Domain-Newsletter

Ausgabe #686 – 03. Oktober 2013

Themen: DPML – Donuts bietet eigene nTLD-Schutzliste an | nTLDs – ICANN und die 629 verbotenen Wörter | TLDs – Neues von .axis, .gmbh und .xyz | Qual – die Wahl der richtigen Domain | Service – Fragen und Antworten rund ums TMCH | pizza.net – Köstliches für US$ 150.000,- | München – nTLD-Konferenz der united-domains AG

DPML – DONUTS BIETET EIGENE NTLD-SCHUTZLISTE AN

Donuts Inc., Bewerberin um mehrere hundert globale Top Level Domains, hat einen neuen Schutzservice gestartet: eine eigene „Domains Protected Marks List“ (DPML) soll Markeninhaber vor Rechtsverletzungen bewahren. Das Angebot hat allerdings seine Tücken – und seinen Preis.

Mit 307 Bewerbungen um Domain-Endungen wie .business, .email oder .services ist Donuts Inc. im Juli 2012 bei ICANN in den Wettstreit um den Zuschlag gegangen und zählt damit zu den potentiell größten Anbietern neuer Top Level Domains. Um Markeninhaber vor Rechtsverletzungen durch neue Endungen zu schützen, hat Donuts am 25. September 2013 eine eigene DPML gestartet. Bei der DPML handelt es sich vorrangig um eine Blocking-Liste; der eingetragene Begriff kann dann nicht als Second Level Domain registriert werden und löst im Domain Name System nicht auf. Voraussetzung für eine Eintragung in die DPML ist, dass die Marke im Trademark Clearinghouse registriert ist; wer diese Voraussetzung erfüllt, kann dann aber sowohl das als Marke eingetragene Zeichen selbst (zum Beispiel „Yahoo“) als auch jede Schreibvariante schützen, solange sie die Marke enthält (etwa „yahooo“ oder „myyahoo“). Die einzutragende Marke muss aber mindestens drei Zeichen lang sein. Eine Aufnahme in die DPML gilt für zunächst fünf Jahre, kann dann aber in Ein- bis ZehnJahres-Intervallen verlängert werden.

Doch Vorsicht: bei der DPML handelt es sich um einen Schutzmechanismus, der parallel zu den Regelungen des Trademark Clearinghouse gilt, sich aber lediglich und exklusiv auf alle von Donuts betriebenen Endungen erstreckt. Im Idealfall greift die DPML damit bei etwa 300 neuen Endungen; erhält ein Konkurrent den Zuschlag, bietet die DPML dagegen keinen Schutz. Aktuell hat Donuts für rund 30 Endungen einen Registry-Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN abgeschlossen; unternehmensintern rechnet man mit etwa 200 erfolgreichen Bewerbungen. Ob und gegebenenfalls wann die Registrierung startet, ist aber noch offen. Preislich bewegt sich ein Eintrag in die DPML für eine Anfangsdauer von fünf Jahren bei US$ 2.995,- (ca. EUR 2.220,-); je mehr Endungen Donuts letztlich betreibt, desto günstiger ist damit ein Eintrag in die DPML. Wer einen in der DPML eingetragenen Begriff aktiv als Domain nutzen möchte, kann dies gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren tun; Donuts spricht insoweit von einer Einmalgebühr in Höhe von US$ 80,- pro Domain plus die üblichen Registrierungsgebühren.

Ob sich das Angebot durchsetzen wird, ist fraglich. Da eine Eintragung im Trademark Clearinghouse als Grundvoraussetzung verpflichtend ist, müsste die DPML einen Mehrwert bieten; solange aber unklar ist, wie viele und welche neuen Endungen Donuts letztlich betreibt, dürften viele Markeninhaber vor den zusätzlichen Kosten zurückschrecken. Und letztlich macht die Schutzliste eines einzelnen Bewerbers das gesamte nTLD-Verfahren noch ein Stück unübersichtlicher; nicht auszudenken, wenn auch die Konkurrenz wie Top Level Domain Holdings, ARI Registry Services oder Uniregistry Corp. für „ihre“ Endung mit jeweils eigenen Schutzverfahren in den Markt gingen.

Weitere Informationen zur „Domains Protected Marks List“ finden Sie unter:
> http://v2.donuts.co/dpml/

Quelle: donuts.co

NTLDS – ICANN UND DIE 629 VERBOTENEN WÖRTER

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Liste gesperrter Domains unter einer neuen Domain-Endung aktualisiert: exakt 629 Begriffe können demnach auf keinen Fall unter einer neu eingeführten Top Level Domain registriert werden.

Eine nahezu unbegrenzte Anzahl neuer Domains verspricht ICANN den Internetnutzern mit der Einführung neuer Domain-Endungen. Doch völlig grenzenlos ist die Wahlfreiheit nicht: schon jetzt steht fest, dass mindestens 629 Begriffe von der Registrierung ausgeschlossen bleiben. ICANN beugt sich damit dem Druck internationaler Organisationen, deren Bezeichnungen und Begriffe weltweit zumeist nicht markenrechtlich, sondern durch internationale Abkommen geschützt sind. Dementsprechend teilt sich diese Sperrliste in drei Kategorien auf: „International Olympic Committee“, „International Red Cross and Red Crescent Movement“ und „Intergovernmental Organizations“. Um hier niemanden in Versuchung zu führen, diese Begriffe zu registrieren (und sei es nur versehentlich), bleiben sie künftig gleich von einer Registrierung auf Ebene der Second Level Domain ausgeschlossen; eine Registrierung unter einer bereits eingeführten Endung wie etwa .com oder .info ist dagegen grundsätzlich möglich.

Das IOC hat beispielsweise den Schutz von insgesamt 19 Begriffen durchgesetzt, darunter die beiden Wörter „olympiade“ sowie „olympisch“. Das Rote Kreuz darf sich sogar über 61 geschützte Wörter freuen, darunter „redcross“, „redcrystal“, „cruzroja“, „red-lion-and-sun“, „magen-david-adom“ und „cicr“; die deutsche Variante „roteskreuz“ findet sich dagegen nicht auf der Sperrliste. Sehr viel weiter geht dann die Liste der Begriffe, die für internationale Organisationen geschützt sind. Dort finden sich Wörter mit drei Zeichen wie „apo“, „bis“ oder „epo“ ebenso wie „international-criminal-police-organization—interpol“ oder „internationalunionfortheconservationofnatureandnatural resources“, deren Registrierung wohl selbst Cyberkriminellen kaum eingefallen wäre. Vor allem aber die kurzen und damit begehrten gesperrten Domains dürften dafür sorgen, dass sich sogar die Inhaber von Markenrechten ärgern werden, „ihre“ Adresse nicht zu erhalten. Nicht ausgeschlossen ist ausserdem, dass ICANN diese Sperrliste noch erweitert: so wurden bereits Forderungen laut, auch Domains zu verbieten, die in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen. Nach Angaben von George Sadowsky, Mitglied des ICANN-Boards, ist die Frage von Inhalten jedoch keine, die in die Zuständigkeit von ICANN fällt.

In diesem Zusammenhang sei nochmals auf das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ verwiesen, das in Deutschland die Wörter „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“, alle diese Wörter allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache von Gesetzes wegen schützt. Wer diese Begriffe dennoch in einer Domain verwendet, läuft Gefahr, abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Dabei handelt es sich übrigens um kein theoretisches Risiko: das OLG Düsseldorf hat erst kürzlich einem Unternehmen verboten, die Bezeichnung „Olympia 2010“ für einen Whirlpool zu nutzen (Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 109/12). Noch weiter ging das OLG Schleswig, das die Werbung eines Kontaktlinsenhändlers mit „Olympischen Preisen“ als Verstoß gegen das OlympSchG wertete (Urteil vom 26.06.2013, Az. 6 U 31/12).

Die vollständige Liste mit sämtlichen reservierten Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/812

Quelle: circleid.com, dr-bahr.com

TLDS – NEUES VON .AXIS, .GMBH UND .XYZ

Regeln sind da, um eingehalten zu werden: dieser formaljuristische Grundsatz könnte dazu führen, dass die neue globale Top Level Domain .axis scheitert. Bei .gmbh drängt die Industrieund Handelskammer auf strenge Regeln, während .xyz den deutschsprachigen Markt erobern will – hier die Kurznews.

Der saudi-arabischen Saudi Telecom Company könnte im Rahmen ihrer Bewerbung um die neue Endung .axis ein folgenschwerer Formfehler zum Verhängnis werden. Im Zuge einer Legal Rights Objection vor dem Schiedsgericht der WIPO (LRO2013-0051), das auf eine Beschwerde von Axis Communications AB/Axis AB zurückgeht, hat das Unternehmen offenbar die Frist zur Erwiderung versäumt. In einem Hinweis der WIPO heisst es, dass man die Beschwerdegegnerin mehrfach auf die Deadline hingewiesen habe; man könne nun keine Grundlage für die Zulassung verspäteten Vorbringens erkennen. ICANN-Ombudsman Chris LaHatte hatte noch dafür plädiert, die jahrelangen Anstrengungen nicht aus formalen Gründen zunichte zu machen. ICANN selbst wollte offenbar die Entscheidung allein dem Schiedsgericht überlassen. Sollte die Internet-Verwaltung nicht doch noch intervenieren, hätte die Beschwerde damit Erfolg – das wäre gleichbedeutend mit dem „Aus“ für .axis.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Top Level Domain .gmbh bei der Internet-Verwaltung ICANN interveniert. Mit Schreiben vom 13. September 2013 drängen August Ortmeyer und Stephan F. Wernicke darauf, dass Inhaber einer Domain mit der Endung .gmbh selbst in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen sein müssen oder dies zumindest beantragt ist; dies müsse regelmässig überprüft werden. Die potentiellen Domain-Inhaber sollen ihrerseits anhand geeigneter Unterlagen nachweisen müssen, dass sie tatsächlich die Rechtsform der GmbH führen. Die Kammer steht mit ihren Bemühungen um derartige Beschränkungen nicht allein: auch die Bundesregierung hat ICANN aufgefordert, die Vergabe von .gmbh strikt auf solche Gesellschaften zu beschränken, die in dieser Rechtsform errichtet wurden. Für die Endung .gmbh liegen ICANN insgesamt sechs Bewerbungen vor.

Die im US-Bundesstaat Nevada ansässige XYZ.COM LLC, einzige Bewerberin um die Top Level Domain .xyz, hat die deutschsprachigen Internetnutzer ins Visier genommen. Mit dem Motto „Werden Sie Teil der Generation XYZ“ sammelt das Unternehmen ab sofort Vorbestellungen für .xyz auch in deutscher Sprache ein. Kosten sind damit nicht verbunden, es müssen lediglich der Name und eine eMail-Adresse angegeben werden. Vergabebeschränkungen sind für .xyz nicht vorgesehen; laut Gründer Daniel Negari soll .xyz vielmehr die generischste aller Top Level Domains werden, die jedermann weltweit zur Registrierung offen steht. Aus Deutschland habe man bisher großartiges Interesse erfahren. Die Phase der „initial evaluation“ hat .xyz bereits bestanden; mit der verbindlichen Registrierung der ersten Domains will Negari im Jahr 2014 beginnen.

Weitere Informationen zu .xyz finden Sie unter:
> http://xyz.com/de/

Quelle: domainnamewire.com, icann.org, thedomains.com

QUAL – DIE WAHL DER RICHTIGEN DOMAIN

Angesichts der anstehenden Einführung neuer Domain-Endungen ist die Frage des richtigen Domain-Namens wieder aktuell wie nie. Schön, dass thedrum.com eine große Infografik liefert, in der die neun essentiellen Elemente enthalten sind, die man bei der Wahl des Domain-Namens in Erwägung ziehen sollte. Wir haben die Essenz der neun Elemente für Sie festgehalten.

1. Nutzen Sie Ihre Domain als Branding-Werkzeug. Es ist das wichtigste Markenwerkzeug, um sich bekannt zu machen.

2. Ihr Domain-Name sei kurz, einprägsam und erinnerbar – und möglichst nicht vertipperanfällig.

3. Beachten Sie: die Endung .com ist weiter King. Doch die neuen Endungen bieten neue Wege zu gezielt suchenden Kunden.

4. Schützen Sie Ihre Marke – registrieren Sie auch Vertipperdomains.

5. Branden Sie sich selbst – registrieren Sie Ihren Namen als Domain.

6. Seien Sie kreativ bei der Namenswahl: Verschmelzen Sie Worte, wandeln Sie Begriffe ab – oder schöpfen Sie Worte neu.

7. Für den US-Markt gilt: Meiden Sie Bindestriche. In unseren Landen ist der Bindestrich üblich.

8. Prüfen Sie Social-Media Seiten auf Verfügbarkeit. Streuen Sie Ihren Namen über die unterschiedlichen Social-Media Seiten. Nutzen Sie namecheck.com.

9. Verlieren Sie Ihre Domain nicht. Deutsche Registrare bieten die automatische Registrierungsverlängerung als Standard. Bei ausländischen Registraren gibt es das lediglich als Option, die Sie einrichten müssen.

Das große Infogramm mit den neun essentiellen Elementen der Domain-Wahl finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/813

Domaincheck.com ist ein Angebot der united-domains AG, deren Projekt auch dieser Newsletter ist:
> http://namecheck.com

Quelle: thedrum.com, whoishostingthis.com, eigene Recheche

SERVICE – FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UMS TMCH

Mit Einführung der neuen Domain-Endungen tritt das Trademark Clearinghouse (TMCH) als Schutz für Markeninhaber auf den Plan. Nach wie vor bestehen sowohl bei Fachleuten als auch in der Öffentlichkeit Unklarheiten, wie das TMCH funktioniert und welchen Schutz es bietet. Wir bringen erneut Licht ins Dunkel.

Jan Costens klärte vor einigen Tagen in einem Artikel auf der Website adage.com über einige Mythen des TMCH auf. Dieser Artikel und die Rückfragen, die wir erhalten haben, nutzen wir, um nochmals mehr Licht in das dunkle Grau des TMCH zu bringen. Starten wir mit Corstens, dem sich die Frage stellt, ob man seine Marke für jede der über 1.000 neuen Domain-Endungen einzeln in das TMCH eintragen muss:

– Nein. Man muss die eigene Marke nur einmal in das TMCH eintragen. Das TMCH ist die zentrale Datenbank, auf die alle Domain-Verwaltungen und Domain-Registrare, die die neuen Domain-Endungen anbieten, zurückgreifen. Der eine Eintrag gilt für alle neuen Domain-Endungen, wobei er zeitlich befristet ist und gegebenenfalls gegen weitere Gebühren verlängert werden muss.

Ich bin nicht überzeugt, dass meine Marke durch das TMCH geschützt ist. Wie funktioniert der Schutz, den mir das TMCH gewährt?

– Das TMCH gewährt zwei Schutzmechanismen:

1) Die 30 Tage andauernde Sunrise Period, in der man eine seiner Marke identische Domain unter der jeweiligen neuen Endung registrieren kann, bevor die allgemeine Registrierung beginnt.

2) Den Trademark Claim Service, der nach dem Start der allgemeinen Registrierung bei jeder Endung für mindestens 90 Tage läuft. Dabei wird man als Markeninhaber benachrichtigt, sollte ein Dritter eine mit der eigenen Marke identische Domain registrieren. Als Markeninhaber kann man dann sehr früh Markenrechtsverletzungen begegnen, mit der Gewissheit, dass der Domain-Inhaber vor Registrierung der Domain über die mögliche Markenrechtsverletzung informiert wurde.

Bisher ist keine neue Endung gestartet, man hört ja auch von dauernden Verzögerungen bei ICANN, also habe ich noch reichlich Zeit, meine Marke für das TMCH anzumelden.

– Eine Anmeldefrist für das TMCH besteht nicht. Gleichwohl ist es sinnvoll, die eigene/n Marke/n so früh wie möglich zum TMCH anzumelden und die Sache im Auge zu behalten, nicht dass es vergessen geht und man erste Sunrise Periods verpasst. Nach derzeitigem Stand ist spätestens zu Beginn 2014 mit den ersten Sunrise Periods zu rechnen.

Wenn ich meine Marke beim TMCH erfolgreich angemeldet habe, bekomme ich dann ganz sicher meine Domain unter meiner Wunschendung?

– Ganz sicher ist das nicht: Domain-Namen können unter einer Top Level Domain jeweils nur einmal registriert sein. Es wird keine zwei identische Domains unter der Endung .shop geben. Im Markenrecht ist das anders, da können identische Marken unter unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungsklassen registriert werden, so dass sie koexistieren. Sollte also jemand eine identische Marke wie die Ihre eingetragen haben, ist er mehr oder weniger ebenso berechtigt wie Sie, eine entsprechende Domain, gegebenenfalls unter der/den Endung/en, die Sie anstreben, zu registrieren. Im Konfliktfall gibt es ein dafür vorgesehenes Streitbeilegungsverfahren.

Den vollständigen Artikel mit zahlreichen weiteren Fragen und Antworten finden Sie auf domain-recht.de unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/814

Zahlreiche weitere Informationen zum TMCH finden Sie im übersichtlichen FAQ-Stil im „White Paper“ des Domain-Spezialisten united-domains AG:
> http://www.domain-recht.de/verweis/808

Quelle: adage.com, eigene Recherche

PIZZA.NET – KÖSTLICHES FÜR US$ 150.000,-

Die vergangene Woche lieferte eine große Überraschung mit der Domain pizza.net, die für US$ 150.000,- (ca. EUR 111.111,-) ihren Inhaber wechselte. Da kam .com, die von credo.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR 55.556,-) vertreten wurde, nicht mit. Auch die von kolumbianischen Domains preisdominierten Länderendungen blieben da zurück.

Die kolumbianische Endung stellte sich dieses Mal an die erste Position unter den Länderendungen, mit home.co bei einem Preis von US$ 26.000,- (ca. EUR 19.259,-), und war mit pof.co zu einem Preis von US$ 10.500,- (ca. EUR 7.778,-) auch auf der dritten Position. Die britische Endung .uk setzte sich an die zweite Position mit merchandise.co.uk für GBP 7.995,- (ca. EUR 9.539,-) und zog zwei weitere, günstigere Domains mit sich. Die deutsche Endung stieg erst bei EUR 5.000,- mit verkehrsinformation.de ein.

home.co – US$ 26.000,- (ca. EUR 19.259,-)
pof.co – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.778,-)

merchandise.co.uk – GBP 7.995,- (ca. EUR 9.539,-)
wetsuit.co.uk – GBP 1.900,- (ca. EUR 2.267,-)
thundercloud.co.uk – GBP 1.550,- (ca. EUR 1.849,-)

sportsbook.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)

verkehrsinformation.de – EUR 5.000,-
casino-club.de – EUR 4.950,-
genialo.de – EUR 2.222,-
weindiscount.de – EUR 2.200,-
eventix.de – EUR 1.800,-

lse.eu – EUR 4.500,-
assurancedecredit.fr – EUR 3.500,-
assurance-de-credit.fr – EUR 3.500,-
1job.ca – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.333,-)
macave.fr – EUR 2.500,-
st-barts.fr – EUR 2.500,-
avianca.com.mx – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
cmg.ch – EUR 1.950,-
script.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)

Die neueren generischen Endungen besetzte alleine die Drei-Zeichen-Domain

gtt.biz – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.630,-)

Die weit unangefochten teuerste Domain der vergangenen Woche war pizza.net, die den Handschlag bei US$ 150.000,- (ca. EUR 111.111,-) erhielt und sich so aktuell an die 20. Position der Jahresbestenliste setzte. Die übrigen Domains unter den älteren generischen Endungen hielten sich im bekannten niedrigen Preisbereich.

pizza.net – US$ 150.000,- (ca. EUR 111.111,-)
assistance.net – US$ 6.250,- (ca. EUR 4.630,-)
utb.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.333,-)
ecomat.net – US$ 4.288,- (ca. EUR 3.176,-)
artv.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.880,-)
ecopad.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 2.806,-)
smartstop.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.593,-)
cruisenews.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.287,-)
i9.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
smartwatch.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.074,-)
creditclub.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.917,-)
socialnews.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)
jitb.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.547,-)
mauivacations.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.547,-)
easyprint.org – EUR 1.500,-
esms.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.481,-)
investbank.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.481,-)
sobu.net – US$ 1.988,- (ca. EUR 1.473,-)
mixie.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.399,-)

Die Kommerzendung .com musste sich diesmal mit dem zweiten Platz zufrieden geben, den credo.com bei einem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 55.556,-) parkender Weise besetzte. An zweiter Position unter .com und an dritter insgesamt diese Woche stand alichat.com mit US$ 53.000,- (ca. EUR 39.259,-). Die übrigen Preise waren nicht schlecht, aber brillierten auch nicht. Die meisten Domains sind derzeit ohne Inhalte, aber auch nicht geparkt.

credo.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 55.556,-)
alichat.com – US$ 53.000,- (ca. EUR 39.259,-)
mex.com – EUR 29.111,-
rool.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.926,-)
moneygenius.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 15.185,-)
hassle.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.852,-)
interscene.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.259,-)
elvocero.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
goodok.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
powerfinancecorporation.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
schoolapp.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
hitc.com – US$ 9.950,- (ca. EUR 7.370,-)
novigo.com – US$ 9.700,- (ca. EUR 7.185,-)
blastout.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.037,-)
ljf.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.037,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – NTLD-KONFERENZ DER UNITED-DOMAINS AG

In drei Wochen beginnt, offiziell am 28. Oktober, „The Munich Conference on new TLDs 2013“. Wir halten die Einführung neuer Domain-Endungen und die darüber informierende Konferenz für so wichtig, dass wir nochmals auf den Termin hinweisen.

Die Einführung der ersten neuen Domain-Endungen rückt näher, und mit ihr auch die von Domain-Spezialist united-domains ausgerichtete „The Munich Conference on new TLDs 2013“ (in Kurz: „newdomains 2013“). Die unter der Schirmherrschaft des BMWi stehende Konferenz eröffnet mit der Keynote-Speech von ICANN-CEO Fadi Chehadé. Die newdomains2013 bietet Einblick auf das, was mit der Einführung neuer Domain-Endungen auf uns zukommt. Mittlerweile liegen bei 1&1 mehr als 2,5 Mio. und bei united-domains rund 1,5 Mio. Vorbestellungen für die neuen Domains vor. Die Nachfrage nach den neuen Endungen ist damit mittlerweile für jedermann sichtbar, insbesondere aber für Markeninhaber und deren Anwälte. Diese dürften die Bedeutung des Trademark Clearinghouse, welches Markeninhaber schützt, zu schätzen wissen. Die Konferenz bietet für sie weitreichende Informationen zum Trademark Clearinghouse und den für die neuen Domain-Endungen entwickelten Streitbeilegungsverfahren, vorgetragen von Fachleuten wie den Rechtsanwälten Dr. Thorsten Bettinger und Dr. Markus Bahmann, die bereits langjährige Erfahrungen mit anderen Schiedsverfahren für Domains haben. Darüber hinaus liefert die Konferenz aber auch weitreichende Informationen zu Strategien und Marketing. So wird Googles Verantwortlicher für das nTLD-Programm, Jordyn Buchanan, die Strategie des Suchmaschinenbetreibers darstellen, der sich für über 50 nTLDs beworben hat. Die Fragen der Marketingmöglichkeiten diskutieren unter anderem Matthias Steegmann vom Bau- und Heimwerkermarktkonzern Obi und Wendy Schratz vom Medienunternehmen Sky-Group. Für Registries und Bewerber sei auf das Vorkonferenzprogramm am Sonntag, den 27. Oktober 2013, hingewiesen, bei dem Registrare ihre Marketingprogramme vorstellen.

Die newdomains2013 findet vom 28. bis zum 29. Oktober 2013 im Hotel Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12 in 80335 München, statt. Am 28. Oktober geht es abends zum Conference Dinner in „SCHUBECKs teatro“. Die Tickets für die Konferenz kosten EUR 690,- (ohne Umsatzsteuer).

Weitere Informationen und Anmeldung unter
> http://newdomains.org

Die Agenda zur Konferenz findet man unter:
> http://newdomains.org/2013/agenda

Nota bene: Der Domain-Newsletter und domain-recht.de sind Projekte der united-domains AG in Starnberg, also dem Ausrichter der Konferenz. Aber das allein ist nicht der Grund, warum wir erneut auf die wichtige Veranstaltung hinweisen. Wir sind uns der Bedeutung der Einführungsrunde neuer Domain-Endungen und der damit einhergehenden Veränderungen im gesamten Wirtschaftsleben bewusst und halten es für wichtig, dies nach außen zu tragen und Aufmerksamkeit zu erzeugen, damit im hiesigen Raum möglichst viele zumindest davon erfahren und bewusste Entscheidungen treffen können, und nicht einfach von den Gegebenheiten überrollt werden.

Quelle: newdomains.org, united-domains.de

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