Domain-Newsletter

Ausgabe #951 – 24. Januar 2019

Themen: WHOIS-Daten – DomainTools kontert vor Gericht | Interview – Dirk Krischenowski blickt auf 2019 | TLDs – Neues von .club, .eu und .whoswho | .brands – Neustars gebremster Optimismus | WIPO – Haribo gewinnt auch zweites UDRP-Verfahren | ill.com – leicht erkrankt für US$ 70.000,- | Wettbewerbszentrale – Jahreskonferenz im Mai 2019

WHOIS-DATEN – DOMAINTOOLS KONTERT VOR GERICHT

DomainTools LLC, Marktführer im Bereich „WHOIS services“, hat im Rechtsstreit mit der neuseeländischen Domain Name Commission Limited (DNCL) zum Gegenschlag angesetzt: gegen eine einstweilige Verfügung, die es DomainTools untersagt, WHOIS-Daten für .nz-Domains zu erheben und zu veröffentlichen, hat das Unternehmen Widerspruch eingelegt.

Am 12. September 2018 erließ der „United States District Court Western District of Washington At Seattle“ eine einstweilige Verfügung, die es DomainTools untersagt, auf die WHOIS-Daten für .nz-Domains zuzugreifen, diese Informationen in eigene Datenbanken herunterzuladen und sie einschließlich aller historischen Daten zu veröffentlichen. Das Gericht sah einen Verstoss gegen die „terms of use“ (TOU) für .nz, die es nach einer Änderung der Vergaberegelungen Mitte des Jahres 2016 untersagen, durch massenhafte Abfragen eine Art „Schatten“-WHOIS zu erstellen. Für DomainTools, ein vor allem bei Rechteinhabern beliebter Dienst zur WHOIS-Recherche, bedeutete die Entscheidung den zweiten herben Rückschlag binnen kurzer Zeit: nachdem zunächst im Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Datensammelei erschwert hat, könnte nun jede Registry auch auf vertraglichem Weg verhindern, dass ihre WHOIS-Daten automatisiert ausgewertet werden.

Für die Wende soll ein 90-seitiger „opening brief“ sorgen, den DomainTools am 07. Dezember 2018 über die Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP beim „Ninth Circuit Court of Appeals“ eingereicht hat. Darin stützt sich DomainTools im Wesentlichen auf zwei Einwendungen: zum einen fehle es bereits an einem Vertrag, auf den sich die DNCL stützen könne. DNCL berufe sich offenbar auf eine „browse wrap“-Vereinbarung, welche den Zugriff auf oder die Verwendung von Materialien auf einer Website oder einem herunterladbaren Produkt umfasst. DomainTools habe aber diesem weder zugestimmt noch sonst Kenntnis davon; die Übertragung sei ausschließlich über den Port 43 von Computer zu Computer erfolgt, ein „I agree“-Button fehle. Aber selbst wenn DomainTools zugestimmt hätte, liege kein Verstoß gegen die „TOU“ vor. Sie würden nur extreme, hochfrequente Abfragen verbieten, die andere Nutzer vom WHOIS-Dienst ausschließen würden, oder um eine unzulässige Nutzung der WHOIS-Daten beispielsweise zu Werbezwecken zu erreichen. Jedenfalls fehle es den „TOU“ an der notwendigen Bestimmtheit, um darauf eine einstweilige Verfügung zu stützen. Zu diesen beiden Argumenten kommen ferner formale Einwendungen; so habe die DNCL nicht nachgewiesen, irreparable Schäden zu erleiden, während DomainTools eine kritische Dienstleistung für Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen biete, wobei die letzteren Interessen überwiegen.

Anlässlich einer Vorstandssitzung vom 10. Januar 2019 hat die DNCL die weitere Entwicklung im Rechtsstreit zwar intern erörtert, hält diese jedoch vertraulich. Eine öffentliche Stellungnahme gibt es bisher also nicht. Bis wann das Gericht entscheiden wird, ist ebenfalls nicht öffentlich bekannt. Sollte die DNCL obsiegen, ist nicht auszuschließen, dass auch die Verwalter anderer Länderdomain-Endungen überlegen, vor Gericht zu ziehen, so dass der Fluss an WHOIS-Daten immer spärlicher wird.

Den „opening brief“ finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/domaintools-appeal.pdf

Die einstweilige Verfügung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1911

Quelle: domainnamewire.com, dnc.org.nz

INTERVIEW – DIRK KRISCHENOWSKI BLICKT AUF 2019

Was bringt das Jahr 2019 für die Domain Name Industry? Nach einem netzpolitischen Ausblick vergangene Woche hilft uns dieses Mal Dirk Krischenowski, Gründer und Geschäftsführer der dotBERLIN GmbH & Co. KG, die kommenden zwölf Monate zu planen.

Krischenowski, der dem Journalisten David Goldstein für dessen „Domain Pulse Q&A“-Interview-Serie Rede und Antwort stand, ist in der Branche kein Unbekannter. Er hat sich auf geographische Top Level Domains (geoTLDs) spezialisiert und verfügt über mehr als ein Jahrzehnt an Erfahrung in der Entwicklung und dem Betrieb digitaler Identitäten für Städte, Bundesländer und Regionen. Demgemäß nimmt er mit Freude zur Kenntnis, dass sowohl neben den .brands auch die geoTLDs an Gewicht und Stimme innerhalb ICANNs gewonnen haben. Allerdings sieht Krischenowski auch mit Sorge, dass Markenunternehmen nur zögernd von der eigenen Endung aktiv Gebrauch machen. Zudem ist nicht zu verkennen, dass .com und die lokalen ccTLDs den Markt dominieren, so dass nTLDs lediglich eine untergeordnete Rolle spielen; letzteres wird sich nach Ansicht von Krischenowski weder kurz- noch mittelfristig ändern.

Für 2019 freut sich Krischenowski darauf, an ICANNs Kernaufgabe der Zuteilung und Übertragung von Domain-Namen und damit an einer neuen TLD-Runde mitzuarbeiten. Ein konkretes Startdatum nennt er nicht. Zugleich ist es für ihn skandalös, dass sieben Jahre nach dem Start der Einführungsrunde immer noch 32 Bewerbungsverfahren nicht abgeschlossen sind. Großes Potential für neue Endungen sieht Krischenowski unverändert in geoTLDs; Städte und Regionen mit geoTLD müssten noch lernen, welchen Rohdiamanten sie in ihrem Marketing-Werkzeugkasten haben. In der seit Jahren streitigen Frage der Verwendung der Erlöse aus den ICANN-Auktionen spricht sich Krischenowski dafür aus, dass sie ausschließlich zum Zwecke der weltweiten Vermarktung von Domain-Namen im Zeitalter der Digitalisierung verwendet werden; da ICANN von den Gebühren lebt, komme dies so letztlich der Internet-Verwaltung zu Gute. Eine schwierige Zukunft sagt er einigen ICANN-Regularien voraus, die etwa durch die Datenschutzgrundverordnung oder nationale Regelungen herausgefordert werden; namentlich erwähnt er „cross-ownership“, also die Beteiligung von Domain-Verwaltungen (Registries) an Domain-Registraren, und „wildcarding“, also interpretationsfähige Einträge im Domain Name System.

Was schließlich die Relevanz von Domain-Namen betrifft, so müssen sie sich nach Ansicht von Krischenowski dem Wettbewerb kostenloser Werkzeuge wie Social Media, Messenger-Programmen, Webseiten-Baukästen und Spracherkennungssoftware stellen. Wer aber seinen Job professionell erledigen wolle, für den sei die eigene gute Domain wichtiger als je zuvor. Es sei kein Einzelfall, dass Risikokapitalgeber US$ 100.000,- zur Verfügung stellen, um einen vermarktbaren Domain-Namen zu erwerben. Aus berufenem Mund wird uns also bestätigt: Domain-Namen werden uns noch viele Jahre begleiten.

Das vollständige Interview finden Sie unter:
> http://goldsteinreport.com/article.php?article=26853

Quelle: goldsteinreport.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CLUB, .EU UND .WHOSWHO

Der erste blaue Brief des Jahres 2019 ist da: die Internet-Verwaltung ICANN hat .whoswho wegen Nichtzahlung von Gebühren abgemahnt. Bei .club erhöht man hingegen die Preise, während .eu bei Schiedsverfahren günstig bleibt – hier unsere Kurznews.

CLUB Domains LLC, Verwalterin der neuen Top Level Domain .club, dreht an der Preisschraube. Aktuell liegt der Einkaufspreis für Registrare bei US$ 8,05 pro Jahr und .club-Domain. Mit Wirkung ab 01. Juli 2019 steigt er auf US$ 8,95, ein Jahr später auf US$ 9,45; ab 01. Juli 2021 sind dann US$ 9,95 fällig. Welche Gebühren vom Endkunden an den Domain-Registrar zu bezahlen sind, ist dem Markt überlassen; erhöhte Einkaufspreise schlagen sich aber üblicherweise in höheren Verkaufspreisen nieder. CLUB Domains LLC betont, dass die Preissteigerung in acht Jahren bei unter US$ 2,- liege und die US$ 10,- nicht übersteige. Mit der frühzeitigen Ankündigung könne sich jeder Kunde darauf einstellen, beispielsweise durch mehrjährige Verlängerungen zu günstigeren Preisen. Mit rund 1,6 Millionen registrierter Domains zählt .club zu den vier bisher erfolgreichsten neuen Endungen; Marketing-Aktionen in China haben zuletzt aber den Anteil missbräuchlich genutzter Adressen steigen lassen.

Die .eu-Registry EURid hat mitgeteilt, die Gebühren für Verfahren nach der Alternative Dispute Resolution (ADR) ein weiteres Jahr zu reduzieren. Die Reduzierung gilt sowohl für Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO als auch dem Czech Arbitration Court (CAC). Der Nachlass beträgt beim CAC immerhin EUR 1.000,- pro Verfahren, unabhängig von der Zahl der Schiedsrichter oder der Zahl der Domains. Wird beim CAC um eine Domain vor dem Einzelschiedsgericht gestritten, sind also nur EUR 300,- statt EUR 1.300,- zu bezahlen. Die Reduzierung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2019, wurde in den vergangenen Jahren aber wiederholt von EURid verlängert. Das dürfte auch zum Erfolg des ADR-Verfahrens beigetragen haben. Seit 2005 wurden bisher 1.008 ADR-Verfahren unter .eu und der kyrillischen IDN-Variante eingeleitet, 723 gingen zu Gunsten des Markeninhabers aus. In 89 Fällen wurde die Klage zurückgewiesen, weitere 61 wurden gütlich erledigt. Mit durchschnittlich vier Monaten Dauer sind die Schiedsverfahren aber nicht in jedem Fall schneller entschieden als Zivilprozesse vor einem ordentlichen Gericht.

Für die Who’s Who Registry dürfte das Jahr 2019 eher unerfreulich begonnen haben: mit Schreiben vom 11. Januar 2019 mahnte ICANN die Verwalterin der Domain-Endung .whoswho wegen Nichtzahlung der Gebühren gemäß Artikel 6 des „Registry-Agreements“ ab. Auch wenn die Höhe des Rückstands aus dem Schreiben nicht hervorgeht, dürfte es sich um die zum 30. September 2018 fälligen Quartalsgebühren handeln. Außerdem stört sich ICANN an der ordnungsgemäßen Zurverfügungstellung von Daten sowie einer fehlenden Veröffentlichung von „DNSSEC Practice Statements“ im Webangebot der Registry. Die Who’s Who Registry hat nun 30 Tage Zeit bis zum 10. Februar 2019, die Verstöße abzustellen; andernfalls droht die Kündigung des Registry-Vertrages. Im November 2018 hatte sich der Registry-CEO John McCabe an ICANN gewandt und sich über die „unanständig“ hohe Jahresgebühr von US$ 25.000,- beschwert; das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass .whoswho auch Jahre nach dem Start der Live-Phase am 18. Dezember 2014 mit rund 100 registrierten Domains nicht nur die eigenen Erwartungen kaum erfüllt haben dürfte.

Die Gebührenmitteilung zu .club finden Sie unter:
> https://club.blog/club-price-clarification/

Die Abmahnung von ICANN zu .whoswho finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1987

Quelle: club.blog, eurid.eu, icann.org

.BRANDS – NEUSTARS GEBREMSTER OPTIMISMUS

Mit den neuen generischen Domain-Endungen wie .xyz und .shop starteten auch zahlreiche .brands, also Endungen, die Marken oder Namen von Unternehmen entsprechen und sich in deren Händen befinden. Auch in diesem Jahr blickt Tony Kirsch (Neustar) auf das vergangene .brand-Jahr zurück und gibt Einblicke in die .brand-Entwicklungen 2018.

Tony Kirsch, Head of Professional Serices der Registry Neustar, beschäftigt sich ausgiebig mit der Entwicklung der Markenendungen von Unternehmen. An erster Stelle räumt Kirsch in seinem Artikel ein, dass die Entwicklung der .brands im Jahr 2018 anders verlief, als vorausgesagt. Es gab keinen Urknall-Moment; kein Unternehmen mit eigener Domain-Endung trat als strahlendes Vorbild in Erscheinung und bewirkte einen Dominoeffekt bei anderen. Einige konnten aber ihrer eigenen Top Level Domain einigen Nutzen abgewinnen. Was Kirsch 2018 gelernt hat, ist, dass jedes Unternehmen seine Endung aus individuellen Gründen und zu gegebener Zeiten nutzt. Dabei, so glaubt Kirsch, blicken sie eher nicht darauf, was andere mit ihrer .brand anstellen, sondern halten sich an die unternehmenseigene Strategie. Kirsch gibt als Beispiel, dass einige Klienten ihre Endung erstmals nutzten, als die für eine Kampagne gewünschte Domain nicht zu haben oder schlicht zu teuer war: also registrierten sie eine Domain unter der eigenen Endung, stellten fest, wie einfach und zuverlässig das ist und versicherten Kirch, sie würden es anders nicht mehr machen wollen. Für Kirsch ist demnach der Schlüssel zur weiteren Verbreitung von .brands Erfahrung und Bewusstsein. Und wer in dieses kalte Wasser gesprungen ist, lernt recht schnell zu schwimmen. Mit einem Urknall rechnet Kirsch nun nicht mehr, aber immerhin mit einer stetigen Entwicklung über die kommenden Jahre.

Jedenfalls nutzten 2018 weitere 46 Unternehmen ihre .brand zum ersten Mal. Mit dabei waren American Express, Bosch, AOL, Visa und Nikon. Die Zahl der unter .brands registrierten Domains verdoppelte sich gegenüber 2017. Die Nutzung der Domains stieg, so Kirsch, 2018 um 18 Prozent. Und so, führt er fort, sollte sich ein heranwachsender Raum auch verhalten. Dass vier Jahre nach Einführung der .brands deren Nutzung zunimmt, wertet er als ermutigendes Zeichen für diese Endungen auf lange Sicht. In den Vorjahren hatte man sich sehr darauf konzentriert, das Wachstum um jeden Preis zu maximieren, aber das Heranreifen der weltweiten .brands-Bewegung im Jahr 2018 war ebenso lohnend, wenn nicht sogar noch lohnender. Alsdann zeigt Kirsch einige Beispiele für die Nutzung der Markenendungen in 2018, wie etwa experience.apple für Apples iPhoneX, und neue Konzernseiten von Google wie ai.google oder app.google. 2018, schließt Kirsch seinen Artikel, zeigte, dass die Einführung von .brands stetig fortschreitet, aber dass sie auch vom Erfahrungsaustausch abhängt. Was 2019 betrifft, so freue er sich sehr, dass diese Branche weiter reift und sich als stabiler, nachhaltiger Teil eines langfristigen Technologie- und Marketingarsenals von Marken etabliert.

Den Artikel von Tony Kirsch finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1988

Quelle: makeway.world, eigene Recherche

WIPO – HARIBO GEWINNT AUCH ZWEITES UDRP-VERFAHREN

Die Haribo GmbH & Co. KG hatte vor kurzem ihr erstes UDRP-Verfahren um die Domain haribo-de.com geführt. Das zweite, seinerzeit bereits anhängige UDRP-Verfahren um die Domain haribo-de .net wurde nun ebenfalls entschieden. Wieder beantragte Haribo lediglich die Löschung der Domain.

Die Haribo GmbH & Co. KG hat auch ihren zweiten UDRP-Streit gewonnen. Sie sah ihre EU-Marke „HARIBO“ durch die Domain haribode.net verletzt. Die Domain wurde am 27. Juni 2018 über einen Privacy-Service mit Sitz in Phoenix, Arizona (USA) registriert und über einen WhatsApp-Kettenbrief vermarktet. Konsumenten sollten – wie schon vorher bei der Domain haribo-de.com – über den Kettenbrief auf die Website haribo-de.net gelockt werden, auf der Haribo-Produkte und die Haribo-Marke angezeigt wurden. Bei einem vermeintlichen Wettbewerb auf der Seite, bei dem man Haribo-Produkte gewinnen können sollte, wurden die Konsumenten um persönliche Daten gebeten. Derzeit ist die Domain haribo-de.net nicht konnektiert. Haribo strengte ein UDRP-Verfahren vor der WIPO an und trug unter anderem weiter vor, die Domain beinhalte die vollständige Marke „HARIBO“ und sei mit dieser verwechslungsfähig. Der Zusatz „de“ verstärke die Verwechslungsgefahr noch, da Haribo ein deutsches Unternehmen sei und das Akronym „de“ für „Deutschland“ stehe. Bei alldem handele es sich um einen großen Internetbetrug, der nicht Grundlage für eine berechtigte Nutzung der Domain sein könne. Haribo beantragte die Löschung der Domain. Der Gegner meldete sich nicht zum Verfahren. Als Entscheider wurde William A. Van Caenegem benannt, Juraprofessor an der australischen Bond Universität.

Van Caenegem bestätigte nach kurzer Prüfung die Beschwerde von Haribo (WIPO-Case No. D2018-2614). Aus seiner Sicht sind Marke und Domain nicht identisch, aber zum Verwechseln ähnlich, wobei der Zusatz „-de“ die Fehlvorstellung einer Verbindung der Domain mit der Marke der deutschen Beschwerdeführerin verstärke. Van Caenegem kam aufgrund der ihm vorgelegten Unterlagen von Haribo zu der Einsicht, dass der Gegner nicht berechtigt sei und kein berechtigtes Interesse an der streitigen Domain haribo-de.net habe: Den Domain-Namen nutze der Gegner, um die falsche Vorstellung zu erwecken, dass der vermeintliche Wettbewerb unter der Domain von Haribo angeboten werde. Tatsächlich handelte es sich aber durch und durch um einen Betrug mit der Absicht, an die vertraulichen Daten von Nutzern zu gelangen, die durch die fehlleitende Domain oder den WhatsApp-Kettenbrief auf die Website unter der Domain gelangten. Keine dieser Aktivitäten sei in irgendeiner Weise legitim oder für einen echten kommerziellen oder anderen Zweck zulässig, weshalb aus ihnen kein Recht oder legitimes Interesse in der Person des Gegners an der Nutzung der Domain entstehe.

Da die Marke „HARIBO“ wohlbekannt sei, erschien es Van Caenegem unvorstellbar, dass der Gegner zum Zeitpunkt, da er die Domain registrierte, nicht um diese wusste. Das ergäbe sich auch aus der praktischen Nutzung der Domain für den Internet-Betrug und das Phishing. Schließlich spräche die Domain haribo-de.com, die der Gegner bereits früher registriert und für seinen Betrug genutzt hatte, dafür, dass er sich der Marke der Beschwerdeführerin bewusst war. Damit lagen alle drei Elemente der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy vor, und Van Caenegem konnte der Beschwerde von Haribo und der Löschung der Domain haribo-de.net stattgeben.

Wie bereits im früheren Verfahren um haribo-de.com hat Haribo auch im Streit um haribo-de.net lediglich die Löschung der Domain beantragt und nicht deren Übertragung. Welches von beiden sinnvoller ist, lässt sich auf Anhieb nicht sagen. Doch gibt der bereits entschiedene Streit um die Domain haribo-de.com (WIPO-Case No. D2018-1975) vielleicht einen Hinweis: Die Entscheidung erging am 12. November 2018, also vor mehr als zehn Wochen. Bisher ist die Domain haribo-de.com nicht gelöscht; sie ist weiter bei Sedo geparkt und wird für Pay-Per-Click Werbung genutzt. Bei einer Entscheidung auf Transfer der Domain kann man zumindest beschleunigend auf die Übertragung einwirken, indem man sie beim Registrar anstößt und seinen eigenen administrativen Teil für die Transaktion beisteuert, um sie zu erlangen. Danach könnte die Domain auch nicht mehr von einem anderen registriert werden.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain haribo-de.net finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1989

Mehr zur vorangegangenen Entscheidung über haribo-de.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1990

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

ILL.COM – LEICHT ERKRANKT FÜR US$ 70.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche startete gebremst ins Jahr 2019. Mit ill.com kostete die teuerste Domain US$ 70.000,- (ca. EUR 61.404,-). Weitere Domain-Namen lagen mit deutlichem Preisabstand dahinter.

Die Zahlen der ersten wirklichen Domain-Handelswoche des Jahres 2019 enttäuschten. Den besten Preis erzielte ill.com mit US$ 70.000,- (ca. EUR 61.404,-). Immerhin ging die Domain an einen Rennradclub in der Nähe von Oakland, Kalifornien (USA). Den zweitbesten Preis erzielte ndvr.com mit US$ 40.000,- (ca. EUR 35.088,-), bietet aber noch keine Inhalte. Sauber lief es mit sauber.com, die sehr schöne EUR 15.000,- kostete, was eine erhebliche Preissteigerung gegenüber November 2013 bedeutet, in dem sie zu US$ 2.674,- (seinerzeit ca. EUR 1.938,-) gehandelt wurde. Ebenfalls Zuwächse verzeichnete brasileirinhas.com, die jetzt US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-) kostete und im November 2013 lediglich ein Drittel, nämlich US$ 5.000,- (seinerzeit ca. EUR 3.788,-) erzielte.

Bei den Länderendungen zeichnete sich die französische Domain appiscreen.fr aus, die hervorragende EUR 27.300,- einbrachte, dafür lediglich geparkt ist. An zweiter Stellen standen gleich zwei deutsche Domains: lokalnachrichten.de brachte es auf EUR 10.000,- und cosmetic.de ebenfalls auf sehr schöne EUR 10.000,-, insbesondere nachdem sie im September 2014 nur EUR 1.500,- auftrug. Die kolumbianische hod.co brachte es des Weiteren auf US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-).

Die neuen generischen Endungen präsentierten go.holdings zu einem Preis von US$ 19.000,- (ca. EUR 16.667,-), gefolgt von sieben .global-Domains zum Preis von jeweils US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-), darunter api.global und beam.global. Die alten generischen Endungen standen nicht gerade überwältigend da: xnx.net erzielte US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-) und curso.net immerhin EUR 3.500,-, was gegenüber den US$ 1.640,- (seinerzeit ca. EUR 1.206,-) im September 2011 eine entschiedene Verbesserung darstellt. So waren die ersten Preise 2019 nicht gerade erhebend, lassen aber viel Spielraum für Steigerungen.

Länderendungen
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appiscreen.fr – EUR 27.300,-
cage.fr – EUR 2.000,-
rainbow.fr – EUR 2.000,-

cosmetic.de – EUR 10.000,-
lokalnachrichten.de – EUR 10.000,-
noma.de – EUR 5.800,-
team360.de – EUR 2.200,-

hod.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
entrust.io – US$ 6.850,- (ca. EUR 6.009,-)
paybit.se – EUR 4.999,-
filebox.cn – US$ 5.385,- (ca. EUR 4.724,-)
e-auto.ch – EUR 3.700,-
heiskontroll.no – EUR 2.950,-
designchina.cn – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.631,-)
kidde.co.uk – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.358,-)
wonders.es – EUR 2.000,-
sun.co.in – US$ 1.295,- (ca. EUR 1.136,-)
bview.co.uk – GBP 852,- (ca. EUR 965,-)

Neue Endungen
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go.holdings – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.667,-)
api.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
beam.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
genius.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
hope.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
ima.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
tag.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
utility.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
sauna.space – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.807,-)
development.company – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
lawcorp.club – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.456,-)
kingdom.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.053,-)

Generische Endungen
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xnx.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
curso.net – EUR 3.500,-
knife.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.411,-)
tmce.org – EUR 3.075,-
hanime.net – US$ 2.861,- (ca. EUR 2.510,-)

.com
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ill.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 61.404,-)
ndvr.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.088,-)
sauber.com – EUR 15.000,-
cannabliss.com – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.588,-)
brasileirinhas.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
bashed.com – EUR 12.000,-
aronsson.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.768,-)
vowwe.com – US$ 9.111,- (ca. EUR 7.992,-)
saleintop.com – US$ 9.075,- (ca. EUR 7.961,-)
talenting.com – EUR 5.350,-
chanas.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.088,-)
freesquare.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.088,-)
zoomdigital.com – EUR 5.000,-
i-novation.com – US$ 5.586,- (ca. EUR 4.900,-)
bodyjewelrysource.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
hempdrying.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
truckjunkie.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
funnelhackers.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.385,-)
moneytrends.com – US$ 4.752,- (ca. EUR 4.168,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WETTBEWERBSZENTRALE – JAHRESKONFERENZ IM MAI 2019

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt Mitte Mai 2019 zur Jahreskonferenz „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“ ins KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg. Unter anderem werden datenschutzrechtliche Probleme und die Haftung von Plattformbetreibern besprochen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale), die ihren Sitz in Bad Homburg bei Frankfurt am Main hat, legt die noch unvollständige Agenda für die zweitägige Veranstaltung am 14. und 15. Mai 2019 unter Vorbehalt vor: Änderungen sind noch möglich. Schwerpunkte der Konferenz sind erste Erfahrungen mit der DSGVO, schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte, illegale Inhalte auf Plattformen sowie Messenger-Marketing, Chatbots & KI. Den ersten Tag kann man mit dem Seminar „Online-Marketing und seine Grenzen“ bestreiten, sowie mit den ersten Erfahrungen mit der DSGVO. Abends gibt es ein „Get-Together“ bei einem Mini-Street-Food Festival. Der zweite Konferenztag widmet sich unter anderem den Verbraucherrechten und illegalen Inhalten auf Plattformen. Als Referenten werden unter anderem Peter Altmaier (Bundesminister für Wirtschaft und Energie), Klaus Müller (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) sowie Dr. Nikolaus Lindner (eBay) erwartet.

Die Jahreskonferenz 2019 „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“ startet am Dienstag, 14. Mai 2019 und endet am Nachmittag des 15. Mai 2019. Zu den Teilnahmekosten liegen noch keine Informationen vor. Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1991

Quelle: wettbewerbszentrale.de, eigene Recherche

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