Domain-Newsletter

Ausgabe #911 – 05. April 2018

Themen: Brexit – 317.000 .eu-Domains droht die Löschung | Statistik – Frühling, die nTLDs schlagen aus! | TLDs – Neues von .bible, .fi und .ooo | Adwords – OLG München feilt an der Rechtslage | UDRP – leere Drohungen gegen Domain-Investoren | sturm.de – .de-Domain bringt EUR 30.940,- ein | Konferenz – Domaining Europe wird NamesCon Europe

BREXIT – 317.000 .EU-DOMAINS DROHT DIE LÖSCHUNG

Personen und Unternehmen mit Sitz in Großbritannien könnten im Zuge des Brexit ihre .eu-Domains verlieren. Das hat die EU-Kommission in einer Mitteilung verdeutlicht und über 300.000 .eu-Inhaber auf der Insel in Schrecken versetzt.

Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird auch in der Welt der Domains seine Spuren hinterlassen. Am 28. März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission eine dreiseitige „Notice to stakeholders“, in der die Folgen des Brexit für .eu näher beleuchtet werden. Demnach werde Großbritannien voraussichtlich am 30. März 2019 um 0:00 Uhr zum Drittstaat, in dem weder das primäre noch das sekundäre Recht der EU gilt. Unter dem Vorbehalt einer noch zu treffenden Übergangsregelung würden zu diesem Zeitpunkt dann auch die Regeln für .eu für Großbritannien nicht mehr gelten. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Großbritannien, aber nicht innerhalb der EU, sowie natürliche Personen mit Sitz in Großbritannien nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren. Halten sie am 30. März 2019 schon eine .eu-Domain registriert, darf diese nicht verlängert werden.

Aber es kommt noch dicker: die EU-Kommission hält EURid für berechtigt, .eu-Domains, die zum Datum des Rückzugs die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu widerrufen. Dafür bedürfe es weder eines Schiedsverfahrens noch eines besonderen Grundes; EURid könne nach freiem Ermessen und aus eigener Initiative entscheiden. Das gilt im Übrigen auch für Schiedsverfahren gegen .eu-Domains; Rechte aus einem Drittstaat bleiben unbeachtet. Unerwähnt bleibt hingegen die Möglichkeit für Personen und Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat einen Proxy-Dienst in Anspruch zu nehmen. Er sorgt über einen Treuhänder dafür, dass die Registrierungsvoraussetzungen für .eu formal gewahrt sind, auch wenn der „wahre Berechtigte“ an der Domain seinen Sitz außerhalb der EU hat.

EURid zeigte sich von der Mitteilung der EU-Kommission und der Entwicklung überrascht. Man habe einen Link zur Mitteilung der EU-Kommission erhalten; offenbar war EURid also in die Maßnahme vorab nicht eingebunden. Allerdings betont auch EURid, dass Details einer Übergangsvereinbarung zwischen der EU und Großbritannien vorbehalten sind, die aktuell noch verhandelt wird. Im Juni 2016 hatte EURid noch mitgeteilt, dass man im Zusammenhang mit dem Brexit keinerlei Maßnahmen gegen Inhaber von .eu-Domains plant. Allerdings deutete EURid schon damals an, dass sich dies ändern könne; wenn der Zeitplan und die Details des Brexit bekannt seien, erwarte man eine Weisung der EU-Kommission; diese erwartete Weisung hat es nun offenbar gegeben. Offizielle Statistiken von EURid weisen aktuell rund 317.000 Inhaber von .eu-Domains mit Sitz in Großbritannien aus; sie alle könnten ihre .eu-Adresse im Zuge des Brexit verlieren.

Die „Notice to stakeholders“ der EU-Kommission finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1794

Die Stellungnahme von EURid finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1795

Quelle: theregister.co.uk, eurid.eu

STATISTIK – FRÜHLING, DIE NTLDS SCHLAGEN AUS!

Es wird Frühling, die nTLDs schlagen aus: Nettogewinne von mehreren hunderttausend Domains lassen Registries mit einer neuen generischen Domain-Endung nach Wochen erheblicher Verluste wieder hoffen. Aber auch in der Tschechischen Republik spriessen die Domains.

Die einzige schlechte Nachricht zuerst: .net hat in den vergangenen vier Wochen über 35.000 Domains verloren. Das wars dann aber auch, alle anderen wichtigen Endungen vermelden positive Zahlen. Herausragend war wieder einmal .com, die im März um weit über 800.000 Domains zulegen konnte und die Marke von 135 Millionen Domains ins Visier nimmt. Nur geringfügig besser notierte .de; für Deutschlands Länderkürzel ging es aber ebenfalls um 5.500 Domains voran. In entspannte Gesichter kann man bei Neustar blicken: dank eines Zuwachses um gut 13.500 Domain-Namen ist .biz wieder über die Marke von zwei Millionen registrierten Adressen geklettert. Der Abstand zur zeitgleich eingeführten Endung .info bleibt aber gewaltig: die Informations-Endung notiert um gut 40.000 Domains besser und beschließt den Monat März 2018 mit gut 6,6 Millionen Domains.

Richtig erfreulich war der März für die nTLDs. Insgesamt stieg die Gesamtzahl unter einer der 1.229 delegierten Endungen von 22.707.860 auf 23.425.926, ein sattes Plus von 718.066 Domains. Den Löwenanteil konnte dabei .loan hinter sich versammeln, die allein um etwas über 350.000 Domain-Namen zulegen konnte. Damit löst .loan zugleich .xyz als bisher zahlenmäßig erfolgreichste neue Domain-Endung ab. Dass der Anteil geparkter Domains unter .loan mit etwa einem Viertel für eine nTLD ungewöhnlich niedrig ist, ließe eigentlich hoffen; zum Vergleich: bei .xyz sind es weit über 50 Prozent. Da parallel aber über 440.000 Domains zur Löschung anstehen, bleibt noch abzuwarten, wie langfristig der Höhenflug von .loan ist.

Ihren jährlichen Abschlussbericht hat die tschechische Domain-Verwalterin CZ.NIC veröffentlicht. Demnach waren zum Jahresende des letzten Jahres insgesamt 1.305.762 .cz-Domain-Namen registriert, ein leichtes Plus von 24.846 Domains oder umgerechnet knapp zwei Prozent gegenüber 2016. Der Report enthüllt zudem einen ungewöhnlichen Fakt: unter den .cz-Domain-Inhabern dominieren die Männer mit einem Anteil von 83,1 Prozent, Frauen sind lediglich zu 16,9 Prozent repräsentiert. Immerhin hat sich der Frauenanteil in 2017 gegenüber 2016 um 4,2 Prozent erhöht. Nicht minder interessant: während 518.854 .cz-Domain-Inhaber mindestens eine .cz-Domain halten, hält eine Person ganze 9.359 .cz-Domains; um wen es sich dabei handelt, verrät CZ. NIC leider nicht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.315.452 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.500)
.at – 1.290.828 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.863)
.com – 133.882.179 – (Vergleich zum Vormonat: + 822.646)
.net – 14.399.122 – (Vergleich zum Vormonat: – 35.813)
.org – 10.415.645 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.288)
.info – 6.609.171 – (Vergleich zum Vormonat: + 40.054)
.biz – 2.013.031 – (Vergleich zum Vormonat: + 13.559)
.eu – 3.741.716 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.946)

.loan – 2.458.208 – (Vergleich zum Vormonat: + 351.117)
.xyz – 2.324.311 – (Vergleich zum Vormonat: + 105.352)
.top – 2.217.058 – (Vergleich zum Vormonat: + 78.297)

(Stand 1. April 2018)

Den „Domain Report 2017“ von CZ.NIC finden Sie unter:
> https://stats.nic.cz/reports/2017/

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Statistiken finden Sie unter:
> http://www.ntldstats.com

Quelle: nic.cz, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BIBLE, .FI UND .OOO

Triple-O statt Triple-X: die CentralNic Group PLC hat sich den Vermarktungsvertrag für die Endung .ooo gesichert. Derweil hat man in Finnland mit den Umtrieben einer inoffiziellen Subdomain zu tun, während es Streit um .bible gibt – hier die Kurznews.

Die American Bible Society (ABS), Verwalterin der Bibel-Domain .bible, ist wegen ihrer strikten Vergabepolitik in die Kritik geraten. Nachdem es zunächst hieß, die Registrierung stehe allen „qualifizierten Parteien“ offen, haben die Society of Biblical Literature, die Anti-Defamation League und das American Jewish Committee festgestellt, dass ABS eine Veröffentlichung von Inhalten unterbunden haben soll, die man als „antithetical to New Testament principles“ verstanden hat. Die ABS hat inzwischen reagiert und angekündigt, „a fuller participation for all groups that hold the Bible as their sole sacred text“ verwirklichen zu wollen. Zugleich wurde eine aktualisierte Fassung der Vergaberegelungen veröffentlicht. Voraussetzung sei aber weiterhin, dass man die heiligen Schriften in konstruktiver Weise behandle. Für John Kutsko von der Society of Biblical Literature reichen diese Änderungen nicht, da eine kritische Auseinandersetzung mit religiösen Ansichten oder Traditionen ausgeschlossen bleibt. Den Registrierungszahlen haben die Änderungen jedenfalls nicht geholfen: seit Jahresbeginn bewegt sich die Zahl der .bible-Domains zwischen 1.150 und 1.200.

Finnlands Domain-Verwalterin Ficora (Finnish Communications Regulatory Authority) kämpft mit den Geistern, die man rief. Mit Öffnung der Vergabe im Jahre 2016 für Personen und Unternehmen mit Sitz außerhalb Finnlands hat auch das chinesische Unternehmen Guangzhou Jincaiyu Technology Co. Ltd. die Vorteile von .fi und vor allem die Domain com.fi für sich entdeckt. Seither vergibt das Unternehmen in eigener Verantwortung Third Level Domains unterhalb von .com.fi. Bei .com.fi handelt es sich also um keine offizielle Domain-Endung, sondern eine privat vergebene Subdomain. Der Eindruck, der beim Aufruf von com.fi vermittelt wird, ist jedoch ein anderer; man wird auf nic.com.fi weitergeleitet und kann dort – wie im Stile einer echten Registry – Domain-Namen registrieren. Außerdem leiten Domains wie jpmorgan.com.fi auf jpmorgan.com weiter, was den Eindruck verstärkt, es handele sich um ein offizielles Angebot. Gesetzlich verboten ist ein solches Angebot nicht zwingend; das in London ansässige Unternehmen CentralNic Group PLC ist seit vielen Jahren im Verkauf von Third Level Domains unter .com.de, .de.com und .eu.com tätig. Markeninhaber sollten gleichwohl darauf achten, dass ihre Rechte nicht verletzt werden; klassische Streitschlichtungsverfahren kommen für inoffizielle Subdomains jedenfalls nicht zur Anwendung.

Die Londoner CentralNic Group PLC erweitert ihr Domain-Portfolio: wie das börsennotierte Unternehmen mitteilte, hat man sich den Vermarktungsvertrag für die neue Top Level Domain .ooo von der indischen Infibeam Incorporation Limited gesichert. Die Endung .ooo versteht sich als suchmaschinenfreundliche und tippfreundliche Alternative zu .com, kann also von jedermann weltweit zu jedem legalen Zweck registriert werden. CentralNic versteht .ooo als „digital transformation tool“ für Unternehmen, die neue Märkte erschließen wollen. Das scheinen die Unternehmen bisher nicht so zu sehen: seit dem Start der Live-Phase am 23. Oktober 2014 waren zu Höchstzeiten über 22.000 Domains registriert, inzwischen sind es jedoch deutlich unter 7.000. Zudem liegt der Anteil der lediglich geparkten .ooo-Domains bei 66 Prozent. Dieser Lethargie scheint auch Infibeam Incorporation Limited nicht ausweichen zu können; die letzte Pressemitteilung der Registry stammt vom September 2014.

Die aktualisierten Vergaberegelungen für .bible finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1793

Quelle: religionnews.com, proactiveinvestors.co.uk, lexsynergy.com

ADWORDS – OLG MÜNCHEN FEILT AN DER RECHTSLAGE

Der Streit vor deutschen Gerichten zum Umgang mit markenrechteverletzenden Adwords-Anzeigen sollte eigentlich ausdiskutiert sein. Jedoch durfte das OLG München vor kurzem nochmals an der Frage feilen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Schalten einer Adwords-Anzeige, in der eine Marke genannt wird, rechtswidrig ist, soweit auf der beworbenen Seite nicht nur lediglich Artikel der Marke angeboten werden.

Die Klägerin ist Lizenznehmerin der Marke „ORTLIEB“ und stellt unter der Marke Taschen aus wasserdichtem Material und andere Transporbehälter her. Die Beklagten, die keine Produkte von Ortlieb anbieten, nutzten die Marke „Ortlieb“ in Adwords-Anzeigen und Links zu ihrem Angebot. Auf ihrem Angebot vertreiben sie Taschen von Vaude. Deswegen mahnte die Klägerin sie ab. Es folgte ein einstweiliges Verfügungsverfahren und schließlich ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I. Die Klägerin beantragte gegen die Beklagten, vereinfacht dargestellt, die Unterlassung, im Internet das Zeichens „ORTLIEB“ als einzigen Markennamen zu nutzen, wenn der in der Anzeige enthaltene Link zu einer Liste mit Angeboten führt, die nicht alle unter der Marke „ORTLIEB“ in Verkehr gebracht wurden. Die Beklagten hielten unter anderem entgegen, es liege keine Markenrechtsverletzung vor, da bei einer Suchkombination aus „ORTLIEB“ und einer Gattungsbezeichnung die Suchenden eine Trefferliste erwarteten, die nur mit der eingegebenen Gattungsbezeichnung in Zusammenhang stehe, und nicht zwingend mit Produkten von Ortlieb. Eine Markenverletzung liege auch deshalb nicht vor, da bei der Trefferliste auch Anbieter von Ortlieb-Produkten gelistet seien. Das Landgericht München I gab der Klage statt (Urteil vom 12.01.2017, Az. 17 HK O 22589/15), da unter anderem die Beklagten die Marke „ORTLIEB“ markenmäßig benutzten, die Suche nach einer Marke unter Verwendung eines generischen Begriffs gerade auf die Suche nach der Marke fokussiert sei und die Betroffenen aufgrund der Gestaltung der Anzeige mit einem „+“-Zeichen statt einer „entweder/oder“-Verknüpfung nicht davon ausgingen, zu Produkten anderer Hersteller geführt zu werden. Die Beklagten gingen in Berufung zum OLG München.

Das Oberlandesgericht München wies die Berufungen der Beklagten ganz überwiegend zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgericht München I (Urteil vom 11.01.2018, Az.: 29 U 486/17). Das OLG München bestätigte die Berufungen hinsichtlich der Verurteilung zum Ersatz außergerichtlicher Kosten im Vorfeld des Verfahrens: hier konnte die Klägerin die Kosten ihrer Abmahnung nicht durchsetzen, da außergerichtlich andere Ansprüche geltend gemacht worden waren. In der Sache jedoch bestätigte das OLG München die Ausführungen des Landgerichts: Der Klägerin stünden die geltend gemachten Unterlassungsansprüche aufgrund der Verletzung der Marke „ORTLIEB“ zu (§ 14 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, 5 MarkenG). Im vorliegenden Falle gehe es darum, dass die Verwendung des Zeichens „ORTLIEB“ in der Anzeige mit der Verlinkung auf eine, auch Produkte Dritter enthaltende Angebotsliste eine Markenverletzung darstellt und nicht darum, ob die Buchung des Zeichens „ORTLIEB“ bei Google als Adword für das Erscheinen der Anzeige eine Markenverletzung darstelle. Angesichts der Gestaltung der Anzeigen der Beklagten hätten Suchmaschinennutzer keinerlei Veranlassung anzunehmen, ihnen würde bei Anklicken der Anzeige eine Angebotsübersicht präsentiert, in der ohne gesonderte Kenntlichmachung neben Ortlieb-Produkten gleichrangig auch Angebote anderer Hersteller enthalten sind. Die in den Anzeigen verwendeten und nur teilweise dargestellten URLs enthielten Angaben wie „keywords+ortlieb+fahrradtasche“. Diese Darstellung verstärke die Erwartung, unter der URL lediglich Produkte von Ortlieb zu finden. Dies sei vergleichbar mit einem Kunden, der ein Kaufhaus betrete, nach konkreten Gattungsprodukten einer Marke frage und dann aber von einem Verkäufer ohne entsprechenden Hinweis lediglich Produkte anderer Hersteller präsentiert bekäme. Die herkunftshinweisende Funktion der Marke sei hier dadurch beeinträchtigt, dass der Kunde aufgrund der Gestaltung der Anzeigen davon ausgehe, nur Ortlieb-Produkte präsentiert zu bekommen. Tatsächlich würden ihm jedoch in der „Trefferliste“ zu der Anzeige Angebote anderer Hersteller präsentiert. Der Kunde müsse das Angebot also erst genauer in Augenschein nehmen, um erkennen zu können, dass es sich nicht um Produkte von Ortlieb, sondern um solche von Wettbewerbern handele. Damit werde die herkunftshinweisende Funktion der Marke „ORTLIEB“ durch eine Präsentation von Angeboten Dritter als „Treffer“ zu den erwarteten Angeboten von Ortlieb-Produkten beeinträchtigt. Damit bestätigte das OLG München die Entscheidung des Landgerichts und ließ zugleich die Revision gegen die Entscheidung nicht zu, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe.

Sie finden die Entscheidung des OLG München unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1796

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: gesetze-bayern.de, dr-bahr.com, eigene Recherche

UDRP – LEERE DROHUNGEN GEGEN DOMAIN-INVESTOREN

Domain-Handel ist keine leichte Sache. Immer wieder gerät man in Konflikt mit Rechteinhabern oder solchen, die es werden wollen und Interesse an einer guten Domain zeigen.

Ein solches Interesse zeigte die Vulf Records LLC an der Domain vulf.com. Die Unternehmung ist Inhaberin der am 30. Januar 2018 registrierten Marke VULF, die sie unter anderem in Zusammenhang mit Musikaufnahmen nutzt. Sie startete gegen die Inhaberin von vulf.com ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF). Sie erklärte, sie sei Inhaberin der Marke VULF, und ihre Markenrechte würden durch die Domain verletzt, zumal die Domain nicht aktiv sei. Die Inhaberin der Domain vulf.com hielt entgegen, sie handele mit Domains und sei Inhaberin von über 4.000 Vier-Zeichen-Domains wie vulf.com. Die Domain vulf.com habe sie 2005 registriert, also mehr als zwölf Jahre bevor die Marke der Beschwerdeführerin eingetragen wurde. Es handele sich hier um einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking.

Das mit drei Fachleuten besetzte Entscheidungsgremium (Panel) des NAF hatte unter diesen Umständen leichtes Spiel: Dass eine Marke vorhanden und die Domain mit dieser identisch ist, lag auf der Hand. Doch hatte die Beschwerdeführerin nichts weiter gegen die Gegnerin vorgetragen. Als nachgewiesene Domain-Händlerin betreibe sie ein legales Geschäft mit vulf.com. Und weil die Domain zwölf Jahre vor der Marke der Beschwerdeführerin registriert wurde, liege auch keine Bösgläubigkeit vor. Aufgrund all dieser Umstände, hätte der Beschwerdeführerin, auch wenn sie sich selbst vertrat, klar sein müssen, dass sie kein erfolgreiches UDRP-Verfahren würde führen können. Da sie gleichwohl ein solches Verfahren führte, liege ein Missbrauch der UDRP und so Reverse Domain Name Hijacking vor. Damit wies das Panel die Beschwerde ab (NAF Claim Number: FA1802001771089).

Dieser Fall ist einer der einfachen Auswüchse, die Domain-Händlern begegnen. Doch fortgeschrittene potentielle Domain-Käufer lassen sich in solchen Fällen nicht mehr auf aussichtslose UDRP-Verfahren ein, sondern versuchen es mit indirekten Drohungen, wie Konstantinos Zournas in seinem Blog onlinedomain.com berichtet. Er erhielt ein Kaufangebot über US$ 2.000,- zu einer Domain, dem er mit dem Angebot von US$ 150.000,- begegnete. Dem Interessierten war das zu viel; er erklärte, er sei seit kurzem Inhaber der gleichlautenden Marke, weshalb die Domain somit nicht mehr verkäuflich sei, da zwar jetzt keine Markenrechtsverletzung vorliege, aber der nächste Käufer die Domain nicht mehr gutgläubig erwerben könne, weil die Marke bestehe. Deshalb solle Zournas doch jetzt an ihn zu seinen Bedingungen verkaufen.

Zournas erinnerte sich, dass er mit diesem potentiellen Käufer schon früher genauso wenig erquicklich korrespondiert hatte. Er sieht dem mit Gelassenheit entgegen und erklärt: „He is not getting what he WANTS anytime soon“. In den Kommentaren zu dem Bericht gibt es informativen Erfahrungsaustausch. Einige kennen diese Spielchen und zeigen sich erfreut darüber, weil so das Interesse an der Domain deutlich werde und die Zuversicht hinsichtlich ihres Wertes steige. Ein Kommentator berichtet, er habe sogar zwei Domains zu seinen Preisen an Markeninhaber verkauft, nachdem diese „cease and desist letters“ geschickt hatten. Ein anderer berichtet allerdings von Einbußen, da „sein“ Affiliatemerchant, der die eMail-Korrespondenz im „CC“ stand, ihn bei einem ähnlich gelagerten Austausch aus deren Programm warf.

Die NAF-Entscheidung zum Streit um vulf.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1771089.htm

Den Artikel von Konstantinous Zurnas finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1797

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

STURM.DE – .DE-DOMAIN BRINGT EUR 30.940,- EIN

Die vergangene Domain-Handelswoche stand deutlich ruhiger da als noch die Dauerhochpreiswochen zuvor. Die Endung .com setzte sich mit margo.com zum Preis von EUR 49.000,- an die Spitze. Auf diesem Niveau konnte auch sturm.de mit EUR 30.940,- erfreulich gut mitreden.

Gleichwohl: vorneweg lief .com mit margo.com zum Preis von EUR 49.000,-, die bei diesem Preis lediglich auf Platz 28 der Jahresbestenliste landet. Sie ging an die in Gründung befindliche Geschäftsbank MargoBank. Ihr folgte die Domain unimoney.com zu US$ 45.011,- (ca. EUR 36.594,-). Weiter ging es mit dotdata.com zum Preis von US$ 29.888,- (ca. EUR 24.299,-), die eine 403er-Meldung ausgibt. Die Domain tinyhouse.com, die US$ 10.000,- (ca. EUR 8.130,-) erzielte, startet im Mai 2018 mit Kleinsthäusern. Weitere .com-Domains auf der Liste bieten derzeit nichts.

Unter den Länderendungen stand .de in vorderster Reihe und lieferte mit sturm.de zum Preis von EUR 30.940,- die drittteuerste Domain der Woche und die zweitteuerste .de-Domain des Jahres. Unter ihr werden Kosmetika „Made in Germany“ angeboten. Es folgte die Drei-Zeichen-Domain ume.de zu EUR 18.350,-, die bisher leider keine Inhalte ausschüttet. Zweitstärkste Kraft unter den Länderendungen war die kolumbianische .co mit fort.co zum Preis von US$ 18.000,- (ca. EUR 14.634,-) und vier weiteren .co-Domains. Im Übrigen gab es die übliche bunte Mischung mit unter anderem wieder zwei .io-Domains und einigen chinesischen .cn-Domains.

Die neuen Endungen waren lediglich durch empower.xyz zum Preis von US$ 4.900,- (ca. EUR 3.984,-) vertreten, die bisher nicht auf eine Website auflöst. Die klassischen generischen Endungen waren nicht stark besetzt, konnten jedoch mit kreditkarte.info zum Preis von EUR 11.400,- auftrumpfen, die passender Weise Informationen zu Kreditkarten verbreitet. Die Domain konzept.net erzielte EUR 4.500,- und leitet weiter auf ein eMail-Angebot. Die weiteren Domains bieten keine Inhalte an. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit deutlich schwächer als gewohnt, aber durch die Gewohnheit sind wir in diesem Handelsjahr 2018 verwöhnt.

Länderendungen
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sturm.de – EUR 30.940,-
ume.de – EUR 18.350,-
brustchirurgie.de – EUR 2.999,-
spaeti.de – EUR 2.500,-
aevo-online.de – EUR 2.000,-

fort.co – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.634,-)
mpc.co – GBP 7.999,- (ca. EUR 9.093,-)
wager.co – GBP 3.450,- (ca. EUR 3.922,-)
fyn.co – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.008,-)
redsquare.co – US$ 2.370,- (ca. EUR 1.927,-)

pens.nl – EUR 8.550,-
betr.io – GBP 5.100,- (ca. EUR 5.798,-)
setu.io – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.846,-)
memory.es – EUR 2.600,-
moc.vc – EUR 2.600,-
domaining.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.439,-)
share.md – EUR 2.000,-
cart.jp – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
diankangmu.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
usbfan.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
voip.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
zhuidie.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
zumepizza.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)

Neue Endungen
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empower.xyz – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.984,-)

Generische Endungen
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kreditkarte.info – EUR 11.400,-
konzept.net – EUR 4.500,-
theuniverse.org – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.842,-)
teutonia.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.033,-)
pix.org – US$ 2.309,- (ca. EUR 1.877,-)

.com
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margo.com – EUR 49.000,-
unimoney.com – US$ 45.011,- (ca. EUR 36.594,-)
dotdata.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 24.299,-)
monkeycasino.com – GBP 11.000,- (ca. EUR 12.505,-)
personare.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.756,-)
openchain.com – US$ 10.001,- (ca. EUR 8.131,-)
tinyhouse.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.130,-)
wayoflife.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.130,-)
slouch.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.129,-)
pahf.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.154,-)
gridgirls.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.911,-)
pairwise.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.911,-)
accss.com – EUR 5.800,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KONFERENZ – DOMAINING EUROPE WIRD NAMESCON EUROPE

Die europäische Domain-Konferenz „Domaining Europe“ findet vom 07. bis 09. Juni 2018 zum 10. Male statt. Nach einem Zwischenstopp im vergangenen Jahr in Berlin, lädt die Konferenz wieder nach Valencia (Spanien) – doch von jetzt an unter dem neuen Label „NamesCon Europe“.

Schon vor einem Monat gab NamesCon die Übernahme der Domaining Europe bekannt. Dietmar Stefitz, der in zehnjähriger harter Arbeit Domaining Europe aufgebaut hat, wird auch die kommende Konferenz im Juni 2018 in Valencia (Spanien) leiten. Wie das Branchenblog dnjournal.com berichtet, gehen ihm die NamesCon-Produzenten Terri Potratz und Tania Kabantsov dabei zur Hand, und Stefitz plant, der NamesCon Europe als „Brand Ambassador“ erhalten zu bleiben. Ob sich am Konzept und Inhalt der Domaining Europe bzw. NamesCon Europe etwas ändert, bleibt unklar. Hinsichtlich der Agenda hat sich für die aktuelle Konferenz in den vergangenen Wochen auf domainingeurope.com nichts verändert, das heisst, sie wurde auch nicht vervollständigt. Unter www.namescon.com/europe, der offiziellen neuen Seite, finden sich keine aktuelleren Daten. Klar ist: als Moderatoren konnten Braden Pollock (Legal Brand Marketing) sowie Jothan Frakes (Merge!) gewonnen werden. Am ersten Tag der NamesCon Europe, also am Donnerstag, den 07. Juni 2018, eröffnet Domain-Investor Michael Mann um 10:00 Uhr die Veranstaltung mit einem Vortrag unter dem Titel „Get a .com“, gefolgt von Rolf Larsen, der über .global referiert. Ab 11:00 Uhr hält sodann VeriSign eine Keynote, und nach einer Kaffeepause geht Paul Keating von law.es auf Rechtsfragen ein. Für den Nachmittag sind zwei Panels geplant, und am Abend gibt es eine Busfahrt zum Strand. Die Agenda für den zweiten Konferenztag besteht bisher aus einem groben Raster, der dritte Konferenztag wird für eine Bustour durch Valencia und einem Paella-Essen genutzt. Als Referentinnen sind unter anderen die Domainerin Ilze Kaulins-Plaskacz, Erika Mann (ICANN), Katrin Ohlmer (DOTZON), Dirk Krischenowski (dotBerlin), Richard Wein (Nic.at), Wolfgang Kleinwächter, Thomas Rickert (eco e.V.) und Jörg Schweiger (DENIC) gelistet.

Die ehemals 10. „Domain Europe“-Konferenz und jetzt „NamesCon Europe 2018“ findet vom 07. bis 09. Juni 2018 im Hotel Sorolla Palace, Avinguda de les Corts Valencianes, 58, 46015 València (Spanien) statt. Die Tickets kosten zwischen EUR 423,50 und EUR 786,50.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namescon.com/europe

Quelle: domainingeurope.com, dnjournal.com, namescon.com

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