Domain-Newsletter

Ausgabe #692 – 14. November 2013

Themen: nTLDs – erste ICANN-Auktion im März 2014? | GroKo – Providern droht schärfere Haftung | TLDs – Neues von .amazon, .guru und .ua | Strategie – Augen auf bei der Domain-Wahl | OLG Frankfurt – Haftung des Admin-C verneint | outbreak.com – Durchbruch bei US$ 73.000,- | Salzburg – Domain pulse im Februar 2014

NTLDS – ERSTE ICANN-AUKTION IM MÄRZ 2014?

3, 2, 1, meins: die Internet-Verwaltung ICANN hat Anfang November 2013 die Regeln für die so genannte „Last Resort auction“ veröffentlicht. Die ersten Auktionen sollen nicht vor März des kommenden Jahres beginnen.

Kommt auf eine Bewerbung um eine neue globale Top Level Domain mehr als ein Bewerber und können sie sich nicht gütlich einigen, sieht das ICANN-Bewerberhandbuch eine Auktion vor. Nachdem bereits einige private Auktionen stattgefunden haben, ist aktuell noch mit Auktionen für 205 Domain-Endungen zu rechnen, darunter die hochbegehrten Endungen .app mit 12 Bewerbern und .art mit 10 Bewerbern. Für die beiden Endungen .home mit ebenfalls 10 Bewerbern und .corp mit 5 Bewerbern ist dagegen mit keiner Auktion zu rechnen, nachdem im Zuge des „Name Collision“-Problems Sicherheitsbedenken laut wurden. Somit verbleiben voraussichtlich 203 Top Level Domains, für die ICANN die Regularien der Auktion nun konkretisiert hat. Die „Last Resort auction“ wird demnach von dem in Washington (DC) ansässigen Auktionshaus Power Auctions LLC durchgeführt. Dort hat man sich für das Modell der „ascending clock“ entschieden, bei dem jede Auktionsrunde eine Start- und eine Endzeit hat; jeder Teilnehmer muss innerhalb dieser Runde sein Gebot abgeben. Die Auktion ist dabei privat, somit nicht öffentlich einsehbar.

Um überhaupt an der Auktion teilnehmen zu dürfen, muss jeder Bewerber 10 Prozent seines voraussichtlichen Höchstgebots als Sicherheit in bar und im Voraus hinterlegen. Wer unbegrenzt bieten möchte, ist verpflichtet, US$ 2 Mio. pro nTLD als Sicherheit zu stellen; eine Aufteilung der Sicherheitsleistung auf mehrere Endungen sehen die Regularien nicht vor. Bei alldem gilt die ICANN-typische Einschränkung, dass es sich um „The near final version“ der Auktionsregeln handelt. Gut möglich, dass es also noch zu Änderungen kommt, so dass Bewerber gut daran tut, die nächsten ICANN-Webinare aufmerksam zu verfolgen.

Bis der erste Auktionshammer fällt, dauert es jedoch noch eine ganze Weile. Anlässlich eines Webinars am 7. November 2013 gab ICANN an, dass im Jahr 2013 definitiv keine Versteigerung mehr stattfindet; nach derzeitigem Stand soll es frühestens Anfang März 2014 losgehen. Pro Monat rechnet ICANN mit 10 bis 20 Auktionen, wobei kein Bewerber an mehr als 5 Auktionen zeitgleich teilnehmen soll. Für Bewerber mit mehreren hundert Bewerbungen bedeutet dies schlimmstenfalls, dass sie erst in einigen Jahren wissen, für welche Endung sie den Zuschlag erhalten haben. ICANN ermuntert jedoch alle Teilnehmer, sich vorher gütlich zu einigen. Für einige Bewerber entwickelt sich dies zu einer erfreulichen Einnahmequelle; so gab etwa Top Level Domain Holdings bekannt, dass die verlorenen Auktionen um .website und .lawyer die Bareinnahmen um US$ 4,81 Mio. erhöht haben. Lediglich ICANN kämpft mit ganz profanen Problemen: bisher gibt es noch kein Bankkonto, auf das die Auktionserlöse eingezahlt werden können.

Weitere Informationen zu den Auktionen finden Sie unter:
> http://newgtlds.icann.org/en/applicants/auctions

Quelle: icann.org

GROKO – PROVIDERN DROHT SCHÄRFERE HAFTUNG

Host- und Accessprovidern droht neues Ungemach: nach Medienberichten planen Union und SPD im Zuge der Verhandlungen um eine große Koalition, die Haftungsregeln zu verschärfen. Aus Kreisen der Internetwirtschaft wurde heftiger Protest laut.

Gut sieben Wochen sind seit der Bundestagswahl vergangen, und nachdem bisher Themen wie Maut, Mietpreisbremse oder Energiewende die Koalitionsverhandlungen beherrschten, sickern nun auch Details um die Verhandlungen zur Netzpolitik an die Öffentlichkeit. Wie Heise online erfuhr, will dabei die Arbeitsgruppe „Innen und Justiz“ die Haftungsprivilegien von Hostprovidern aus dem Telemediengesetz (TMG) einschränken und auch Zugangsanbieter stärker in die Pflicht nehmen. So sollen Speicherdienste wie RapidShare Verantwortung für die von ihnen bereit gestellten Inhalte tragen und sich nicht länger „hinter dem Haftungsprivileg für Hostprovider verstecken können“. Konkret angesprochen ist § 10 TMG; nach dieser Regelung sind die Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Der Protest aus der Internetwirtschaft liess nicht lange auf sich warten. „Eine Verschärfung der Haftungsregelung für Hostoder Accessprovider würde einem ganzen Wirtschaftszweig die rechtlichen Rahmenbedingungen unter den Füßen wegziehen.“, so Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand Politik & Recht im eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV. Er warnte, dass der Versuch eines Eingriffs in die Haftungsregelung dieser Branche höchst gefährlich sei. „Das System der Haftungsregelung für Provider beruht auf einer EU-Richtlinie und sieht gerade keine unterschiedliche Haftung für unterschiedliche Hostingdienste vor, wie sie der Koalition offenbar vorschwebt. Das wäre eine systemwidrige Verletzung der EU-Richtlinie und extrem wirtschaftsschädlich.“

Doch auch ohne gesetzliche Regelung hat sich die Haftungssituation für Sharehoster durch die Rechtsprechung verschärft. So hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet ist, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet; dass er weder den Inhalt der hochgeladenen Dateien kennt noch ein Inhaltsverzeichnis der Dateien vorhält, spielt keine Rolle (Urteil vom 15.08.2013 – I ZR 80/12). Die Folgen sind bekannt: deutsche Anbieter wie Rapidshare entlassen einen großen Teil ihrer Mitarbeiter und die deutschen Kunden wandern zu ausländischen Diensteanbietern ab. Das Problem der Urheberrechtsverletzungen im Internet lässt sich so dauerhaft nicht lösen.

Quelle: heise.de, eco.de

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .GURU UND .UA

Licht am Ende des Tunnels für Amazon? Ein aktueller Beschluss der Internet-Verwaltung ICANN deutet an, dass die politisch umstrittene Endung doch noch eingeführt wird. In der Ukraine wirds dagegen international, während Donuts die Sunrise Period für die ersten sieben nTLDs auf Ende November 2013 verschoben hat – hier die Kurznews.

Die in Luxembourg ansässige Amazon EU S.à r.l. darf sich bei der Bewerbung um die neue Top Level Domain .amazon neue Hoffnung machen: anlässlich einer Sitzung von ICANNs New gTLD Program Committee (NPGC) am 5. November 2013 wurde beschlossen, die Entscheidung über ein so genanntes „request for reconsideration“ zurückzustellen und, so heisst es wörtlich, die Diskussion bei einem anderen Meeting fortzusetzen. Eine nähere Begründung zum Inhalt der Entscheidung lieferte das NPGC in seinem Beschluss nicht. Der Beschluss gewinnt an Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass ähnliche Begehren von Hotel Top Level Domain S.a.r.l. (.hotels), DISH DBS Corp. (.direct) und der Merck KGaA (.merck) zurückgewiesen wurden. Ob sich ICANN allerdings gegen den politischen Druck der Anrainerstaaten der Amazonas-Region wie Peru, Bolivien, Ecuador, Guyana und Argentinien durchsetzen kann, bleibt zweifelhaft. Zuletzt hat das „Committee on Foreign Affairs and National Defense“ des brasilianischen Senats eine neue Resolution verabschiedet, das die brasilianische Regierung dazu verpflichtet, gegen die Einführung von .amazon förmlich bei ICANN zu protestieren.

Donuts Inc., Bewerberin um mehrere hundert neue globale Top Level Domains, hat die für Ende Oktober 2013 angekündigten Sunrise-Phasen für die ersten neun neuen Top Level Domains kurzfristig verschoben. Ursprünglich sollte bei den Endungen .camera, .clothing, .equipment, .guru, .holdings, .lighting, .singles, .ventures und .voyage der Startschuss für die Sunrise Period am 29. Oktober 2013 fallen; nun sollen zumindest die sieben Endungen .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures am 26. November 2013 mit der Sunrise Period beginnen. Sie endet am 24. Januar 2014, die sich typischerweise anschliessende Landrush-Phase fällt hingegen vollständig aus. Stattdessen stehen diese sieben Top Level Domains ab dem 29. Januar 2014 zur allgemeinen Registrierung zur Verfügung. Zu den Domain-Registraren, die ihren Kunden eine Anmeldung ab der Sunrise-Period ermöglichen, zählt auch die united-domains AG, deren Projekt dieser Newsletter ist.

Hostmaster Ltd., technischer Betreiber der ukrainischen Länderendung .ua, treibt die Internationalisierung voran. Seit dem 4. November 2013 können Inhaber von Markenrechten „ihre“ Domain unter der internationalisierten Endung .укр (im Punycode .xn—j1amh) registrieren. Es handelt sich dabei also um die IDN-Version von .ua und nicht um eine neue Endung, wie sie ICANN im Rahmen des nTLD-Programms einführt. Zur Registrierung berechtigt sind Markeninhaber mit einer vollständigen Marken-Registrierung in der Ukraine oder mit internationalen Namen von pharmazeutischen Produkten, die in der Ukraine rechtlich geschützt sind. Voraussichtlich Ende November können dann auch Objekte geistigen Eigentums, gewerbliche (Marken-)Namen und Namen von bekannten Personen, die bedeutende Beiträge zur Weltkultur und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geleistet haben und/oder deren Verdienste von der Menschheit anerkannt werden und deren Aktivitäten direkt mit der Ukraine in Zusammenhang stehen, ihre Domain bevorrechtigt anmelden.

Quelle: icann.org, prnewswire.co.uk, brandshelter.com

STRATEGIE – AUGEN AUF BEI DER DOMAIN-WAHL

Rund 1.300 neue Domain-Endungen betreten in den kommenden Monaten und Jahren die Bühne des Internets. Die vielfältigen Möglichkeiten, die sich mit dieser Revolution ergeben, betreffen nicht nur Kennzeichenrechteinhaber, die ihre Rechte schützen wollen. Jeder, der schon jetzt Dienstleistungen im Internet anbietet, sollte sich Gedanken darüber machen, ob und wie er die neuen Endungen für sich nutzen kann.

Bevor man sich als Dienstleister oder Händler in strategische Überlegungen stürzt, informiert man sich sinnvollerweise zunächst darüber, was überhaupt vor sich geht. ICANN führt eine Unmenge neuer Domain-Endungen ein – soweit ist die Sache klar. Der Blick auf die Liste von rund 1.300 kommenden Endungen ist da der erste, überwältigende Schritt. Eine Liste von 1.300 Endungen für sich indes ist eine unübersichtliche Angelegenheit. Glücklicherweise präsentieren gerade deutsche Domain-Registrare wie united-domains.de, 1und1.de, domaindiscount24.com und strato.de ihren Kunden nicht alle, aber die relevanten Endungen thematisch vorsortiert. Dadurch bekommt man als Nutzer die notwendige Übersicht, um zu erkennen, welche Endungen für einen möglicherweise interessant und jetzt oder in Zukunft relevant sind. Die Registrare gewähren ihren Kunden derzeit die Möglichkeit, die Domains unverbindlich und kostenlos vorzubestellen.

Wie die Preise der Domains ausfallen, ist noch völlig unklar. Zunächst muss sich für den Großteil der Endungen noch klären, welches Unternehmen die Endung überhaupt verwaltet. Die so genannte Registry gestaltet dann ihren Preis für die Registrare. Die Registrare müssen ihrerseits, ganz nach der eigenen Geschäftspolitik, entscheiden, zu welchen Preisen und mit welchen Dienstleistungen sie die Domains an ihre Kunden weitergeben. Seriöse Registrare verlangen von ihren Kunden erst dann Geld, wenn sie für diese die Wunschdomain erfolgreich registriert haben. Da bei der Landrush Period einer jeden Endung alle Registrare gleichzeitig versuchen werden, die Domains ihrer Kunden zur Anmeldung zu bringen, ist ratsam, die eigenen Domain-Wünsche parallel bei verschiedenen Anbietern geltend zu machen. Zu guter Letzt gilt bei der Wahl der Domains auch unter den neuen Domain-Endungen das eherne Prinzip, keine rechtsverletzenden Domains zu registrieren. Man kann Domains mit enthaltenen Markenbegriffen oder bekannter Namen also getrost bei der Vormerkung außen vor lassen. Dass es mit den neuen Endungen aber auch neue Rechtsfragen geben wird, macht die Sache ein wenig pikant. Vermutlich werden die sprechenden Endungen zu einer neuen Bewertung ihrer Relevanz für die Unterscheidungskraft und Zuordnungsverwirrung sorgen.

Alles in allem empfiehlt sich, die Sache jetzt anzugehen. Nehmen Sie sich ein paar Stunden Zeit, studieren Sie, welche neuen Endungen kommen, entscheiden Sie, welche Endungen für Sie und Ihr Geschäft relevant sind und welche Domain-Namen Sie unter den neuen Endungen vormerken. Handeln müssen Sie jetzt, selbst wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die neuen Endungen nichts für Sie sind. Diese Einsicht müssen Sie zunächst gewinnen, indem Sie sich mit der Sache auseinandersetzen. Wenn die neuen Endungen für Sie interessant sind, müssen Sie jetzt Wunschdomains vormerken, um überhaupt Chancen zu erlangen, diese auch für sich zu registrieren.

Die Langfassung des Beitrags finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/826

Sie finden Listen und können Domains vorbestellen bei zum Beispiel folgenden deutschen Anbietern:

> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/
> http://www.domain-recht.de/verweis/827
> http://www.domaindiscount24.com/de/domains/neue-tlds
> https://www.strato.de/neue-domainendungen/

Quelle: eigene Recherche

OLG FRANKFURT – HAFTUNG DES ADMIN-C VERNEINT

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M bekennt sich in einem kürzlich ergangenen Beschluss bei der Haftung des Admin-C zur BGH-Rechtsprechung, aber scheint absurde Vorstellungen von den Möglichkeiten eines Admin-C zu haben, wenn es darum geht, alle Domains des Kunden auf gleichartige Rechtsverletzungen hin zu untersuchen (Beschluss vom 21.10.2013, Az.: 11 W 39/13).

Der Antragsteller macht Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend. Die Antragsgegnerin ist Admin-C einer .de-Domain, die von einer Limited mit Sitz im Ausland registriert ist. Unter der Domain fanden sich geschützte Lichtbilder des Antragstellers. Mit Anwaltsschreiben vom 07. August 2013 wies der Antragsteller die Antragsgegnerin auf eine Rechtsverletzung hin. Die Antragsgegnerin sorgte dafür, dass die Domain deaktiviert wurde und die Lichtbilder verschwanden. Dieses teilte sie dem Antragsteller mit Schreiben vom 14. August 2013 mit. Der Antragsteller machte gleichwohl Ansprüche geltend, weil die Antragsgegnerin ihren Prüfungspflichten nicht nachgekommen sei. Das Landgericht Frankfurt/M wies den Antrag zurück (Beschluss vom 09.09.2013, Az.: 2/3 O 320/13). Der Antragsteller legte sodann sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt/M ein.

Das OLG Frankfurt/M bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die sofortige Beschwerde zurück. Nach Ansicht des OLG Frankfurt/M ist das Geschäftsmodell der Antragsgegnerin, sich als Admin-C für Dritte zur Verfügung zu stellen, nicht von vorneherein darauf angelegt, Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen. Die DENIC-Regeln sehen gerade vor, dass Domain-Inhaber mit Sitz im Ausland einen Admin-C mit Sitz in Deutschland für ihre .de-Domains benennen müssen. Für diese Gefahr geneigte Dienstleistung bestehen keine weitergehenden Prüfpflichten auf Seiten des Admin-C. Erst wenn eine Rechtsverletzung erfolgt und diese dem Admin-C bekannt gemacht ist, besteht eine anlassbezogene Überwachungspflicht. Domains schon vorher auf Urheberrechtsverletzungen zu untersuchen, ist dem Admin-C nicht zumutbar und auch wenig ergiebig, da die Inhalte der Angebote auf Websites fortwährend erneuert werden. Eine Prüfpflicht ergibt sich erst mit Kenntnis von der konkreten Urheberrechtsverletzung. Nach der Inkenntnissetzung wurde das rechtsverletzende Angebot gelöscht und die Antragsgegnerin teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 14. August 2013 ja mit, „die Domain gesperrt zu haben“. Damit hat die Antragstellerin nach Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung ihren Prüfpflichten oblegen.

So weit so gut. Beide Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, über die sich in einigen Punkten streiten lässt. Insbesondere, wenn das Oberlandesgericht seinerseits die Pflichten des Admin-Cs nach Kenntnis von der Rechtsverletzung dahin ausweitet, dass er nun die Domains aller seiner Kunden auf gleichartige Rechtsverletzungen durchsuchen muss, wobei mit „gleichartigen Rechtsverletzungen“ die gemeint sind, die mit den bekannt gewordenen Fällen identisch sind, also in diesem Falle die vom Antragsteller beanstandeten Lichtbilder. Das geht aus unserer Sicht etwas zu weit und erscheint unsinnig im Hinblick auf die vom Gericht selbst festgestellte Tatsache, dass Inhalte auf Websites fortwährend erneuert werden. Wie und in welchem Rahmen das vom Admin-C bewerkstelligt werden soll, lässt das Gericht offen. Reto Mantz, Betreiber von unter anderem retosphere.de, der auf die Entscheidung hingewiesen hat, geht davon aus, der Schlüssel liegt in den Worten „im Rahmen dessen, was (…) technisch und wirtschaftlich zumutbar ist“ des Oberlandesgerichts. Je nach dem, für wieviele Domains der Admin-C zuständig ist, ist ihm da mehr oder eben weniger zumutbar. Aus unserer Sicht ist solche Rechtsprechung abstrus, da sie an der Lebenswirklichkeit vorbei geht.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt/M finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/828

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: retosphere.de

OUTBREAK.COM – DURCHBRUCH BEI US$ 73.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte unter .com wieder ein eher durchschnittliches Niveau. So glänzte die Endung gerade mal mit outbreak.com für US$ 73.000,- (ca. EUR 54.074,-). Doch zeigten die Länderendungen mit drugs.ca für CAD 29.000,- (ca. EUR 20.686,-) gutes Material. Auch die sonstigen generischen Endungen wiesen Lichtblicke auf.

Die Preise in der vergangenen Woche sind nicht mitreißend, aber zeigen an den entscheidenden Stellen ein höheres Niveau als gewohnt. So erweisen sich bei den Länderendungen die kanadischen Domains drugs.ca, zum Preis von CAD 29.000,- (ca. EUR 20.686,-), und label.ca, die US$ 11.950,- (ca. EUR 8.852,-) erzielte, als außerordentlich erfreuliche Außenseiterdeals. Hinzu kommt die kolumbianische Domain together.co zum Preis von US$ 17.000,- (ca. EUR 12.593,-), die die besondere Stellung der als .com-Konkurrent vermarktete Endung unterstreicht. Ebenso überraschen .info mit resor.info für US$ 17.500,- (ca. EUR 12.963,-) und amsterdam.org zum Preis von EUR 30.000,-. All diese etwas aussergewöhnlichen Geschäfte lassen den eher durchschnittlichen .com-Deal von outbreak.com für US$ 73.000,- (ca. EUR 54.074,-) verblassen. Obgleich die weiteren .com-Verkäufe gar so schlecht nicht ausfallen.

Länderendungen (ccTLDs):
————————

fruchtsaft.de – EUR 7.100,-
fey.de – EUR 4.900,-
mon-village.de – EUR 4.500,-
propertybase.de – EUR 4.165,-
gutscheinexxl.de – EUR 2.999,-

drugs.ca – CAD 29.000,- (ca. EUR 20.686,-)
together.co – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.593,-)
character.co.uk – GBP 8.995,- (ca. EUR 10.776,-)
onlinecasino.nu – EUR 9.999,-
label.ca – US$ 11.950,- (ca. EUR 8.852,-)
porn.mx – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.444,-)
uta.es – EUR 4.150,-
blacklist.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
quartos.com.br – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
lookfantastic.se – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.594,-)
photoboothrental.com.au – AUD 3.349,- (ca. EUR 2.350,-)
bejewel.me – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
riskmanagement.co.uk – GBP 1.800,- (ca. EUR 2.156,-)
checkout.me – EUR 2.100,-
hv.tv – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.037,-)

Neuere generische Endungen:
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resor.info – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.963,-)

Ältere generische Endungen:
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amsterdam.org – EUR 30.000,-
shiver.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
volunteers.org – US$ 5.276,- (ca. EUR 3.908,-)
newassignment.net – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.778,-)
acheter.net – US$ 4.034,- (ca. EUR 2.988,-)
playonline.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.963,-)
keeplearning.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 2.806,-)
pubs.net – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.741,-)
journeys.net – US$ 3.130,- (ca. EUR 2.319,-)
futuretech.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.287,-)
describe.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.148,-)
ilab.net – US$ 2.805,- (ca. EUR 2.078,-)
freeserver.net – US$ 2.625,- (ca. EUR 1.944,-)
persian.net – US$ 2.564,- (ca. EUR 1.899,-)
sitederencontre.org – EUR 1.899,-
givesmart.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)
fountain.net – US$ 2.475,- (ca. EUR 1.821,-)
sextreff.net – EUR 1.830,-
thehatchery.org – US$ 2.459,- (ca. EUR 1.821,-)

.com:
—–

outbreak.com – US$ 73.000,- (ca. EUR 54.074,-)
vida.com – US$ 53.300,- (ca. EUR 39.481,-)
phonetracker.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
givesmart.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.630,-)
3dmodels.com – EUR 25.000,-
onu.com – US$ 30.100,- (ca. EUR 22.296,-)
firstbrothers.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.556,-)
quickmove.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
satsuma.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.963,-)
tennesseeanytime.org – US$ 16.865,-
goodjobs.com – US$ 15.766,- (ca. EUR 11.679,-)
mastr.com – EUR 10.000,-
avalancha.com – US$ 11.900,- (ca. EUR 8.815,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SALZBURG – DOMAIN PULSE IM FEBRUAR 2014

Die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at lädt im kommenden Jahr zur Domain pulse 2014 nach Salzburg. Die Domain pulse ist im deutschsprachigen Raum die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen. Zusammen und alternierend richten die Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC eG), der Schweiz (SWITCH) sowie Österreich (Nic.at) die Fachtagung aus.

Unter dem Motto „Die Zukunft auf den Punkt gebracht“ findet die Domain pulse das nächste Mal am 20. und 21. Februar 2014 in Salzburg statt. Gastgeber ist routinemäßig wieder einmal Nic.at. Das Programm für die Tagung steht noch nicht fest und wird noch bearbeitet. Ohne Frage wird aber das Thema neue Domain-Endungen auf der Agenda stehen. Doch was immer letztlich auf die Agenda kommt, eine Reise nach Salzburg lohnt so oder so.

Domain pulse 2014 findet vom 20. bis 21. Februar 2013 in der Salzburg Congress, Auerspergstraße 6 in 5020 Salzburg, (Österreich) statt. Das Gebäude der Salzburg Congress ist zentral in Salzburg am Mirabellpark, unweit vom Hauptbahnhof und von der Altstadt gelegen. Die Teilnahme am Domain pulse ist kostenlos, die Anmeldezahl aber begrenzt. Es gilt wie immer im Domain-Business: first come, first served!

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainpulse.at

Quelle: domainpulse.at

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