Domain-Newsletter

Ausgabe #927 – 26. Juli 2018

Themen: WHOIS – Landgericht Bonn weist ICANN wieder ab | derbundestag.de – AfD-Anhänger gibt Domain auf | TLDs – Neues von .au, .best und .dk | lídl.eu – Lidl geht entschieden gegen IDNs vor | crypto.com – Superdeal über US$ 12 Mio.? | ice.com – eiskalt erwischt für US$ 3.500.000,- | München – 6. Domain-Stammtisch im Oktober 2018

WHOIS – LANDGERICHT BONN WEIST ICANN WIEDER AB

Die Internet-Verwaltung ICANN ist im Rechtsstreit mit dem Registrar EPAG Domainservices GmbH mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Landgericht Bonn vorerst gescheitert: mit Beschluss vom 16.07.2018 (Az. 10 O 171/18) entschied das Gericht, der Beschwerde nicht abzuhelfen und die Sache dem Oberlandesgericht Köln vorzulegen.

Am 25. Mai 2018 hatte ICANN beim Landgericht Bonn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt und darin begehrt, dass es EPAG unterlassen möge, als ICANN-akkreditierter Registrar Domains unter generischer Endung anzubieten und/oder zu registrieren, ohne dabei Name, Postanschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer und (sofern vorhanden) Telefaxnummer des administrativen und/oder des technischen Kontakts zu erheben. Diesen Antrag wies das Landgericht am 29. Mai 2018 zurück, da ein Verfügungsanspruch nicht glaubhaft gemacht worden sei. Gegen diese Entscheidung legte ICANN sofortige Beschwerde ein und führte unter anderem an, dass der Sachverhalt Fragen grundsätzlicher Art aufwerfe, weshalb eine Vorlage nach Art. 267 AEUV an den EuGH erfolgen müsse. Nachdem das Gericht zunächst EPAG die Gelegenheit gab, dazu Stellung zu nehmen, entschied es nunmehr, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Der Umstand, dass – was zwischen den Parteien streitig ist – die Möglichkeit der Hinterlegung der Kontaktdaten von Admin-C und Tech-C von der Beklagten gar nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, selbst eine freiwillige Angabe durch den Domain-Inhaber damit nicht mehr möglich ist, führte zu keiner Änderung der Rechtsauffassung des Gerichts.

Die Notwendigkeit der Erfassung von Personendaten für Admin-C und Tech-C vermag das Landgericht nicht zu erkennen. Auch in der Vergangenheit wurden diese Daten stets nur auf freiwilliger Basis erhoben. Der Domain-Inhaber konnte, musste aber keine Eintragungen vornehmen. Aufgrund des optionalen Charakters sei die Erfassung diese Daten datenschutzrechtlich nicht notwendig. Soweit sich ICANN darauf berufen hat, dass Bedürfnisse des Domain-Inhabers für eine Erfassung sprächen, vermochte dieser Einwand das Gericht ebenfalls nicht zu überzeugen. Der Domain-Inhaber könne sich wie ehedem zur Verwaltung der Domain in administrativer und technischer Hinsicht Dritter bedienen, ohne dass deren fehlende Erfassung durch EPAG hierauf in nachteiliger Weise durchschlage. Die Rechtsstellung des Domain-Inhabers sei nicht berührt; sein Mehraufwand organisatorischer Art beschränke sich im Bedarfsfall auf die bloße Weiterleitung an ihn gerichteter Mitteilungen des Registrars an die von ihm eingesetzten Hilfspersonen. Soweit sich ICANN darauf berief, jedenfalls eine durch Einwilligung erfasste Erfassung von Kontaktdaten für Admin-C und Tech-C oder eine solche, die keine personenbezogene Daten enthalte, sei von EPAG vertraglich geschuldet, folgte das Gericht dieser Ansicht. Jedoch sei der entsprechende Hilfsantrag mangels eines vollstreckungsfähigen Inhalts unzulässig, da er zu unbestimmt sei.

Mit der Frage, ob eine Vorlage an den EuGH ausnahmsweise auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geboten sei, da es auf Fragen der Datenschutzgrundverordnung in entscheidungserheblicher Weise ankomme, befasste sich das Landgericht nicht mehr. Auch eine mündliche Verhandlung setzt das Gericht nicht an. Stattdessen liegt es nun am Oberlandesgericht Köln, über die sofortige Beschwerde von ICANN zu entscheiden.

Die Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts Bonn finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1877

Weitere Informationen zu dem Rechtsstreit finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1840

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: icann.org, eigene Recherche

DERBUNDESTAG.DE – AFD-ANHÄNGER GIBT DOMAIN AUF

Die Verwaltung des Deutschen Bundestags hat einer Posse um die Domain derbundestag.de ein Ende gesetzt: auf Betreiben der Bundesbehörde wurde die Unterstützerseite der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) nach mehreren Monaten geschlossen.

„Spontane Friedensfahrt der AfD Burgenlandkreis mit André Poggenburg“, „Deutsche Sprache und andere vernachlässigte Themen – Boehringer spricht Klartext“ – wer sich über diese und andere Neuigkeiten rund um die AfD informieren wollte, für den bot die Domain derbundestag.de über mehrere Monate hinweg ein umfangreiches Angebot, über das Pressemitteilungen und Reden von Abgeordneten der AfD verbreitet wurden. Wann die Domain erstmalig registriert wurde, lässt sich nicht mehr öffentlich feststellen; Einträge in der Wayback-Machine deuten jedoch darauf hin, dass erste Inhalte im Mai 2007 hinterlegt wurden. Eine intensive Nutzung soll dann 2017 begonnen haben; nach Recherchen von t-online.de wurden dort vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 unter anderem Kandidaten der AfD vorgestellt. Domain-Inhaber soll Edward Franiel aus Isny im Allgäu gewesen sein.

Doch damit ist nun Schluss. Wer die Domain aufruft, erhält lediglich eine Fehlermeldung. Nur wenige Informationen mehr findet man im WHOIS der DENIC eG; dort heißt es: „Die Domain ‚der bundestag.de‘ wurde am 03.07.2018 gelöscht und befindet sich derzeit in einer Karenzzeit (Redemption Grace Period – RGP).“ Nach Angaben der Bundestagsverwaltung hat der Domain-Inhaber einer außergerichtlichen Lösung zugestimmt; dem vorausgegangen war offenbar ein Schreiben der Behörde vom Juni 2018, in dem man unter Setzung einer kurzen Frist die Löschung und Herausgabe der Adresse gefordert hatte. Franiel selbst meldete über Twitter, dass er „seine“ Webadresse habe aufgeben müssen. Wie t-online.de berichtete, soll die Domain in Kürze auf die Bundestagsverwaltung registriert werden; das deutet darauf hin, dass ein Dispute-Antrag gestellt ist und somit der Domain-Name nicht in den Pool der freien Adressen zurückfällt.

Wer nun glaubt, sich inspirieren lassen zu müssen, der sei gewarnt: bereits im Jahr 2001 hat das Landgericht Hannover geurteilt, dass der Namensschutz des § 12 BGB auch für die Bezeichnung von Bundesbehörden gilt. Der Gebrauch der damals streitigen Domain verteidigungsministerium.de durch eine Privatperson stellte einen Verstoß gegen § 12 BGB dar, weil dadurch bei den am Bundesverteidigungsministerium interessierten Internetusern eine erhebliche Zuordnungsverwirrung entsteht. Zugleich sprach das Gericht dem Ministerium einen Freigabeanspruch gegen den Domain-Inhaber zu. Von einer Registrierung amtlicher Domain-Namen durch private Dritter muss daher abgeraten werden; insbesondere sollte man nicht damit rechnen, dass ein solcher Streit außergerichtlich und damit vergleichsweise kostengünstig erledigt werden kann.

Quelle: t-online.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AU, .BEST UND .DK

Die Top Level Domain .best hat einen neuen Inhaber: das französische Unternehmen The Best SAS sicherte sich die Registryrechte und plant Revolutionäres. Derweil zofft man sich bei Australiens .au unter den Mitgliedern, während Dänemark für mehr Sicherheit unter .dk sorgt – hier unsere Kurznews.

Die australische .au Domain Administration (auDA), Verwalterin der Länderendung .au, wird weiter von internen Querelen gebeutelt. auDA-Chair Chris Leptos rief seine Mitglieder zur Besonnenheit auf, nachdem um die Verteilung eines AUD 12 Millionen schweren Fonds heftiger Streit entbrannt war. Die Mittel stammen aus dem Wechsel des technischen Back-End-Providers von Neustar zu Afilias und sollen nach dem Wunsch einiger Mitglieder an die Kunden ausgeschüttet werden, die von günstigeren Registrierungsgebühren profitieren sollen. Leptos plant stattdessen mit einem „marketing and innovation fund“, um .au öffentlich noch bekannter zu machen. Damit dürfte eine Mitgliederversammlung am 27. Juli 2018, bei der sich Leptos sowie seine beiden Kollegen Sandra Hook und Suzanne Ewart wegen des Verdachts der Unregelmäßigkeiten bei der Freigabe von Second Level Domains unter .au einem Misstrauensvotum stellen müssen, noch hitziger werden als bereits erwartet. Ausserdem gibt es einen Antrag auf Einberufung eines Special General Meeting (SGM); konkrete Änderungen in der Vergabe von .au-Domains zeichnen sich aber bisher nicht ab.

BestTLD Pty Ltd., Tochterunternehmen von PeopleBrowsr Inc. und Registry der neuen generischen Top Level Domain .best, hat die Rechte an der Endung verkauft: das in Paris ansässige Unternehmen The Best SAS, angeführt vom Präsidenten Cyril Fremont, hat .best zu einem nicht genannten Kaufpreis erworben. Nach Mitteilung von Fremont hat er fünf Jahre an der Übernahme gearbeitet; er kündigte zugleich an, die Einkaufspreise für .best zu reduzieren und ein neues soziales Netzwerk zu schaffen, bei dem die Nutzer mit der Kryptowährung „bestcoin“ belohnt werden, wenn sie Waren und Dienstleistungen bewerten. Unterstützt werde diese Idee von Investoren wie BPIFrance und Spring Legal Lawyers. Angestrebt werden 100 Millionen Nutzer bis zum Jahr 2022, konkreter will Fremont aber erst anlässlich der NAMESCON-Konferenz 2019 in Las Vegas werden. Den Registrierungszahlen könnte frischer Wind nicht schaden: über vier Jahre nach dem Beginn der Live-Phase am 21. Mai 2014 kommt .best aktuell auf rund 2.600 registrierte Domains.

DK Hostmaster, Registry der dänischen Länderendung .dk, greift im Kampf gegen Cyberkriminelle hart durch. In Zusammenarbeit mit dem Danish Internet Forum (DIFO) wurden mehr als 3.000 Webshops wegen Betrugsverdacht aus dem Verkehr gezogen. Die Zahl der verdächtigen Online-Händler sei seit November 2017 auf 475 oder umgerechnet 0,12 Prozent gesunken; aktuell seien es lediglich noch 50 verdächtige Angebote. Damit sei das Online-Einkaufen in der .dk-Zone erheblich sicherer geworden, teilte die Registry am 13. Juli 2018 in einer Pressemitteilung mit. Geholfen hat dabei vor allem eine verschärfte Identitätsprüfung dänischer und ausländischer Inhaber von .dk-Domains. Wer sich über den „self-service“ der Registry einloggt, muss sich zuvor verpflichtend über das NemID-Verfahren identifizieren. Das im Jahr 2010 eingeführte Identifizierungsverfahren ist bei zahlreichen Regierungsangeboten und Banking-Seiten üblich, um sich in interne Bereiche einzuloggen. DK Hostmaster will damit sicherstellen, im Fall von Rechtsverletzungen den wahren Domain-Inhaber rasch ermitteln und reagieren zu können. Ausländische Inhaber einer .dk-Domain müssen ebenfalls mit einer Stichprobenprüfung rechnen.

Ein Interview mit Cyril Fremont zu .best finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1878

Quelle: goldsteinreport.com, circleid.com, dk-hostmaster.dk

LÍDL.EU – LIDL GEHT ENTSCHIEDEN GEGEN IDNS VOR

In einer aktuellen Entscheidung der WIPO erhielt die Lidl Stiftung & Co. KG aus Neckarsulm in einem Alternative Dispute Resolution-Verfahren (ADR) den Zuschlag für die internationalisierten Domains lídl.eu (xn--ldl-rma.eu) und lìdl.eu (xn--ldl-nma.eu).

Die Lidl Stiftung sah ihre Rechte durch die Domain-Namen lídl.eu (xn--ldl-rma.eu) und lìdl.eu (xn--ldl-nma.eu) verletzt und startete ein ADR-Verfahren vor der WIPO, bei dem sie auf ihre zahlreichen Marken im europäischen Raum und die vielen von ihr registrierten Domains wie lidl.de, lidl.com, lidl.co.uk und andere verwies. Gegnerin war eine Carmelaa Dhino aus Brasov in Rumänien. Die hatte die internationalisierten Domains lídl.eu (xn--ldl-rma.eu) und lìdl.eu (xn--ldl-nma.eu) am 17. und 18. April 2018 registriert. Die erste der beiden Domains leitete unter anderem auf Dating-Seiten, betrügerische Seiten mit Gutscheinen für Konkurrenten der Beschwerdeführerin und betrügerische Smartphone-Angebote. Im ADR-Streit vor der WIPO reagierte die Gegnerin nicht auf die üblichen Vorwürfe der Beschwerdeführerin. Als Entscheiderin wurde die französische Rechtsanwältin Nathalie Dreyfus eingesetzt.

Dreyfus bestätigte die Beschwerde der Lidl Stiftung und entschied auf Übertragung der Domains lídl.eu und lìdl.eu (WIPO-Case No. DEU2018-0011). Die Identität von Marke und die im Streit stehenden Domains, die lediglich beim I-Punkt minimale Abweichungen von der Marke der Beschwerdeführerin aufwiesen, konnte Dreyfus schnell bestätigen. Was ein mögliches berechtigtes Interesses der Gegnerin an den Domains betraf, so stellte Dreyfus fest, dass jedenfalls während des Verfahrens beide Domains auf „Error“-Seiten leiteten. Dies begründe einen Anscheinsbeweis für die fehlende Legitimation zur Nutzung. Zudem ging Dreyfus davon aus, dass der Gegnerin bei Registrierung der Domains die Beschwerdeführerin und ihre Marken bekannt waren. Weiter schloss sie aus dem Umstand, dass die Gegnerin nicht auf Ansprachen durch einen Anwalt oder die Beschwerdeführerin selbst reagierte, dass sie nichts, was die Vorwürfe der Beschwerdeführerin abschwächen würde, zu entgegnen hat. Die Behauptung der Beschwerdeführerin, die Domain lídl.eu wurde für betrügerische Aktionen genutzt, sprach nach Dreyfus‘ Einschätzung gegen jedes Recht oder jede legalen Interessen auf Seiten der Domain-Inhaberin. Damit war für Dreyfus das zweite Element der ADR erfüllt. Und im Hinblick auf eine vorliegende Bösgläubigkeit verwies sie genau auf diese Argumente, so dass sich für Dreyfus die Bösgläubigkeit ebenfalls bestätigte. Damit waren alle drei Elemente der ADR von Seiten der Beschwerdeführerin belegt, und Dreyfus gab der Beschwerde und der Übertragung der Domain-Namen lídl.eu (xn--ldl-rma.eu) und lìdl.eu (xn--ldl-nma.eu) auf diese statt.

Gerade solche minimalen Veränderungen von einzelnen Buchstaben in einer Domain aufgrund der Internationalisierung von Domains, wie hier im Beispiel mit lídl.eu und lìdl.eu, veranlasst EURid, die Verwaltung der Endung .eu, die Registrierungsbedingungen zumindest für kyrillische Zeichen zu verschärfen. Inwieweit über kurz oder lang auch andere Schriftsysteme davon betroffen sein werden, wird sich zeigen. Ein aktueller Report vom US-Sicherheitsunternehmen Farsight Security Inc., das einen Anstieg so genannter „homographischer Angriffe“ feststellte, stützt diese Aktion. Bei „homographischen Angriffen“ werden Zeichen wie das „i“ durch eine internationalisierte Variante wie „í“ ersetzt, die bei einer Verwendung in Domain-Namen wie lídl.eu auf den ersten Blick identisch erscheinen, technisch jedoch zu unterschiedlichen Webseiten verweisen und so missbraucht werden können.

Die ADR-Entscheidung über die Domains lídl.eu (xn--ldl-rma.eu) und lìdl.eu (xn--ldl-nma.eu) finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1880

Mehr zu den Maßnahmen von EURid und eine Studie von Farsight zur Problematik von internationalisierten Domains finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1861
> https://www.domain-recht.de/verweis/1879

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

CRYPTO.COM – SUPERDEAL ÜBER US$ 12 MIO.?

Angesichts des aktuellen Verkaufs von crypto.com für einen vermuteten fünfstelligen US$-Betrag entfacht sich erneut eine Diskussion um Crypto-Domains.

Anfang Juli 2018 meldete techcrunch.com, das Unternehmen Monaco habe die Domain crypto.com erworben. Verkäufer der Domain ist Matt Blaze, Professor für Computer- und Informationswissenschaften an der Universität Pennsylvania und Vorstandsmitglied des TOR-Projekts. Er hatte crypto.com bereits 1993 registriert und über die Jahre jedes Kaufangebot zurückgewiesen. Noch vor drei Monaten hatte er gegenüber dnjournal.com erklärt, er sei der ständigen Anfragen so müde, und er würde die Domain zu keinem Preis verkaufen. Warum ausgerechnet Monaco jetzt bei Blaze erfolgreich war, erklärt Monaco-CEO Kris Marszalek gegenüber techcrunch.com: Für Blaze sei es bei der Domain vordergründig nicht ums Geld gegangen, sonst hätte er sie schon längst verkauft; vielmehr sei es ihm wichtig gewesen, dass die Domain in die richtige Heimat kommt. Mit Monaco sei das der Fall. Blaze selbst erklärte in einem Blog-Post, über die Jahre habe er immer mehr Kaufanfragen bekommen, die er überwiegend mit einem Achselzucken übergehen konnte; aber ihm sei immer klarer geworden, dass die Domain zu behalten für ihn immer weniger Sinn ergibt. So trat er Anfang des Jahres in Verhandlungen mit seriösen Anfragenden. Mit dem Schweizer Start-Up Monaco wurde er sodann handelseinig. Monaco arbeitet an einer Crypto-Debit-Card und hofft nun, mit der Domain die eigenen Geschäfte voran zu bringen. Mit dem Kauf der Domain wird das Mutterunternehmen zukünftig unter Crypto.com firmieren, Monaco zu MCO werden und drei Dienstleistungen anbieten: die zur Zeit in der Testphase befindliche Crypto-Visa-Card, Peer-to-Peer Transfers sowie eine Wallet-App. Darüber hinaus gibt es weitere Pläne.

Mit Bekanntgabe des Deals begannen die Spekulationen über den Preis der Domain, über den sich die Vertragsparteien ausschweigen. Zunächst rangierten die Spekulationen zwischen US$ 5 und 10 Mio. Doch bei dem Widerstand, den Blaze gegen den Verkauf der Domain leistete, spricht für Fachleute vieles für einen höheren Preis. Elliot Silver geht von einem Betrag von US$ 12,- Mio. (ca. EUR 10.256.410,–) aus und verweist auf ein Posting der Journalistin Tanaya Macheel auf cheddar.com, in dem diese auf eine anonyme Quelle verweist, die am Verkauf beteiligt war und erklärte, es seien US$ 12 Mio. geflossen. Diesen Betrag haben weder Blaze noch jemand von Monaco bestätigt. Blaze hatte in einem Blog-Post lediglich Spekulationen, er sei auch an Monaco beteiligt worden, widersprochen. So oder so ist das der bisher höchste Preis, den eine Crypto-Domain erzielt hat. Die bisher teuerste war btc.com, die bereits 2014 US$ 1 Mio. erzielte. Solch hohe Preise sind allerdings bei Crypto-Domains noch die Ausnahme, wie eine Liste der zehn bisher teuersten Crypto-Domains zeigt (mit den Umrechnungspreisen in ihrer jeweiligen Zeit):

08/2014: btc.com US$ 1.000.000,- (ca. EUR 746.269,-)
02/2014: bitcoinwallet.com US$ 250.000,- (ca. EUR 183.824,-)
04/2017: cryptobank.com US$ 125.000,- (ca. EUR 117.231,-)
06/2015: btcc.com US$ 58.000,- (ca. EUR 52.252,-)
08/2017: cryptonews.com EUR 43.000,-
07/2017: bitcoincash.org US$ 48.888,- (ca. EUR 42.635,-)
12/2014: bitcoin.com.au US$ 35.182,- (ca. EUR 27.064,-)
06/2016: bitcoin.co.uk US$ 30.000,- (ca. EUR 27.027,-)
06/2011: bitcoin.de EUR 29.750,-
02/2017: bitcoin.casino US$ 28.000,- (ca. EUR 26.667,-)

In der von John Colascione aufgestellten Liste, die insgesamt 300 Crypto-Domain-Verkäufe führt, finden sich auch einige weitere .de-Domains, wobei Colascione bitcoin.de mit US$ statt EUR 29.750,- im Juni 2011, aber zeitgleich auch den Verkauf von bitcoin.de und bitcoins.de für jeweils EUR 14.875,- angibt. Letzterer Kauf im Doppelpack fand allerdings bereits im Januar 2011 statt. Nicht in dieser Preislage waren litecoin.de, die im Mai 2013 EUR 3.800,- erzielte, und btcweb.de, die im Dezember 2009 sicher nicht als Crypto-Domain für US$ 3.169,- verkauft wurde, und ein paar andere .de-Domains aus dem Crypto-Umfeld. Der Markt von Crypto-Domains ist, wie die verschiedenen Crypto-Währungen, hoch beweglich. Bis in dem Bereich mehr Ruhe einkehrt, wird noch einige Zeit vergehen. Mit dem Projekt einer Crypto-Credit-Card von Monaco liegen die ruhigen Zeiten vielleicht aber näher, als jetzt erkennbar.

Quelle: techcrunch.com, dnjournal.com, strategicrevenue.com, eigene Recherche

ICE.COM – EISKALT ERWISCHT FÜR US$ 3.500.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brillierte mit gleich sechs herausragenden Domain-Verkäufen, von denen ice.com mit einem Preis von US$ 3.500.000,- (ca. EUR 3.043.478,-) das gesamte Handelsjahr 2018 überstrahlt. Daneben zeigten auch die Länderendungen Preis-Initiative.

Mit ice.com, die einen sagenhaften Preis von US$ 3.500.000,- (ca. EUR 3.043.478,-) erzielte und damit an erster Stelle der Jahresbestenliste steht, sehen wir, wozu der Kapitalismus fähig ist: die Domain ging an Intercontinental Exchange, die die Kommunikation internationaler Märkte auf elektronischem Wege fördert. Ihr folgten gleich zwei Domains zum Preis von jeweils US$ 502.225,- (ca. EUR 436.717,-): sleeping.com und snoring.com gingen in die Hand eines Anbieters für Geräte gegen Atemstörungen im Schlaf. Damit nicht genug, bot .com zwei weitere Domains im Hochpreissegment: die Drei-Zeichen-Domain nwm.com erzielte US$ 325.000,- (ca. EUR 282.609,-) und seva.com war mit US$ 310.000,- (ca. EUR 269.565,-) dabei.

Unter den Länderendungen zeigte die britische .uk endlich wieder bessere Zahlen und ging mit park.co.uk mit einem Preis von GBP 22.500,- (ca. EUR 25.196,-) an die Spitze. An zweiter Stelle folgte mit share.co eine kolumbianische Domain, die EUR 18.000,- kostete. Danach betrat die deutsche Endung mit metallcarport.de zum Preis von EUR 11.602,- die Bühne, bisher ohne wirkliche Inhalte. Darüber hinaus gab es vier weitere erwähnenswerte .de-Domains, wie wundheilung.de mit EUR 5.000,-, und bäckerei.de mit EUR 4.200,-. Die Domain trusty.de erzielte EUR 2.700,-, was deutlich mehr ist als noch jene US$ 1.260,- im Juni 2009. Darüber hinaus gab es unter selten gesichteten Endungen wie .cz (Tschechische Republik), .pl (Polen), .tf (Französische Südterritorien), .kr (Südkorea) und .do (Dominikanische Republik) Verkäufe. Ebenfalls dabei war 360.tv zu EUR 5.907,-, die kleine Fortschritte zum Preis von US$ 6.000,- (seinterzeit ca. EUR 4.444,-) von Anfang 2014 erzielte.

Die neuen generischen Endungen waren diesmal nicht so stark besetzt, aber b.cooking zu US$ 2.600,- (ca. EUR 2.261,-) und kumon.global für US$ 1.200,- (ca. EUR 1.043,-) sprachen für sich. Die älteren und klassischen generischen Endungen waren auch nur schwach beteiligt, mit zum Beispiel native.biz für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-), der Drei-Zeichen-Domain kyg.org für US$ 8.800,- (ca. EUR 7.652,-) und rewards.net für EUR 4.488,-. Die ganz und gar überschwänglichen Zahlen unter .com, deren erste sechs Domains deutlich über US$ 5 Mio. zusammenbrachten, machen diese Woche zur bisher besten Domain-Handelswoche des Jahres 2018.

Länderendungen
————–

park.co.uk – GBP 22.500,- (ca. EUR 25.196,-)
doc.co.uk – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.217,-)
coverletter.co.uk – GBP 2.550,- (ca. EUR 2.855,-)

metallcarport.de – EUR 11.602,-
wundheilung.de – EUR 5.000,-
bäckerei.de – EUR 4.200,-
trusty.de – EUR 2.700,-
kernd.de – EUR 2.550,-

share.co – EUR 18.000,-
hob.es – EUR 7.000,-
360.tv – EUR 5.907,-
netid.nl – EUR 5.000,-
whitewall.cz – EUR 3.999,-
sexed.pl – GBP 3.500,- (ca. EUR 3.919,-)
x.tf – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.304,-)
tencel.kr – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.043,-)
call.jp – US$ 3.199,- (ca. EUR 2.782,-)
app.do – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.609,-)
sex-kontakt.ch – EUR 2.500,-
sex-kontakte.ch – EUR 2.500,-

Neue Endungen
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b.cooking – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.261,-)
kumon.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.043,-)

Generische Endungen
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native.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-)

kyg.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.652,-)
rewards.net – EUR 4.488,-
aho.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.609,-)
digitalpioneers.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.424,-)
spreadshirt.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-)

.com
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ice.com – US$ 3.500.000,- (ca. EUR 3.043.478,-)
sleeping.com – US$ 502.225,- (ca. EUR 436.717,-)
snoring.com – US$ 502.225,- (ca. EUR 436.717,-)
nwm.com – US$ 325.000,- (ca. EUR 282.609,-)
seva.com – US$ 310.000,- (ca. EUR 269.565,-)
btcexchange.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 47.826,-)
okdo.com – GBP 35.000,- (ca. EUR 39.194,-)
wormholes.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 28.261,-)
highlife.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.652,-)
qness.com – EUR 10.000,-
lauragarcia.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.565,-)
vitamines.com – EUR 8.888,-
maimaijia.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.696,-)
gblife.com – GBP 7.500,- (ca. EUR 8.399,-)
dubaisquare.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 7.825,-)
jazle.com – US$ 8.700,- (ca. EUR 7.565,-)
tomorrowisyou.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.391,-)
faropoint.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.522,-)
ucamping.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.087,-)
birdly.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.739,-)
digitique.com – US$ 6.325,- (ca. EUR 5.500,-)
stormaid.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.783,-)
massnotification.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)
mufan.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 6. DOMAIN-STAMMTISCH IM OKTOBER 2018

Nach der Sommerpause trifft sich – wie in den vergangenen Jahren – die Domain-Branche beim Domain-Stammtisch München. Als nächster Termin ist der 06. Oktober 2018 bestimmt. Zahlreiche Teilnehmer sind bereits angemeldet.

Der mittlerweile etablierte Domain-Stammtisch München, ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche, geht in die sechste Runde. Das Konzept des offenen Austauschs und losen Beisammenseins in einem wechselnden Münchner Biergarten führt in diesem Herbst in den „Michaeligarten“ im Ostpark. Unter den angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern finden sich Daniela Heinrich (InternetX), Rechtsanwalt Peter Müller (BPM legal), Stefan Meinecke (CEO GreenSec), Dennis Nizard (Hexonet), Sebastian Roethler (CEO info.at), Daniel Strauß (InterNexum) und weitere.

Der 6. Domain-Stammtisch München findet am 06. Oktober 2018 ab 11:00 Uhr im Biergarten „Michaeligarten“, Feichtstraße 10 in 81735 München, statt. Die Teilnahme am Treffen ist kostenlos. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Eindrücke der vergangenen Veranstaltung im Mai 2018 findet man unter
> https://stammtisch.domains/past-events#may2018

Quelle: stammtisch.domains

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