auch gme.com mit US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-). Danach bewegen wir uns nur noch im fünfstelligen Bereich, der gut gefüllt ist. Erwähnenswert ist noch der Kauf von olsen.com zum Preis von US$ 51.511,- (ca. EUR 45.185,-), die vor einem dreiviertel Jahr in einen UDRP-Streit vor der WIPO verwickelt war, der zu Gunsten des Domain-Inhabers ausging (WIPO-Case No. D2018-0568); Inhaber ist nun Leo Olson, der ein Beratungsangebot für Entrepreneure unter olson.com bieten will. Ebenfalls interessant ist die Entwicklung von systemx.com, die jetzt US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-) erzielte und im Januar 2008 für ein Drittel, US$ 4.001,- (seinerzeit ca. EUR 2.706,-), den Inhaber gewechselt hatte.
Die Liste der Länderendungen führt die französische luminaires.fr mit EUR 10.000,- an, gefolgt von der europäischen nxo.eu zum Preis von US$ 9.750,- (ca. EUR 8.553,-). Dann steigt die deutsche Endung .de mit javahouse.de zu EUR 6.000,- ein, der günstigekredite.de für EUR 5.000,- und domainnames.de für EUR 2.500,- folgten. Ergiebig war das Feld der Länderendungen nicht.
Auch die generischen Endungen, abseits von .com, hielten sich weitestgehend bedeckt. Die neuen generischen Endungen meldeten sich gar nicht erst zu Wort. Allein email.org stach heraus mit ihrem guten, aber nicht hervorragenden Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-). So bleibt letztlich california.com mit ihrem Preis von US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.631.579,-), die nicht nur die vergangene Domain-Handelswoche auszeichnete, sondern schon jetzt das Domain-Handelsjahr 2019.
Länderendungen
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luminaires.fr – EUR 10.000,-
fuze.fr – EUR 5.000,-
nxo.eu – US$ 9.750,- (ca. EUR 8.553,-)
javahouse.de – EUR 6.000,-
günstigekredite.de – EUR 5.000,-
domainnames.de – EUR 2.500,-
flashscore.com.mx – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.351,-)
mycommerce.ch – EUR 4.500,-
promote.co.uk – GBP 3.210,- (ca. EUR 3.711,-)
cinema.pt – EUR 3.200,-
loaned.co.uk – GBP 2.650,- (ca. EUR 3.064,-)
herba.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.312,-)
shopify.no – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.281,-)
aiadmk.in – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.237,-)
wyn.co.in – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.140,-)
Generische Endungen
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email.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-)
jewel.net – EUR 3.880,-
oyster.org – EUR 3.388,-
arcytech.org – US$ 3.101,- (ca. EUR 2.720,-)
hostcoin.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
.com
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california.com – US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.631.579,-)
gme.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-)
redbarn.com – US$ 60.750,- (ca. EUR 53.289,-)
adika.com – US$ 59.999,- (ca. EUR 52.631,-)
alr.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 48.246,-)
olsen.com – US$ 51.511,- (ca. EUR 45.185,-)
extracts.com – US$ 37.700,- (ca. EUR 33.070,-)
jujube.com – US$ 29.750,- (ca. EUR 26.096,-)
dossier.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 23.684,-)
gogocasino.com – GBP 15.000,- (ca. EUR 17.343,-)
sego.com – US$ 16.250,- (ca. EUR 14.254,-)
consenso.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
systemx.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-)
jota.com – US$ 11.420,- (ca. EUR 10.018,-)
u2b.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 9.249,-)
kanabi.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
casinojackpot.com – US$ 9.988,- (ca. EUR 8.761,-)
ky7.com – US$ 9.700,- (ca. EUR 8.509,-)
1core.com – US$ 8.985,- (ca. EUR 7.882,-)
soblue.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-)
upsidedown.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.702,-)
beeplus.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
weedweed.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.825,-)
smudge.com – US$ 5.423,- (ca. EUR 4.757,-)
supportx.com – US$ 5.010,- (ca. EUR 4.395,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
SWITCH – DREI WOCHEN BIS ZUM DOMAIN PULSE 2019
In kaum mehr drei Wochen ist es soweit: Der Domain pulse, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, findet vom 18. bis zum 19. Februar 2019 in Bern (Schweiz) statt. Leider liegt die Agenda für die Veranstaltung noch nicht vor.
Zusammen sowie alternierend richten die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) die Fachtagung Domain pulse aus. Gastgeber 2019 ist SWITCH, die in diesem Jahr in die Schweizer Bundesstadt und das Weltkulturerbe Bern bittet. Der Domain pulse startet am Montag, 18. Februar 2019 um 09:30 Uhr, und endet am Dienstag, 19. Februar 2019 um 15:00 Uhr. Das Programm 2019 ist noch immer in Arbeit und sollte noch im Januar zur Verfügung stehen: dafür wird es jetzt sehr knapp. Aus der Einladung zur Domain pulse wird jedenfalls deutlich, dass der Schwerpunkt auf digitalen Identitäten, deren Sicherung, Verwaltung und rechtlichen Aspekte liegt. Veranstaltungsort ist das historische Rathaus von Bern. Die Website für den Domain pulse bietet Hilfestellung bei der Hotelsuche und der Anreise.
Der Domain pulse 2019 findet vom 18. bis 19. Februar 2019 im Rathaus Bern, Rathausplatz 2 in 3011 Bern (Schweiz) statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainpulse.ch
Quelle: domainpulse.ch, wikipedia.org