Themen: .amazon – ICANN führt Bewerbungsverfahren fort | WHOIS-Reform – verbindliche Lösung nicht in Sicht | TLDs – Neues von .ai, .org und .new | Studie – WHOIS-Tipps der M3AAWG an ICANN | DRSP – H Ltd. scheitert an h.co.uk | q.org – Ein-Zeichen-Domain für US$ 500.000,- | New York City – NameSummit im November 2018
.AMAZON – ICANN FÜHRT BEWERBUNGSVERFAHREN FORT
Das jahrelange Tauziehen um die Einführung der neuen Top Level Domain .amazon geht in die nächste Runde: Die Internet-Verwaltung ICANN beschloss, der Bewerbung der Amazon EU S.à.r.l. eine neue Chance zu geben.
„Will not proceed“ – eigentlich schien die Messe um die Einführung von .amazon schon gelesen, nachdem das „New gTLD Program Committee“ (NGPC) von ICANN am 14. Mai 2014 beschlossen hatte, die Bewerbung von Amazon um die Domain-Endung .amazon und ihre japanischen und chinesischen IDN-Pendants zu stoppen. Das NGPC schloss sich damit der Empfehlung des ICANN-Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) an. Streitig ist vor allem, ob „Amazon“ zu jenen geographischen Begriffen gehört, die nach den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genießen; vor allem Argentinien, Brasilien und Peru mit Unterstützung von Bolivien, Ecuador und Guyana hatten deswegen offiziellen Protest gegen die Einführung angekündigt, weil sie um das kulturelle Erbe der Amazonas-Region fürchteten. Ebenso wie Patagonien bildet der Fluss Amazonas oder die Amazonas-Region aber keine eigenständige, souveräne Gebietskörperschaft. Der 11. Juli 2017 hauchte der Bewerbung von Amazon aber dann neues Leben ein. An diesem Tag entschied das Independent Review Panel, dass sich das NGPC nicht alleine auf die – die Bewerbung ablehnende – Konsensempfehlung des GAC hätte verlassen dürfen. Das Schiedsgericht verpflichtete ICANN deshalb dazu, die Bewerbung im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich nochmals zu prüfen.
Am 16. September 2018 beschloss ICANN, CEO Göran Marby als Vermittler in die Verhandlungen zwischen Amazon und den Mitgliedsstaaten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO), darunter Brasilien und Peru, zu entsenden. Dem folgte nun am 25. Oktober 2018 ein weiterer wichtiger Schritt: der offizielle Status in der Bewerberdatenbank soll nicht länger „Will not proceed“ lauten und darüber hinaus die Prüfung der Bewerbung fortgeführt werden. Geholfen haben Amazon dabei unter anderem so genannte „Public Interest Commitments“ (PICs); dabei handelt es sich um freiwillige, aber im öffentlichen Interesse liegende Selbstverpflichtungen, mit denen Amazon die Bedenken der Anrainerstaaten zerstreuen will. Dazu gehören vor allem Sperrlisten und Auflagen bei der Registrierung von .amazon-Domains. Überprüft werden soll ihre Einhaltung durch das „PIC Dispute Resolution Procedure“ (PICDRP), ein weiteres ICANN-eigenes Schiedsverfahren. Im Fall von Verstößen kann ICANN verbindliche Weisungen an Amazon erteilen, um die Einhaltung der Selbstverpflichtung sicherzustellen. Für Amazon bedeutet dieser Beschluss einen wichtigen Etappensieg; für Berichte, dass die Bewerbung bereits „grünes Licht“ erhalten habe, ist es jedoch noch viel zu früh. Die ACTO-Staaten haben wiederholt erklärt, .amazon zu blockieren, sollten ihre Rechte als souveräne Nationen nicht ausreichend geschützt werden.
Dass die .amazon-Diskussion kuriose Blüten treibt, ergibt sich aus einem ACTO-Schreiben vom 05. September 2018, das ICANN vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Demnach hat Amazon unter anderem angeboten, für eine Zustimmung hauseigene Produkte wie den Kindle oder Dienstleistungen wie Cloud-Services im Wert von US$ 5 Mio. zu liefern. Die Bewahrung des Amazonas-Erbe unter einer eigenen Website wäre Amazon eine weitere Million an US-Dollar wert gewesen. Die ACTO-Staaten haben im August 2018 beschlossen, das Angebot abzulehnen; ob es als Teil der weiteren Gespräche wieder auf dem Verhandlungstisch landet, bleibt abzuwarten.
Das ACTO-Schreiben vom 05. September 2018 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1944
Quelle: icann.org, domainincite.com, domainnamewire.com
WHOIS-REFORM – VERBINDLICHE LÖSUNG NICHT IN SICHT
Die Internet-Verwaltung ICANN steckt in ihren Bemühungen um eine DSGVO-kompatible WHOIS-Reform unverändert fest: auch bei ihrem 63. Meeting in Barcelona konnten sich die verschiedensten Interessengruppen auf kein gemeinsames Modell verständigen.
Mitte Mai 2018 hatte ICANN unter erheblichem Zeitdruck mit der „Temporary Specification for gTLD Registration Data“, in Kurzform „temp spec“ genannt, ein Kompromiss-Modell für das WHOIS-System verabschiedet und damit auf die rechtlichen Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) reagiert. Parallel hat man eine Arbeitsgruppe mit der Bezeichnung „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP) ins Leben gerufen, der Kurt Pritz, vormals ICANN-Vizepräsident, vorsteht. Im September wurde allerdings bekannt, dass sich diese Gruppe derart uneinig ist, dass drei Mediatoren des Consensus Building Institute (CBI) hinzugezogen werden mussten. Deren Ziel ist es nach Mitteilung von Pritz nicht, gemeinsam eine bestimmte Lösung zu erarbeiten; es gehe stattdessen darum, erst einmal die zu bearbeitenden Problemfelder einzuschränken.
Und in grundsätzlichen Fragen machte die EPDP auch in Barcelona wenig Fortschritt. So verbrachte man zum Beispiel den 20. Oktober 2018 nahezu ganztägig mit der Diskussion, zu welchen Zwecken die WHOIS-Daten erhoben werden. Personenbezogene Daten dürfen nach der DSGVO nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden; welche genauen Zwecke das im Fall von WHOIS-Daten sind, ist umstritten. ICANN versucht die Erhebung damit zu rechtfertigen, dass man die satzungsgemäße Aufgabe habe, für die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems zu sorgen. Umstritten ist zudem, welche Aufgabe den Registries und Registraren zukommt, denn dort werden die WHOIS-Daten originär erhoben. Des Weiteren beklagte die „Intellectual Property Constituency“, Interessensvertreter der Markenrechteinhaber, dass ihre Interessen übersehen würden. Die Non-Commercial Stakeholders Group warf ICANN hingegen vor, dass man der Markenlobby zu nahe stünde und sogar versuche, mit Hilfe des WHOIS-Systems „fake news“ bekämpfen zu wollen. ICANN-Chair Cherine Chalaby konterte scharf und wies jegliche Bemühungen um eine Inhaltekontrolle zurück. Einen weiteren Zwischenbericht will die EPDP nun im Laufe des Monats November 2018 veröffentlichen; mit raschen Entscheidungen ist aber nicht zu rechnen.
Dabei wären sie dringend nötig. So beklagten europäische Strafverfolger, dass die aktuellen Einschränkungen beim Zugriff auf die WHOIS-Daten ihre Ermittlungen bei Online-Betrug, sexueller Ausbeutung von Kindern und Terrorbekämpfung behindern würden. Heise.de berichtet, dass ein schwedischer Beamter explizit darum gebeten habe, durch ein „Unified Access Model“ für schnelleren Zugriff auf das WHOIS-System zu sorgen: „Jeden Tag, den wir hier sitzen, werden nämlich Kinder vergewaltigt; wir als Beamte müssen die Schuldigen finden und brauchen alle Werkzeuge, die wir nur kriegen können.“ Dass sich ICANN davon zu rascherem Handeln verleiten lässt, ist aber eher nicht zu erwarten: das „Unified Access Model“ ist noch gar nicht Gegenstand der Diskussionen der EPDP-Arbeitsgruppe.
Quelle: centr.org, domainincite.com, heise.de
TLDS – NEUES VON .AI, .ORG UND .NEW
Google führt seine Kunden nun noch schneller zum Ziel: das US-amerikanische IT-Unternehmen setzt seine Top Level Domain .new als Abkürzer ein. Derweil geht Anguilla neue Wege in der Vermarktung der Landesendung .ai, während .org bei den Zahlen die Hosen runterlässt – hier die Kurznews.
Die Regierung des karibischen Inselstaates Anguilla geht in einer Vermarktung ihres offiziellen Landeskürzels .ai neue Wege: ab sofort werden ausgelaufene Domains meistbietend versteigert. Unter der Adresse auction.whois.ai kann jedermann die Liste aller .ai-Domains einsehen, deren Registrierungsvertrag abgelaufen ist und die in den Pool der frei werdenden Adressen zurückfallen. Von dort werden sie ohne Einschaltung von privaten Anbietern wie Snapnames direkt versteigert. Die Auktionen finden einmal monatlich beginnend am dritten Freitag eines Monats für zehn Tage statt; Gebote in der letzten Stunde verlängern die Auktion um eine weitere Stunde. Die Startgebote liegen bei US$ 100,- und erhöhen sich jeweils um US$ 10,-. Zur Teilnahme ist es erforderlich, einen Account anzulegen und US$ 100,- als Sicherheit zu hinterlegen; als Zahlungsmittel sind unter anderem Kreditkarten und Bitcoin zugelassen. Wer mit der ersteigerten .ai-Domain zu seinem Stammregistrar wechseln möchte, sollte daran denken, dass die Registry dafür eine Transfergebühr von US$ 100,- erhebt.
Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der von gemeinnützigen Organisationen bevorzugten Top Level Domain .org, hat ihre Steuerunterlagen für 2017 veröffentlicht und dabei einen interessanten Einblick in die Finanzen gewährt. So hat PIR zum Beispiel dem weltweit größten Registrar GoDaddy Marketinggebühren in Höhe von rund US$ 1,5 Mio. gezahlt, 2016 waren es „nur“ US$ 0,8 Mio. Derartige Zahlungen fließen üblicherweise in Werbung und Rabatte. Der Registrar Name.com erhielt 2017 dafür immerhin rund US$ 0,5 Mio. Mit Spannung verfolgen Branchenexperten vor allem die Zahlungen, die PIR an Afilias für „backend registry services“ zahlt. 2016 waren es US$ 38 Mio., ein Jahr später sind es US$ 37,8 Mio. Offenbar sehen die Verträge also eine Staffelung mit Preisreduzierung vor. Für die Zukunft stehen PIR einschneidende Änderungen bevor: so hatte Jay Daley, Interim President und CEO von PIR, im September 2018 bekanntgegeben, dass man Mengenrabatte in den Verträgen mit Domain-Registraren je nach Anzahl der registrierten Domains streichen werde, da sie große Registrare bevorzugen würden. Dass die Registrierungszahlen damit sinken könnten, nimmt PIR im Interesse der Qualität des Namensraumes bewusst in Kauf.
Die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. hat einen innovativen Weg gefunden, Domain-Namen mit der unternehmenseigenen Endung .new zu nutzen: wer sich in seinen Google-Account eingeloggt hat und eine der Adressen doc.new, form.new, sheet.new, slide.new oder site.new in den Browser eintippt, gelangt direkt zu den Google-Produkten Google Docs, Sheets, Slides, Sites oder Forms und kann unmittelbar damit beginnen, darunter neue Dateien zu schaffen. Google will diese zeitsparende Abkürzung nach und nach für weitere Produkte einführen; im Gespräch sind aktuell etwa presentation.new, website.new und spreadsheet.new; diverse Nutzer fordern zudem Domains wie email.new, drawing.new und president.new. Auf das weit verbreitete „www“ hat Google verzichtet, so dass der Zugriff noch viel rascher erfolgt. Die neu geschaffenen Dateien werden zudem parallel in Google Drive gespeichert. Für Dritte ist eine Registrierung von Domains unter .new übrigens nicht möglich; sie bleibt Google vorbehalten. Aktuell sind 45 .new-Domains registriert.
Den „return of organization exempt from income tax“ von PIR für 2017 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1943
Quelle: whois.ai, pir.org, google.com
STUDIE – WHOIS-TIPPS DER M3AAWG AN ICANN
In einem Brief wandte sich die „Messaging, Malware and Mobile Anti-Abuse Working Group“ (M3AAWG) an ICANN und legte, unter Verweis auf die eigene Studie mit dem Titel „ICANN GDPR and WHOIS Users Survey“, der Internet-Verwaltung Handlungsempfehlungen für den zukünftigen Umgang mit dem WHOIS vor.
Die Anti-Phishing Working Group (APWG) und die Messaging, Malware and Mobile Anti-Abuse Working Group (M3AAWG) legten Ende Oktober 2018 eine 30seitige Studie unter dem Titel „ICANN GDPR and WHOIS Users Survey“ zu den Auswirkungen der DSGVO auf das WHOIS und so auf den Spam- und Phishing-Missbrauch sowie deren Verhinderung vor. In einem Schreiben vom 18. Oktober 2018 an ICANN-CEO Goran Marby legten sie die mit der Studie gesammelten Erkenntnisse der Internet-Verwaltung vor und gaben ihr zugleich Handlungsempfehlungen. An der Studie, die sich auf Internetsicherheitsfachleute konzentrierte, nahmen 327 Betroffene teil, darunter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung von Schutzdiensten und -produkten verantwortlich sind, Netzwerkadministratoren, die das Netzwerk ihrer Arbeitgeber direkt verteidigen, und akademische Forscher. Die Macher der Studie vermuten, aufgrund der vorhandenen eMail-Listen, über die sie Mailings mit der Bitte um Teilnahme an der Studie versendeten, zwischen 2.500 und 5.000 Adressaten erreicht zu haben; unter Voraussetzung eines Vertrauensniveaus von 95 Prozent sehen sie den Vertrauensbereich bei 5,25 Prozent und damit eine statistische Signifikanz ihres Studienergebnisses.
Im Rahmen der Befragung wurde beispielsweise die Nutzung des WHOIS als Recherchewerkzeug vor und nach der Anwendung der DSGVO ab 25. Mai 2018 hinterfragt, und wie Anfragen bei den Registries und Registraren gehandhabt werden. Im Ergebnis hat sich die Situation für Sicherheitsfachleute deutlich verschlechtert: aufgrund der DSGVO und aus einer ihr folgenden Limitierung der WHOIS-Daten sind die Untersuchungen und Ermittlungen von Missbrauchsfällen im Internet deutlich schwerer geworden. Ermittlungen verzögern sich, da die WHOIS-Daten über Registries und Registrare angefragt werden müssen und diese sich bei der Beantwortung Zeit lassen. Dies führe dazu, dass mittlerweile das WHOIS als Recherchequelle deutlich weniger genutzt werde: 17 Prozent der Umfrageteilnehmer meinen, WHOIS-Daten seien nicht mehr nützlich oder vertrauenswürdig. Ganze 34 Prozent nutzten das WHOIS nur noch sporadisch, während dies vor dem 25. Mai 2018 lediglich 22 Prozent erklärten. Die Teilnehmerzahl, die das WHOIS täglich für bis zu 100 Anfragen nutzten, nahm von 51 Prozent auf 34 Prozent ab. Eine der Folgen sei, dass Ermittler und Forensiker zu langsam seien, um Spammern auf die Spur zu kommen, sie zu identifizieren und ihre Domains sperren zu lassen. Aber nicht nur entstehe Schaden, weil die Täter nicht gehindert werden, sondern auch, weil wegen unpräziser Daten nicht gezielt die verursachenden Domains gesperrt werden könnten, sondern viel zu viel aufs Geratewohl gesperrt würde, was zum so genannten Overblocking führe.
In dem Brief an ICANN gibt M3AAWG neben diesen Ergebnissen der Untersuchung auch sechs Handlungsempfehlungen, die sie aus der Untersuchung und den Gegebenheiten ableiten. So empfiehlt M3AAWG unter anderem, einen sicheren Zugriffsprozess auf das WHOIS für akkreditierte und qualifizierte Parteien aus dem Sicherheitssektor einzurichten. ICANN sollte die Verringerung von WHOIS-Daten juristischer Personen nicht zulassen. Weiter sollte ICANN eine vereinheitlichte Zugriffsanfragespezifikation auf WHOIS-Daten für Registrare und gTLD-Registries erstellen. Dabei sollten zeitliche Verzögerungen bei WHOIS-Datenanfragen ausgeschlossen werden, insbesondere indem nicht für jede Anfrage eine Autorisierung eingeholt werden müsse.
Wie ICANN auf dieses Schreiben und die Studie reagiert, lässt sich nicht sagen. ICANNs Probleme sind ganz andere, solange die DSGVO-kompatible WHOIS-Reform noch in den Kinderschuhen steckt und man nicht einmal grundsätzliche Fragen geklärt hat. Doch könnten die Handlungsempfehlungen bei der Entwicklung der WHOIS-Reform durchaus hilfreich sein, ob man sie nun zurückweist oder – zumindest teilweise – annimmt.
Sie finden den Brief vom 18. Oktober 2018 und die Studie der Messaging, Malware and Mobile Anti-Abuse Working Group (M3AAWG) und der Anti-Phishing Working Group (APWG) unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1945
> https://www.domain-recht.de/verweis/1946
Quelle: cirleid.com, m3aawg.org, eigene Recherche
DRSP – H LTD. SCHEITERT AN H.CO.UK
Im Streit um die Ein-Zeichen-Domains h.co.uk und h.uk scheiterte die britische H Ltd. in einem Streitbeilegungsverfahren der .uk-Registry Nominet gegen eine Domain-Investorin. Da sie keine Marke oder sonstiges Recht nachweisen konnte, ging sie leer aus.
Die Beschwerdeführerin hat ihren Sitz in Bedfordshire in Großbritannien, gegründet wurde sie 1988 und 1992 in H Limited umbenannt. Sie sieht ihre Rechte durch die Domains h.co.uk und h.uk verletzt. Inhaberin dieser Domains ist eine 2006 in den USA gegründete Unternehmung, die eine Tochtergesellschaft namens Domain Capital LCC mit Sitz in London, Großbritannien betreibt. Letztere ist Gegnerin des von der H Ltd. initiierten Beschwerdeverfahrens nach der für .uk-Domains geltenden Dispute Resolution Service Policy (DRSP). Die Beschwerdeführerin trägt vor, sie habe keine eingetragene Marke, nutze aber ihr „H“-Logo als Briefkopf. Um ihr Geschäftsfeld zu erweitern, benötige sie die Domain h.co.uk, weil eine solche Domain in der britischen Geschäftswelt üblich sei. Sie sei seit August 2015 bereits Inhaberin der Domain h.ltd.uk, über die sie ihre eMail-Korrespondenz führe. Im Grunde sei sie die einzige Unternehmung in Großbritannien mit dem Namen H und damit die einzig legitime Inhaberin der Domains; eine „H & Co. (UK)“ existiere zwar, die gehöre aber mit zum Inhaber der H Ltd. Beide Ein-Zeichen-Domains h.co.uk und h.uk seien von der Gegnerin ausschließlich registriert worden, um sie teuer zu verkaufen: der Gegner verlangte auf Anfrage US$ 600.000,- für h.co.uk, zusammen mit h.uk. Die Gegnerin hält entgegen, die Beschwerde sei der Versuch einer obskuren und unbekannten Unternehmung, den Buchstaben „H“ für sich zu reklamieren. Die Beschwerdeführerin erkläre nichteinmal, was für Geschäfte sie tätige. Ihre Domain h.ltd.uk löse auf eine Parking-Seite auf. Sie selbst, die Gegnerin, kaufe Domains und verpachte sie an ihre ursprünglichen Inhaber zurück, die sie so finanziere. Auf diesem Wege sei sie Inhaberin der Domain h.co.uk geworden, nachdem der vorangehende Inhaber sie anlässlich der Ein-Zeichen-Domains-Auktion von Nominet 2011 für GBP 16.000,- ersteigert habe. Als sodann die Freigabe von Second Level Domains unter .uk erfolgte, habe man die Domain h.uk als bevorrechtigter Inhaber von h.co.uk registriert. Sie sei folglich auf rechtlich korrektem Weg Inhaberin beider Domains geworden. Als Reaktion auf die Entgegnung teilte die Beschwerdeführerin weiter mit, sie biete Management- und Beratungsdienste an und sei auf Geschäftsumwandlungen spezialisiert. Ihre Klienten erwarteten allerdings ein Höchstmaß an Diskretion, weshalb sie lediglich in den einschlägigen Kreisen bekannt sei. Als Entscheiderin für dieses Streitbeilegungsverfahren wurde die französische Rechtsanwältin Jane Seager berufen, die bei WIPO, CAC und Nominet als Panelistin akkreditiert ist.
Seager wies die Beschwerde der H Ltd. zurück, da sie keine ausreichenden Rechte nachgewiesen hatte, aufgrund der sie die Domains für sich hätte beanspruchen können (Nominet Decision D00020410). Die Beschwerdeführerin habe, so Seager, keine Marke, auf die sich hätte stützen können. Sie könne sich nur auf den Unternehmensnamen H Ltd. berufen. Doch sei es allgemeine Meinung unter den Entscheidern, dass sich aus dem registrierten Namen einer Unternehmung keine Rechte für ein Verfahren nach der Dispute Resolution Service Policy (DRSP) von Nominet ergäben. Irgendwelche anderen Rechte zugunsten der Beschwerdeführerin konnte Saeger nicht feststellen: Ausreichende Hinweise auf nichtregistrierte Rechte habe die Beschwerdeführerin nicht vorgelegt. Die Steuererklärung, der Steuerbescheid von 2016 sowie ein vorgelegter Kundenvertrag reichten jedenfalls nicht aus. Damit scheiterte aus Sicht von Saeger die Beschwerde bereits am ersten Element, dem Nachweis eines Rechtes, das von den Domains verletzt werden könnte.
Saeger hätte an dieser Stelle die Prüfung beenden können, nahm sich aber die Zeit und prüfte, ob eine missbräuchliche Registrierung der Domains vorliegt, um etwaige Zweifel auszuräumen und um die Prüfung vollständig durchgeführt zu haben. Anders als bei der UDRP muss nach der DRSP die Missbräuchlichkeit (Bösgläubigkeit) nicht sowohl als auch bei Registrierung und Nutzung der im Streit stehenden Domain vorliegen; es reicht, wenn die Missbräuchlichkeit bei lediglich einem dieser Punkte vorliegt. Saeger konnte jedoch bei Registrierung der Domains keinen Missbrauch feststellen, da die Gegnerin erklärte, bei Registrierung der Domain von der Beschwerdeführerin nichts gewusst zu haben und diese keine Nachweise lieferte, die diesen Vortrag widerlegte. Unter den gegebenen Umständen reiche es auch nicht aus, dass die Gegnerin die Beschwerdeführerin seinerzeit hätte kennen müssen, indem sie etwa im Handelsregister nachgeschaut hätte. Denn für die H Ltd. und für Limiteds im Allgemeinen sei unter .uk die Second Level Domain .ltd.uk reserviert. So hätte für die Gegnerin kein Anlass bestanden, zu meinen, die H Ltd. habe Interesse an h.co.uk oder h.uk. Auch für eine missbräuchliche Nutzung sah Saeger keine Anhaltspunkte: die Domain-Namen zum Verkauf anzubieten, sei grundsätzlich nicht missbräuchlich; allerdings komme es auf die Domains an. In diesem Falle spreche jedenfalls nichts dafür, dass die Gegnerin die Domains mit der Beschwerdeführerin im Sinne nutze oder etwaige Rechte ausnutze. Unstreitig sei, dass sie die Domains registrierte, um sie zu verkaufen. Doch da sie von der Beschwerdeführerin bei Registrierung nichts wusste, spreche auch nichts dafür, dass die Verkaufsabsicht sich an die Beschwerdeführerin oder eine Wettbewerberin richten sollte. Der Buchstabe H könne mit allem und jedem verknüpft werden, was ja gerade den Wert der Domains ausmache. Mit den Domains schließe die Gegnerin die Beschwerdeführerin auch nicht von der Nutzung der Domains aus, da für diese als Limited die Endung .ltd.uk vorgesehen ist. Auch eine Irreleitung Dritter liege nicht vor, da eben nichts dafür spreche, dass eine Limited zwingend unter einer .co.uk- oder .uk-Domain zu finden sein müsse. Weiter sei der Webseite unter h.co.uk nichts zu entnehmen, was irgendwelche Rechte der Beschwerdeführerin verletze oder zu einer Irreleitung führen könne. Schließlich sei kein Recht seitens der Beschwerdeführerin ersichtlich, aufgrund dessen sie den Buchstaben „H“ allein für sich reklamieren könne, so dass die identischen Domains h.co.uk und h.uk ihre Rechte verletzten. Damit entkräftete Saeger alle von der Beschwerdeführerin vorgetragenen Argumente und wies die Beschwerde zurück. Die beiden streitigen Domains h.co.uk und h.uk bleiben bei der Gegnerin.
Die DRS-Entscheidung über die Domains h.co.uk und h.uk finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/h.co_.uk1_.pdf
Die Nominet-Policies finden Sie unter:
> https://www.nominet.uk/uk-domains/policies/policies-rules/
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
Q.ORG – EIN-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 500.000,-
In der vergangenen Domain-Handelswoche triumphierte die „alte“ generische Endung .org mit der Ein-Zeichen-Domain q.org, die erstaunliche US$ 500.000,- (ca. EUR 438.596,-) erzielte. Aber die Kommerzendung .com ließ sich ihr Mitspracherecht in der Spitzengruppe nicht nehmen und konterte daher mit deposit.com zum Preis von US$ 170.100,- (ca. EUR 149.211,-).
Mit deposit.com für US$ 170.100,- (ca. EUR 149.211,-) konnte die Endung .com in der vergangenen Domain-Handelswoche zumindest den zweiten Platz erringen. Die Domain selbst steht damit zur Zeit auf Platz 37 der Jahresbestenliste. Ebenfalls gut da steht xiangcun.com mit ihrem Preis von US$ 82.000,- (ca. EUR 71.930,-). Der Begriff „Xiangcun“ steht wohl für Dorf und ländliche Gegend. Nicht wesentlich schlechter folgte fingerpaint.com mit einem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 65.789,-). Weiter sind noch eine reine Ziffern-Domain erwähnenswert, nämlich 3200.com, die US$ 55.000,- (ca. EUR 48.246,-) erzielte, und side-effects.com mit US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-), die ihren Wert seit April 2012, als sie US$ 3.000,- erzielte, verdoppeln konnte.
Die Länderendungen zeigten sich auch in der Lage, hohe Preise zu generieren: forum.eu schaffte es auf US$ 42.500,- (ca. EUR 37.281,-) und ließ so einen großes Abstand auf die zweitteuerste Domain unter einer Länderendung, die kolumbianische wheels.co, die sich mit US$ 9.888,- (ca. EUR 8.674,-) begnügte, dafür aber auch Inhalte bietet: sie steht für die iOS-App „wheels“, einen „Bike“-Sharingdienstleister. Die deutsche Endung klinkte sich erst bei EUR 3.300,- mit avrio.de ein. Ihr folgten drei weitere .de-Domains: weiterbildungsagentur.de mit EUR 3.000,-, rasenmaehroboter.de mit EUR 2.950,- und suessigkeiten-online.de für EUR 2.500,-. Einen gewissen Erfolg verzeichnete eine der drei britischen Domains: wtf.co.uk erzielte GBP 2.000,- (ca. EUR 2.249,-); im Juni 2009 stand sie anlässlich einer T.R.A.F.F.I.C.-Auktion zum Verkauf für US$ 1.440,-, die sie aber nicht erzielte.
Unter den neuen generischen Endungen sammelte sich diesmal ein bunter Haufen, deren teuerstes Mitglied chefs.online mit ihrem Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-) war. Ihr folgte cryptocurrency.global mit US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-) und neun weitere Domains unter Endungen wie .tech, .network, .host und .digital. Die Domain der Woche ist allerdings die Ein-Zeichen-Domain q.org mit ihrem sagenhaften Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 438.596,-). Damit erreicht sie aktuell Platz 11 der Jahresbestenliste. Derzeit bietet die Domain noch nichts, außer der Mitteilung „coming soon“. Die nächste .org-Domain war mit riesigem Abstand savethehumans.org, die aber immerhin US$ 9.888,- (ca. EUR 8.674,-) erzielte. Dank des exorbitanten Preises für q.org und mit Unterstütung von deposit.com war die vergangene Domain-Handelswoche sehr gut.
Länderendungen
————–
forum.eu – US$ 42.500,- (ca. EUR 37.281,-)
avrio.de – EUR 3.300,-
weiterbildungsagentur.de – EUR 3.000,-
rasenmaehroboter.de – EUR 2.950,-
suessigkeiten-online.de – EUR 2.500,-
wheels.co – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.674,-)
vorsorgesparen.ch – EUR 6.694,-
bredband.nu – EUR 6.600,-
juliet.be – EUR 3.900,-
vipcasino.ca – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.070,-)
sisa.cn – EUR 2.700,-
wtf.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.249,-)
calculators.io – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.974,-)
medlab.co.uk – GBP 1.300,- (ca. EUR 1.462,-)
silverstar.co.uk – GBP 1.300,- (ca. EUR 1.462,-)
Neue Endungen
————-
chefs.online – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
cryptocurrency.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-)
edge.network – EUR 6.500,-
spb.tech – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.070,-)
jvm.tech – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
wiz.host – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
wealth.digital – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
score.club – US$ 1.408,- (ca. EUR 1.235,-)
sierra.club – US$ 1.408,- (ca. EUR 1.235,-)
tarot.club – US$ 1.408,- (ca. EUR 1.235,-)
worldwide.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.053,-)
Generische Endungen
——————-
q.org – US$ 500.000,- (ca. EUR 438.596,-)
savethehumans.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.674,-)
bringo.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.070,-)
randall.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
.com
—–
deposit.com – US$ 170.100,- (ca. EUR 149.211,-)
xiangcun.com – US$ 82.000,- (ca. EUR 71.930,-)
fingerpaint.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 65.789,-)
3200.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 48.246,-)
casinonyc.com – US$ 27.300,- (ca. EUR 23.947,-)
hexacom.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 17.105,-)
vaulted.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.912,-)
betflorida.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 13.154,-)
pixelle.com – EUR 10.000,-
bithand.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.771,-)
biosig.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.895,-)
curryinahurry.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.895,-)
ndental.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.895,-)
integrous.com – US$ 8.700,- (ca. EUR 7.632,-)
nordmail.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-)
barup.com – US$ 6.840,- (ca. EUR 6.000,-)
erbium.com – US$ 6.669,- (ca. EUR 5.850,-)
progressiveleasing.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
side-effects.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
spendpoint.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
NEW YORK CITY – NAMESUMMIT IM NOVEMBER 2018
Die ursprünglich für Anfang August 2018 in New York angekündigte „NameSummit – A Digital Branding Conference“ wurde in den November 2018 verschoben. Am 05. und 06. November 2018 ist es nun soweit. Entgegen früherer Ankündigungen gibt es aber kaum etwas zu Domains und keinen Schwerpunkt zu neuen Endungen.
Mit der NameSummit wollen die Gründer Steven Kaziyev und Jason Schaeffer Start-Ups, Influencern und jedem helfen, den Überblick über die digitale Markenlandschaft zu bewahren. Die Marketingveranstaltung wendet sich an Markeninhaber, Start-Ups sowie Influencer und bietet zwei Tage voller Seminare und Workshops. Ursprünglich für August angekündigt, wurde die NameSummit auf den 05. und 06. November 2018 nach hinten verlegt, da Vortragende und Sponsoren einen Herbsttermin für besser erachteten: den Sommer, so ihr Wunsch, wollten sie zum Ausspannen und Langsamertreten nutzen.
Die aktuelle Agenda ist online und Interessierte finden, was die NameSummit ihrem Charakter nach verspricht: Vorträge über SEO, Internet-Branding sowie zu „Blockchain and Real Estate“. Schaeffer hatte Anfang des Jahres gegenüber dnjournal.com mitgeteilt, dass in diesem Jahr die neuen Domain-Endungen besondere Aufmerksamkeit erhalten, jedoch ist in der Agenda nur mehr eine Diskussionsrunde zu „Geo-Targeted Domain Names“ zu finden. Das Thema neue Endungen am Beispiel von New York City (.nyc) unter dem Titel „A New York State of Mind – .NYC Branding and Creating a Global/Local Brand“ findet sich nicht mehr angekündigt. Der Schwerpunkt der NameSummit liegt, angesichts von zumindest zehn Sessions zum Thema, ganz klar auf dem Vertrieb von „Real Estate“. Auch von der Anfang des Jahres angekündigten Ergänzung der NameSummit um „Pitch Global“, bei dem Innovatoren ihre Ideen auf der Bühne vorstellen und ein Expertengremium diese vor Publikum bewerten, ist nicht mehr die Rede. Als Sprecher für die Veranstaltung sind aus der Domain-Branche zumindest Chelsea Hurley (Neustar) und Jeff Sass (.club) benannt, GoDaddy ist als Sponsor eingetragen, entsendet aber wohl keinen Sprecher.
Die NameSummit 2018 findet am 05. und 06. November 2018 in New York im The Westin New York Times Square, 270 West 43rd Street, New York, NY 10036 statt. Die Ticketpreise haben sich mittlerweile geändert. Sie liegen, günstiger als früher angekündigt, derzeit bis 04. November 2018 bei US$ 299,- (+ US$ 18,72 Fee). Erst zum Zeitpunkt der Veranstaltung zahlt man an der Türe US$ 499,- (+ US$ 29,87 Fee).
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namesummit.com
Quelle: namesummit.com, eigene Recherche