Domain-Newsletter

Ausgabe #912 – 12. April 2018

Themen: DSVGO – ICANN bittet EU-Kommission um WHOIS-Hilfe | Google – Sprung in die Top 10 der .com-Registrare | TLDs – Neues von .ai, .be und .nl | Beirut City Centre – für den Panelist zu komplex | Zournas – Wo sind die Domainer geblieben? | handle.com – gutes Handling für EUR 77.500,- | Riga – „Baltic Domain Days“ im April 2018

DSVGO – ICANN BITTET EU-KOMMISSION UM WHOIS-HILFE

Die Internet-Verwaltung ICANN setzt bei der Zukunft des WHOIS-Systems alle Hoffnungen auf die EU: die Artikel-29-Datenschutzgruppe soll einen Weg aufzeigen, wie den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügt werden kann. Und auch in der Domain Name Industry wächst die Rechtsunsicherheit.

Nur noch wenige Wochen vergehen, bevor am 25. Mai 2018 die DSGVO europaweit Anwendung findet. Doch ob und wie sich die neuen Regelungen auf das WHOIS-System auswirken, ist unklarer als je zuvor. Obwohl ICANN bereits an Alternativmodellen arbeitet, scheint man zusehends verunsichert, was zu tun ist. Darauf deutet zumindest ein Schreiben von ICANN an die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein Beratungsgremium der EU-Kommission, hin, in dem man bittet: „help ICANN and the domain name registries and registrars to maintain the global WHOIS in its current form, through either clarification of the GDPR, a moratorium on enforcement or other relevant actions, until a revised WHOIS policy that balances these critical public interest perspectives may be developed and implemented.“ Parallel hat die Registration Data Service Policy Development Process Working Group angekündigt, vorerst keine Treffen mehr abzuhalten, solange man von ICANN keine Weisung erhalten hat, wie mit der DSGVO in Bezug auf das WHOIS umzugehen sei. Über zwei Jahre der Debatten finden damit vorläufig ihr Ende. Größte Sorge bleibt, dass ein ausgedehnter Datenschutz den Boden für Cyberkriminelle bereitet und sowohl Markeninhaber als auch Strafverfolgungsbehörden in ihrer Arbeit drastisch beschneidet.

Derweil kämpft auch die .info-Registry Afilias mit der wachsenden Rechtsunsicherheit rund um das WHOIS. Am 3. April 2018 informierte das Unternehmen die akkreditierten Registrare, dass man einen Großteil der WHOIS-Daten künftig nicht mehr im WHOIS veröffentlichen werde. Sämtliche Kontaktdaten zum Domain-Inhaber sollten verborgen bleiben und lediglich noch technische Daten abgerufen werden können. Betroffen sein sollten alle Afilias-TLDs, also .info, .mobi, .pro, .poker, .pink, .black, .red, .blue, .kim, .shiksha, .promo, .lgbt, .ski, .bio, .green, .lot to, .pet, .bet, .vote, .voto, .archi, .organic und .llc. Sowohl Markeninhaber als auch Strafverfolgungsbehörden hätten keinen freien Zugriff mehr auf WHOIS-Daten gehabt. Nur zwei Tage später, am 5. April 2018, ruderte die Registry aber wieder zurück: Pläne, die veröffentlichten WHOIS-Daten zu reduzieren, werden vorläufig zurückgestellt. Man habe zahlreiche Anfragen erhalten und geht davon aus, dass die Antworten durch die von ICANN veranlasste Stellungnahme der Datenschutzbehörden beeinflusst würden. Offenbar haben vor allem Probleme rund um den Transfer von Domains Afilias zum Einlenken gebracht. Allerdings ist Afilias selbstbewusst genug, darauf hinzuweisen, dass man auch zu eigenen Wegen bereit sei: „Absent guidance from the data protection authorities, Afilias will reconsider its plans as appropriate to ensure compliance with GDPR.“

Ob tatsächlich eine gemeinsame Grundlage gefunden werden kann, steht damit in den Sternen. In einem Interview für das Magazin internetworld.de zeigte sich DENIC-CEO Jörg Schweiger äusserst skeptisch: „Obwohl die DSGVO in allen Ländern nahezu identisch umgesetzt werden dürfte, hat sich die Verständigung auf einen solchen einheitlichen Ansatz als ­Illusion ­herausgestellt.“ Man gehe davon aus, dass die Aufsichtsbehörden, sowohl im Zuge ­innerdeutsch-föderaler als auch europäischer Harmonisierungen, zukünftig zu einer deutlich restriktiveren Auslegung der ­Anforderungen an den Datenschutz gelangen werden. „Wir werden alle Schattierungen von Umsetzungen sehen: von der vollständigen Veröffentlichung aller Inhaberdaten bis hin zu Implementierungen, die sämtliche Daten unter Verschluss halten.“, so Schweiger. Die DENIC selbst wird die bisherigen Informationen zu Domain-Inhaber und Provider online nicht mehr anzeigen. Stattdessen werden ­neue eMail-Kontakte eingerichtet und zudem jede Domain-Abfrage hinsichtlich ihrer Berechtigung geprüft.

Das Interview mit DENIC-CEO Jörg Schweiger finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1799

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, internetworld.de

GOOGLE – SPRUNG IN DIE TOP 10 DER .COM-REGISTRARE

Der US-Internetdienstleister Google Inc. startet auch als Registrar durch: zum Jahresende 2017 sprang das Unternehmen in die „Top Ten“ der .com-Registrare. Doch nicht für alle Unternehmen dürfte das Google-Angebot interessant sein.

Im Juni 2014 startete Google in die Testphase für das neue Angebot „Google Domains“. Allein die Ankündigung löste in der Domain Name Industry ein Erdbeben aus; angesichts der Marktmacht von Google war sogar vom „GoDaddy-Killer“ die Rede, dem bisher mit deutlichem Abstand grössten Domain-Registrar der Welt. Völlig überraschend kam der Schritt nicht; ICANN führt Google bereits seit 2009 als akkreditierten Registrar für Internetadressen mit den Endungen .biz, .com, .info, .name, .net, .org und .pro. Zudem hat sich Google über das Tochterunternehmen Charleston Road Registry Inc. um insgesamt 101 Domain-Endungen wie .app, .book, .shop und .web beworben. Neu erfunden hat Google das Geschäft aber nicht: für die in den USA marktüblichen US$ 12,– können .com und .net-Domains für ein Jahr registriert werden. Dabei behält sich Google vor, die Preise ohne eine vorherige Ankündigung zu ändern. Dem Kundeninteresse hat das jedoch bisher nicht geschadet; nach den offiziellen Zahlen der .com-Registry VeriSign Inc. ist Google im Dezember 2017 erstmals in den Kreis der zehn größten .com-Registrare aufgestiegen:

Registrar – .com-Domains

1. GoDaddy – 46.830.764
2. Tucows – 15.578.732
3. Endurance – 8.006.707
4. Web.com – 6.666.853
5. HiChina – 5.281.736
6. 1&1 – 3.780.143
7. GMO – 2.196.043
8. Xin Net Technology Corporation – 1.653.909
9. Namecheap – 1.469.175
10. Google – 1.391.333

Bei den nTLDs spielt Google dagegen bisher eine untergeordnete Rolle. Aktuell führt die Google LLC insgesamt 126.410 Domains unter neuer Endung in ihrer Verwaltung. Der chinesische Marktführer Alibaba Cloud Computing Ltd. kommt auf 5.815.185 Adressen, die zweitplatzierte NameCheap Inc. auf 2.841.993. Selbst GoDaddy hat mit 1.991.850 verwalteten nTLD-Domains noch Potential nach oben.

Als eines der Hauptkriterien für den raschen Aufstieg von Google gilt – wenig überraschend – das gute Suchmaschinenranking. So listet google.com das Google-Angebot bei der Suche nach dem Stichwort „domain“ auf dem zweiten Platz. Dazu kommt günstige Werbung über Google Adwords aus der einen Tasche des Unternehmens in die andere. Zudem eignen sich Domain-Namen als Zusatzprodukt für andere Angebote des Unternehmens wie Blogs und Webspace. Und nicht zuletzt strahlt die Marke „Google“ auch auf den Domain-Bereich ab. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass Google die Daten seiner Nutzer quer über alle angebotenen Dienste auswertet, um so einen möglichst vielfältigen Wissensstand über alle Lebensbereiche eines Nutzers aufbauen zu können. Domains samt der mit der Registrierung einhergehenden Daten stellen insoweit einen nützlichen Baustein dar. Gerade Inhaber kleiner Unternehmen könnten deshalb Gefahr laufen, mit einer über Google registrierten Domain samt dort gebuchtem Webspace einen Einblick in ihre Webseiten-Inhalte sowie Kundenströme zu gewähren; das dürfte nicht jedem Unternehmen gefallen.

Quelle: domainnamewire.com, ntldstats.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AI, .BE UND .NL

DSGVO und kein Ende: auch die Niederlande reagieren auf die bevorstehende Änderung der Rechtslage im Datenschutzrecht. Nachbar Belgien räumt derweil mit einem Irrtum auf, während Anguillas .ai für noch mehr Intelligenz sorgt – hier die Kurznews.

Die als Abkürzung für „artificial intelligence“ vermarktete Endung .ai wird noch ein Stück klüger: die technische Abwicklung der Registry erfolgt künftig über die Plattform des Council of Country Code Administrators (CoCCA). Die Auswirkung für die Domain-Praxis sind erheblich. So können viele Arbeitsschritte ab sofort automatisiert abgewickelt werden; hierzu zählen zum Beispiel Domain-Transfers und Nameserver-Updates. Bislang mussten diese Schritte per Hand umgesetzt werden, wobei nach unbestätigten Meldungen ein einzelner Registry-Mitarbeiter auf der Insel mit ihren rund 14.000 Einwohnern dafür zuständig war. Vor allem im Handel dürften .ai-Domains also noch attraktiver werden, obwohl die Gebühren recht happig sind: die Einkaufspreise für die Registrare liegen bei US$ 100,-, wobei jede .ai-Domain für mindestens zwei Jahre registriert werden muss. Die Registrierung von .ai-Domains ist über zahlreiche Domain-Registrare möglich; die Direktregistrierung bei der Registry ist mit dem Wechsel zu CoCCA dagegen künftig ausgeschlossen. Bei Rechtsverletzungen zeigt sich Anguilla schon lange fortschrittlich: die für generische Top Level Domains entwickelte UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) gilt auch für die Landesendung .ai.

Die .be-Registry DNS Belgium räumt mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: die Verwendung des Hypertext Transfer Protocol Secure (https) ist keine Garantie, dass die darunter erreichbare Website verlässlich ist. In einer Marktumfrage von InSites Consulting Ende 2017 hatten 45 Prozent der Befragten angegeben, am Kürzel „https“ in der Adresse zu erkennen, dass es sich um ein vertrauenswürdiges Webangebot handelt; die Domain hat übrigens für 38 Prozent der Befragten maßgebliche Bedeutung bei der Legitimitätsbeurteilung. DNS Belgium weist jedoch darauf hin, dass Cyberkriminelle „https“ ebenfalls längst für sich entdeckt haben; das hätten Untersuchungen des US-amerikanischen Unternehmens PhishLabs bestätigt. Eine Verbindung über „http“ stellt lediglich sicher, dass Daten in der Kommunikation zwischen Webserver und Webbrowser „abhörsicher“ übertragen werden; sie besagt jedoch nichts dazu, ob das abgerufene Angebot selbst legitim ist. Letztlich ist „http“ daher nur ein Baustein im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der auch ein strategisch aufgestelltes Domain-Portfolio gehört.

Die holländische Domain-Verwaltung SIDN reagiert auf die Änderungen durch die bevorstehende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So soll der Umfang an Daten, den Domain-Registrare über das WHOIS zu nicht von ihnen verwalteten .nl-Domains abrufen können, deutlich reduziert werden. Ob zeitgleich auch der Umfang der im öffentlichen WHOIS einsehbaren Daten reduziert wird, lässt SIDN offen. Dafür hebt SIDN das Auskunftsrecht hervor, mit dem sich jeder Inhaber einer .nl-Domain erkundigen kann, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind. Dieses Recht gibt es zwar auch nach bisheriger Rechtslage, in den vergangenen zehn Jahren haben davon aber nur zwei Personen Gebrauch gemacht. Zudem besteht künftig das Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Schließlich wird SIDN einen „Data Protection Officer“ einführen und diese Position mit der Unternehmensjuristin Karin Vink besetzen. Wer hierzu Fragen hat: unter marketing@sidn.nl steht SIDN mit Antworten zur Verfügung.

Die Registrierung von .ai-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> https://www.united-domains.de/ai-domain/

Die Pressemitteilung von SIDN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1798

Quelle: domainnamewire.com, dnsbelgium.be, sidn.nl

BEIRUT CITY CENTRE – FÜR DEN PANELIST ZU KOMPLEX

Im UDRP-Streit um die Domain beirutcitycenter.com scheiterte eine Unternehmensgruppe, die im großen Stil Shoppingmalls baut und betreibt, an der Komplexität der Sache: Es galt, eine verwirrende Variante des Henne-Ei-Prinzips zu lösen, das auch den Panelisten vor einer ordentlichen Entscheidung kapitulieren ließ.

Die Unternehmensgruppe Majid Al Futtaim mit Sitz in Dubai sah ihre Rechte durch die Domain beirutcitycenter.com verletzt. Majid entwickelt, besitzt und verwaltet Shoppingmalls, Hotels sowie Gemeinschaften überall im Mittleren Osten und in der Region Nordafrika. Von der Eröffnung ihres ersten City-Centers im Jahr 1995 in Dubai ab, das mittlerweile 22 Millionen Besucher jährlich aufweist, eröffnete sie bis 2016 zwölf weitere City-Center in unterschiedlichen Städten. Im Jahr 2013 folgte das „Beirut City Centre“, das sie später in „City Centre Beirut“ umbenannte. Sie ist zudem Inhaberin verschiedener Marken „Beirut City Centre“ und „City Centre Beirut“, die bis in das Jahr 1998 zurückreichen. Sie selbst ist Inhaberin der Domain city centremallbeirut.com. Inhaberin der streitigen Domain beirutcitycentre.com ist Solidere mit Sitz in Beirut. Es handelt sich dabei um eine unter speziellem libanesischem Recht 1991 gegründete Entität, die das libanesische Parlament 1992 bestätigte und 1994 offiziell im Beiruter Handelsregister eingetragen wurde. Die in Streit befindliche Domain beirutcitycentre.com wurde im Januar 2000 registriert; zum Beginn des UDRP-Verfahrens löste die darunter erreichbare Webseite auf ein Pay-per-Click-Angebot auf. Die Beschwerdeführerin Majid Al Futtaim startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO.

Der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie urteilte als Einzelpanelist über die Streitigkeit. Er wies die Beschwerde zurück (WIPO-Case No. D2018-0004). Zunächst stellte Rothnie fest, dass die Domain beirutcitycentre.com mit zwei Marken der Beschwerdeführerin identisch sei. Dann nahm er die Beschwerde bei der Frage nach Rechten oder legitimen Interessen der Gegnerin an der Nutzung der Domain in den Fokus: Die Beschwerdeführerin Majid Al Futtaim hatte vorgetragen, ihre Marken seien älter als die Domain beirutcitycentre.com und die Domain löse auf eine Pay-per-Click Seite auf, was keine legitime Nutzung im Sinne der UDRP sei. Dies vorangestellt, legte Rothnie sein Augenmerk auf die Chronologie der Vorgänge und unter anderem auf die Nutzung des Begriffs „City Center“ im Zusammenhang mit „Beirut“ durch die Parteien. Die Gegnerin gab ihren offiziellen Namen, den sie seit 1994 nutzt, übersetzt mit „the Lebanese Company for the Development and the Reconstruction of Beirut City Center“ an. Aus Sicht der Beschwerdeführerin laute die korrekte Übersetzung „The Lebanese Company for the Development and Reconstruction of Beirut Central District s.a.l.“ Für Rothnie aber könnte die Übersetzung des französischen „Centre Ville“ ins Englische auch „Town Center“ lauten, womit die Bezeichnung „Beirut City Centre“ als Kurzform der übersetzten offiziellen Bezeichnung der Gegnerin tatsächlich nicht abwegig sei. Der von der Gegnerin genutzte Begriff „City Centre“ sei dabei rein beschreibend und könne sich auf Vielerlei beziehen, das nichts mit der Beschwerdeführerin zu tun hat. Die Beschwerdeführerin andererseits habe den Begriff „City Center“ für die Bezeichnung von ihren Shoppingmalls in Deira und Ajman bereits genutzt, bevor die Gegnerin die Domain registriert hatte. Auch ihre Marke „Beirut City Center“ habe sie eingetragen gehabt, ehe die Gegnerin die Domain registriert hatte. Bei der Marke „Beirut City Centre“ handele es sich jedoch um eine Wort-/Bild-Marke: Zu den stilisierten Worten gäbe es auch grafische Zusätze, ein Bild, um das sie arrangiert seien. Damit sei das Markenzeichen der Beschwerdeführerin sehr eng gefasst und erfordere eine große Ähnlichkeit mit der Marke als solcher, ehe eine Markenverletzung eintrete. Weiter eröffnete die Beschwerdeführerin ihre Shoppingmall in Beirut erst 2013, also viele Jahre, nachdem die Gegnerin ihre Domain registriert hatte. Zudem registrierte die Beschwerdeführerin ihre Marke erst Jahre nachdem die Gegnerin ihren Namen nutzte und mit der Umgestaltung der Beiruter City begonnen hatte. Unter diesen Umständen sah sich Rothnie nicht in der Lage, das Tatbestandsmerkmal eines fehlenden Rechts oder fehlender rechtlicher Interessen auf Seiten der Gegnerin festzustellen. Er sah sich auch nicht veranlasst, die Bösgläubigkeit seitens der Gegnerin zu prüfen. Letztlich erklärte Rothnie, die Angelegenheit sei zu komplex für die Möglichkeiten, die die UDRP eröffne. Soweit man über die Sache entscheiden könne, möge das unter den üblichen Markenrechtsprinzipien außerhalb der UDRP geschehen. Damit wies Rothnie die Beschwerde ab.

Hier haben wir also wieder eine UDRP-Entscheidung, bei der der Panelist einer Entscheidung in der Sache ausweicht. Die Sache ist sicher sehr komplex, aber UDRP-Panelisten sind eigentlich aufgefordert, die einschlägigen Markenrechtsregelungen für ihre Entscheidungen heranzuziehen. Warwick A. Rothnie, der schon außergewöhliche UDRP-Entscheidungen getroffen hat, trauen wir eigentlich zu, einen solchen Fall, auch wenn er komplexer als üblich ist, ordentlich zu Ende bringt. Davon aber abgesehen ist es verwunderlich, dass die Markeninhaberin, eine im großen Stil operierende Unternehmensgruppe, die Domain, die derzeit zum Preis von US$ 2.095,- bei HugeDomains angeboten wird, nicht schon längst erworben hat.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain beirutcitycenter.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1800

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

ZOURNAS – WO SIND DIE DOMAINER GEBLIEBEN?

Konstantinos Zournas warf in seinem Blog onlinedomains.com mal wieder eine essentielle Frage zum Domaining auf: Wo sind eigentlich die Domain-Investoren geblieben? Es spricht einiges dafür, dass sich mittlerweile zahlreiche Investoren aus der Domain-Welt zurückgezogen haben.

Seine Überlegungen beginnt Zournas mit einem Blick in die Traffic-Zahlen seines eigenen Blogs, die Ende des vergangenen Jahres deutlich zurückgingen. Mit diesem Rückgang ging der Anstieg der Preise für Kryptowährungen einher. Zudem stellt Zournas Zurückhaltung bei Registrierungen zur „NamesCon 2018“ fest. Das ist nun alles andere als eine valide Beweisführung. Von einer Kausalität lässt sich da ohne weiteres nicht sprechen, eher von Korrelation. Gleichwohl fährt Zournas fort und nimmt an, dass ein Großteil der Leute, die die Domain-Industrie verlassen haben, nur auf schnelles Geld aus waren: Sie verfügten nicht über die notwendige Leidenschaft für die Sache. Sie waren vermutlich keine Vollzeit-Domainer und verloren mehr Geld als sie einnahmen. Wer aber sein Leben mit Domain-Handel bestreiten will, muss Leidenschaft an den Tag legen und viel Zeit investieren; er braucht Hingabe und einen Mehrjahresplan. Wer schnell zu Geld kommen will, ist in der falschen Branche. Als ordentlicher Domainer komme man nicht umhin, alles selbst zu machen: alle Blogs lesen, die Foren und ICANN-Policies und man muss die UDRP kennen, um die eigenen Investitionen in Domains schützen zu können. Als ordentlicher Domainer muss man die Drop-Domain- und Domain-Auktionslisten selber lesen. Und vor allem muss man Trends erkennen, ehe sie allgemeine Aufmerksamkeit erfahren. Das alles ist mühsam, kostet Zeit und verlangt Leidenschaft. Das ist nicht jedermanns Sache.

Vermutlich gingen in der Tat zahlreiche Domainer dazu über, in Kryptowährungen zu investieren, wenn selbst Domain-Konferenzen sich damit beschäftigen, obwohl Kryptowährungen nichts mit der Domain-Industrie zu tun haben, ausser dass Krypto-Domains mit dem Aufstieg dieser Währungen bessere Preise erzielen. Aus Domainer-Sicht sind Krypto-Domains lediglich ein Trend, wie die Jahre zuvor nTLDs oder Zifferndomains, die mit der China-Blase einhergingen. Zur Zeit gilt der Handel mit Kryptowährungen als risikoreich, aber eben auch schnellster Weg, um zu viel Geld zu kommen. Als weiteres Problem der Domain-Branche, das vermutlich zum Ausstieg einiger Domain-Investoren geführt hat oder führt, ist die Überschwemmung des Marktes mit relativ günstigen Qualitätsdomains aus den Domain-Portfolien, die GoDaddy in den vergangenen Jahren aufgekauft hat und nun über Afternic auf den Markt wirft. Man kann gute Domain-Namen günstig kaufen, aber nicht mehr teuer verkaufen. Doch besteht auch die Möglichkeit, dass es etwas leiser um den Domain-Markt geworden ist, weil die wirklich hochpreisigen Domain-Verkäufe hinter verschlossenen Türen ablaufen und nie öffentlich werden. Von den Domainern und den Käufern hört man dann nichts. Die Zahlen, die der Domain-Markt in diesem Jahr bisher angezeigt hat, können sich aber durchaus sehen lassen: zwar gibt es bisher nur einen Deal im siebenstelligen Bereich, doch 19 Verkäufe bewegten sich im sechsstelligen Dollarbereich, was nach einem Viertel des Jahres 2018 bereits ein Drittel der sechsstelligen Verkäufe jeweils der beiden vergangenen Jahre darstellt.

Quelle: onlinedomains.com, dnjournal.com, eigene Recherche

HANDLE.COM – GUTES HANDLING FÜR EUR 77.500,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte etwas bessere Zahlen und mit handle.com zum Preis von EUR 77.500,- eine attraktive Domain zu einem guten Preis. Doch insgesamt blieb sie von den vergangenen Hochpreiswochen weit entfernt.

Die teuerste Domain der letzten Domain-Handelswoche war handle .com, die EUR 77.500,- erzielte und nun für US$ 180.000,- bereits wieder zum Kauf angeboten wird. Mit deutlichem Abstand kam die zweitplatzierte bey.com mit dem Preis von US$ 31.000,- (ca. EUR 24.031,-); bei der Frage ihres Wiederverkaufspreises ist der neue Inhaber weniger zimperlich: er verlangt nun für die Domain US$ 395.000,-. Neben diesen verblüffenden Preissteigerungen gab es mehrere Zifferndomains. Am höchsten von diesen listet 628888.com, die für US$ 22.301,- (ca. EUR 17.288,-) einen neuen Inhaber fand. Deutlich weniger erzielte 10028.com, dafür aber spiegelte der Kaufpreise von US$ 10.028,- (ca. EUR 7.774,-) die Domain wieder. Schließlich war da noch 44400.com, die mit US$ 7.777,- (ca. EUR 6.029,-) entlohnt wurde und auch wieder zum Verkauf steht.

Unter den Länderendungen besetzte die indische Endung .in die beiden ersten Positionen, mit webank.in zu einem Preis von US$ 17.500,- (ca. EUR 13.566,-) und gomo.in, die US$ 9.500,- (ca. EUR 7.364,-) erzielte. Weiter ging es mit der norwegischen Domain campings.no, die für EUR 5.000,- an einen italienischen Anbieter ging. Die deutsche Endung kam erst mit leblanc.de bei der Preismarke EUR 2.750,- ins Spiel; die Domain ging an einen Arzt. Ihr folgten drei weitere .de-Domains, von denen zumindest zwei ebenfalls an Endkunden gingen. Die britische Endung war mit drei Verkäufen vertreten, und die französische Endung .fr mit deren zwei.

Die neuen generischen Endungen glänzten, aber nur mit zwei Domains: fc.group erzielte sehr beachtliche US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-); dagegen wirkte blockchain.academy zum Preis von US$ 3.388,- (ca. EUR 2.626,-) recht günstig. Die traditionellen generischen Endungen trumpften zumindest mit der Zwei-Zeichen-Domain ml.net und ihrem Preis von US$ 24.500,- (ca. EUR 18.992,-) auf. Ihr folgte mit deutlichem Abstand die Zifferndomain 6969.net, deren Preis von US$ 6.210,- (ca. EUR 4.814,-) nicht ganz an den Zahlenwert heranreichte. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche zwar besser als die vorangegangene, aber doch mäßig im Vergleich zu dem, was in diesem Jahr schon an Handelswochen präsentiert wurde.

Länderendungen
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webank.in – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.566,-)
gomo.in – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.364,-)

campings.no – EUR 5.000,-
filme.to – EUR 4.772,-
natgo.ca – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.651,-)
front.fr – EUR 4.500,-
odd.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
logically.co.uk – GBP 2.950,- (ca. EUR 3.383,-)
coa.se – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.946,-)
leblanc.de – EUR 2.750,-
myrug.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.867,-)
jaas.de – EUR 2.500,-
vorsorge24.de – EUR 2.500,-
whitebites.de – EUR 2.500,-
kpm.fr – EUR 2.000,-
henrygrant.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
nouto.fi – EUR 1.500,-
cgs.co.uk – GBP 740,- (ca. EUR 848,-)

Neue Endungen
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fc.group – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
blockchain.academy – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.626,-)

Generische Endungen
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ml.net – US$ 24.500,- (ca. EUR 18.992,-)
6969.net – US$ 6.210,- (ca. EUR 4.814,-)
outlier.org – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.341,-)
poa.net – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.031,-)
4g.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.481,-)
ccwb.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.431,-)
rlg.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
keywords.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.239,-)
aml.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.016,-)
antiquecarmuseum.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
primesolutions.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
stopthebs.org – US$ 2.495,- (ca. EUR 1.934,-)
warl.org – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.822,-)
www2007.org – US$ 2.275,- (ca. EUR 1.764,-)
qtpf.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.628,-)
series.net – US$ 2.012,- (ca. EUR 1.560,-)

.com
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handle.com – EUR 77.500,-
bey.com – US$ 31.000,- (ca. EUR 24.031,-)
optimization.com – US$ 27.700,- (ca. EUR 21.473,-)
wholesomechild.com – US$ 24.888,- (ca. EUR 19.293,-)
628888.com – US$ 22.301,- (ca. EUR 17.288,-)
realestatemarket.com – US$ 20.200,- (ca. EUR 15.659,-)
huv.com – US$ 16.100,- (ca. EUR 12.481,-)
hawaiianislands.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
wehost.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 9.767,-)
boga.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.302,-)
fortuneteller.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.302,-)
embarazo.com – US$ 11.111,- (ca. EUR 8.613,-)
gymequipment.com – US$ 10.655,- (ca. EUR 8.260,-)
10028.com – US$ 10.028,- (ca. EUR 7.774,-)
painful.com – US$ 10.001,- (ca. EUR 7.753,-)
nordrum.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
topdisk.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
hadaf.com – US$ 9.700,- (ca. EUR 7.519,-)
44400.com – US$ 7.777,- (ca. EUR 6.029,-)
tabe.com – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.504,-)
paygrade.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.116,-)
trueque.com – US$ 6.401,- (ca. EUR 4.962,-)
chinax.com – US$ 5.299,- (ca. EUR 4.108,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

RIGA – „BALTIC DOMAIN DAYS“ IM APRIL 2018

Die „Baltic Domain Days“ ist die erste Domain-Industrie Veranstaltung, die sich auf die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen konzentriert. Wer Interesse an der baltischen Domain-Industrie hat, kommt an dieser vom 19. bis 20. April 2018 in Riga stattfindenden Veranstaltung nicht vorbei.

Zu den „Baltic Domain Days 2018“ lädt NIC.LV, die Domain-Verwaltung der litauischen Endung .lv, die zugleich ihr 25-jähriges Bestehen feiert. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit des Austausches innerhalb der Domain-Industrie im baltischen Raum und darüber hinaus. Die Veranstalterin lockt mit überzeugenden Keynotes von international bekannten Experten in Sachen Domains, Hosting, Internet Governance, Infrastruktur und Sicherheit. Die Veranstaltung beginnt am 19. April um 14:00 Uhr mit der Eröffnungsrede, nach der sich die Domain-Verwaltungen der drei baltischen Endungen .lv, .lt und .ee vorstellen. Nach einer Kaffeepause geht es dann aber auch gleich ums ganze: in einer Panel-Diskussion stellt sich die Frage, ob Registries und Registrare für Internet-Inhalte verantwortlich gemacht werden sollen. Daran schließt sich ein Panel an, welches der Frage der Internetkriminalität nachgeht. Abends gibt es Cocktails und einen kleinen Ausflug in die Kellergewölbe der Balckheads. Der zweite Tag widmet sich dann gleich zu Anfang der Datenschutzgrundverordnung; weiter wird in einem Panel über die Rechtsentwicklung hinsichtlich „take down“ und Domain-Blocking im Baltischen Raum gesprochen. Nach einem abschließenden Blick auf die Domain-Trends in Europa sowie den baltischen Staaten enden die „Baltic Domain Days“ gegen Mittag bei Kaffee und Diskussionen.

Die „Baltic Domain Days“ finden vom 19. bis zum 20. April 2018 im The House of Balckheads, Ratslaukums 7 in Riga (Lettland) statt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden keine Kosten erhoben, jedoch sollte man sich anmelden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.balticdomaindays.lv

Quelle: balticdomaindays.lv

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