Domain-Newsletter

Ausgabe #946 – 06. Dezember 2018

Themen: BGH – DENIC ist Drittschuldner bei Domain-Pfändung | Statistik – .pl hat lange Schwächephase überwunden | TLDs – Neues von .be, .coop und .spa | UDRP – BMW AG erstreitet Datenbank-Domain | Donuts – Hintergründe zum online.casino-Deal | meet.com – triff mich für US$ 1.000.000,- | SWITCH – Domain pulse 2019 in Bern (Schweiz)

BGH – DENIC IST DRITTSCHULDNER BEI DOMAIN-PFÄNDUNG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Pfändung von Domain-Namen präzisiert: mit Urteil vom 11. Oktober 2018 (Az. VII ZR 288/17) wies er eine Revision der .de-Registry DENIC eG zurück, nachdem diese zur Registrierung einer Domain zu Gunsten des Pfändungsgläubigers verurteilt worden war.

Der Kläger hatte am 07. Februar 2012 vor dem Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss erwirkt, mit dem er die angeblichen Ansprüche des Schuldners, Inhaber einer nicht näher genannten .de-Domain, aus dem mit der DENIC eG abgeschlossenen Registrierungsvertrag pfändete. In einem weiterem Beschluss des Amtsgerichts vom 30. November 2012 wurde die gepfändete (angebliche) Forderung des Schuldners gegen die DENIC dem Kläger an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert von EUR 5.360,- überwiesen. Sodann kündigte der Kläger den Registrierungsvertrag und beauftragte die DENIC, ihn als zukünftigen Domain-Inhaber zu registrieren. Dies lehnte die DENIC jedoch ab. Deshalb erhob der Kläger vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage und verlangte von der DENIC eG seine Registrierung als Inhaber der streitigen .de-Domain. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Berufung der DENIC vor dem Oberlandesgericht Frankfurt blieb ohne Erfolg, jedoch ließ das Oberlandesgericht zumindest ausdrücklich die Revision zu. Damit war der Weg zum BGH frei.

Doch auch vor dem BGH war der DENIC eG kein Erfolg beschieden. Aufgrund des Überweisungsbeschlusses vom 30. November 2012 war der Kläger zum Anspruchsinhaber geworden, § 857 Abs. 1 , § 835 Abs. 2 ZPO. Dabei betonte der BGH nochmals die Rechtsprechung, wonach die DENIC bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domain-Inhabers aus dem Registrierungsvertrag Drittschuldnerin ist; zur Begründung verweist der BGH darauf, dass die Pfändung dieser Rechte unmittelbar in das bestehende Vertragsverhältnis eingreift und somit die Rechtsstellung der DENIC betrifft. Die auf den Kläger übergegangenen Ansprüche beinhalten nach Ansicht des BGH auch das Recht, von der DENIC eine Eintragung als Domain-Inhaber zu verlangen. Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Schuldners gegen die DENIC kann durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen. Mit der Überweisung an Zahlungs Statt übernimmt der Gläubiger sämtliche Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag, der Schuldner verliert sie hingegen dauerhaft und endgültig. Deshalb muss von der DENIC derjenige als „Inhaber“ der Domain registriert werden, dem die Summe dieser Ansprüche und Rechte zusteht. Der Gläubiger, hier also der Kläger, kann dann nach seiner Wahl die Domain selbst nutzen oder auf einen Dritten übertragen; eine Kündigung des Registrierungsvertrages ist dafür nach Ansicht des BGH nicht zwingend notwendig, so dass es auch keiner Erfüllung der Voraussetzungen in § 6 Abs. 2 der Domainbedingungen (gerichtet unter anderem auf die Vorlage von Unterlagen) der DENIC bedarf.

Soweit sich die DENIC auf entgegenstehende schutzwürdige Interessen berufen hatte, überzeugte dies den BGH nicht. In dem Verlangen eines Gläubigers, registriert zu werden, liegt zwar die Erklärung gegenüber der DENIC, mit Wirkung für die Zukunft in den gesamten Vertrag eintreten zu wollen. Den damit verbundenen Wechsel ihres Vertragspartners muss die DENIC jedoch hinnehmen. Angesichts ihrer marktbeherrschenden Stellung für die Vergabe von .de-Domains und des Massencharakters der Domain-Registrierung verbleibt der DENIC nach Auffassung des BGH aber ohnehin kein Spielraum für eine individuelle Beurteilung. Schließlich ist die DENIC gegenüber dem neuen Gläubiger wie gegenüber jedem ihrer Gläubiger aus den Registrierungsverträgen insbesondere dadurch geschützt, dass ihr ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund etwa bei Pflichtverletzungen des Gläubigers oder in der Person des Gläubigers liegenden besonderen Umständen zustehen kann. Mit Überweisung der gepfändeten Ansprüche an Zahlungs Statt wurde der Kläger somit Inhaber der Domain und kann verlangen, als solcher von der DENIC registriert zu werden, ohne dass gesonderte rechtsgeschäftliche Erklärungen zur Übertragung der Domain erforderlich waren.

Sie finden das Urteil des BGH unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1969

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

STATISTIK – .PL HAT LANGE SCHWÄCHEPHASE ÜBERWUNDEN

Trendwende in Polen: nach Verlusten in den letzten zwei Jahren hat die Länderendung .pl im 3. Quartal 2018 erstmals wieder zugelegt. Wie sich die wichtigsten Top Level Domains weltweit im November 2018 sonst entwickelt haben, fassen wir hier für Sie zusammen.

Für den globalen Überblick sorgt zum Einstieg der „Global TLD Report“ von CENTR, dem Council of European National Top-Level Domain Registries, für das 3. Quartal 2018. Demnach sind weltweit 344,2 Millionen Domain-Namen registriert, davon 191,9 unter generischer Endung und 152,3 Millionen unter Länderendung. Interessant ist die Aufsplittung bei den ccTLDs: mit 57 Endungen kommt Europa auf 71,7 Millionen Domains, Afrika mit 58 dagegen nur auf 3,4 Millionen Domains. Hinzu kommen von den 53 amerikanischen ccTLDs 13,9 Millionen Domains und von den 98 in Asien ansässigen Länderendungen weitere 63,3 Millionen. Wachstumstreiber bleiben die gTLDs mit einem Wachstum von 7,1 Prozent im Median gegenüber dem Vorjahr, gefolgt von den Länderendungen aus Afrika mit 6,2 Prozent. Besonders beliebt war allerdings die britische Länderendung, die um 9,8 Prozent zulegen konnte.

Bei den nTLDs gibt es einen Wechsel auf dem Stockerl. Spitzenreiter bleibt zwar weiterhin .top, die um knapp 80.000 Domains zulegen kann und nun bei 3.845.444 steht. Zweiter ist aber nun wieder .xyz, die 142.952 Domains hinzugewinnt und damit bei insgesamt 2.315.168 Domains steht. Der bisherige Zweitplatzierte .loan verliert dagegen leicht und kommt Ende November 2018 auf 2.239.136 Domains. Zählt man die Registrierungen aller aktuell 1.212 delegierten nTLDs zusammen, notieren die Statistiker 26.734.886 Domains, ein sattes Plus von 679.971 Domains gegenüber dem Vormonat. Seit einer längeren Schwächephase, die von Mai 2017 bis Juni 2018 andauerte, geht es damit beständig nach oben.

In der Liga der Länderendungen hat die polnische Registry NASK PIB ihren Bericht für das 3. Quartal 2018 vorgelegt. Danach waren per Ende September 2018 insgesamt 2.585.609 .pl-Domains registriert, ein Plus von 223.204 Domains gegenüber dem Vorquartal. Damit steigt die Zahl der .pl-Domains zum ersten Mal seit dem 2. Quartal 2016 wieder an. Mit einer „renewal quote“ von genau 65,05 Prozent liegt .pl aber unverändert unter dem Durchschnitt. Ebenfalls eine Erwähnung wert ist Südafrikas .za. Wie die Verwalterin ZA Central Registry (ZACR) mitteilte, hat die Zahl der registrierten .za-Domains erstmals 1,2 Millionen überschritten, davon allein 1.117.000 unter der offiziellen Subdomain .co.za. Damit zementiert .za seinen Status als Afrikas erfolgreichste ccTLD. Als zahlenmäßig bisher kleinste afrikanische Länderendung gilt übrigens .km (Komoren); sie kommt ebenso wie .er (Eritrea) auf rund 100 registrierte Domains.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.204.164 – (Vergleich zum Vormonat: + 864)
.at – 1.298.719 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.786)
.com – 138.791.475 – (Vergleich zum Vormonat: + 669.961)
.net – 14.039.968 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.830)
.org – 10.369.420 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.481)
.info – 5.154.044 – (Vergleich zum Vormonat: – 235.404)
.biz – 2.234.266 – (Vergleich zum Vormonat: – 10.165)
.eu – 3.640.541 – (Vergleich zum Vormonat: – 13.683)

.top – 3.845.444 – (Vergleich zum Vormonat: + 78.554)
.xyz – 2.315.168 – (Vergleich zum Vormonat: + 142.952)
.loan – 2.239.136 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.492)

(Stand 1. Dezember 2018)

Den Bericht für das 3. Quartal von .pl finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1970

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Statistiken finden Sie unter:
> http://www.ntldstats.com

Quelle: dns.pl, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .COOP UND .SPA

Die Genossenschaftsendung .coop bleibt uns erhalten: die Internet-Verwaltung ICANN hat den Registry-Vertrag um zehn Jahre verlängert. Derweil ist .spa der Einführung näher gerückt, während Belgien Cyberkriminellen im Visier hat – hier unsere Kurznews.

Die belgische Domain-Verwaltung DNS Belgium erweitert die Handlungsmöglichkeiten im Kampf gegen Cyberkriminelle: eine Policy-Änderung gestattet es der Registry, auf Verlangen des Wirtschaftsministeriums FPS Economy (Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie) .be-Domains auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zu löschen, wenn sie zu Betrugszwecken genutzt werden. Im Visier hat die Registry vor allem betrügerische Webshops und Phishing-Angebote, wobei jeweils „erhebliche“ Straftaten einschlägig sein müssen. Im ersten Schritt wird die Domain innerhalb von 24 Stunden nach einer Mitteilung des FPS Economy blockiert; der Domain-Inhaber hat dann zwei Wochen Zeit, um auf diese Blockade zu reagieren. Reagiert er nicht, wird die Domain nach sechs Monaten gelöscht. DNS Belgium geht davon aus, dass mehrere hundert Domains jährlich betroffen sein werden. Die Neuregelung ist am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten, findet also ab sofort Anwendung.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Registry-Vertrag für die Top Level Domain .coop verlängert. Wie die US-Verwalterin DotCooperation LLC mitteilte, begannen die Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung bereits im Jahr 2016, und konnten im November 2018 abgeschlossen werden. Die Dauer der Verhandlung begründete Tom Ivey, Kommunikationsdirektor bei der DotCooperation, mit den Veränderungen in der Umgebung und den zusätzlichen Regulierungen der Domain Name Industry. Die Verlängerung gilt für vorläufig zehn Jahre. Änderungen an den Vergaberegelungen gab es nicht, so dass .coop auch in Zukunft im Wesentlichen nur Genossenschaften nach vorheriger Verifizierung zur Registrierung offen steht. Diese hohen Hürden schlagen sich allerdings auch in den Registrierungszahlen nieder: seit der Einführung im Jahr 2001 kommt .coop per Ende August diesen Jahres auf lediglich 8.222 Domains; neuere Zahlen liegen nicht vor.

Die in Malaysia ansässige Asia Spa and Wellness Promotion Council Limited (ASWPC) darf vorzeitig Weihnachten feiern: nachdem die zu Donuts gehörende Foggy Sunset LLC ihre Bewerbung um die neue Top Level Domain .spa zurückgezogen hat, gibt es keinen weiteren Mitbewerber mehr. Demgemäß hat ICANN bereits die Verhandlungen über den Registry-Vertrag aufgenommen; die offizielle Bewerberdatenbank listet .spa mit dem Status „in contracting“. Über die Gründe des Rückzugs schweigt sich Donuts zumindest in der Öffentlichkeit bisher aus; so bleibt unklar, ob ASWPC Geld bezahlt hat. Allerdings war die Position von Donuts bereits seit längerem geschwächt: im Rahmen einer „Community Priority Evaluation“ war ASWPC auf 14 von 16 Punkte gekommen; ASWPC gelang insbesondere der Nachweis, für die gesamte „Spa Community“ zu handeln, nicht zuletzt, weil man seit Juni 2013 als einziger Bewerber über eine Vereinbarung mit der Stadt Spa verfügt. Delegiert ist .spa bisher aber noch nicht; wann die Registrierung beginnt, hat ASWPC ebenfalls noch nicht bekanntgegeben.

Weitere Informationen zu Änderungen bei .be finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1968

Quelle: dnsbelgium.be, thenews.coop, icann.org

UDRP – BMW AG ERSTREITET DATENBANK-DOMAIN

Die BMW AG führte einmal mehr ein UDRP-Verfahren. Diesmal ging es um die Domain bmwvin.com, unter der ein Dritter Fahrzeugidentifikationsdaten vertrieb und Ersatzteilanbietern eine Werbeplattform bot. Der WIPO-Entscheider prüfte den Fall unter anderem nach den Prinzipien der OKI-Data-Entscheidung aus 2001.

Die Bayerische Motoren Werke AG sah ihre Kennzeichenrechte durch die Domain bmwvin.com verletzt und ging gegen den Privacy-Service und den Inhaber der Domain bmwvin.com im Wege eines UDRP-Verfahrens vor der WIPO vor. BMW unterhält eine Datenbank mit eigenen Daten zu BMW-Fahrzeugen, die über ihre „VIN“ (vehicle identification number) identifiziert und verfolgt werden. Diese VIN-Datenbank sei nach europäischem Datenbankrecht (gemäß Richtlinie 96/9/EG) urheberrechtlich geschützt, und nur autorisierte Nutzer hätten Zugriff auf diese Datenbank. Die Beschwerdeführerin erklärte, sie würde nie die Erlaubnis geben, dass auf diese Daten über die Website eines Dritten zugegriffen werden könnte. Sie argumentierte auf die übliche Weise hinsichtlich ihrer Markenrechte, nicht bestehender Rechte beim Gegner sowie dessen Bösgläubigkeit. Die Domain bmwvin.com hatte der Inhaber im April 2012 registriert. Unter der Website zu der Domain fanden sich eine urheberrechtlich geschützte Abbildung eines BWM unter dem Hinweis „BMW VIN DECODER / CHECK YOUR BMW’S VIN IN SECONDS“. Zudem beinhaltete die Website Werbung für Dritte, unter anderem auch andere Fahrzeughersteller. Schließlich ließen sich über die Website auch Berichte generieren, auf denen die Marke BMW abgedruckt wurde. Der Gegner verteidigte sich damit, dass sein Angebot seit 2012 ermögliche, die VINs von BMW-Fahrzeugen zu decodieren. Die Marke „BMW“ müsse er – beschreibend – nutzen, anders könne er ja nicht zielgerichtet die Nutzer ansprechen, die so an von BMW selbst offengelegte Daten herankämen. Er meint weiter, die Seite zeige keine Designelemente, aufgrund derer Nutzer annehmen könnten, sie sei mit BMW verbandelt. Außerdem habe ihm die polnische BMW-Marketingabteilung mitgeteilt, er können BMW-Werbebilder nutzen, wenn er das BMW-Logo auf diesen entferne. Die Seiten von BMW-Ersatzteilanbietern, die er verlinkt habe, seien keine Konkurrenten, da sie BMW-Originalteile verkaufen oder Teile, die es von BMW gar nicht erst gibt. Er habe die Domain nicht bösgläubig registriert, da er Werbelinks erst später und keine Bilder von BMW-Fahrzeugen vor 2016 veröffentlicht habe. Die Werbelinks brauche er, um die Seite zu finanzieren. Dass er Angebote von Wettbewerbern von BMW verlinkt habe, lasse nicht darauf schließen, dass er mit diesen verbandelt sei. Er bot an, die Seite umzugestalten, indem er die BMW-Bilder entfernt und klarer mitteilt, dass er nicht mit BMW zusammenarbeitet.

Der als Panelist eingesetzte schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian stellte zunächst fest, dass der Gegner die Website unter bmwvin.com geändert hat: sie leite jetzt auf bvzine.com weiter, unter der eine Pop-Up-Box mitteilt: „Our VIN check has a new home! Find it at: decoder.bvzine.com“. Nach reichlicher Prüfung bestätigte Lothian die Beschwerde von BMW und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO-Case No. D2018-2123). Lothian bestätigte, dass die im Domain-Namen genannte Marke „BMW“ diese dominiere, und das generische oder beschreibende Zeichen „VIN“ die Ähnlichkeit nicht aufhebe. Das Argument seitens des Gegners, die Marke nur beschreibend zu nutzen, stehe dem nicht entgegen, sei aber besser bei der Frage nach dem Bestehen eines Rechts oder des berechtigten Interesses zu prüfen. Bei diesem 2. Element der UDRP war für Lothian die erste Frage, ob eine tatsächliche lautere Nutzung (nominative fair use) vorliege. Hier zog er die OKI-Data-Entscheidung (WIPO Case No. D2001-0903) heran, in der die Schiedsrichter vier Kriterien entwickelten, nach denen der Gegner rechtmäßig handelt, wenn er (1.) die Waren und Dienstleistungen der Marke und diese (2.) ausschließlich anbietet, (3.) die Webseite klar erkennbar die Verbindung zum Kennzeicheninhaber beschreibt und (4.) er nicht versucht, alle in dem Feld relevanten Domains zu registrieren. Lothian stellte bei der Prüfung der vier Kriterien fest, dass der Gegner auf seinem Angebot nicht deutlich mache, dass und welche vertriebenen Güter original BMW-Ware sei; ausserdem ginge es hauptsächlich um die VIN-Daten, die aber ausdrücklich von BMW nicht zum Verkauf bestimmt seien. Weiter habe der Gegner von sich aus letztlich erklärt, dass nicht ausschließlich alle Güter auf seinem Angebot von BMW stammen. Damit habe er das zweite Kriterium dieser Prüfung nicht erfüllt. Gleichwohl ging Lothian die weiteren Voraussetzungen durch und stellte sodann fest, dass die nicht bestehende Verbindung zu BMW nicht vermittelt werde; für die Annahme, er versuche alle Domains in diesem Feld zu registrieren, fand Lothian keine Anhaltspunkt.

Es blieb noch die Prüfung der Bösgläubigkeit, deren Ergebnis sich für Lothian bereits aus der vorangegangenen Prüfung ergab. Im Grunde erweise sich der Gegner als direkter Konkurrent der Beschwerdeführerin, da er, ob die angebotenen VIN-Daten korrekt sind oder nicht, diese jedenfalls entgegen dem ausdrücklichen Willen der Beschwerdeführerin anbiete in einer Art und Weise, die auf Zerstörung des Geschäfts der Beschwerdeführerin ziele. Daraus ergäbe sich, dass die Domain bösgläubig registriert und genutzt wurde und werde. Darüber hinaus spreche die werbliche Nutzung der Domain und die Verlinkung zu Drittanbietern für die Bösgläubigkeit. Damit waren für Lothian alle Elemente der UDRP erfüllt, so dass er auf Transfer der Domain entscheiden konnte.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bmwvin.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1971

Die OKI-Data-Entscheidung von 2001 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/527

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DONUTS – HINTERGRÜNDE ZUM ONLINE.CASINO-DEAL

Die nTLD-Verwaltung Donuts verkaufte die Domain online.casino zum Rekordpreis von US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-). Wir versuchen, den Deal einzuordnen.

Mit dem Verkauf der Domain online.casino für einen Rekordpreis von US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-) liegt der bisher höchste Preis vor, für den eine Domain unter einer der neuen Top Level Domains verkauft wurde. Käufer ist ein Online-Casino Betreiber, der seine zukünftige Kundschaft noch vertröstet: „Our website is Coming Soon“ heißt es dort. Donuts konnte mit dem Preis von US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-) seine bisherigen Rekorde übertrumpfen: home.loans erzielte im Januar diesen Jahres bereits sagenhafte US$ 500.000,- (ca. EUR 403.226,-); noch um US$ 300,- besser schnitt allerdings im April 2018 der Verkauf von vacation.rentals ab, die US$ 500.300,- (ca. EUR 403.468,-) kostete. Letzterer Deal hat eine Geschichte, über die wir im Juni berichteten und über den Michael Kugler, Verantwortlicher für den Kauf von vacation.rentals, heute in den höchsten Tönen und höchst zufrieden spricht. Alle drei eindrucksvolle Domain-Deals. Doch wie lässt sich der online.casino-Verkauf mit anderen „online-casino“-Domains einordnen?

Doch zunächst sei die umgekehrte Domain-Variante erwähnt: casino.online erzielte im März 2017 einen Preis von US$ 201.250,- (ca. EUR 186.343,-) und war die bis dahin teuerste bekannte Domain unter einer der neuen Endungen. Welche der beiden Domains erfolgreicher sein wird, und ob „casino first and online second“ die besser Wahl war, wird man sehen; in jedem Falle lag der Preis von online.casino höher. Beim weiteren Blick in unser Archiv sticht die deutsche Domain online-casino.de heraus, die allerdings im Juli 2011 zunächst den später lächerlich wirkenden Betrag von EUR 3.500,- einbrachte. Kaum ein Jahr später konnte der Inhaber online-casino.de im Juni 2012 für EUR 115.000,- an den Mann bringen. Die Preissteigerungsrate ist herausragend, und der Preis für eine .de-Domain ebenfalls. Aber im Vergleich zur „reinen“ Domain online.casino, die das Manko hat, eine neue Domain zu sein, nimmt sich der Preis der .de-Domain nicht gerade großartig aus. Ebenfalls nicht schlecht stand mit online-casino.nl zum Preis von EUR 23.800,- im Januar 2009 die niederländische Variante da, die allerdings derzeit nicht erreichbar ist und somit kein Geld bringt. Weitere online-casino-Domains erwecken den Eindruck, dass die Preise – nicht nur in ihrer Zeit – durchaus angemessen sind: So erzielte die Hong Kong-Domain online-casino.hk im Januar 2007 US$ 9.000,- (seinerzeit ca. EUR 6.923,-), die irische online-casino.ie im Januar 2016 US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-), die norwegische online-casino.no im November 2013 US$ 2.000,- (ca. EUR 1.471,-) und die unerwartete online-casino.biz im Juli 2005 lediglich US$ 750,- (ca. EUR 616,-).

Der Verkauf von online.casino zum Preis von US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-) ist nicht nur für Donuts und die nTLDs herausragend, sondern auch unter den „online-casino“-Domains. Selbstredend stellt dieser Deal keinen Vergleich zu dem Verkauf von casino.com dar, die im Oktober 2003 für US 5,5 Mio. (damals ca. EUR 4,13 Mio.) von der Boss Media an einen neuen Inhaber ging. Allerdings dürfte online.casino – bei gehöriger, verständlicher Werbung – eine große Zukunft beschieden sein, für die der reine Kaufpreis geradezu Schnäppchencharakter zugesprochen werden wird. Doch jetzt noch nicht.

Informationen zum Verkauf von vacation.rentals finden Sie in unserem Artikel vom 21. Juni 2018:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1972

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

MEET.COM – TRIFF MICH FÜR US$ 1.000.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche exzellierte mit gleich drei Domain-Namen zu Höchstpreisen, deren teuerste meet.com ganze US$ 1.000.000,- (ca. EUR 884.956,-) generierte. Darüber hinaus tat sich die nTLD online.casino mit dem sagenhaften Preis von US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-) hervor.

Vom herausragenden meet.com-Deal für US$ 1.000.000,- (ca. EUR 884.956,-) berichtete Ron Jackson, der Betreiber von dnjournal.com. Ihm habe der Domain-Broker Sharjil Saleem die frohe Botschaft gesteckt, wobei er den Käufer nicht benannte. Die Domain liegt auf Platz drei der Jahresbestenliste. Es folgte mit cover.com zum Preis von US$ 825.000,- (ca. EUR 730.088,-) ein weiteres Schwergewicht, das aktuell Platz vier der Jahresbestenliste besetzt. Die Domain cover.com wurde bereits 2017 verkauft, der Kaufpreis wurde aber dieser Tage erst publik. Der Verkäufer verlangte ursprünglich US$ 1,5 Mio., wurde aber vom Käufer, der zunächst US$ 250.000,- bot, heruntergehandelt. Weiterer Erwähnung bedarf nfc.com zum Preis von EUR 68.200,-, die gegenüber dem Kaufbetrag von EUR 70.000,- im Mai 2015 etwas verloren hat. Erfreulicher war da die Preisentwicklung von stema.com, die mit EUR 5.500,- ihren Preis deutlich gegenüber den US$ 1.500,- vom August 2015 erhöhen konnte.

Die teuerste Domain unter den Länderendungen war die kolumbianische kinship.co zu US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-). Ihr folgte die deutsche Domain kurier.de mit EUR 9.000,-. Zwei weitere .de-Domains waren keesing.de zu EUR 2.500,- und esportsbetting.de für EUR 2.000,-, die ihren Preis leicht steigern konnte gegenüber den US$ 2.000,- vom September 2017. Die spanische sisal.es lag mit ihren EUR 8.000,- auf Platz drei der Länderendungen in der vergangenen Woche. Darüber hinaus gab es nichts bedeutendes.

Die neuen generischen Domain-Endungen brillieren hingegen mit einem Überflieger: online.casino erzielte wirklich sagenhafte US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-). Die Domain ging wohl an einen Endkunden, der in Kürze eine entsprechende Website online schaltet. Dass unter diesen Gesichtspunkten der Preis der Domain vielleicht doch noch niedrig war, wird sich für den Inhaber erweisen. Weiter gab es unter den nTLDs nur noch have.fun zum sehr guten Preis von US$ 11.500,- (ca. EUR 10.177,-). Die traditionellen generischen Endungen waren diesmal erfreulich besetzt: sto.org ging für US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-) an ein Forum für Kryptowährungen; vtube.net erzielte US$ 9.999,- (ca. EUR 8.849,-), und mis.org US$ 9.600,- (ca. EUR 8.496,-). Die vergangene Domain-Handelswoche zeichnete sich durch herausragende Verkäufe unter .com und .casino aus und zählte – wie bereits die vorangegangenen beiden Wochen – zu den sehr guten Handelswochen.

Länderendungen
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kinship.co – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-)
100percent.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)

kurier.de – EUR 9.000,-
keesing.de – EUR 2.500,-
esportsbetting.de – EUR 2.000,-

sisal.es – EUR 8.000,-
smarter.eu – EUR 4.000,-
sni.co.kr – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.186,-)
bauerfeind.in – EUR 3.500,-
toegangscontrolesysteem.nl – EUR 3.000,-
dentsuaegisnetwork.at – EUR 2.999,-
bse.eu – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.813,-)
cny.io – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.611,-)
ambientedirect.nl – EUR 2.500,-
travelx.cn – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.212,-)
aures.fr – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

Neue Endungen
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online.casino – US$ 510.000,- (ca. EUR 451.327,-)
have.fun – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.177,-)

Generische Endungen
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sto.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
vtube.net – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.849,-)
mis.org – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.496,-)
maxis.net – EUR 5.888,-
vsa.net – EUR 3.999,-
qpw.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.628,-)

.com
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meet.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 884.956,-)
cover.com – US$ 825.000,- (ca. EUR 730.088,-)
nfc.com – EUR 68.200,-
videoarchives.com – US$ 49.888,- (ca. EUR 44.149,-)
eking.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 24.779,-)
manal.com – US$ 26.684,- (ca. EUR 23.614,-)
sustainablenutrition.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
truebuilder.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
kanso.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
skyorganics.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.177,-)
reciclajes.com – EUR 9.000,-
fastfin.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
tumbuh.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.750,-)
bitzon.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.750,-)
potex.com – EUR 8.000,-
mercarto.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.965,-)
teeprint.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.522,-)
riversideresidences.com – US$ 8.400,- (ca. EUR 7.434,-)
stema.com – EUR 5.500,-
hellovan.com – EUR 4.950,-
drinkx.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
redtagclearance.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, domaininvesting.com

SWITCH – DOMAIN PULSE 2019 IN BERN (SCHWEIZ)

Im Februar 2019 ist es wieder so weit: Der Domain pulse, bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, findet wieder statt – diesmal in Bern, der „de facto“-Hauptstadt, eigentlich Bundesstadt der Schweiz.

Zusammen und alternierend richten die drei Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC eG), der Schweiz (SWITCH) und Österreich (Nic.at) die Fachtagung Domain pulse aus. Gastgeber in 2019 ist SWITCH, die diesmal in die Schweizer Bundesstadt und das Weltkulturerbe Bern bittet. Der Domain pulse startet dabei am Montag, 18. Februar 2019 um 10:30 Uhr und endet am Dienstag, 19. Februar 2019 gegen 14:00 Uhr. Das Programm für 2019 ist noch in Arbeit, erste Informationen werden für Januar 2019 erwartet. Aus der Einladung zum Domain pulse wird deutlich, dass ein Schwerpunkt auf digitale Identitäten, deren Sicherung, Verwaltung und rechtliche Aspekte gelegt wird. Veranstaltungsort ist das historische Rathaus von Bern.

Der Domain pulse 2019 findet vom 18. bis zum 19. Februar 2019 im Rathaus Bern, Rathausplatz 2, 3011 Bern (Schweiz) statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
http://domainpulse.ch

Quelle: domainpulse.ch, wikipedia.org

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