Domain-Newsletter

Ausgabe #691 – 07. November 2013

Themen: ICANN – Snowden befeuert „Internet Governance“ | Statistik – Wirtschaftskrise erwischt .nl | TLDs – News von .ninja, .onl und .shabaka | OLG Hamm – Markenschutz für Unternehmensname | nTLDs – Domainer im heissen Meinungsstreit | T.R.A.F.F.I.C. – maue Preise bei Auktion | Beck-Seminar – Grundlagenwissen zum IT-Recht

ICANN – SNOWDEN BEFEUERT „INTERNET GOVERNANCE“

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden haben die Diskussionen um die Netzverwaltung neu befeuert: nach Angaben von CEO Fadi Chehadé steht ICANN unter gewaltigem Druck, wenn es nicht bald gelingt, das Multistakeholder-Modell zu etablieren.

Nicht nur so manche Regierung hat sich in den vergangenen Wochen gefragt: wer verwaltet bei uns eigentlich das Internet? Die Antwort verteilt sich im Wesentlichen auf mehreren Schultern: ICANN, die Internet Engineering Task Force (IETF), das Internet Architecture Board (IAB), das World Wide Web Consortium (W3C), die Internet Society (ISOC) und die fünf Regional Internet Registries (RIPE NCC, ARIN, APNIC, LACNIC und AfriNIC). Während sich ICANN um das Domain Name System kümmert, haben IETF, IAB, W3C und ISOC technische Standards im Visier; die Verteilung von IP-Adressen ist wiederum Aufgabe der fünf RIRs. Angesichts der Machtfülle dieser Gruppe traf ihre Ankündigung nach einem Treffen in Montevideo (Uruguay), die Globalisierung der „Internet Governance“ vorantreiben zu wollen, viele nationale Regierungen auf dem falschen Fuss. Vor allem die USA sahen sich im Zuge der Berichte um die National Security Agency der Ankündigung ausgesetzt, dass die Scheidung ICANNs von der US-Regierung bevorstünde.

Anlässlich der newdomains.org-Konferenz in München präzisierte ICANN-CEO Fadi Chehadé, der als treibende Kraft hinter der Ankündigung gilt, seine Absichten. ICANN werde in den kommenden 12 bis 24 Monaten unter gewaltigen Druck geraten, wenn man es als Mitglied des Internet-Ökosystems nicht gemeinsam mit anderen Organisationen schaffe, das Gerüst für ein Multistakeholder-Modell zur Internetverwaltung zu etablieren. Sowohl die Snowden-Enthüllungen als auch eine Rede der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff hätten das Thema „Internet Governance“ bei vielen Regierungen an die Spitze der Tagesordnung katapultiert. Vor allem Brasilien, Indien und Südkorea möchten allerdings sämtliche Themen der Netzverwaltung an die Vereinten Nationen delegieren; sie bevorzugen somit ein multilaterales Gebilde, so dass die Internet-Verwaltung in den Händen der Politik liegt. Das will Chehadé unbedingt verhindern und kritisiert den multilateralen Ansatz als ineffektiv; würden weitere Interessengruppen beteiligt, komme eine bessere Lösung heraus. In einem persönlichen Gespräch mit Rousseff konnte er offenbar überzeugen: Brasilien hat inzwischen bestätigt, die Multistakeholder-Lösung zu bevorzugen; auch Südkorea hat nach Angaben von Chehadé nachgezogen. Globale Unternehmen wie Microsoft, Cisco Systems und Disney hätten ebenfalls die Unterstützung signalisiert. Eine Erweiterung der ICANN-Kompetenzen lehnte Chehadé aber ausdrücklich ab. ICANN müsse sich jetzt, wo das nTLD-Programm geboren sei, auf dessen Umsetzung konzentrieren.

Der Sicherheitsspezialist Phillip Hallam-Baker wies indes darauf hin, dass Chehadé kein zukunftsfähiges Gegenmodell der Internet-Verwaltung entwickelt habe. Das Modell ICANN lebe davon, dass sämtliche Alternativen genau so wenig zukunftsfähig wären. Egal, ob IPv6 oder DNSSEC, Internet Governance sei ein schwieriges Thema. Das ficht Chehadé nicht an; in München kündigte er für Mai 2014 ein Treffen in Brasilien an, bei dem Regularien für ein Multistakeholder-Modell der gesamten Internetverwaltung ausgearbeitet werden soll.

Das Video zur Keynote von Fadi Chehadé finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/824

Quelle: icann.org, circleid.com, eigene Recherche

STATISTIK – WIRTSCHAFTSKRISE ERWISCHT .NL

Die Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2012 hat nach Recherchen der holländischen Registry auch in der Welt der Domains Spuren hinterlassen. Nur einer scheint verschont geblieben zu sein – für VeriSign geht es weiter steil nach oben.

Mit äusserst positiven Zahlen kann VeriSign, Registry für die beiden weltweit wichtigsten generischen Top Level Domains .com und .net, aufwarten. Nicht nur, dass .com mit einem Anstieg von über 500.000 Domains netto im Oktober 2013 weiter stark zulegt, auch insgesamt stehen die Zeichen auf Wachstum. Laut einer Börsenmitteilung konnte VeriSign allein im dritten Quartal 2013 um 1,55 Millionen Domains zulegen und schloss daher zum 30. September 2013 mit 125,9 Millionen aktiven Domains unter .com und .net; damit konnte das prognostizierte Wachstum von 1,4 Millionen Domains deutlich übertroffen werden. Auch für das vierte Quartal 2013 rechnet VeriSign mit einem Wachstum von 1,1 bis 1,5 Millionen Domains. Es dürfte allerdings das letzte Quartal sein, in dem die neuen globalen Top Level Domains keine Rolle spielen; es ist daher spannend zu beobachten, ob .com und .net unter hunderten neuen Endungen an Wachstum einbüssen oder – wie etwa der Domain-King Rick Schwartz spekuliert – sogar an Bedeutung noch zulegen.

Wieder auf Normalmaß zurechtgestutzt ist die Business-Domain .biz. Nachdem der Monat September 2013 mit einem Nettoanstieg von nur wenig unter 175.000 Domains krachend positiv zu Buche schlug, sank .biz im Oktober 2013 wieder auf das durchschnittliche Wachstum von etwa 10.000 bis 20.000 Domains monatlich zurück. Nichts Neues gibt es dagegen bei .info: nach einem Zwischenhoch mit einem Verlust von „nur“ rund 75.000 Domains im September reisst .info diesmal wieder die Latte im sechsstelligen Bereich, wenn auch nur knapp.

Folgt schließlich der Blick über den Tellerrand, genau gesagt in die Niederlande. Dort hat die .nl-Registry Stichting Internet Domeinregistratie Nederland (SIDN) statistisch ermittelt, dass die Wirtschaftskrise auch in der Domain Name Industry ihre Spuren hinterlassen. So ist die Zahl der Löschungen sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2007 war nur eine von fünf gelöschten .nl-Domains für ein Jahr oder kürzer registriert; 2012 waren dagegen ein Drittel der gelöschten Domains weniger als ein Jahr alt. Die Inhaber haben sich also – wahrscheinlich aus Kostengründen – vorzeitig von ihren Domains gelöst.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.604.982 – (Vergleich zum Vormonat: + 59.183)
.at – 1.212.099 – (Vergleich zum Vormonat: + 880)
.com – 111.077.744 – (Vergleich zum Vormonat: + 507.834)
.net – 15.154.689 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.742)
.org – 10.399.971 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.827)
.info – 6.156.633 – (Vergleich zum Vormonat: – 107.113)
.biz – 2.622.692 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.341)
.us – 1.851.197 – (Vergleich zum Vormonat: – 385)

(Stand 1. November 2013)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: nasdaq.com, sidn.nl, eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .NINJA, .ONL UND .SHABAKA

Der Startschuss für die erste Sunrise Period einer nTLD ist gefallen: die arabische dotShabaka Registry hat bereits Ende Oktober 2013 die heisse Phase für Markeninhaber eingeläutet. Die steht auch bei .onl bevor, bei der es in diesem Monat losgehen soll. Etwas Zeit will sich dagegen noch .ninja lassen – hier unsere Kurznews.

Mit einer mitreißenden Präsentation hat .ninja bei der newdomains.org-Konferenz in München auf sich aufmerksam gemacht. In einer etwa zehnminütigen Darstellung versprach Solomon Amoako von Demand Media, Mutterunternehmen der designierten Registry United TLD Holdco Ltd., den Internetnutzern einfach eine „coole“ Top Level Domain bieten zu wollen. Zum Erfolg beitragen sollen eine praktisch unbeschränkte Registrierung und günstige Gebühren, die sich in der Kategorie .com, .net oder .info einreihen werden. Anders als der japanische Ursprung des Wortes „Ninja“ vermuten lässt, der für Partisanenkämpfer des vorindustriellen Japans steht, vergleicht Amoako .ninja mit der prädestinierten Endung für Experten oder gar Gurus auf ihrem Gebiet, so dass Domains wie accounting.ninja das herausragende Können und Wissen eines Buchhalters auf witzige Weise verdeutlichen können. Erste Registrierungen sollen ab Mitte des Jahres 2014 möglich sein.

Die Londoner I-REGISTRY Ltd., die unter anderem auch in Berlin eine Niederlassung betreibt, hat anlässlich der newdomains.org-Konferenz angekündigt, noch im November 2013 mit der Sunrise-Period für die neue Top Level Domain .onl beginnen zu wollen. Nach Angaben von Michael Hauck und Anschelika Smoljar strebt man aktuell Samstag, den 30. November 2013 als Starttermin an. Die Voraussetzungen dafür sind günstig: der Registry-Vertrag mit ICANN wurde bereits am 16. September 2013 unter Dach und Fach gebracht. Die Endung .onl (Abkürzung für „online“) richtet sich an Privatleute, Unternehmen und Organisationen; sie kann praktisch für jeden Zweck eingesetzt werden, egal ob privat oder für das Geschäft, für Kommunikation, einen Blog oder für Shops. Als Technologie-Partner hat man die .info-Registry Afilias verpflichtet. Neben .onl hat I-REGISTRY Ltd. mit den Endungen .online, .rich und .vip noch drei weitere Bewerbungen im ICANN-Feuer; wer dort den Zuschlag erhält, ist aber derzeit noch offen.

Markeninhaber aufgepasst: die erste Sunrise-Period für eine von voraussichtlich hunderten neuen globalen Top Level Domains hat begonnen. Wie Yasmin Omer, General Manager von dotShabaka Registry, am 2. November 2013 mitteilte, ist der Startschuss gefallen. Der Datenbank des Trademark Clearinghouse lässt sich entnehmen, dass der offizielle Beginn bereits am 31. Oktober 2013 erfolgt sei; enden soll die Sunrise Period demnach am 30. Dezember 2013. Bei der Endung .shabaka handelt es sich um eine internationalisierte Top Level Domain, die im computerlesbaren Punycode mit der Zeichenkette „xn--ngbc5azd“ dargestellt wird und arabisch für „Web“ oder „Netzwerk“ steht. Nicht unproblematisch ist, dass dotShabaka Registry aktuell noch mit der Akkreditierung von Registraren befasst ist; es gibt daher noch praktisch keinen Anbieter, der Registrierungen entgegen nimmt. Das hindert die Registry allerdings nicht, auch die weiteren Starttermine mitzuteilen: die Landrush-Phase beginnt demnach am 2. Januar 2014 und läuft bis 31. Januar 2014; ihr folgt am 4. Februar 2014 die Live-Phase. „Trademark Claims“ werden vom 2. Januar 2014 bis 4. April 2014 entgegen enommen.

Weitere Informationen zu .ninja finden Sie unter:
> http://dotninja.co/de/

Weitere Informationen zu .onl finden Sie unter:
> http://de.i-registry.com/onl-domain.htm

Weitere Informationen zu .shabaka finden Sie unter:
> http://www.dotshabaka.com/

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

OLG HAMM – MARKENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMENSNAME

Das Oberlandesgericht Hamm hatte vor einigen Woche die Frage auf dem Tisch, inwieweit ein aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzter Unternehmensname gegen einen zeitlich später registrierten Domain-Namen geschützt ist. Die Entscheidung überrascht ein wenig, ist jedoch gut begründet und macht deutlich, wie vorsichtig man bei der Wahl des Domain-Namens sein muss (OLG Hamm, Urteil vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12).

Die Klägerin firmiert seit 2002 unter dem Namen „CDE Gesellschaft für Trockenbausysteme GmbH“ und vertreibt unter anderem Trockenbausysteme nebst Zubehör. Sie nutzt ihr Firmenschlagwort „CDE Trockenbausysteme“ für ihre Werbung, wobei die Abkürzung „CDE“ ein bestimmtes System von Trockenbau bezeichnet. Der Beklagte registrierte am 02. Mai 2011 den Domain-Namen cde-trockenbausysteme.de auf sich; die Domain leitete auf eine andere, geschäftlich genutzte Domain weiter. Die Klägerin sah damit ihre Kennzeichenrechte verletzt und mahnte den Beklagten ab. Der gab keine Unterlassungserklärung ab, weshalb sich die Klägerin an das Landgericht Bielefeld wandte. Die Klägerin begehrte die Unterlassung der Nutzung der Domain und deren Freigabe. In dem Verfahren erklärten die Parteien die Hauptsache einvernehmlich für erledigt, so dass das Landgericht nur noch über die Kosten entscheiden musste, die es dem Beklagten auferlegte (LG Bielefeld, Beschluss vom 28.02.2012, Az.: 4 W 33/12). Damit war der Beklagte nicht einverstanden, weshalb er sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht in Hamm einlegte.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Kostenentscheidung des Landgerichts Bielefeld und wies die sofortige Beschwerde zurück (OLG Hamm, Urteil vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12). Dazu prüfte das Gericht die bereits erledigte Hauptsache nach dem gegebenen Sach- und Streitstand durch. Hinsichtlich des Unterlassungsanspruches wäre der Beklagte aus Sicht des OLG Hamm unterlegen gewesen. Tatsächlich sei das Firmenschlagwort „CDE Trockenbausysteme“ kennzeichenrechtlich geschützt, auch wenn es sich um einen beschreibenden Begriff in Verbindung mit einer Abkürzung, die ausgeschrieben ein bestimmtes Trockenbausystem bezeichnet und so ebenfalls als beschreibend anzusehen ist, zusammensetzt. Entscheidend sei hier, dass die Abkürzung „CDE“ allgemein nicht und damit ihr beschreibender Charakter nicht bekannt ist. Vom Verkehr wird die Abkürzung als namensmäßiger Hinweis verstanden, womit sie eine gewisse Kennzeichnungskraft entwickelt. Das damit unterscheidungskräftige Firmenschlagwort der Klägerin sei gegenüber dem vom Beklagten genutzten und bis auf die Endung .de mit dem Firmenschlagwort identischen und so mit diesem zum Verwechseln ähnlichen Domain-Namen prioritätsälter (§ 6 Abs. 1 und 3 MarkenG). Bedenken, die sich aus Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben ergeben und wonach ein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ausgeschlossen wäre (§ 23 Nr. 2 MarkenG), wies das OLG Hamm zurück, weil der Begriff „CDE Trockenbausysteme“ sich nicht als merkmalbeschreibende Angabe darstellt. Tatsächlich nutzte der Beklagte die Domain cde-trockenbausysteme.de geschäftlich – wie das OLG Hamm sich ausdrückt: -, „indem sie auf eine andere Seite weiterleitete, bei der keinerlei Anhaltspunkte zu finden sind, dass sie nicht geschäftlich genutzt wurde.“ Darüber hinaus nutzte der Beklagte die Domain unerlaubt und es bestand Verwechslungsgefahr (§ 15, Absatz 2 MarkenG). Zudem ging das Gericht von einer zumindest teilweisen Branchenidentität aus, da beide Parteien im Wesentlichen das gleiche Sortiment vertreiben. Diese Punkte alle zusammennehmend kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Verwechslungsgefahr bestehe, womit der Anspruch auf Unterlassung der Nutzung bestätigt sei.

Die Klägerin verlangte aber auch die Freigabe der Domain und stützte sich dabei auf das Namensrecht (§ 12 BGB). Der Anspruch aus dem Namensrecht greift üblicherweise jedoch nicht, wenn – wie hier – bereits ein Anspruch aus dem Markenrecht besteht. Doch bleibt das Namensrecht – wie vielfach entschieden – anwendbar, wenn der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung der Unternehmensbezeichnung außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr berührt wird. Die Anwendung sei aber auch legitim, „wenn mit der Löschung des Domain-Namens bzw. der Abgabe einer entsprechenden Verzichtserklärung eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht hergeleitet werden kann.“ Da der Klägerin an ihrer Unternehmensbezeichnung ein Namensrecht zusteht und sie dieses im geschäftlichen Verkehr gebraucht, ist ein Rechtsschutz entstanden. Der Beklagte nutzte das Firmenschlagwort der Klägerin bereits mit Registrierung der Domain cde-trockenbausysteme.de, was die Klägerin von der eigenen Nutzung ihres Namens als Domain-Namen unter der Endung .de ausschloss. Die Nutzung des klägerischen Firmenschlagworts durch den Beklagten war unbefugt, da ihm keine entsprechenden Rechte zustanden. Damit entstand eine Zuordnungsverwirrung, und schutzwürdige Interessen der Klägerin wurden verletzt. Der Beklagte vermochte keine eigenen Interessen geltend zu machen, warum er zur Nutzung berechtigt sei. Es war nicht davon auszugehen, dass der Beklagte die Domain aufgrund der enthaltenen Begriffe in irgendeiner Weise rechtlich unbedenklich hätte nutzen können. Mithin lag auch eine unberechtigte Namensanmaßung seitens des Beklagten vor, und der Freigabeanspruch der Klägerin war berechtigt. Somit war aus Sicht des OLG Hamm die Kostenentscheidung des Landgerichts Bielefelds korrekt, weshalb es die sofortige Beschwerde des Beklagten zurückwies und ihm auch noch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegte.

Das OLG Hamm zeigt mit dieser Entscheidung, dass durchaus auch beschreibende Begriffe in bestimmter Konstellation kennzeichenrechtlichen Schutz genießen können. Die Wahl des Domain-Namens verlangt demnach besonderes Fingerspitzengefühl und weiträumige Recherche, die man selten genug antrifft. Man fragt sich freilich, warum die Klägerin die Domain mittlerweile nicht für sich selbst registriert hat.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/825

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.nrw.de, it-recht-kanzlei.de

NTLDS – DOMAINER IM HEISSEN MEINUNGSSTREIT

Anlässlich der Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C. Ende Oktober in Fort Lauderdale diskutierten Domainer in einem Panel das Für und Wider der neuen Domain-Endungen. Es standen traditionelle Domain-Investoren Domainern gegenüber, die ihr Geschäftsfeld auf die nTLDs verschoben und sich um zahlreiche neue Endungen beworben haben. Was niemand bemerkt zu haben scheint: Im Grunde war man sich einig.

Das Team von Domain-King Rick Schwartz vertrat ganz selbstverständlich die Position, dass es neben .com keine andere Endung zu etwas bringen werde. Vielmehr mutmaßt er, dass .com durch die neuen Endungen noch stärker wird, da die Nutzer wissen, was sie an der Endung haben. Auch zukünftig werden die Registrierungen unter .com die aller existierenden Endungen und die der nTLDs zusammen übertreffen. Letztlich sei .com die einzig wirkliche weltweit bekannte Endung. Keineswegs sei der Domain-Raum derzeit begrenzt: Schwartz erklärte enthusiastisch, binnen 35 Minuten fände er eine noch nicht registrierte .com-Keyword-Domain, mit der er ein Geschäft und Einkommen bilden könne; noch schneller ginge es, eine noch bessere, bereits registrierte Domain für unter US$ 2.500,- zu kaufen und mit dieser zu reüssieren. Team Schwartz ging davon aus, dass .com noch immer nicht beim Endkunden angekommen sei. Die neuen Endungen werden noch weit länger brauchen, bis sie vom Endnutzer überhaupt registriert werden. Wer ein Geschäft aufbauen wolle, komme an der Endung .com nicht vorbei. Alle anderen Endungen seien nur Beiwerk.

Das Team um Frank Schilling (Uniregistry Corp.) sieht große Chancen für die neuen Endungen. Der Erfolg zeitige sich dabei nicht an der Menge registrierter Domains unter den Endungen, wobei auch die etwas ausmachen. Uniregistry baut dabei deutlich auf Masse und will grundsätzlich Domains unter ihren Endungen zu günstigen Preisen vergeben. Doch wie das Beispiel von der wenig bekannten, bei der Registrierung limitierten .travel zeigt, schreibt die Registry jedes Jahr sehr schwarze Zahlen. Die Gewinne liegen bei rund US$ 4,5 Mio./Jahr. Grundsätzlich seien die neueren Endungen daran gescheitert, dass die Registrierung, etwa bei .pro und .biz, aufwändiger ist, da man schriftliche Belege einreichen muss, um unter diesen limitierten Endungen eine Domain registrieren zu können. Solche Endungen wird es auch unter den nTLDs geben. Monte Kahn (Right of the dot) rechnet demgemäß auch damit, dass die Erfolgszahlen bei den neuen Endungen wie überall auf der Welt bei Unternehmungen sein werden: 80 Prozent werden scheitern, 20 Prozent sich aber erfolgreich etablieren. Der Erfolg ergibt sich unter anderem aus Marketing, Werbung und einer unkomplizierten, unlimitierten Registrierungsmöglichkeit. Dabei wird die Werbung für die neuen Endungen nicht nur diesen zugute kommen, sondern die Aufmerksamkeit der Nutzer auf alle Endungen stärken, so dass alle profitieren. Schilling verwies da auf die Bedeutung von Städten im 19. Jahrhundert in den USA. Seinerzeit gab es nur New York; Städte wie Los Angeles, Dallas und andere bedeutende Städte entwickelten sich erst später, stehen New York in seiner Bedeutung und bei den Immobilienpreisen heutigen Tags aber kaum nach. Rick Schwartz hielt entgegen, dass man aber New York brauche, um von dort nach Los Angeles zu fliegen. Schilling griff daraufhin zu einem praktischeren Beispiel, um die Bedeutung der neuen Endungen darzustellen und erklärte, einen Domain-Namen wie free.maps sei freemaps.com vorzuziehen. Allerdings musste er eingestehen, dass es optimal wäre, beide Namen zu besitzen.

Einig waren sich beide Teams, dass die neuen Endungen eine Generation brauchen, ehe sie etabliert sind und dass keine der Endung .com den Platz streitig machen wird. Aber da der Wert von Domains unter .com nach 20 Jahren noch immer nicht wirklich von den Nutzern erfasst wurde, ist das letztlich kein Nachteil der neuen Endungen. Ein wesentliches Problem der neuen Endungen sprach allerdings ein Kommentator aus dem Auditorium an: Die Domainer kennen das Geschäft, und es werde mit den nTLDs laufen wie bisher mit jeder neuen Endung: binnen 45 Sekunden nach Start der Landrush Period werden alle guten Domain-Namen von ihnen registriert sein. Der Endnutzer kommt an diese Domains nicht mehr heran. Und tatsächlich ist damit zu rechnen, dass dies eintritt, aber die Sicht zielt an den Bedürfnissen der Nutzer vorbei: So schön ein generischer Domain-Name sein kann und für Traffic sorgt, so wichtig ist es, den eigenen Namen als Domain unter einer spezifischen Endung zu haben, ähnlich dem Beispiel von free.maps. Die neuen Endungen weisen eine Funktion auf und werden zumindest teilweise mit neuen Funktionalitäten, wie besondere Sicherheitssysteme, aufwarten. Bei all dem blieb unwidersprochen, dass bisher lediglich 1 bis 2 Prozent der Weltbevölkerung Inhaber von Domains ist und dass 5 Milliarden Menschen noch nicht im Internet sind. Der Markt wird sich vergrößern. Dem tragen die neuen Endungen Rechnung.

Die spannende Diskussion finden Sie in zwei Teilen unter:
> http://vimeo.com/77963554
> http://vimeo.com/78412499

Quelle: ricksblog.com

T.R.A.F.F.I.C. – MAUE PREISE BEI AUKTION

Auf der vergangenen T.R.A.F.F.I.C. in Ford Lauderdale Ende Oktober fand wie üblich auch eine Live-Auktion statt. Die Zeiten der großen lauten Geschäfte, bei denen Domains auch mal im siebenstelligen Bereich ersteigert wurden, scheinen auch dort endgültig vorbei. Doch klärte sich anlässlich dieser Konferenz, dass die großen Geschäfte hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und umgesetzt werden.

Die uns aktuell vorliegenden Ergebnisse der Auktion vom 21. Oktober 2013 anlässlich der T.R.A.F.F.I.C.-Konferenz in Fort Lauderdale stammen von Andrew Allemans domainnamenews.com und wurden am Tag der Auktion live getrackt.

472.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.401,-)
lawnmowing.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.113,-)
perverted.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.748,-)
drivingcourses.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.652,-)
bugcheck.com – US$ 4.100,- (ca. EUR 2.995,-)
topplumber.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.557,-)
europeanautos.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.191,-)
bursting.com – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.680,-)
nointerestloans.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.461,-)
refusal.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.461,-)
schmaltz.com – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.169,-)
15yearloan.com – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.022,-)
foolme.com – US$ 1.000,- (ca. EUR 730,-)
magicchannel.com/.net/.org – US$ 650,- (ca. EUR 474,-)
decapitate.com – US$ 600,- (ca. EUR 438,-)
quickpaydayadvance.com – US$ 300,- (ca. EUR 219,-)
ifiction.com – US$ 300,- (ca. EUR 219,-)
repairreputation.org – US$ 200,- (ca. EUR 146,-)
minilamps.com – US$ 200,- (ca. EUR 146,-)
icrown.com – US$ 200,- (ca. EUR 146,-)
bedsidelamps.com – US$ 150,- (ca. EUR 109,-)
vegasjetcharters.com – US$ 150,- (ca. EUR 109,-)
microwatch.com – US$ 150,- (ca. EUR 109,-)
vkeyboard.com – US$ 125,- (ca. EUR 91,-)
firesidechat.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
peppermintvodka.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
freequalifiedleads.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
celebrityconfessions.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
personalsapp.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
efortlauderdale.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
southbeachbabes.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
swdeveloper.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
prizeparade.com – US$ 100,- (ca. EUR 73,-)
wikiclips.com – US$ 50,- (ca. EUR 36,-)

Die Domain donor.org fand leider keinen neuen Inhaber, obgleich sie ein Gebot von US$ 5.000,- erzielte. Der Betrag war wohl unter dem Limit. Die Domain broncos.com erhielt ein Gebot über US$ 100.000,- (ca. EUR 73.055,-), über das der Inhaber noch befindet.

Zahlreiche Domains und Domain-Konvolute erhielten bei der Live-Auktion keine Gebote, darunter zum Beispiel authorizing.com, postal.com, dvdrental.com sowie 5tv.net, usb.tv, supermarket.tv und mobilealart.me. Die Domains ohne Zuschlag kamen in eine „Silent Auction“, die am 31. Oktober 2013 endete. Ergebnissen dazu liegen uns bisher nicht vor.

Im Rahmen der T.R.A.F.F.I.C.-Konferenz kam allerdings zutage, das rund die Hälfte bis zu einem Drittel aller Domain-Verkäufe unter dem Mantel der Verschwiegenheit über den Service Escrow.com ablaufen. Andee Hill von Escrow.com bekundete, man setze in ein paar Wochen mehr Dollars bei Domain-Verkäufen um, als andere Anbieter an Jahresumsätzen durch Domain-Verkäufe erzielen. Weiter teilte Hill mit, sie wisse um den Verkauf einer Domain zum Preis von US$ 20 Mio. Der Australier Greg McNair (PPX International Ltd., Igloo.com) erklärte, auch ihm sei ein Domain-Verkauf bekannt, der den sex.com-Deal über US$ 14 Mio. in den Schatten stelle. Einige spekulieren, mittlerweile würden Domains zu Preisen zwischen US$ 50 und US$ 100 Mio. gehandelt.

Quelle: domainnamenews.com

BECK-SEMINAR – GRUNDLAGENWISSEN ZUM IT-RECHT

Der für seine juristische Fachliteratur bekannte Verlag C.H. Beck veranstaltet Mitte November 2013 im Rahmen der Beckakademien in Frankfurt/M ein Seminar unter dem Titel „IT-Recht – Praxisorientiertes Grundlagenwissen“.

Das Seminar richtet sich an Juristen mit Vorkenntnissen. Referenten sind Dr. Axel Freiherr von dem Bussche (Hamburg) und Dr. Nicolai Wiegand (München), beide Taylor Wessing. In drei Abschnitten werden das IT-Vertragsrecht, der E-Commerce und der Datenschutz abgehandelt. Auf der Agenda finden sich zum IT-Vertragsrecht beispielsweise Vertragstypologien, Individualvereinbarungen oder AGB, Internationale Verträge sowie Cloud Computing. Beim Thema E-Commerce werden unter anderem auch die Haftung für Inhalte, rechtssicheres Marketing und das Verhalten bei Abmahnungen besprochen. Unter dem Label Datenschutz werden Fragen der zulässigen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, die Auftragsdatenverarbeitung und Unterrichtungspflichten behandelt. Damit bietet das Seminar ein breites Spektrum an Grundlagenwissen, das die Referenten aktiv im Dialog mit den Teilnehmern nahe bringen.

Das Seminar „IT-Recht – Praxisorientiertes Grundlagenwissen“ findet am 15. November 2013 von 09.00 bis 17.00 Uhr im Mercure Hotel Residenz Frankfurt Messe in Frankfurt am Main statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 549,- (zuzüglich MwSt.) Das Seminar liefert 6,5 Zeitstunden nach § 15 FAO für Fachanwälte des IT-Rechts.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://beck-seminare.de/0191

Für 2014 stehen bereits weitere Termine in Düsseldorf, München und wieder Frankfurt/M fest.

Quelle: beck-seminare.de

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