Domain-Newsletter

Ausgabe #942 – 08. November 2018

Domain-Newsletter – Ausgabe #942 – 08. November 2018
Themen: US-Regierung – VeriSign darf .com-Gebühren erhöhen | Statistik – .online wird zum Domain-Millionär | TLDs – Neues von .eu, .hsbc und .luxe | WIPO – Tenaris Group bekommt temaris.com nicht | UDRP – das Markenrisiko von „look-alike“-Domains | user.com – Anwender holt sich US$ 150.000,- | Hamburg – Domainstammtisch-Treffen im Dezember

US-REGIERUNG – VERISIGN DARF .COM-GEBÜHREN ERHÖHEN

Süsser die Kassen nie klingeln: die dem US-Wirtschaftsministerium unterstellte National Telecommunications and Information Administration (NTIA) hat sich mit VeriSign Inc. auf eine Verlängerung des „Cooperative Agreement“ für .com geeinigt. Demnach ist VeriSign berechtigt, die Preise für .com-Domains bis 2024 auf bis zu US$ 10,29 zu erhöhen.
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Am 26. Oktober 2018 gab VeriSign bekannt, dass man sich im Zuge des Zusatzes („Amendment“) Nr. 35 auf eine Verlängerung des Grundlagenvertrages mit der US-Regierung verständigt hat. Der Zusatz bestätigt zunächst die Vertragslaufzeit bis zum 30. November 2018, sieht aber ergänzend vor, dass sich der Vertrag um jeweils sechs Jahre verlängert, sollte er nicht unter Einhaltung einer Frist von 120 Tagen zum jeweiligen Ende des Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Kernbestandteil des Verlängerungsvertrages ist jedoch die „Pricing Flexibility“. Sie gestattet es VeriSign, ohne erneute Zustimmung der US-Regierung die Gebühren für .com-Domains in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode ab dem 26. Oktober 2018 (also in den Jahren 2020 bis 2023, 2026 bis 20029, usw.) um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Schöpft VeriSign diese Möglichkeit aus und würde auch die Internet-Verwaltung ICANN zustimmen, würden sich die Gebühren wie folgt entwickeln:

2019: US$ 7,85
2020: US$ 7,85
2021: US$ 8,40
2022: US$ 8,99
2023: US$ 9,62
2024: US$ 10,29

Diese „registry fee“ wird immer dann fällig, wenn eine .com-Domain registriert oder verlängert wird. Sie ist aber nicht identisch mit den Gebühren, zu welchen die Endkunden ihre .com-Domains registrieren; diese Gebühren liegen regelmäßig höher und umfassen weitere Dienstleistungen rund um eine .com-Domain. Eine Erhöhung der „registry fee“ könnte die Registrare aber dazu zwingen, die Erhöhung an ihre Endkunden weiterzugeben.

US-Präsident Donald Trump bricht mit der Änderung den von seinem Vorgänger Barack Obama eingeführten Grundsatz, dass die Gebühren für .com-Domains bis 2024 eingefroren werden können. Im Zuge der IANA-Transition hatte das US-Justizministerium noch im August 2016 hervorgehoben, dass der NTIA nach den Regelungen im „Cooperative Agreement“ das Recht vorbehalten ist, die Gebühren bis in das Jahr 2024 auf US$ 7,85 zu deckeln; ob man von dieser Preisobergrenze Gebrauch macht, ließ man damals allerdings offen. Begründet wird die Änderung damit, dass Länderendungen (ccTLDs), nTLDs sowie soziale Medien für mehr Dynamik im Marktplatz des Domain Name Systems gesorgt hätten. Mit über 138 Millionen registrierten Domains überstrahlt .com jedoch die Welt der Domain-Namen; alle nTLDs zusammen kommen hingegen „nur“ auf rund 26 Millionen Registrierungen. Branchenexperten wie der ICANN-Insider Kieren McCarthy gehen davon aus, dass die Erhöhung VeriSign bei unveränderten Wachstumsraten zusätzliche Einnahmen von US$ 1 Milliarde bescheren könnte; an der Börse stieg der VeriSign-Kurs jedenfalls um zum Teil über 18 Prozent.

Interessant ist schließlich ein Detail im Amendment 35, das öffentlich bisher kaum Beachtung fand. So ist es VeriSign weiterhin untersagt, als .com-Registrar am Markt aufzutreten und so direkt in Kontakt zu den Endkunden zu treten. Die Internet-Verwaltung ICANN hatte für nTLD-Registries dieses Verbot der „Vertical Integration“ zuletzt gelockert. Auf Inhalte will VeriSign ebenfalls auch weiterhin keinen Einfluss nehmen; Ziffer 1 des Zusatzes hält ausdrücklich fest: „The parties agree that Verisign will operate the .com registry in a content neutral manner and that Verisign will participate in ICANN processes that promote the development of content neutral policies for the operation of the DNS.“

Das „Amendment 35“ finden Sie im Volltext unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1947

Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

STATISTIK – .ONLINE WIRD ZUM DOMAIN-MILLIONÄR

Der Club der Domain-Millionäre ist um ein Mitglied reicher: im Oktober 2018 verzeichnete .online die einmillionste Domain-Registrierung. Aber auch das deutsche Länderkürzel .de konnte eine historische Marke erreichen.

Bei der deutschen Landesendung .de wird das Bild lediglich auf den ersten Blick dadurch getrübt, dass es einen leichten Rückgang um etwa 8.300 .de-Domains zu vermelden gibt. Umso erfreulicher ist, dass nach Angaben der DENIC eG die Zahl der DNSSEC-signierten .de-Domains auf über 100.000 gestiegen ist. Dieses Sicherheitsfeature dient vor allem dem Schutz der Inhaltsdaten gegen Veränderungen auf dem Transportweg. Zentraler Bestandteil ist der Vertrauensanker (Trust Anchor), der im Zuge des „KSK rollover“ am 11. Oktober 2018 erstmals von der Internet-Verwaltung ICANN erneuert wurde. Die DENIC unterstützt DNSSEC zwar bereits seit 2011, erst seit 2015 verläuft die Wachstumskurve mit der Sicherheitserweiterung aber zunehmend steiler. Der erstmalige Sprung in den sechsstelligen Bereich bestätigt das wachsende Interesse an einem sicheren Internet.

Aus Brüssel erreicht uns die Nachricht, dass die .eu-Registry EURid den „Progress Report“ für das 3. Quartal 2018 veröffentlicht hat. Demnach waren zum 30. September 2018 insgesamt 3.747.879 .eu-Domains registriert, ein Verlust von 42.571 Domains gegenüber dem Vorquartal. Besonders gefragt war .eu in Portugal, dort lag das Wachstum im 3. Quartal bei elf Prozent. Mit 14 eingeleiteten Schiedsverfahren hielt sich die Zahl der Streitigkeiten in Grenzen. Mehr schmerzen dürfte, dass die sogenannte „renewal quote“ von 82 auf 74 Prozent gesunken ist; damit erreicht sie aber immerhin noch einen durchschnittlichen Wert. Wie aufwändig der Betrieb einer Registry ist, zeigt übrigens die Zahl der Angestellten: insgesamt beschäftigt EURid mittlerweile 58 Mitarbeiter in den vier Büros in Diegem, Pisa, Prag und Stockholm.

Bei den nTLDs sticht diesen Monat .online hervor. Nach Angaben der zu Radix FZC gehörenden Registry DotOnline Inc. ist die Anzahl der Registrierungen erstmals auf über eine Million geklettert. Damit ist .online nach .top, .loan, .xyz und .club erst die fünfte neu eingeführte Endung, deren Registrierungszahl in den siebenstelligen Bereich stieg. Nächster potentieller Kandidat für diesen historischen Meilenstein wäre .vip, die derzeit auf rund 850.000 Domains kommt; dahinter liegt .site noch bei unter 700.000 Domain-Namen. Insgesamt konnte das Lager der neuen Endungen bei aktuell 1.212 delegierten nTLDs die Zahl der registrierten Domains im Oktober von 25.646.596 auf 26.054.915 steigern, ein Plus von 408.319 Domains. Maßgeblich dafür verantwortlich zeichnen .top und .loan, die jeweils rund 90.000 bzw. 78.000 Domains hinzugewinnen konnten.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.203.300 – (Vergleich zum Vormonat: – 8.270)
.at – 1.296.933 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.039)
.com – 138.121.514 – (Vergleich zum Vormonat: + 545.257)
.net – 14.038.138 – (Vergleich zum Vormonat: – 48.832)
.org – 10.375.901 – (Vergleich zum Vormonat: – 9.841)
.info – 5.389.448 – (Vergleich zum Vormonat: – 51.346)
.biz – 2.244.431 – (Vergleich zum Vormonat: – 8.562)
.eu – 3.654.224 – (Vergleich zum Vormonat: – 7.638)

.top – 3.766.890 – (Vergleich zum Vormonat: + 90.111)
.loan – 2.245.628 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.701)
.xyz – 2.172.216 – (Vergleich zum Vormonat: + 77.810)

(Stand 1. November 2018)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Statistiken finden Sie unter:
> http://www.ntldstats.com

Quelle: denic.de, eurid.eu, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EU, .HSBC UND .LUXE

Verschmelzung zweier Welten: die Registry der Top Level Domain .luxe hat mitgeteilt, ihre Domains mit der Ethereum-Blockchain zu verknüpfen. Dagegen gewährt die HSBC-Bank Einblick in die Nutzung ihrer Markenendung, während die EU die Verwaltung von .eu überarbeitet – hier unsere Kurznews.

Die EU hat bestätigt, die Regularien zur Verwaltung der Top Level Domain .eu überprüfen zu wollen. Nach einem Vorstoß der EU-Kommission im April 2018 und diversen Treffen der Gruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ hat der Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2018 ein Positionspapier veröffentlicht. Danach soll künftig eine „Multistakeholder Group“ in Fragen der .eu-Verwaltung der EU-Kommission beratend zur Seite stehen. Zudem werden die Möglichkeiten zum Widerruf einer .eu-Domain auch ohne ein vorheriges Schiedsverfahren erweitert, etwa wenn ein Registrar Zahlungen schuldig bleibt. Festgeschrieben wird zudem, dass die Registry als Organisation ohne wirtschaftliche Gewinnziele betrieben werden muss. Die Zustimmung des EU-Parlaments steht aber noch aus, so dass noch keine verbindliche Entscheidung getroffen wurde. Nichts neues gibt es dagegen in Sachen Brexit. Demnach sollen alle .eu-Domains, die auf Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind, spätestens am 30. März 2019 gelöscht werden. Sämtliche Sachstandsmeldungen stehen aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass keine gegenteilige Ausscheidensregelung auf politischer Ebene gefunden wird.

Die britische Großbank HSBC (Hongkong & Shanghai Banking Corporation Holdings PLC) hat in einem Interview interessante Einblicke in die Nutzung ihrer Marken-Endung .hsbc gewährt. Nach Angaben von Kevin Audritt, Global Head des .hsbc TLD-Programms, stehen sämtliche TLD-Aktivitäten unter dem Motto „simpler, better, faster, safer“. Mit zehn Domains macht HSBC zwar gemessen an den Registrierungen bisher nur zurückhaltend von der eigenen Endung Gebrauch, hat jedoch mit grp.hsbc einen prominenten URL-Verkürzer in der Öffentlichkeit platziert. Er wird weltweit von allen Teams für soziale Medien genutzt, so dass keine externe, potentiell sicherheitsanfällige Domain notwendig ist. Darüber hinaus befindet sich HSBC aber noch auf der Suche, wie die Domain am besten eingesetzt werden kann; das Potential in den Bereichen „DNS networking, back-end infrastructure, sponsorship, cloud, cybersecurity, recruitment, bespoke secure services and staff-related applications“ schätzt Audritt dabei als enorm ein.

Die zur Minds + Machines Group Limited gehörende Top Level Domain Holdings Limited, Verwalterin der Top Level Domain .luxe, geht mit ihrer Endung neue Wege. So soll .luxe in Zukunft mit dem Ethereum Name Service (ENS) verbunden und dadurch jede .luxe-Domain mit einem Vermögenswert der Ethereum-Blockchain assoziiert werden. So wird aus Ketten mit 42 Zeichen wie zum Beispiel 0x32a4c9fa3d46ab6e87f… die Domain name.luxe, wobei die Domain sowohl im Domain Name System als auch in der Blockchain funktioniert. Die Verknüpfung zwischen Domain und Blockchain-Asset nimmt jeweils der Nutzer vor. Damit einher geht, dass .luxe den Marketing-Slogan „Let U eXchange Easily“ verpasst bekommt. Für zusätzliche Sicherheit und Stabilität soll sorgen, dass die .uk-Verwaltung Nominet die Aufgabe als „back end registry“ übernommen hat. Bis zum 30. Oktober 2018 befand sich .luxe in der „Early Access“-Phase, am 06. November 2018 hat die Live-Phase begonnen. Aktuell steht .luxe bei rund 300 registrierten Domains; ob der Brückenschlag in die Welt der Blockchains für zusätzliche Registrierungen sorgt, wird nicht nur die Konkurrenz genau verfolgen.

Das Interview zu .hsbc finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1948

Das Positionspapier der EU finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1949

Quelle: europa.eu, registry.neustar, proactiveinvestors.co.uk

WIPO – TENARIS GROUP BEKOMMT TEMARIS.COM NICHT

Der branchenspezialisierte Konzern Tenaris versuchte in einem UDRP-Verfahren an die Domain temaris.com heranzukommen, weil sie seinen Marken zum Verwechseln ähnlich sehe. Das entscheidende WIPO-Dreier-Panel war sich in einigen Punkten uneinig, aber einhellig waren sie bei der Abweisung des Beschwerde.

Die Tenaris Connection BV mit Sitz in Amsterdam ist die Markenverwalterin der Tenaris Group mit Sitz in Luxemburg. Tenaris betreibt unter anderem die Herstellung und den Vertrieb von Stahlrohrprodukten für Bohrförderung und die Produktion von Öl und Gas. Seit 2001 nutzt sie den Namen „Tenaris“, den ein Brandingfachmann für sie entwickelt hat; sie ist zudem Inhaberin zahlreicher Marken „Tenaris“, unter anderem seit Januar 2003 einer US-Marke. Sie sieht ihre Rechte durch die Domain temaris.com verletzt, die an Stelle des „n“ ein „m“ aufweist und so eine typische Vertipperdomain sei. Diese Domain stehe zum Preis von US$ 3.195,- zum Verkauf. Die Beschwerdeführerin erklärte, sie sei immer öfter mit Typosquatting konfrontiert und habe, um ihre Rechte zu schützen, eine Nulltoleranz-Maxime bei solchen Vertipperdomains vorgesehen.

Der Inhaber und Gegner des von Tenaris bei der WIPO angestrengten UDRP-Verfahrens um temaris.com ist ein Domain-Investor mit über einer Million Domains in seinem Portfolio. Er trägt vor, „temaris“ oder „te maris“ sei ein allgemeiner Begriff, der in unterschiedlichen Sprachen abweichende Bedeutungen aufweise, und fügte eine 30 Zeilen lange Liste mit Bedeutungen des Begriffs „temaris“ in unterschiedlichen Sprachen an. Er habe von dem Konzern „Tenaris“ bis zu diesem Verfahren noch nie gehört und daher bei Registrierung der Domain nichts von der Unternehmung gewusst. Bei einer Amazon „Mechanical Turk“-Befragung von 100 zufälligen Teilnehmern nach der Bedeutung von „temaris“ habe niemand den Begriff mit „Tenaris“ in Verbindung gebracht. Bei einer Google-Suche nach dem Begriff „temaris“ tauche nicht eine Verbindung zu „Tenaris“ auf. Die Unternehmung sei in einem speziellen Feld tätig; da mag sie bekannt sein, aber sonst kenne man sie nicht. Für ihn sehe es nach einem Missbrauch des UDRP-Verfahrens durch die Beschwerdeführerin aus.

WIPO ernannte die Fachleute Nick J. Gardner, Jacques de Werra und The Hon Neil Brown Q.C. als Entscheider. Das dreiköpfige Gremium war sich in einigen Punkten uneins, doch einhellig waren sie darüber, dass die Beschwerde zurückzuweisen sei (WIPO Case No. D2018-1849). Bereits bei der Frage, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain bestehe, gingen die Meinungen der Fachleute auseinander. Brown sah die Ähnlichkeit nicht und begründete dies im Anhang zur Entscheidung damit, dass es eine Vereinfachung der Aufgabe des Gremiums sei, die Verwechslungsgefahr einfach an einem Buchstaben aufzuhängen. Es komme auf den objektiven Betrachter an, und der würde, wenn er denn lesen kann, nicht einfach von der Domain temaris.com auf die Marke „Tenaris“ schließen. Es bedürfe eines erheblichen Wissensvorsprungs zu glauben, ein Internetnutzer würde diese Verbindung knüpfen und nicht einfach „temaris“ lesen. Wenn jemand aber die Marke „Tenaris“ kenne, würde der den Unterschied erkennen. Schließlich würden Internetnutzer erkennen, dass die beiden Namen ganz und gar unterschiedlich und keinesfalls verwechslungsfähig sind, da sie den Begriff im Domain-Namen als eine Bezeichnung in ihrer Sprache wahrnehmen würden.

Das Gremium schob wegen der Uneinigkeit das erste Element der UDRP erst einmal beiseite, und übersprang kurzerhand auch das zweite Element, die Frage nach der Berechtigung des Gegners an der Domain temaris.com. Es widmete sich unmittelbar der Frage nach einer Bösgläubigkeit der Gegnerin. Hier zeigte sich, dass die Beschwerdeführerin keinerlei Nachweise dafür vorgelegt hatte, dass die Tenaris Group irgendwo anders bekannt sei als genau in dem Geschäftsfeld, in dem sie tätig ist: die Öl- und Gasindustrie. Mithin habe niemand außerhalb dieser Branche Kenntnis von dem Konzernnamen und dessen Marke „Tenaris“. Aber das Gremium zeigte sich auch nicht ganz überzeugt davon, dass der Begriff „temaris“ ein generischer und allgemein gebräuchlicher Begriff sei und der Gegner ihn deshalb als Domain registriert habe. Vielmehr scheine es für den Gegner, der zahlreiche ähnliche Begriffe als Domain registriert hat, eine lukrative, kurze Buchstabenkombination zu sein, die er registrierte. Damit sei aber auch klar, dass er bei deren Registrierung und Nutzung nicht bösgläubig war: weder kannte oder musste er die Beschwerdeführerin kennen, noch nutzt er die Domain anders als sie zum Verkauf anzubieten – und ohne irgendwelche Werbung zu schalten.

Nach alledem wies das Panel die Beschwerde von Tenaris zurück. Allerdings prüfte es noch die Frage des Reverse Domain Name Hijacking. Hier spaltete sich wieder die Meinung des Gremiums. Brown sah dessen Voraussetzungen, anders als die anderen beiden Entscheider, als gegeben an, da die Beschwerdeführerin bei einer ordentlichen Recherche vor Erhebung der Beschwerde erkannt haben würde, dass sie aussichtslos sei. Zudem machte die Beschwerdeführerin der Gegnerin haltlose Vorwürfe, ohne diese genauer zu begründen. Beides deute auf den Missbrauch der UDRP hin und erfülle damit den Tatbestand eines Reverse Domain Name Hijacking.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain temaris.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1950

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

UDRP – DAS MARKENRISIKO VON „LOOK-ALIKE“-DOMAINS

Domain-Anwalt Doug Isenberg macht in einem Artikel auf gigalaw.com auf die Gefahren von „look-alike“-Domains für Markeninhaber aufmerksam. Er unterscheidet sie von Vertipper- und anderen verwechslungsfähigen Domains, und bezieht auch IDNs in seine Betrachtung mit ein.

Das erste Element im UDRP-Verfahren ist die Frage, ob der Beschwerdeführer Inhaber einer Marke ist und ob die in Streit befindliche Domain mit dieser identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist. In der UDRP heißt das „identical or confusingly similar“. Isenberg greift dieses Element in einem kürzlich veröffentlichten Artikel auf. Üblicherweise sind verwechslungsähnliche Domains nach der UDRP Domains, welche die Marke enthalten und Domains, die einen Buchstaben weglassen oder durch einen anderen ersetzen oder zwei Buchstaben miteinander vertauschen. Doch „look-alike“-Domains sind für Isenberg eine andere Sache: sie sehen einer Marke sehr ähnlich, sind aber doch ganz anders. Als Beispiel gibt er „mediurn.com“ an, die statt einem „m“ die Buchstaben „rn“ aufweist. Schaut man in die Adresszeile des Browsers, kann „mediurn.com“ leicht als „medium.com“ gelesen werden: „rn“ wird als ein Buchstabe wahrgenommen. Dieses Beipiel von Isenberg beruht auf einem tatsächlichen UDRP-Verfahren (WIPO-Case D2018-1860). Die „falsche“ Domain wurde für ein Kryptowährungsangebot genutzt. Der WIPO-Entscheider kam zum Ergebnis, dass, soweit ein Buchstabe durch zwei Buchstaben ersetzt wird, kein ausreichender Unterschied zur Marke der Beschwerdeführerin bestehe. Isenberg verweist in diesem Zusammenhang auf andere Entscheidungen, wie zu wa1mart.com (WIPO-Case D2008-0193) und auf solche, bei denen internationalisierte Domain-Namen (IDNs) genutzt wurden, um „look-alike“-Domains zu generieren. Dabei wird beispielsweise der kyrillische Zeichensatz herangezogen, um Domains wie ikea.com nachzubilden.

Isenberg ist nicht der einzige, der sich Gedanken über ähnliche Domains macht. Schon im März 2018 hatte Brian Krebs, ein Internet-Sicherheitsfachmann, auf den Missbrauch von IDNs hingewiesen, und war dabei nicht der erste. Die Diskussionen über die Risiken von IDNs laufen seit deren Einführung. Krebs gibt eine übersichtliche Tabelle mit kyrillischen Zeichen, die denen des lateinischen Alphabets entsprechen, aber technisch eine ganz andere Codierung aufweisen. Diese wird über den so genannten Puny-Code für Internetbrowser lesbar gemacht. Krebs wies im März 2018 darauf hin, dass nicht alle gängigen Internetbrowser IDNs in Puny-Code auflösen, also in der Adresszeile den Puny-Code darstellen und nicht die verwechslungsfähige IDN. Stiefkind war zu diesem Zeitpunkt Firefox von Mozilla, und mit ihm der darauf aufbauende Tor-Browser. Heute zeigt Firefox, so man die im Krebs-Artikel angegebene IDN „xn--80a7a.com“, die wie ca.com aussieht, in kyrillischen Buchstaben per „copy and paste“ in die Adresszeile des Browsers einfügt, den kyrillischen Namen an und nicht den Pony-Code. Klickt man den Link im Artikel, erscheint in der Browserzeile allerdings die Puny-Code-Domain. Bei Safari oder anderen Browsern wird bei „copy and paste“ gleich der Puny-Code angezeigt, was vor Verwechslungen schützt.

Es ist also Vorsicht geboten beim Umgang mit „gesund“ aussehenden Domains. Ein zweiter Blick ist immer hilfreich. Aber wie die heute besprochene UDRP-Entscheidung zu temaris.com zeigt (WIPO Case No. D2018-1849), kommt es nicht nur auf das Aussehen der Domain an, um sie als Vertipperdomain oder „look-alike“ anzusehen, die zu einer für den Beschwerdeführer positiven UDRP-Entscheidung führt. Manchmal braucht es für die notwendige Verwechslungsgefahr einfach mehr.

Sie finden den Artikel von Doug Isenberg unter:
> https://giga.law/blog/2018/10/17/look-alike-domain-names

Den Artikel von Krebs finden sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1951

Die Besprechung der UDRP-Entscheidung über temaris.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1952

Quelle: gigalaw.com, eigene Recherche

USER.COM – ANWENDER HOLT SICH US$ 150.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich, wie schon die Vorwoche, erfreulich: user.com erzielte den nützlichen Betrag von US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-). Zudem zeigte ring.tv aus Tuvalu, dass auch Länderendungen für hohe Zahlen gut sind und erzielte US$ 46.000,- (ca. EUR 40.708,-).

Mit user.com zum Preis von US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-) war wieder die Kommerzendung an erster Stelle, nachdem in der Vorwoche .org so überraschend gut mit q.org abgeschnitten hatte. Bei .com kam nach user.com, die für ein Marketingangebot genutzt wird, leider nicht mehr viel. Ein Zehntel des Preises, US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-), erzielte kiaro.com, die aber ebenfalls an einen Endkunden ging, der „Aura Cannabis“ ankündigt. Mit dem Preis von US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-) erwies sich easypayments.com als nicht so zahlungsstark, erzielte sie doch im Oktober 2008 bei SnapNames noch stolze US$ 65.000,-.

Unter den Länderendungen stach zunächst Tuvalu hervor, mit der zweitteuersten Domain der Woche: ring.tv erzielte hervorragende US$ 46.000,- (ca. EUR 40.708,-), und ein Angebot unter der Domain kommt bald, heißt es. Ebenfalls dabei war die nicht minder erfolgreiche aruba.tv mit ihrem Preis von US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-). Zweitteuerste unter den Länderendungen aber war music.to, die hervorragende GBP 30.000,- (ca. EUR 34.151,-) vereinnahmte, was für eine Domain unter der Endung von Tonga, die gerne auch als englisch „to“ („zu“) vermarktet wird, horrend ist. Die deutsche Endung .de meldete sich mit der Namensdomain robert-auer.de zum Preis von EUR 7.500,-. Weitere .de-Domains waren deutlich weniger erfolgreich. Die britische Endung trumpfte mit Masse auf und lieferte fünf erwähnenswerte Verkäufe, angeführt von motels.co.uk für GBP 4.400,- (ca. EUR 5.009,-), gefolgt von aal.co.uk, die für GBP 4.250,- (ca. EUR 4.838,-) an die Apprentice Assessments Limited ging.

Die neuen generischen Endungen klotzten immerhin mit air.space, die für US$ 17.500,- (ca. EUR 15.487,-) wohl mit ihrem Spruch „make friends around live 3D entertainment“ ein zweites Second-Life werden will. Die Domain service.express vermochte mit GBP 3.999,- (ca. EUR 4.552,-) auch noch einen ordentlichen Treffer zu setzen. Danach gab es wieder einige .global-Verkäufe. Die klassischen generischen Endungen überzeugten hingegen ganz und gar nicht: immerhin ging wagen.net zu EUR 3.000,- an einen Endnutzer, der bald ein Angebot online bringt; bitcoindiamond.org erzielte lediglich US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-), aber verzeichnet schon jetzt Inhalte, indem die Domain an einen Bitcoin-Anbieter weiterleitet. Und thezoo.org erzielte US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-) und bietet Kinderspielzeug. Die vergangene Domain-Handelswoche war dank user.com und ring.tv durchaus im Lot.

Länderendungen
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ring.tv – US$ 46.000,- (ca. EUR 40.708,-)
aruba.tv – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)

music.to – GBP 30.000,- (ca. EUR 34.151,-)
oakridge.ca – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)

robert-auer.de – EUR 7.500,-
4k.de – EUR 3.100,-
lover.de – EUR 3.000,-
positionen.de – EUR 2.850,-
an-deiner-seite.de – EUR 2.500,-

motels.co.uk – GBP 4.400,- (ca. EUR 5.009,-)
aal.co.uk – GBP 4.250,- (ca. EUR 4.838,-)
bookkeeping.co.uk – GBP 3.300,- (ca. EUR 3.756,-)
destination.co.uk – GBP 3.228,- (ca. EUR 3.674,-)
jw.co.uk – GBP 2.900,- (ca. EUR 3.301,-)
saco.co.uk – EUR 2.500,-

baiser.fr – EUR 5.000,-
symptome.fr – EUR 3.500,-
avec.fr – EUR 3.000,-

canario.es – EUR 3.800,-
tradingonline.es – EUR 2.950,-

Neue Endungen
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air.space – US$ 17.500,- (ca. EUR 15.487,-)
service.express – GBP 3.999,- (ca. EUR 4.552,-)
itc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
presence.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
thc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)

Generische Endungen
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wagen.net – EUR 3.000,-
cordian.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-)
viaferrata.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-)
bitcoindiamond.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
thezoo.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

.com
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user.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-)
kiaro.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
smileback.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.062,-)
easypayments.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
myhead.com – EUR 10.000,-
bonavida.com – EUR 8.000,-
mfsgroup.com – US$ 8.250,- (ca. EUR 7.301,-)
esportsguide.com – EUR 7.000,-
semna.com – EUR 5.000,-
enx3.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
mployer.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
taptax.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
p-care.com – US$ 4.407,- (ca. EUR 3.900,-)
betandplay.com – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.761,-)
pemall.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
trekka.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
vvine.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – DOMAINSTAMMTISCH-TREFFEN IM DEZEMBER

Das zweite Treffen 2018 des Hamburger Domainstammtisches steht an. Termin ist der 07. Dezember 2018.

Beim Hamburger Domainstammtisch trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr die Domainer-Szene. Nach dem sommerlichen Treffen am 22. Juni 2018 findet der nächste Hamburger Domainstammtisch am 07. Dezember 2018 statt. Anmeldungen sind bereits seit dem 01. Oktober 2018 möglich. Die aktuelle Anmeldeliste liegt noch nicht aus, in der Regel ist mit rund 20 Teilnehmern zu rechnen.

Der kommende Hamburger Domainstammtisch findet am 07. Dezember 2018 wie gehabt um 19:00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist mindestens noch bis 02. Dezember 2018 möglich. Für alle Domainer, die von weiter weg anreisen, empfiehlt der Stammtisch Hamburg als Unterkunft die Schlaflounge in Hamburg-Eimsbüttel (Vereinsstrasse 54b, 20357 Hamburg) und das Fritzhotel Hamburg (Schanzenstraße 101–103, 20357 Hamburg).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainstammtisch.de

Quelle: domainstammtisch.de, eigene Recherche

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