Domain-Newsletter

Ausgabe #688 – 17. Oktober 2013

Themen: nTLDs – ICANN verschiebt „Name Collision“-Problem | Squeeze-Out – United-Internet übernimmt Sedo | TLDs – Neues von .amazon, .bw und .green | AG Frankfurt/M – Haftung des Anschlussinhabers | TMCH – „Trademark+50“-Modul nimmt Betrieb auf | datacenters.com – viele Daten für US$ 190.000,- | November – 3. Domain-Forum in Sofia/Bulgarien

NTLDS – ICANN VERSCHIEBT „NAME COLLISION“-PROBLEM

Aufatmen bei vielen nTLD-Bewerbern: das „New gTLD Program Committee“ (NGPC) der Internet-Verwaltung ICANN hat entschieden, trotz des Risikos von Namenskollisionen im Domain Name System mit der Prüfung fortzufahren. Lediglich für zwei Endungen geht es kaum mehr weiter.

Im Januar 2013 hatte das Security and Stability Advisory Committee (SSAC) von ICANN darauf hingewiesen, dass es zu Konflikten zwischen neuen Domain-Endungen und solchen Domains kommen könnte, die wie zum Beispiel .corp, .mail oder .home inoffiziell in lokalen, privaten Netzwerken verwendet werden. Im Mai 2013 beschloss der ICANN-Vorstand daraufhin, bei der Interisle Consulting Group LLC eine Studie in Auftrag zu geben, um erstmals belastbares Zahlenmaterial zu erhalten. Die daraufhin im August 2013 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Name Collision in the DNS“ untersuchte 8 Terabyte des Datenverkehrs von 11 der insgesamt 13 Root-Server und kam zu dem Ergebnis, dass die Endungen .corp und .home ein hohes Risiko für die Sicherheit und Stabilität des Internets darstellen, weitere 20 Prozent als unkalkulierbares Risiko einzustufen sind und für die verbleibenden 80 Prozent zumindest eine geringe Risikostufe gilt. Die Ergebnisse wurden von ICANN zur öffentlichen Stellungnahme ausgelegt und die eingegangenen Kommentare nun in einer Handlungsempfehlung mit dem Namen „New gTLD Collision Occurrence Management Plan“ umgesetzt.

Demnach können sich .corp und .home kaum mehr Hoffnungen auf eine Einführung machen. Das NGPC entschied, die Delegation beider Endungen „auf unbestimmte Zeit“ zu verschieben. Alle anderen Bewerber wirft das NGPC in einen Topf und kündigt an, im Rahmen einer neuen Studie weitere Untersuchungen anzustellen, die sich noch eingehender und vor allem bezogen auf einzelne Endungen mit dem Problem von Namenskollisionen befassen und dabei Parameter wie Art und Zahl der DNS-Abfragen oder Häufigkeit der Verwendung in internen Netzwerken untersuchen sollen. Um das Einführungsverfahren nicht zu verzögern, bietet man den Bewerbern im Gegenzug an, das Prüfungsverfahren fortzusetzen; Voraussetzung ist jedoch, dass sie eine Vielzahl von Second Level Domains blockieren, und zwar jede Domain, die wenigstens einmal im „Day in the Life of the Internet“-Datenmaterial der Studie der Interisle Consulting Group LLC auftaucht. Diese Zahl variiert für jede beworbene Endung, erfasst in der Regel aber mindestens mehrere tausend Namen. Nach Studien einiger nTLD-Bewerber soll sich darunter aber auch viel Datenmüll befinden, wie etwa zufällig generierte Ketten aus zehn Zeichen, so dass die Beeinträchtigung für den Registrierungsbetrieb gering ausfallen könnte. Allerdings könnten sich auch besonders attraktive Domains darunter befinden, die ein Bewerber bei der Vermarktung seiner Endung schmerzlich vermisst.

Die Reaktionen der Bewerber auf die Empfehlungen des NGPC sind bisher überwiegend positiv. So betonte Frank Schilling, CEO von Uniregistry, dass die Zahl der Kollisionen vernachlässigbar sei und bereits jetzt jeden Tag in Namensräumen wie unterhalb von .com stattfänden, ohne dass es zur Kernschmelze des Internets käme. Antony Van Couvering, CEO von Top Level Domain Holdings, zeigte sich ebenfalls erfreut; er kritisierte jedoch ICANN dafür, nicht der eigenen Community zu vertrauen, sondern mit der Interisle Consulting Group LLC externe Berater für teures Geld zu beauftragen. Kurt Pritz, ehemals bei ICANN verantwortlich für das nTLD-Programm, wertete die Entscheidung als Versuch, den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ob es gelingt, wird sich voraussichtlich schon beim nächsten Meeting von ICANN in Buenos Aires zeigen, das für 17. bis 21. November 2013 angesetzt ist.

Den „New gTLD Collision Occurrence Management Plan“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/818

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

SQUEEZE-OUT – UNITED-INTERNET ÜBERNIMMT SEDO

Squeeze-Out bei Sedo: der börsennotierte Internet-Provider United Internet AG mit Sitz in Montabaur hat angekündigt, die Domain-Handelsplattform Sedo Holding AG vollständig übernehmen zu wollen.

Man schrieb den Januar 2000, als sich Tim Schumacher, Ulrich Priesner, Marius Würzner und Ulrich Essmann in Köln zusammentaten, um die Sedo GmbH zu gründen. Der Name „Sedo“ steht dabei für „Search Engine for Domain Offers“; welche Werte in einem Domain-Namen stecken, dürften damals aber selbst noch nicht einmal die vier Gründer zu hoffen gewagt haben. In rund zehn Jahren gelang es ihnen, die weltweit größte Domain-Handelsplattform aufzubauen, mit über 3.500 verkauften Domain-Namen im Monat und einem Transaktionsvolumen von über EUR 6 Mio. ebenfalls pro Monat. Inzwischen beschäftigt Sedo ca. 150 Mitarbeiter aus mehr als 30 Nationen an den Standorten Köln, London und Boston.

So viel Erfolg blieb auch der United-Internet AG nicht verborgen. Bereits im Februar 2001 hatte man sich an der Gesellschaft beteiligt und die Beteiligung weiter ausgebaut. Nunmehr steht die vollständige Übernahme kurz bevor: Wie die im TecDAX gelistete United-Internet AG am 2. Oktober 2013 mitteilte, hat man über die United Internet Ventures AG die bisher von den Sedo-Gründern gehaltenen 4.461.379 Aktien an der Sedo Holding AG, deren Tochter die Sedo GmbH ist, zum Kaufpreis von EUR 2,60 je Aktie erworben und ihren Anteil an der Sedo Holding AG damit auf 96,05 Prozent erhöht. Dabei verfolgt man das Ziel, die von der Sedo Holding AG betriebenen Geschäftsfelder Affiliate-Marketing und Domain-Marketing stärker in die strategische Weiterentwicklung der United Internet Gruppe einzubinden. Vor diesem Hintergrund hat die United Internet Ventures AG ein Squeeze-Out-Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG bei der Sedo Holding AG eingeleitet, um so Minderheitsaktionäre zwangsweise ausschliessen zu können. Den Minderheitsaktionären bleibt der Trost, dass sie für ihre Anteile abgefunden werden.

Gründer Tim Schumacher begrüsste die Entscheidung. Die Privatisierung von Sedo entlaste die Gesellschaft erheblich von Kosten, die eine AG sonst zu tragen habe, und erlaube, sich intensiver auf den Kern zu konzentrieren – die Kunden und die Produkte. Er selbst schließe damit ein wichtiges Kapitel seines Lebens ab. Schumacher war bereits am 31. Dezember 2011 aus persönlichen Gründen aus dem Sedo-Vorstand ausgeschieden und in den Aufsichtsrat gewechselt.

Quelle: united-internet.de, sedo.de, dnjournal.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .BW UND .GREEN

Botswana geht online: der afrikanische Binnenstaat hat die Registry gewechselt und startet seine Landesendung .bw neu durch. Im Fall von .amazon steht der Einführung dagegen noch heftiger politischer Widerstand bevor, während .green sich gleich ganz verabschieden musste – hier unsere Kurznews.

Der Streit um die Einführung der Top Level Domain .amazon entwickelt sich zu einer diplomatischen Angelegenheit. In einem Schreiben an ICANN-CEO Fadi Chehadé vom 4. Oktober 2013 weist Ernesto Araújo für die brasilianische Botschaft in Washington (DC) darauf hin, dass das „Committee on Foreign Affairs and National Defense“ des brasilianischen Senats eine neue Resolution verabschiedet hat. Die Resolution vom 8. August 2013 verpflichtet die brasilianische Regierung dazu, bei ICANN gegen die Einführung von .amazon, um die sich der Online-Händler Amazon EU S.à r.l. beworben hatte, förmlich zu protestieren. Nach dem Willen des Senats ist Voraussetzung für eine Vergabe, dass die Anrainerstaaten der Amazonas-Region zustimmen. Ebenso wie im Fall von Patagonien bildet der Fluss Amazonas oder die Amazonas-Region jedoch keine eigenständige, souveräne Gebietskörperschaft im Sinne des ICANN-Bewerberhandbuchs. Dennoch haben sowohl Brasilian als auch Peru mit Unterstützung von Bolivien, Ecuador, Guyana und Argentinien schon im November 2012 im Rahmen einer „early warning“ ihren Protest angekündigt. ICANN hat sich zu diesem Widerstand öffentlich bisher nicht geäussert.

Im Schatten der Einführung zahlreicher neuer generischer Top Level Domains hat .bw, die Landesendung der Republik Botswana, ihren Registrierungsbetrieb aufgenommen. Wie die Botswana Communications Regulatory Authority (BOCRA) mitteilt, soll der Start die Bevölkerung ermutigen, Teil der „Proudly Botswana“-Kampagne zu werden. BOCRA hatte die Registry von der vormals für .bw zuständigen Botswana Telecommunications Corporation (BTC) übernommen. Die Registrierung von .bw-Domains soll über „Value Added Network Service Providers“ (VANS) möglich sein; dementsprechend präsentiert sich auch die Registry-Website aktuell eher rudimentär und dient offenbar lediglich dazu, den angeschlossenen VANS eine Übertragung von Registrierungsdaten zu erlauben. Zu welchen Bedingungen .bw-Domains zu erhalten sind, lässt sich dem Internetangebot nicht entnehmen.

Die kalifornische DotGreen Community Inc., einer von vier Bewerbern um die neue Top Level Domain .green, hat sich freiwillig aus dem weiteren Prüfungsverfahren zurückgezogen. Das Unternehmen, das bereits seit 2007 mit seinem Einsatz für ökologische Projekte auf sich aufmerksam machte und nicht zuletzt wegen seiner Gründerin und CEO Annalisa Roger hoch geschätzt wurde, begründete die Entscheidung öffentlich damit, dass eine Fortsetzung „unmöglich“ geworden sei. Man sehe keine Möglichkeit, sich in einer Auktion gegen die finanzstarke Konkurrenz mit United TLD Holdco Ltd., Afilias Limited und Top Level Domain Holdings Limited durchzusetzen. Hinzu kamen die Ungewissheiten durch die Entscheidung des Governmental Advisory Committee (GAC), die Endung .green nur zuzulassen, wenn besondere Voraussetzungen zum Verbraucherschutz erfüllt werden. Noch nicht ganz ausgeschlossen ist, dass man die Bewerbung nun an einen Dritten verkauft; erste Interessenten soll es bereits geben.

Das Schreiben der brasilianischen Botschaft finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/819

Weitere Informationen zu .bw finden Sie unter:
> https://registry.nic.net.bw/login.jsp

Quelle: icann.org, thevoicebw.com, circleid.com

AG FRANKFURT/M – HAFTUNG DES ANSCHLUSSINHABERS

Das Amtsgericht Frankfurt am Main setzte sich bereits vor einigen Wochen mit der Frage nach der Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses bei einer Urheberrechtsverletzung auseinander (Urteil vom 14.06.2013, Az.: 30 C 3078/12 (75)). Aus Sicht des Gerichts reicht es, wenn der beklagte Anschlussinhaber darlegt, von ihm belehrte Familienmitglieder hätten Zugriff auf das WLAN gehabt, um die klagende Partei in Beweiszwang zu bringen. Zu recht.

Die Klägerin ist eine führende deutsche Tonträgerherstellerin und Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte einer Doppel-CD, die über den Internetanschluss des Beklagten von diesem selbst über ein Filesharing-Programm zum Download zur Verfügung gestellt worden sein soll. Sie mahnte den Beklagten ab und verlangte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ersatz der Kosten der Abmahnung. Der Beklagte hielt entgegen, er habe die Rechtsverletzung nicht begangen, auf seinem Rechner gäbe es kein Filesharing-Programm, zudem hätten seine Frau und seine Kinder mit ihren Rechnern Zugriff auf das WEP-verschlüsselte WLAN-Netzwerk. Seiner Familie habe er bereits 2006 deutlich gemacht, keine illegalen Daten herunterzuladen oder zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Den Kindern verbat er die Nutzung von Filesharing-Programmen und -diensten jeder Art.

Das Amtsgericht in Frankfurt/M wies die Klage ab (Urteil vom 14.06.2013, Az.: 30 C 3078/12 (75)). Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Schadensersatz, da die Beklagte keinen Beweis für eine durch den Beklagten begangene Urheberrechtsverletzung angeboten hat. Sie könne sich auch nicht auf eine Beweiserleichterung stützen, da der Beklagte die Vermutung, er habe die Urheberrechtsverletzung begangen, hinreichend entkräftet habe. Der Annahme, in erster Linie nutze der Beklagte als Anschlussinhaber den Internetanschluss, stehe der substantiierte Vortrag des Beklagten entgegen, wonach der Haushalt zum Tatzeitpunkt drei weitere Personen umfasste, die ihrerseits Zugriff auf den Anschluss hatten. Es fanden sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte die Urheberrechtsverletzung angestiftet hatte oder als Gehilfe beteiligt war. Der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bestehe ebenfalls nicht, da die Abmahnung nicht berechtigt war. Der Beklagte hafte nicht als Störer wegen einer von einem Dritten begangenen Urheberrechtsverletzung, da er seinen Kindern die Nutzung von FilesharingProgrammen und -diensten jeder Art und das Herunterladen von illegalen oder das zur Verfügungstellen von Inhalten verboten hat. Die Belehrung des Beklagten reichte aus, der bestehenden Aufsichtspflicht zu genügen. Eine Verpflichtung zur Überwachung seiner Kinder bei der Nutzung des Internets und der Überprüfung der Computer oder der teilweisen Sperrung des Zugangs zum Internet bestand nicht. Irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für verbotswidriges Handeln der Kinder waren nicht ersichtlich. Auch eine Verletzung von Prüfpflichten hinsichtlich seiner Ehefrau vermochte das Gericht nicht festzustellen, da ebenfalls keine konkreten Anhaltspunkte zu erkennen waren, dass diese Urheberrechtsverletzungen begehe. Schließlich habe der Beklagte auch ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen, indem der WLAN-Router ein ausreichendes, individuelles, werkseitiges Passwort und WEP-Verschlüsselung aufwies.

Das Amtsgericht Frankfurt/M zeigt damit eine angemessene entspannte Einschätzung bezüglich der Entlastung des Anschlussinhabers und folgt dabei der Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. In München stellt man hingegen höhere Anforderungen an den Anschlussinhaber, wenn er sich entlasten will. Das LG München I spricht von einem „nach Auffassung der [21.] Kammer anzulegenden strengen Maßstab[s] an den Detailgrad der Plausibilität des Sachvortrags […]“. Der Hinweis auf weitere Familienmitglieder, die Zugriff auf das WLAN haben, reicht da – unverständlicher Weise – nicht.

Das Urteil des AG Frankfurt/M finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130159

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

TMCH – „TRADEMARK+50“-MODUL NIMMT BETRIEB AUF

Wie seitens ICANN angekündigt, konnten Deloitte und IBM Anfang Oktober 2013 das Trademark Clearinghouse-Modul „Trademark+50“ integrieren. Damit wird der durch das Trademark Clearinghouse (TMCH) gewährte Markenschutz auf bereits ergangene GrabbingEntscheidungen ausgedehnt.

Auf Drängen der Markenlobby initiierte ICANN im nTLD-Bewerberhandbuch das TMCH zum Schutz von Markenrechten bei der Einführung der neuen Top Level Domains. Der Schutz greift mit der Teilnahme an den Sunrise Periods und über den Claim Service, bei dem der Markeninhaber informiert wird, sobald eine mit einer im TMCH eingetragenen Marke identische Domain registriert wird. Das war Markeninhabern und deren Lobby nicht genug, so dass auf weiteres Drängen der Schutz auf bekannte Grabbing-Varianten von Marken erweitert wurde. Das soeben in das TMCH implementierte „Trademark+50“-Modul ist das Ergebnis.

Bei Trademark+50 (TM+50) handelt es sich um eine Erweiterung des Claim Service. Markeninhaber können Markenvarianten benennen, die nachweisbar unrechtmäßig genutzt und im Rahmen eines Domain-Rechtsstreits wie einem Streitbeilegungsverfahren (UDRP, ADR und andere) oder einem Zivilrechtsstreit erstritten wurden. So finden maximal 50 weitere Markenvarianten wie etwa „Markeonline“, „Marke24“, „Markesucks“ oder dergleichen Eingang in die Datenbank des TMCH und gewähren umfassenderen Schutz für Markeninhaber. Markeninhaber, die ihre Marken bereits in das Trademark Clearinghouse eingetragen haben, können problemlos die erfolgreichen Domain-Entscheidungen nachtragen. In der Eingabemaske des TMCH findet sich im unteren Bereich nun ein neues Datenfeld, in dem die eingetragenen Entscheidungen dargestellt werden, sowie zwei Button „Add UDRP“ und „Add Court case“. Je nachdem, welchen Button man auswählt, differieren die dann aufgerufenen Eingabemasken etwas. Eingetragen werden Name des Gerichts, Aktenzeichen, Land und Sprache sowie der Domain-Name, der mit der Entscheidung angegriffen wurde. Sodann muss man eine .pdf oder einen .jpeg der Entscheidung hochladen und fertig ist der Eintrag.

Damit steht nun auch der letzte Baustein zum Schutz von Markeninhabern angesichts der Einführung neuer Domain-Endungen. Manchem Markeninhaber erscheint der Preis von US$ 150,- eines Eintrages pro Jahr und Marke hoch, besonders wenn das Markenportfolio groß ist. Doch handelt es sich um einen klar definierten Posten, der der Sicherung der eigenen Marken gilt – jedenfalls bei Markenidentität und Varianten, die über TM+50 abgedeckt werden. Die Alternative ist, so zu tun, als gäbe es das TMCH nicht, mit der Folge, dass bei einer Markenrechtsverletzung deutlich höhere Kosten bei der Verfolgung des Rechteverletzers entstehen.

Weitere Informationen zum Trademark Clearinghouse findet man unter:
> http://trademark-clearinghouse.com
> http://www.united-domains.de/trademark-clearinghouse/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: ican.org, eigene Recherche

DATACENTERS.COM – VIELE DATEN FÜR US$ 190.000,-

Die vergangene Woche glänzte mit zwei .com-Domains, die sich im sechsstelligen Bereich bewegten: datacenters.com erzielte US$ 190.000,- (ca. EUR 139.706,-) und waitress.com nicht minder erfreuliche US$ 168.000,- (ca. EUR 123.529,-). Die australische Endung .au stand mit Abstand an der Spitze der Länderendungen und die sonstigen generischen Endungen waren mittelprächtig besetzt.

Mit der knackigen cruises.com.au zum Preis von AUD 110.000,- (ca. EUR 76.843,-) setzte sich eine australische Domain mit deutlichem Abstand vor die gleichwohl hochpreisige zweitplatzierte britische dailydeals.co.uk, die US$ 55.000,- (ca. EUR 40.441,-) kostete. Die britische Endung war insgesamt gefragt und lieferte fünf weitere Verkäufe. Die deutsche Endung startete bei EUR 22.015,- mit der Drei-Zeichen-Domain cbs.de, die von der Cologne Business School als Endkunden übernommen wurde. Die zweitteuerste .de-Domain war grippe.de zu EUR 13.833,-.

cruises.com.au – AUD 110.000,- (ca. EUR 76.843,-)
skateboards.com.au – AUD 5.675,- (ca. EUR 3.964,-)

dailydeals.co.uk – US$ 55.000,- (ca. EUR 40.441,-)
hoteldeal.co.uk – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.515,-)
ansa.co.uk – GBP 4.200,- (ca. EUR 4.945,-)
goodgame.co.uk – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.044,-)
goodgames.co.uk – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.044,-)
redwave.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.532,-)

cbs.de – EUR 22.015,-
grippe.de – EUR 13.833,-
blackjack-music.de – EUR 6.500,-

concert.tv – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.441,-)
cloud.at – EUR 11.000,-
bistrot.fr – EUR 10.000,-
cloud.to – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-)
huber.ch – EUR 4.700,-
wesley.ca – US$ 5.650,- (ca. EUR 4.154,-)
esport.tv – EUR 3.500,-
mahjong.ro – EUR 3.500,-
garedelyon.fr – EUR 3.400,-

Die neueren generischen Endungen waren mit zwei Domains in erwähnenswertem Rahmen schwach besetzt, aber dafür mit akzeptablen Preisen:

innovateonline.info – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.750,-)
gym.biz – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.603,-)

Die älteren generischen Endungen führte stem.org mit dem Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-) an. Danach, mit gehörigem Abstand, standen puzzlegames.net zum Preis von US$ 9.800,- (ca. EUR 7.206,-) auf der Matte. Im weiteren waren die Preise etwas gehobener.

stem.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
puzzlegames.net – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.206,-)
eii.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.515,-)
afhh.org – US$ 6.611,- (ca. EUR 4.861,-)
epargne.net – EUR 4.500,-
newamerica.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
zes.net – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.603,-)
desc.net – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.493,-)
pride.org – US$ 4.688,- (ca. EUR 3.447,-)
financialaccounting.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.309,-)
vpns.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.079,-)
srk.org – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.943,-)
cannabisseeds.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.941,-)
lens.net – US$ 3.655,- (ca. EUR 2.688,-)
celia.org – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.426,-)
creativ.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.390,-)
rainbowgrocery.org – US$ 2.647,- (ca. EUR 1.946,-)
discountnutrition.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.903,-)
justincase.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.903,-)
safezone.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.903,-)

Mit gleich zwei Domains im sechsstelligen Bereich erwies sich .com wieder als Nummer Eins: datacenters.com erzielte US$ 190.000,- (ca. EUR 139.706,-) und positionierte sich auf Platz 18 der Jahresbestenliste. Ihr folgte auf aktuell Platz 19 die zweitteuerste Domain der vergangenen Woche: waitress.com für US$ 168.000,- (ca. EUR 123.529,-). Vor Redaktionsschluss hörten wir noch von einem neuen Millionendeal von Rick Schwartz, über den wir sicher kommende Woche berichten werden.

datacenters.com – US$ 190.000,- (ca. EUR 139.706,-)
waitress.com – US$ 168.000,- (ca. EUR 123.529,-)
yourrights.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 33.088,-)
3dparts.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 32.353,-)
zhuo.com – US$ 42.500,- (ca. EUR 31.250,-)
19e.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.412,-)
gkic.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.735,-)
wreckers.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.059,-)
chriskay.com – EUR 22.000,-
businessgifts.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 20.588,-)
ttm.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 20.588,-)
haar.com – US$ 26.500,- (ca. EUR 19.485,-)
exoskeleton.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.382,-)
organicchocolate.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.382,-)
golegal.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.912,-)
w66.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.176,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NOVEMBER – 3. DOMAIN-FORUM IN SOFIA/BULGARIEN

In Sofia (Bulgarien) findet am 1. November 2013 zum dritten Mal das „Domain Forum“, eine der Domain-Industrie gewidmete Konferenz, statt. Die neuen Domain-Endungen und internationalisierte Domain-Namen unter .bg sind Thema der Veranstaltung.

Diesmal ist unklar, ob die Organisation in Händen von Association UNINET und Register.bg liegt, die vor zwei Jahren das erste „Domain Forum“ in die Welt gerufen haben. Man findet schlicht keine Informationen dazu. Jedenfalls steht der 01. November 2013 für die dritte Konferenz „Domain Forum“ in Sofia (Bulgarien) fest. Als Referenten sind unter anderem Stéphane Van Gelder, Werner Staub (CORE), Francesco Cetraro (Afilias) und Nigel Hickson (ICANN) angekündigt. Die einzelnen Themen, über die sie reden werden, sind der Agenda noch nicht zu entnehmen. Nach der Mittagspause geht es jedenfalls mit einem IDN-Panel weiter: die Diskussionsrunde widmet sich zumindest den internationalisierten Domain-Namen unter der Endung .bg von Bulgarien. In der Ankündigung ist auch von Informationen über die neuen Domain-Endungen, Markenschutz, IPv6 und das Internet Governance Forum die Rede, Themen, die auch schon früher auf der Agenda standen und nach wie vor aktuell sind.

Das 3. bulgarische Domain Forum findet am 01. November 2013 ab 09.00 Uhr im National Palace of Culture (NDK), Bulgaria Square no.1, 1463 Sofia, Bulgarien statt.

> http://domainforum.bg

Quelle: domainincite.com, domainforum.bg

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