Domain-Newsletter

Ausgabe #949 – 10. Januar 2019

Themen: .web – VeriSign wirft den Hut in den Streitring | Statistik – die Gewinner und Verlierer 2018 | TLDs – Neues von .at, .baby und .eu | BGH – keine-vorwerk-vertretung.de zurück in Köln | Domain-King – Portfolio-Deals in der Krise | packet.com – volle Packung für US$ 350.000,- | Berlin – Agenda für 18. @kit-Kongress 2019

.WEB – VERISIGN WIRFT DEN HUT IN DEN STREITRING

Die .com-Registry VeriSign Inc. hat sich in die Auseinandersetzung zwischen ICANN und der Afilias-Tochter Afilias Domains No. 3 Limited um .web eingeschaltet: per „amicus curiae“-Brief versucht VeriSign das Schiedsgericht davon zu überzeugen, vortragen und Beweismittel anbieten zu dürfen.

Wie berichtet, hat Afilias Domains No. 3 Limited, unterlegene Bewerberin um die neue Top Level Domain .web, im November 2018 ein „Independent Review Process“-Schiedsverfahren (IRP) gegen ICANN eingeleitet. Darin führt Afilias gegenüber dem Schiedsgericht des International Centre for Dispute Resolution (ICDR) aus, weshalb ICANN bei der Vergabe von .web an den Neuling Nu Dot Co LLC gegen eigene Statuten verstoßen habe und vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden müsse. Zentraler Vorwurf ist, dass Nu Dot Co mit VeriSign einen finanzstarken Partner im Rücken hatte, der das (siegreiche) Auktionsgebot über US$ 135 Mio. erst möglich machte, dessen Beteiligung jedoch nicht offengelegt wurde. In einer ersten Reaktion auf das IRP-Verfahren hatte sich ICANN verpflichtet, von sämtlichen Maßnahmen abzusehen, die auf eine Delegierung von .web abzielen; damit rückte die Einführung von .web in weite Ferne.

Doch nun erhält ICANN unerwartete Unterstützung. Mit Hilfe eines „amicus curiae“-Schriftsatzes will VeriSign das Schiedsgericht überzeugen, dass man durch die Entscheidung um .web in eigenen Rechten betroffen sei und daher angehört werden müsse. Auf 22 Seiten geht VeriSign auch auf die Hintergründe des Engagements ein. So habe man erst 2015, mithin drei Jahre nach Einreichung der .web-Bewerbung, vereinbart, Nu Dot Co zu unterstützen. Zudem erhebt VeriSign schwere Vorwürfe gegen Afilias. So habe ICANN alle .web-Bewerber gebeten, bis 12. Juni 2016 mitzuteilen, ob man sich privat gütlich geeinigt habe, so dass eine öffentliche „auction of last resort“ nicht notwendig sein würde. Obwohl Nu Dot Co von Anfang an klargemacht habe, die öffentliche Auktion zu wünschen, habe Afilias kollusiv und möglicherweise rechtswidrig versucht, eine private Auktion zu inszenieren. Dabei hätte von vornherein festgestanden, wer den Zuschlag für .web erhält und wie die unterlegenen Bewerber in garantierter Weise finanziell entschädigt werden; ICANN wäre hingegen leer ausgegangen. Gestützt wird die Behauptung angeblich durch SMS- und eMail-Korrespondenz zum Beispiel mit Steve Heflin, Vice President Sales bei Afilias. Daraus sei ersichtlich, dass Nu Dot Co bei einer privaten Auktion auch im Unterliegensfalle US$ 16 Mio., später sogar US$ 17,02 Mio. sicher gehabt hätte. Das habe Nu Dot Co abgelehnt und auf einer öffentlichen Auktion bestanden. Auch ein deutscher Webhoster habe Nu Dot Co vergeblich von den Vorteilen einer privaten Auktion überzeugen wollen.

Das Schiedsgericht wird nun voraussichtlich am 28. Januar 2019 entscheiden, ob es ICANN einstweilig untersagt ist, mit der Delegierung von .web fortzufahren. Jedenfalls derzeit zeichnet sich aber eine langjährige und schmutzige Schlammschlacht ab, was die Einführung von .web auf unbestimmte Zeit verschieben dürfte.

Weitere Informationen zum „Independent Review Process“ um .web finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1974

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – DIE GEWINNER UND VERLIERER 2018

Zum Auftakt des neuen Jahres blicken wir nicht nur auf die Entwicklung der Registrierungszahlen im letzten Monat zurück, sondern präsentieren Ihnen einen Rückblick auf die letzten zwölf Monate. Erneut war einiges geboten.

In jeder Hinsicht an der Spitze thront .com. Die Kommerzendung konnte 2018 um gut 7.097.320 Domains zulegen und schloss somit das Jahr mit knapp unter 139 Millionen Domains. Zugleich konnte .com die ohnehin guten Zuwächse von 2.936.888 Domains (2016) und 4.964.869 (2017) nochmals deutlich steigern; zuletzt lag .com 2015 mit einem Zuwachs mit 8.649.472 Domains in ähnlichen Sphären – ein solcher Wert wurde in diesem Jahrzehnt aber auch nicht mehr erreicht. Man muss schon bis in das Jahr 2008 zurückblicken, als es mit 11.153.561 neuen Domains unter .com einen vergleichbaren Anstieg gab. Der lange befürchtete Rückzug chinesischer Domain-Investoren, die das Wachstum von .com befeuert haben, ist damit zumindest im letzten Jahr ausgeblieben. Im Sinkflug bleibt dagegen .net; im dritten Jahr in Folge verliert die generische Endung. Nach 816.223 im Jahr 2017 und 522.178 im Jahr 2016 geht es diesmal um 520.145 Domains nach unten. Damit scheint .net bisher am meisten von der Einführung neuer Domain-Endungen betroffen zu sein.

Des einen Leid ist aber des anderen Freud: lange Zeit musste das deutsche Länderkürzel .de um den zweiten Platz in der TLD-Weltrangliste nach .com fürchten. Doch selbst ein Verlust von 108.614 Domains im vergangenen Jahr festigt angesichts der höheren Verluste bei .net diese Position. Heftig erwischt hat es .org. Die Endungen für gemeinnützige Organisationen rutscht um 1.043.906 Domains ab; 2017 waren es „nur“ 128.701 Domains. Ein vergleichsweise stabiles Jahr legte .info hin, die um immerhin 91.864 voranschritt. Doch dahinter folgen schon wieder zum Teil satte Verlustmeldungen: sowohl .biz (516.373) als auch .eu (166.832) notieren leichter. Ob sich bei .eu bereits der Brexit auswirkt, werden wir in einem Jahr wissen; voraussichtlich im März 2019 werden viele Personen mit Sitz im Königreich ihre .eu-Domain aufgeben müssen.

Bei den neu eingeführten Domain-Endungen ist die Zahl der delegierten Endungen von 1.226 auf 1.212 gesunken. Die zahlreichen freiwilligen Rückzüge machen sich also bemerkbar. Auf die Registrierungszahlen wirkt sich diese Entwicklung hingegen nicht aus: sie stieg quer über alle nTLDs in den vergangenen zwölf Monaten von 23.820.615 auf 27.018.064, ein Plus von 3.197.449 Domains. Damit ist der Verlust aus dem Jahr 2017, der bei annähernd 3,75 Millionen Domains lag, aber noch nicht ausgeglichen. Als Verlierer des Jahres dürfte sich .win fühlen, die aus dem exklusiven Kreis der Domain-Millionäre mit 1.036.078 (2017) auf 460.658 abstürzte. Ihren Platz nahm .online ein, die sich von 773.223 (2017) auf 1.152.304 steigerte, so dass weiterhin fünf nTLDs mehr als eine Million Registrierungen verzeichnen. Die Entwicklung bleibt aber noch volatil: so notiert beispielsweise .top 1.770.038 Domains höher, im Vorjahr lag der Verlust noch bei 2.623.715 Domain-Namen. Bleibt zu hoffen, dass sich der Markt der nTLDs im Jahr 2019 konsolidiert und von weiteren Registry-Rückziehern verschont bleibt.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.204.526 – (Vergleich zum Vorjahr: – 108.614)
.at – 1.298.943 – (Vergleich zum Vorjahr: + 17.642)
.com – 138.992.610 – (Vergleich zum Vorjahr: + 7.097.320)
.net – 13.956.864 – (Vergleich zum Vorjahr: – 520.145)
.org – 11.445.635 – (Vergleich zum Vorjahr: – 1.043.906)
.info – 6.666.828 – (Vergleich zum Vorjahr: + 91.864)
.biz – 2.539.935 – (Vergleich zum Vorjahr: – 516.373)
.eu – 3.917.355 – (Vergleich zum Vorjahr: – 166.832)

.top – 3.925.867 – (Vergleich zum Vorjahr: + 1.770.038)
.xyz – 2.309.571 – (Vergleich zum Vorjahr: – 330.622)
.loan – 2.218.919 – (Vergleich zum Vorjahr: – 178.283)
.club – 1.609.382 – (Vergleich zum Vorjahr: + 395.626)
.online – 1.152.304 – (Vergleich zum Vorjahr: + 379.081)
.site – 958.450 – (Vergleich zum Vorjahr: + 422.907)

(Stand 1. Januar 2019)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

.WEB – VERISIGN WIRFT DEN HUT IN DEN STREITRING

Das neue Jahr beginnt mit einer Adoption: XYZ.COM LLC hat sich mit Johnson & Johnson auf die Übernahme des Registry-Vertrages für .baby verständigt. In Österreich blickt man dagegen nochmalig auf 2018 zurück, während Großbritannien Inhaber von .eu-Domains auf einen harten Brexit vorbereitet – hier die Kurznews.

Nic.at, Registry der österreichischen Länderendung .at, hat im Dezember ihren „Jahresrückblick 2018“ veröffentlicht. Zu den Highlights zählen ein Interview mit dem SEO (Search Engine Optimisation)-Experten Oliver Hauser, der sich mit den Auswirkungen von Domain-Endungen auf die Algorithmen von Suchmaschinen beschäftigt und dazu ein umfangreiches Whitepaper erstellt hat. Darin wird Schritt für Schritt erklärt, worauf die Kunden bei der Auswahl ihrer Domain achten müssen. Ebenfalls im Rückblick enthalten ist ein Interview mit „Oma Elfriede“, der Heldin aus der Nic.at-Jubiläumskampagne. Sie hat Internetpioniere und Verlagsleiterinnen interviewt und einige Expertinnen und Experten mit kniffligen Fragen sprachlos gemacht. Der Jahresrückblick steht ab sofort zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Johnson & Johnson Services Inc., Teil des gleichnamigen, weltweit tätigen amerikanischen Pharmazie- und Konsumgüterherstellers aus New Jersey, trennt sich von der neu eingeführten Top Level Domain .baby. Ende des Jahres 2018 veröffentlichte die Internet-Verwaltung ICANN ein zweiseitiges „Assignment and Assumption Agreement“, wonach die .xyz-Registry XYZ.COM LLC alle Rechte aus dem „Registry Agreement“ mit Johnson & Johnson übernimmt. Über Gegenleistungen von XYZ.COM LLC wurde bisher nichts bekannt. Per 31. Dezember 2018 melden die Statistik-Experten von ntldstats.com 628 registrierte .baby-Domains, was den strengen Vergaberegelungen geschuldet sein dürfte; daran hält XYZ.COM LLC aber nicht mehr fest. Unter nic.baby verrät die neue Verwalterin bereits, dass .baby künftig praktisch jedermann offen stehen soll. Allerdings plant XYZ.COM LLC offenbar zuvor eine gesonderte Startphase; darauf deutet zumindest die Ankündigung von „Launch Policies“ hin. Wann es soweit ist, lässt XYZ.COM LLC derzeit aber noch offen.

Das britische „Department for Culture, Media and Sport“ hat angesichts des bevorstehenden Brexit am 29. März 2019 einen Leitfaden für Inhaber von .eu-Domains mit Sitz innerhalb des Vereinigten Königreichs veröffentlicht. Der Leitfaden verweist auf die Hinweise der EU-Kommission, wonach natürliche Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ebenso wie dort errichtete Unternehmen und Organisationen nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren oder registriert zu halten. Allen Betroffenen empfiehlt die Behörde, auf alternative Endungen wie .com, .net, .co.uk oder .org auszuweichen, da EURid berechtigt ist, den Registrierungsvertrag für .eu zu kündigen. Die zuletzt veröffentlichten Zahlen von EURid deuten darauf hin, dass etwa 273.000 .eu-Domains unter diese Regelung fallen könnten. Damit scheint sich die britische Regierung auf einen „harten“ Brexit einzustellen; nicht auszuschließen ist jedoch, dass es zu einer Verständigung mit der EU kommt, in deren Rahmen entweder längere Übergangsfristen vereinbart werden oder Personen aus dem Königreich sogar dauerhaft berechtigt bleiben, ihre .eu-Domains zu behalten.

Den „Jahresrückblick 2018“ von Nic.at finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1977

Das „Assignment and Assumption Agreement“ für .baby finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1978

Den Leitfaden der britischen Regierung zu .eu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1979

Quelle: nic.at, icann.org, gov.uk

BGH – KEINE-VORWERK-VERTRETUNG.DE ZURÜCK IN KÖLN

Vor nicht allzu langer Zeit berichteten wir von einer Entscheidung des OLG Köln im Streit unter anderem um die Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de, bei welcher der Domain-Inhaber weitestgehend verloren hatte. Schon im Juni 2018 hatte der Bundesgerichtshof über die Sache entschieden. Uns liegt mittlerweile das BGH-Urteil vor. Die Sache geht zurück an das OLG Köln. Der Rechtsstreit ist umfangreich, wir beschäftigen uns lediglich mit den domain-rechtlichen Fragen.

Vorwerk ging gegen den Inhaber der Domain keine-vorwerk-vertretung.de vor. Dieser hatte die Domain im August 2006 nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Vorwerk registriert und seit Januar 2007 mit seiner Homepage verknüpft. Er betreibt darunter einen Online-Shop, über den er gebrauchte und als generalüberholt bezeichnete Vorwerk-Staubsauger sowie Zubehör und Ersatzteile für Vorwerkprodukte unter anderem auch von Drittherstellern vertreibt. Die Klägerin sieht ihre Markenrechte durch den Domain-Namen verletzt; sie beanstandet ausserdem die Google-Anzeigen des Beklagten sowie Inhalte in seinem Online-Shop. Die Klägerin ist der Ansicht, der Beklagte nutze die Domain blickfangmäßig, er erziele mit ihr besondere Aufmerksamkeit für seinen Online-Shop. Sie beantragte unter anderem, der Beklagte habe es zu unterlassen, unter der streitigen Domain einen Online-Shop für Staubsauger und Staubsaugerzubehör zu betreiben. Der Beklagte hielt dem entgegen, mit dem Domain-Namen würden Verbraucher eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Vorwerkvertretung handele. Die Verwendung der Domain sei mit einer Mitarbeiterin der Klägerin abgesprochen. Mit der lang andauernden Nutzung der Internetseite habe die Domain ein Google-Rating erreicht, das durch die Änderung der Domain zerstört würde; hierin liege ein schutzwürdiger Besitzstand. Vor dem Landgericht Köln war die Klägerin weitestgehend erfolgreich; es untersagte dem Beklagten die Nutzung der streitigen Domain (Urteil vom 21.07.2015, Az. 81 O 152/13). Dagegen legte dieser Berufung zum Oberlandesgericht Köln ein. Die Klägerin legte ihrerseits ebenfalls Berufung ein. Das OLG Köln wies die Berufung des Beklagten zurück; die klägerische Berufung sah es als überwiegend begründet an und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, insbesondere den Unterlassungsanspruch der Klägerin hinsichtlich der Domain keine-vorwerk-vertretung.de (Urteil vom 30.09.2016, Az. 6 U 131/15). Das OLG Köln ließ die Revision zu, was die Beklagte nutzte, um diesen Streit vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen.

Der BGH hatte über die Revision bereits im Juni 2018 entschieden und das Urteil des OLG Köln, soweit es zum Nachteil des Beklagten erging, aufgehoben; er wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach Köln (Urteil vom 28.06. 2018, Az.: I ZR 236/16). Wesentlicher Kritikpunkt des BGH an der Entscheidung aus Köln im Hinblick auf den Anspruch auf Unterlassung (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG), die Domain keine-vorwerk-vertretung.de für einen Online-Shop für Staubsauger und Staubsaugerzubehör zu betreiben, war, dass das OLG Köln keine Feststellungen zu der Frage getroffen hat, ob der Anspruch auf Unterlassung der Nutzung wegen einer Erschöpfung des Markenrechts der Klägerin nach § 24 MarkenG ausgeschlossen ist. Die Erschöpfung tritt ein, wenn Waren, die eine Markenbezeichnung tragen, mit der Zustimmung des Markeninhabers im Inland oder in Europa in Umlauf gebracht wurden. In einem solchen Fall hat der Markeninhaber kein Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke für die Waren zu benutzen. Für diesen Punkt hatte das OLG Köln die Prüfung des § 24 MarkenG versäumt. Die zu einer anderen Frage getroffenen Feststellungen des OLG Köln reichten dem BGH nicht aus, eine Prüfung des § 24 MarkenG vorzunehmen, weshalb er zugunsten des Beklagten vom Vorliegen der Erschöpfung ausging. Damit hatte die Zuerkennung eines Anspruchs der Klägerin aus § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG auf Unterlassung der Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de keinen Bestand.

Auch in anderen Punkten stellte der BGH Fehler seitens des OLG Köln fest. Allerdings bestätigte er auch in vielen Punkten, dass das OLG die Rechtslage korrekt geprüft und eingeschätzt hat. Doch an kleinen, aber entscheidenden Stellen lagen Mängel vor, die dem Beklagten im Hinblick auf die Revision Recht gaben, weshalb die Sache nun zur erneuten Prüfung zurück an das OLG Köln ging.

Die BGH-Entscheidung im Streit um keine-vorwerk-vertretung.de finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1980

Die Entscheidung des OLG Köln über die Domain keine-vorwerk-vertretung.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1597

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, beckmannundnorda.de, eigene Recherche

DOMAIN-KING – PORTFOLIO-DEALS IN DER KRISE

Das Domain-Handelsjahr 2018 zeigte einige hervorragende Domain-Verkäufe und im Ganzen ein gutes Ergebnis. Doch Rick Schwartz beobachtet fehlende Liquidität unter den Domainern und diagnostiziert das daran, dass er als „Domain-King“ nicht mehr nur einfach ein oder zwei Domains angeboten bekommt. Ihn schreiben Domainer an, die ihr ganzes Domain-Portfolio verkaufen wollen.

Laut Rick Schwartz, dem Domain-King, wollen viele Domainer aus dem Domain-Geschäft aussteigen und dazu ihre kompletten Domain-Portfolios verkaufen. Der Portfolio-Verkauf kann ein lukratives Geschäft sein. In den vergangenen Jahren konnten etwa Michael Berkens für vermutete US$ 35,5 Mio. und Kevin Ham für US$ 10 Mio. ihre Portfolios an GoDaddy verkaufen. Zumindest Berkens ist aber weiterhin als erfolgreicher Domainer tätig. Doch seit diesen spektakulären Deals hört man nichts mehr von solchen Geschäften. Schwartz macht da mehrere Faktoren aus. In einem Blogpost vom Oktober 2018 konstatiert er, dass Domainer zur Zeit ihre Portfolios verkaufen, weil dieser Vermögenswert gleichzeitig eine Belastung ist: die Registrierungsgebühren fallen jährlich an. Jedoch weisen nach seiner Einschätzung die angebotenen Portfolios keine brauchbaren Domains auf. Selbst Portfolios mit guten Domains finden keine Käufer. Die Nachfrage nach Domains, so Schwartz, ist gering und Domainer sind aktuell finanziell schwach aufgestellt, weshalb sie nicht kaufen können. Damit ist die Volatilität des Marktes eingeschränkt, und die Katze beisst sich in den Schwanz.

Aber wie gesagt, GoDaddy kauft Portfolios. Da GoDaddy, zumindest laut Schwartz, keine Ahnung von guten Domains hat, welchen Preis sie haben und wie man sie verkauft, hält das Unternehmen dabei nur nach Portfolios Ausschau, die eine hohe Quote an Drei-Zeichen-Domains aufweisen. Schwartz selbst bekommt für sein, wie er schreibt, „pretty decent portfolio“, keine Angebote. Er selbst sieht sich als Rentner und würde sein Portfolio gerne für einen Pauschalbetrag verkaufen. Schwartz baut darauf, dass sich die Marktverhältnisse klären, wenn die neuen Endungen zu sterben beginnen. Nach seiner Beobachtung bleibt dabei aber unklar, wie wieder Geld in die Domain-Szene kommen soll, wo doch Domainer gerade verzweifelt versuchen, ihre Domains zu verkaufen und aus der ganzen Sache rauszukommen. Andererseits implodiere gerade die Social Media-Blase. Facebook, Twitter und Google mussten sich 2018 entblössen und ihr wahres Gesicht zeigen. Immer mehr Nutzer wandern deshalb von diesen Plattformen ab und schauen wieder nach Domains.

Die Position, die Schwartz einnimmt, ist wie immer die des Domainers. Die Domain-Industrie im Ganzen wächst allerdings weiter. Auch im vergangenen Jahr wurden wieder mehr Domain-Namen als im Vorjahr registriert. Einigen neuen Registries geht es sicher nicht so gut, und tatsächlich lässt der Markt für neue Domain-Endungen zu wünschen übrig. Doch dieser Markt ist noch sehr jung und noch lange nicht etabliert. Allerdings reicht es da für herausragende Verkäufe, wie etwa die von online.casino für US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-), vacation.rentals für US$ 500.300,- (ca. EUR 403.468,-) und home.loans US$ 500.000,- (ca. EUR 403.226,-). Diese Domains gingen aber nicht an Domain-Investoren, sondern direkt an Endkunden. Für Domain-Investoren mögen sich die neuen Endungen nicht auszahlen, doch Endkunden wissen sie zu nutzen.

Mehr über die großen Portfolio-Deals in den vergangenen Jahren unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1636
> https://www.domain-recht.de/verweis/1981

Quelle: ricksblog.com, eigene Recherche

PACKET.COM – VOLLE PACKUNG FÜR US$ 350.000,-

Die vorvorvergangene Domain-Handelswoche, eine der letzten des Jahres 2018, erfreute nochmals mit hervorragenden Preisen. Mit packet.com und deren Preisschild von US$ 350.000,- (ca. EUR 307.018,-) sowie einer weiteren Domain zu einem sechsstelligen Preis schloss das Domain-Handelsjahr 2018 insgesamt sehr gut.

Die Domain packet.com kostete US$ 350.000,- (ca. EUR 307.018,-) und landete damit auf Platz 20 der Jahresbestenliste 2018. Ein Internetinfrastrukturanbieter hat sich die Domain besorgt, um unter anderem Cloud-Dienste anzubieten. Für US$ 100.000,- (ca. EUR 87.719,-) zeigte sich mit ore.com eine zweite hochpreisige Domain, die allerdings keine Inhalte bietet. Zwei weitere .com-Domains erzielten gute Preise: ntd.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR 65.789,-) und lofis.com mit EUR 55.000,-. Nicht so hochpreisig war pacifiers.com zu US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-), jedoch erzielte sie deutlich mehr als noch im Juli 2016, als sie lediglich US$ 5.600,- einbrachte. In ähnlichen Regionen bewegte sich fridley.com mit ihren US$ 7.602,- (ca. EUR 6.668,-), die den im August 2008 erzielten Preis von US$ 3.500,- mehr als verdoppelte.

Die deutsche Endung .de sorgte für gute Zahlen bei den Länderendungen: pro.de war mit ihrem Preis von EUR 25.000,- die teuerste Domain bei den Länderendungen. Außerdem lieferte .de mit sechs weiteren – freilich nicht mehr so hochpreisigen – Verkäufen auch die Höchstzahl verkaufter Domains unter den ccTLDs. Ebenfalls stark war die spanische cloud.es, die es auf EUR 18.500,- brachte und mit einer zweiten Domain, elciclista.es zum Preis von EUR 3.999,-, erneut nicht schlecht da stand. Erwähnenswert ist in jedem Falle noch die montenegrinische Domain hypnotize.me, die hervorragende US$ 11.999,- (ca. EUR 10.525,-) erzielte.

Für die neuen generischen Endungen sprang lediglich king.sale mit US$ 2.600,- (ca. EUR 2.281,-) ins Feld. Die alten generischen Endungen .org und .net fuhren zumindest zwei erfreuliche Verkäufe auf: responsible.org erzielte US$ 29.888,- (ca. EUR 26.218,-) und zeigt eine noch unfertige Website; info.net konnte US$ 17.588,- (ca. EUR 15.428,-) generieren und nötigt einem ungefragt und im besten Falle den Adobe Flashplayer auf, möglicherweise handelt es sich sogar um Malware. Die letzten Ergebnisse von 2018 sahen sehr erfreulich aus und stellen einen guten Abschluss dar – auch wenn aktuell noch ein paar Zahlen für 2018 ausstehen.

Länderendungen
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pro.de – EUR 25.000,-
trintech.de – EUR 2.826,-
mysurprise.de – EUR 2.650,-
cvmaker.de – EUR 2.500,-
fotoheld.de – EUR 2.500,-
lovemyjob.de – EUR 2.500,-
derdivan.de – EUR 2.000,-

cloud.es – EUR 18.500,-
elciclista.es – EUR 3.999,-

hypnotize.me – US$ 11.999,- (ca. EUR 10.525,-)
strategic.eu – EUR 6.000,-
vou.se – EUR 5.000,-
elka.eu – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.947,-)
tengo.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
hotelpay.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.342,-)
look.to – US$ 3.588,- (ca. EUR 3.147,-)
hus.be – EUR 3.040,-
simkarte.ch – EUR 2.490,-
swissmedicalcenter.ch – EUR 2.490,-
zume.in – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.193,-)

Neue Endungen
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king.sale – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.281,-)

Generische Endungen
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responsible.org – US$ 29.888,- (ca. EUR 26.218,-)
info.net – US$ 17.588,- (ca. EUR 15.428,-)
smartsociety.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
wellbeingalliance.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
nationalparalegal.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.193,-)
1r.net – US$ 2.434,- (ca. EUR 2.135,-)
climateregistry.org – US$ 2.423,- (ca. EUR 2.125,-)
houseofdebt.org – US$ 2.110,- (ca. EUR 1.851,-)
crisispapers.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.851,-)

.com
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packet.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 307.018,-)
ore.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 87.719,-)
ntd.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 65.789,-)
lofis.com – EUR 55.000,-
cwr.com – EUR 19.950,-
arbeit.com – EUR 19.500,-
xnk.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 18.421,-)
fridges.com – US$ 20.089,- (ca. EUR 17.622,-)
spielwaren.com – EUR 13.500,-
bettybingo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
eresearch.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
hapo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
lacasadelasflores.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.965,-)
socialbetting.com – EUR 9.000,-
pacifiers.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
purefood.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
agecheck.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
spotscan.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.895,-)
babyboy.com – US$ 8.138,- (ca. EUR 7.139,-)
fridley.com – US$ 7.602,- (ca. EUR 6.668,-)
backupall.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-)
bipartisan.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-)
telepay.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.053,-)
rabona.com – EUR 6.000,-
fsji.com – US$ 6.400,- (ca. EUR 5.614,-)
data4life.com – US$ 5.700,- (ca. EUR 5.000,-)
dealsfortwo.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.825,-)
supplyshop.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.825,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – AGENDA FÜR 18. @KIT-KONGRESS 2019

Der renommierte „@kit-Kongress“ des Bayreuther Vereins @kit eV kehrt im März 2019 zurück nach Berlin. @kit veranstaltet den Kongress wie immer in den vergangenen Jahren zusammen mit der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Die Veranstaltung erstreckt sich erstmals über drei Tage.

Alle Jahre wieder findet zumindest ein Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht eV (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH statt. Der 18. @kit-Kongress und das 8. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich in diesem Jahr erstmals über drei Tage, vom 27. bis 29. März 2019, allerdings nicht wie ursprünglich gemeldet im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Der erste Tag ist als @kit-Tagung gelabelt, widmet sich der „Künstliche Intelligenz“ und findet in den Räumlichkeiten von Google Germany statt. Die eigentliche Tagung, am 28. und 29. März, wird in der Telefónica-Hauptstadtrepräsentanz in Berlin abgehalten. Während die Tagung zumindest eine Referentin aufweist, Frau Anna-Verena Noether, die zum Thema „Politische Perspektiven auf künstliche Intelligenz in Deutschland und der EU“ referiert, sieht es beim Kongress im Vergleich zu den Vorjahren mau mit Referentinnen aus. Die Themen erstrecken sich von der Digitalisierung im Allgemeinen über datenschutzrechtliche Fragen bis hin zu Upload-Filtern.

Der 18. @kit-Kongress und das 8. Forum „Kommunikation & Recht“ nebst der @kit-Tagung finden vom 27. bis zum 29. März 2019 zunächst bei der Google Germany GmbH, Tucholskystraße 2 in 10117 Berlin, und dann bei Telefónica Deutschland, Unter den Linden 26 in 10117 Berlin statt. Das übliche Get-together findet am 27. März 2019 nach der Tagung bei Google statt. Die Teilnahmegebühren liegen zwischen EUR 40,- und EUR 589,-, je nach Status und Tagen, an denen man teilnimmt.

Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress unter:
> http://ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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