Domain-Newsletter

Ausgabe #903 – 08. Februar 2018

Themen: DSGVO – EU kommt ICANN beim WHOIS entgegen | Statistik – Niedergang der nTLDs hält an | TLDs – Neues von .eth, .eu und .nl | .brands – Neustar blickt auf 2017 zurück | LG Köln – alte Domain schlägt neue Marke | great.com – Großartiges für US$ 900.000,- | München – Domain pulse startet im zwei Wochen!

DSGVO – EU KOMMT ICANN BEIM WHOIS ENTGEGEN

Die EU-Kommission hat der Internetverwaltung ICANN Entgegenkommen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) signalisiert: bei den geplanten Änderungen am WHOIS-System sei eine „pragmatische und praktikable“ Lösung gefragt.

Knapp drei Monate vergehen noch, bis am 25. Mai 2018 die DSGVO Anwendung findet und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der EU vereinheitlicht. Da bei der Domain-Registrierung WHOIS-Daten anfallen, die an ICANN übermittelt werden, muss sich auch die in Kalifornien ansässige Organisation an die DSGVO halten. Doch die praktischen Auswirkungen sind unklar, weshalb ICANN bereits vor Monaten aktiv den Dialog mit der EU-Kommission gesucht hat. An diese Gespräche knüpft ein Schreiben vom 29. Januar 2018 an, mit dem sich Dimitris Avramopoulos (EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft), Věra Jourová (EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung) und Sir Julian King (EU-Kommissar für die Sicherheitsunion) an den ICANN-CEO Gorna Marby wenden. Der Kommission sei bewusst, dass das WHOIS-System von zahlreichen Interessensgruppen zu den verschiedensten Zwecken genutzt werde; wörtlich erwähnt werden: „identification of contact points for network operators and administrators, help in countering intellectual property infringements, finding the source of cyber-attacks or assistance to law enforcement investigations“. Diese Zwecke stellt die EU-Kommission nicht in Fragen, ganz im Gegenteil: „We would like to underline the importance of these objectives and the corresponding need to preserve WHOIS functionality and access to its information.“

Zugleich sei es aber auch wichtig, die DSGVO zu befolgen. Dazu betonen die drei EU-Kommissare die für das WHOIS-System relevanten Prinzipien, wie die Zweckbindung, die Datenminimierung und die Speicherbegrenzung. Die DSGVO begründe insoweit keine neue Pflichten, sondern vereinheitliche sie und stelle neue Rahmenbedingungen auf. Hierin liege auch der Gestaltungsspielraum im Bezug auf das WHOIS-System: „Rather than offering „binary“ solutions whereby data processing operations such as access to the WHOIS system are either allowed or prohibited, data controllers and processors can work within this framework to develop pragmatic solutions, for instance by trying to differentiate between those categories of data that can be made public from those which cannot.“ Wie diese pragmatischen Lösungen konkret aussehen könnten, legt das Schreiben allerdings nicht dar. Stattdessen solle dies im Dialog mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe erarbeitet werden. Angedeutet wird lediglich, dass ICANN einen differenzierten Zugang zu den WHOIS-Daten schafft, der ihn für Otto Normalverbraucher beschränkt, nicht aber für die Strafverfolgungsbehörden. Auch eine zeitliche Beschränkung bei den Aufrufen der WHOIS-Daten steht im Raum.

Parallel zu den Gesprächen mit der EU-Kommission und ICANN ist auch die US-Regierung in die Offensive gegangen. David Redl, Nachfolger von Lawrence E. Strickling an der Spitze der National Telecommunications and Information Administration (NTIA), hob in einer Rede bei der „State of the Net“-Konferenz hervor, dass die Bewahrung des WHOIS-Systems höchste Priorität geniesse. Einschneidenden Änderungen erteilte er eine Absage: „And for anyone here in the U.S. who may be persuaded by arguments calling for drastic change, please know that the U.S. government expects this information to continue to be made easily available through the WHOIS service.“ Spätestens damit dürfte das WHOIS-System endgültig zum Politikum geworden sein – bis zum 25. Mai 2018 dürften die Drähte zwischen Los Angeles, Washington und Brüssel glühen.

Das Schreiben der EU-Kommission finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1760

Die Rede von David Redl finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1761

Quelle: icann.org, ntia.doc.gov

STATISTIK – NIEDERGANG DER NTLDS HÄLT AN

Das Jahr 2018 beginnt, wie das alte Jahr geendet hat: .com und .de legen zu, während .net, .org und .biz verlieren. Und über die nTLDs sollte man langsam den Mantel des Schweigens decken. Nur die Länderendungen blitzen mit Highlights auf.

Einen nahezu perfekten Jahresauftakt hat .com erwischt. Allein im Januar legte der Branchenprimus um fast 700.000 Domains zu und notiert inzwischen bei über 132 Millionen Domain-Namen. Gemessen am Gesamtwachstum in 2017 von knapp 5 Millionen Adressen hat .com damit allein innerhalb der ersten vier Wochen um rund 14 Prozent zugelegt. Dafür trat das deutsche Länderkürzel .de praktisch auf der Stelle; um gerade einmal 239 Domains ging es voran. Doch angesichts der Entwicklung der übrigen „legacy TLDs“ .net, .org und .biz ist selbst geringes Wachstum besser als die zum Teil heftigen Verluste von über 50.000 Domains. Allein .info erfreut uns weiter: gegen den Trend gewann die Informationsendung über 10.000 Domains netto hinzu.

Bei den neuen TLDs hält der Abwärtstrend an. Am 1. Februar diesen Jahres waren insgesamt 23.128.607 Domains mit neuer Endung registriert. Binnen eines Monats verloren die nTLDs demnach an die 630.000 Domains. Daran sind auch .xyz, .loan und .top ganz wesentlich beteiligt. Die drei führenden neuen Endungen verlieren im Januar jeweils deutlich mehr als 100.000 Domains, .xyz sogar über 300.000. Steil bergauf geht es zumindest mit .shop, einem der Lieblinge im Bewerbungsverfahren. Seit Ende Dezember 2017 ist die Registrierungszahl deutlich nach oben geschnellt, und zwar von unter 400.000 auf inzwischen gut 527.000 Domains. Da unter .shop der Parking-Anteil derzeit bei rund 75 Prozent liegt, dürften aber viele der registrierten .shop-Domains noch nicht aktiv genutzt werden, so dass sie von der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden können.

Unser Ausflug zu den ccTLDs führt zu Beginn in die Islamische Republik Iran, die mit ca. 80 Millionen Einwohnern zu den 20 bevölkerungsreichsten Staaten der Erde gehört. Nicht ganz so viele Domains sind unter der Landesendung .ir registriert, jedoch immerhin: wie die Registry IRNIC mitteilt, existieren aktuell 948.775 .ir-Domains. Das bedeutet einen Anstieg von etwa 200.000 Domains gegenüber dem Vorjahr, so dass die Marke von einer Million .ir-Domains nun in greifbare Nähe rückt. In ähnlichen Sphären schwebt auch .pt, das Länderkürzel von Portugal: zum Jahresende 2017 waren 976.370 Domains registriert, ein Zugewinn von rund 100.000 Domains. Für die nigerianische Endung .ng ist es hingegen bis zur Million noch ein gutes Stück: wie die Verwalterin Nigeria Internet Registration Association (NIRA) mitteilt, schloss .ng das Jahr 2017 mit 101.695 Domain-Namen, ein Plus von 24.788 .ng-Domains gegenüber dem Vorjahr.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.313.379 – (Vergleich zum Vormonat: + 239)
.at – 1.284.606 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.305)
.com – 132.582.389 – (Vergleich zum Vormonat: + 687.099)
.net – 14.425.226 – (Vergleich zum Vormonat: – 51.783)
.org – 10.393.071 – (Vergleich zum Vormonat: – 8.658)
.info – 6.585.388 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.694)
.biz – 2.007.316 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.246)
.eu – 3.747.844 – (Vergleich zum Vormonat: – 2.679)

.xyz – 2.337.762 – (Vergleich zum Vormonat: – 302.431)
.loan – 2.268.405 – (Vergleich zum Vormonat: – 128.797)
.top – 2.022.773 – (Vergleich zum Vormonat: – 133.056)

(Stand 1. Februar 2018)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Statistiken finden Sie unter:
> http://www.ntldstats.com

Quelle: nic.ir, dns.pt, premiumtimesng.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ETH, .EU UND .NL

Die niederländische Länderendung .nl erfreut sich einer großen Beliebtheit: fast drei Viertel der Unternehmen ziehen .nl jeder anderen TLD vor. Derweil erobert Sedo den .eth-Markt, während .eu Statistisches meldet – hier unsere Kurznews.

Die Domain-Handelsplattform Sedo hat Domains der Kryptowährung Ethereum in ihr Angebot mit aufgenommen. Ab sofort können Nutzer ihre Krypto-Domains auf Sedos Marktplatz anbieten. Bei Verhandlungen um eine .eth-Domain betreut und unterstützt im Bedarfsfalle ein persönlicher Assistent. „Auch wenn .eth keine TLD im herkömmlichen Sinn ist, schätzen wir insbesondere die Innovation dieser Endung in Verbindung mit dem Trendthema virtuelle Währungen“, so CEO Tobias Flaitz. Damit spricht er den heiklen Punkt an. Eine in der IANA-Datenbank eingetragene Top Level Domain .eth gibt es nicht, und daran wird sich nichts ändern, denn auch eine Bewerbung für .eth liegt ICANN nicht vor. Die .eth-Domains kann man deshalb nicht frei registrieren, sie werden stattdessen durch eine mehrtägige Auktion vergeben. Wer darauf hofft, mit .eth-Domains ähnliche Preise erzielen zu können wie bei .com oder .de, sollte also gewarnt sein.

EURid, Registry der europäischen Top Level Domain .eu, hat die Statistik für das erste halbe Jahr des „Alternative Dispute Resolution“-Verfahrens (ADR) vor der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) veröffentlicht. Seit dem 01. Juni 2017 bietet die WIPO Schiedsverfahren nach der .eu-eigenen ADR an. Seither kam es zu 13 Verfahren, in denen um 14 Domains gestritten wurde. 6 davon wurden bisher durch Transfer oder Widerruf der Domain entschieden, wobei das bekannteste Verfahren wohl der Streit um lnstagram.eu, eine Typosquatting-Variante von instagram.eu, sein dürfte. In 2 Verfahren zog der Antragsteller die Beschwerde zurück, 5 weitere sind derzeit noch anhängig. Die WIPO ist das zweite .eu-Schiedsgericht; schon seit dem Jahr 2006 wird eine aussergerichtliche Streitbeilegung zudem vom tschechischen Schiedsgericht (Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik) angeboten.

Die holländische Domain-Verwaltung SIDN hat die Nutzer befragt und deren Votum ist eindeutig: 73 Prozent aller Unternehmen bevorzugen bei einer Domain-Registrierung das eigene Länderkürzel .nl. Als Hauptgründe nennen sie, dass die Registrierung einfach und unkompliziert ist; zudem werden sie vom Image der Verlässlichkeit angezogen, das .nl genießt. Und auch wenn die Wunsch-Domain unter .nl vergeben ist, suchen sie nach Alternativen unter .nl, nicht unter anderen Top Level Domains. Falls sie doch andere Endungen in Betracht ziehen, führt .com mit 17 Prozent die Liste der Verfolger an, deutlich vor .eu mit zwei Prozent und .org mit einem Prozent. Die Angaben beruhen auf einer Umfrage, die das Marktforschungsinstitut GfK im Dezember letzten Jahres durchgeführt hat, sie ist aktuell. Im gleichen Atemzug meldet SIDN übrigens, dass sich die Zahl der IPv6-kompatiblen .nl-Domains in den letzten sechs Monaten verdoppelt hat. Danach liegt sie bei derzeit 1,5 Millionen; bis Ende des Jahres 2018 geht SIDN davon aus, dass diese Zahl auf zwei Millionen steigt.

Quelle: sedo.de, eurid.eu, sidn.nl

.BRANDS – NEUSTAR BLICKT AUF 2017 ZURÜCK

Mit den neuen Domain-Endungen wie .xyz und .shop starteten auch zahlreiche so genannte .brands, also Endungen, die Marken oder Namen von Unternehmen entsprechen. Doch von diesen bekommt man nicht viel mit. Tony Kirsch (Neustar) gibt einen aktuellen Einblick in die .brand-Entwicklungen 2017.

Tony Kirsch, Head of Professional Services bei der Domain-Verwaltung Neustar, beschäftigt sich ausgiebig mit der Entwicklung der Markenendungen von Unternehmen. In einem vor kurzem veröffentlichten Artikel auf seinem Blog makeway.world beschrieb er seine zehn schönsten .brand-Momente 2017. Die herausragende Aktion war aus seiner Sicht die Werbekampagne von Amazon für die „Amazon Web Services“. Amazon hatte zuvor nie in großem Stil für das Cloudspeicherangebot geworben. Für die Kampagne nutzte man die Domain buildon.aws. Die unter .brand-Besitzern gern genutzte Domain „home“ führt bei .aws allerdings zu keinem Ergebnis. Weiter verweist Kirsch auf eine Artikelserie in seinem Blog, in der ein SEO-Spezialist aus der Major League Baseball .brand-Besitzer darauf verweist, diese doch in Form von Vanity-Domains als URL-Kürzer in Social Media zu nutzen. Wirklich erfreulich sind die Hinweise auf Unternehmungen, die ganz zu ihrer .brand-TLD umgezogen sind. Darunter fallen die State Bank of India (.sni), die spanische Unternehmensgruppe Sener (.sener) und der Yoghurt-Hersteller Fage (.fage), dessen Internetangebote (deutschland.fage, uk.fage u.a.) sich allerdings von uns nicht öffnen ließen. Kirsch berichtet weiter von der Australian Football League (.afl), die eine Werbekampagne für ihre Frauenliga unter play.afl fuhr, vom Versicherer Axa, der unter fizzy.axa eine Versicherung bietet, die bei Flugverspätungen greift und über Blockchain-Technologie abgewickelt wird, sowie über die französische Bahn, die ihren Ticketverkauf auf oui.sncf verlagerte.

Kirsch gibt in seinem Artikel weitere Anzeichen dafür, welche Fortschritte .brand-Domains 2017 machten. Doch letztlich überzeugen seine Ausführungen nicht. Was 2018 für .brands bereit hält, bleibt dabei im Dunkeln. Neustar und Kirsch starten eine Artikelserie über die unterschiedlichen Facetten von .brands, und am 20. Februar 2018 gibt es auch ein Webinar zu .brands. Doch soweit wir es wahrnehmen, nutzen Unternehmen ihre .brands nach wie vor nur sehr zurückhaltend. Und entgegen der früheren Beteuerung von Kirsch, für .brands habe sich die Domain home .brand als Anlaufpunkt etabliert, zeigt unsere Erfahrung, dass nach wie vor der sicherste Weg ist, auf das Angebot von Unternehmen mit eigener Top Level Domain zu gelangen, das Network Information Center aufzurufen, indem man die Domain nic.brand als URL eingibt. Das zeigt sich bei nic.aws, nic.sbi und nic.sener, aber auch bei nic.audi, nic.bmw, nic.axa und anderen, bei denen man mit Eingabe von home.brand nicht konnektiert wird. Die Euphorie von Kirsch im Rückblick auf 2017 vermögen wir nicht zu teilen – so sehr wir es auch wollen. Für .brands gibt es derzeit nicht mehr zu tun, als endlich ihre Top Level Domains tatsächlich zu nutzen und das öffentlich zu kommunizieren. So schwer wird das doch nicht sein.

Das Anmeldeformular für die Teilnahme am .brands-Webinar von Neustar finden Sie unter:
> https://www.makeway.world/webinar-registrations/

Quelle: makeway.world, eigene Recherche

LG KÖLN – ALTE DOMAIN SCHLÄGT NEUE MARKE

Ein Küchengerätehersteller wollte eine .de-Domain, die dem Unternehmensnamen entspricht und die vor seiner Gründung bereits registriert worden war, erstreiten. Diese Domain war zwischenzeitlich auf einen Dritten übertragen worden. Das Landgericht Köln klärte, ob Ansprüche auf Unterlassung und Freigabe berechtigt waren.

Die Klägerin, ein seit 2004 im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das Küchengeräte herstellt und vertreibt, sieht ihre Namensrechte vom Inhaber einer ihrem Unternehmensnamen gleichen .de-Domain verletzt. Sie schrieb den Domain-Inhaber an und forderte ihn per einstweiliger Verfügung auf, die Nutzung der Domain zu unterlassen und den Verzicht auf die Domain zu erklären. Der Domain-Inhaber wies die Ansprüche aber zurück. Daraufhin erhob die Klägerin Klage vor dem Landgericht Köln. Sie meint, ihr stehe ein Namensrecht zu, das durch die Registrierung und Verwendung der Domain durch den Beklagten verletzt werde, und beantragte die Unterlassung der Nutzung und die Einwilligung in die Löschung der Domain. Der Beklagte hielt entgegen, er sei Inhaber der 1993 gegründeten Unternehmung gleichen Namens gewesen, die ihrerseits Inhaberin einer entsprechenden, mittlerweile gelöschten Marke gewesen sei. Die Unternehmung habe die Domain 1995 registriert und 2008 auf ihn persönlich umgeschrieben. Er nutze die Domain für eMail-Korrespondenz. Die Klägerin habe im Jahr 2013 versucht, ihm die Domain abzukaufen.

Das Landgericht Köln wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17). Zunächst bestätigte das Gericht seine Zuständigkeit, nachdem der Beklagte diese gerügt hatte. Sodann stellte es fest, dass der Klägerin kein Anspruch auf Unterlassung sowie Beseitigung und Verzicht des Beklagten auf die Domain aus dem Namensrecht (§§ 12, 1004 BGB) noch einem anderen Rechtsgrund zustehe. Das Namensrecht des BGB fand hier aus Sicht des Gerichts Anwendung, da die Klägerin den Schutz für eine Unternehmensbezeichnung außerhalb ihrer Branche und so außerhalb der Verwechslungsgefahr geltend mache. Es gehe um eine Bezeichnung der Klägerin, die seit 2004 Bestandteil ihres Firmennamens ist. Der in Betracht kommende Anspruch wegen unbefugtem Namensgebrauch greife jedoch nicht. Die im Rahmen der Prüfung stattfindende Interessensabwägung falle zugunsten des Beklagten aus. Der sei zwar erst 2008 Domain-Inhaber geworden, einige Jahre, nachdem das Kennzeichenrecht der Klägerin bereits entstanden war. Zudem habe der Domain-Inhaber aufgrund seiner eigenen Nutzung der Domain kein Kennzeichenrecht erworben. Doch unter Verweis auf die BGH-Rechtsprechung (afilias.de) machte das Gericht deutlich, dass die Klägerin bei der Wahl ihrer Unternehmensbezeichnung, die sie auch als Domain nutzen wollte, hätte prüfen können, ob der Domain-Name noch frei war. Da sie seinerzeit hätte feststellen können, dass die Domain bereits vergeben war, hätte sie zumutbar auf eine andere Unternehmensbezeichnung ausweichen können. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Domain 2008 auf den jetzigen Inhaber übertragen wurde. Die Klägerin hätte bei der DENIC einen Dispute-Eintrag beantragen können, der dazu geführt haben würde, dass bei einer Übertragung die Domain unmittelbar an sie ginge. Hinweise darauf, dass der Beklagte die Domain missbräuchlich nutzt, etwa indem er sie nur registrierte, um sie sich später abkaufen zu lassen, sind nicht ersichtlich. Der Umstand, dass die Domain derzeit nur auf eine andere Domain weiterleitet, sei keine missbräuchliche Nutzung. Damit wies das LG Köln die Klage ab und erlegte der Klägerin die Kosten des Verfahrens auf.

Das Landgericht in Köln bestätigte mit dieser Entscheidung nochmals die alte Geschichte: eine Domain, die vor Entstehung eines Namens oder einer Marke registriert wurde, hat in der Regel Vorrang und Bestand, da der Inhaber zum Zeitpunkt der Registrierung nichts von dem Namen oder der Marke wissen konnte und also die Rechte des jeweiligen – zukünftigen – Rechteinhabers verletzen konnte. So hat es sich übrigens auch in der UDRP-Rechtsprechung durchgesetzt.

Die Entscheidung des Landgericht Köln finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1762

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wbs-law.de, nrw.de, eigene Recherche

GREAT.COM – GROSSARTIGES FÜR US$ 900.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche setzt nochmals einen drauf: mit great.com zum Preis von US$ 900.000,- (ca. EUR 722.787,-) und tokens.com zum Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 401.548,-), die jeweils in den vergangenen Tagen ihre Inhaber wechselten, setzen sich die Bestpreiswochen im Domain-Handel fort.

Verantwortlich für den great.com-Deal zum großartigen Preis von US$ 900.000,- (ca. EUR 722.787,-) war die NamesCon 2018, die vor wenigen Tagen zu Ende ging. Anlässlich der Auktion auf der Veranstaltung gingen einige Domains zu guten Preisen in neue Hände, doch great.com war davon der zunächst noch bezweifelte Top-Deal, den das Domainer-Urgestein Monte Cahn aber mit einem Lächeln bestätigte. Anders war es mit tokens.com, die bei einem Privatgeschäft US$ 500.000,- (ca. EUR 401.548,-) erzielte: eigentlich sollte niemand vom Preis erfahren, doch drang er in die Öffentlichkeit. Die Domain ging von Starfire Holdings an eine Unternehmung mit dem Name Polymath (polymath.network), die im Blockchain-Business tätig ist. Als sei das nicht genug, ging auch die Domain payperclick.com bei der NamesCon-Auktion zu US$ 100.000,- (ca. EUR 80.310,-) über die Theke. Die Auktion war insgesamt sehr erfolgreich: von 135 Domains fanden 82 neue Inhaber, und die Preise sahen gut aus.

Anders hingegen die Länderendungen, die diesmal nicht so beachtliche Zahlen aufwiesen. Die kolumbianische kraken.co führte die Liste mit einem Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.031,-) an. Es folgte eine venezualische Domain, feitopra.vc, zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.015,-) an zweiter Stelle. Ihr folgte mit einem Dollar Unterschied zipper.io für US$ 4.999,- (ca. EUR 4.015,-). Dann meldete sich die deutsche Endung .de mit deutlichem Abstand: springmedia.de erzielte lediglich EUR 3.499,-. Interessant war der NamesCon-Auktionserfolg von gleich fünf Zwei-Zeichen-.tv-Domains mit Preisen zwischen US$ 4.900,- (ca. EUR 3.935,-) und US$ 2.300,- (ca. EUR 1.847,-).

Auch die neuen Endungen erfreuten sich einer gewissen Beliebtheit. Den höchsten Preis erzielte tax.help mit US$ 6.000,- (ca. EUR 4.819,-), gefolgt von drei .club-Domains. kids.show ging zum Preis von EUR 2.500,- und die nicht so erfolgreichen coin.tips für US$ 999,- (ca. EUR 802,-) sowie credit.shop für US$ 600,- (ca. EUR 482,-). Auch die sonstigen generischen Endungen brachten keine großartigen Preise hervor. Aber die wenig gehandelte asiatische Endung .asia kam mit intuitive.asia für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.015,-) zum Zuge. Und auch .net punktete mit r5.net für US$ 7.500,- (ca. EUR 6.023,-). Dank der NamesCon-Auktion sowie eines Privatverkaufs erwies sich die vergangene Domain-Handelswoche als eine starke Fortsetzung der letzten Wochen.

Länderendungen
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kraken.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.031,-)
stockphotos.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.409,-)

feitopra.vc – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.015,-)

zipper.io – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.015,-)
tidbit.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.008,-)
ccc.io – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.650,-)
universal.io – US$ 1.525,- (ca. EUR 1.225,-)

springmedia.de – EUR 3.499,-
pokale-brunk.de – EUR 3.000,-
wotel.de – EUR 2.399,-
ux-design.de – EUR 2.500,-
webdocs.de – EUR 2.041,-

86.tv – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.935,-)
ds.tv – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.811,-)
14.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.409,-)
fg.tv – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.329,-)
ha.tv – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.847,-)

deity.ch – EUR 3.000,-
sopalin.fr – EUR 2.900,-
hsh.eu – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.832,-)
cara.ch – EUR 2.691,-
telecom.co.uk – GBP 2.050,- (ca. EUR 2.323,-)
cigarety.sk – EUR 2.000,-
niu.pl – US$ 2.490,- (ca. EUR 2.000,-)
drinks.us – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.847,-)
coinfans.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.606,-)
bfgame.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.606,-)

Neue Endungen
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tax.help – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.819,-)
porn.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.015,-)
polo.club – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.212,-)
kids.show – EUR 2.500,-
basketball.club – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.008,-)
coin.tips – US$ 999,- (ca. EUR 802,-)
credit.shop – US$ 600,- (ca. EUR 482,-)

Generische Endungen
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intuitive.asia – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.015,-)
system.info – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.409,-)

r5.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.023,-)
schwartzapfel.org – US$ 2.880,- (ca. EUR 2.313,-)
sensai.net – EUR 2.400,-
bitsafe.org – EUR 2.279,-
gzg.net – US$ 1.100,- (ca. EUR 883,-)

.com
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great.com – US$ 900.000,- (ca. EUR 722.787,-)
tokens.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 401.548,-)
payperclick.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 80.310,-)
runner.com – US$ 69.000,- (ca. EUR 55.414,-)
fakenews.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 52.201,-)
tees.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.155,-)
boj.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.108,-)
happymath.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.108,-)
chosen.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 27.305,-)
bodyguards.com – US$ 29.500,- (ca. EUR 23.691,-)
bjn.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 23.290,-)
mvc.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.487,-)
exg.com – EUR 24.999,-
dancelessons.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 18.471,-)
otravo.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.857,-)
publicize.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.850,-)
weddingphotos.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.243,-)
chatchat.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.440,-)
fortuneteller.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.637,-)
singpay.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.031,-)
rmhd.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.031,-)
tranquilizer.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.031,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – DOMAIN PULSE STARTET IM ZWEI WOCHEN!

Im deutschsprachigen Raum eröffnet üblicherweise Domain pulse die Saison der Domain-Veranstaltungen. Dieses Jahr findet die Domain pulse 2018, von der DENIC eG ausgerichtet, in München statt. In wenigen Tagen, am 22. Februar 2018, beginnt die Konferenz.

Der Domain pulse ist die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domains im deutschsprachigen Raum. Zusammen und alternierend richten die drei Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) diese Fachtagung aus. Gastgeber ist in diesem Jahr die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG, die für 22. und 23. Februar 2018 nach München in die BMW-Welt lädt. Das Motto der Domain pulse 2018 lautet dabei „Next-Level Evolution: Homo Digitalis“. Am Donnerstag, 22. Februar 2018, hält der Trend- und Zukunftsforscher Matthias Horx unter dem Titel „Digitale Erleuchtung – Erleuchtete Digitalisierung“ die Keynote zur Eröffnung der Domain pulse. Es folgt ein Vortrag von Maarten Botterman (ICANN) zur Regulierung des sogenannten „Internet of Things“, gefolgt von Vorträgen über das vernetzte Fahren, Freiheit und Sicherheit im digitalen Raum, Terrorangst, Authentisierung, Internet Governance und weiteres. Der erste Tag des Kongresses endet mit einem Panel zur „Herausforderung Compliance“, das auf die aktuelle Gesetzesentwicklung eingeht. Mit dabei als Referenten sind unter anderem Peter Schaar, Marcos Sanz Grossón (DENIC eG), Volker Greimann (Key Systems), Thomas Rickert (eco), Ashley La Bolle (EPAG) und viele andere. Die Veranstaltung endet am zweiten Tag mittags mit einem „Farewell Lunch“.

Der Domain pulse 2018 findet vom 22. bis zum 23. Februar 2018 in der BMW-Welt, Am Olympiapark 1 in 80809 München, statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainpulse.de

Quelle: domainpulse.de

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