Domain-Newsletter

Ausgabe #936 – 27. September 2018

Themen: DNS-Sicherheit – ICANN riskiert „KSK rollover“ | WHOIS-Reform – ICANN bittet um Mediation | TLDs – Neues von .amazon, .best und .za | UDRP – Rückholung von certassured.com scheitert | Studie – Vertipperdomains nicht vergessen! | dollarcity.com – Geldspeicher für US$ 90.000,- | München – 6. Domain-Stammtisch im Oktober 2018

DNS-SICHERHEIT – ICANN RISKIERT „KSK ROLLOVER“

Die Internet-Verwaltung ICANN hat beschlossen, den Hauptschlüssel für die Signierung der Root Zone zu wechseln: trotz Sicherheitsbedenken soll der ursprünglich für 2017 geplante und seinerzeit verschobene „Key Signing Key (KSK) rollover“ nun am 11. Oktober 2018 stattfinden.

Der historische Schritt für das Domain Name System (DNS) wurde anlässlich einer Sitzung des Board of Directors am 16. September 2018 in Brüssel beschlossen. Der bisher genutzte Schlüssel ist zugleich der erste, mit dem die Root Zone signiert wurde; er ist seit 2010 in Betrieb. Um das Risiko eines erfolgreichen Angriffs auf die Root Zone zu reduzieren, soll der Schlüssel nun geändert werden. Bei dieser Änderung des kryptographischen Schlüssels wird ein neues Schlüsselpaar (bestehend aus einem öffentlichen Schlüssel und einem privaten Schlüssel) erzeugt und die neue öffentliche Komponente an die DNSSEC-validierenden Resolver verteilt. Dazu zählen vor allem Internet Service Provider (ISP) und Netzwerkadministratoren. Dieser „root KSK“ signiert wiederum die „Zone Signing Keys“ (ZSK) und steht damit an der Spitze der Hierarchie der Root Zone Domain Name System Security Extensions (DNSSEC). „This is an important move and we have an obligation to ensure that it happens in furtherance of ICANN’s mission, which is to ensure a secure, stable and resilient DNS“, merkte Cherine Chalaby, Vorsitzender des ICANN-Boards, an.

Ganz ohne Risiken läuft die Änderung nicht ab. Bereits im vergangenen Jahr stellte ICANN fest, dass zahlreiche ISPs auf eine Änderung nicht vorbereitet waren; dies hätte zur Folge haben können, dass Millionen von DNSSEC-signierten Domain-Namen nicht mehr erreichbar gewesen wären. Daher wurde im September 2017 beschlossen, den „KSK rollover“ zu verschieben. Doch auch ein Jahr später sind solche Ausfälle nicht völlig ausgeschlossen. „There is no way of completely assuring that every network operator will have their ‚resolvers‘ properly configured“, räumt auch Chalaby ein. Eben dieses Risiko dürfte ein Grund gewesen sein, warum der „KSK rollover“ nicht einstimmig beschlossen wurde. Bedenken hatten unter anderem Avri Doria aus dem Board Technical Committee. Sie kritisierte, dass es keine externe Fachprüfung der Risiken gegeben hat; daher drohten ICANN nun erhebliche Haftungsansprüche. Ihre Bedenken teilen offenbar auch andere Borad-Mitglieder, wie etwa die .com- und .net-Registry VeriSign, das At-Large Advisory Committee, die Business Constituency und die Registries Stakeholder Group.

Sollte Doria Recht behalten, wären die Auswirkungen am 11. Oktober 2018 sehr rasch spürbar. Für alle Betroffenen hat ICANN bereits jetzt einen einfachen Rat: „turn off DNSSEC validation, install the new key, and reenable DNSSEC“. Danach sollten auch diese Nutzer wieder einen uneingeschränkten Zugriff auf das Domain Name System haben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/pages/ksk-rollover

Ausführlichere Informationen zum Schlüsseltausch finden Sie in unserem letztjährigen Artikel zum Thema unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1921

Quelle: icann.org, domainincite.com

WHOIS-REFORM – ICANN BITTET UM MEDIATION

In ihren Bemühungen um ein DSGVO-konformes WHOIS-System steckt die Internet-Verwaltung ICANN fest: mit Hilfe von drei professionellen Mediatoren sollen nun zunächst die Problemfelder eingegrenzt werden. Von einer verbindlichen Lösung ist man hingegen noch weit entfernt.

Mitte Mai 2018 hatte ICANN unter erheblichem Zeitdruck mit der „Temporary Specification for gTLD Registration Data“ ein vorläufiges Kompromiss-Modell für das WHOIS-System verabschiedet und damit auf die Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung reagiert. Doch wie der Name andeutet, handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Lösung; Ziel ist ein „Unified Access Model“, das allen rechtlichen Änderungen durch die DSGVO Rechnung trägt und den Segen insbesondere der EU-Kommission als auch des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) geniesst. An dieser Aufgabe arbeitet unter anderem eine Arbeitsgruppe mit der Bezeichnung „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP), der Kurt Pritz, vormals ICANN-Vizepräsident, vorsteht. Doch seit dem ersten Treffen Anfang August 2018, rund 500 eMails und etwa 24 Stunden an Telefonkonferenzen scheint diese Arbeitsgruppe derart uneinig zu sein, dass drei Mediatoren des Consensus Building Institute (CBI) hinzugezogen werden mussten. Deren Ziel ist es nach Mitteilung von Pritz nicht, gemeinsam eine bestimmte Lösung zu erarbeiten; es gehe stattdessen darum, erst einmal die zu bearbeitenden Problemfelder einzuschränken.

Rund 50 solcher Problemfelder hat die Arbeitsgruppe definiert, und in keinem konnten sich die beteiligten Stakeholder, darunter die Business Constituency (BC), die Intellectual Property Constituency (IPC), die Registries Stakeholder Group (RySG), die Registrars Stakeholder Group (RrSG), die Non-Commercial Stakeholders Group (NCSG), die Internet Service and Connection Providers Constituency (ISPCP), das Governmental Advisory Committee (GAC) und das At-Large Advisory Committee (ALAC) auf eine gemeinsame Lösung einigen. Dabei sind die Diskussionen oft grundsätzlicher Natur. So dürfen personenbezogene Daten gemäß DSGVO nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden; doch welche genauen Zwecke das im Fall von WHOIS-Daten sind, ist umstritten. James Bladel vom US-Registrar GoDaddy merkte an, dass für die Vertragsdurchführung zwischen Domain-Inhaber und Registrar gar keine Speicherung von WHOIS-Daten erforderlich sei; die für die Abrechnung notwendigen Daten würden gesondert erfasst, nicht aber im WHOIS. Die Datenerhebung im WHOIS erfolgt also vorrangig im Interesse Dritter. Davon zu trennen ist die Frage, wer auf die erhobenen Daten zugreifen darf; dieses Recht reklamieren insbesondere Strafverfolgungsbehörden als auch Markeninhaber für sich. Würden diese Daten aber nicht im WHOIS erfasst, würde sich die Frage eines Zugriffs gar nicht stellen.

Ob bereits zum 63. ICANN-Meeting, das vom 20. bis 25. Oktober 2018 in Barcelona stattfindet, ein Kompromiss gefunden worden ist, darf daher bezweifelt werden. Der ICANN-Vorstand hat jedenfalls beschlossen, die „Temporary Specification“ trotz ihres Notfall-Charakters vorläufig beizubehalten. Beanstandungen der EU-Kommission soll es bisher nicht gegeben haben.

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .BEST UND .ZA

Über 220 Millionen Artikel hat der Versandhändler Amazon im Angebot, doch die eigene Top Level Domain ist nicht dabei: Unterstützung von ICANN soll nun helfen, diese Lücke zu schliessen. Dagegen denkt Südafrikas .za über eine Preiserhöhung nach, während .best zum sozialen Netzwerk wird – hier unsere Kurznews.

In den jahrelangen Streit um die Einführung von .amazon ist erneut Bewegung gekommen. Am 16. September 2018 beschloss die Internet-Verwaltung ICANN, ihren CEO Göran Marby als Vermittler in die Verhandlungen zwischen der .amazon-Bewerberin Amazon EU S.à r.l. und den Mitgliedsstaaten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO), darunter Brasilien und Peru, zu entsenden. Ziel ist es offenbar, eine gemeinsame Nutzung der Domain-Endung zu ermöglichen, in deren Rahmen das kulturelle Erbe der Amazonas-Region bewahrt wird. Vor allem die ACTO-Staaten Brasilien und Peru kämpfen seit Jahren gegen die Einführung, weil sie eine Monopolisierung des aus ihrer Sicht geographischen Begriffs „Amazon“ durch den Online-Versandhändler Amazon befürchten. Offiziell führt ICANN die Bewerbung noch mit dem Vermerk „will not proceed“, doch der Beschluss zeigt, dass die Tür für Amazon nicht endgültig geschlossen ist. Ein konkretes Zeitfenster für eine Entscheidungsempfehlung gibt das ICANN-Board dabei nicht vor, aber allein die Aufnahme von Vermittlungsgesprächen ist ein Etappensieg für Amazon. Die breite Öffentlichkeit würde von .amazon jedoch nicht profitieren: als .brand bliebe eine Registrierung ausschließlich dem Online-Händler vorbehalten.

Das in Paris ansässige Unternehmen The Best SAS, neue Verwalterin der Top Level Domain .best, hat Details ihres geplanten sozialen Netzwerks vorgestellt. Bereits bekannt ist, dass .best Nutzer mit der Kryptowährung „bestcoin“ belohnen möchte, wenn sie Waren und Dienstleistungen bewerten. In einem französischsprachigen Podcast teilte Präsident Cyril Fremont nun außerdem mit, dass man mit 100 Millionen Nutzern bis 2022 plant; damit würden Millionen an .best-Domains einhergehen. Dabei versteht sich .best anders als Google Reviews, Facebook, Yelp und TripAdvisors als dezentrales Netzwerk. Die Daten des Domain-Inhabers sollen dabei ausschließlich in dem Land gespeichert werden, in dem er seinen Sitz hat, und so den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung in besonderem Maße gerecht werden. Konkreter will Fremont anlässlich der NAMESCON-Konferenz 2019 in Las Vegas werden. Den Registrierungszahlen könnte frischer Wind nicht schaden: über vier Jahre nach dem Beginn der Live-Phase am 21. Mai 2014 kommt .best aktuell auf rund 2.700 registrierte Domains.

Die südafrikanische ZA Domain Name Authority (ZADNA) denkt darüber nach, die Registrierungsgebühren für .za-Domains zu erhöhen. Das geht aus einer „Wholesale Fee Review“ hervor, die ZADNA am 14. September 2018 veröffentlicht hat. Allerdings will die Registry die Mitteilung nicht als Automatismus verstanden wissen, dass eine Preiserhöhung zwingend ist, sondern als Aufnahme eines Dialogs mit der eigenen Community, zumal die Gebühren bis 2019 fixiert sind und dann nach Preisanstiegen von umgerechnet etwa EUR 0,60 seit dem Jahr 2015 bei umgerechnet etwa EUR 7,70 im Jahr liegen werden. Aufgerufen zur Beteiligung sind vor allem „ZADNA members, .ZA registry operators, .ZA registrars, and the South African Internet community“. Dazu hat ZADNA einen Fragenkatalog veröffentlicht, der helfen soll, die Meinungen zu kanalisieren. Die Anhörung läuft noch bis zum 15. Oktober 2018; die Teilnahme ist dabei auch per eMail unter der Adresse submissions@zadna.org.za möglich. Bis wann ZADNA eine Entscheidung trifft, ist noch offen.

Den Beschluss von ICANN zu .amazon finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1919

Den Podcast zu .best finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1920

Weitere Informationen zur Preiserhöhung bei .za finden Sie unter:
> https://www.zadna.org.za/news/public-comment-za-fee-review/

Quelle: icann.org, circleid.com, domainpulse.com

UDRP – RÜCKHOLUNG VON CERTASSURED.COM SCHEITERT

Der Entwickler Timothy Edward Jones machte mangels Erfolg sein Geschäft dicht und verlor dabei seine Domain certassured.com. Als er einige Zeit später einen zweiten Versuch mit seiner Unternehmung unternahm, musste er feststellen, dass jemand anderes seine Domain registriert hatte. Er versuchte über ein UDRP-Verfahren, sie zurückzuerlangen.

Timothy Edward Jones, Entrepreneur und Programmierer aus Texas (USA), hatte 2014 versucht, ein Geschäft aufzubauen, das bestimmte automatisierte Softwareprozesse in Bezug auf Immobilienverwaltung und Versicherungszertifikate entwickelte. Sein Unternehmen „CertAssured“ war unter certassurred.com im Internet zu finden. Allerdings scheiterte Jones, löste das Unternehmen 2017 auf und ließ die Domain-Registrierung für certassurred.com enden. Vor kurzem wollte Jones es noch einmal wissen und startete sein Unternehmen CertAssured, musste jedoch feststellen, dass die Domain certassurred.com sich in Händen des Domain-Investors Joshua Eisenhower aus Pennsylvania (USA) befindet, der die Domain über DropCatch.com im Februar 2018 registrierte, als sie auslief. Da die Domain, nach Jones Recherchen, nicht zum Verkauf stand, mailte er Eisenhower an. Kurz darauf stand die Domain für US$ 2.529,- zum Verkauf. Jones erhob darauf vor dem National Arbitration Forum (NAF) ein UDRP-Verfahren und beantragte die Übertragung der Domain. Aus seiner Sicht entspricht der Name der Domain dem seiner Firma CertAssured LLC. Der Domain-Inhaber besitze weder ein Produkt noch eine Dienstleistung dieses Namens noch ein Unternehmen. Da die Domain erst nach seiner eMail an Eisenhower auf dem Markt zum Verkauf angeboten wurde, spreche viel dafür, dass Eisenhower Vorteile aus Jones‘ Geschäft ziehen wolle, was wiederum auf dessen Bösgläubigkeit schließen lasse.

Eisenhower hielt dem entgegen, er sei Domain-Investor und Inhaber von 20.000 Domains. Eine dieser Domains ist die, deren Registrierung der Beschwerdeführer, Jones, zu verlängern säumte. Als er die Domain über DropCatch.com registrierte, wusste er nichts vom abgelegten Geschäft des Beschwerdeführers. Bei der Registrierung auslaufender Domains prüfe er, ob sie vielleicht als Geschäftsnamen für einen Dritten interessant sind. Stelle sich heraus, dass der frühere Inhaber seine Domain aus Versehen verloren hat, gibt er sie gegen Zahlung seiner Aufwendungen zurück. Er selbst habe Rechte an der Domain, weil es nunmal für ihn als Domain-Investor sein Geschäft sei, Domains zu registrieren und zu verkaufen. Den eMails der Beschwerdeführerin habe er keine besondere Beachtung geschenkt. In der ersten hatte Jones versäumt, den Namen der Domain zu nennen. Die zweite eMail habe er, Eisenhower, gar nicht erst wahrgenommen, bis er Nachricht vom UDRP-Verfahren erhielt. Beide Parteien legten weitere Stellungnahmen vor. Als Entscheider fungierte Kendall C. Reed, Jurist und Mediathor aus Los Angeles.

Reed bügelte die Beschwerde von Jones kurzerhand damit ab, dass er kein Markenrecht am Begriff „certassured“ nachgewiesen habe, lehnte es aber auch ab, den Vorwurf des Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) zu bestätigen (NAF Claim Number: FA1808001800144). Für Reed hatte Jones nicht den Hauch eines Beleges für eine Markenregistrierung oder die Verkehrsgeltung (secondary meaning) des Begriffs „certassured“ vorgezeigt. Mithin sei er daran gescheitert, das Vorliegen eines Markenrechts und so das erste Element der UDRP zu begründen. Unter diesen Umständen weigerte sich Reed, das Vorliegen der verbleibenden beiden Elemente der UDRP zu prüfen. Stattdessen schaute er sich an, ob ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorlag. Tatsächlich ging er davon aus, dass man hier das Vorliegen von RDNH finden könne; er aber lehne das ab. Der Beschwerdeführer war einfach nur fehlgeleitet und hatte das Verfahren nicht mit böser Absicht gestartet. Da er aber die drei Voraussetzungen der UDRP nicht erfüllt habe, weise er die Beschwerde zurück, wie auch den Vorwurf des RDNH. Die Domain jedoch bleibe beim aktuellen Inhaber und Gegner der Beschwerde.

Timothy Edward Jones gibt in diesem Fall ein schönes Beispiel dafür, dass man auf seine Domains einerseits achten muss, um sie nicht aus Versehen zu verlieren. Andererseits wird auch klar, dass eine Domain, die vermeintlich nur für einen selbst von Interesse ist, tatsächlich auch darüber hinaus für Dritte interessant sein kann und sie damit einen Wert in sich trägt. Wie Eisenhower im Verfahren mitteilte, lag der Auktionspreis der Domain certassured.com am 05. September 2018 bei immerhin US$ 15.500,-.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain certassured.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1800144.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

STUDIE – VERTIPPERDOMAINS NICHT VERGESSEN!

FairWinds Partners, ein Beratungsunternehmen unter anderem in Sachen Markenschutz im Internet, legte eine kleine Studie über Cybersquatting vor, in der man sich mit der Domain-Namen-Veränderung außerhalb des Markenbegriffs beschäftigt.

Man kann sich natürlich fragen, warum man sich in Zeiten von Suchmaschinen, Linkklickerei und automatischer Textvervollständigung überhaupt noch mit Vertipperdomains beschäftigen muss. Doch nach wie vor gibt es Nutzer, die die Internetadressen von Hand eingeben und denen dabei Fehler unterlaufen, die wiederum Cybersquatter zu ihrem Vorteil nutzen. Bei FairWind Partners, die gTLD- und Domain-Name-Management, Markenschutz und mehr anbieten, fasste Lauren Tracey eine Untersuchung zu bestimmten Vertipperformen in einem Blogeintrag im FairWind Partners Blog zusammen. FairWind Partners untersuchte Vertipperdomains, die gerne übersehen werden, weil der Vertipper außerhalb der im Domain-Namen wiedergegebenen Marke erfolgt: einerseits „www-Domains“, bei denen es der Nutzer versäumt, den Punkt zwischen „www“ und dem Namen zu setzen, wie in „wwwpepsi.com“. Und zweitens, da .com nach wie vor die wichtigste Domain-Endung ist, richtete sich das Augenmerk auf die drei .com-Vertippervarianten .cm, .om und .co. Tracey klärt in dem Artikel auf, warum letztlich lediglich .cm als Vertippervariante zu .com relevant ist: für .om, die Endung von Oman, bestehen massive Einschränkungen für die Registrierung einer Domain, so dass Cybersquatter gar nicht erst an diese Domains kommen; und die Verwaltung der kolumbianischen Endung .co sorgt aus Eigeninteresse am geschäftlichen Erfolg ihrerseits dafür, dass so wenig wie möglich Missbrauch mit Domain-Namen unter der Endung .co auftritt. Bleibt also .cm, die Endung von Kamerun, die problemlos von jedermann registriert werden kann. Zugleich zählt sie aber nicht zu den zahlreichen Länderendungen, die sich die Regeln der UDRP zu Eigen gemacht haben, weshalb sich .cm-Domains nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor der WIPO oder dem NAF mit leichter Hand erstreiten lassen.

Bei der Beratung von Klienten hinsichtlich ihrer Domain-Portfolien stellt FairWinds immer wieder fest, dass diese versäumen, die www- und die .cm-Variante ihrer Hauptdomain zu registrieren. An dieser Stelle nun setzte die Untersuchung an: FairWind Partners wählte die global 100 wertvollsten Marken und untersuchte, wie es um die entsprechenden www- und .cm-Domains-Registrierungen bestellt ist und welchen Rang Original wie Vertippervarianten jeweils beispielsweise bei Alexa einnehmen. Leider zeigt der Blog-Post bei FairWind Partners nur die www-Ergebnisse – und das zwei Mal, die Tabelle mit dem Ergebnis für .cm ist versehentlich nicht in den Artikel eingebunden worden. Für www zeigt sich jedenfalls, dass die Domains zu 43 % vom Brandinhaber registriert sind, aber zu 51 % von Dritten; 6 % sind nicht registriert. Von den 51 % in Händen Dritter sind 20 % geparkt, 12 % lösen nicht auf, aber 2 % beinhalten gefälschte Seiten und ganze 66 % verbreiten Malware. Beim Blick auf die 20 meistbesuchten Vertipperdomains zeigt sich bei den www-Domains, dass 10 vom Berechtigten registriert sind und 10 von Dritten; bei den .cm-Domains zeigen sich die Berechtigten sensibilisiert: 13 Domains befinden sich in den richtigen Händen und nur 7 in denen Dritter. Der Traffic bei den Vertipper-Domains liegt in der Regel bei knapp 1 %, doch dieses 100stel des gesamten Verkehrs, der an den Berechtigten gehen müsste, reicht aus, ihn zu schädigen. Eine deutliche Ausnahme bildete übrigens die bereits genannte Vertipperdomain wwwpepsi.com, die 21,4 % des Traffics auf sich zieht. Tracey weist weiter darauf hin, dass sechs der zehn Top-www-Vertipperdomains erst im Wege eines UDRP-Verfahrens vom Berechtigten erstritten werden musste.

Das Resümee von FairWind ist, dass in Zeiten von Suchmaschinen immer weniger Nutzer Domains selbst eingeben, doch Vertipperdomains bleiben bei Brand-Inhabern und Cybersquattern gleichermaßen beliebt. Und da die Tippfehler so leicht von der Hand gehen, sei es erstaunlich, dass nicht mehr Unternehmen diese Domains registrieren und auf ihre Hauptseite weiterleiten. Was aber ist zu tun? Es gibt eine Vielzahl von Vertipperdomains und -möglichkeiten, für die ein Unternehmen immer ganz eigene Varianten für relevant erachtet. Dabei werden aber oft der www-Vertipper sowie die .cm-Variante übersehen, die außerhalb des Markenbegriffs liegen. Auf diese wäre zukünftig zu achten.

Den Blog-Eintrag von FairWind Partners finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1922

Quelle: fairwindpartners.com

DOLLARCITY.COM – GELDSPEICHER FÜR US$ 90.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte zurückhaltende Preise, aber mit dollarcity.com zum Preis von US$ 90.000,- (ca. EUR 76.661,-) auch einen erfreulichen Deal von Mike Mann, der darüber hinaus mehrere seiner August-Verkäufe veröffentlichte.

Mike Mann konnte die Domain dollarcity.com zu US$ 90.000,- (ca. EUR 76.661,-) an die Centroamerica Comercial, Sociedad Anonima de Capital Variable (CAMCO) of Departamento de la Libertad, El Salvador verkaufen, die noch 2016 wegen dieser Domain gegen Mann ein erfolgloses UDRP-Verfahren (WIPO-Case No. D2016-1709) geführt hatte. Daneben gab es mehrere .com-Domain-Preise zwischen US$ 20.000,- und US$ 30.000,- wie vistaglobal.com zu US$ 29.888,- (ca. EUR 25.458,-), mymedic.com mit US$ 25.000,- (ca. EUR 21.295,-) und sudden.com zu US$ 24.950,- (ca. EUR 21.252,-). Letztere hatten wir bereits vor drei Wochen erwähnt, aber nicht mitgeteilt, dass sie Anfang 2008 schon einmal für US$ 17.000,- (seinerzeit ca. EUR 11.662,–) einen Käufer gefunden hatte.

Die Länderendungen standen wieder mal ganz im Zeichen der deutschen Endung, angeführt von depotcheck.de zu einem Preis von EUR 16.500,-, der sich acht weitere .de-Domains zwischen fest zinssparen.de mit EUR 6.334,- und depotgebühren-vergleich.de mit EUR 2.250,- bewegten. Unter diesen befand sich bankgebühren.de zum Preis von EUR 3.167,-, die im September 2013 schon einmal für US$ 1.013,- (damals rund EUR 750,-) ihren Inhaber wechselte. Zweitteuerste unter den Länderendungen war jedoch die .eu-Domain paybit.eu mit EUR 10.450,-, der die kolumbianische Drei-Zeichen-Domain inq.co zum Preis von EUR 9.999,- folgte. Erwähnt sei auch die kroatische Ein-Zeichen-Domain s.hr mit ihrem Preis von US$ 4.000,- (ca. EUR 3.407,-).

Die neuen Top Level Domains waren alleine durch smile.direct vertreten, die aber immerhin sehr erfreuliche EUR 6.000,- einheimste. Dünn war auch die Ausbeute bei den sonstigen generischen Endungen. Die Endung .pro brachte idax.pro zu US$ 2.500,- (ca. EUR 2.129,-). Die Alt-Endung .org erfreute mit qnet.org, die immerhin saubere US$ 27.250,- (ca. EUR 23.211,-) einbrachte. Die .net-Domains vsmart.net mit EUR 4.900,- und card.net zum Preis von US$ 3.800,- (ca. EUR 3.237,-) waren keine überzeugenden Vertreter ihrer Endung. So schloss die letzte Sommerwoche des Domain-Handels nicht gerade herausragend, aber immerhin mit einem spektakulären Deal für US$ 90.000,-.

Länderendungen
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depotcheck.de – EUR 16.500,-
festzinssparen.de – EUR 6.334,-
webthings.de – EUR 6.000,-
print-point.de – EUR 4.000,-
bankgebühren.de – EUR 3.167,-
technikmagazin.de – EUR 2.500,-
apotheken-inventur.de – EUR 2.500,-
modellstadt.de – EUR 2.399,-
depotgebühren-vergleich.de – EUR 2.250,-

paybit.eu – EUR 10.450,-
nixon.eu – EUR 2.800,-

inq.co – EUR 9.999,-
pb.co.uk – GBP 8.400,- (ca. EUR 9.346,-)
s.hr – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.407,-)
swipe.ch – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.460,-)
tonis.ch – EUR 2.490,-
cps.co.za – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.129,-)
skole.co.za – EUR 2.000,-
7384.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.704,-)

Neue Endungen
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smile.direct – EUR 6.000,-

Generische Endungen
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idax.pro – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.129,-)

qnet.org – US$ 27.250,- (ca. EUR 23.211,-)
vsmart.net – EUR 4.900,-
gcard.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.237,-)

.com
—–

dollarcity.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 76.661,-)
vistaglobal.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 25.458,-)
mymedic.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.295,-)
sudden.com – US$ 24.950,- (ca. EUR 21.252,-)
directbooks.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.036,-)
bestviews.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 16.940,-)
ninjasports.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.184,-)
bestmind.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.777,-)
connectedfreight.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.777,-)
testingequipment.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.518,-)
spin247.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.518,-)
trueskin.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.518,-)
trivio.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.518,-)
lumieredevie.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.518,-)
gropod.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.514,-)
mariacantwell.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.422,-)
purabeleza.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.422,-)
epostbox.com – EUR 7.500,-
radiofecatolica.com – US$ 8.400,- (ca. EUR 7.155,-)
tastiagroup.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.814,-)
offthepitch.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.388,-)
easycoat.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.963,-)
handikap.com – EUR 6.000,-
tripleone.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.111,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Das UDRP-Verfahren um dollarcity.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1923

Quelle: sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

MÜNCHEN – 6. DOMAIN-STAMMTISCH IM OKTOBER 2018

Die Sommerpause ist vorbei, und bereits in einer guten Woche trifft sich die Domain-Branche zum 6. Domain-Stammtisch in München. Der Termin liegt diesmal auf dem 06. Oktober 2018; zahlreiche Teilnehmer sind angemeldet.

Der mittlerweile etablierte Domain-Stammtisch München, ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche, trifft sich zum sechste Male. Das Konzept des offenen Austauschs und losen Beisammenseins in einem wechselnden Münchner Biergarten führt in diesem Herbst in den „Michaeligarten“ im Ostpark. Unter den bisher angemeldeten 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmern finden sich Daniela Heinrich und Hakan Ali (beide InternetX), Stefan Meinecke (CEO GreenSec), Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal), Dennis Nizard (Hexonet), Sebastian Roethler (CEO info.at), Daniel Strauß (InterNexum) und weitere. Kurzentschlossene sollten nicht zaudern, sich ebenfalls anzumelden und vorbeizuschauen.

Der 6. Domain-Stammtisch München findet am 06. Oktober 2018 ab 11:00 Uhr im Biergarten „Michaeligarten“ in der Feichtstraße 10 in 81735 München statt. Die Teilnahme am Treffen ist kostenlos. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Eindrücke der vergangenen Veranstaltung im Mai 2018 findet man unter
> https://stammtisch.domains/past-events#may2018

Quelle: stammtisch.domains

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