Domain-Newsletter

Ausgabe #943 – 15. November 2018

Themen: gab.com – Uniregistry fordert „bill of rights“ | nTLD-Versteigerung – was tun mit US$ 233,4 Mio.? | TLDs – Neues von .dk, .io und .me | UDRP – BMW AG erstreitet sich tückische IDN | DSGVO – WHOIS-Studie der geoTLDs veröffentlicht | wg.de – .de setzt mit EUR 102.501,- neue Rekorde | November – X. IGF-D und ISOC-Treffen in Berlin

GAB.COM – UNIREGISTRY FORDERT „BILL OF RIGHTS“

Die auf den Cayman Islands ansässige Uniregistry Corp., Verwalterin von 24 neuen Top Level Domains, hat Sorge um die Rechte von Domain-Inhabern. Für praktische Abhilfe soll eine „domain name bill of rights“ sorgen, die jedermann Anspruch auf ein ordentliches Verfahren garantiert.

Jedermann solle einen Anspruch auf ein förmliches und ordentliches (Gerichts-)Verfahren haben, wenn er sich Anschuldigungen und Forderungen nach Zensur ausgesetzt sieht, heisst es in einer Pressemitteilung, die Uniregistry am 7. November 2018 veröffentlicht hat. Sicherstellen soll dies eine neu zu schaffende „bill of rights“. Ihr historisches Vorbild, die am 25. September 1789 beschlossene Bill of Rights, besteht aus den ersten zehn Zusatzartikeln zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie sichert den Einwohnern im Rahmen einer freien und demokratischen Gesellschaft unveräußerliche Grundrechte zu, darunter Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Die Forderung von Uniregistry knüpft an einen Vorschlag von Tim Berners-Lee an, dem Begründer des World Wide Web. Er hatte sich kürzlich für einen Gesellschaftsvertrag mit der Bezeichnung „Contract for the Web“ ausgesprochen, der allgemeinverbindliche Grundsätze für das Internet aufstellt, an die sich Regierungen, Unternehmen und Bürger weltweit zu halten haben. Nach Angaben von Frank Schilling, CEO von Uniregistry, ist die Idee einer „bill of rights“ noch in einer frühen Phase. Es gäbe bereits einen Entwurf mit zehn konkreten Punkten; man sei aber noch nicht so weit, sie zu veröffentlichen. So bleibt bisher offen, welche Regelungen die „bill of rights“ enthalten soll.

Konkreter Auslöser der Forderung scheint der Streit um gab.com zu sein. Die Blogging-Plattform, die als Sammelstelle für Amerikas extreme Rechte gilt, war nach dem Amoklauf in einer Synagoge in Pittsburgh von GoDaddy aufgefordert worden, sich für ihre Domain einen anderen Registrar zu suchen. Nach einem kurzen Zwischenstopp bei Uniregistry hat mittlerweile der US-Registrar Epik Inc., der sich als „schweizer Bank unter den Domain-Registraren“ versteht, die Domain in seine Verwaltung übernommen. Epik-Gründer und CEO Robert Monster begründete dies damit, dass die Entfernung einer Plattform digitale Zensur sei und jemanden auf eine schwarze Liste zu setzen, einer „digitalen Flucht“ vor der Wirklichkeit gleichkomme. Die Domain gab.com selbst war im April 2014 für US$ 200.002,- (ca. EUR 144.929,-) über Sedo verkauft worden; das soziale Netzwerk in seiner aktuellen Form gab es damals unter dieser Adresse noch nicht. Einige Jahre später wurde die Domain dann offenbar zu US$ 220.000,- über Flippa, einen Marktplatz mit dem Schwerpunkt für Kauf und Verkauf von Online-Unternehmen, veräußert.

Anders als in UDRP-Verfahren scheint es Uniregistry weniger um die (potentielle) Rechtswidrigkeit der Registrierung einer Domain zu gehen, sondern um die unter ihr verbreiteten Inhalte. Allerdings hatte sich die Internet-Verwaltung ICANN in der Vergangenheit wiederholt dagegen ausgesprochen, auch für Inhalte zuständig zu sein; so gehen zum Beispiel die Rechtsauffassungen darüber, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, in vielen Ländern erheblich auseinander. Dass der Vorstoss von Uniregistry auf fruchtbaren Boden fällt, ist daher nicht anzunehmen.

Quelle: uniregistry.link, domainincite.com, wikipedia.org

NTLD-VERSTEIGERUNG – WAS TUN MIT US$ 233,4 MIO.?

Was tun mit US$ 233,4 Millionen? Die Internet-Verwaltung ICANN sucht unverändert nach einem Weg, die Auktionserlöse aus ihrem nTLD-Bewerbungsverfahren gerecht zu verteilen. Dabei denkt man nicht zuletzt an sich selbst.

US$ 240.590.128,00 – diesen Betrag hat ICANN aus der Versteigerung von bisher 17 neuen generischen Top Level Domains erlöst. Für sie gab es jeweils mehr als einen Bewerber, ohne dass sich eine gütliche Einigung erzielen ließ. Allein US$ 135.000.000,- stammen aus der Versteigerung von .web, die sich der Neuling NU DOT CO LLC mit Hilfe von VeriSign Inc. sicherte. Eher günstig war dagegen .srl; für die Endung musste die in Regensburg ansässige mySRL GmbH lediglich US$ 400.000,- bezahlen. Nach Abzug der Kosten von US$ 7.134.565,- verbleiben ICANN damit noch US$ 233.455.563,-. Allerdings ist das Ende dieser Fahnenstange bisher nicht erreicht, da Endungen wie .hotel, .kid und .music auf ihre Versteigerung hoffen und weitere Erlöse aus den so genannten „auctions of last resort“ erwarten lassen. Da um die verbliebenen Endungen besonders heftig gestritten wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen, bis wann die Auktionen sämtlich abgeschlossen sind. Das von ICANN auf einem gesonderten Konto verwahrte Geld weckt aber schon seit Beginn des nTLD-Programms Begehrlichkeiten, weil umstritten ist, was mit den Einnahmen passieren soll.

Anlässlich des ICANN-Meetings in Barcelona hat die Cross-Community Working Group on new gTLD Auction Proceeds (CCWG) nun erste Vorschläge unterbreitet, wie mit dem Geld umgegangen werden soll. Derzeit werden vier Optionen diskutiert:

– Schaffung einer ICANN-internen Abteilung, die sich der Angebotseinholung, Implementierung und Evaluierung widmet
– Zusammenarbeit von ICANN und einem „donor-advised-fund“, also eine zweckgebundene Zustiftung in das Grundstockvermögen einer rechtsfähigen Stiftung
– Schaffung einer neuen von ICANN unabhängigen Wohltätigkeitsstruktur, die für die Einholung und Prüfung von Vorschlägen zuständig ist
– Nutzung einer externen Organisation, um Projekte zu bestimmen und die Einnahmen zu verteilen

Sämtliche Vorschläge der CCWG zielen also darauf ab, eine Entscheidungsstruktur zu schaffen bzw. zu nutzen, in der dann im zweiten Schritt beschlossen wird, wofür genau die Erlöse verwendet werden. Je komplexer allerdings allein dieser Prozess zur Entscheidungsfindung wird, desto weniger dürfte am Ende übrig bleiben.

ICANN selbst tendiert hingegen dazu, einen Reservefond anzulegen, der sich der Höhe nach an den ICANN-Betriebskosten eines Jahres orientiert. Dafür fehlen derzeit US$ 68 Millionen, wobei US$ 32 Millionen mit Überschüssen der kommenden acht Jahre finanziert werden sollen; weitere US$ 36 Millionen will ICANN dem Topf mit den Versteigerungserlösen entnehmen. Die Netzverwaltung sieht sich sowohl in juristischer als auch in finanzieller Hinsicht verpflichtet, selbst über eine Verwendung zu entscheiden, um die eigenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Zugleich räumt man aber auch ein, dass keine Situation absehbar sei, in der man gezwungen sei, auf diese Gelder zuzugreifen. Mit einer verbindlichen Antwort dürfte sich ICANN jedoch noch Zeit lassen, bis auch die letzte nTLD vergeben ist – und keine weiteren Rechtsstreitigkeiten zu erwarten sind.

Quelle: eco.de, domainnamewire.com

TLDS – NEUES VON .DK, .IO UND .ME

Montenegro wird international: die .me-Registry hat mitgeteilt, dass ab sofort die Registrierung von internationalisierten Domain-Namen möglich ist. In Dänemark kann man sich hingegen juristisch fortbilden, während .io die Registry gewechselt hat – hier unsere Kurznews.

Die dänische Domain-Verwaltung DK Hostmaster weist nochmals darauf hin, dass im November 2018 gleich mehrere juristische Seminare stattfinden, an denen jedermann teilnehmen kann. Kosten werden nicht erhoben. Die Kurse werden von erfahrenen Domain-Juristen geleitet und teilweise in dänischer, teilweise in englischer Sprache gehalten. Den Auftakt macht „Legal insight for practitioners in the domain area“ (in Dänisch) am 19. November 2018, bevor am 21. November 2018 mit „What is the relation of domain names to unlawful content?“ und „Should we trust trusted notifiers to enforce unlawful online content?“ zwei Kurse in englischer Sprache folgen. Alle Kurse finden am Sitz von DK Hostmaster in Kopenhagen statt; mit eingeschlossen ist jeweils ein Frühstück sowie ein Mittagessen. Wer Interesse hat, kann sich unter registration@dk-hostmaster.dk anmelden.

Wo .io drauf steht, steckt Afilias dahinter: wie das Branchenblog domainincite.com meldet, hat die .info-Verwalterin Afilias die Rechte an der Landesendung des Britischen Territoriums im Indischen Ozean erworben. Als Quelle nennt das Blog Finanzunterlagen, die kürzlich in Irland veröffentlicht wurden; demnach hat Afilias im April 2017 einen Betrag von US$ 70,17 Mio. für die Anteile an der Internet Computer Bureau Ltd. (IBC) bezahlt; IBC betreibt neben .io noch .ac (Ascension) sowie .sh (St. Helena und Tristan da Cunha). Dass die Übernahme nicht öffentlich gemacht wurde und derzeit die IO Top Level Domain Registry als Verwalterin für .io in der IANA-Datenbank gelistet ist, hat offenbar mit vertraglichen Geheimhaltungsvereinbarungen zu tun. Aktuell verzeichnet .io rund 270.000 Domain-Registrierungen und ist vor allem bei Start-Ups aus der Technologie-Branche beliebt.

Die doMEn Ltd., ein im Jahr 2008 gegründetes Joint Venture aus Afilias Limited, GoDaddy.com und ME-net Ltd., macht sich international: seit dem 12. November 2018 um 09:00 (UTC) können Domains unterhalb der montenegrinischen Länderendung .me mit Sonderzeichen aus zahlreichen Sprachen registriert werden. Nach Angaben der Registry zählen dazu Arabisch, Weißrussisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch (traditionell und vereinfacht), Kroatisch, Dänisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Hindi, Ungarisch, Isländisch, Italienisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Montenegrinisch (Lateinisch und Kyrillisch), Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch (Latein und Kyrillisch), Spanisch, Schwedisch, Türkisch und Ukrainisch. Für die internationalisierten Domain-Namen (IDN) dürfte die Unterstützung durch .me einen großen Sprung nach vorne bedeuten, da .me weniger als Länderendung, sondern weltweit als „Ich“-Domain im Format personalname.me vermarktet wird; wer Sonderzeichen in seinem Namen hat, hat also nun Anlass, sich zusätzlich eine .me-Domain im IDN-Format zu registrieren.

Weitere Informationen zu den juristischen Seminaren unter .dk finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1953

Quelle: dk-hostmaster.dk, domainincite.com, domain.me

UDRP – BMW AG ERSTREITET SICH TÜCKISCHE IDN

Die BMW AG musste sich in einem aktuellen UDRP-Verfahren vor der WIPO mit einer IDN-Variante von bmw.com herumschlagen. Der italienische WIPO-Entscheider hatte allerdings kein Problem festzustellen, dass die Domain „xn--bm-e3s.com“ und die Marke „BMW“ zum Verwechseln ähnlich sind.

Die Bayerische Motoren Werke AG mit Sitz in München musste sich die Domain „xn--bm-e3s.com“ erstreiten. Was als internationale Domain im Punycode-Format nach nichts aussieht, erweist sich aufgelöst als „bmw.com“, bei der das „w“ unter sich mittig einen kleinen Punkt aufweist. Es handelt sich um die Romanisierung eines pakistanischen Urdu-Zeichens, in Unicode dargestellt als U+1E88 (Großschreibung) und U+1E89 (Kleinschreibung). Damit ist die Domain im richtigen Umfeld sehr leicht mit der BMW-Domain bmw.com zu verwechseln. Die BMW AG stützte sich in einem aktuellen UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) auf ihre deutsche Marke von 1929 sodie die US-amerikanische Marke von 1955. Die im Mai 2018 registrierte Domain lieferte eine Website mit dem offiziellen BMW-Logo aus. Auf der Seite konnten Internetnutzer vorgeblich an einer Umfrage teilnehmen, bei der sie ihre persönlichen Daten angeben mussten und einen von 75 BMWs gewinnen konnten. Tatsächlich nutzte der Domain-Inhaber die Seite zum Phishing. Im Verfahren meldete sich der Inhaber der Domain, der einen WHOIS-Privacy-Service nutzte, nicht zur Sache. Als Entscheider wurde der italienische Jurist Edoardo Fano berufen.

Fano hatte unter den gegebenen Voraussetzungen leichtes Spiel bei der Prüfung der Beschwerde und seiner Entscheidung, mit der er der gewünschten Übertragung der Domain stattgab (WIPO-Case No. D2018-2016). Er nahm sich allerdings die Zeit, deutlich zu machen, dass, nach gefestigter UDRP-Rechtsprechung, bei der Prüfung der Ähnlichkeit von Marke und Domain im Falle einer IDN diese und ihre Punycode-Übersetzung gleichgestellt würden. Es sei ständige Rechtsprechung, dass bei Nutzung eines Nicht-ASCII-Zeichens wie „w“ (mit Punkt), um das korrekte „w“ (ohne Punkt) zu ersetzen, sich nichts an der Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain ändere. Demnach hatte BMW das erste Element der UDRP erfüllt. Zudem habe, so Fano, BMW den Anscheinsbeweis für ein fehlendes Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain erbracht. Da der Gegner nichts entgegnet hatte und die Domain nicht für ein legales, nicht-kommerzielles und faires Angebot nutzte, die Seite unter der Domain vielmehr das BMW-Logo und eine vermeintliche Verlosung von 75 kostenlosen Fahrzeugen durch BMW anzeigte, um so Daten fehlgeleiteter Internetnutzer zu ergattern, sah Fano auch das zweite Element erfüllt. Auch bei der Frage nach der Bösgläubigkeit gab es für Fano nicht viel zu tun. Bereits hinsichtlich der Registrierung der Domain sei davon auszugehen, dass der Gegner die Marke BMW kannte und gerade deshalb die sehr ähnliche Domain mit dem Punycode „xn--bm-e3s.com“ registrierte. Auch die Nutzung der Domain erfolgte nach Ansicht von Fado bösgläubig, da die relevante Website unter der Domain ein falsches Angebot kostenfreier BMWs machte, mit dem Ziel, die Daten irregeleiteter Nutzer einzusammeln. Der Domain-Inhaber zog damit wissentlich Vorteile aus der Konfusion der Internetnutzer. Daraus folgerte Fano, dass der Gegner wissentlich eine der Marke der Beschwerdeführerin ähnliche Domain registrierte und nutzte, um Internetnutzer mit der Marke irrezuführen und so geschäftliche Vorteile zu erzielen, er also bösgläubig handelte. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt, und Fano entschied auf Transfer der Domain.

Dieser Fall zeigt nochmals, welche Verwirrung „look-alike“-Domains stiften können und wie Cybersquatter internationalisierte Domains ausnutzen, um an Daten heranzukommen. Marken- und Domain-Portfoliomanager von Unternehmen kommen nicht umhin, ihr Augenmerk auch auf IDNs auszudehnen – falls sie es nicht sowieso schon tun. Übrigens zeigen sowohl Safari als auch Firefox bei Eingabe der der Punycode-Variante „xn--bm-e3s.com“ die verwechslungsfähige IDN-Domain an.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bmw.com (xn—bm-e3s.com) finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1954

Informationen zu so genannten „look-alike-„Domains, die nicht zwingend IDNs sein müssen, finden Sie auch unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1955

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DSGVO – WHOIS-STUDIE DER GEOTLDS VERÖFFENTLICHT

Im Zuge der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es mehrere Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkung eines begrenzt einsehbaren WHOIS-Systems und der Folgen, die damit einhergehen. Eine aktuelle Studie der geoTLD-Group zeigt, dass es gar nicht so schlimm ist.

Die geoTLD-Group ist der internationale gemeinnützige Zusammenschluss der Betreiber von geographischen Top Level Domains wie .berlin, .nyc und .africa. Die Betreiber haben sich zur geoTLD-Group zusammengeschlossen, um eigene Interessen zu verfolgen. In einer kleinen, kürzlich veröffentlichten Studie zeigen die geoTLDs, dass die Nachfrage nach WHOIS-Daten seit Anwendung der DSGVO am 25. Mai 2018 nicht besonders hoch ausfällt.

Dirk Krischenowski, Chef der dotBerlin GmbH & Co. KG, stellte die Studie unter „geotld.group“ vor. An der Studie nahmen alle 39 aktiven geoTLDs teil, von denen 25 in der EU sitzen, während 14 aus dem Rest der Welt stammen. Zusammen verwalten sie rund 600.000 registrierte Domains. Die Studie, bei der die geoTLDs neun Fragen beantworten mussten, wurde über SurveyMonkey vom 15. August bis 04. Oktober 2018 durchgeführt. Sie sollte verwertbare Zahlendaten bringen, um Klarheit in die Diskussion über die ICANN-Vorstellung von einem zukünftigen WHOIS zu bringen. Aufgrund der Studie kommt Krischenowski zu der Schlussfolgerung, dass es keines „Universal Access Model“ bedarf, bei dem die Zugangsanforderungen an WHOIS-Daten vereinheitlicht würden. Die Befragung der geoTLD-Verwaltungen zeigt, dass alle EU-basierten geoTLDs rechtskonforme Maßnahmen ergriffen haben, die veröffentlichten WHOIS-Daten zu reduzieren. Fast alle diese Registries haben auch klare Vorgaben für einen Zugriff auf die nicht-veröffentlichten WHOIS-Daten implementiert, die Rechteinhabern die Möglichkeit geben, die Daten anzufordern. Seit Anwendung der DSGVO gab es bis zum Ablauf des Studienzeitraums, also in gut vier Monaten, weniger als 50 WHOIS-Anfragen, bei insgesamt 600.000 registrierten Domains unter den geoTLDs. Die Anfragen wurde in der Regel binnen 1 bis 2 Tagen beantwortet; lediglich eine Anfrage brauchte sieben Tage, bis sie beantwortet war. Die meisten geoTLDs bekamen in dem genannten Zeitraum keine WHOIS-Anfragen: von den EU-basierten geoTLDs bekamen 76 Prozent und von den übrigen 79 Prozent keine Anfragen. Weitere und detailliertere Ergebnisse der Studie sind in dem Artikel von Krischenowski unter geotld.group ausgeführt.

Diese Zahlen und Erkenntnisse der Studie sprechen für sich. Es gibt vergleichsweise nur wenige WHOIS-Anfragen. Die von Krischenowski gezogene Schlussfolgerung ist für den Fall der geoTLDs nachvollziehbar und erscheint richtig. Jedoch kommt unter dem Schirm der geoTLDs eine ganz andere Klientel zusammen als etwa unter .com oder .xyz. Zudem sind die Mengenverhältnisse bei über 138 Millionen registrierten .com-Domains andere, wenn der gleiche prozentuale Anteil an WHOIS-Anfragen gestellt würde: es wären mindestens 11.500 Anfragen, der sich .com-Verwalterin VeriSign binnen vier Monaten allein gegenüber sähe. Was die Studie zudem nicht berücksichtigt, ist, dass selbstverständlich auch Registrare solche Anfragen erhalten, die nicht bis zu den Registries vordringen, da nunmal die Registrare in erster Linie über die WHOIS-Daten der Domain-Inhaber verfügen. Nichtsdestotrotz ist die Studie informativ und der Artikel von Krischenowski lesenswert.

Den Artikel von Krischenowski zur geoTLD-Studie finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1956

Quelle: geotld.group, eigene Recherche

WG.DE – .DE SETZT MIT EUR 102.501,- NEUE REKORDE

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte einen Domain-Namen im sechsstelligen Bereich, und der kam aus Deutschland: wg.de erzielte herausragende EUR 102.501,-. Die teuerste .com-Domain, wildcraft.com, lag mit US$ 80.000,- (ca. EUR 69.565,-) deutlich darunter.

Mit wildcraft.com zum Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 69.565,-) stand .com in der vergangenen Handelswoche lediglich auf Platz 2, aber auch nicht schlecht da. Mit einem Betrag in Höhe von US$ 46.000,- (ca. EUR 40.000,-) lieferte vcasino.com einen bunten Beitrag zum .com-Erfolg. Dagegen hat texasdwilawyer.com zum Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 30.435,-) nichts zu bieten. Die übrigen .com-Preise bewegen sich zahlreich um US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-) und darunter. Besonders erwähnenswert ist usonlinecasino.com, die jetzt US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-) erzielte, während sie im November 2008 gerade einmal US$ 3.750,- (seinerzeit ca. EUR 2.953,-) kostete.

Die deutsche Endung führte die Länderendungen insgesamt wieder einmal an die Spitze: die Zwei-Zeichen-Domain wg.de erzielte herausragende EUR 102.501,-. Inhalte bietet die Domain jedoch noch nicht. Ihr folgte fahrzeuge.de zum sicherlich gut investierten Betrag von EUR 18.700,-; aber auch sie liefert bisher noch keine Inhalte aus. Sechs weitere .de-Domains waren erwähnenswert, unter denen lebenslauf-vorlage.de heraussticht, da sie schon im August 2011 zum Preis von US 1.800,- (seinerzeit ca. EUR 1.250,-) gehandelt wurde und jetzt EUR 2.150,- erzielte. Ausgezeichnet war auch der Preis, den die britische Zwei-Zeichen-Domain pd.co.uk einspielte: die gut investierten US$ 16.500,- (ca. EUR 14.348,-) führen zu einem Nahrungsergänzungsmittelanbieter. Und Tuvalu bot mit humanity.tv eine Domain zum runden Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.696,-).

Die neuen generischen Endungen waren ebenfalls tüchtig, angefangen mit new.earth zum Preis von US$ 18.800,- (ca. EUR 16.348,-), hinter der sich die „global peace yes“-Kampagne versteckt. Darüber hinaus verbuchten die neuen Endungen überwiegend eine .company-Auktion mit sehr guten Ergebnissen. Unter den alten generischen Endungen war .org mit employment.org zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 17.391,-) noch über dem Durchschnitt, verfügt aber wohl über zu wenige Angestellte, da die Domain noch nicht konnektiert ist und keine Inhalte aufweist. Dank wg.de und wildcraft.com, aber auch anderer kleiner Schätze, war die vergangene Domain-Handelswoche wieder sehr erfreulich.

Länderendungen
————–

wg.de – EUR 102.501,-
fahrzeuge.de – EUR 18.700,-
taxfree.de – EUR 8.000,-
bot.de – EUR 2.655,-
auto-abo.de – EUR 2.500,-
lebenslauf-vorlage.de – EUR 2.150,-
lagerland.de – EUR 2.050,-
sweety.de – EUR 2.000,-

pd.co.uk – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.348,-)
optima.co.uk – GBP 3.122,- (ca. EUR 3.569,-)
petsupplies.co.uk – GBP 2.499,- (ca. EUR 2.856,-)

humanity.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.696,-)
quizlet.pl – EUR 3.800,-
nct.in – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.429,-)
eurosportshop.cn – EUR 3.225,-
avq.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.043,-)
checkout.fr – EUR 2.950,-
baader.it – EUR 2.750,-
equities.io – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.598,-)

Neue Endungen
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new.earth – US$ 18.800,- (ca. EUR 16.348,-)
preserve.life – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.522,-)
cigar.company – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.043,-)
group.company – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.304,-)
gboards.club – EUR 2.550,-
z.company – US$ 2.322,- (ca. EUR 2.019,-)
l.company – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.565,-)
private.company – US$ 1.470,- (ca. EUR 1.278,-)
tea.company – US$ 1.099,- (ca. EUR 956,-)
hamburger.company – US$ 1.000,- (ca. EUR 870,-)

Generische Endungen
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candidate.info – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.608,-)
karambo.info – US$ 2.699,- (ca. EUR 2.347,-)

employment.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.391,-)
eyelevel.net – EUR 4.500,-
skypad.net – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.870,-)
fiska.net – EUR 2.500,-
naber.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.391,-)
autostore.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-)
ignition.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-)

.com
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wildcraft.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 69.565,-)
vcasino.com – US$ 46.000,- (ca. EUR 40.000,-)
texasdwilawyer.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.435,-)
muhu.com – US$ 15.200,- (ca. EUR 13.217,-)
beboon.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-)
trumped.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-)
usonlinecasino.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.043,-)
kolaygelsin.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.435,-)
beme.com – US$ 10.056,- (ca. EUR 8.744,-)
myethwallet.com – EUR 8.500,-
squarepizza.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.522,-)
salters.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.087,-)
scmg.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.087,-)
fight24.com – US$ 6.613,- (ca. EUR 5.750,-)
vikingman.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.739,-)
cinelounge.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.783,-)
scratchprotection.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)
signalpress.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)
tfue.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)
fitmenu.com – US$ 4.623,- (ca. EUR 4.020,-)
robocrop.com – US$ 4.569,- (ca. EUR 3.973,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NOVEMBER – X. IGF-D UND ISOC-TREFFEN IN BERLIN

Das X. Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) findet Ende November 2018 zum Thema „Digitale Teilhabe“ statt. Am Vorabend trifft sich zudem die Internet Society Deutschland (ISOC) und lädt zu einer Diskussionsveranstaltung zu den Themen Netzneutralität und Datenschutzgrundverordnung.

Das IGF-D setzt sich mit Fragen der Netzpolitik und Internetregulierung auseinander, und tagt seit 2008 regelmäßig einmal im Jahr im November. Nun ist das zehnte Treffen angesagt: am 27. November 2018 geht es um „Digitale Teilhabe“. Ab 09:00 Uhr beginnt im Wappensaal des Roten Rathauses in Berlin die Registrierung zur Veranstaltung. Nach einer Begrüßung durch die Vorsitzenden der Gesellschaft und einer Eingangsrede von Prof. Dr. Helge Braun (MdB) über „Die digitale Strategie der Bundesregierung auf dem Weg zum IGF 2019“ beginnen Vorträge und Diskussionen zur digitalen Zukunft der Arbeit, Cyberfrieden oder -krieg und das erste Jahr des NetzDG. Zwischendurch gibt es einen kleinen Kurzvortrag zu DNS und HTTPS. Die Veranstaltung endet mit der Keynote von Dr. Daniela Brönstrup vom BMWi zum IGF im Jahr 2019.

Das X. Internet Governance Forum Deutschland findet am 27. November 2018 von 09:00 Uhr an im Wappensaal des Roten Rathauses, Jüdenstraße 1 in 10178 Berlin, statt. ​Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist vor Ort möglich.

Schon am Vorabend lädt die ISOC zu einer Diskussionsveranstaltung ein und fragt unter dem Titel „Bürgerrechte im Netz“, ob der freie Zugang und die Privatsphäre im Internet noch gegeben sind. Zwei Diskussionsrunden sind angekündigt: die erste beschäftigt sich mit der Netzneutralität und wird von Katrin Ohlmer (dotBERLIN) moderiert. Die zweite Runde zur Privatsphäre und der Frage, ob die DSGVO nun „Goldstandard oder Sackgasse“ ist, moderiert Rechtsanwalt Jan Mönikes. Mit von der Partie sind unter anderem Arnold Nipper (DE-CIX), Paul Wolter (Bundesverband Deutsche Startups e.V.) und der Datenschutzexperte Dr. Winfried Veil. Bei einem sich um 19:00 Uhr anschließenden Empfang besteht schließlich Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und weiter zu diskutieren.

Die Diskussionsveranstaltung der ISOC findet ab 17:00 Uhr im Restaurant „Die Eins“, Wilhelmstr. 67a in 10117 Berlin, im ARD-Hauptstadtstudio am Reichstagsufer statt. Die Teilnahme ist kostenlos, aber eine Anmeldung bis 19. November 2018 notwendig.

Weitere Informationen zum IGD-Deutschland finden Sie unter:
> https://www.intgovforum-deutschland.org

Weitere Informationen und Anmeldung bis 19. November 2018 für die ISOC-Veranstaltung am 26. November 2018 finden Sie unter:
> https://www.isoc.de/2018/

Quelle: isoc.de, intgovforum-deutschland.org

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