Domain-Newsletter

Ausgabe #947 – 13. Dezember 2018

Themen: .web – Afilias blockiert rasche Einführung | Konsolidierung – Web.com übernimmt NameJet | TLDs – Neues von .amazon, .eu und .online | WIPO & Co – 2018 noch mehr UDRP-Streite als 2017? | UDRP – DM-Drogerie legt sich mit zwei Gegnern an | 864.com – Drei-Ziffern-Domain für US$ 147.000,- | 2019 – „NamesCon Global“ lädt nach Las Vegas

.WEB – AFILIAS BLOCKIERT RASCHE EINFÜHRUNG

Die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .web verzögert sich um unbestimmte Zeit: mit Hilfe eines Beschwerdeverfahrens gegen die Internet-Verwaltung ICANN hat Afilias die Delegierung der Endung vorerst blockiert.

Nachdem die Donuts-Tochtergesellschaft Ruby Glen LLC Mitte Oktober 2018 einen millionenschweren Schadensersatzprozess gegen ICANN verloren hatte, schien die jahrelange Seifenoper um .web ihr Ende gefunden zu haben. Inzwischen steht jedoch fest, dass es mindestens eine weitere „Staffel“ geben wird. Am 14. November 2018 leitete Afilias Domains No. 3 Limited, unterlegene Bewerberin um .web, ein Schiedsverfahren gemäß dem „Independent Review Process“ (IRP) bei ICANN ein. Auf 44 Seiten legt Afilias dem Schiedsgericht des International Centre for Dispute Resolution (ICDR) dar, weshalb ICANN bei der Vergabe von .web an den Neuling Nu Dot Co LLC gegen eigene Statuten verstoßen habe und Nu Dot Co vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden müsse. Zentraler Vorwurf ist dabei, dass Nu Dot Co mit der .com- und .net-Registry VeriSign Inc. einen finanzstarken Partner im Rücken hatte, der ein Gebot über US$ 135 Mio. zwar erst möglich machte, dessen Beteiligung aber nicht offengelegt wurde.

Dieses Kernargument baut Afilias im Schiedsverfahren aus. Maßgeblich sei, dass jeder Bewerber nach den Vorgaben des Bewerberhandbuchs verpflichtet ist, vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Dies gelte nach Sektion 1.2.7 auch für etwaige Änderungen während des Prüfungsverfahrens. Gegen diese Regelung habe Nu Dot Co verstoßen, da man die Vereinbarung mit VeriSign nicht offengelegt habe. Dies sei jedoch für ein faires und transparentes Bewerbungsverfahren notwendig. Eines der Hauptziele des Bewerbungsverfahrens sei gewesen, das .com-Monopol von VeriSign zu brechen; dieses Anliegen werde aber unterlaufen, wenn Nu Dot Co die Einbindung von VeriSign nicht offenlegt und so .web – die Afilias zu den „Kronjuwelen“ des nTLD-Programms zählt – gar nicht zum .com-Konkurrenten werden kann. Offenbar fürchtet Afilias, dass VeriSign die Rechte an .web erwirbt, die Registrierung aber nicht freigibt, um sich so unliebsame Konkurrenz vom Leib zu halten und den Wettbewerb auszuschalten. Ebenfalls sauer aufgestoßen ist Afilias, dass sich Nu Dot Co um insgesamt 13 neue und überwiegend sehr beliebte Endungen wie .app, .book, .design und .law beworben hat, aber keinen einzigen Zuschlag erhalten hat. Stattdessen soll Nu Dot Co die Monetarisierungsmöglichkeiten einer Bewerbung früh erkannt haben, die sich bei Mehrfachbewerbungen aus einem erkauften freiwilligen Rückzug ergeben.

In einer ersten Reaktion hat sich ICANN verpflichtet, von sämtlichen Maßnahmen abzusehen, die auf eine Delegierung von .web abzielen. Zudem haben sowohl Nu Dot Co als auch VeriSign offenbar ihr Interesse angemeldet, dem Rechtsstreit als „amicus curiae“ beizutreten; Afilias versucht, dies zumindest vorerst zu verhindern. Der weitere Ausgang des IRP-Verfahrens ist offen, nur eines steht fest: mit einer raschen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Die bisherigen IRP-Verfahren dauerten in der Regel mindestens ein Jahr, so dass ein Urteil erst für 2021 zu erwarten ist. Selbst wenn es damit schon sein Bewenden haben sollte, ist eine Einführung von .web, jedenfalls aber eine Registrierung der ersten Domains vor dem Jahr 2021 als praktisch ausgeschlossen zu betrachten.

Weitere Informationen zum „Independent Review Process“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1974

Quelle: icann.org, eigene Recherche

KONSOLIDIERUNG – WEB.COM ÜBERNIMMT NAMEJET

Die US-amerikanische Web.com Group Inc. baut ihr Unternehmensportfolio aus: für einen öffentlich nicht genannten Kaufpreis übernimmt Web.com von Tucows Inc. sämtliche Anteile an der Domain-Handelsplattform NameJet LLC. Damit hält Web.com künftig zwei der größten Anbieter im sekundären Domain-Markt.

Wie das an der NASDAQ notierte Unternehmen am 3. Dezember 2018 bekanntgab, hat man sich mit Tucows auf einen Erwerb der restlichen Anteile geeinigt. NameJet wurde im Jahr 2007 als Joint-Venture zwischen eNom Inc., einer Tochtergesellschaft von Tucows Inc., und der zu Web.com gehörenden Network Solutions LLC gegründet. Dank exklusiver Partnerschaftsvereinbarungen mit diversen, über den Globus verteilt tätigen Domain-Registraren versteht sich NameJet als „premier aftermarket domain name service“, über den bereits registrierte Domain-Namen gehandelt werden können. Dazu hat sich NameJet auf das sogenannten Back-Ordering von gelöschten Domains spezialisiert, so dass sie unmittelbar nach der Löschung durch ihren alten Inhaber neu registriert werden können. Der „Back-Ordering“-Markt wurde seinerzeit von SnapNames dominiert, das diese Nische als einer der ersten Anbieter für sich (und vor allem für Domainer) entdeckt hatte.

Mit Hilfe von NameJet gelang es Web.com, das Portfolio an zur Löschung anstehenden Domains von Network Solutions, einem der damals größten Domain-Registrare, wirtschaftlich für sich nutzbar zu machen und so in ernsthafte Konkurrenz zu SnapNames zu treten. Sieben Jahre später, im Jahr 2014, sollte sich dieser Markt aber erneut ändern: für US$ 7,4 Millionen in bar wechselten die Anteile von SnapNames von KeyDrive zu Web.com, so dass Web.com mit „eineinhalb“ Anbietern den Markt der Back-Ordering-Dienste maßgeblich bestimmten konnte. 2016 beschlossen NameJet und SnapNames daher, ihre Ressourcen zu teilen und sich bzw. ihre Kunden aus dem gleichen Pool an frei werdenden Domains zu bedienen. So wollte man der Konkurrenz, die sich damals im Wesentlichen aus DropCatch.com und Pheenix gebildet hatte, etwas entgegensetzen.

Nachdem Tucows im Jahr 2017 eNom Inc. und somit auch die Beteiligung an NameJet erwarb, wechselte auch der Domain-Bestand von Tucows zu NameJet. Allerdings war Tucows damit offenbar nicht ganz zufrieden, sondern wechselte noch im gleichen Jahr zu GoDaddy. Insoweit schien es nur eine Frage der Zeit zu sein, dass Web.com auch die restlichen Anteile an NameJet übernimmt; dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Ob und welche preislichen Auswirkungen dieser Schritt hat, ließ Web.com aber ebenso offen wie die Höhe des Kaufpreises.

Quelle: web.com, dnjournal.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .EU UND .ONLINE

Drastische Preiserhöhung bei .xn--3ds443g: Inhaber von Domains mit der chinesischen Variante von .online müssen künftig tief in die Tasche greifen, wenn sie ihre Internetadresse behalten wollen. Derweil ändert .eu seine Regularien, während der Dauerzwist um .amazon anhält – hier unsere Kurznews.

Die Bemühungen der Internet-Verwaltung ICANN, im Streit um die Einführung von .amazon zwischen Amazon EU S.à.r.l. und den Mitgliedsstaaten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) zu vermitteln, haben einen herben Rückschlag erlitten. Aus einem Schreiben von ACTO-Generalsekretärin Jacqueline Medonza an ICANN-CEO Göran Marby vom 22. November 2018 geht hervor, dass ein ursprünglich für 29. November 2018 angesetztes Treffen mit den ACTO-Mitgliedsstaaten abgesagt wurde. Medonza vermisst demnach eine Antwort von ICANN auf ein ACTO-Schreiben vom 5. November 2018, insbesondere aber einen konkreten Gütevorschlag. Marby reagierte gereizt und gab in einer eMail an das Governmental Advisory Committee (GAC) zu erkennen, dass man nicht erfolgreich gewesen sei. Allerdings betonte er mittlerweile, damit kein endgültiges Scheitern der Vermittlungsbemühungen gemeint zu haben. Vorläufig soll jedoch nun ein „Reconsideration Request“-Verfahren der ACTO-Staaten fortgeführt werden, das aktuell auf Eis liegt. Angebotene Amazon-Produkte wie der Kindle oder Dienstleistungen wie Cloud-Services im Wert von US$ 5 Mio. dürften den ACTO-Staaten dann aber nicht mehr ausreichen.

Das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission haben sich auf eine Reform der Regularien zur Verwaltung der Top Level Domain .eu verständigt. Am 5. Dezember 2018 wurde beschlossen, den Kreis der registrierungsberechtigten Personen vom Sitz zu lösen. Demnach können künftig alle Personen aus einem Mitgliedsland der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) .eu-Domains registrieren; die Bindung an eine Unionsbürgerschaft entfällt. Umgekehrt können Unionsbürger .eu-Domains registrieren, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb dieser Länder haben. Des Weiteren wird eine neue „Multistakeholder Advisory Group“ eingeführt, die der EU-Kommission in allen Fragen der .eu-Verwaltung beratend zur Seite steht. Damit soll die Community noch mehr Möglichkeiten erhalten, sich bei .eu einzubringen. Diese Neuregelung gilt jedoch erst ab 13. Oktober 2022; die Änderungen zu den registrierungsberechtigten Personen gelten dagegen bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regularien. In Sachen Brexit bleibt es hingegen bis auf weiteres dabei, dass alle .eu-Domains, die auf Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind, spätestens am 30. März 2019 gelöscht werden.

Inhaber von internationalisierten Domains unterhalb der chinesischen Variante von .online müssen sich auf eine massive Erhöhung der Registrierungsgebühren einstellen. Wie die Verwalterin TLD Registry Limited mitteilte, erhöhen sich die Einkaufspreise für Registrare von US$ 7,88 (umgerechnet ca. EUR 6,92) auf US$ 200,- (umgerechnet ca. EUR 175,67), also rund das 25-fache. Die Neuregelung gilt ab dem 15. März 2019 und zwar sowohl für neu registrierte Domains als auch für Vertragsverlängerungen. Konkrete Gründe für die Erhöhung nannte die Registry nicht; etwas blumig deutete CEO Arto Isokoski an, dass man damit die künftige Lücke der Vertriebspartner fülle und im Einklang mit der Strategie handle, sich mehr auf das B2B-Geschäft zu konzentrieren. Aktuell ist die chinesische IDN-Variante von .online, die sich technisch als .xn--3ds443g liest, die weltweit zweiterfolgreichste chinesische IDN mit rund 48.000 registrierten Domains. Offenbar möchte die Registry so einem drastischen Einbruch der Einnahmen vorbeugen, da im April 2017 massive Marketingaktionen die Endung erst auf ihr aktuelles Hoch getrieben haben.

Weitere Informationen zum .eu-Brexit finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/news/doteu-tld-new-regulation/

Quelle: icann.org, eurid.eu, domainnamewire.com

WIPO & CO – 2018 NOCH MEHR UDRP-STREITE ALS 2017?

Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) steuert auf einen neuen Rekord zu: bei den beiden weltweit wichtigsten Schiedsgerichten stieg die Urteilszahl zur Jahresmitte 2018 um fünf Prozent an.

Mit 3.074 UDRP-Verfahren hatte es die Genfer World Intellectual Propery Organization (WIPO) im Jahr 2017 zu tun. Damit steigerte man die Rekordzahl aus dem Jahr 2016, in dem man in insgesamt 3.036 Verfahren um 6.370 Domain-Namen stritt, nochmalig um 1,3 Prozent. Allerdings ist auch die Zahl der weltweit registrierten Domains beständig gestiegen, so dass insoweit lediglich ein Parallelverlauf festzustellen war. Das bestätigte ein Blick ins Detail: die Zahl der streitigen .com-Domains lag im Jahr 2017 bei 3.997, ein Wachstum um 862 Domains oder umgerechnet 27 Prozent gegenüber den 3.135 Domains im Jahr 2016. Positiv aufgefallen war dabei, dass im Jahr 2016 insgesamt 66 Prozent aller Streitigkeiten auf .com entfielen; im Jahr 2017 waren es 70 Prozent. Da .com schon seit Jahrzehnten am stärksten wächst, hat die Einführung hunderter neuer generischer Top Level Domains also bisher zu keiner explosionsartigen Steigerung der UDRP-Verfahren geführt.

Ob diese Entwicklung auch 2017 anhält, bleibt abzuwarten. Erste offizielle Zahlen legen aber nahe, dass die Zahl der UDRP-Streitigkeiten ein neues Rekordhoch erreicht. Zur Jahresmitte 2018 meldete die WIPO 1.614 Verfahren. Würde dieser Wert auch in der zweiten Jahreshälfte gelten, stünden am Ende 3.228 Verfahren, ein Anstieg um immerhin fünf Prozent. Diese Annahme ist keine bloße Spekulation; 2017 lag die Zahl der Verfahren in der 2. Jahreshälfte über jener der ersten sechs Monate. Zudem bestätigt sich dieser Eindruck auch anhand der Zahlen des National Arbitration Forum, kurz Forum genannt. Dort wurden in der ersten Jahreshälfte 2018 insgesamt 876 Entscheidungen veröffentlicht, was ebenfalls einem Anstieg von fünf Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2017 bedeutet. Beide Schiedsgerichte steuern damit auf eine Rekordzahl an Verfahren zu.

Abgesehen von der reinen Zahl der Verfahren ist aber die Zahl der streitigen Domains in einem UDRP-Verfahren mindestens ebenso wichtig. Bisher lag diese Zahl 2018 bei 1,73 im Schnitt, somit ein Rückgang gegenüber den 2,07 aus 2017. Darüber kann man derzeit aber nur spekulieren, weil es im Belieben der Beschwerdeführer steht, ob sie bei mehreren streitigen Domain-Namen auch mehrere Verfahren einleiten oder diese in einem Verfahren bündeln. Unklar ist ferner, ob und welche Auswirkungen die Datenschutzgrundverordnung auf die Zahl der UDRP-Verfahren hat. Da der Domain-Inhaber seit Mai 2018 nicht mehr ohne weiteres aus dem öffentlich einsehbaren Teil des WHOIS zu ermitteln ist, könnte dies so manchen Markeninhaber abgeschreckt haben, sein Recht vor der WIPO zu suchen.

Quelle: giga.law, eigene Recherche

UDRP – DM-DROGERIE LEGT SICH MIT ZWEI GEGNERN AN

Die Drogeriemarktkette dm konnte in einem UDRP-Verfahren gegen zwei Gegner gleichzeitig erfolgreich vorgehen. Die UDRP stand ihr dabei nicht im Weg, die Inhalte der beiden bei unterschiedlichen Anbietern registrierten Domains drogerlemarkt.net und dm-drogerle.net sprachen für sich.

Die Drogeriemarktkette „dm-drogerie markt GmbH+Co. KG“ sah ihre Markenrechte durch die beiden Domains dm-drogerlemarkt.net, registriert im Juli 2018, und dm-drogerle.net, registriert im August 2018, verletzt. Die Domain-Namen befinden sich in unterschiedlichen Händen und sind über unterschiedliche Registrare registriert. Zudem nutzen beide Inhaber Privacy-Services, um ihre Identität zu verschleiern. Gleichwohl brachte dm die Domains in einem UDRP-Verfahren zusammen. Die Beschwerdeführerin trug vor, dass auf den beiden identisch designten Webseiten unter den Domains ihr Logo genutzt wurde und eine vermeintliche Tombola stattfand, die dazu diene, Nutzerdaten abzuschöpfen. Die Gegner meldeten sich nicht zur Sache. Der finnische Rechtsanwalt Tuukka Airaksinen wurde zum Entscheider bestimmt.

Airaksinen bestätigte die Beschwerde von dm (WIPO-Case No. D2018-2172). Bevor Airaksinen aber in medias res ging, schaute er sich an, ob er die beiden unterschiedlichen Gegner in einem Verfahren zusammenbringen konnte. Diese Möglichkeit ist im WIPO Overview 3.0 dargestellt: Wenn ein Verfahren sich gegen zwei Gegner richtet, sollen die Entscheidungsgremien prüfen, ob die Domains oder Webseiten unter gemeinsamer Kontrolle stehen und die Zusammenführung für alle Parteien gerecht ist. Lediglich einer der beiden Privacy-Services hatte mitgeteilt, wer der eigentliche Inhaber der Domain ist. Die Gegner hatten sich zu dieser Frage und überhaupt im Verfahren nicht geäußert. Airaksinen hatte hier wegen der identischen Inhalte und des identischen Layouts sowie der vermeintlichen Tombola unter beiden Domains jedoch keine Bedenken von einem Verantwortlichen auszugehen, und führte die beiden Gegner in diesem Verfahren zusammen.

Die Marke der Beschwerdeführerin war aus Airaksinens Sicht in den Domains dm-drogerlemarkt.net und dm-drogerle.net vollständig enthalten. Die zusätzlichen beschreibenden und falsch geschriebenen Begriffe „drogerle“ und „drogerlemarkt“ änderten an der Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain-Namen nichts. Die Beschwerdeführerin habe, so Airaksinen, auch den Anscheinsbeweis erbracht, dass die Gegner keine Rechte und keine berechtigten Interessen an den Domains haben. Die Gegner hatten dem nichts entgegengesetzt. Schließlich ergab sich für Airaksinen aus dem Umstand, dass unter den Domains das Logo der Beschwerdeführerin abgebildet war, dass die Gegner schon bei Registrierung der Domains um die Beschwerdeführerin und ihrer Marke wussten. Dafür sprach auch die Wahl der zusätzlichen beschreibenden Begriffe in den Domain-Namen, die auf die Branche der Beschwerdeführerin zielten. Gerade diese verstärkten für Airaksinen noch die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung von Marke und Domain. Außerdem, so Airaksinen weiter, nutzten die Gegner die Domains für die vermeintliche Tombola mit der Absicht, Nutzer-Daten zu sammeln. Damit wurden die beiden Domains eindeutig rechtswidrig genutzt. Aus diesen Gründen ging Airaksinen auch von der Bösgläubigkeit der Gegner aus und entschied schließlich auf Übertragung der Domains.

Das am 25. September 2018 anhängig gemachte Verfahren zeigt, dass sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht zwingend negativ auf UDRP-Verfahren auswirkt: Die Beschwerdeführerin konnte aufgrund der beiden unterschiedlichen Privacy-Services von vorne herein nicht sagen, ob die beiden Domains sich in einer Hand befanden. Ausschlaggebend war allein der Inhalt und das Layout der Domains. Mit der DSGVO hat sich in solchen Fällen die Verfahrensführung nicht verschlechtert.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain dm-drogerlemarkt.net und dm-drogerle.net finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1973

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

864.COM – DREI-ZIFFERN-DOMAIN FÜR US$ 147.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche schloss sich nahtlos an die vorangegangenen Wochen an und lieferte zwei Domains im sechsstelligen Bereich: 864.com zu US$ 147.000,- (ca. EUR 130.088,-) und 1m.com für US$ 112.000,- (ca. EUR 99.115,-).

Nicht abreißend gibt es in den vergangenen Wochen immer wieder Domain-Verkäufe unter .com, die sich im sechsstelligen Bereich oder sogar darüber bewegen. Die vergangene Woche erfreute da mit der Drei-Ziffern-Domain 864.com mit einem eher kommoden Preis von US$ 147.000,- (ca. EUR 130.088,-) auf der diesjährigen Bestenliste zur Zeit auf Platz 47. Die großartig kurze Domain 1m.com erzielte US$ 112.000,- (ca. EUR 99.115,-), steht aber auf Platz 63 der Jahresliste 2018 bereits wieder zum Verkauf. Gute Kritiken bekommt kritik.com wegen ihres enormen Preises von US$ 38.000,- (ca. EUR 33.628,-) und der Mitteilung, dass sie nicht zum Verkauf steht. Einen erfreulichen Gewinn verbuchte nebi.com mit US$ 6.700,- (ca. EUR 5.929,-) gegenüber April 2018, da sie für US$ 4.888,- (damals ca. EUR 4.073,-) eingekauft wurde. Verluste verzeichnete withyou.com mit US$ 5.022,- (ca. EUR 4.444,-) gegenüber im Januar 2010 erzielten US$ 7.500,- (damals ca. EUR 5.172,-).

Die Länderendungen beherbergten an erster Stelle hoteles.es, die EUR 80.000,- erzielte, womit sie auf Platz 5 der Jahresbestenliste der ccTLDs steht. Die Domain hat eine Vergangenheit: im August 2012 verkaufte sich die Domain mit dem darunter laufenden Angebot über Sedo für EUR 275.000,-. Diesmal bekam lediglich die Domain einen neuen Inhaber, der aber bereits auf ein bald entstehendes neues Angebot hinweist. Hochpreisig waren auch die weiteren drei Länderdomains: sanierungsprofi.de erzielte EUR 17.850,-, die brasilianische desconto.com.br schaffte US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-) und die chinesische playfab.cn konnte zu US$ 17.250,- (ca. EUR 15.265,-) erfreuen.

Nach den Aufregungen der vergangenen Wochen ließen es die neuen Endungen ruhiger angehen: euro.digital erzielte EUR 4.000,-, gefolgt von zwei .company-Domains, energy.company zu US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-) und mail.company für US$ 3.300,- (ca. EUR 2.920,-). Weiter gings mit den klassischen Endungen, zu denen man mittlerweile auch .asia zählen kann, die mit ico.asia zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-) aufwartete. Der erfreuliche Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-), den qy.org erzielte, bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber den im Dezember 2017 erzielten US$ 6.004,- (ca. EUR 5.003,-). Es folgten mit deutlichem Abstand listen.net für US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-) und dann burbank.net zum Preis von US$ 4.000,-, die damit gegenüber Mai 2008, als sie US$ 8.000,- (ca. EUR 5.172,-) einbrachte, deutlich abfiel. Alles in allem aber war die vergangene Domain-Handelswoche recht beachtlich und zählt sicher zu den guten Handelswochen des Jahres.

Länderendungen
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hoteles.es – EUR 80.000,-
sanierungsprofi.de – EUR 17.850,-
desconto.com.br – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
playfab.cn – US$ 17.250,- (ca. EUR 15.265,-)
feed.fr – EUR 7.000,-
videoslots.id – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
haupstadt.tv – EUR 3.990,-
hiq.de – EUR 3.500,-
larch.io – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-)
nachos.fr – EUR 3.000,-
swissinvestor.ch – EUR 3.000,-

Neue Endungen
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euro.digital – EUR 4.000,-
energy.company – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
mail.company – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.920,-)

Generische Endungen
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ico.asia – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

qy.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
listen.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
burbank.net – US$ 4.000,-
gon.org – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.535,-)
handhelds.org – US$ 3.366,- (ca. EUR 2.979,-)
bokeh.org – US$ 2.899,- (ca. EUR 2.565,-)
presidentsclimatecommitment.org – US$ 2.801,- (ca. EUR 2.479,-)
plovdiv.net – US$ 2.603,- (ca. EUR 2.304,-)

.com
—–

864.com – US$ 147.000,- (ca. EUR 130.088,-)
1m.com – US$ 112.000,- (ca. EUR 99.115,-)
kritik.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 33.628,-)
fruitwraps.com – US$ 27.300,- (ca. EUR 24.159,-)
nzd.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
joblist.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
tiw.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
verway.com – EUR 15.000,-
soundbites.com – US$ 15.108,- (ca. EUR 13.370,-)
cloudestate.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
dwallet.com – US$ 10.735,- (ca. EUR 9.500,-)
saho.com – US$ 7.088,- (ca. EUR 6.273,-)
nebi.com – US$ 6.700,- (ca. EUR 5.929,-)
bccb.com – US$ 6.645,- (ca. EUR 5.881,-)
curative.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.752,-)
scorereport.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
greeninsurance.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.513,-)
staunton.com – US$ 5.099,- (ca. EUR 4.512,-)
casinovietnam.com – US$ 5.085,- (ca. EUR 4.500,-)
withyou.com – US$ 5.022,- (ca. EUR 4.444,-)
1balance.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
chuah.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
formare.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
odeko.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

2019 – „NAMESCON GLOBAL“ LÄDT NACH LAS VEGAS

Die „NamesCon Global“ findet Ende Januar 2019 wieder in Las Vegas (USA) statt. Die Agenda steht in ihrer Struktur schon fest. Wer Keynotes spricht und an Panels teilnimmt, ist jedoch noch nicht bekannt.

Die NamesCon ist die nach eigenen Angaben größte alljährliche Domain-Industrie Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Sie findet diesmal vom 27. bis 30. Januar 2019 in Las Vegas statt. Teilnehmer der Konferenz dürfen sich auf überzeugende Keynotes, informative Panels und von Experten geleitete Workshops freuen. Auch dieses Mal gibt es eine Domain-Auktion, die laut aktueller Agenda auf der Webseite am Montag, dem 28. Januar 2019 um 16:15 Uhr stattfindet. Insgesamt weist die Agenda noch keine Details auf, sondern lediglich die Struktur. Als Tag der Ankunft ist Samstag, der 26. Januar 2019 vorgesehen, den die ersten Teilnehmer ganz für die Anmeldung und zum Netzwerken nutzen können. Am Sonntag, den 27. Januar 2019 geht es vormittags mit einer Welcome-Session los, gefolgt von einer Expert Track Session. Um 18:00 Uhr gibt es ein Dinner speziell für Domain-Investorinnen, zu dem man sich aber anmelden muss. Am Montag um 10:00 Uhr gibt es eine Keynote, und es folgen verschiedene Einzelveranstaltungen, die sich dann auch über den Dienstag erstrecken. Am abschließenden Mittwoch, den 30. Januar 2019 gibt es ab 11:00 Uhr einen Abschluss-Keynote-Roundtable mit Brunch.

Die NamesCon Global findet vom 27. bis 30. Januar 2019 im Tropicana Las Vegas, 3801 S Las Vegas Blvd, Las Vegas, NV 89109 (USA), statt. Es gibt zur Zeit zwei Tickets für die Veranstaltung: das Standard Ticket, Phase 2 für US$ 699,- nebst US$ 41,02 Fee, das einem Zutritt zu allen öffentlichen Sessions, Networking-Events und Parties sowie der Domain-Auktion gewährt, und das VIP-Ticket, Phase 2 für US$ 899,- nebst US$ 52,17 Fee, welches etliche Vorteile beim Einchecken und der Unterbringung im Hotel gewährt, sowie VIP-Sitze bei den Sessions, Zutritt zur NamesCon VP-Lounge, wo täglich Lunch serviert wird und weitere spezielle Angebote. Vor Ort kostet das Standard-Ticket dann US$ 999,- nebst US$ 55,67 Fee.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://namescon.global

Quelle: namescon.global

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