Themen: ICANN – Consensus Policy schützt 1,5 Mio. Domains | IDNs – EURid stellt „World Report 2017“ vor | TLDs – Neues von .be, .boots und .za | Streitwert – EUR 4.000,- reichen für Übertragung | UDRP – lohnt sich Cybersquatting überhaupt noch? | supernatural.com – Überirdisch für US$ 215.888,- | Konferenz – NameSummit im August 2018 in New York
ICANN – CONSENSUS POLICY SCHÜTZT 1,5 MIO. DOMAINS
Die Namen und Abkürzungen ausgewählter Organisationen genießen künftig einen besonderen Schutz ihrer Domain-Namen. Das geht aus einer „Consensus Policy“ der Internet-Verwaltung ICANN hervor, die zugleich über 1,5 Millionen Domains dem regulären Registrierungszyklus entzieht.
Bereits seit 2014 geht die Generic Names Supporting Organization (GNSO) der Frage nach, wie „international governmental organizations“ (IGOs) und „international non-governmental organizations“ (INGOs) im Domain Name System besser geschützt werden können. Zu den IGOs zählen zum Beispiel die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die Weltgesundheitsorganisation oder die Weltbank; bekannte INGOs sind das Rote Kreuz und das Internationale Olympische Komitee (IOC). Sie verfügen nicht zwingend über weltweite Markenrechte an ihrer Bezeichnung und drohen damit, leichtes Opfer für Cybersquatter zu werden. Nach intensiven Debatten hat ICANN deshalb eine Resolution unter dem Namen „Protection of IGO and INGO Identifiers in All gTLDs Policy“ verabschiedet, die das Problem lösen soll. Sie gilt für sämtliche generischen Domains, gleich ob sie bereits eingeführt sind oder Teil künftiger Einführungsrunden. Länderendungen (ccTLDs) wie .de oder .at bleiben also unberührt.
Die Policy unterscheidet dabei zwischen dem Schutz für das IOC, das Rote Kreuz und IGOs einerseits sowie INGOs andererseits. Für erstere hat ICANN eine umfangreiche Liste reservierter Namen erstellt. Zu Gunsten des IOC finden sich dort Begriffe wie „olympic“ oder „olympisch“, die in Deutschland bereits Schutz nach dem Olympiaschutzgesetz (OlympSchG) genießen. Weitaus umfangreicher sind die geschützten Begriffe des Roten Kreuzes; sie reichen von „Red Cross“ über „Magen David Adom“ bis hin zu „Zimbabwe Red Cross“. Auf der IGO-Liste führt ICANN Bezeichnungen wie „European Union“, „North Atlantic Treaty Organization“ und „United Nations“, aber auch die „Energy Charter Conference“, „Parliamentary Assembly of the Mediterranean“ und „North Atlantic Salmon Conservation Organization“. Diese Begriffe dürfen in Zukunft nicht mehr als Domain registriert werden, es sei denn, die Anmeldung erfolgt zu Gunsten der geschützten Organisation. Bereits registrierte Domains bleiben unberührt, so dass niemand seine Domain verliert. Für die zweite Gruppe der INGOs gelten andere Regeln. Hier führt ICANN die „INGO Identifier List“ mit geschützten Bezeichnungen, angefangen bei „Dialogue of Cultures – United World International Public Charity Fund“ bis zu „Armenian Lawyers‘ Association Non-Governmental Organization“. Hier ist eine Registrierung weiterhin möglich; allerdings sind die Registries verpflichtet, einen „INGO Claims Service“ einzuführen, so dass auf Betreiben der geschützten INGO ein Weg offensteht, eine Übertragung der Domain zu erwirken.
Während der Schutz der IGOs spätestens zum 1. August 2018 offiziell in Kraft tritt, müssen INGOs warten, bis die „INGO Claims System Specification“ zwölf Monate lang veröffentlicht ist. Im einzelnen sind dann 1.282 Zeichen in 1.243 gTLDs geschützt, so dass man rechnerisch auf über 1,5 Millionen Domains kommt, die in Zukunft nicht mehr frei registriert werden können. ICANN behält sich ausdrücklich vor, die beiden Listen und damit die geschützten Namen und Abkürzungen jeweils zu erweitern.
Die „Consensus Policy“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1749
Die Liste reservierter Namen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1750
Die „INGO Identifier List“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1751
Quelle: icann.org, eigene Recherche
IDNS – EURID STELLT „WORLD REPORT 2017“ VOR
Die .eu-Verwalterin EURid hat anlässlich eines Treffens des European Internet Forum (EIF) den „IDN World Report 2017“ vorgestellt. Trotz einiger Fortschritte fehlt es den internationalisierten Domain-Namen weiter an der globalen Akzeptanz.
Bis in die neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts reichen Bemühungen zurück, das Internet mit internationalisierten Domain-Namen (IDNs) für alle Sprachen dieser Welt zu öffnen. Doch ihr Durchbruch steht bisher noch aus. Das belegt der aktuelle „IDN World Report“ für 2017, den Emily Taylor, CEO von Oxford Information Labs, mit Unterstützung von Peter Van Roste, General Manager bei CENTR, und Iris Orriss, Director for Internationalization von Facebook, erstellt und gemeinsam mit EURid bei einer Frühstücksdebatte des EIF am 10. Januar 2018 in Brüssel vorgestellt hat. Demnach waren per Dezember 2016 weltweit insgesamt 8,7 Millionen IDNs registriert. Diese Zahl beinhaltet alle IDNs, gleich, ob auf Ebene der Top Level Domain oder als Second Level Domain, und sowohl unter gTLDs als auch ccTLDs. Obwohl dies gegegenüber dem Vorjahr 2015 einen Anstieg von 28 Prozent bedeutet, entfallen damit lediglich 3 Prozent aller weltweit registrierten Domains auf das Lager der IDNs.
Besonders hoch war die Nachfrage nach internationalisierten Second Level Domains in China. Dort verzeichnen die Statistiker einen Anstieg um 400 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zieht man diesen Sondereffekt ab, lag das IDN-Wachstum in 2016 bei lediglich 4 Prozent, deutlich weniger als noch die 9 Prozent im Jahr 2015. Dabei wäre das Angebot inzwischen reichlich: Ende Dezember 2016 boten mehr als 480 TLDs eine IDN-Registrierung an, darunter 400 nTLDs. Bei den IDN-Skripten dominieren Han (48 Prozent), Latein (30 Prozent) und Kyrillisch (12 Prozent). Für Deutschland meldet der Report 782.000 IDNs, wobei die Domains mit den Umlauten ä,ö und ü dominieren. In Russland sind immerhin 965.000 IDNs registriert. Tagesaktuelle Zahlen liefert die österreichische Registry Nic.at; dort sind knapp 31.000 IDNs registriert. Zum Vergleich: .eu kommt auf lediglich 45.000 internationalisierte Domains
Grösste Herausforderung für IDNs bleibt nach Angaben von EURid ihre oftmals fehlende technische Unterstützung. Egal, ob Browser, eMail oder Webanwendung, nur die wenigsten Applikationen sind IDN-fähig. Ähnlich wie nTLDs heißt das Zauberwort „Universal Acceptance“, so dass die Nutzung von IDNs so selbstverständlich wird wie jede andere Domain. Trotz einiger Verbesserungen sollte man sich aber keine Hoffnung machen, dass sich das in Kürze ändert: „Those improvements cannot hide the fact that, in other parts of the Internet, Universal Acceptance is at best marginal and in some cases non-existent.“
Den „IDN World Report 2017“ finden Sie unter:
> https://idnworldreport.eu/
Quelle: eurid.eu, goldsteinreport.com
TLDS – NEUES VON .BE, .BOOTS UND .ZA
Domain-Löschen zum zweiten: die britische Drogerie-Kette „The Boots Company PLC“ bemüht sich erneut, die neu eingeführte Endung .boots aus dem Domain Name System zu löschen. In Belgien macht man sich derweil etwas über den Nachbarn lustig, während sich Südafrikas .za kundenfreundlich und innovativ gibt – hier die Kurznews.
„Tumult im Cyberland“ meldet Belgiens Domain-Verwaltung DNSBelgium, und kann sich Häme über den nördlichen Nachbarn Holland nicht verkneifen. Dort sind zu Beginn des Jahres 2018 offenbar gleich mehrere Parteien, darunter die „People’s Party for Freedom and Democracy“ und die „PvdA“ in eine Falle getappt, die grundsätzlich jeden treffen kann: sie haben ihre Domains auslaufen lassen und mussten feststellen, dass sie bereits wenig später von Dritten registriert wurden, um vom Traffic zu profitieren. Auch der über die Domain geführte eMail-Verkehr könnte möglicherweise abgefangen werden, vor allem, wenn die eMail-Adressen zuvor in erheblichem Umfang öffentlich genutzt wurden und so bekannt sind. Den dadurch verursachten Schaden wieder zu reduzieren, ist häufig problematisch und vor allem mit dem Verlust von Zeit verbunden. DNSBelgium empfiehlt daher, auch ausrangierte Domains noch weiter registriert zu halten, zumindest bis sie aus Suchmaschinen verschwunden sind. Dieser Tipp gilt natürlich nicht nur für .be oder .nl, sondern für nahezu jede Domain.
Die britische „The Boots Company PLC“, Betreiberin der gleichnamigen Drogerie-Kette, hat ICANN um eine Beendigung des Registry-Vertrages für die Top Level Domain .boots gebeten. In einem Schreiben vom 6. Dezember 2017 begründet die Registry die Beendigung mit einem Verweis auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements; dort heißt es: „Registry Operator may terminate this Agreement for any reason upon one hundred eighty (180) calendar day advance notice to ICANN.“ Kurios daran ist, dass .boots diesen Antrag bereits im April 2017 gestellt hatte; damals entschied man sich jedoch überraschend, den Antrag wieder zurückzunehmen. Ursprünglich delegiert wurde .boots 2015; aktuell gibt es aber lediglich zwei registrierte Domain-Namen, darunter die obligatorische nic.boots. Angesichts des generischen Charakters von .boots hat ICANN bereits geprüft, ob die Übertragung auf eine andere Registry in Betracht kommt. Dazu wird es aber nicht kommen, da dies weder im öffentlichen Interesse liegt noch die Boots-Company hiermit einverstanden ist.
Mit einem praktischen Service arbeitet Südafrika an der Popularität seiner Landesendung .za: wer künftig ein Gewerbe neu anmeldet, kann zeitgleich die dazu passende Domain unter .co.za registrieren. Möglich wird das durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen der Companies & Intellectual Properties Commission (CIPC), ZA Domain Name Authority (ZADNA) und der ZA Central Registry NPC (ZACR). CIPC agiert dabei als eine Verbindungsleitung zur Registrierungsplattform. Allerdings sind die so registrierten Domains nur eingeschränkt nutzbar und müssen binnen eines Jahres auf einen der zahlreichen akkreditierten Registrare übertragen werden, um alle Vorteile der Domain zu nutzen. So sollen offenbar wettbewerbs- und kartellrechtliche Probleme vermieden werden. Den Registrierungszahlen kann das nur guttun: aktuell sind rund 1,125 Millionen .za-Domains registriert, davon über 95 Prozent unter der Subdomain .co.za.
Weitere Informationen zum neuen .za-Service finden Sie unter:
> https://eservices.cipc.co.za/
Quelle: dnsbelgium.be, icann.org, it-online.co.za
STREITWERT – EUR 4.000,- REICHEN FÜR ÜBERTRAGUNG
Im Streit vor dem Amtsgericht Düsseldorf um die Mitwirkung bei der Übertragung einer Domain stritten die Parteien zuletzt über den Gegenstandswert. Die Sache ging bis zum Landgericht Düsseldorf, das die Streitwertentscheidung des Amtsgerichts bestätigte.
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf begehrte die Verfügungsklägerin die Mitwirkung des Verfügungsbeklagten bei der Umschreibung einer Internetdomain. Die Verfügungsklägerin hatte sich dabei zunächst auf eine Verletzung ihres Namensrechts gestützt, und dann auf vertragliche und nachvertragliche Pflichten berufen. Der Verfügungsbeklagte verweigerte seine Mitwirkung nicht grundsätzlich, aber er machte sie von der Zahlung eines Betrages in Höhe von etwa EUR 480,- abhängig. Das Amtsgericht entschied am 09. Oktober 2017 (Az.: 41 C 95/17) in der Sache und setzte den Streitwert auf EUR 4.000,- fest. Der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten legte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ein. Er geht von einem Streitwert in Höhe von EUR 10.000,- aus, da in der Konstellation des Falles, bei dem die Verfügungsklägerin die Mitwirkung bei der Übertragung der Domain gefordert hatte, auch Ansprüche aus dem Unternehmenskennzeichenrecht in Betracht kämen. Das AG Düsseldorf überprüfte die eigene Kostenentscheidung, blieb aber bei seiner Meinung, so dass man die Sache an das Landgericht Düsseldorf als Beschwerdegericht weiterreichte.
Das LG Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass das Amtsgericht den Streitwert mit EUR 4.000,- richtig festgelegt hat (Beschluss vom 02.01.2018, Az.: 2a T 1/17). Der Streitwert werde vom Gericht grundsätzlich nach billigem Ermessen auf Grundlage des objektiven Interesses des Klägers in der Erlangung des von ihm begehrten Rechtsschutzes festgesetzt. Aus der Sicht des Landgerichts ging es im eigentlichen Verfahren inhaltlich um die Mitwirkung an der Umschreibung einer Internetdomain. Dabei handelte es sich nicht um in die Zukunft gerichtete Unterlassungsansprüche, auf die bei kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzungen der Großteil des Streitwertes entfällt. Solche Ansprüche habe die Verfügungsklägerin gar nicht geltend gemacht. Die Verfügungsklägerin habe in ihrer Antragsschrift das wirtschaftliche Interesse an der Mitwirkung des Verfügungsbeklagten an der Umschreibung der Domain nachvollziehbar mit EUR 4.000,00 beziffert. Dabei habe sie den Schaden zu Grunde gelegt, der ihr durch die verspätete Umschreibung der Domain droht. Selbst wenn man dem Ansprüche aus Unternehmenskennzeichenrecht zu Grunde legte, sei der vom Amtsgericht angesetzte Streitwert nicht zu beanstanden. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Verfügungsbeklagte sich bei der Mitwirkung nicht grundsätzlich verweigerte, sondern lediglich die Zahlung von EUR 480,- als Gegenleistung forderte. Damit blieb es beim Streitwert von EUR 4.000,- für einen Anspruch auf Mitwirkung bei der Übertragung einer Domain. Das Landgericht Düsseldorf ließ die weitere Beschwerde nicht zu, da es der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zumaß.
Der Streitwert oder Gegenstandswert bei Rechtsstreiten ist immer wieder ein heikles Thema, da sich an ihm die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten orientieren. In der Vergangenheit gab es da immer wieder unliebsame Beurteilungen. So setzte das Amtsgericht Charlottenburg den Streitwert im Streit um die Domain czech-republic.de von EUR 105.000,- herab auf EUR 25.000,- (Urteil vom 23.07.2012, Az.: 237 C 273/11). Dass es auch andersherum gehen kann, zeigte das Landgericht Frankfurt, das im Streit um die Domain hessentag2006.de entgegen den Vorstellungen der Parteien, die von EUR 4.500,- Streitwert ausgingen, den Wert auf EUR 50.000,- festsetzte. Das OLG Frankfurt bestätigte das Landgericht (Streitwertbeschluss vom 03.11.2004, Az.: 6 W 66/05).
Die kurze Entscheidung des LG Düsseldorf finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1752
Informationen zur Entscheidung des AG Charlottenburg mit weiteren Hinweisen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1753
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: stroemer.de, eigene Recherche
UDRP – LOHNT SICH CYBERSQUATTING ÜBERHAUPT NOCH?
Wir hatten vor zwei Wochen auf die UDRP-Statistik der World Intellectual Property Organization (WIPO) geschaut. Der Domain-Anwalt Doug Isenberg sah in diesen Zahlen Rekorde und meinte, dass sich sich Cybersquatting weiterhin lohne. Der Domain- und Urheberrechtsanwalt Gerald M. Levine sieht das ganz anders.
Wir rekapitulieren: Die Zahl von 3.073 UDRP-Verfahren vor der WIPO in 2017 ist die bisher höchste und übersteigt jene 3.036 Fälle von 2016 um 37. Zugleich stritten die Parteien 2017 um 6.370 Domains, mehr als im bisherigen Rekordjahr 2013, als die Parteien um 6.191 Domains stritten. Doug Isenberg stellte damit für das UDRP-Jahr 2017 bei der WIPO zwei Rekorde fest: Mehr UDRP-Verfahren als je zuvor (3.073 gegenüber 3.036 in 2016), und mehr Domains als je zuvor (6.370 gegenüber 5.354 in 2016). Daraus schloss er:
„The record-setting year makes clear that domain name disputes are not going away and that the 18-year-old UDRP remains an important tool for trademark owners to fight cybersquatters. […] The filings also show that cybersquatting is still a lucrative activity but also that the UDRP is a popular way to combat it.“
Was Isenberg allerdings nicht berücksichtigte, worauf aber der Domain-Anwalt John Berryhill hinwies: es seien auch mehr Reverse Domain Name Hijacking (RDNH)-Entscheidungen ergangen, nämlich 45 in 2017 gegenüber 37 in 2016. Darüber hinaus kritisierte Berryhill fehlende gesicherte Daten in der Argumentation von Isenberg. Levine griff das in einem cirleid.com-Artikel auf und ergänzte folgende Zahlen: 2017 wurden 437 UDRP-Verfahren frühzeitig beendet gegenüber 541 Verfahren in 2016. Die Quote frühzeitiger Beendigungen liege über die Jahre gleichbleibend bei um etwa 20 Prozent. Gründe für eine frühzeitige Beendigung von Beschwerden lassen sich nur erahnen: die Parteien einigen sich oder wollen nicht streiten (nolo contendere). Levine führt weiter aus, laut DNDisputes (dndisputes.com) wurden 2016 knapp 74 Prozent der Domains nach einer UDRP-Entscheidung transferiert, 185 (gut 6 Prozent) Beschwerden wurden abgewiesen und eben über 20 Prozent nicht entschieden. Die Zahlen zu 2017 ergeben dagegen ein überraschendes Bild: lediglich in gut 64 Prozent aller Fälle wurde auf Transfer entschieden, und nur bei knapp 5 Prozent die Beschwerde abgewiesen. Worauf Levine aber nicht eingeht: neben frühzeitig beendeten Verfahren (15,40 Prozent) und zurückgenommene Verfahren (knapp 1 Prozent) gibt es einen Anteil von 14,55 Prozent, für die etwas anderes gilt. Was dieses „others“ ist, teilen dndisputes.com und Levine nicht mit. 2016 lag dieses „others“ noch bei lediglich 0,5 Prozent, verzeichnet also einen rapiden Anstieg.
Während Isenberg meint, angesichts der Zahlen für das Jahr 2017 lohne sich Cybersquatting weiterhin, vertritt Levine die Ansicht, die Zahlen für 2017 sprechen dafür, dass Cybersquatting zurückgehe, da lediglich 64 Prozent der Entscheidungen zu einem Transfer der Domains führten, gegenüber 74 Prozent im Vorjahr. Ehe man sich jedoch zwischen diesen beiden Meinungen entscheidet, stellt sich die Frage: was sind die „others“?
Quelle: cirleid.com, dndisputes.com, eigene Recherche
SUPERNATURAL.COM – ÜBERIRDISCH FÜR US$ 215.888,-
Die vergangene Domain-Handelswoche steigerte die Preiskurve im Jahr 2018 nochmals und lieferte gleich drei Domains zu sechsstelligen Preisen: supernatural.com mit US$ 215.888,- (ca. EUR 176.957,-), cryptoworld.com zu US$ 195.000,- (ca. EUR 15.984,-) und music.ai für US$ 101.500,- (ca. EUR 83.197,-). Darüber hinaus waren die Preise aber auch nicht schlecht.
Die Endung .com lieferte diesmal gleich zwei Domains im sechsstelligen Dollarbereich. Die Domain supernatural.com erzielte US$ 215.888,- (ca. EUR 176.957,-) und steht damit auf Platz 1 der Jahresbestenliste. Bereits im August 2007 machte die Domain von sich Reden, seinerzeit erzielte sie US$ 125.000,- (ca. EUR 92.746,-). Die Wertsteigerung über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ist nicht spektakulär, andererseits war 2007 ein Jahr der hohen Preise, so dass die erzielte Steigerung durchaus beachtlich ist. An zweiter Stelle lag die von Michael Mann verkaufte Domain cryptoworld.com zum Preis von US$ 195.000,- (ca. EUR 15.984,-). Aber damit nicht genug, konnte .com doch mit bitforex.com zum Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 53.279,-) nachlegen und lieferte gleich drei Domains zu US$ 35.000,-.
Die Länderendungen zeigten allerdings ebenso, dass Höchstpreise möglich sind. Im vergangenen Jahr machte die Endung .ai der zu den Kleinen Antillen gehörenden Insel Anguilla bereits von sich Reden, da das Kürzel als „artifical intelligence“ (künstliche Intelligenz) gelesen werden kann. Mit dem Verkauf von music.ai zum Preis von US$ 101.500,- (ca. EUR 83.197,-) legt die Endung für 2018 ganz schön vor. Die Domain ist derzeit allerdings nur geparkt. Im Übrigen war die Europa-Endung .eu sehr stark. Mit Domains wie bit.eu (EUR 19.900,-) oder apart.eu (EUR 14.999,-) lieferte sie hervorragende Zahlen, und setzte mit weiteren sieben verkauften Domains zu sehr guten Preisen auch in der Masse Zeichen. Darüber hinaus gab es allerdings noch zahlreiche Verkäufe zu deutlich höheren Preisen als gewohnt. Die deutsche Endung .de war lediglich mit joghurt.de zum Preis von EUR 10.300,- sichtbar vertreten.
Unter den neuen Domain-Endungen sorgte .amsterdam für die besten Ergebnisse mit maps.amsterdam zum Preis von EUR 7.000,- und orthodontist.amsterdam zu EUR 5.000,-. Daneben war .global wieder stark vertreten, und kids.show erzielte EUR 2.500,-. Die sonstigen generischen Endungen konnten zumindest mit cryptowallet.net für US$ 15.750,- (ca. EUR 12.910,-) ihren Teil zu der hochpreisigen Woche beitragen. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche herausragend.
Länderendungen
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music.ai – US$ 101.500,- (ca. EUR 83.197,-)
bit.eu – EUR 19.900,-
apart.eu – EUR 14.999,-
astrum.eu – EUR 7.499,-
create.eu – EUR 7.000,-
cara.eu – EUR 5.000,-
homemate.eu – EUR 5.000,-
volume.eu – EUR 5.000,-
phg.eu – EUR 5.000,-
fcp.eu – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.836,-)
vee.co – US$ 18.888,- (ca. EUR 15.482,-)
pop.in – EUR 14.888,-
betrouwbaar.nl – EUR 12.000,-
injury.co.uk – GBP 10.399,- (ca. EUR 11.783,-)
joghurt.de – EUR 10.300,-
kraken.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-)
offshore.nl – EUR 5.000,-
irl.co – US$ 5.528,- (ca. EUR 4.531,-)
boilerrepair.co.uk – GBP 3.700,- (ca. EUR 4.192,-)
aanstekers.nl – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.180,-)
Neue Endungen
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maps.amsterdam – EUR 7.000,-
orthodontist.amsterdam – EUR 5.000,-
ait.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.934,-)
goo.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.934,-)
msi.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.934,-)
amr.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.934,-)
kids.show – EUR 2.500,-
enigma.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.967,-)
Generische Endungen
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intuitive.asia – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.098,-)
system.info – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.459,-)
cryptowallet.net – US$ 15.750,- (ca. EUR 12.910,-)
sensai.net – EUR 2.400,-
schwartzapfel.org – US$ 2.880,- (ca. EUR 2.361,-)
bitsafe.org – EUR 2.279,-
.com
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supernatural.com – US$ 215.888,- (ca. EUR 176.957,-)
cryptoworld.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 15.984,-)
bitforex.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 53.279,-)
cobwebs.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.689,-)
cryptotrading.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.689,-)
happymath.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.689,-)
chosen.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 27.869,-)
exg.com – EUR 24.999,-
dnacode.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-)
hubx.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-)
bitcoingiftcards.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
cloudo.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
otravo.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 15.164,-)
injury.co.uk – US$ 14.351,- (ca. EUR 11.763,-)
chatchat.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.656,-)
cryptoreport.com – US$ 12.690,- (ca. EUR 10.402,-)
sharesome.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.836,-)
singpay.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
KONFERENZ – NAMESUMMIT IM AUGUST 2018 IN NEW YORK
Anfang August 2018 findet in New York wieder die „NameSummit – A Digital Branding Conference“ statt. Die Marketing-Veranstaltung wendet sich an Markeninhaber, Start-Ups sowie Influencer und bietet zwei Tage voller Seminare und Workshops.
Mit der NameSummit, die vom 06. bis zum 07. August 2018 wieder in New York City stattfindet, wollen die Gründer Steven Kaziyev und Jason Schaeffer Start-Ups, Influencern und jedem Interessierten helfen, den Überblick über die digitale Markenlandschaft zu bewahren. Schaeffer teilte gegenüber dnjournal.com mit, dass in diesem Jahr die neuen Domain-Endungen besondere Aufmerksamkeit erhalten. Zudem wird NameSummit diesmal um den „Pitch Global“ erweitert, bei dem Innovatoren ihre Ideen auf der Bühne vorstellen und ein Expertengremium diese vor Publikum bewertet. Näheres zu diesem Teil der NameSummit verkündet Schaefer anlässlich der in den kommenden Tagen stattfindenden NamesCon in Las Vegas. Eine detaillierte Agenda für die Name-Summit ist noch nicht bekannt. Es werden zwei Tage mit Seminaren, Workshops und dem abschließenden „Pitch Global“. Als Sprecher für die Veranstaltung sind unter anderem bereits Gerald Adams (Entrepreneur), Lisa Bloom (Rechtsanwältin und Moderatorin), Roberto Blake (Entrepreneur) und Lori Anne (VP bei Neustar Inc.) benannt.
Die NameSummit findet vom 06. bis 07. August 2018 in New York im The Westin Times Square, 270 West 43rd Street, New York, NY 10036 statt. Tickets für die Veranstaltung kosten zwischen US$ 299,- für Frühbucher bis 31. März 2018, US$ 499,- von April bis 30. Juni 2018 und US$ 699,- von Juli 2018 an.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namesummit.com
Quelle: ddnjournal.co, namesummit.com