Domain-Newsletter

Ausgabe #697 – 19. Dezember 2013

Themen: Editorial – Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2014! | TMCH – 90-Tage-Frist für Claim Service gestrichen | TLDs – Neues von .amazon, .at und .islam | LG Potsdam – Admin-C haftet erst ab Kenntnis | Sedo – die besten Domains des Jahres 2013 | fix.com – Endspurt mit satten US$ 850.000,- | Ausblick – ICANN-Meetings im neuen Jahr 2014

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2014!

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist Tradition, am Ende des Jahres zurückzublicken und – um es mit den Worten von Horst Hrubesch zu sagen – alles nochmals Paroli laufen zu lassen.

Die Welt der Domain-Namen drehte sich 2013 eindeutig um die neuen globalen Domain-Endungen. Was haben wir für tolle Wörter kennengelernt: egal, ob „string similarity“, „closed generics“ oder „name collision“ – das aufwändige Prüfungsverfahren hat trotz jahrelanger Vorbereitung zahlreiche neue Probleme aufgeworfen. Bei vielen dieser Probleme steht eine endgültige Lösung noch aus; sie werden uns also auch 2014 begleiten. Aber sehen wir es positiv: es geht voran. Probleme werden erkannt, Probleme werden gebannt. Und das alles in einem internationalen Rahmen, der – wer je an Konferenzen wie einem ICANN-Meeting oder zuletzt der newdomains.org in München teilgenommen hat, wird dies bestätigen können – vielen Veranstaltungen auf politischer Ebene zur Ehre gereichen würde.

Erstaunlich ist dennoch, dass in den letzten Wochen hinter vorgehaltener Hand vermehrt Stimmen laut geworden sind, die „mehr Zeit“ zur Vorbereitung auf die neuen Endungen einfordern. Nicht zuletzt die Lobby der Markeninhaber reklamiert Zeitnot. Sieht man auf die Fakten, nähert sich die Zahl der Eintragungen im Trademark Clearinghouse über vier Monate nach der Eröffnung gerade mal der Zahl 20.000 an. Zum Vergleich: allein für Deutschland verzeichnet das DPMA etwa 800.000 eingetragene Marken. Wer jahrelang nach Schutz schreit, ihn aber monatelang nicht nutzt, muss sich kritische Stimmen gefallen lassen. Natürlich kann man auch anderer Meinung sein: schicken Sie uns doch eine eMail an dingeldey@domain-recht.de oder diskutieren Sie im Blog unter www.domain-recht.de – Sie sehen schon, auch im neuen Jahr werden uns die News für den Newsletter nicht ausgehen.

In diesem Sinne wünschen wir jetzt Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Kollegen fröhliche und besinnliche Weihnachten 2013 mit der Zeit und Muße, kurz innezuhalten, um sodann in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014 zu rutschen. Bleiben Sie uns gewogen und begleiten Sie uns auch die kommenden zwölf Monate in eine spannende Domain-Zukunft!

Ihr

Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber

Team domain-recht.de

TMCH – 90-TAGE-FRIST FÜR CLAIM SERVICE GESTRICHEN

Das Trademark Clearinghouse (TMCH), die zentrale Datenbank zur Durchsetzung von Markenrechten im Rahmen der Einführung neuer Top Level Domains, macht Markeninhabern ein Weihnachtsgeschenk: die 90-Tage-Frist für den Trademark Claims Service wird ersatzlos gestrichen.

Wer Inhaber einer eingetragenen Marke ist, profitiert vom TMCH in doppelter Hinsicht. Über den Sunrise Service erhalten Markeninhaber das Vorrecht, ihre Kennzeichenrechte als Domain unter einer neuen Endung zu registrieren; beim Trademark Claims Service erhalten sie dagegen eine Nachricht, wenn eine Domain registriert wird, die mit der im TMCH hinterlegten Marke identisch ist. Der Trademark Claims Service war bisher jedoch auf einen Zeitraum von 90 Tagen nach Beginn der Registrierung jeder neuen TLD befristet. Diese zeitliche Schranke entfällt in Zukunft: auf Verlangen der Markenlobby hat das TMCH die Frist ersatzlos gestrichen. Wer seine Marke im TMCH eingetragen hat, erhält also künftig automatisch eine Mitteilung, wenn eine mit der Marke identische Domain unter einer neuen Domain-Endung registriert wird.

Für die Registries betont das TMCH in seiner Mitteilung, dass keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Auch für die Markeninhaber sind offenbar keine zusätzlichen Gebühren geplant, lediglich der Eintrag im TMCH bleibt Pflicht. Allerdings erlaubt das TMCH aktuell bereits eine Registrierung für bis zu fünf Jahre, so dass der Anreiz für Markeninhaber, ihre Marken dort eintragen zu lassen, nunmehr nochmals deutlich ansteigt. Die Registrierung einer Marke im TMCH können Markeninhaber entweder direkt oder über einen akkreditierten TMCH-Vermittler vornehmen. Die direkten Antragskosten des Markeninhabers belaufen sich auf US$ 150,– pro Marke pro Jahr. Bei einer drei- oder fünfjährigen Laufzeit reduzieren sich die jährlichen Kosten auf US$ 145,–. Die akkreditierten TMCH-Vermittler stellen in der Regel Zusatzleistungen zur Verfügung. So bietet etwa die united-domains GmbH für EUR 159,– pro Marke und Jahr eine deutlich vereinfachte Anmeldung und flexible Zahlungsarten an. Bisher sind etwa 20.000 Marken im TMCH eingetragen.

Die Ausweitung des „Trademark Claims Service“- Angebots stösst allerdings nicht überall auf Begeisterung. Vor allem Unternehmen wie MarkMonitor und Melbourne IT, die ihr Geld damit verdienen, die Marken ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu überwachen, fürchten, gegen den Monopolanbieter TMCH keine Chancen mehr zu haben. Allerdings beschränkt sich das TMCH auf die neuen TLDs; Domains unter Endungen wie .com oder .de sind davon nicht erfasst. Auch die Ähnlichkeitsprüfung wird weiterhin nur von spezialisierten Dienstleistern angeboten.

Das Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://trademark-clearinghouse.com

Weitere Informationen zum Trademark Clearinghouse Service von united-domains.de finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/trademark-clearinghouse/

Weitere Informationen zum TMCH finden Sie zum Beispiel in einem White-Paper der united-domains GmbH, deren Projekt dieser Newsletter ist:
> http://www.domain-recht.de/verweis/808

Quelle: trademark-clearinghouse.com, domainnamewire.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .AT UND .ISLAM

ICANN muss Farbe bekennen: in der Diskussion um die Zulassung der beiden neuen Endungen .islam und .halal ist vom Regierungsbeirat keine weitere Hilfe mehr zu erwarten. Hilfe von ICANN erhofft sich dagegen Amazon, während .at das Jahr mit der Neuauflage des .at-Reports beschliesst – hier die Kurznews.

Amazon EU S.à r.l., Bewerberin um die neue globale Top Level Domain .amazon, lässt nicht locker: in einem Schreiben an den ICANN-Vorstand vom 3. Dezember 2013 machte Stacey King, Corporate Counsel bei Amazon, deutlich, zu Zugeständnissen bereit zu sein, wenn die Endung doch noch eingeführt wird. So würde Amazon eine Bewerbung der Amazonas-Anrainerstaaten um die Endungen .amazonia, .amazonas oder .amazonica unterstützen, diverse politisch wie kulturell heikle Second Level Domains unter .amazon zu Gunsten der Anrainerstaaten sperren und zudem unverändert nach Möglichkeiten der gütlichen Einigung suchen wollen. Dabei gibt sich Amazon unterwürfig und betont, zu keinem Zeitpunkt Forderungen gegen die Regierungen erhoben zu haben. Aus Sicht von Ländern wie Brasilien oder Peru scheint bisher dagegen der einzige Kompromissvorschlag zu sein, dass sich Amazon um eine andere Endung wie .amazoncompany bewirbt. Eine Stellungnahme von ICANN gibt es nicht; zuletzt hatte die Internet-Verwaltung am 5. November 2013 beschlossen, die Entscheidung über ein so genanntes „request for reconsideration“ zurückzustellen und die Diskussion über .amazon bei einem anderen Meeting fortzusetzen.

Die österreichische Registry Nic.at hat den neuen .at-Report vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe rückt das Thema „Policy“ in den Mittelpunkt, denn sowohl für Registrare als auch für zukünftige Domain-Inhaber ist wichtig zu wissen: wer darf eine Domain registrieren – und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen? Gerade bei den Länderendungen zeigt der Report graphisch anschaulich auf, wie unterschiedlich die Vergaberichtlinien sind. Seit dem Jahr 2003 zeigt sich erfreulicherweise aber ein Trend zur Liberalisierung. Viele „geöffnete ccTLDs“ wie zum Beispiel .at haben bewiesen, dass es keine Regulierung braucht, um eine vertrauenswürdige Domain-Endung zu betreiben. Zudem bestimmt die Policy maßgeblich den Erfolg einer Domain: seit .fr liberalisiert wurde, ist die Anzahl der Registrierungen von unter 500.000 auf etwa 2,5 Millionen angestiegen. Einmal mehr bietet der .at-Report einen gelungenen Blick hinter die Domain-Kulissen – Lektüre dringend empfohlen!

Der Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) hat der Internet-Verwaltung ICANN in der Diskussion um die beiden politisch umstrittenen TLD-Bewerbungen für .islam und .halal den Schwarzen Peter zugeschoben. Die GAC-Vorsitzende Heather Dryden teilte ICANN-Aufsichtsrat Stephen Crocker mit Schreiben vom 29. November 2013 mit, dass man keine weitere Stellungnahme erwarten könne. Damit verbleibt es bei dem Hinweis des GAC, wonach es sich bei religiös besetzten Begriffen um ein heikles Thema handelt und es nach Ansicht einiger GAC-Vertreter den Bewerbungen an Unterstützung durch die eigene Community fehlt; demnach sollten die beiden Endungen nicht eingeführt werden. Da es kein einheitliches Votum des GAC gibt, liegt es nun allein in den Händen von ICANN, über die Einführung zu entscheiden. Etwas Druck aus dem Kessel könnte nehmen, dass die Organization of Islamic Cooperation (OIC) Rechtsmittel gegen die Bewerbungen einlegen möchte. Zwar hat man die dafür im Bewerberhandbuch vorgesehenen Fristen versäumt; allein der politische Druck dürfte ICANN jedoch dazu veranlassen, sich mit den Bedenken des OIC ernsthaft auseinanderzusetzen.

Das Schreiben von Stacey King (Amazon) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/849

Die aktuelle Ausgabe des .at-Report finden Sie unter:
> http://www.nic.at/uebernic/aktuelles/at_report/

Quelle: domainnamewire.com, nic.at, domainincite.com

LG POTSDAM – ADMIN-C HAFTET ERST AB KENNTNIS

Mit der Haftung des Admin-C für Rechtsverletzungen, die nicht von der Domain selbst, sondern von der über die Domain erreichbaren Website ausgehen, musste sich das LG Potsdam befassen. Im Streitfall sah es den Admin-C ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer Rechtsverletzung in der Pflicht (Urteil vom 31.07.2013 – Az.: 2 O 4/13).

Die Klägerin ist als Zahnärztin tätig. Sowohl ihre Zahnarztpraxis als auch ihr Wohnsitz befinden sich im selben Haus in Groß Kreutz, einer Gemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Der Beklagte, von Beruf Rechtsanwalt, stammt aus Wittlich und ist als so genannter administrativer Ansprechpartner (Admin-C) der Domain telefondetektiv.de im WHOIS-Verzeichnis der DENIC vermerkt; als Inhaber ist die Elephone B.V., eine in Holland ansässige Gesellschaft eingetragen. Auf der Website, die über die Domain erreichbar war, befand sich die Angabe der Praxisanschrift der Klägerin nebst Telefonnummer sowie Ortsangabe auf einem Kartenausschnitt. Da die Klägerin in die Veröffentlichung nicht eingewilligt hatte, machte sie eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend und forderte den Beklagten mehrfach auf, den Eintrag zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Spätestens nachdem er auf die Rechtsverletzung auf der Internetseite hingewiesen worden sei, hafte auch der Beklagte als Admin-C. Da der Beklagte die geforderte Erklärung nicht abgab, zog die Klägerin vor das Landgericht Potsdam und machte ihre Ansprüche gerichtlich geltend.

Das Gericht gab der Klage überwiegend statt und bejahte einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 I BGB, soweit die Klägerin gegen die Verbreitung ihrer Daten im Internet vorging. In Bezug auf die Rechtsverletzung selbst beschränkte sich das Gericht auf die knappe Feststellung, dass die gegen den Willen der Klägerin erfolgte und nicht im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 4 BDSG) stehende Veröffentlichung der persönlichen Daten ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Ausführlicher begründete das Gericht die Haftung des Admin-C. So war unstreitig, dass die Klägerin den Beklagten mehrfach auf die Rechtsverletzung hingewiesen hatte; es ging also lediglich darum, ob ein eindeutiger, für den Beklagten ohne schwierige Prüfung festzustellenden und sich aufdrängender Rechtsverstoß vorliegt. Auch in diesem Punkt gab das Gericht der Klägerin recht, schon weil der Beklagte eingeräumt hatte, sich nach den Hinweisen der Klägerin auf die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts mit dem Betreiber der Website in Verbindung gesetzt zu haben; dieser habe jedoch nicht reagiert. Nur am Rande streift das Gericht das Problem, dass der Admin-C zwar die Domain löschen kann, aber regelmäßig keinen Einfluss auf die Inhalte hat; da der Beklagte hierzu aber nicht ausreichend vorgetragen hatte, blieb dem Gericht die nähere Prüfung erspart.

Aus den Gründen geht leider nicht hervor, weshalb sich die Klägerin nicht (auch) gegen die Domain-Inhaberin gewandt hat. Da der Admin-C nach den Domainrichtlinien der DENIC eG als Zustellungsbevollmächtigter im Sinne von § 184 ZPO fungiert, wäre eine Zustellung an den Beklagten problemlos möglich gewesen. Gebührenrechtlich interessant ist, dass das Gericht den im Rahmen der vorgerichtlichen Abmahnung angesetzten Streitwert von EUR 16.000,- und darauf beruhend den Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr abgenickt hat. Den Umstand, dass sich die Klägerin nicht nur gegen eine Verbreitung ihrer Daten im Internet, sondern darüber hinaus auch auf anderen Verbreitungswegen zur Wehr setzte (und insoweit die Klage verlor), hat das Gericht mit weiteren EUR 4.000,- bemessen, so dass der Streitwert für das Gerichtsverfahren mit insgesamt EUR 20.000,- angesetzt wurde.

Die Entscheidung des LG Potsdam finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/848

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: dr-bahr.com, eigene Recherche

SEDO – DIE BESTEN DOMAINS DES JAHRES 2013

Ein Jahr mit wieder einmal vielen hochpreisigen Domain-Verkäufen neigt sich dem Ende. Wir nehmen das im Newsletter traditionell zum Anlass, in Zusammenarbeit mit Sedo.de, der führenden Domain-Handelsplattform, die längsten, kuriosesten und teuersten Domains des vergangenen Jahres nochmals Revue passieren zu lassen. Hier die Auswahl von Sedo:

Die 20 längsten Domains bei Sedo 2013:

1. erfolgreiche-suchmaschinenoptimierung.de – EUR 299,-
2. private-krankenversicherung-beratung.de – EUR 250,-
3. potenzmittel-online-bestellen-kaufen.de – EUR 200,-
4. krankenzusatzversicherung-vergleich.de – EUR 927,-
5. betrieblichesgesundheitsmanagement.com – US$ 700,-
6. reiserücktrittskostenversicherung.de – EUR 5.500,-
7. guaranteedacceptancelifeinsurance.com – US$ 2.100,-
8. wohngebaeudeversicherungvergleich.org – EUR 400,-
9. fachanwalt-fuer-kapitalmarktrecht.de – EUR 199,-
10. gratisfilmskijkenmetondertiteling.com – EUR 60,-
11. unsecured-small-business-loans.com – US$ 1.600,-
12. whatisthebestelectroniccigarette.com – US$ 3.500,-
13. personalinjurylawyersanfrancisco.com – US$ 2.995,-
14. internationalpropertyinvestments.com – US$ 350,-
15. midnightinthegardenofgoodandevil.com – US$ 100,-
16. betrieblichekrankenversicherung.de – EUR 6.500,-
17. alcoholismrehabilitationcenters.com – US$ 775,-
18. commercialelectricalcontractors.com – US$ 350,-
19. journaldunefrancaisealosangeles.com – US$ 280,-
20. vergelijken-uitvaartverzekering.nl – EUR 250,-

Die 20 kuriosesten Domains bei Sedo 2013:

1. fartfan.com – US$ 155,-
2. royaldog.com – US$ 1.150,-
3. wcfinder.de – EUR 350,-
4. angryboss.com – US$ 1.477,-
5. hirnfutter.de – EUR 399,-
6. edelpenner.de – EUR 119,-
7. soziallotse.de – EUR 500,-
8. geilermacker.de – EUR 335,-
9. hosenscheisser.eu – EUR 199,-
10. holzarmbanduhr.de – EUR 99,-
11. heinzelmaennchenservice.de – EUR 650,-
12. heymomitfits.com – US$ 100,-
13. cakemeaway.com – US$ 199,-
14. whyamifat.com – US$ 200,-
15. eyjafjallajokull.com – US$ 150,-
16. sightmare.com – US$ 135,-
17. pickachick.com – US$ 99,-
18. swaggerjagger.com – US$ 70,-
19. airwaytoheaven.com – US$ 80,-
20. blablamedia.com – EUR 70,-

Die 20 teuersten Domains bei Sedo 2013:

1. jobs.ca – US$ 450.000,-
2. body.com – US$ 380.000,-
3. yinhang.com – US$ 300.000,-
4. dji.com – US$ 300.000,-
5. moms.com – US$ 252.000,-
6. apuestas.com – EUR 165.000,-
7. moneta.com – US$ 150.000,-
8. elend.com – US$ 140.000,-
9. sandwich.com – US$ 137.500,-
10. partners.com – US$ 125.000,-
11. connectnow.com – US$ 120.000,-
12. fotograf.de – EUR 89.250,-
13. torrents.com – EUR 84.700,-
14. breathalyzer.com – US$ 115.000,-
15. djx.com – US$ 100.000,-
16. ops.com – US$ 100.000,-
17. deco.com – US$ 100.000,-
18. 1001.com – US$ 100.000,-
19. evora.com – US$ 94.000,-
20. medicine.org – US$ 75.000,-

Die 20 teuersten .de-Domains bei Sedo 2013:

1. fotograf.de – EUR 89.250,-
2. schokolade.de – EUR 63.000,-
3. gayforum.de – EUR 35.000,-
4. singlebörse.de – EUR 30.000,-
5. build.de – US$ 33.000,-
6. saubillig.de – EUR 25.000,-
7. cbs.de – EUR 22.015,-
8. bankenvergleich.de – EUR 19.975,-
9. speck.de – EUR 18.000,-
10. schiffssuche.de – EUR 17.780,-
11. favo.de – EUR 17.000,-
12. host.de – EUR 15.000,-
13. gta-worldmods.de – EUR 15.000,-
14. dailydeals.de – EUR 14.990,-
15. bmp.de – EUR 14.280,-
16. grippe.de – EUR 13.833,-
17. tierversicherung.de – EUR 13.500,-
18. fitnessstudio.de – EUR 13.000,-
19. rechtschreibung.de – EUR 12.500,-
20. aoe.de – EUR 12.000,-

Quelle: sedo.de

FIX.COM – ENDSPURT MIT SATTEN US$ 850.000,-

Mit dem Domain-Knüller fix.com zum Preis von US$ 850.000,- (ca. EUR 615.942,-) beschließen wir hiermit das Domain-Handelsjahr 2013, auch wenn noch zwei Wochen ausstehen. Die liefern wir im kommenden Jahr nach.

Nach einem kurzen Tief in der vorangegangenen Woche bäumte sich der Handel nochmals auf und lieferte mit fix.com zum Preis von US$ 850.000,- (ca. EUR 615.942,-) die bisher 5.-teuerste Domain der Jahres. Doch nicht genug, wirft .com auch noch sandwich.com für US$ 137.500,- (ca. EUR 99.638,-) und 1001.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 72.464,-) in die Waage. Die Länderendungen waren darob sprachlos und ließen sich zur spanischen pizza.es für EUR 35.000,- nieder. Weder die britische noch die deutsche Endung kam in den fünfstelligen Zahlenbereich. Auch der übrige Domain-Tross lieferte erfreuliche Zahlen. So handelte es sich wieder einmal um eine Woche mit drei, vier Glanzlichtern, kontrastiert von niedrigen Preisen.

Länderendungen (ccTLDs):
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pizza.es – EUR 35.000,-

ad.cc – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)

sexydating.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.959,-)
ledlightbulbs.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.767,-)
bingobonuscodes.co.uk – GBP 1.800,- (ca. EUR 2.145,-)
itshow.co.uk – GBP 1.350,- (ca. EUR 1.609,-)
promostuff.co.uk – GBP 1.250,- (ca. EUR 1.489,-)

duesseldorfkonzert.de – EUR 4.760,-
orthomolekulare-medizin.de – EUR 3.500,-
miniature.de – EUR 3.140,-
zaaptv.de – EUR 1.884,-
gebrauchte-autos.de – EUR 1.500,-
net365.de – EUR 1.500,-

order.it – EUR 3.000,-
dragster.com.au – AUD 3.888,- (ca. EUR 2.572,-)
freelancer.com.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.536,-)
event.io – EUR 2.500,-
wendepunkt.ch – EUR 1.999,-
reopro.nl – EUR 1.650,-
distribution.com.au – AUD 2.249,- (ca. EUR 1.488,-)

Neuere generische Endungen:
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anwalt.pro – EUR 3.500,-
xvideos.mobi – EUR 2.500,-

bestmortgagerates.info – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.304,-)
reference.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 725,-)

Ältere generische Endungen:
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ctdo.org – US$ 9.977,- (ca. EUR 7.230,-)
slot.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.072,-)
egi.net – US$ 6.400,- (ca. EUR 4.638,-)
tmnet.net – EUR 3.900,-
black-walnut.net – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.341,-)
iauiraq.org – US$ 1.754,- (ca. EUR 1.271,-)
earnonline.net – EUR 1.200,-
hypoteka.org – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.159,-)
good2go.org – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.087,-)
itab.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.087,-)
visiblesolutions.net – US$ 1.388,- (ca. EUR 1.006,-)
kingwood.net – US$ 1.299,- (ca. EUR 941,-)
wildadventures.net – US$ 1.211,- (ca. EUR 878,-)
virtualcurrency.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 870,-)
claffisica.org – US$ 1.181,- (ca. EUR 856,-)
heromiles.org – US$ 1.075,- (ca. EUR 779,-)
fitforlife.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 725,-)
globalbeat.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 725,-)
realcool.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 725,-)
savageconstruction.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 725,-)
the613.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 725,-)

.com:
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fix.com – US$ 850.000,- (ca. EUR 615.942,-)
sandwich.com – US$ 137.500,- (ca. EUR 99.638,-)
1001.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 72.464,-)
healthadvisor.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 28.986,-)
contractcontrol.com – US$ 24.479,- (ca. EUR 17.738,-)
chinatextile.com – US$ 22.750,- (ca. EUR 16.486,-)
southernweb.com – US$ 13.750,- (ca. EUR 9.783,-)
postajob.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 9.783,-)
giveflowers.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.696,-)
vpower.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.696,-)
charlestontours.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.971,-)
optiom.com – EUR 7.900,-
qubix.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
shopit.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
tennisweek.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
greencash.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.246,-)
probind.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.246,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUSBLICK – ICANN-MEETINGS IM NEUEN JAHR 2014

ICANN hat die Termine für die im Jahr 2014 anstehenden öffentlichen Meetings bekanntgegeben. Wie in jedem Jahr finden insgesamt drei dieser Veranstaltungen statt, die sich turnusmässig weltweit verteilen.

Den Auftakt macht das Meeting Nr. 49, das vom 23. bis 27. März 2014 im Insel- und Stadtstaat Singapur stattfindet. Eine offizielle Agenda gibt es noch nicht, aber bereits jetzt ist klar, dass das Thema nTLDs diese Veranstaltung dominiert. Bis dahin sind die ersten Sunrise-Phasen vollständig abgeschlossen. Daneben drängen die besonders begehrten „closed generics“ auf eine Lösung, um den Weg für Endungen wie .app, .blog, .book, .hotel, .mail, .music und .shop frei zu machen. Reisende nach Singapur sollten allerdings einige Regeln beachten; die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige zwar ohne Visum möglich, die Ausweisdokumente müssen aber noch mindestens sechs Monate gültig sein. Zudem gilt das doppeldeutige englische Sprichwort „Singapore is a fine city“: die Stadt bietet sowohl Schönheit als auch zum Teil drastische Strafen für vergleichsweise geringe Vergehen.

Etwas entspannter sollte es beim Meeting Nr. 50 zugehen, das vom 22. bis zum 26. Juni 2014 nach London führt. Vor allem der Umstand, dass es sich um ein Jubiläums-Meeting handelt, verspricht eine besonders feierliche Veranstaltung, die schon allein wegen der kurzen Wege auch für Internetnutzer aus dem gesamten deutschsprachigen Bereich zu empfehlen ist. Das ICANN-Jahr 2014 beschliesst sodann das Meeting vom 12. bis 16. Oktober 2014, für das die US-amerikanische Metropole Los Angeles als Veranstaltungsort auserkoren wurde. Auch hier gibt es bisher noch keine Agenda.

Die ICANN-Meetings sind öffentlich und kosten keinerlei Eintritt. Es ist lediglich gewünscht, sich vorher online zu registrieren, um die Planung zu erleichtern. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt, es gibt aber zu zahlreichen Gelegenheiten auch Dolmetscher und übersetzte Arbeitsunterlagen. Schauen Sie rein, es lohnt sich!

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://meetings.icann.org/calendar

Quelle: icann.org

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