Domain-Newsletter

Ausgabe #921 – 14. Juni 2018

Themen: IANA-Transition – dreht Trump die Uhr zurück? | IPv6 – ITU greift nach mehr Macht im Netz | TLDs – Neues von .be, .eu und .nl | UDRP – ALLNET GmbH geht gegen Nepper vor | URS – Skechers kämpft mit Tücken des Verfahrens | 0007.com – Triple-Bond für US$ 172.500,- | September – TLDCON 2018 in Jurmala (Lettland)

IANA-TRANSITION – DREHT TRUMP DIE UHR ZURÜCK?

Die neue US-Regierung prüft die Möglichkeit, die sogenannte IANA-Transition rückgängig zu machen: auf Betreiben der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) wurde eine öffentliche Anhörung gestartet, die das im Herbst 2016 beschlossene Modell der Netzverwaltung in Frage stellt.

Die Worte von Lawrence E. Strickling, dem ehemaligen Vorsitzenden der NTIA, waren nüchtern: „As of October 1, 2016, the IANA functions contract has expired“. Seither liegt die Aufgabe der Koordination und des Managements für das Domain Name System offiziell in den Händen des privaten Sektors, verkörpert durch die Internet-Verwaltung ICANN und verteilt auf verschiedenste Interessensgruppen. Nachdem der neue US-Präsident Donald Trump im Mai 2017 den Juristen David Redl als Nachfolger für Strickling benannt hatte, schien sich an diesem Kurs nichts zu ändern; bei seiner Anhörung vor dem US-Senat betonte Redl vielmehr, das Multistakeholder-Modell zu unterstützen und Versuche von autoritären Regimen, mehr Einfluss auf die Netzverwaltung zu nehmen, unterbinden zu wollen. US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross, dem die NTIA untersteht, gab anlässlich seines „nomination hearing“ vor dem US-Senat zudem zu Protokoll: „Well, as I understand it, there is no real alternative on the table to the ICANN situation. So, for the moment, there is nothing else to consider. I am not aware that there is a realistic way to do anything about it.“

Doch inzwischen scheint sich das Meinungsbild in der US-Regierung geändert zu haben. Am 05. Juni 2018 veröffentlichte das US-Wirtschaftsministerium im Amtsblatt Federal Register (Vol. 83, No. 108) eine „notice of inquiry“, in der man die Öffentlichkeit in einer Reihe von netzpolitischen Fragen um Kommentare und Stellungnahme bittet. Konkret teilt sich die Anfrage in die vier Bereiche „The Free Flow of Information and Jurisdiction“, „Multistakeholder Approach to Internet Governance“, „Privacy and Security“ und „Emerging Technologies and Trends“, wobei die Fragen zur Netzverwaltung den breitesten Raum einnehmen. So möchte die NTIA unter anderem wissen:

– Should the IANA Stewardship Transition be unwound? If yes, why and how? If not, why not?
– What should be NTIA’s priorities within ICANN and the GAC?
– What role should multilateral organizations play in internet governance?

In einer begleitenden Pressemitteilung erwähnt die NTIA zudem die Datenschutzgrundverordnung sowie ihre Bemühungen über das Governmental Advisory Committee (GAC), das WHOIS-System in seiner alten Form beibehalten zu wollen. Rechtlich betrachtet stehen die IANA-Transition und die Datenschutzgrundverordnung jedoch in keinem Zusammenhang; selbst wenn also die IANA-Transition rückgängig gemacht würde, müsste ICANN die geänderte Rechtslage in Europa berücksichtigen.

Vorerst sind alle Interessensgruppen aufgerufen, ihre Kommentare an die NTIA zu übermitteln und konkrete Maßnahmen oder Ziele vorzuschlagen, die von der NTIA ergriffen werden sollen. Dazu besteht Gelegenheit bis 2. Juli 2018. Ob, wann und gegebenenfalls welche Schlüsse die US-Regierung ziehen wird, ist aktuell völlig offen. Angesichts der jahrelangen Diskussionen im Vorfeld der IANA-Transition erscheint es ohnehin unwahrscheinlich, dass die Uhr in Sachen Netzverwaltung in kürzester Zeit zurückgedreht wird.

Die „notice of inquiry“ der NTIA finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1850

Die begleitende Pressemitteilung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1851

Quelle: ntia.doc.gov, eigene Recherche

IPV6 – ITU GREIFT NACH MEHR MACHT IM NETZ

Kaum beginnt sich das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 zu etablieren, fängt auch der Streit um die Nutzung des Adressraums an: beim 76. RIPE-Meeting in Frankreich versuchte einmal mehr die International Telecommunication Union, ihre Macht im Netz zu stärken.

Im Jahr 2002 berichteten wir im domain-recht.de-Newsletter zum ersten Mal über die damaligen Bemühungen der Deutschen Telekom AG, mit dem IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 der absehbaren Adressnot im Domain Name System eine Ende zu setzen. 16 Jahre später meldet Google, dass inzwischen knapp 25 Prozent der Nutzer per IPv6 auf das Google-Angebot zugreifen. Im „State of the Internet-Report“ weist Akamai Technologies, einer der weltweit größten Anbieter für die Auslieferung und Beschleunigung von Online-Anwendungen und -Inhalten, für einzelne Länder sogar Werte von deutlich über 40 Prozent aus, für einzelne Netze wie jene von Verizon Wireless und T-Mobile fast schon unglaubliche über 80 Prozent. Doch die Freude über eine wachsende Verbreitung scheint dem Streit über die Verwaltung des neuen Adressraumes mit 3,4 mal 10 hoch 38 IP-Adressen zu weichen: nachdem die International Telecommunication Union (ITU) im Januar 2018 einen Adressplan zur einheitlichen Nummerierung von IPv6-Subnetzen vorgestellte hatte, folgte beim 76. Meeting des Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (RIPE NCC) in Marseille der Konter: nach einem Bericht des Online-Magazins heise.de sei der Vorschlag in den Augen von RIPE voller Fehler, unnötig und sinnlos.

Der Auslöser ist mehr politischer als technischer Natur. Aktuell kümmern sich weltweit fünf Regional Internet Registries (RIRs) um die Zuteilung von IP-Adressen: neben dem für Europa, den Mittleren Osten und Teile von Zentralasien zuständigen RIPE sind dies das American Registry for Internet Numbers (ARIN) in USA, Kanada, Bermuda, den Bahamas und Teilen der Karibik, das Asia-Pacific Network Information Centre (APNIC) für die Region Asien und den Pazifik, die Latin American and Caribbean Internet Addresses Registry (LACNIC) für Lateinamerika und die Karibik sowie das African Network Information Centre (AfriNIC) für Afrika. In diesen Kreis möchte auch die ITU aufgenommen werden und begründet dies damit, dass Entwicklungsländer die ITU im Telekommunikationsbereich viel eher als Anlaufstelle betrachten würden als die RIRs. In vielen Entwicklungsländern sei das fürs Internet der Dinge und Smart Cities notwendige IPv6 noch nicht angekommen. Daher legte die ITU einen eigenen Adressplan vor, der auf einer Subnet-ID aus 16 Bit besteht und beispielsweise Gebäude, Infrastruktur und Subnetze identifiziert. Doch unter anderem das Bundesinnenministerium (BMI) konnte dem nichts abgewinnen; würde das ITU-Schema angenommen und verbindlich, würde das den Adressplan des BMI obsolet machen oder den Adressbedarf sogar noch weiter erhöhen. Verbindliche Entscheidungen wurden nicht getroffen, aber man darf davon ausgehen, dass die Bemühungen der ITU um die Macht im Netz nicht am Ende angekommen sind.

Übrigens ist auch IPv4 noch nicht am Ende: obwohl oder gerade weil die Adressblöcke noch nicht vollständig erschöpft sind, arbeitet RIPE an einem System, das den Erschöpfungsprozess in verlässliche Bahnen leitet. Diskutiert wird unter anderem ein Lotteriesystem oder eine Rückgabe an die IANA (Internet Assigned Numbers Authority), die unter anderem auch das offizielle Verzeichnis der TLD-Registries führt. Auch hier ist eine abschließende Entscheidung noch nicht gefallen.

Den Adressplan der ITU finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1849

Den Meeting-Report zu RIPE 76 finden Sie unter:
> https://ripe76.ripe.net/programme/report/

Quelle: heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BE, .EU UND .NL

Der Druck auf Großbritannien wächst: die .eu-Verwalterin EURid soll Pläne für den Abschied der Insel aus dem .eu-Raum mit Registraren diskutiert haben. In Belgien treiben derweil unlautere Registrare ihr Unwesen, während Nachbar Holland mit Statistiken glänzt – hier unsere Kurznews.

DNS Belgium, Registry der belgischen Länderendung .be, hat zum wiederholten Mal vor Abzockangeboten gewarnt. Auslöser sind erneute Kontaktversuche von Registraren, die unter eudt.be oder domeinnaamregister.com im Internet zu erreichen sind und unaufgefordert Inhaber von .be-Domains anschreiben, um ihnen das Pendant ihrer Adresse unter anderen Endungen wie .com, .info oder .eu anzubieten. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon oder per eMail, wobei man dem Inhaber der .be-Domain vormacht, dass ein Dritter Interesse an „seiner“ Domain mit anderer Endung habe und er daher nun dringend reagieren müsse. Laut Website hat der unter eudt.be erreichbare Registrar seinen Sitz in Brüssel; ob er mit dem Anbieter unter domeinnaamregister.com identisch ist, lässt sich nicht erkennen. DNS Belgium empfiehlt ausdrücklich, wachsam zu sein und das Angebot abzulehnen; wer zusätzliche Domains unter anderen Endungen registrieren wolle, solle sich an seinen Registrar wenden.

Die .eu-Registry EURid hat nach bisher unbestätigten Meldungen den Fahrplan für den Austritt von Großbritannien aus dem Kreis der registrierungsberechtigten Personen vorgestellt. Bei einem Treffen am 4. Juni 2018 mit britischen Domain-Registraren habe EURid demnach mitgeteilt, dass alle .eu-Domains, die auf Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind, spätestens am 30. März 2019 gelöscht werden, sollte bis dahin keine gegenteilige Ausscheidensregelung auf politischer Ebene gefunden worden sein. Da viele britische Unternehmen und Finanzinstitutionen ihre Hauptwebpräsenz einschließlich eMail-Adressen unter .eu gewählt haben, sollten sie also bereits jetzt damit beginnen, Übergangslösungen zu erarbeiten, um nicht über Nacht ihre Kunden zu verlieren. Ein Ende der Registrierungsberechtigung bis zum vereinbarten Ende des Registrierungsvertrages wird es hingegen nicht geben, was vor allem die britischen Registrare erheblich verstimmt haben soll; sie spekulieren nun, dass .eu als Druckmittel in den andauernden Verhandlungen für den Brexit eingesetzt werden könnte. Eine offizielle Bestätigung dieser Vorgehensweise auf der Website von EURid steht noch aus.

SIDN Labs, das Forschungs- und Entwicklungsteam der niederländischen Domain-Verwaltung SIDN, hat das Statistikangebot für .nl generalrenoviert. Unter stats.sidnlabs.nl steht seit Juni 2018 eine umfangreiche Informationswebseite zur Verfügung, die nicht nur tagesaktuelle Registrierungszahlen für .nl liefert und mit graphischer Auswertung unterstützt, sondern auch Einblick in domainrelevante Zahlen zu IPv6-Unterstützung, DNSSEC oder IP-Adressen gewährt. Die Zahlen gehen dabei in die Tiefe: eine Graphik verrät zum Beispiel, wie viele .nl-Domains in jeder niederländischen Gemeinde registriert sind; so erfährt der Nutzer, dass nicht nur die Großstädte eine hohe Domain-Dichte aufweisen. Die meisten Zahlen lassen sich dabei auf Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte skalieren, wobei verlässliche Informationen zurückgehen bis in das Jahr 2014. Eine Nutzung des Angebots ist für jedermann kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung möglich – nicht nur für Statistiker lohnt es sich, in den Zahlen zu stöbern!

Das Statistikangebot von .nl finden Sie unter:
> https://stats.sidnlabs.nl/en/

Quelle: dnsbelgium.be, internetbs.net, sidnlabs.nl

UDRP – ALLNET GMBH GEHT GEGEN NEPPER VOR

Die ALLNET GmbH Computersysteme musste von einem britischen Geschäftspartner erfahren, dass jemand eMails unter der Domain „allnet-gmbh.com“ versendet, um Geschäftskontakte zu knüpfen. Da das nicht von ALLNET ausging, wandte sich das Netzwerktechnik- und Telekommunikationsunternehmen an die WIPO.

Die ALLNET GmbH Computersysteme mit Sitz in Germering bei München sah ihre Rechte durch die Domain allnet-gmbh.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO). Inhaber der Domain ist ein Franzose, der die Domain am 19. Juli 2017 registriert hatte. ALLNET wurde auf die Domain aufmerksam, nachdem der Mitarbeiter einer britischen Unternehmung, die mit ALLNET verbandelt ist, im Januar 2018 eine eMail von einer eMail-Adresse unter Verwendung der Domain allnet-gmbh.com erhalten hatte und dies meldete. Im Februar 2018 erhielt der Mitarbeiter einer anderen Unternehmung ebenfalls eine eMail von „@allnet-gmbh.com“, wobei der Autor der eMail versuchte, einen Geschäftsaccount unter dem Namen der Beschwerdeführerin zu eröffnen. Aus Sicht der Beschwerdeführerin ALLNET, die Inhaberin diverser Marken „ALLNET“ ist, liegt Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke vor. Sie trägt weiter vor, dem Domain-Inhaber nicht erlaubt zu haben, ihre Marke zu nutzen. Er sei ferner unter dem Namen auch nicht bekannt und habe die Domain bösgläubig registriert und genutzt. Sie beantragte neben der Übertragung der Domain, das UDRP-Verfahren auf Englisch zu führen, auch wenn die Domain über einen französischen Domain-Registrar registriert sei. Der Gegner meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheiderin wurde die Schweizer Rechtsanwältin Anne-Virginie La Spada berufen.

La Spada gab der Beschwerde der ALLNET statt und entschied auf Übertragung der Domain allnet-gmbh.com (WIPO-Case No. D2018-0532). Zunächst klärte sie die Verfahrenssprache und gab dem Antrag der Beschwerdeführerin, die Sache auf Englisch zu klären, statt. Der Gegner habe die eMails auf Englisch abgefasst, was auf seine Englischkenntnisse schließen lasse. Ausserdem hätte er sich gegen den Antrag wenden können, was er jedoch nicht getan habe. In englischer Sprache klärte La Spada alsdann die Sach- und Rechtslage. Sie sah eine Identität von Marke und Domain, wobei die allgemeine Abkürzung „gmbh“ im Domain-Namen die Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain nicht mindere. Es war für sie auch nicht ersichtlich, dass der Gegner eigene Rechte oder ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain habe: die Beschwerdeführerin hatte vorgetragen, dass sie ihm keine Rechte an der Nutzung der Marke eingeräumt habe. Zudem korrespondiere der Domain-Name nicht mit dem Namen des Domain-Inhabers. Letzterer habe in der Sache nicht Stellung genommen und nicht erklärt, inwieweit er berechtigt sei, die Domain zu nutzen. Im Hinblick darauf sah La Spada die zweite Voraussetzung der UDRP erfüllt. Schließlich bestätigte sich für sie auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Da der Domain-Name die Marke und einen Teil des Geschäftsnamens der Beschwerdeführerin kombiniere und der Gegner die Domain deutlich nach der Marke registriert hatte, ging La Spada davon aus, dass der Gegner die Beschwerdeführerin bei Registrierung der Domain bereits kannte. Noch deutlicher werde dies, so La Spada, aufgrund des Umstands, dass der Gegner Geschäftspartner und Kunden der Beschwerdeführerin über eMail unter der Domain allnet-gmbh.com kontaktierte. Dies deute darauf hin, dass der Gegner gute Kenntnisse von den Aktivitäten der Beschwerdeführerin habe. Schließlich zeuge der Umstand, dass der Gegner versuchte, die Geschäftspartner der Beschwerdeführerin hinters Licht zu führen, auch von einer bösgläubigen Nutzung der Domain auf Seiten des Gegners. Damit waren alle drei Voraussetzungen der UDRP erfüllt. La Spada gab der Beschwerde von ALLNET statt und entschied auf Übertragung der Domain allnet-gmbh.com.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain allnet-gmbh.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1852

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

URS – SKECHERS KÄMPFT MIT TÜCKEN DES VERFAHRENS

Der Schuhhersteller Skechers musste sich in zwei URS-Fällen beweisen und feststellen, dass es nicht so einfach ist, einen „clear cut case“ zu belegen, besonders wenn Prüfer Eigeninitiative entwickeln.

URS-Verfahren sind immer wieder heikel: sie sind das schnellere und einfachere Verfahren gegenüber der UDRP. Aber sie verlangen auch eine klare, einfache Argumentationskette mit den entsprechenden Belegen für die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Behauptungen. Dass es nicht einfach ist, mit einem „clear cut case“ die Suspendierung einer Domain für die aktuelle Registrierungsperiode zu erlangen, musste die Skechers U.S.A. Inc. mit Sitz in Manhattan Beach (US-Bundesstaat Kalifornien) erfahren. Zwei vermeintlich identische URS-Verfahren unter unterschiedlichen Prüfern gingen unterschiedlich aus.

Die Skechers U.S.A. Inc., Anbieterin von Schuhen und Inhaberin der Marke „SKX“ sowie der Domain skx.com, stellte fest, dass die Domains skx.app und skx.science von je einem Dritten registriert sind. In beiden Fällen ging sie per Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS) vor dem National Arbitration Forum (NAF) vor. Ziel des Verfahrens ist lediglich die Suspendierung der Domain für den Zeitraum der aktuellen Registrierungsperiode. Hinsichtlich der Domain skx.app prüfte der australische Rechtsanwalt Neil Anthony Brown die Sach- und Rechtslage, und entschied auf Suspendierung der Domain (NAF Claim Number: FA18 05001786198). In der kurzen Entscheidung finden sich keine weiterführenden Angaben, sondern lediglich jeweils der Verweis auf die URS-Regeln und das Ergebnis, bzw. die jeweilige Feststellung von Brown. Zuletzt fasst Brown zusammen, dass, nach Prüfung des Parteivorbringens, die Beschwerdeführerin sämtliche drei Voraussetzungen der URS mit klaren und überzeugenden Nachweisen belegt habe. Folglich ordnete er die Suspendierung der Domain an.

Deutlich ausführlicher, aber der URS entsprechend nach wie vor knapp, war das Verfahren um die Domain skx.science, das der türkische Rechtsanwalt Ahmet Akguloglu prüfte (NAF Claim Number: FA1805001786732). Der Gegner des URS-Verfahrens nutzte einen Privacy-Service, um seine Identität zu schützen. Die Beschwerdeführerin behauptet, ein Multi-Milliarden-Unternehmen im Schuhbereich zu sein, dessen Schuhe überall in der Welt verkauft werden. „SKX“ sei die Hausmarke der Unternehmung, sie finde sich auf ihren Produkten, und die Abkürzung werde seit 1999 als ihr Kennzeichen an der New Yorker Börse genutzt. Darüber hinaus habe sie die Marke in vielen Ländern registriert, darunter auch in den USA. Die Domain sky.science sei identisch mit ihrer Marke und löse auf eine Parking-Seite auf, auf der sich keine Informationen finden. Der Gegner habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain. Der Gegner selbst nahm im Verfahren nicht Stellung. Akguloglu bestätigte den Nachweis der Identität von Marke und Domain, sowie dass die Beschwerdeführerin dem Gegner nicht erlaubt hat, die Marke zu nutzen. Der wiederum habe dem nichts entgegengehalten, womit auch die zweite Voraussetzung der URS erfüllt sei. Bei der Frage der Bösgläubigkeit scheiterte die Beschwerdeführerin allerdings: sie hatte vorgetragen und belegt, die Domain löse auf eine Parking-Seite auf. Akguloglu schaute nach und fand eine aktive, von Andrés Thomas Conteris betriebene Literaturseite. Er erklärte deshalb, es gäbe keinen klaren Hinweis darauf, dass Conteris die Domain nutze, um geschäftliche Gewinne zu erzielen. Damit war die dritte Voraussetzung der URS nicht erfüllt, und Akguloglu wies die Beschwerde zurück.

Welche Inhalte die Domain skx.app tatsächlich aufwies, lässt sich aufgrund der Suspendierung nicht mehr sagen. Im Verfahren um skx.science jedenfalls weichen die Behauptung und der Beleg der Beschwerdeführerin von dem ab, was man aktuell unter skx.science findet. Das mag sich kurzfristig geändert haben. Für Akguloglu bestand jedenfalls kein Anlass, der Beschwerdeführerin einen Fehlverhaltensvorwurf zu machen. Allerdings ging er auch nicht auf die Werbeflächen auf dem WordPress-Blog ein, welches man unter skx.science findet.

Die URS-Entscheidung über die Domain skx.science finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1786732D.htm

Die URS-Entscheidung über die Domain skx.app finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1786198D.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

0007.COM – TRIPLE-BOND FÜR US$ 172.500,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich in einem prächtigen Gewand von gleich drei hochpreisigen Domains, deren teuerste die Vier-Ziffern-Domain 0007.com einen tollen Preis von US$ 172.500,- (ca. EUR 146.186,-) erzielte.

Die Triple-Null-Nummer Sieben, 0007.com ging für den Preis von US$ 172.500,- (ca. EUR 146.186,-) in chinesische Hände und steht dort bereits wieder zum Verkauf. Ihr folgte mit etwas Abstand, aber doch im sechsstelligen Bereich, flo.com für EUR 109.106,-, unter der in Kürze wohl eine Smartphone-App feilgeboten werden wird. Die drittteuerste Domain war wsb.com zu dem Preis von US$ 85.000,- (ca. EUR 72.034,-). Sie ging an das Washington Speakers Bureau. Danach fielen die Preise nochmals deutlich ab, doch zwei Domain-Namen wurden in Euro bezahlt, so supervisor.com (EUR 22.000,-), die ein Anbieter von realistischen Webseitenbesuchersimulationen anbietet, und schließlich oasi.com (EUR 10.600,-),die sich noch im Aufbau befindet.

Unter den Länderendungen lag die kolumbianische edison.co mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.169,-) vorn, die allerdings keine Inhalte aufweist. Die britische sixtybricks.co.uk, die runde GBP 5.000,- (ca. EUR 5.693,-) erzielte, tut es ihr da gleich und bietet nichts. Anders sah es da bei der .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) pvp.io aus, unter der man die PVPChain, ein Global-E-Sports Ecosystem Network, findet. Inhaltslos gingen hingegen zam.io zum Preis von US$ 3.999,- (ca. EUR 3.389,-) und nur.io für US$ 3.499,- (ca. EUR 2.965,-) aus. Die deutsche Endung trumpfte mit meingewinn.de für EUR 4.500,- auf, die wie die anderen beiden .de-Domains keine Inhalte liefert.

Die neuen Endungen erfreuten mit zwei .global-Domains, nämlich deal.global zum Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-) und cfm.global für US$ 4.800,- (ca. EUR 4.068,-), sowie einer schönen fashion.community, die US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-) erzielte, aber noch keine Inhalte aufweist. Einen tollen Ausrutscher nach oben legte usbetting.org mit ihrem Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-) hin, bleibt dabei aber ohne Inhalte. Der niedrige Preis von bourbon.net, die lediglich US$ 4.701,- (ca. EUR 3.984,-) erzielte, überraschte negativ. Bei alldem bleibt die vergangene Domain-Handelswoche dank der hervorragenden .com-Preise sehr erfreulich.

Länderendungen
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edison.co – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.169,-)

pvp.io – EUR 5.000,-
zam.io – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.389,-)
nur.io – US$ 3.499,- (ca. EUR 2.965,-)

meingewinn.de – EUR 4.500,-
e-privacy.de – EUR 2.200,-
foodpedia.de – EUR 2.150,-

sixtybricks.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.693,-)
bird.fi – EUR 4.795,-
casino1.it – EUR 3.500,-
laadkaart.nl – EUR 3.200,-
platinum.hk – EUR 3.000,-
dentistafirenze.it – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)

Neue Endungen
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deal.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-)
cfm.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.068,-)
fashion.community – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)

Generische Endungen
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usbetting.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
bourbon.net – US$ 4.701,- (ca. EUR 3.984,-)
dotnetblogengine.net – US$ 4.010,- (ca. EUR 3.398,-)
cslib.org – US$ 3.832,- (ca. EUR 3.247,-)
gum.net – US$ 3.499,- (ca. EUR 2.965,-)
h0.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
marsh.net – US$ 2.907,- (ca. EUR 2.464,-)
cotton.net – US$ 2.599,- (ca. EUR 2.203,-)
hi7.net – US$ 2.405,- (ca. EUR 2.038,-)
textbook.net – US$ 2.215,- (ca. EUR 1.877,-)

.com
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0007.com – US$ 172.500,- (ca. EUR 146.186,-)
flo.com – EUR 109.106,-
wsb.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 72.034,-)
blocksize.com – US$ 28.600,- (ca. EUR 24.237,-)
supervisor.com – EUR 22.000,-
candypay.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.949,-)
yig.com – US$ 16.100,- (ca. EUR 13.644,-)
pate.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 13.559,-)
criminology.com – US$ 15.100,- (ca. EUR 12.797,-)
oasi.com – EUR 10.600,-
zoma.com – US$ 11.200,- (ca. EUR 9.492,-)
raincloud.com – US$ 11.102,- (ca. EUR 9.408,-)
brevard.com – US$ 10.988,- (ca. EUR 9.312,-)
psyweb.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.474,-)
kuikui.com – US$ 9.311,- (ca. EUR 7.891,-)
compas.com – US$ 9.255,- (ca. EUR 7.843,-)
wellsky.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.458,-)
amito.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-)
homepick.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-)
z78.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-)
aditi.com – US$ 7.978,- (ca. EUR 6.761,-)
bitcoinsecurity.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 5.847,-)
intellisys.com – US$ 6.389,- (ca. EUR 5.414,-)
grafica.com – US$ 6.301,- (ca. EUR 5.340,-)
builds.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.169,-)
flowering.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.084,-)
cancunrealestate.com – US$ 5.988,- (ca. EUR 5.075,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – TLDCON 2018 IN JURMALA (LETTLAND)

Im September lädt die .ru-Registry mit Unterstützung von ICANN zur TLDCON 2018 nach Jurmala (zu deutsch: Riga-Strand) in Lettland. Die TLDCON findet damit zum elften Male statt.

Seit 2008 organisiert das Koordinierungszentrum für die russische Endung .ru die internationale Konferenz TLDCON für Registries von Länderendungen und Registrare aus dem zentral- und osteuropäischen Raum. Die aktuelle Konferenz TLDCON 2018 findet vom 12. bis zum 14. September 2018 in Jurmala (Lettland) statt. Im Rahmen der Konferenz kommen führende Registrare und Registries aus unterschiedlichen Ländern ins Gespräch über Belange des Internets. Die Kommunikation beider wird im Lichte einer raschen Entwicklung der nationalen Segmente des Internets immer wichtiger. Letztlich sucht man angesichts von Globalisierung und sich stets weiterentwickelnder Geschäftsmodelle nach neuen Möglichkeiten zur Ausweitung internationaler Kooperationen sowie nach Weiterentwicklung des globalen Domain-Marktes. Die Veranstaltung eröffnet am 12. September 2018 um 10:00 Uhr mit einem „Plenary Meeting“. Es schließt sich eine Session an, in der Sicherheit im Fokus Domain-Namen versus Inhalte beleuchtet wird. Nach der Mittagspause werden Rechtsfragen im Bereich der Registrierung von Domain-Namen besprochen. Am späteren Nachmittag ist der „Second wind of ccTLDs“ Thema. Am Abend gibt es ein Gala-Dinner. Der zweite Tag ist neuen Technologien im Domain Name System und dem Registrars-Club gewidmet; er endet nach dem Lunch gegen 15:00 Uhr. Der 14. September 2018 ist als Abreisetag vermerkt.

Die TLDCON 2018 findet vom 12. bis 14. September 2018 im Baltic Beach Hotel & SPA, Juras Str. 23/25, Jurmala, LV-2015, Lettland statt. Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine Anmeldung notwendig. Es sind bisher sechs Teilnehmer angemeldet.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://meeting2018.cctld.ru/en/

Quelle: cctld.ru, mynext.events

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