Domain-Newsletter

Ausgabe #929 – 09. August 2018

Themen: WHOIS – ICANN verliert vor OLG Köln gegen EPAG | Statistik – Indien meldet 5,3 Mio. .in-Domains | TLDs – Neues von .au, .luxe und .makeup | IDNs – .com auch in Hebräisch verfügbar | Fertiplus – böse Schlappe für Düngerhersteller | calltracking.com – bei Anruf US$ 120.000,- | Oktober – Marken-Seminar der INTA in München

WHOIS – ICANN VERLIERT VOR OLG KÖLN GEGEN EPAG

Die Internet-Verwaltung ICANN hat im Rechtsstreit mit dem Registrar EPAG Domainservices GmbH auch vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage eingesteckt: mit Beschluss vom 01.08.2018 (Az. 19 W 32/18) wies das Gericht eine sofortige Beschwerde zurück, ohne grundsätzliche Rechtsfragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu klären.

Am 25. Mai 2018 hatte ICANN beim Landgericht Bonn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt und darin begehrt, dass es EPAG unterlassen möge, als ICANN-akkreditierter Registrar Domains unter generischer Endung anzubieten und/oder zu registrieren, ohne dabei Name, Postanschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer und (sofern vorhanden) Telefaxnummer des administrativen und/oder des technischen Kontakts zu erheben. Diesen Antrag wies das Landgericht am 29. Mai 2018 zurück, da ein Verfügungsanspruch nicht glaubhaft gemacht worden sei. Gegen diese Entscheidung legte ICANN sofortige Beschwerde ein und führte unter anderem an, dass der Sachverhalt Fragen grundsätzlicher Art aufwerfe, weshalb eine Vorlage nach Art. 267 AEUV an den EuGH erfolgen müsse. Nachdem das Gericht zunächst EPAG die Gelegenheit gab, dazu Stellung zu nehmen, entschied es am 16. Juli 2018, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Eine Notwendigkeit der Erfassung von Personendaten für Admin-C und Tech-C vermochte das Landgericht nicht zu erkennen, da die Daten auch in der Vergangenheit nur auf freiwilliger Basis erhoben wurden; der Domain-Inhaber konnte, musste aber keine Eintragungen vornehmen, um Domains zu registrieren. Aufgrund des optionalen Charakters sei die Erfassung datenschutzrechtlich nicht notwendig.

Damit lag es am Oberlandesgericht in Köln, über die sofortige Beschwerde von ICANN zu entscheiden. Dort wies man den Antrag bereits aus formalen Gründen zurück. In seinem Beschluss vom 01. August 2018 führte der 19. Senat aus, dass ein Verfügungsgrund nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden sei. Der Erlass einer Leistungsverfügung setze voraus, dass der Antragsteller auf eine Erfüllung dringend angewiesen und der Erlass der einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile unumgänglich sei. Hier habe ICANN aber nicht dargelegt, dass man auf den Erlass zur Vermeidung wesentlicher Nachtteile dringend angewiesen sei. Würde sich im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die streitgegenständlichen Daten von EPAG zu erheben sind, könnte dies im Nachhinein durch einfache Nachfrage beim Domain-Inhaber erfolgen. Ausserdem fehle es an einer drohenden Notlage ICANNs durch die unterlassene Datenerhebung, da nicht ersichtlich sei, dass die Daten zum Admin-C und zum Tech-C für die Zwecke der Domain-Registrierung überhaupt zwingend notwendig sind. Die Erhebung dieser Angaben sei auch in der Vergangenheit stets freiwillig erfolgt. Die nur abstrakte Gefahr einer Verzögerung der Kontaktaufnahme bei der Bekämpfung von Missbrauchsfällen reiche nicht aus, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu rechtfertigen. Auf Rechtsfragen zur DSGVO kam es daher nicht mehr an, so dass auch keine Vorlage an den EuGH in Betracht kam.

Obwohl damit die besonderen Voraussetzungen für ein einstweiliges Verfügungsverfahren letztinstanzlich verneint wurden, ist es ICANN unbenommen, nun ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. In einer ersten Pressemitteilung gab ICANN an, über die nächsten Schritte nachzudenken; dabei ließ man sich die Möglichkeit weiterer gerichtlicher Schritte ausdrücklich offen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1886

Weitere Informationen zu dem Rechtsstreit finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1840

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – INDIEN MELDET 5,3 MIO. .IN-DOMAINS

Die Kommerzendung .com und die Länderendungen sorgen weiterhin für stetes Wachstum: auch im Juli 2018 bestätigen sich langfristige Statistiktrends der Domain Name Industry. Aber auch die neuen Endungen konnten in den vergangenen vier Wochen überzeugen.

Für Überblick sorgt die .com- und .net-Registry VeriSign Inc., die Ende Juli die Daten für das 2. Quartal 2018 veröffentlichte. Danach kommen .com und .net auf zusammen 149,7 Mio. registrierte Domains, ein Zuwachs von 1,39 Mio. gegenüber dem Vorquartal und damit mehr als das kalkulierte Plus, das zwischen 0,7 und 1,2 Mio. lag. Alleiniger Wachstumstreiber bleibt dabei aber .com, die auch in den vergangenen vier Wochen mit an die 700.000 Domains einsam ihre Kreise zieht. Aber auch .net kann endlich wieder zulegen; nach einem Verlust von knapp 160.000 Domains im Juni geht es nun um über 26.000 Domains voran. Sorgenkind bleibt dagegen .info; nach Monaten der Konsolidierung verliert die Informationsendung in den letzten vier Wochen um die 335.000 Domains; auch im Juni waren es schon über 130.000.

Eitel Sonnenschein herrscht im Lager der ccTLDs. Bei 1.227 delegierten Endungen waren Ende Juli 2018 insgesamt 24.515.175 Domain-Namen unter neuer Endung registriert, ein Plus von satten 881.377 gegenüber dem Vormonat, der noch mit 23.633.798 schloss. Erheblich dazu beigetragen hat .top, die dank eines Zuwachses von über 300.000 Domains ihren Spitzenplatz nochmalig ein gutes Stück ausbauen konnte. Nach einem Zwischentief im Januar 2018 mit rund 1,855 Millionen Domains zeigt die Kurve damit deutlich nach oben, auch wenn das Spitzenergebnis von rund 4,8 Mio. Domains aus dem Januar 2017 noch weit entfernt ist. Allerdings haben bislang nur vier nTLDs den Sprung über die Marke von einer Million registrierten Domains geschafft; neben .top sind das .loan, .xyz und .club. Dagegen enttäuscht .shop, die zwar seit Oktober 2016 zunächst beständig zulegen konnte, jedoch seit geraumer Zeit bei rund 630.000 Domain-Namen stagniert.

Bei den ccTLDs meldet die kasachische Registry „Association of IT Companies of Kazakhstan“ mit Sitz in Astana, dass Ende Juni 2018 erstmals über 140.000 .kz-Domains registriert waren. Binnen eines Jahres hat .kz damit um 5.696 Domains zugelegt, zum Jahresanfang 2018 waren es noch 136.112 Domains. Die zehn zuletzt registrierten Domains werden dabei auf der Registry-Website namentlich veröffentlicht und erhalten so kostenfrei Werbung und Traffic. In ganz anderen Sphären bewegt sich die „National Internet Exchange of India“, Verwalterin der Landesendung .in. Nach Recherchen des Beratungsunternehmens Zinnov im „State of the Domain Name Industry in India“-Report hat die Anzahl der registrierten .in-Domains mittlerweile die Marke von 5,3 Millionen Domains (Stand Dezember 2017) überschritten. Gegegenüber dem Vorjahr wuchs .in damit um 7,1 Prozent und damit deutlich über dem weltweiten Wachstum, das Zinnov mit 0,9 Prozent beziffert. Der 15seitige Bericht kann ab sofort unter der Adresse indiadomainnamereport.com kostenlos abgerufen werden.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de 16.252.166 (Vergleich zum Vormonat: – 30.162)
.at 1.291.003 (Vergleich zum Vormonat: + 170)
.com 136.241.491 (Vergleich zum Vormonat: + 691.981)
.net 14.151.190 (Vergleich zum Vormonat: + 26.588)
.org 10.397.780 (Vergleich zum Vormonat: – 11.197)
.info 5.413.655 (Vergleich zum Vormonat: – 334.542)
.biz 2.262.139 (Vergleich zum Vormonat: – 46.418)
.eu 3.681.744 (Vergleich zum Vormonat: – 17.364)

.top 3.140.683 (Vergleich zum Vormonat: + 305.059)
.loan 2.261.368 (Vergleich zum Vormonat: + 36.155)
.xyz 2.048.593 (Vergleich zum Vormonat: – 19.537)

(Stand 1. August 2018)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Statistiken finden Sie unter:
> http://www.ntldstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .LUXE UND .MAKEUP

Steht dem Domain Name System eine technische Innovation bevor? Darauf deuten zumindest Bemühungen, die neue Endung .luxe mit der Blockchain-Technologie zu verbinden. In Australien ging dagegen die Palastrevolution zu Ende, während .makeup noch teurer werden soll – hier unsere Kurznews.

Die Mitgliederversammlung bei der australischen .au Domain Administration (auDA), Registry der Länderendung .au, ist ohne Palastrevolution zu Ende gegangen. Drei Misstrauensanträge gegen auDA-Chair Chris Leptos und seine Kollegen Sandra Hook und Suzanne Ewart erreichten nicht die notwendigen Mehrheiten im Rahmen der Abstimmung, die getrennt nach den Klassen „Demand“ und „Supply“ durchgeführt wurden. Vor allem die Domain-Registrare, die in der „Supply“-Klasse zusammengefasst sind, sprachen sich gegen eine Ablösung aus. Ihren chaotischen Höhepunkt hatte die Veranstaltung bereits nach etwa einer Minute, nachdem der frühere AusRegistry-Chef Adrian Kinderis aus dem Saal verwiesen wurde. In einer ersten Pressemitteilung kündigte auDA an, sich nun um die Reform von .au kümmern zu wollen; die australische Regierung hatte im Rahmen einer Überprüfung angemahnt, dass auDA seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werde und dringend reformiert werden müsse. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, ließ auDA noch offen.

Minds + Machines Group Limited (MMX), Verwalterin der neuen generischen Top Level Domain .luxe, will mit der Endung eine Brücke zur Blockchain-Technologie schlagen. Im Rahmen einer exklusiven Partnerschaft mit Ethereum Name Service (ENS) sollen Inhaber einer .luxe-Domain diese mit einem aus 40 Zeichen bestehenden „hash identifier“ verbinden können. Die Chancen für dieses Geschäftsfeld schätzt man als erheblich ein, da Domain-Namen leichter zu merken seien. Zudem sei das Registrierungsverfahren wesentlich leichter als für die (inoffiziellen) .eth-Domains, die ENS derzeit nutzt. Pläne, die neue Endung .luxe für Luxus-Waren zu nutzen, wurden dafür aufgegeben; stattdessen soll .luxe als Kürzel für „Lets U Xchange Easily“ stehen. Darüber hinaus verspricht MMX, dass .luxe-Domains uneingeschränkt in klassischen Internetdiensten wie zum Beispiel eMail genutzt werden können. Die freie Registrierung von .luxe-Domains soll am 30. Oktober 2018 starten, unmittelbar nach einer kurzen PreLaunch-Phase. Zu den Preisen für .luxe-Domains schweigt sich MMX bisher aus.

Der französische Kosmetikhersteller L’Oréal plant offenbar eine drastische Preiserhöhung für .makeup-Domains. Wie der Blogger Andrew Allemann meldet, sollen die Gebühren schon in Kürze auf über US$ 10.000,- im Jahr steigen. Das ursprüngliche Vorhaben, die Preise auf „lediglich“ US$ 5.000,- steigen zu lassen, sei laut Allemann verworfen worden. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Erhöhung nannte er den 06. September 2018; Domains, die vor diesem Zeitpunkt registriert worden seien, würden noch in den Genuss günstigerer Preise kommen. Hintergrund dieser Strategie dürfte sein, dass L’Oréal die neu eingeführte Endung .makeup grundsätzlich jedermann offenhalten muss, da allgemein-beschreibende TLDs unter anderem auf Drängen des Governmental Advisory Committee allen zur Verfügung stehen sollen. Allein die hohen Gebühren dürften jedoch zahlreiche Interessenten abschrecken. Aktuell sind rund 230 .makeup-Domains registriert, davon allerdings rund 190 lediglich geparkt. Die Promotion-Domain welove.makeup leitet zudem mittlerweile auf ein .com-Angebot weiter.

Weitere Informationen zu .makeup finden Sie unter:
> http://nic.makeup/

Quelle: auda.org.au, proactiveinvestors.co.uk, domainnamewire.com,

IDNS – .COM AUCH IN HEBRÄISCH VERFÜGBAR

VeriSign Inc. erweitert das Spektrum seiner internationalisierten Varianten von .com: ab November 2018 kann jedermann Domain-Namen mit Kommerzendung in hebräischer Sprache registrieren.

Seit 1996 arbeiten Experten an der Erweiterung des Domain Name Systems durch die Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDNs), um den zur Verfügung stehenden Zeichensatz um Buchstaben jenseits des lateinischen Alphabets zu vergrößern. Vor allem .com als weltweit wichtigste Endung spielt dabei die Vorreiterrolle. Dem trägt VeriSign mit der Einführung einer hebräischen Variante Rechnung, um Unternehmen mit ihren Kunden in Landessprache zu verbinden. Hebräisch gehört zur kanaanäischen Gruppe des Nordwestsemitischen und wird von rund 9 Millionen Menschen gesprochen. Das hebräische Alphabet besteht aus insgesamt 22 Buchstaben und hat die Besonderheit, dass horizontal von rechts nach links geschrieben wird; daher ist die hebräische .com-Variante auch die erste generische Top Level Domain, bei der sich der Punkt („dot“) rechts von der Domain befindet.

Letzter Auslöser für die Entscheidung zu Gunsten einer hebräischen .com-Variante war für VeriSign eine Umfrage im September 2017 in Israel, bei der 69 Prozent der Befragten angaben, sich für ein solches .com-Pendant entscheiden zu wollen, wenn es registrierbar wäre; befragt wurden dabei 150 Unternehmen mit bis zu 30 Angestellten. Den genauen Zeitplan für die Einführung hat VeriSign am 30. Juli 2018 veröffentlicht. Er teilt sich in fünf Phasen ein:

– Sunrise Period: vom 30. Juli 2018 bis 4. September 2018
– Priority Access Program Period: 5. September 2018 bis 1. Ok tober 2018
– Land Rush Period: 2. Oktober 2018 bis 4. November 2018
– General Registration Period Start Date: 5. November 2018
– Trademark Claims Period: 5. September 2018 bis 3. Februar 2019

Wer bereits an der Sunrise-Period teilnehmen möchte, benötigt zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung einen Eintrag der Marke in ICANNs Trademark Clearinghouse. In der Phase des „Priority Access Program“ kann zudem das hebräische Pendant zu einer bereits registrierten .com-Domain angemeldet werden.

Für VeriSign ist die hebräische Variante von .com der mittlerweile dritte Versuch, IDNs populärer zu machen. Bereits seit längerem stehen eine japanische und eine koreanische Variante zur Verfügung, kommen aber jeweils auf nicht mehr als 7.000 registrierte Domains. Hinzu kommt eine koreanische Variante von .net, deren Registrierungszahl jedoch nochmals deutlich niedriger liegt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1888

Quelle: verisign.com, domainnamewire.com, wikipedia.org

FERTIPLUS – BÖSE SCHLAPPE FÜR DÜNGERHERSTELLER

Auf wenig fruchtbaren Boden stieß der niederländische Düngemittelhersteller Ferm-O-Feed B.V. mit seinem Wunsch, die Domain fertiplus.com über ein UDRP-Verfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) zu erstreiten: am Ende erntete man den Vorwurf des „reverse domain name hijacking“ (RDNH).

Die Beschwerdeführerin mit Sitz in Schijndel stellt organische Düngemittel her und vertreibt diese nach eigenen Angaben seit rund 15 Jahren unter der Marke „Fertiplus“. Dazu wurden unter anderem eine EU-Marke und eine internationale Marke für die Beschwerdeführerin eingetragen. Die Beschwerdegegnerin, die Domain Manager eWeb Development Inc. aus Richmond (Kanada), hatte die Domain fertiplus.com am 16. August 2013 registriert, um sie zu verkaufen; zum Portfolio zählen ähnliche Adressen wie fertus.com, caterplus.com oder instaplus.com. Am 12. September 2017 meldete sich die Beschwerdeführerin unter einem Pseudonym bei der Domain-Inhaberin, um die Domain zu kaufen, blitzte aber ab. Am 13. Oktober 2017 bat sie ausserdem offen um ein seriöses Verkaufsangebot, blieb aber wiederum ohne Erfolg. Am 17. Mai 2018 leitete die Beschwerdeführerin deshalb ein UDRP-Verfahren ein und verlangte die Übertragung der Domain auf sich. Zur Entscheidung berufen war ein erfahrenes Dreier-Panel der WIPO bestehend aus Adam Taylor, Willem J. H. Leppink und Neil Brown Q.C.

Die erste Hürde nahm die Beschwerdeführerin noch ohne Probleme. Es stand außer Streit, dass ihr an dem Begriff „Fertiplus“ Markenrechte zustanden und diese Marke mit der streitigen Domain fertiplus.com identisch ist. Auf die Frage, ob die Beschwerdegegnerin Rechte oder zumindest berechtigte Interessen an der Domain hatte, kam es hingegen schon nicht mehr an, da die Beschwerde bereits daran scheiterte, dass diese weder bösgläubig registriert noch genutzt worden war. Gleich sechs Gründe fand das Panel, warum diese Tatbestandsvoraussetzung der UDRP nicht erfüllt war. So versäumte es die Beschwerdeführerin bereits, ihre Geschäfte ausreichend darzustellen. Zudem ergab sich aus archivierten Webseiten, dass sie bis 2014 als Hauptmarke den Begriff „Fermofeed“ genutzt hatte. Hinzu kam, dass in den Niederlanden zahlreiche Unternehmen den Begriff „Fertiplus“ nutzen, darunter ein größeres Unternehmen, das ebenfalls in Schijndel ansässig ist. Ferner gab es kein Anzeichen dafür, dass die Domain in einer Weise genutzt wurde, um einen Bezug zur Marke der Beschwerdeführerin herzustellen. Angesichts all dieser Umstände wies das Panel die Beschwerde zurück. Aber es kam noch dicker: unter anderem weil die Beschwerdeführerin nicht vollständig offengelegt hatte, dass man sich aus eigener Initiative um einen Kauf der Domain bemüht hatte, also ohne zuvor ein unaufgefordertes Kaufangebot erhalten zu haben, erkannte das Gericht schließlich auf „reverse domain name hijacking“.

Kein Ruhmesblatt war das Verfahren für Novagraaf Nederland BV, anwaltlicher Vertreter auf Seiten der Beschwerdeführerin. Die Kanzlei war zuvor bereits in zwei weiteren UDRP-Verfahren negativ aufgefallen. Im Streit um die Domain unive.com (WIPO Case No. D2011-0636) warf das Panel der Kanzlei vor, entweder ganz bewusst irreführend oder unentschuldbar leichtsinnig vorgetragen zu haben. Zu einer ähnlichen Auffassung kam das WIPO-Panel im Verfahren um crediteurope.com (Case No. D2010-0737); maßgeblich war dort, dass der Domain-Inhaber die Domain im Jahr 2003 registriert hatte; die Marken der Beschwerdeführerin waren dagegen erst 2006 eingetragen worden. Über dieses rechtliche Problem ging Novagraaf mit dem Satz „It should be clear that my client’s interests are more important and carry bigger weight than the interests of the Respondent“ hinweg – und scheiterte; es war nach Ansicht des Panels unverzeihlich, mit den Regelungen des UDRP-Verfahrens nicht vertraut zu sein.

Die Entscheidung zu fertiplus.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1887

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

CALLTRACKING.COM – BEI ANRUF US$ 120.000,-

Mit einem immerhin sechsstelligen Kaufpreis setzte die vergangene Domain-Handelswoche eine positive Marktentwicklung fort: calltracking.com zu US$ 120.000,- (ca. EUR 103.255,-) rief unter anderem auch fünf .de-Domains auf den Plan.

Stolze US$ 21.000,- nahm der Domain-Veteran Peter Askew im Mai 2017 in die Hand, um die Domain calltracking.com seinem Portfolio hinzuzufügen. Die darauf folgenden Monate verbrachte er damit, die Domain zu entwickeln, war aber nicht zufrieden. Deshalb kam ihm das Angebot von Call Rail gelegen, ihm die Domain abzukaufen, erst recht bei der Höhe des Kaufpreises: satte US$ 120.000,- (ca. EUR 103.255,-) war dem Tracking-Unternehmen die Adresse wert. Was die Käuferin mit der Domain vorhat, soll demnächst verkündet werden. Was der neue Inhaber von tajmahal.com vorhat, steht hingegen schon fest: für einen Kaufpreis von US$ 29.999,- (ca. EUR 25.812,-) sollen noch mehr Besucher in das indische Agra gelockt werden, um dort das weltberühmte Mausoleum zu besuchen.

Weniger kulturell, dafür sehr bunt gemischt ging es bei den ccTLDs zu. Neben fuego.tv zu US$ 3.500,- (ca. EUR 3.011,-) stach bei Tuvalu noch bed.tv zu US$ 2.500,- (ca. EUR 2.151,-) hervor. Das Highlight setzte die australische cpa.com.au, die für AUD 50.000,- (ca. EUR 31.730,-) in die Hände eines Wirtschaftsprüfers gegangen sein dürfte; Inhalte weist sie bisher noch nicht auf. Erfreuliche EUR 15.000,- brachte schulter.ch ein, ist jedoch bisher nur geparkt. Markenrechtliche Probleme gelöst haben dürfte die südkoreanische deliveryhero.co.kr, die für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.302,-) ausgeliefert wurde. Für richtig Masse sorgte in der letzten Woche aber nur eine Endung: .de war mit gleich fünf Domains prominent vertreten, angeführt von deutsche-wertstoff.de für EUR 6.000,- bis zu homexperts.de für EUR 2.000,-.

Bei den neuen Top Level Domains hat .global den Markt fest im Griff. Nach dem Doppelpack aus liberty.global für US$ 8.000,- (ca. EUR 6.838,-) sowie dgl.global für US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-) in der vorvergangenen Woche gab es die globale Endung diesmal sogar im Viererpack; 121.global, abs.global, link.global und pen.global kosteten je US$ 4.800,- (ca. EUR 4.130,-). Alles in allem war die vergangene Woche allein an den Kaufpreisen gemessen damit zwar durchschnittlich; die Vielfalt an veräußerten Endungen deutet aber darauf hin, dass der Gesamtmarkt lebhaft bleibt.

Länderendungen
————–

deutsche-wertstoff.de – EUR 6.000,-
raffstore.de – EUR 3.900,-
tiga.de – EUR 2.500,-
hardwaretreiber.de – EUR 2.000,-
homexperts.de – EUR 2.000,-

fuego.tv – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.011,-)
bed.tv – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.151,-)

cpa.com.au – AUD 50.000,- (ca. EUR 31.730,-)
schulter.ch – EUR 15.000,-
accessories.co.uk – GBP 6.867,- (ca. EUR 7.718,-)
besecure.be – EUR 5.000,-
deliveryhero.co.kr – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.302,-)
mould.co – EUR 3.999,-

Neue Endungen
————-

biotech.asia – EUR 10.000,-
121.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.130,-)
abs.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.130,-)
link.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.130,-)
pen.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.130,-)

Generische Endungen
——————-

sponsor.org – US$ 4.288,- (ca. EUR 3.689,-)
e-motion.net – EUR 2.500,-
manybooks.org – US$ 2.826,- (ca. EUR 2.431,-)
nitle.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.065,-)

.com
—–

calltracking.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 103.255,-)
tajmahal.com – US$ 29.999,- (ca. EUR 25.812,-)
haide.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.488,-)
solcasino.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.906,-)
wcdm.com – US$ 10.199,- (ca. EUR 8.775,-)
11e.com – US$ 10.191,- (ca. EUR 8.768,-)
meko.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.604,-)
panafrica.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.604,-)
ethex.com – US$ 9.110,- (ca. EUR 7.838,-)
newdeal.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.883,-)
storywell.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.453,-)
worldwatch.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.162,-)
airportconnect.com – US$ 5.733,- (ca. EUR 4.933,-)
lapagina.com – US$ 5.199,- (ca. EUR 4.473,-)
unhackable.com – US$ 4.801,- (ca. EUR 4.131,-)
greenpest.com – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.345,-)
cityart.com – US$ 3.077,- (ca. EUR 2.647,-)
makeupdirect.com – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.495,-)
58001.com – US$ 2.710,- (ca. EUR 2.331,-)
doubledragon.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.237,-)
postalcode.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.237,-)
67003.com – US$ 2.011,- (ca. EUR 1.730,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

OKTOBER – MARKEN-SEMINAR DER INTA IN MÜNCHEN

Die International Trademark Association (INTA) veranstaltet am 16. Oktober 2018 in München ein Seminar für Marken-Administratoren zu den Themen „Brand Protection and Product Piracy“.

Die International Trademark Association (INTA) lädt am 16. Oktober 2018 nach München zu einer Fortbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte, Patentanwaltsfachangestellte, Markensachbearbeiter, Marken-Administratoren, Praktiker, Brand Protection Manager und Rechtsanwälte. Das Seminar widmet sich von 09:00 Uhr an bis nachmittags um 16:30 Uhr dem Thema Brand Protection und Produktpiraterie. Susanne Ferstl (Maiwald Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Alexandra Preising (Norton Rose Fulbright LLP) moderieren die Veranstaltung, für die Dr. Stephanie Nusser und Klaus Hoffmeister, beide Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz, Corina Oßwald (Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG), Ulla Sieber (PUMA SE) und weitere Fachleute als Vortragende gewonnen werden konnten.

Das Trademark Administrators Seminar von INTA findet am 16. Oktober 2018 von 09:00 Uhr an in der Generalzolldirektion, Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz, Sophienstraße 6 in 80333 München statt. Die offizielle Veranstaltung endet um 16:30 Uhr und geht in ein Get-Together über. Gebühren werden für eine Teilnahme – soweit wir es verstehen – nicht erhoben, eine Anmeldung bis spätestens 09. Oktober 2018 ist notwendig. Kleine Snacks und Erfrischungen sind mitinbegriffen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.inta.org/About/Pages/2018TMASeminarGermany.aspx

Quelle: inta.org

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top