Domain-Newsletter

Ausgabe #938 – 11. Oktober 2018

Themen: .com – Petition gegen Gebührenerhöhung gestartet | Statistik – .br bricht durch die 4-Mio-Mauer | TLDs – Neues von .epost, .homes und .se | UDRP – Kreuzfahrer verliert Streit um costa.com | hanit.com – Beschwerdeführer war Domain-Hijacker | 08.net – zwei Ziffern bringen US$ 87.000,- | Barcelona – 63. ICANN Meeting im Oktober 2018

.COM – PETITION GEGEN GEBÜHRENERHÖHUNG GESTARTET

Mit ungewöhnlichem Widerstand muss sich die .com-Registry VeriSign Inc. derzeit auseinandersetzen: über eine Online-Petition will die Internet Commerce Association (ICA) verhindern, dass VeriSign an der Gebührenschraube für .com-Domains dreht.

Als im Jahr 1983 das Domain Name System entworfen und zwei Jahre später mit symbolics.com die erste .com-Domain registriert wurde, dürften selbst kühne Visionäre nicht geahnt haben, dass sich die Domain Name Industry zu einem Geschäft entwickelt, in dem Milliardenbeträge bewegt werden. Wirtschaftlich am meisten profitiert haben dürfte davon die .com-Registry VeriSign Inc.; aktuell sind weltweit 137,6 Millionen .com-Domains registriert, die zweiterfolgreichste Endung .de kommt auf „nur“ 16,2 Millionen Domains. Dabei erhält VeriSign eine „registry fee“ in Höhe von aktuell US$ 7,85, wenn eine .com-Domain registriert oder – in der Regel nach einem Jahr – verlängert wird; bei 137,6 Millionen .com-Domains bedeutet das Einnahmen in Höhe von satten US$ 1.080.160.000,- pro Jahr. Daher gilt der Registry-Vertrag für .com als äußerst lukrativ, zumal VeriSign berechtigt war, die „registry fee“ innerhalb von sechs Jahren vier Mal um sieben Prozent anzuheben; dieses Recht hat VeriSign auch voll ausgeschöpft. Allerdings rückt nun auch das Ende des Registry-Vertrages näher; ab dem 30. November 2018 kann er neu verhandelt werden. Die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) der US-Regierung hatte sich hierfür das Recht vorbehalten, im Fall der Verlängerung des Registry-Vertrages auch das „Cooperative Agreement“ zu verlängern, das bis in das Jahr 2024 hinein läuft und die Möglichkeit vorsieht, die „registry fee“ auf US$ 7,85 zu deckeln. Ob die US-Regierung von dieser Preisobergrenze Gebrauch macht, ist offen.

Zumindest die ICA befürchtet nun, dass die Preisobergrenze entfällt, und hat daher eine Petition gestartet, mit der es VeriSign von ICANN und der NTIA verboten werden soll, die Gebühren zu erhöhen. Die Lobby-Vereinigung, in der Branchengrößen wie GoDaddy, Namecheap, Escrow.com und Sedo vertreten sind, nennt dabei zahlreiche Informationen, die VeriSign als eine Art Gelddruckmaschine präsentieren sollen. So habe VeriSign in den vergangenen fünf Jahren Gewinne von US$ 2,5 Milliarden erwirtschaftet; die vier höchsten Unternehmensvertreter hätten 2017 zusammen rund US$ 18 Millionen verdient. Die Umsatzrendite liege bei 60 Prozent, und der Aktienkurs sei von US$ 49,50 (2013) auf US$ 151,- (2018) gestiegen. Beim Umsatz pro Mitarbeiter liege VeriSign noch vor Visa, Microsoft, Intel und Paypal. Insgesamt zähle VeriSign als eine „The Most Profitable Company You’ve Never Heard Of“. Würde die „registry fee“ um lediglich US$ 1,- steigen, würden die Verbraucher weltweit mit zusätzlichen US$ 137 Millionen belastet, die zu einem weit überwiegenden Teil in die Taschen von VeriSign fliessen. Ziel der Petition sei es, den Verbrauchern eine Stimme zu geben und die Erhöhung der Gebühren dauerhaft zu verhindern. Andere Kritiker fordern, dass der Vertrag öffentlich ausgeschrieben werden muss, um der VeriSign-Konkurrenz wie Afilias und Neustar eine Chance zu geben und günstigere Preise für die Domain-Inhaber zu erreichen.

Bisher haben sich über 1.500 Personen der Petition angeschlossen, das angestrebte Ziel liegt bei vorerst 2.500. Für die Domain-Inhaber hat die Diskussion unmittelbar keine Auswirkung, da die „registry fee“ lediglich den Verkaufspreis an die Registrare betrifft und keinerlei zusätzliche Leistungen rund um eine Domain enthält. Mittelbar könnten die Domain-Registrare jedoch gezwungen sein, eine mögliche Preiserhöhung an die Kunden und Domain-Inhaber weiterzugeben.

Die Petition finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1928

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://stopthepriceincreaseof.com/

Quelle: stopthepriceincreaseof.com, change.org

STATISTIK – .BR BRICHT DURCH DIE 4-MIO-MAUER

Im Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern auch die Registrierungszahlen: zahlreiche wichtige Domain-Endungen büßten im September 2018 an Domains ein. Gut, dass Brasiliens Landesendung .br da für Samba sorgt.

Nachdem uns im August sowohl .org, .info als auch .biz mit zum Teil geringen Zuwächsen erfreut haben, war es im September mit der Euphorie vorbei. Mit Ausnahme von .com, die stramm auf die 140 Millionen zumarschiert, verlieren alle weltweit wichtigen generischen Domains an Registrierungen. Negativ fiel vor allem .info auf, die rund 73.000 Domains leichter notiert; immerhin war ihr Anstieg im August 2018 dafür sechsstellig. Offenbar so gar nicht mehr die Kurve bekommt .net; die nach .com wichtigste „legacy TLD“ kennt seit Monaten nur einen Abwärtstrend und ist weiter denn je davon entfernt, .de als zweiterfolgreichste Top Level Domain abzulösen. Doch auch .de musste Federn lassen; das deutsche Länderkürzel verliert unter dem Strich in den vergangenen vier Wochen über 15.000 Domains netto.

Bei den nTLDs dominiert unverändert .top den Markt. Dank eines Zugewinns von knapp 190.000 Domains konnte die neue Endung ihren Vorsprung gegenüber der zweitplatzierten .loan, die an die 30.000 Domains verliert, erneut ausbauen. Erholt zeigte sich auch die Endung .xyz, die nach einem Verlust von gut 22.000 Domains im August 2018 nun um knapp 70.000 Domains höher notiert. Nach einem Bericht des indischen Hosters Resellerclub waren zuletzt vor allem Domains mit den Endungen .site, .icu, .top und .online besonders gefragt. Vor allem .site habe mit 335 Prozent gegenüber dem Vormonat deutlich an Aufschwung gewonnen. Mit 559.206 registrierten Domains zum 1. Oktober 2018 schafft es .site zwar damit in die Top 10 der nTLDs, hat aber noch gehörig Potential für weiteres Wachstum. Fasst man sämtliche 1.212 delegierten nTLDs zusammen, so verzeichnen sie eine Gesamtregistrierungszahl von 25.646.596, ein Plus von 413.619 gegenüber dem Vormonat.

Noch mehr Grund zum Feiern als sonst üblich hat man am Zuckerhut. NIC.br, Verwalterin der brasilianischen Länderendung .br, hat mitgeteilt, dass erstmals mehr als vier Millionen Domains unter .br registriert sind. Geknackt wurde die Marke offenbar am 24. September 2018; an diesem Tag sprang der Domain-Zähler auf 4.000.260. Dabei operiert NIC.br mit einem eher ungewöhnlichen Geschäftsmodell: statt auf kurze .br-Domains zu setzen, müssen die Nutzer unter mehr als 120 Sub-Domains wie .blog.br, .wiki.br, .eng.br oder .adv.br wählen; mehr als 90 Prozent aller Registrierungen verzeichnet aber .com.br. Deutlich niedriger, aber dafür um so exklusiver sind die Registrierungszahlen unter der britischen Regierungsdomain .gov.uk: wie das Cabinet Office bekanntgab, waren per 1. Oktober 2018 exakt 3.020 Adressen mit dieser Endung vergeben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 82 Domains; die Regierungsbehörden auf der Insel machen also langsam, aber beständig Gebrauch von ihrer Endung. Besonders erfreulich: von major-hazards.gov.uk hat man sich getrennt – offenbar schätzt man die Sicherheitslage etwas günstiger ein.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.211.570 – (Vergleich zum Vormonat: – 15.151)
.at – 1.294.894 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.538)
.com – 137.576.257 – (Vergleich zum Vormonat: + 647.699)
.net – 14.086.970 – (Vergleich zum Vormonat: – 54.714)
.org – 10.385.742 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.539)
.info – 5.440.794 – (Vergleich zum Vormonat: – 73.717)
.biz – 2.252.993 – (Vergleich zum Vormonat: – 10.747)
.eu – 3.661.862 – (Vergleich zum Vormonat: – 12.177)

.top – 3.676.779 – (Vergleich zum Vormonat: + 186.132)
.loan – 2.260.329 – (Vergleich zum Vormonat: – 31.296)
.xyz – 2.094.406 – (Vergleich zum Vormonat: + 68.521)

(Stand 1. Oktober 2018)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Statistiken finden Sie unter:
> http://www.ntldstats.com

Quelle: nic.br, publictechnology.net, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EPOST, .HOMES UND .SE

Die Zahl der Marken-Endungen, die sich aus dem Domain Name System zurückziehen, steigt weiter an: diesmal hat die Deutsche Post AG den Vertrag für .epost gekündigt. Dagegen löst .homes alle Fesseln, während die .se-Registry ihr Registrar-Geschäft verkauft – hier unsere Kurznews.

Die Deutsche Post AG trennt sich von ihrer neuen Domain-Endung .epost: mit Schreiben vom 24. September 2018 kündigte das Logistik- und Postunternehmen den Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN. Wie praktisch alle .brand-Betreiber zuvor, beruft sich die Post auf Sektion 4. 4 b) des Registry-Agreements, das eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Weitere Gründe teilt das Unternehmen in seinem Schreiben nicht mit. Abgesehen von der obligatorischen nic.epost sind unter .epost bisher keine Domains registriert. Daneben hatte sich das Bonner Unternehmen 2012 bei ICANN noch um die Endungen .deutschepost, .dhl und .trust beworben, wobei man die Bewerbung um .deutschepost frühzeitig freiwillig zurückgezogen und .trust im Jahr 2014 an die in Manchester ansässige NCC Group PLC verkauft hat. Damit verbleibt der Deutschen Post AG noch .dhl, die mit neun registrierten Domains allerdings nur in sehr überschaubarem Rahmen genutzt wird.

DERHomes LLC, zur US-amerikanischen Dominion Enterprises gehörende Registry der neuen Top Level Domain .homes, sprengt alle Ketten: mit dem Beginn der Live-Phase am 14. Januar 2019 können .homes-Domains von jedermann weltweit zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden. Damit entfällt das bisherige Nexus-Requirement ersatzlos, das einen „bona-fide nexus to the .homes sector“ verlangt. Zugleich sollen die Gebühren deutlich sinken; aktuell liegen sie je nach Domain-Registrar bei rund US$ 150,- im Jahr. Weiterhin im Angebot sind .homes-Premium-Domains, wobei die erhöhten Gebühren lediglich bei der Erstregistrierung anfallen; die jährliche Verlängerung ist also dann erheblich günstiger. Derzeit sind rund 420 Domains unter .homes registriert, sie stammen weit überwiegend aus der Sunrise-Phase, die bereits am 6. Mai 2016 geendet hat. Neben .homes verwaltet Dominion Enterprises auch noch .autos, .boats, .yachts und .motorcycles; bis auf .autos sind auch die übrigen Top Level Domains weitgehend liberalisiert und von Registrierungsbeschränkungen befreit worden.

Die in Stockholm ansässige Internetstiftelsen i Sverige (IIS), Verwalterin der schwedischen Länderendung .se, trennt sich von ihrem Geschäftszweig „.se direkt“. Ähnlich wie das Angebot DENICdirect der .de-Registry DENIC erlaubt „.se direkt“ seit dem Jahr 2009 die Registrierung von .se-Domains unmittelbar über die Registry, also ohne einen Domain-Registrar, aber auch ohne zusätzliche Leistungen wie das lukrative Webhosting. Der aktuelle Domain-Bestand liegt bei 121.836 verwalteten .se-Domains, verteilt auf 87.852 Kunden, darunter 66.819 Unternehmen. Nach Angaben von IIS hat sich der Bestand in den vergangenen zehn Jahren nur wenig geändert. Der Umsatz lag im Jahr 2017 bei etwa EUR 3,3 Millionen, soll im Jahr 2018 aber geringfügig niedriger sein. Als Übernahmestichtag ist der 1. Januar 2019 geplant; der Übernehmer muss als .se-Registrar akkreditiert sein. Interessenten können sich bis zum 17. Oktober 2018 melden, der „Gewinner“ soll am 1. November 2018 bekanntgegeben werden.

Das Kündigungsschreiben für .epost finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1929

Quelle: icann.org, onlinedomain.com, iis.se

UDRP – KREUZFAHRER VERLIERT STREIT UM COSTA.COM

Die italienische Kreuzschifffahrtsgesellschaft Costa sah ihre Markenrechte durch die Domain costa.com verletzt. Nachdem der Domain-Inhaber US$ 1 Mio. für die Domain verlangte, startete die Gesellschaft ein UDRP-Verfahren und lernte dabei, dass man sich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand befindet.

Die Costa Croceriere S.P.A., eine Kreuzschifffahrtsgesellschaft aus Italien, sah ihre Markenrechte durch die Domain costa.com verletzt. Das Unternehmen ist seit dem Jahr 1948 auf dem Kreuzschifffahrtsmarkt aktiv und weltweit unter dem Namen des Gründers „Costa“ bekannt. Sie ist Inhaberin zahlreicher Marken, die den Begriff „Costa“ enthalten und bis in das Jahr 1989 zurückreichen; seit 2014 ist sie auch Inhaberin einer EU-Marke „COSTA“. Zudem ist sie Inhaberin der Domain costa.it. 1997 wurde das Unternehmen von der US-amerikanischen Kreuzschifffahrtsgruppe Carnival Corporation & PLC gekauft. Sie sieht ihre Rechte durch die Domain costa.com verletzt, die nur wenige Monate nach der Übernahme durch Carnival am 24. Oktober 1997 registriert wurde. Der Inhaber der Domain versteckte sich hinter einem Privacy-Service. Er ist Domain-Investor und bot unter der Domain Pay-per-Click-Werbung unter anderem für Kreuzfahrten an, wobei mindestens ein Link zu einem Wettbewerber von Costa führte. Im November 2017 verlangte der Inhaber für seine Domain US$ 1 Mio. Costa strengte daraufhin vor der WIPO ein UDRP-Verfahren mit dem Antrag an, die Domain costa.com auf sie zu übertragen.

Der Domain-Inhaber hielt entgegen, bei „Costa“ handele es sich um ein spanisches Wort, das übersetzt „Küste“ bedeute. Aus diesem Grund habe er es, wie andere allgemeine Begriffe aus dem Spanischen und Portugiesischen, als Domain und Investition registriert. Als er costa.com 1997 registrierte, war ihm die Beschwerdeführerin nicht bekannt. Er glaube nicht, dass irgendjemand den Begriff „costa“ für sich alleine beanspruchen könne, zumal es zahlreiche Parteien gibt, die den Begriff für sich nutzen, wie „Costa del Mar“ (Sonnenbrillen) oder „Costa Coffee“. Der Begriff „Costa“ ist beim US-Markenamt in über 200 streitige Markenanmeldungen verwickelt. Er sei jetzt 21 Jahre Inhaber der Domain und habe sie nie einem Dritten zum Kauf angeboten. Die Beschwerdeführerin habe, 21 Jahre nach Registrierung der Domain, ihren Anspruch verwirkt und es liege wohl ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) vor. Die UDRP-Entscheidung erging in einem Dreier-Panel, besetzt mit Steven A. Maier als Vorsitzendem sowie Anna Carabelli und The Hon Neil Brown Q.C. als Beisitzende.

Das Dreier-Panel wies die Beschwerde ab, verneinte aber auch ein Reverse Domain Name Hijacking der Beschwerdeführerin (WIPO-Case No. D2018-1632). Bei der Frage der Identität von Marke und Domain waren sich die Panelisten einig. Sie betonten, es sei bei diesem Element der UDRP nicht relevant, wann die Marke eingetragen wurde, nur dass eine solche eingetragen ist. Die Meinungen der drei gingen jedoch bei der Frage des Rechts oder eines berechtigten Interesses seitens des Gegners an der Nutzung der Domain auseinander. Während Maier und Carabelli meinten, wegen des Links auf einen Wettbewerber der Beschwerdeführerin auf der Pay-per-Click-Seite unter costa.com nutze der Gegner sie eher, um an der Marke der Beschwerdeführerin zu partizipieren als dass er sie in ihrer Wortbedeutung „Küste“ nutze, und dazu sei er nicht berechtigt, zeigte sich Brown anderer Ansicht, die er ausführlich darlegte: Brown geht, zusammengefasst, davon aus (und dabei griff er auf seine eigene Recherche mit archive.org zurück), dass der Gegner die Domain ganz überwiegend im Sinne der Wortbedeutung nutze. Der einzelne Link auf einen Wettbewerber der Beschwerdeführerin, der erst seit kurzer Zeit vorhanden ist, mache die 21jährige, insgesamt allgemeine Nutzung der Domain nicht rechtswidrig.

Bei der Frage nach der bösgläubigen Registrierung und Nutzung zeigte sich das Panel wieder einig: Die Beschwerdeführerin scheitere daran, heißt es in der Entscheidung, die Behauptung, der Gegner habe die Domain bösgläubig registriert, zu untermauern. Sie habe seinerzeit keine reine Marke „Costa“ gehalten, sondern „Costa“ immer mit einem Zusatz als Marke eingetragen. Außerdem handele es sich einerseits um einen spanischen Begriff, aber auch um einen Begriff, der zu jeder Zeit von vielen für verschiedenste Geschäfte genutzt wurde und wird. Darum gehe das Panel nicht davon aus, dass der Gegner und Internetnutzer, als er die Domain costa.com 1997 registrierte, an die Unternehmung der Beschwerdeführerin dachte. Auch der Umstand, dass die Domain kurz nach der Übernahme durch Carnival erfolgte, stelle keinen überzeugenden Grund zu der Annahme dar, dass Internetnutzer seinerzeit die Domain mit der Beschwerdeführerin in Zusammenhang brachten oder dass der Gegner sie gerade wegen der Unternehmung der Beschwerdeführerin registrierte. Auch der Verkaufspreis von US$ 1 Mio. spreche nicht für eine Bösgläubigkeit des Gegners; vielmehr sei es vernünftig für einen Domain-Investor, den Preis, den er für erzielbar hält, gegenüber Interessenten geltend zu machen. Damit wies das Panel die Beschwerde der Costa Croceriere S.P.A. zurück, und prüfte alsdann die Frage des Reverse Domain Name Hijackings. Hierbei war das Panel gnädig und ging davon aus, dass das angestrengte Verfahren einfach fehlgeleitet war, da die Beschwerdeführerin aufgrund des kreuzfahrtrelevanten Links auf der Pay-per-Click-Seite berechtigte Gründe für ein UDRP-Verfahren sah.

Auch wenn Panelisten untereinander nicht in allem einig sind, können sie doch zum gleichen Ergebnis kommen. Die abweichende Meinung von Brown hinsichtlich des Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Nutzung der Domain ist sehr lesenswert. Er nimmt dabei unter anderem auch Bezug auf eine frühere UDRP-Entscheidung (NAF Claim Number: FA1206001449605), bei der Costa del Mar (Sonnenbrillen) gegen den Inhaber von costa.com ebenfalls nicht erfolgreich war. Seinerzeit war die Konstellation etwas anders, weil sich unter der Pay-per-Click-Webseite kein Link zur Konkurrenz der damaligen Beschwerdeführerin befand; die Beschwerdeführerin war aber Inhaberin einer Marke „Costa“. Nichtsdestotrotz konnte Brown auf die Argumentation des damals einigen Dreier-Panels zurückgreifen, dass ebenfalls darauf verwies, dass es sich letztlich um einen allgemeinen spanischen Begriff handele. Ausschlaggebend war für Brown, dass es nicht auf die Nutzung der Domain im Zeitpunkt des UDPR-Verfahrens ankomme, sondern auf den gesamten Zeitraum der Nutzung: „The task of the Panel is to try to assess the substance and the reality of the use being made of the domain name. When that is done it is fair to conclude that until recent years it has been used solely for links pertaining to coastal matters in general and not cruise lines. This use of the domain name must therefore during that time have been legitimate.“

Die aktuelle WIPO-UDRP-Entscheidung über die Domain costa.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1930

Die ältere NAF-UDRP-Entscheidung über die Domain costa.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1449605.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

HANIT.COM – BESCHWERDEFÜHRER WAR DOMAIN-HIJACKER

Ein Kunststoffverarbeiter aus der Nähe des Flughafens Hahn sah unter anderem seine deutsche Marke aus 1997 durch die 2001 registrierte Domain hanit.com verletzt. Nachdem ihm der Preis für einen Ankauf der Domain zu hoch war, startete er ein UDRP-Verfahren vor der WIPO.

Die Hahn Kunststoffe GmbH mit Sitz am Flughafen Hahn bei Frankfurt, ein Kunststoffrecycler, der seit dem Jahr 1993 ein High-Tech Kunststoffprodukt mit dem Namen „HANIT“ produziert, sieht seine Rechte durch die Domain hanit.com verletzt. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Kanada. Gegner ist ein Koreaner, der die Domain hanit.com 2001 registrierte. Die Domain öffnet zu einer Verkaufsseite des Inhabers, unter der er Domains anbietet. 2016 sprach Hahn den Inhaber der Domain wegen eines Verkaufs der Domain an. Der verlangte US$ 20.000,-. Bei nochmaliger Nachfrage im Februar 2018 verlangte der Inhaber zunächst US$ 68.000,- für die Domain, ging dann aber auf US$ 60.000,- herunter. Dies nahm Hahn zum Anlass, vor der WIPO ein UDRP-Verfahren einzuleiten. Man trug vor, der Inhaber wolle die Domain zu einem exorbitanten Preis verkaufen. Die Beschwerdeführerin sei Inhaberin einer im Jahr 1998 registrierten deutschen Marke „HANIT“, sowie seit 2005 einer internationalen und seit 2006 einer EU-Marke. Der Inhaber von hanit.com sei ein professioneller Cybersquatter. Der Domain-Inhaber hielt entgegen, er sei Domain-Investor und habe zahlreiche kurze Domains wie die im Streit befindliche registriert, mit denen er über Pay-per-Click-Seiten Geld verdient. Die IR- und die EU-Marke der Beschwerdeführerin seien erst Jahre, nachdem die Domain registriert wurde, registriert worden. Die Beschwerdeführerin habe 17 Jahre auf ihren Rechten geruht; jetzt habe sie das UDRP-Verfahren als „Plan B“ gestartet, weil sie nicht bereit sei, die Domain für den von ihm genannten Preis zu kaufen.

Über diesen Streit entschied ein Panel aus drei Fachleuten: W. Scott Blackmer als Vorsitzender sowie Enrique Ochoa und The Hon Neil Brown Q.C. als Beisitzer. Sie wiesen nicht nur die Beschwerde der Hahn Kunststoffe GmbH zurück, sondern stellten zudem ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) ihrerseits fest (WIPO-Case No. D2018-1433). Das Panel kam zum einhelligen Ergebnis, dass die Marken der Beschwerdeführerin und die Domain, abgesehen von der Endung, identisch sind. Bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Nutzung der Domain wichen die drei etwas aus: Die Nutzung von Pay-perClick-Seiten ohne jede Verbindung zur Bedeutung des Domain-Namens erzeuge kein berechtigtes Interesse zugunsten des Gegners. Nichtsdestotrotz sei der Gegner als Domain-Investor berechtigt, mit dem Verkauf der Domain zu spekulieren. Darauf könne sich ein legitimes Interesse stützen. Da diese Frage allerdings im Grunde dieselben Tatsachen beinhalte, die im Zusammenhang mit der Bösgläubigkeit geprüft würden, könne man, so das Panel, die Sache auch abschließend bei der Erörterung des 3. Elements der UDRP behandeln. Und so wandte sich das Trio der Frage der Bösgläubigkeit zu. Hier stellte es als Schwachpunkt der Argumentation der Beschwerdeführerin heraus, dass der koreanische Domain-Inhaber bei Registrierung der Domain 2001 mit höchster Wahrscheinlichkeit von der deutschen Unternehmung und deren Produkten nichts wußte. Es bestand seinerzeit lediglich eine deutsche Marke und keine (oder kaum eine) Geschäftsverbindung nach Asien. Die Beschwerdeführerin hatte seinerzeit keine .com-Website, sondern lediglich eine .de-Seite. Der Gegner erklärte, er habe keinerlei Kenntnis von der Beschwerdeführerin gehabt. Diese Erklärung sei bei der Faktenlage nachvollziehbar. Dann hatte er die Domain hanit.com 15 Jahre gehalten, ohne dass er die Beschwerdeführerin kontaktiert hätte. Das widerspreche dem Vorwurf, er habe die Domain vorrangig registriert, um sie an die Beschwerdeführerin zu verkaufen. Auch der Vorwurf, der Gegner sei ein Cybersquatter, verfange nicht, da er zwar zahlreiche kurze Domain-Namen habe, aber sie gründen nicht auf Markenzeichen Dritter. Schließlich ergäbe sich auch nicht, dass die Nutzung von Pay-per-Click-Seiten unter der Domain jemals auf einen Wettbewerber der Beschwerdeführerin verwiesen hätten. Aufgrund dessen wies das Panel die Beschwerde zurück.

Damit aber nicht genug, prüfte das Panel noch, ob ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorläge. Der Gegner hatte diesen Vorwurf nicht artikuliert, doch für das Panel lag die Prüfung nahe. Und die Umstände deuteten für das Panel dahin, dass in der Tat die Beschwerdeführerin – dem Vorwurf des Gegners gemäß – mit dem UDRP-Verfahren einen „Plan B“ verfolgte, weil sie das Geld für einen Kauf der Domain hanit.com nicht ausgeben wolle. Womit sie vorsätzlich das UDRP-Verfahren missbrauche. Das Panel erklärte, es sehe einen Missbrauch des UDRP-Systems nicht als Alternative zu fehlerhaften Geschäftsentscheidungen an und bestätigte einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain hantig.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1932

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

08.NET – ZWEI ZIFFERN BRINGEN US$ 87.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war deutlich zahmer als die vorangegangene Woche, bot aber mit der Zwei-Ziffern-Domain 08.net, die US$ 87.000,- (ca. EUR 75.652,-) erzielte, und design .online zum Preis von EUR 50.000,- zwei Glanzlichter.

Die Endung .com blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Den besten Preis erzielte looka.com, die für GBP 50.000,- (ca. EUR 56.901,-) den Inhaber wechselte. Es folgten die beiden Domains hainei.com mit US$ 22.501,- (ca. EUR 19.566,-) und dwell.com mit US$ 20.000,- (ca. EUR 17.391,-). Interessanter war da schon cashbank.com, die US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-) erzielte und eine Vergangenheit aufweist: im März 2009 wurde sie für lediglich US$ 4.180,- gehandelt, was für den Verkäufer einen erfreulichen Gewinn bedeuten dürfte. Ähnlich gelagert war auch der Fall von givegift.com, die mit US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-) gut bezahlt wurde, während sie im Dezember 2008 für US$ 4.188,- fast geschenkt war.

Die Länderendungen brillierten auf ganzer Linie nicht. Die kolumbianische lynx.co war mit ihrem Preis von GBP 6.999,- (ca. EUR 7.965,-) das beste Stück. Ihr folgte die europäische Drei-Zeichen-Domain hmg.eu zu EUR 6.950,-. Erst spät bei EUR 4.800,- setzte die deutsche Endung mit ferienhaus-italien.de ein, der mit Abstand ferienwohnung-ostsee.de zu EUR 2.000,- folgte. Ebenfalls mit im Rennen war retreat.io für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-) aus dem Britischen Territorium im Indischen Ozean. Als höchstseltener Gast war mit food.st zu einem Preis von US$ 4.500,- (ca. EUR 3.913,-) eine Domain unter der Endung von Sao Tome und Principe vertreten. Die Endung .st wird mehr oder weniger als „SiTe“ oder als „Street“ vermarktet, aber da sie so selten gehandelt wird, wohl mit wenig Erfolg.

Die neuen generischen Endungen wurden allerdings sehr überzeugend von design.online zum Überraschungspreis von sagenhaften EUR 50.000,- vertreten. Wer neugierig ist, findet auf der Seite australische Designermöbel. Auf bewegte Zeiten blickt die Domain games.info zurück, die gerade für US$ 4.555,- (ca. EUR 3.961,-) den Inhaber wechselte. Im Juni 2013 wechselte sie gleich zweimal den Inhaber: zunächst fand sie bei NameJet.com für US$ 11.500,- (damals ca. EUR 8.779,-) einen Käufer, der sie binnen zwei Wochen für US$ 20.300,- (ca. EUR 15.263,-) an den dänischen Inhaber von roundgames.com weiterverkauft. Dass sie jetzt nur mehr US$ 4.555,- erzielte, gibt ein trauriges Bild. Die alten generischen Endungen zeigten in der vergangenen Domain-Handelswoche weit bessere Preise als üblich. So belegte 08.net mit US$ 87.000,- (ca. EUR 75.652,-) den Spitzenplatz der Woche. Mehr als üblich waren auch die US$ 14.500,- (ca. EUR 12.609,-), die rhc.org erzielte. Erwähnt sei abschließend imow.org, die mit US$ 2.357,- (ca. EUR 2.050,-) aufwartete und so ein Nullsummenspiel zu ihrem Verkauf für US$ 2.300,- im Oktober 2016 vorlegte. Die vergangene Handelswoche war also etwas schwächer, hatte jedoch zwei Glanzlichter und machte sie doch erfreulich.

Länderendungen
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lynx.co – GBP 6.999,- (ca. EUR 7.965,-)
hfs.co – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.304,-)

hmg.eu – EUR 6.950,-
october.eu – EUR 2.370,-

ferienhaus-italien.de – EUR 4.800,-
trifid.de – EUR 2.500,-
ferienwohnung-ostsee.de – EUR 2.000,-
ledtek.de – EUR 2.000,-
retrospiele.de – EUR 2.000,-

retreat.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)
food.st – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.913,-)
rowingblazers.cn – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.478,-)
consumers.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.414,-)
nsf.ch – EUR 2.990,-
gin.tv – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.739,-)

Neue Endungen
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design.online – EUR 50.000,-

Generische Endungen
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games.info – US$ 4.555,- (ca. EUR 3.961,-)

08.net – US$ 87.000,- (ca. EUR 75.652,-)
rhc.org – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.609,-)
bzip.org – US$ 9.700,- (ca. EUR 8.435,-)
huntingtonbeach.org – US$ 5.105,- (ca. EUR 4.439,-)
adastra.net – EUR 3.500,-
healthcheck.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.478,-)
friend.org – US$ 3.356,- (ca. EUR 2.918,-)
osflash.org – US$ 2.755,- (ca. EUR 2.396,-)
led-shop.org – EUR 2.222,-
august.net – US$ 2.420,- (ca. EUR 2.104,-)
imow.org – US$ 2.357,- (ca. EUR 2.050,-)
8281.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.913,-)
greenhour.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.739,-)

.com
—–

looka.com – GBP 50.000,- (ca. EUR 56.901,-)
hainei.com – US$ 22.501,- (ca. EUR 19.566,-)
idwell.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.391,-)
iez.com – US$ 16.600,- (ca. EUR 14.435,-)
cashbank.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-)
givegift.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-)
vju.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 11.739,-)
articlebook.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.380,-)
intan.com – EUR 10.500,-
flowx.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.435,-)
wato.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.435,-)
informativos.com – EUR 8.900,-
21x.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.695,-)
bitwhale.com – EUR 7.500,-
irib.com – US$ 8.166,- (ca. EUR 7.101,-)
anzac.com – US$ 7.890,- (ca. EUR 6.861,-)
agarwood.com – US$ 7.399,- (ca. EUR 6.434,-)
batteryworld.com – US$ 7.199,- (ca. EUR 6.260,-)
ralo.com – US$ 6.536,- (ca. EUR 5.683,-)
dirtyjokes.com – US$ 6.155,- (ca. EUR 5.352,-)
smartshift.com – US$ 6.033,- (ca. EUR 5.246,-)
hospitalist.com – US$ 5.877,- (ca. EUR 5.110,-)
supermall.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.870,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BARCELONA – 63. ICANN MEETING IM OKTOBER 2018

Das kommende 63. ICANN-Meeting findet gegen Ende des Monats Oktober 2018 wieder einmal in Europa, und zwar in Barcelona (Spanien) statt. Die Agenda für das Meeting ist jetzt abrufbar.

Für das 63. ICANN-Meeting trifft sich der ICANN-Tross vom 20. bis zum 25. Oktober 2018 in Barcelona (Spanien). Gastgeber ist das spanische „Ministerio de Economia y Empresa“ (Ministerium für Wirtschaft und Geschäfte). Seit kurzem steht die Agenda des 63. ICANN-Meetings, sie ist jedoch nur nach Anmeldung (Mindestangaben Name, eMail-Adresse und Passwort) online oder über die ICANN-App einsehbar. Danach geht es am Samstag, den 20. Oktober 2018 für einige bereits um 08:30 Uhr los: ALAC und „the Regional Leadership“ treffen sich und besprechen sie betreffende Verwaltungs- und Prozessfragen. Zeitgleich startet ein GNSO EPDP Team-Meeting, das über den gesamten Tag WHOIS-Fragen hinsichtlich der neuen Domain-Endungen im Lichte der DSGVO besprechen wird. Dies dürfte über das gesamte Meeting das entscheidende Thema sein. Ob man zu einer Lösung etwaiger Dissonanzen mit den Anforderungen der EU kommt, bleibt dabei die Frage. Erst am Morgen des 22. Oktober 2018 gibt es die Willkommenszeremonie zum 63. ICANN-Meeting mit ICANN-Chef Göran Marby und Brad White (ICANN). Darüber hinaus gibt es wie immer viele aktuelle Themen in Veranstaltungen zu besprechen und Workshops zu besuchen. Am 24. Oktober 2018 lädt das „Ministerio de Economia y Empresa“ abends zur großen Gala, und am darauf folgenden Abend gibt ICANN einen Cocktail-Empfang zu ihrem 20-jährigen Bestehen.

Das 63. ICANN-Meeting findet vom 20. bis zum 25. Oktober 2018 im Centre de Convencions Internacional de Barcelona (CCIB), Plaça de Willy Brandt 11-14, 08019 Barcelona (Spanien) statt. Für das Meeting kann man sich jetzt registrieren. Für die Teilnahme entstehen keine Kosten, allerdings muss man die Anreise und Unterkunft selbst zahlen. Es besteht die Möglichkeit, auch per Webcast an den einzelnen Meetings von Zuhause oder vom Büro aus teilzunehmen.

Weitere Informationen und Registrierung unter:
https://meetings.icann.org/en/barcelona63

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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