Domain-Newsletter

Ausgabe #934 – 13. September 2018

Themen: Konsolidierung – ABRY Partners übernimmt Donuts | Datenklau – DomainFactory-Hacker nicht gefasst | TLDs – Neues von .ro, .sandvik und .xyz | DSGVO – Erste Resümees nach 90 Tagen | URS – codesys.xyz wiederholt URS-Verfahren | hybrid.com – gekreuzt für US$ 190.000,- | Berlin – Termin für @kit-Kongress 2019 ist fix

KONSOLIDIERUNG – ABRY PARTNERS ÜBERNIMMT DONUTS

Die Konsolidierung der Domain Name Industry hält an: die gTLD-Registry Donuts Inc. hat bekanntgegeben, von der in Boston ansässigen Private-Equity-Gesellschaft ABRY Partners übernommen worden zu sein. Und auch die Londoner CentralNic Group PLC vermeldet Zugänge in ihrem Unternehmensportfolio.

Gegründet im Jahr 2010, zählt Donuts Inc. mit mittlerweile 238 verwalteten neuen generischen Top Level Domains zu den größten Registries weltweit. Die zahlenmäßig erfolgreichste Endung ist dabei .ltd mit aktuell rund 475.000 Registrierungen vor .live mit rund 215.000 und .life mit ca. 182.000; allerdings reichen bei über 140 Endungen die Registrierungszahlen nicht in den fünfstelligen Bereich hinein. Insgesamt hat Donuts derzeit damit rund 4 Millionen Domains unter Verwaltung; lediglich die vormals als Famous Four Media Limited bekannte Registry Domain Venture Partners kommt mit 5,3 Millionen Domains auf eine höhere Zahl. All das hat ABRY Partners nun offenbar überzeugt, Anteile an Donuts zu übernehmen. Bei den Details der Übernahme hält man sich bedeckt; in einer Pressemitteilung heisst es nur, dass „terms and timing“ nicht veröffentlicht werden. Für die vier Donuts-Gründer Paul Stahura, Jonathon Nevett, Richard Tindal und Daniel Schindler dürfte sich der Verkauf jedoch ebenso auszahlen wie für Austin Ventures, Adams Street Partners, Emergence Capital Partners, TL Ventures, Generation Partners und Stahurricane, die als Investoren ihren Teil dazu beitrugen, dass Donuts mit angeblich mehr als US$ 100 Millionen in das Domain-Geschäft einsteigen konnten.

Für Aufsehen sorgte der Verkauf, weil auf Seiten von ABRY Partners ebenfalls eine prominente Figur der Branche handelt: der frühere ICANN-CEO Fadi Chehadé zählt zu den Partnern dieser Gesellschaft. Er ist dort seit 2016 als „senior advisor on digital strategy“ tätig, ohne dass allerdings bekannt ist, ob er an der Übernahme beteiligt war. ABRY Partners hat nach eigenen Angaben seit dem Jahr 1989 Übernahmen im Transaktionswert von US$ 77 Milliarden gestemmt, aufgeteilt in mehr als 650 Einzelvorgänge. In dieses Portfolio passt auch dieser Kauf: „Donuts is ideally positioned with the world’s largest portfolio of new TLDs, a proven team with deep experience in scaling successful technology companies, and a track record of innovation in their industry. We are excited to partner with Donuts and support their next phase of growth and success“, teilte Erik Brooks, Managing Partner bei Abry Partners, mit. Ob sich am Geschäftsmodell von Donuts etwas ändern wird, ließ Brooks offen.

Ebenfalls auf Einkaufstour war die in London ansässige CentralNic Group PLC. Das börsennotierte Unternehmen gab bekannt, den US-Registrar GlobeHosting Inc. übernommen zu haben. Der Kaufpreis von EUR 2,56 Millionen teilt sich auf in eine Sofortzahlung von EUR 1,5 Millionen sowie zwei Zahlungen zu EUR 608.000,- und EUR 450.000,- in den beiden Folgejahren. GlobeHosting hat seinen Sitz im US-Bundesstaat Delaware, fokussiert sich jedoch auf Domain-Registrierungen in Brasilien und Rumänien. Unter anderem sollen die Liberalisierungen bei Rumäniens Länderendung .ro ein Anreiz für die Übernahme gewesen sein. Im April 2018 hatte sich CentralNic den Vermarktungsvertrag für die neue Endung .ooo gesichert und zuvor im Jahr 2017 die Übernahme der slowakischen Domain-Verwaltung SK-NIC, a.s. vermeldet.

Quelle: donuts.news, proactiveinvestors.co.uk

DATENKLAU – DOMAINFACTORY-HACKER NICHT GEFASST

Nach einem Bericht des Online-Magazins heise.de ist der Hackerangriff auf den Webhoster DomainFactory GmbH auch nach zwei Monaten noch nicht aufgeklärt: so sei sowohl der Hergang des Datenklaus unklar als auch der Angreifer nicht gefasst.

„Datenleck bei Domainfactory: Hacker knackt Systeme, lässt Kundendaten mitgehen“ – unter dieser Schlagzeile wies heise.de am 6. Juli 2018 zum ersten Mal auf eine Panne bei DomainFactory, einem der grössten Webhosting-Unternehmen im deutschsprachigen Raum und Teil von GoDaddy Inc., hin. DomainFactory hat den Vorgang untersucht; demnach waren nach einer Systemumstellung unbeabsichtigt bestimmte Kundeninformationen für außenstehende Dritte über einen Datenfeed zugänglich. Die Informationen in dem Datenfeed umfassten Kundenname, Firmenname, Kundennummer, Kunden-E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer, Telefon-Passwort, Bankname und Kontonummer (z.B. IBAN oder BIC) sowie den Schufa-Score, aber keine weiteren Zahlungsdaten. Dieser Datenfeed wurde laut DomainFactory unmittelbar nach Entdeckung geschlossen; auch das Forum wurde geschlossen, um einen weiteren Zugang zu diesen Informationen zu verhindern.

Nach Recherchen von heise.de verbreitet der mutmaßliche Hacker weiterhin seine Sicht des Vorfalls und muss offenbar, trotz Beauftragung einer externen Sicherheitsfirma, nicht fürchten, gefasst zu werden. Während DomainFactory mitteilt, dass der Zugriffsweg inzwischen gesichert ist, behauptet der Hacker, weitreichenden Zugang auf interne Systeme gehabt zu haben. Er habe sich an einem einzelnen DomainFactory-Kunden aus privaten Gründen rächen wollen. Laut heise.de sind hunderte eMails besorgter DomainFactory-Kunden eingegangen; dort verweise man lediglich darauf, wegen der laufenden Untersuchung nach wie vor keine Fragen beantworten zu können. Dabei scheint der Umfang des Lecks nicht unerheblich gewesen zu sein: bei heise.de sollen Zuschriften von Lesern eingegangen sein, die seit knapp zehn Jahren keine Kunden der Firma mehr sind, von DomainFactory jedoch über ein potenzielles Abhandenkommen ihrer Daten informiert wurden. Ob der Hacker die erbeuteten Daten weitergegeben oder auf einschlägigen Marktplätzen angeboten hat, sei nicht zu klären; es deute aber nichts darauf hin, dass die Daten aktuell im Netz kursieren.

DomainFactory hat in einem Status-Blog eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht. Unter status.df.eu wird allen Kunden empfohlen, die Passwörter so schnell wie möglich abzuändern. Weiter werden die Kunden gebeten, ihre Bankkontoauszüge zu überwachen und bei verdächtigen Kontenbewegungen in Betracht zu ziehen, die Polizei zu verständigen.

Die Kundeninformation von DomainFactory finden Sie unter:
> http://status.df.eu/

Regelungen zum Passwortgebrauch finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1875

Wie Sie ein besseres Passwort generieren, zeigen Ihnen unsere Kollegen von united-domains mit diesem Blogbeitrag:
> https://blog.united-domains.de/2018/08/ein-besseres-passwort/

Quelle: heise.de, df.eu

TLDS – NEUES VON .RO, .SANDVIK UND .XYZ

Eine weitere .brand erwacht zum Leben: der schwedische Konzern Sandvik AB hat sein Webangebot auf .sandvik umgestellt. Rumänien erinnert derweil an die Zahlung der Servicegebühr für .ro-Domains, während .xyz Justizdokumente öffentlich machen möchte – hier unsere Kurznews.

ICI Bucharest, Verwalterin der rumänischen country code Top Level Domain .ro, hat nochmals daran erinnert, dass man seit dem 30. August 2018 Domain-Namen löscht, deren jährliche Servicegebühr unbezahlt geblieben ist. Hintergrund ist eine Änderung der Vergaberegelungen: seit 01. März 2018 erhebt ICI Bucharest eine solche Servicegebühr für jede .ro-Domain. Für akkreditierte Registrare beträgt diese Gebühr EUR 6,- im Jahr zuzüglich Umsatzsteuer; wer seine .ro-Domains direkt über ICI Bucharest registriert hat, zahlt EUR 12,- im Jahr zuzüglich Umsatzsteuer. Inhaber von .ro-Domains können die Gebühr für mindestens ein und maximal zehn Jahre im Voraus bezahlen. Vor dieser Änderung konnten .ro-Domains gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr ein Leben lang registriert werden. Wer diese Zahlung versäumt hat, für den besteht noch ein kleines Hintertürchen: die Löschung der Domain erfolgt erst 90 Tage nach Ablauf des Registrierungszeitraums („PendingDelete“), und kann während dieses Zeitraums durch Nachzahlung der Servicegebühr wieder reaktiviert werden. Erfolgt keine Zahlung, rutscht die .ro-Domain in den Pool der frei werdenden Adressen zurück und kann auf Grundlage des Prioritätsgrundsatzes „first come, first served“ wieder neu registriert werden.

Das schwedische Industrieunternehmen Sandvik AB rückt seine eigene Marken-Endung .sandvik ins Licht der Öffentlichkeit: der Engineering-Konzern, der vor allem in den Bereichen Berg- und Tiefbau, Zerspanung und Materialtechnologie tätig ist, hat damit begonnen, Teile seines Webangebots auf .sandvik umzuziehen. Im ersten Schritt wurde die bisherige Website der Sandvik-Gruppe sandvik.com auf home.sandvik umgestellt. Wer die „alte“ Domain aufruft, wird automatisch auf home.sandvik weitergeleitet. Im nächsten Schritt sind die zahlreichen Länder-Webseiten auf .sandvik umgestellt worden, wie beispielsweise sandvik.se, die nun unter home.sandvik/se erreichbar ist. „Für Sandvik war der Antrag und der Betrieb von .sandvik entscheidend, um das Vertrauen der Kunden in Webangebote von Sandvik zu erhöhen“, so der Unternehmenssprecher Pär Altan. „Mit .sandvik als Ende jeder Webadresse machen wir noch deutlicher, dass nur Sandvik für den Inhalt verantwortlich ist.“ Aktuell sind 17 Domain-Namen unter .sandvik registriert; daneben betreibt Sandvik auch noch die beiden Endungen .sandvikcoromant und .walter.

XYZ.com LLC, Registry der neuen generischen Domain-Endung .xyz, hat den „United States District Court for the eastern district of Virginia (Alexandria division)“ darum gebeten, Gerichtsdokumente aus dem Rechtsstreit mit der .com-Registry Verisign Inc. veröffentlichen zu dürfen. Hintergrund des Prozesses war eine Klage von VeriSign, mit der man sich gegen angeblich unlautere Marketingmethoden von XYZ.com LLC wandte, jedoch verlor. Im Gegenzug verlangte XYZ.com LLC nun den Ersatz von Anwaltsgebühren in Höhe von US$ 1,6 Millionen, bekam jedoch lediglich etwa US$ 57.000,- zugesprochen; eine rechtskräftige Entscheidung steht aber noch aus. Die .xyz-Registry möchte nun, dass einige Dokumente, die bisher den Vermerk „Attorney’s eyes only“ tragen, öffentlich werden. Sie seien notwendig, um den Rechtsstreit zu verstehen und für den Streit um die Anwaltsgebühren von Bedeutung. Zugleich räumt man ein, dass die Veröffentlichung „blamabel“ für VeriSign sein könnte; es handele sich aber um keine hoch vertraulichen Unterlagen. Eine öffentliche Stellungnahme von VeriSign liegt bisher nicht vor; bis wann das Gericht entscheidet, ist ebenfalls offen.

Den Antrag von XYZ.com LLC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1907

Quelle: rotld.ro, dotzon.consulting, domainnamewire.com

DSGVO – ERSTE RESÜMEES NACH 90 TAGEN

90 Tage nach Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mehren sich Artikel, die auf Grundlage vorhandener Daten darüber spekulieren, welche Auswirkungen die DSGVO auf die Sicherheit im Internet hat. Alle konstatieren, dass es weniger Spam gibt und weniger spamrelevante Domains registriert wurden.

Spamhaus, eine Nonprofit-Organisation, die Spam und Internetbedrohungen verfolgt, um die dafür Verantwortlichen und die Quellen zu identifizieren, teilt in einem Artikel mit, dass seit Einführung der DSGVO und der damit einhergehenden verminderten WHOIS-Angaben tatsächlich das Spamaufkommen zurückgegangen sei. Aus Sicht von Spamhaus bedeutet dies aber nicht, dass der Rückgang an Spam auf die DSGVO und die fehlenden WHOIS-Daten zurückzuführen sei. Zahlreiche andere Gründe könnten für einen – vermeintlichen – Spam-Rückgang verantwortlich sein:

– so könnten ordentliche Unternehmen wegen der DSGVO eMail-Listen gelöscht haben, um den Anforderungen der DSGVO Genüge zu tun
– aufgrund der Verringerung von WHOIS-Daten könnte die Identifizierung von üblen Domains zurückgegangen sein mit der Folge, dass Anti-Spam-Systeme weniger eMails als Spam beurteilen
– es könnten aber auch die üblichen Schwankungen des Spamaufkommens sein, die schon immer hohe Amplituden aufwiesen weiter gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, die nicht auf die DSGVO zurückzuführen sind, etwa dass ein wichtiger Spammer kürzlich verhaftet worden sei und dessen Spambots nicht aktiv sind
– außerdem seien kriminelle Organisationen eben auch Unternehmen, die auf ihr „return of investment“ schauen und deshalb zur Zeit mehr Wert auf wenige, aber erfolgreiche Phishingszenarien bauen als Milliarden von eMails zu versenden.

Es gäbe derzeit keine belastbaren Hinweise, dass das geringe Spamaufkommen unmittelbar auf die DSGVO zurückzuführen ist, resümiert Spamhaus. Wie auch immer, so Spamhaus, die wahren Effekte der Anonymisierung des WHOIS wegen der DSGVO werde noch einige Zeit auf sich warten lassen. Die eigentliche Crux der DSGVO liege darin, dass fehlende WHOIS-Informationen es Organisationen wie Spamhaus erschweren, Cyberkriminelle und unschuldige Menschen effektiv auseinanderzudividieren.

Mit diesem Thema beschäftigt sich auch Redner und Berater John Levine, der Bezug auf einen Artikel von recordedfuture.com (90 Days of GDPR: Minimal Impact on Spam and Domain Registration) nimmt, in dem dessen Autoren proklamieren, dass Spam und Domain-Registrierung von spamrelevanten Endungen wie .men, .fun und anderen seit Anwendung der DSGVO zurückgegangen sind. Für Levine ist die Herangehensweise, Domains und Spam in Zusammenhang zu bringen, schon falsch. Das Ziel von Spam ist nach seiner Einschätzung, Empfänger von Spammails zu etwas zu bewegen, zum Beispiel einen Link anzuklicken, der sie auf eine Seite weiterleitet, auf der sich Phishingware oder Malware befindet. Spammer nutzen Botnetze und IP-Raum, den sie übernommen haben. Spam-Domains sind solche, auf die Spammer die Mail-Empfänger führen wollen. Dazu brauchen sie jedoch nicht zwingend die Domain selbst: in der Regel nutzen sie Domains Dritter, deren Webspace sie gehackt haben. Um Spam zu versenden, braucht es letztlich keine Domains. Mehr Domains bringen Spammern keine Vorteile. Der Rückgang von Registrierungen unter Spamdomains wie .men und .fun ist aus Levines Sicht eher darauf zurückzuführen, dass Werbeangebote, bei denen man solche Domains zu Cent-Preisen registrieren kann, nicht mehr laufen und die Registrierungsperiode solcher Werbeaktionen abgelaufen ist. Die eigentliche Frage zur DSGVO hätten die Autoren nicht gestellt: Wirkt sich die DSGVO negativ aus, weil sie die Entdeckung, das Blockieren und die Rechtsverfolgung erschwert? Aus Sicht von Sicherheitsberatern, zu denen Levine Kontakt hat, behindern fehlende Informationen im WHOIS deren Arbeit. Eine Anforderung von Daten bei Registraren schaffe Hilfe im Einzelfall; aber wenn es um zehntausende Domains geht, seien solche Anfragen nicht umsetzbar und die Daten im WHOIS fehlen. Levine schließt – wie im Grunde alle aktuellen Artikel zum Thema – mit den Worten, dass wir noch nicht die entsprechenden Daten haben, um beurteilen zu können, welche Folgen die DSGVO für die Internetsicherheit mit sich bringt. Aber sicher lasse sich sagen, dass die vorliegenden Daten nicht für die Behauptung ausreichen, die DSGVO habe keinen Effekt.

Sie finden den Artikel von Spamhaus unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1908

Sie finden den Artikel von John Levine unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1909

Quelle: spamhaus, cirleid.com, eigene Recherche

URS – CODESYS.XYZ WIEDERHOLT URS-VERFAHREN

Die 3S-Smart Software Solutions GmbH hatte in einem URS-Verfahren die ihre Marke verletzende Domain codesys.xyz suspendieren lassen. Kurze Zeit später legte die Domain-Inhaberin Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Die Sache wurde erneut geprüft.

Die 3S-Smart Software Solutions GmbH aus Kempten hatte ein Problem mit der Domain codesys.xyz, die sich in chinesischer Hand befindet. Unter dem Namen „Codesys“ vertreibt 3S-Smart eine Automatisierungssoftware zur Projektierung von Steuerungssystemen. Für dieses Produkt hat sie bereits seit Anfang 2003 eine deutsche Marke und in zahlreichen anderen Ländern Marken eingetragen. In der Registrierung der Domain codesys.xyz sieht sie eine Verletzung ihrer Marken. Sie startete ein Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahren, um die Domain zu suspendieren. Am 09. Juli 2018 erging durch die Expertin Anne M. Wallace, eine in Kanada niedergelassene Juristin, eine URS-Entscheidung zugunsten der Beschwerdeführerin. Die chinesische Gegnerin hatte sich zum Verfahren nicht gemeldet, die Domain codesys.xyz wurde suspendiert. Kurze Zeit später legte die Domain-Inhaberin allerdings Rechtsmittel gegen die Suspendierung ein und erklärte, sie habe die Nachricht, dass ein Verfahren anhängig ist, nicht erhalten und man habe ihr so die Möglichkeit einer Stellungnahme genommen. Die URS lässt, anders als die UDRP, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu. Demgemäß wurde das Verfahren nochmals aufgegriffen. Diesmal war der in chinesischer Sprache bewanderte Jurist David J. Kreidler als Fachmann bestellt.

Kreidler prüfte die nun vorgelegten Einwendungen der Gegnerin eingehend, kam aber zu dem Ergebnis, die vorgebrachten Argumente seien völlig wertlos und bestätigte die Suspendierung der Domain codesys.xyz (NAF-Case FA1806001793177). Er stellte nochmals fest, dass Domain und Marke identisch seien, abgesehen von der Endung. Die Beschwerdeführerin habe den Anscheinsbeweis erbracht, dass die Gegnerin nicht Lizenznehmerin sei und unter dem Namen „Codesys“ nicht bekannt sei, weshalb sie auch kein Recht oder rechtliches Interesse an der Domain habe. Weiter stellte Kreisler fest, dass die Gegnerin um die Marke der Beschwerdeführerin wusste, da sie bei Registrierung der Domain den Hinweis auf die Marke der Beschwerdeführerin erhalten und das durch Anklicken des „Acknowledge Claim“ bestätigt hatte. Der Beschwerdeführer hat seine Marke im Trademark Clearinghouse eingetragen, welches unter anderem dafür sorgt, dass bei Registrierung einer markenidentischen Domain unter einer der neuen Domain-Endungen ein Hinweis auf den Markeninhaber angezeigt wird. Die Gegnerin wandte im Übrigen ein, die Marke der Beschwerdeführerin unterliege nicht der chinesischen Jurisdiktion und werde dort nicht akzeptiert. Mit der Domain codesys.xyz wolle man eine Plattform aufbauen, auf der Technologie gefördert und ausgetauscht wird. Man lade auf der Seite ein, Codesys-relevante Entwicklungssoftware herunterzuladen und versprach „einen sicheren Hafen in einer lauten Welt“.

Für Kreidler ergab sich daraus, dass die Gegnerin um die Rechte der Beschwerdeführerin an der Marke „Codesys“ wusste, als sie die Domain registrierte, und dass sie diese registrierte und nutzte, um das Geschäft der Beschwerdeführerin zu schädigen. Die Gegnerin hatte, um die Unrechtmäßigkeit der Beschwerde nachzuweisen, auch einen unscharfen Screenshot mit unlesbaren chinesischen Zeichen vorgelegt, der einen abgewiesenen Markenantrag für die Marke „Codesys“ aus dem Jahr 2010 darstellen soll. Doch Kreidler verwies auf die deutsche Marke, die schon seit 2003 besteht, und weitere Marken der Beschwerdeführerin, die in zahlreichen anderen Ländern eingetragen sind. Die Behauptungen der Gegnerin, die Beschwerdeführerin missbrauche das URS-Verfahren und habe gefälschte Belege vorgelegt, sieht Kreidler als unbegründet an. In der Folge habe die Beschwerdeführerin die drei Elemente der URS erfüllt; ein Missbrauch ihrerseits sei nicht erkennbar, weshalb er entschied, die Domain codesys.xyz auch weiterhin, bis zum Ablauf der Registrierungsperiode, zu suspendieren. Darüber hinaus merkte Kreidler an, dass die Gegnerin das URS-Verfahren missbrauchte und gefälschtes Material vorgelegt hätte.

Die beiden URS-Entscheidungen über die Domain codesys.xyz finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1793177D.htm
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1793177F.htm

Die URS-Procedure finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1910

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

HYBRID.COM – GEKREUZT FÜR US$ 190.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte wieder einen Domain-Namen im Hochpreisbereich: hybrid.com erzielte US$ 190.000,- (ca. EUR 163.793,-). Daneben gab es im .com-Umfeld weitere gute Preise, aber auch die Länderendungen waren nicht übel, wenngleich nicht zahlreich.

Mit hybrid.com zum Preis von US$ 190.000,- (ca. EUR 163.793,-) setzte sich die Kommerzendung deutlich von allen anderen ab, jedoch reichte es für die Domain lediglich zu Platz 29 der Jahresbestenliste: es wurden demnach schon einige hochpreisige Domains verkauft in diesem Jahr. Ihr folgt amz.com zum Preis von US$ 57.000,- (ca. EUR 49.138,-), die damit einen deutlich besseren Preis erzielte als 2010, als sie im Januar US$ 9.750,- und drei Monate später im April US$ 10.500,- erzielte. Ebenso ansehnlich waren everyteam.com zu einem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 30.172,-), dpn.com mit US$ 32.200,- (ca. EUR 27.759,-) und commercialpainting.com für US$ 30.000,- (ca. EUR 25.862,-). Ein kleiner Missgriff scheint dure.com gewesen zu sein, die jetzt zu US$ 5.101,- (ca. EUR 4.397,-) verkauft wurde, doch im April 2017 noch immerhin US$ 6.500,- einfuhr.

Die australische Endung .au zeigte sich von ihrer besten Seite unter den Länderendungen der vergangenen Domain-Handelswoche, indem advice.com.au mehr als ordentliche AUD 26.100,- (ca. EUR 16.045,-) erzielte. Eine weitere .au war anthology.com.au, die allerdings lediglich US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-) einbrachte. Zweitstärkste Länderendung war die britische mit eticket.co.uk zum Preis von GBP 10.000,- (ca. EUR 11.177,-). Auch die kolumbianische Endung .co lieferte einen jackpot.co für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-), und die deutsche Endung präsentierte sich mit musterfeststellungsklagen.de für EUR 4.990,-.

Die neuen generischen Endungen irritierten mit a.company für – kann man da sagen „lediglich“? – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.448,-). Hingegen trumpfte die Altendung .net mit der Zwei-Zeichen-Domain xr.net zum Preis von US$ 19.532,- (ca. EUR 16.838,-) auf. Kurios ist der Werdegang von b2b.net, die nun US$ 3.800,- (ca. EUR 3.276,-) erzielte, jedoch im August 2004 mit stolzen US$ 10.200,- (ca. EUR 8.340,-) aufwartete, die im Januar 2009 mit hervorragenden US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-) sogar noch übertrumpft wurden. Dagegen sah sich spin.org zum Preis von US$ 2.650,- (ca. EUR 2.284,-) einem Abstieg gegenüber dem Preis von November 2011 gegenüber, als sie noch US$ 3.400,– (ca. EUR 2.464,–) kostete. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche dank der Preise unter .com sehr zufriedenstellend.

Länderendungen
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advice.com.au – AUD 26.100,- (ca. EUR 16.045,-)
anthology.com.au – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-)

eticket.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.177,-)
wearable.co.uk – US$ 1.032,- (ca. EUR 890,-)

jackpot.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
lucy.co – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.172,-)
stak.co – EUR 5.000,-

fragrance.mx – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.620,-)

musterfeststellungsklagen.de – EUR 4.990,-
personalwissen.de – EUR 4.000,-
bonds.de – EUR 3.500,-

gigged.in – US$ 3.650,- (ca. EUR 3.147,-)
eros.at – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.500,-)
bhutan.fr – US$ 2.899,- (ca. EUR 2.499,-)

Neue Endungen
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a.company – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.448,-)

Generische Endungen
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xr.net – US$ 19.532,- (ca. EUR 16.838,-)
sexedlibrary.org – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.966,-)
b2b.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.276,-)
spin.org – US$ 2.650,- (ca. EUR 2.284,-)

.com
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hybrid.com – US$ 190.000,- (ca. EUR 163.793,-)
amz.com – US$ 57.000,- (ca. EUR 49.138,-)
everyteam.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.172,-)
dpn.com – US$ 32.200,- (ca. EUR 27.759,-)
commercialpainting.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.862,-)
square8.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.241,-)
cloudbasket.com – EUR 15.890,-
rxbrands.com – US$ 15.995,- (ca. EUR 13.789,-)
bboxx.com – US$ 11.600,- (ca. EUR 10.000,-)
wellkitchen.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.638,-)
foodstyles.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.034,-)
tamarisk.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-)
smokerplans.com – US$ 6.150,- (ca. EUR 5.302,-)
youcar.com – US$ 9.100,- (ca. EUR 7.845,-)
fu8.com – US$ 8.200,- (ca. EUR 7.069,-)
genitalherpes.com – US$ 7.027,- (ca. EUR 6.058,-)
fede.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-)
hunchback.com – US$ 6.201,- (ca. EUR 5.346,-)
autolife.com – US$ 5.647,- (ca. EUR 4.868,-)
05c.com – US$ 5.610,- (ca. EUR 4.836,-)
x65.com – US$ 5.336,- (ca. EUR 4.600,-)
dbsv.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.483,-)
ihea.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.483,-)
dure.com – US$ 5.101,- (ca. EUR 4.397,-)
plead.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.397,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – TERMIN FÜR @KIT-KONGRESS 2019 IST FIX

Der renommierte „@kit-Kongress“ des Bayreuther Vereins @kit eV kehrt im März 2019 zurück nach Berlin. @kit veranstaltet den Kongress wie immer in den vergangenen Jahren zusammen mit der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Die Themenpalette für diese gerade erst angekündigte Veranstaltung steht leider noch nicht fest.

Alle Jahre findet zumindest ein Kongress des in Bayreuth ansässigen Arbeitskreises für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht eV (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH statt. Vor wenigen Tagen wurde der Termin für den 18. @kit-Kongress und das 8. Forum „Kommunikation & Recht“ bekanntgegeben. Interessierte können sich schon einmal den 28. und 29. März 2019 freihalten, an denen der Kongress wieder nach Berlin kommt. Die Veranstaltung findet dann im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung statt. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir auch über Inhalte des Kongresses berichten.

Der 18. @kit-Kongress und das 8. Forum „Kommunikation & Recht“ finden am 28. und 29. März 2019 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Dorotheenstraße 84 in 10117 Berlin, statt. Sicher wird es am Vorabend wieder ein Get-together geben. Die Teilnahmegebühren sind noch nicht bekannt, aber klar ist schon jetzt: @kit-Mitglieder, Studenten und Referendare zahlen deutlich weniger.

Weitere Informationen zu @kit unter:
> http://ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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