Domain-Newsletter

Ausgabe #930 – 16. August 2018

Themen: Famous Four – Kurswechsel wegen Investorenstreit | Überteuert – Donuts gewährt Premium-Insights | TLD – News von .fun, .goodhands und .page | UDRP – Lawfirm scheitert kläglich an cck.com | Tipp – Neuauflage von „Getting the Deal Through“ | maq.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 49.999,- | Frankfurt/M – 7. IT-Rechtstag im November 2018

FAMOUS FOUR – KURSWECHSEL WEGEN INVESTORENSTREIT

Famous Four Media Limited, bisherige Verwalterin von 16 generischen Top Level Domains, ist in einen Investorenstreit geraten: nach bisher unbestätigten Meldungen haben neue Gesellschafter das Ruder übernommen und wollen den langjährigen „Billig“-Kurs beenden.

Um 60 neue generische Top Level Domains hatte sich Famous Four im Jahr 2012 über eigene Tochtergesellschaften bei ICANN beworben und damit die Aufmerksamkeit der gesamten Domain Name Industry auf sich gezogen. Letztlich sicherte sich das Unternehmen, das neben seinem Sitz in Gibraltar auch über Büros in London und New York verfügt, 16 Registry-Verträge: .loan, .win, .men, .bid, .stream, .review, .trade, .date, .download sowie .party. Mit aktuell rund 2,3 Millionen Registrierungen ist .loan dabei die zweiterfolgreichste neue Endung; insgesamt hält die Registry knapp 5,4 Millionen Domains unter Verwaltung. Allerdings gilt dieses Wachstum nicht als unkritisch: ein Großteil der Registrierungen wird durch erhebliche Gebührennachlässe befeuert, weshalb die von Famous Four verwalteten Endungen als beliebter Hafen für Spammer gelten. Zudem ist der Anteil der Vertragsverlängerungen („renewal quotes“) gering. Profitiert hat hingegen ICANN; egal, wie günstig die Domains von Famous Four auf den Markt geworfen wurden, die ICANN-Gebühren waren stets unverändert zu bezahlen.

Doch dieser Kurs könnte sich in Kürze ändern. Kevin Murphy von domainincite.com berichtet, dass es eine gerichtliche Auseinandersetzung gegeben habe, in deren Folge ein Unternehmen namens Global Registry Services Limited (GRS Domains) mit Sitz wiederum in Gibraltar die 16 Registry-Verträge von Famous Four übernommen hat. GRS Domains gehört zu Domain Venture Partners (DVP) und wird aktuell von Edgar Lavarello, einem Wirtschaftsprüfer des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers, geführt. Die beiden Gesellschafter von Famous Four, Iain Roache und Geir Rasmussen, sollen an dem neuen Konstrukt nicht mehr beteiligt sein. Zu den Hintergründen des Streits hält sich Robert Maroney, Gesellschafter bei DVP, bedeckt. Nach seinen Angaben habe Roache versucht, DVP zu zerbrechen, die Verhältnisse der nTLD-Tochtergesellschaften neu zu ordnen und der Jurisdiktion Gibraltars zu entziehen; dies hätten die DVP-Gesellschafter als unangemessen und rechtswidrig betrachtet, weshalb nun GRS Domains am Ruder der 16 nTLDs sitzt.

Die wohl wichtigste Auswirkung für die Community dürfte sein, dass GRS Domains sämtliche Marketing-Aktionen in Kürze beenden möchte. Stattdessen sollen alle 16 Endungen zu Einkaufspreisen von US$ 9,98 im Jahr bei den Domain-Registraren angeboten werden. Damit dürfte die Zahl der von GRS Domains verwalteten Domain-Namen in etwa einem Jahr drastisch sinken; zugleich dürfte aber auch der Spam-Anteil sinken. Eine offizielle Bestätigung für alle diese Änderung gibt es bisher jedoch nicht; die DVP-Website domainventurepartners.net ist derzeit nicht erreichbar.

Quelle: domainincite.com

ÜBERTEUERT – DONUTS GEWÄHRT PREMIUM-INSIGHTS

Die nTLD-Registry Donuts Inc. hat einen Einblick in die Schatzkiste ihrer Premium-Domains gewährt. Doch wer spektakuläre Domain-Deals erwartet hat, wird enttäuscht: die Zahl der teuren, aber relativ unattraktiven Domains ist überraschend hoch.

Seit die Internet-Verwaltung ICANN im Jahr 2012 Bewerbungen um neue Top Level Domains zugelassen hat, zählen auch die Premium-Domains zum Domain-Alltag. Bei Premium-Domains handelt es sich um besonders attraktive Domain-Namen, für welche die zuständige Vergabestelle höhere Preise als für Standard-Domains festgesetzt hat. Die Geschäftsmodelle sind dabei ebenso unterschiedlich wie die Zahl der Premium-Domains je Registry; teilweise fallen die erhöhten Gebühren für Premium-Domains nur im ersten Jahr an, teilweise sind sie jährlich zu bezahlen oder steigen weiter an. Zu den eifrigsten Verfechtern von Premium-Domains zählt auch Donuts, die aktuell 238 nTLDs mit zusammen ca. vier Millionen Domains unter Verwaltung hat, darunter .ltd mit gut 475.000 Registrierungen als erfolgreichste. In einem Blog-Eintrag hat Donuts nun „Premium-Insights“ gewährt und mitgeteilt, wie sich die teureren Domains schlagen.

Typischerweise werden danach jede Woche dutzende von Domain-Namen verkauft, die über US$ 1.000,- im Jahr kosten. Aktuelle Registrierungen sind etwa run.live zu US$ 2.950,- (ca. EUR 2.585,-), dental.claims zu US$ 3.540,- (ca. EUR 3.102,-) sowie news.software für US$ 1.180,- (ca. EUR 1.034,-). Allerdings fällt auf, dass keine der Domains aktiv genutzt wird; ausserdem ist das jeweilige .com-Pendant geparkt, so dass viel dafür spricht, dass es – mit ungleich attraktiverer Endung – ebenso zum Verkauf steht. Etwas günstiger wird es in der Preisspanne zwischen US$ 100,- und US$ 999,- im Jahr; hier bietet Donunts unter anderem king.news, mail.services, rc.ventures, phoenix.business, audit.business und insurance.live als Premium-Adressen zum Verkauf. Ebenfalls begehrt sind laut Donuts Domain-Namen mit ein oder zwei Zeichen, wie zum Beispiel z.pizza, jz.live, 7.diamonds, a.vacations, b.international, m.codes, a.camera, bx.finance, ca.tours und i.cheap. Ebenfalls im Angebot sind Schlagwort-Domains wie chicago.house, printing.graphics, spice.kitchen, liberty.network, littlerock.university, motorcycle.tours, speaking.coach, videostream.live, approved.credit, autoinsurance.live, boutique.wine und dermatology.surgery. Gebühren nennt Donuts für diese Domains nicht, weist aber darauf hin, dass alle Domain-Namen, die für mehr als US$ 33,- (ca. EUR 29,-) im Jahr verkauft werden, bereits als Premium-Domains gelten.

Für Domainer Konstantinos Zournas kann das Etikett einer Premium-Domain in all diesen Fällen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um „schlechte“ oder allenfalls durchschnittliche Domains handelt. Im Domain-Handel spielen sie kaum eine Rolle, sondern richten sich in erster Linie an Personen und Unternehmen, die originäre Angebote bereitstellen wollen und dazu eine bestimmte Domain benötigen; alle anderen sollten die Suche auf weitaus günstigere Alternativen unter .com oder .de erstrecken. Zudem ist fraglich, ob sich Donuts mit diesem Modell nicht sogar selbst schadet: 144 der 238 Donuts-Endungen kommen auf weniger als 10.000 registrierte Domains.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://donuts.news/premium-insights

Quelle: donuts.news, onlinedomain.com

TLDS – NEUES VON .FUN, .GOODHANDS UND .PAGE

Und wieder eine .brand weniger: die Allstate Fire and Casualty Insurance Company hat den Registry-Vertrag für .goodhands aufgekündigt. Dagegen möchte Google mit .page noch im August 2018 loslegen, während .fun bei Radix für Freude sorgt – hier unsere Kurznews.

DotSpace Inc., Tochtergesellschaft der in Dubai ansässigen Registry Radix FZC, hat bekannt gegeben, dass die Zahl der Registrierungen unterhalb der Endung .fun zum ersten Mal auf über 100.000 geklettert ist. Ursprünglich hatte sich die Oriental Trading Company Inc., Teil der dem Investor Warren Buffet gehörenden Unternehmung Berkshire Hathaway, um .fun beworben und den Zuschlag erhalten, die Verwalterrechte aber noch vor der Delegierung verkauft. Im April 2017 folgte der .fun-Neustart, der nach rund 15 Monaten zu stetig steigenden Registrierungen führte. Von den 1.226 delegierten nTLDs kommen aktuell 38 auf mehr als 100.000 Registrierungen; weit über die Hälfte kommt hingegen nicht einmal auf 100 registrierte Domain-Namen. Eher getrübt wird die Bilanz allerdings dadurch, dass rund 67 Prozent aller .fun-Domains lediglich geparkt sind. Als „unrestricted TLD“ steht die Registrierung unter .fun jedermann zu jedem beliebigen Zweck offen.

Die US-amerikanische Allstate Fire and Casualty Insurance Company trennt sich von ihrer Markenendung: mit Schreiben vom 13. Juli 2018 kündigte das Versicherungsunternehmen den Registry-Vertrag für die Top Level Domain .goodhands. Die Endung ist eine Abkürzung für den langjährigen Werbeslogan „Are you in good hands?“ Wie bereits zahlreiche andere .brand-Betreiber zuvor, berief sich die Registry auch in diesem Fall auf Sektion 4.4 b) des Registry-Agreements (RA), das eine jederzeitige Kündigung unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet; demnach endet der Vertrag am 20. Januar 2019. ICANN hat bereits grünes Licht gegeben, eine Ersatz-Registry soll es, wie bei .brands üblich, nicht geben. Aktuell vermelden die Statistiker lediglich eine einzige registrierte Domain unter .goodhands, es dürfte sich um nic.goodhands handeln. Die Endung .allstate will die Versicherung hingegen zumindest vorerst behalten. Im Jahr 2018 ist .goodhands die neunte Markenendung, die ihren Registry-Vertrag gekündigt hat; insgesamt betrachtet sind es bereits 37.

Die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. hat den Startplan für die neue Endung .page bekanntgegeben. Der Startschuss fällt demnach am 27. August 2018 mit der Sunrise-Period, innerhalb der aber ein Eintrag im Trademark Clearinghouse erforderlich ist, um bevorzugt Domains registrieren zu können. Die Sunrise Period endet am 2. Oktober 2018, um nahtlos in die „early access period“ überzuführen; dort kann jedermann .page-Domains registrieren, allerdings zu erhöhten Gebühren. Ab dem 09. Oktober 2018 folgt dann die reguläre Live-Phase. Google möchte die Endung für jeden offenhalten, der eine neue Webpräsenz einrichten möchte, insbesondere Unternehmer, Publisher, Entwickler und Studenten. Die Zahl der freien Domains dürfte attraktiv werden, bisher sind nur sechs .page-Domains angemeldet.

Quelle: dnjournal.com, icann.org, registry.google

UDRP – LAWFIRM SCHEITERT KLÄGLICH AN CCK.COM

Eine US-amerikanische Lawfirm sah ihre Markenrechte verletzt und versuchte, die Domain cck.com aus den Händen eines chinesischen Domain-Investors zu befreien. Dabei scheiterte sie kläglich.

Die Chisholm Chisholm & Kilpatrick LTD mit Sitz in Providence, Rhode Island (USA), sah ihre vermeintlichen Markenrechte durch die Domain cck.com verletzt. Sie versuchte, die im Oktober des Jahres 1996 registrierte Domain zu kaufen, doch der Anbieter verlangte US$ 100.000,-, was ihr zu viel war. Aus diesem Grunde erhob sie ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie trug vor, Inhaberin der Nutzungsmarke „CCK“ zu sein, die sie seit Januar 1999 nutze. Sie habe sich einen Namen gemacht, eine starke Kundenbasis geschaffen und eine Menge Goodwill für ihre CCK-Marke erarbeitet. Dabei habe sie eine Menge Zeit und Geld in die Werbung für ihre juristischen Dienstleistungen investiert und sie sei Inhaberin der Domains cck.law und cck-law.com. Die Gegnerin sei erst deutlich nach Nutzung der CCK-Marke Inhaberin der Domain cck.com geworden. Die habe sie erworben, um sie zu einem hohen Preis zu verkaufen; sie blockiere als Inhaberin die Domain für die Beschwerdeführerin, was sie auch hinsichtlich anderer Marken tue, und sie nutze sie nicht geschäftlich. Tatsächlich sei die Gegnerin Inhaberin von mehr als 1.000 Domains, von denen 99,8 Prozent nicht entwickelt seien und von denen einige mit Marken identisch seien. Die in China ansässige Gegnerin hält dem entgegen, sie habe noch nie von der Beschwerdeführerin gehört, man finde sie nicht in den gängigen Suchmaschinen Baidu und Bing in China. Die Abkürzung CCK werde vielfach genutzt und habe vielerlei Bedeutungen. Einen Nachweis für irgendwelche Markenrechte an „CCK“ habe die Beschwerdeführerin nicht erbracht; ihre Webseite deute darauf hin, dass sie nicht gerade bekannt sei, und sie sei von China aus gar nicht aufrufbar. Die Domain cck.com sei bereits 1996 registriert worden, lange, bevor die Beschwerdeführerin existierte. In den vergangenen 20 Jahren habe die Beschwerdeführerin keine Anstalten gemacht, die chinesischen Domains cck.cn oder cck-law.cn zu registrieren, womit klar werde, dass sie kein Interesse daran hat, in China Geschäfte zu machen. Seit die Domain ab Januar 2018 sich mehr oder weniger in den Händen der Beschwerdegegnerin befinde, werde mit ihr ausschließlich der chinesische Markt angesprochen. Sie habe die Domain legal erworben und nie für illegale persönliche Gewinne oder zur Irreführung der Öffentlichkeit genutzt. Die Gegnerin sieht hier einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking. Zum Entscheider wurde der Australier Matthew Kennedy bestimmt, der in Beijing (China) eine Professur für Recht inne hat.

Kennedy brachte diese Beschwerde rigoros zu Fall, weil die Beschwerdeführerin bereits ein vermeintliches Markenrecht nicht nachgewiesen hatte (WIPO-Case No. D2018-1357). Doch zunächst klärte er die Verfahrenssprache: Zwar sei die Domain cck.com unter Zugrundelegung eines chinesischen Registrierungsvertrages registriert, und die Beschwerdegegnerin trete einem Antrag der Beschwerdeführerin auf Englisch als Verfahrenssprache entgegen. Jedoch bestätigte er diesen Antrag mit der Begründung, die Gegnerin scheine ja Englisch zu verstehen und er gewährte ihr, weiterhin Eingaben auf Chinesisch, ohne Übersetzung ins Englische, einzureichen. Dann schaut er sich die Frage eines Markenrechts genauer an. Kennedy stellte fest, die Beschwerdeführerin verfüge nicht über ein eingetragenes Markenrecht. Sie habe aber auch keinen angemessenen Nachweis darüber erbracht, dass die Abkürzung „CCK“ unverwechselbar auf ihre Dienste verweise. Es gäbe keinen Hinweis darauf, dass irgendjemand außerhalb der Lawfirm die Abkürzung der Beschwerdeführerin zuweisen könne. Auch liege kein Nachweis dafür vor, wie lange die Beschwerdeführerin die Abkürzung schon verwende. Sie habe auch keine Zahlen hinsichtlich ihrer Kunden oder die Zeit und das Geld für Werbung vorgelegt. Auch die auf ihrer Webseite angezeigten Hinweise auf Umfragen, in denen sie genannt wird, seien nicht ausreichend, da aus ihnen nicht hervorgehe, ob sie dabei über das Kürzel „CCK“ oder den vollen Namen der Limited identifiziert wurde. All diese Behauptungen reichten aus Sicht von Kennedy nicht aus, zu belegen, dass diese drei Buchstaben, die für sich schon nicht sehr unterscheidungskräftig seien, als Hinweis auf die Beschwerdeführerin Wirkung entfalteten.

Auf Grundlage dieser Feststellungen gab es für Kennedy keinen Nachweis, dass die Beschwerdeführerin Inhaberin einer Marke „CCK“ sei. Damit lag bereits das erste Element des UDRP-Verfahrens nicht vor. Kennedy ersparte sich die Prüfung der beiden weiteren Elemente und kam gleich auf die Frage des Reverse Domain Name Hijackings. Dieses konnte er jedoch nicht feststellen, da die Beschwerdeführerin zwar leichtsinnig dieses Verfahren angestrengt habe, aber nicht mit böser Absicht. Damit verbleibt die Domain cck.com in den Händen eines chinesischen Domain-Investors.

Die UDRP-Entscheidung zur Domain cck.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1891

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TIPP – NEUAUFLAGE VON „GETTING THE DEAL THROUGH“

Im Mai 2018 veröffentlichte „Getting the Deal Through“ ein Kompendium mit Informationen zu Domain-Namen und Domain-Recht in 13 Ländern. Wir haben uns wieder den Abschnitt für Deutschland angeschaut.

Bereits in den vergangenen Jahren berichteten wir über den von Flip Petillion herausgegebenen Titel „Domains & Domain Names“ von „Getting the Deal Through“. Die Ausgaben 2015 und 2016 hatten wir schon besprochen, jetzt liegt die Ausgabe 2018 vor. Unter dem Motto „global questions. local answers“ bietet Getting the Deal Through unter anderem dieses mittlerweile 78 Seiten starke Büchlein an, in dem der aktuelle Stand von Domains und Domain-Recht diesmal der Länder Argentinien, Armenien, Australien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Japan, Niederlande, Russland, Südafrika, Vereinigtes Königreich und der USA von Fachleuten dargestellt wird. Will man etwas über andere Länder erfahren, lohnt ein Blick in frühere Ausgaben, in denen auch andere Länder besprochen werden. Die geballten Informationen kosten EUR 335,94. Wir haben uns das Kapitel für das deutsche Recht angeschaut, das es bei Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal) als zehnseitige PDF-Datei zum kostenlosen Download gibt.

Für den Abschnitt über das deutsche Domain-Recht zeichnen Müller und Rechtsanwältin Brigitte Joppich (Würzburg) verantwortlich. Der Inhalt erstreckt sich auf viereinhalb zweispaltige Seiten der zehnseitigen PDF-Datei. Auf 26 Fragen geben Joppich und Müller klare Antworten. Beide geben in Englisch einen souveränen Überblick über den Stand der deutschen Domain-Verwaltung und des deutschen Domain-Rechts. Angefangen mit der Frage nach der deutschen Domain-Verwaltung und wie und zu welchem Preis man .de-Domains registrieren kann, über vorprozessuale Fragen, Abmahnung und geschützte Rechte bis hin zu den entstehenden Kosten eines Gerichtsverfahrens. Die Fragen beantworten sie wie gewohnt leichtverständlich und dem begrenzten Raum zum Trotz umfassend und detailreich. Bei Fragen zur Rechtsprechung werden unter anderem aktuelle gerichtliche Urteile benannt, die bei weitergehenden Fragen, die sich dem Leser möglicherweise stellen, nachgeschlagen werden können. In der aktuellen Ausgabe blieb wieder Platz für einen Infokasten mit „update and trends“, der sich mit der Rechtsprechung zu Städtenamen (u.a. solingen.info) und den Auswirkungen auf die Rechtsprechung zu den neuen Endungen auseinandersetzt.

Wir empfehlen die kleine Broschüre als kleines Vademekum zu Domain und Domain-Recht 2018 in Deutschland. Problematisch sind die engen Platzverhältnisse und der damit verbundene kleine Type. Für englischsprachige Leser wäre es zudem sicher hilfreich, die Gesetzesbezeichnungen auch in deutscher Sprache anzugeben, damit die Normen leichter gefunden werden.

Den Outtake für deutsche Domains und das deutsche Domain-Recht des „Getting the Deal Through“-Kompendiums finden Sie bei Rechtsanwalt Peter Müller unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1889

Das vollständige Buch mit allen 13 Domain-Jurisdiktionen gibt es für EUR 335,94 unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1890

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, eigene Recherche

MAQ.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 49.999,-

Die vergangene Domain-Handelswoche wirkte zahm, lieferte aber zumindest eine Überraschung. Während .com mit maq.com zu einem Preis von US$ 49.999,- (ca. EUR 43.103,-) aus der Ecke kam, erwies sich die zweitteuerste Domain, coin.store, zu ihrem Preis von US$ 26.705,- (ca. EUR 23.022,-) als erfreulicher nTLD-Deal.

Selbst die Endung .com stemmt bei diesen sommerlichen Temperaturen keine Höchstleistung mehr: mit maq.com zum Preis von US$ 49.999,- (ca. EUR 43.103,-) scheint der Preis der teuersten Domain nicht besonders, doch wie sich zeigt, bedeutet er eine rapide Steigerung gegenüber den im Juni 2016 bei Flippa erzielten US$ 17.350,-. Es folgte ein einträgliches Trias von caliva.com, medicalcrm.com und openweb.com, die jeweils US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-) erzielten. Von Interesse ist auch der Deal um rucksack.com, der EUR 9.500,- einbrachte, aber leider keine Inhalte liefert.

Die Länderendungen konnten ihrerseits mit einer Domain für US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-) dienen: das übernahm die brasilianische camisetas.com.br. Zweitstärkste Kraft war wertstoff.de mit EUR 9.500,-, gefolgt von patronen.de für EUR 9.000,-. Darüber hinaus bot .de noch drei weitere erwähnenswerte Verkäufe. Weiter waren zwei niederländische .nl-Domains erfolgreich: baccarat.nl erzielte EUR 7.866,- und hooikoorts.nl war mit EUR 7.018,- im Rennen. Die Hong Kong-Domain goldcoin.hk erzielte US$ 8.100,- (ca. EUR 6.983,-), was für diese Länderendung gar nicht schlecht ist.

Interessanter war jedoch das Ergebnis von coin.store, die herausragende US$ 26.705,- (ca. EUR 23.022,-) erzielte und auch ein Kryptowährungsangebot liefert. Ebenfalls von Interesse waren jene US$ 19.500,- (ca. EUR 16.810,-), die airconditioning.online erzielte. Das Ergebnis ist wohl dem Wetter geschuldet. Darüber hinaus gab es drei .tech-Domains zu je US$ 10.000,- und zwei weitere interessante nTLD-Verkäufe. Die traditionellen generischen Endungen trafen es nicht so gut: usbetting.net erzielte allerdings respektable US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-) und die Drei-Zeichen-Domain wck.org war mit guten US$ 12.500,- (ca. EUR 10.776,-) mit dabei. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche überschaubar und nicht weltbewegend.

Länderendungen
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camisetas.com.br – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-)

wertstoff.de – EUR 9.500,-
patronen.de – EUR 9.000,-
youneed.de – EUR 4.250,-
aufzugnotruf.de – EUR 2.500,-
aufzugsnotruf.de – EUR 2.500,-

baccarat.nl – EUR 7.866,-
hooikoorts.nl – EUR 7.018,-
goldcoin.hk – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.983,-)
lagom.se – EUR 5.400,-
aquarium.com.au – AUD 7.500,- (ca. EUR 4.793,-)
coil.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.309,-)
vake.fi – EUR 4.000,-
direct8.fr – EUR 3.000,-
erasm.us – EUR 2.480,-
coinmine.co – EUR 2.000,-
tac.at – EUR 2.199,-
france-initiative.fr – EUR 2.022,-
ling.co.uk – GBP 1.355,- (ca. EUR 1.515,-)
sight.co.uk – GBP 1.317,- (ca. EUR 1.473,-)

Neue Endungen
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coin.store – US$ 26.705,- (ca. EUR 23.022,-)
airconditioning.online – US$ 19.500,- (ca. EUR 16.810,-)
ado.tech – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
origin.tech – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
win.tech – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
be.fit – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
reality.center – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.293,-)

Generische Endungen
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usbetting.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-)
wck.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.776,-)
leader.net – EUR 4.088,-
kindart.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.897,-)
windwatch.org – US$ 2.195,- (ca. EUR 1.892,-)

.com
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maq.com – US$ 49.999,- (ca. EUR 43.103,-)
caliva.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-)
medicalcrm.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-)
openweb.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.931,-)
rucksack.com – EUR 9.500,-
ecarshop.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.483,-)
mindstrong.com – US$ 10.700,- (ca. EUR 9.224,-)
bakt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
cancunpalace.com – US$ 9.997,- (ca. EUR 8.618,-)
bitorbit.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.759,-)
discounting.com – US$ 8.900,- (ca. EUR 7.672,-)
futourist.com – US$ 8.700,- (ca. EUR 7.500,-)
bqex.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.690,-)
focusmode.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-)
kindart.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.172,-)
kovera.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.000,-)
insurnet.com – US$ 5.684,- (ca. EUR 4.900,-)
beautyclinics.com – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.569,-)
forecastr.com – US$ 4.350,- (ca. EUR 3.750,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

FRANKFURT/M – 7. IT-RECHTSTAG IM NOVEMBER 2018

Anfang November 2018 veranstaltet die DAV-Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (davit) den 7. Frankfurter IT-Rechtstag, der diesmal am 02. und 03. November 2018 stattfindet. Die Agenda steht noch nicht fest, und ob die zweitägige Veranstaltung in Frankfurt am Main oder Offenbach stattfindet, ist noch ungewiss. Jedoch kann man sich den Termin schon mal vormerken.

Der 7. Frankfurter IT-Rechtstag findet wie gewohnt in Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Professur für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaft, Goethe Universität, Frankfurt am Main sowie dieses Mal auch mit der Deutsche Bahn AG statt. Die Moderation übernehmen die Rechtsanwälte Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt. Die Tagesordnung liegt noch nicht vor; auch ist noch unklar, ob die auf zwei Tage angesetzte Veranstaltung in Frankfurt/Main oder Offenbach stattfindet. Fest steht: am 02. und 03. November soll es sein, und als Referenten stehen unter anderem die beiden Rechtsanwältinnen Dr. Nicole Blinn und Silvia C. Bauer sowie Prof. Dr. Matthias Bäcker (Uni Mainz) und Rechtsanwalt Tim Wybitul zur Verfügung. Als Themen sind die Betroffenenrechte nach DSGVO, Regulierung automatisierter Systeme, Rechtsschutz gegen Vorratsdatenspeicherung, Apps und Gesundheitsanwendungen gelistet.

Der zweitägige 7. Frankfurter IT-Rechtstag findet am 02. und 03. November 2018 in Frankfurt/Main oder Offenbach statt. Die Teilnahme kostet EUR 420,- (EUR 499,80 inkl. MWST) und wird als Fortbildungsstunden nach der FAO für IT-Recht angerechnet werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://hera-fortbildung.de/veranstaltungen/eventdetail/967/

Quelle: davit.de

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