Themen: UDRP – ICA prescht mit Reformvorschlägen vor | Quadruple – Nic.at feiert Vierfach-Geburtstag | TLDs – Neues von .fm, .ke und .ru | UDRP – tru.green im Markenstreit vor WIPO | dnjournal.com – State of the Industry 2018 | home.loans – Rekord-Verkauf für eine nTLD! | ICANN – Webinar zu den neuen WHOIS-Modellen
UDRP – ICA PRESCHT MIT REFORMVORSCHLÄGEN VOR
Die US-amerikanische Internet Commerce Association (ICA), Lobbyverband der Domain Name Industry, prescht mit Vorschlägen zu einer Reform der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) vor: gleich in fünf Feldern sieht die ICA Verbesserungspotential. Von der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) kam jedoch heftige Kritik.
In Kraft getreten im Oktober 1999, steht mit der UDRP seit langem ein außergerichtliches Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Wortmarken helfen soll, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Trotz einiger kosmetischer Änderungen gilt die UDRP seither unverändert. Spätestens mit dem Programm zur Einführung neuer Top Level Domains wurden allerdings auch Rufe nach einer Reform laut. Nach einem Bericht der ICA hat ICANN bereits die „Rights Protection Mechanisms Working Group“ beauftragt, in den kommenden Monaten und Jahren entsprechende Prüfungen durchzuführen und Vorschläge für mögliche Änderungen zu erarbeiten. Nach den Befürchtungen von Nat Cohen, Inhaber des US-amerikanischen Domaining-Unternehmens Telepathy Inc. und selbst Mitglied der ICA, steht dabei unter anderem zur Diskussion, dass die Schwelle zur Annahme des „bad faith“ abgesenkt werden soll; damit würden vor allem Domainer Gefahr laufen, ungenutzte Domain-Namen leichter zu verlieren.
Um die eigene Position zu unterstreichen, hat ICA daher nun eine eigene „UDRP Reform Policy Platform“ vorgestellt. Das 17seitige Papier fasst eigene Vorschläge für eine UDRP-Reform zusammen, wobei sie sich auf die fünf Bereiche Rechenschaftspflicht, Transparenz, Einheitlichkeit, Berechenbarkeit und Ausgewogenheit verteilen. Im Bereich der Rechenschaft wirbt die ICA zum Beispiel für eine vertragliche Bindung der UDRP-Schiedsgerichte an ICANN; bisher werden sie lediglich akkreditiert. Auch bedürfe es eines übergeordneten Regelwerks für diese Gerichte, um im Zweifel Verstöße etwa gegen Compliance-Regeln ahnden zu können. Im Hinblick auf die Transparenz fordert die ICA, dass alle Gerichte ihre Inhaber, Geschäftsverbindungen und ihre Geschäftsleitung öffentlich benennen. Zudem soll offengelegt werden, wie Schiedsrichter ausgewählt werden; bisher sind die Gerichte insoweit völlig frei. An Einheitlichkeit verlangt die ICA, dass für sämtliche Gerichte gleiche Verfahrensregeln gelten sollen. Um das UDRP-Verfahren berechenbarer zu machen, würde die ICA gern eine Pflicht für die Schiedsrichter vorsehen, sich der Mehrheitsmeinung eines Schiedsgerichts anzuschliessen, um „schurkenhafte Interpretationen“ zu vermeiden. Schliesslich hätte die ICA unter anderem gern gleiche Kostenregelungen für Beschwerdeführer und -gegner sowie ein Verbot unaufgeforderter Stellungnahmen. Die ICA versieht das Papier ausdrücklich mit dem Zusatz „1.0“, da es ständig überarbeitet werden soll.
Von Seiten der Genfer WIPO, dem mit Abstand größten unter den aktuell fünf UDRP-Schiedsgerichten, kam prompt heftige Kritik. Im Interview mit dem Magazin „World Trademark Review“ machte Brian Beckham geltend, dass die ICA völlig verkenne, dass die UDRP in ihrer aktuellen Form weltweit anerkannt und etabliert sei. Zudem könnten Fehler Einzelner nicht auf das gesamte Verfahren übertragen werden. Vor allem aber übersehe man bei der ICA, dass Markeninhaber in das UDRP-Verfahren gezwungen werden, um ihre Rechte gegenüber (oft vorsätzlich tätigen) Cyberkriminellen wahrzunehmen, die nicht wirklich etwas befürchten müssten. Der Startschuss für die UDRP-Reformdiskussionen dürfte damit endgültig gefallen sein; rasche Entscheidungen sollte man aber nicht erwarten.
Weitere Informationen zur „UDRP Reform Policy Platform“ der Internet Commerce Association finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1754
Quelle: internetcommerce.org, eigene Recherche
QUADRUPLE – NIC.AT FEIERT VIERFACH-GEBURTSTAG
Die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at feiert vierfachen Geburtstag, und das World Wide Web darf mitfeiern: einmal 30, zweimal 20 und nochmal 10 Jahre sorgen für ein Quadruple-Jubiläum bedeutender Internet-Institutionen Österreichs.
Mit einem Sieg beim legendären Hahnenkamm-Rennen hat es in diesem Jahr für Österreich nicht geklappt, aber auch so hat die Alpenrepublik genug Anlass zu feiern. Gleich vier gute Gründe, die Sektkorken knallen zu lassen, hat dabei das Internet in Österreich. So erblickte .at, das offizielle Landeskürzel, am 20. Januar 1988 das Licht der Online-Welt. Der inzwischen verstorbene Internet-Pionier Jon Postel hatte auf Anfrage von Dr. Peter Rastl, dem damaligen Leiter des EDV-Zentrums der Universität Wien, die Endung .at in das Domain Name System eingetragen und ihm dies per eMail bestätigt. Bis zum Beginn der öffentlichen Registrierung vergingen weitere drei Jahre, zunächst nur unter den Subdomains .co.at, .ac.at, .or.at und .gv.at, ab dem Jahr 1997 dann erstmals auch direkt unter .at. Die Nachfrage nach .at-Domains war dabei von Anfang an gross – bis Ende 2000 waren rund 160.000 Domain-Namen registriert, zum Ende des Jahres 2017 bereits knapp 1,3 Millionen. Interessantes Detail: im Durchschnitt ist eine .at-Domain sieben Jahre alt.
Noch keine dreissig Jahre, aber immerhin bereits zwanzig Jahre auf dem Buckel hat Nic.at. Das wachsende kommerzielle Interesse am Internet hatte im Jahr 1998 zu 30.000 Domain-Registrierungen unter .at geführt, so dass die Universität Wien gemeinsam mit ISPA, dem Verband der Internet Service Providers Austria, eine Lösung für eine professionelle Domain-Verwaltung suchte. Dies führte Mitte 1998 zur Gründung der nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., die am 19. Oktober 2012 offiziell zur Nic.at GmbH umfirmierte. Gleichzeitig mit Gründung der Nic.at rief die ISPA auch Stopline, die Online-Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet, ins Leben. Sie wird in enger Kooperation von ISPA und Nic.at betrieben und hat seit Beginn ihres Bestehens bereits mehr als 65.000 Meldungen aufmerksamer Internet-User bearbeitet.
Nochmals zehn Jahre sollte es dauern, bis 2008 das österreichische Computer Emergency Response Team (CERT) geschaffen wurde. Es fungiert als Ansprechpartner für IT-Sicherheit im nationalen Umfeld, vernetzt andere CERTs aus den Bereichen kritische Infrastruktur sowie IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) und gibt Warnungen, Alerts und Tipps für kleine und mittlere Unternehmen heraus. Bei Angriffen auf Rechner auf nationaler Ebene koordiniert CERT.at und informiert zudem die jeweiligen Netzbetreiber und die zuständigen lokalen Security Teams. Seine Experten sind national und international höchst angesehen. „Wir freuen uns, in so vielfältiger Weise für die österreichische Internet Community da zu sein und werden auch in Zukunft unseren Beitrag für eine stabile und sichere Internet-Infrastruktur leisten“, so die Nic.at-Geschäftsführung unter der Leitung von Richard Wein und Robert Schischka. Da bleibt uns nur eins: herzlichen Glückwunsch!
Quelle: nic.at
TLDS – NEUES VON .FM, .KE UND .RU
Jenseits von .ke: Kenias offizielles Länderkürzel hat im Zuge der Einführung kurzer Second Level Domains mit Ausfällen hunderter Name-Server zu kämpfen. In Russland macht man sich derweil wissenschaftlich an das Verhältnis zwischen Domains und Marken, während .fm auf Emojis setzt – hier die Kurznews.
BRS Media, Verwalter der als Radio-Domain vermarkteten Länder-Domain .fm (Föderierte Staaten von Mikronesien), springt auf den Emoji-Zug auf. Danach ist es künftig möglich, auf der Ebene der Second Level Domain unterhalb von .fm die weltweit genutzten Bildschriftzeichen als Domain zu registrieren. Zum genauen Starttermin hält sich BRS Media bedeckt, vorerst akzeptiert man aber „expressions of interest“ in ausgewählte Premium-Emoji-Domains. Technisch basieren die Emoji-Domains auf den „Unicode Consortium Emoji Version 5.0 standards“, so dass auch ein Mix zwischen Zeichen und Emojis möglich sein soll. Allerdings sollte man beachten, dass Emoji-Domains nicht unbedenklich sind: im Mai 2017 hatte das „Security and Stability Advisory Committee“ (SSAC) der Internet-Verwaltung ICANN noch gewarnt, dass sie erhebliche Sicherheitsrisiken in sich bergen; auch im praktischen Umgang werfen sie Probleme auf. Daher bieten bisher nur wenige TLDs Emoji-Domains an; am bekanntesten dürfte .ws (West-Samoa) sein.
KeNIC (Kenya National Information Center), Registry der kenianischen Länderendung .ke, kämpft mit technischen Problemen. Am Morgen des 19. Januar 2018 waren gleich mehrere hunderte .ke-Domains nicht erreichbar. Eine offizielle Stellungnahme der Registry gibt es bisher nicht; nach Medienberichten soll ein Fehler in der Software von CoCCA (Council of Country Code Administrators) zu Ausfällen bei 1.120 Name-Servern geführt haben. Pikant daran ist, dass die CoCCA-Software im Zuge des Einführungsverfahrens für Second Level Domains unter .ke eingesetzt worden ist, also eigentlich das System verbessern sollte. Zum Teil sollen dabei auch .ke-Domains gelöscht worden sein. KeNIC geht jedoch davon aus, dass das System am Abend des 19. Januar 2018 um 17.00 Uhr wieder ordnungsgemäß funktioniert hat. Wer Domain-Namen unterhalb von .ke in seinem Portfolio hält, sollte dennoch kurz prüfen, ob sie funktionieren und bei Bedarf Rücksprache mit dem zuständigen Registrar halten.
Das Coordination Center for TLD .ru, Verwalterin für die russische Länderendung .ru, hat in Zusammenarbeit mit Online Patent erstmalig die Registrierung von Marken in russischen Domain-Namen untersucht. Demnach gibt es aktuell 6,3 Millionen Domains unter .ru und dem kyrillischen IDN-Pendant; dem stehen 634.000 eingetragene Marken gegenüber. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass lediglich 1,2 Prozent aller Domains als Marke geschützt sind. Das größte Risiko sei, dass Domains auf Angestellte registriert sind, die bei ihrem Verlassen des Unternehmens die Domains „mitnehmen“. Auch das Bewusstsein, mit Registrierung einer Domain Markenrechte zu verletzen, sei bisher noch kaum ausgeprägt. Daher empfiehlt die Studie vor allem Unternehmern, sowohl Domain als auch Marke zu registrieren, um potentielle Konflikte zu vermeiden. Die 33-seitige Studie steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit, ist aktuell aber nur in russischer Sprache verfügbar.
Weitere Informationen zu den Emoji-Domains unter .fm finden Sie unter:
> https://get.fm/Emoji
Weitere Informationen zu Domains und Marken in Russland finden Sie unter:
> https://cctld.ru/en/news/news_detail.php?ID=12081
Quelle: brsmedia.fm, techweez.com, cctld.ru
UDRP – TRU.GREEN IM MARKENSTREIT VOR WIPO
Die Endung .green scheint sich einer gewissen Beliebtheit zu erfreuen: Nachdem vor kurzem um mr.green gestritten wurde, forderte die Unternehmung TruGreen Limited Partnership nun in einem UDRP-Verfahren die Domain tru.green.
Die 1973 gegründete TruGreen Limited Partnership bietet Rasen-, Baum- und Sträucherpflege und verfügt über ein Netz von über 200 Zweigstellen in den USA. Sie ist Inhaberin zweier Marken „TRUGREEN“ und „TRU-GREEN“, deren letztere 1987 in das US-Markenregister eingetragen wurde. Ihren Internetauftritt hat sie unter trugreen.com. Gegner ist ein Mann aus Fairfax, Virginia (USA), der die Domain tru.green am 24. Mai 2017 registrierte und auf eine Seite weiterleitete, auf der sich ein Hinweis befindet, der darauf deutet, die Domain stünde zum Verkauf. Die Beschwerdeführerin nahm über einen Dritten Kontakt auf, worauf hin der Beschwerdegegner die Domain zum Preis von US$ 7.500,- anbot. Die Beschwerdeführerin rief daraufhin ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) auf und trug das übliche vor. Der Gegner hielt entgegen, die Marke der Beschwerdeführerin sei beschreibend. Die Domain tru.green umfasse die Marke nicht, da .green eine Domain-Endung sei und als solche keine Berücksichtigung fände. Er habe zudem ein Angebot für Immobilien unter der Domain geplant gehabt, das kurz vor dem Start stand, doch sei ein Investor abgesprungen, als völlig überraschend das UDRP-Verfahren ins Haus kam. Ihm sei nicht klar gewesen, dass irgendjemand eine Marke angemeldet habe, die der Domain ähnlich sei, obwohl er das gewissenhaft geprüft habe. Aber er habe auf sein Recht auf freien Handel und Gewinnstreben vertraut und sei entsetzt gewesen, als ihm die UDRP-Beschwerde zugegangen sei. Er verwahre sich dagegen, die Domain allein aus dem Grunde registriert zu haben, um sie an die Beschwerdeführerin zu veräußern. In dem Zusammenhang müsse man berücksichtigen, dass es einen Unterschied gäbe, ob man eine Domain zum Verkauf anbiete oder wenn man gefragt werden, ob man die Domain verkaufe und was man dafür verlange. Für ihn stelle sich das UDRP-Verfahren so dar, dass die Beschwerdeführerin erkannt habe, welchen Wert die Domain tru.green für sie habe und nun die Übertragung der Domain verlange. Das sei eigentlich ein Reverse Domain Name Hijacking.
Als Entscheider wurde der texanische Anwalt William R. Towns berufen. Er bestätigte den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Übertragung der Domain tru.green (WIPO Case No. D2017-2190). Er klärte zunächst den Sinn und Zweck der UDRP, die dazu entwickelt worden sein, um gegen Fälle von Cybersquatting vorzugehen. So befand Towns, die Domain tru.green und die TRUGREEN-Marken der Beschwerdeführerin seien identisch. Es sei mittlerweile gefestigte Meinung in Fällen, bei denen die Second Level Domain zusammen mit der Top Level Domain einer Marke entspricht, dass der Domain-Name als Ganzes bei der Beurteilung der Ähnlichkeit mit der Marke herangezogen werden könne. So sei es hier. Es sei auch kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain seitens des Gegners zu erkennen, der nicht in der Lage war, die von ihm behaupteten Vorbereitungen zum Start eines Angebots unter der Domain tru.green mit irgendetwas zu belegen. Towns ging auch von der Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers bei Registrierung und Nutzung der Domain aus. Seine Erklärungen seien vorgeschoben. Dem Gegner seien die Marken der Beschwerdeführerin nach aller Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung bekannt gewesen. Es passe ins Bild, da der Gegner als Cybersquatter einschlägig bekannt sei und unter anderem auch Domains wie buyhonda.com, colgate.university und googlenet.work besitze. Er ziele mit tru.green auf die Beschwerdeführerin. Aufgrund dessen schloss Towns darauf, dass das eigentliche Motiv des Gegners sei, mit der registrierten Domain tru.green im Hinblick auf die Marke der Beschwerdeführerin Geld zu machen. Dass ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorläge, sei nicht ersichtlich. Damit gab Towns der Beschwerdeführerin Recht und entschied auf Übertragung der Domain tru.green auf die Beschwerdeführerin.
Dieser zweite Fall eines Streit um eine .green-Domain schliesst wieder die Endung als Teil der Marke mit ein. Für einige könnte das Anregungen für die Registrierung von Domains unter den neuen generischen Endungen mit sich bringen – und bitte nicht, um damit Marken Dritter zu verletzen. Möglicherweise erweist sich die auch für die neuen Endungen geltende UDRP damit für sie als unerwartete zusätzliche Aufmerksamkeitsquelle. Solange wir, wie andere, über Streitbeilegungsfälle berichten, bei denen neue Endungen beteiligt sind, dürften diese auch – ein kleines bisschen zumindest – bekannter werden und sich so deren Nutzen erschliessen.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain tru.green finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1755
Informationen zur Entscheidung über die Domain mr.green erhalten Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1756
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DNJOURNAL.COM – STATE OF THE INDUSTRY 2018
Ron Jackson, Betreiber der Brancheninformationsseite dnjournal .com, befragte wie alle Jahre führende Experten der Domain-Industrie nach Vergangenheit und Zukunft des Domain-Handel.
Zum 14. Mal in Folge befragte Ron Jackson 24 bekannte Unternehmensführer, Domain-Investoren, Domain-Entwickler, Domain-Broker, Domain-Monetarisierer, Gründer und Juristen nach ihren Eindrücken zum Domain-Jahr 2017 und was ihrer Meinung nach für 2018 erwartet werden kann. Mit dabei waren bekannte Gesichter wie Tobias Flaitz (Sedo), Michael Castello, Michael Gilmour und Domain-Jurist Zak Muscovitch. Die Stimmen sind vergleichsweise einhellig. Für alle war das Jahr 2017 das, in dem die Domain-Industrie Kryptowährungen wahrgenommen hat. Das führte einerseits dazu, dass entsprechende Domains einen rasanten Aufstieg erfuhren, und in Mengen und zu guten Preisen gehandelt wurden. Mit den Kryptowährungen ging auch der Blockchain-Hype einher, der sich seinerseits in Domain-Verkäufen, aber auch in konkreten technischen Domain-Projekten niederschlug. So prüft VeriSign, inwieweit die Blockchain-Technik für DNS-Sicherheit eingesetzt werden kann. Auf der anderen Seite wandten sich viele Domain-Investoren von Domains ab und den Kryptowährungen zu. Das führe zu weniger Bietern in Domain-Auktionen, meint Morgan Linton. Aber es ist damit zu rechnen, dass Kryptogeld wieder zurück in die Domain-Wirtschaft fließt.
Davon profitieren wird .com, die ihre Führungsposition gefestigt und die inzwischen erwachsen gewordenen neuen Domain-Endungen auf die Plätze verwiesen hat. Gesucht seien jetzt nur die besten der besten .com-Domains; Kate Buckley spricht insoweit von „Ultra-Premium Domains“, die zu hervorragenden Preisen verkauft werden. Ob alle Preise hochgehen, bleibt dabei unklar. Es wird erwartet, dass nur die Einwort- und Zweiwort sowie Einbis Drei-Zeichen-.com-Domains wirklich hohe Preise erzielen, aber ansonsten die Preise von .com und anderen Endungen sinken. Andrew Rosener meint, dass bisher unter .io-Domains zu findende Technologie-Unternehmen derart gereift sind, dass sie jetzt ihre .com-Domains beanspruchen werden und das nötige Geld haben, entsprechende Domains zu kaufen. Bei der Preisgestaltung wird auch der indische Domain-Markt mitwirken, der immer stärker aufblüht. Allenthalben sehen die Befragten eine Schwächung von Social Media Plattformen, da Unternehmen jetzt langsam begriffen, dass die eigene Domain und die eigene Plattform goldeswert sind und man sich aus der Abhängigkeit von Facebook und Co. befreien müsse. Darüber hinaus gehen im Grunde alle davon aus, dass der Konsolidierungsprozess in der Domain-Industrie weiter fortschreitet: Es werden weiter große Domain-Portfolios gekauft und unter einem Dach zusammengeführt werden, und neue Endungen werden neue Verwaltungen finden.
Bei alldem ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO bzw. GDPR) der Elefant im Raum, den zumindest Sedo, PIR (.org) und einige andere bereits bemerkt haben und nun daran arbeiten, fristgerecht die geforderten Standards zu implementieren. Für Brian Cute (PIR) steht Sicherheit an oberster Stelle: DNSSEC und Verschlüsselung werden für immer mehr Kunden relevant. Die DSGVO wird Unternehmen dazu anhalten, anders zu arbeiten und helfen, eine neue Sicht auf den Datenschutz weltweit zu gewinnen. Die dadurch entstehenden Herausforderungen werden kleine wie große Unternehmen über das Jahr 2018 hinaus begleiten.
Sie finden die Stimmen aus der Domain-Industrie unter:
> http://www.dnjournal.com/cover/2018/january.htm
Quelle: dnjournal.com
HOME.LOANS – REKORD-VERKAUF FÜR EINE NTLD!
Die vergangene Domain-Handelswoche setzte eine Reihe von Hochpreisverkäufen fort, verschob diese aber auf neue Top Level Domains: so erzielte home.loans sagenhafte US$ 500.000,- (ca. EUR 403.226,-) und the.club irrwitzige US$ 300.000,- (ca. EUR 241.935,-). Aber auch .com kam nicht zu kurz.
Zunächst aber ein Blick auf die Länderendungen, unter denen die kolumbianische .co und die deutsche .de vorrangig von sich Reden machten. Teuerste Domain mit Länderendung war rival.co mit ihrem Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 24.194,-). Ihr folgten range.co mit US$ 18.000,- (ca. EUR 14.516,-), curate.co zu US$ 14.000,- (ca. EUR 11.290,-) und drei weitere .co-Domains. Die deutsche Endung sorgte für den zweitbesten Preis unter den Länderendungen, mit pens.de für EUR 23.740,-. Ihr schlossen sich paybit.de mit EUR 23.000,- und sexkontakt.de zum Preis von EUR 15.000,- an. Damit nicht genug, lieferte .de fünf weitere Domains mit erfreulichen Preisen. Abgeschlagen kamen Domains wie proshop.es mit EUR 5.000,- zu Wort.
Die Endung .com erfreute mit can.com zum erfreulichen Preis von US$ 155.000,- (ca. EUR 125.000,-), die so aber nur drittteuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche war und sich auf Platz sechs der Bestenliste für 2018 einreihte. Darüber hinaus gab es mit orbs.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 40.323,-) und finchain.com mit US$ 40.000,- (ca. EUR 32.258,-) zwei Domains im fünfstelligen Mittelfeld. Davon abgesehen brachte .com zahlreiche weitere Domains zu ansehnlichen Preisen.
Die neuen Domain-Endungen lieferten diesmal gleich die zwei teuersten Domains nicht nur der vergangenen Domain-Handelswoche, sondern auch des bisherigen Handelsjahres, das knapp einen Monat alt ist: home.loans zum Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 403.226,-) und the.club für US$ 300.000,- (ca. EUR 241.935,-). Donuts verkündete am 23. Januar 2018, die Domain home.loans an Blake Janover verkauft zu haben, den Gründer und CEO von Home. Loans LLC. Dieser Deal ist sicher ein Meilenstein in der Preisentwicklung bei neuen Domain-Endungen. Daneben verzeichnete auch die Hauptstadt-Endung .berlin mit dem Verkauf von vr.berlin zum Preis von EUR 5.990,- einen bemerkenswerten Deal. Unter den älteren generischen Domain-Endungen sprangen die Preise dagegen nicht so in die Höhe, aber .org verzeichnet mit populace.org zum Preis von US$ 9.950,- (ca. EUR 8.024,-) einen respektablen Verkauf. Zudem fanden auch mehrere Drei-Zeichen-Domains neue Inhaber. Nichtsdestotrotz war die zurückliegende Domain-Handelswoche außergewöhnlich stark besetzt, mit gleich drei Domains im sechsstelligen Bereich, deren erfolgreichste auch noch unter neuen Endungen firmierten.
Länderendungen
————–
rival.co – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.194,-)
range.co – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.516,-)
curate.co – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.290,-)
bpi.co – US$ 8.900,- (ca. EUR 7.177,-)
gocrypto.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.419,-)
coordinator.co – EUR 2.250,-
pens.de – EUR 23.740,-
paybit.de – EUR 23.000,-
sexkontakt.de – EUR 15.000,-
sousvide.de – EUR 7.500,-
evb-nummer.de – EUR 3.901,-
stressmedizin-muenchen.de – EUR 3.100,-
aik.de – EUR 3.000,-
preisatlas.de – EUR 3.000,-
proshop.es – EUR 5.000,-
ecd.eu – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.846,-)
thonon.be – EUR 2.645,-
prohormones.co.uk – EUR 2.200,-
pd.gg – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
utter.in – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
xpi.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
Neue Endungen
————-
home.loans – US$ 500.000,- (ca. EUR 403.226,-)
the.club – US$ 300.000,- (ca. EUR 241.935,-)
vr.berlin – EUR 5.990,-
Generische Endungen
——————-
base.info – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.032,-)
alpha.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
populace.org – US$ 9.950,- (ca. EUR 8.024,-)
anwang.org – EUR 4.999,-
btn.org – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.028,-)
bukkake.org – EUR 3.500,-
ypi.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.629,-)
bitcare.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
ccfl.org – UD$ 2.488,- (ca. EUR 2.006,-)
.com
—–
can.com – US$ 155.000,- (ca. EUR 125.000,-)
orbs.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.323,-)
finchain.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 32.258,-)
quini6.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.161,-)
ripplechain.com – US$ 18.995,- (ca. EUR 15.319,-)
eventlocations.com – EUR 15.000,-
kadena.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.710,-)
fivestarapartments.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.903,-)
metalstamping.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.097,-)
respiravita.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.006,-)
uglobal.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.384,-)
descargar.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.081,-)
bestico.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
blockcon.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.060,-)
coincom.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.060,-)
viewtag.com – US$ 6.960,- (ca. EUR 5.613,-)
yellowseed.com – US$ 6.750,- (ca. EUR 5.444,-)
blindlove.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.242,-)
livenext.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.242,-)
schekel.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.242,-)
taiyan.com – US$ 6.199,- (ca. EUR 4.999,-)
tenter.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.839,-)
adrealm.com – US$ 5.995,- (ca. EUR 4.835,-)
drinkaid.com – US$ 5.346,- (ca. EUR 4.311,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
ICANN – WEBINAR ZU DEN NEUEN WHOIS-MODELLEN
ICANN kündigte kurzfristig an, am 2. Februar 2018 unter dem Titel „Data Protection/Privacy Update“ ein Webinar über die drei Modelle für ein künftiges WHOIS anzubieten, mit denen man das WHOIS-Verzeichnis dem neuen europäischen Datenschutzrecht nach der DSGVO konform gestalten will. Die Community ist aufgerufen, teil- und ihrerseits Stellung zu nehmen.
Ab 25. Mai 2018 findet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. General Data Protection Regulation (GDRP) Anwendung. Bis dahin müssen Unternehmen in Europa Strukturen implementiert haben, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Ein wesentlicher Aspekt der DSGVO ist der Schutz von persönlichen Daten durch „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“. Aufgrund dessen muss sich einiges am WHOIS-Verzeichnis ändern, das unter anderem umfängliche Daten von Domain-Inhabern für Online-Abfragen weltweit zur Verfügung stellt. Bei ICANN arbeitet man an einer Lösung und hatte kürzlich drei mögliche WHOIS-Modelle vorgestellt, mit denen sich die Anforderungen der DSGVO in den Griff bringen ließen. In einem Webinar am Freitag, 2. Februar 2018, wird ICANN diese drei WHOIS-Modelle mündlich vorstellen sowie den Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Um jedem die Teilnahme zu erleichtern, werden Übersetzungsdienste für Arabisch, Chinesisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch bereit gestellt. Später wird ICANN eine Aufzeichnung des Webinars veröffentlichen.
Das „Data Protection/Privacy Update Webinar“ von ICANN findet am 02. Februar 2018 von 15:30 bis 16:30 Uhr (UTC), i.e. 16:30 bis 17:30 (MEZ), online mit Adobe Connect statt. Die Anmeldung erfolgt via Dial-In Anfrage an gdpr-questions@icann.org. Die Teilnahme ist kostenlos. ICANN bittet weiter um Anregungen zu ihren Modellvorschlägen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1757
Mehr zu den drei WHOIS-Modellen von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1758
Das Paper von ICANN zu den drei WHOIS-Modellen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1759
Quelle: icann.org, domainpulse.com