Themen: ICANN – „Name Collision“-Richtlinien vorgestellt | IETF – wird das „Tor-Projekt“ zum Standard? | TLDs – Neues von .eu, .fls und .roma | nTLDs – Sunrise-Termine im Überblick | 8×8.com – 12 Jahre zaudern, aber nicht verwirkt | rentbyowner.com – Mietdomain für US$ 29.000,- | Rheine – nTLD-Workshop für Markeninhaber
ICANN – „NAME COLLISION“-RICHTLINIEN VORGESTELLT
Die Internet-Verwaltung ICANN hat Richtlinien für IT-Spezialisten veröffentlicht, um das Problem von Namenskollisionen im Domain Name System in den Griff zu bekommen. Eine endgültige Lösung ist aber noch nicht absehbar.
Das Problem der „Name Collision“ hat sich zu einer hohen Hürde für das nTLD-Einführungsverfahren entwickelt. Im Kern geht es um das Problem, dass es zu Konflikten zwischen neuen Domain-Endungen und solchen Domains kommen könnte, die wie zum Beispiel .corp, .mail oder .home bereits seit langer Zeit inoffiziell in lokalen Netzwerken verwendet werden, sei es privat oder zum Beispiel zu unternehmensinternen Zwecken. Der Nutzer läuft daher beim Aufruf einer solchen Domain Gefahr, nicht das gewünschte Angebot zu erreichen; auch eMail-Adressen könnten so nicht mehr richtig funktionieren. Um das Problem zu entschärfen, hat ICANN vor wenigen Tagen den 20seitigen „Guide to Name Collision Identification and Mitigation for IT Professionals“ veröffentlicht. Er wendet sich an IT-Profis wie Netzwerkadministratoren und beschreibt Strategien, um Konflikte zu vermeiden. Dementsprechend setzt er zumindest Grundkenntnisse über die Funktionsweise des Domain Name Systems voraus. Er steht ab sofort zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Parallel sorgt ICANN durch einen umfangreichen FAQ-Fragenkatalog für Aufklärung, welche Auswirkungen das Problem der „Name Collision“ auf das weitere Bewerbungsverfahren haben wird. Wie berichtet, geht das Prüfverfahren weiter; Voraussetzung ist jedoch, dass die Bewerber eine Vielzahl von Second Level Domains blockieren, und zwar jede Domain, die wenigstens einmal im „Day in the Life of the Internet“-Datenmaterial der Studie der Interisle Consulting Group LLC auftaucht. Quer über alle neuen Endungen sind so rund 6,8 Mio. Domains vorerst von der Registrierung ausgenommen. Eine Ausdehnung dieser Liste auf weitere Second Level Domains schliesst ICANN derzeit aus; allerdings soll die Sperrung erst dann aufgehoben werden, wenn das Risiko von Konflikten wenigstens deutlich reduziert ist. Domains aus der Sperrliste müssen zudem in den Sunrise- und Claim-Phasen des Trademark Clearinghouse berücksichtigt werden; eine Aktivierung oder sonst eine Nutzung ist jedoch vorerst nicht möglich. Auch den Fall, dass eine Nutzung niemals möglich sein wird, will man bei ICANN nicht ausschliessen. Ein neues „Name Collision“-Portal soll schließlich in Zukunft aktuelle Informationen liefern, um auf neue Ergebnisse reagieren zu können.
Nach Studien einiger nTLD-Bewerber soll sich im Datenmaterial der Interisle Consulting Group LLC viel Datenmüll befinden, wie etwa zufällig generierte Ketten aus zehn Zeichen, so dass die Beeinträchtigung für den Registrierungsbetrieb gering ausfallen könnte. Allerdings könnten sich auch besonders attraktive Domains darunter befinden, die ein Bewerber bei der Vermarktung seiner Endung schmerzlich vermisst.
Den „Guide to Name Collision Identification and Mitigation for IT Professionals“ von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/841
Weitere Informationen zum Thema „Name Collision“ finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/help/name-collision
Quelle: icann.org, theregister.co.uk, eigene Recherche
IETF – WIRD DAS „TOR-PROJEKT“ ZUM STANDARD?
Das Internet soll ein Stück anonymer werden: eine Arbeitsgruppe der Internet Engineering Task Force (IETF) hat Kontakt mit den Architekten des „Tor-Projekts“ aufgenommen, um einen neuen Standard zu entwickeln. Mit einer raschen Umsetzung ist jedoch nicht zu rechnen.
Anfang 2008 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, die erstmals das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme postulierte und auf einen Grundsatz erkannte, der den Umgang mit dem Internet wegweisend prägend sollte. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist demnach verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27. 2.2008). Nicht nur aktuelle Spähaffären werfen jedoch die Frage auf, wie dem Bedürfnis nach Schutz vor staatlichem Zugriff im Bereich der Informationstechnik aus praktischer Sicht begegnet werden kann. Die aus Arbeitsgruppen bestehende Internet Engineering Task Force (IETF), die sich mit der technischen Weiterentwicklung des Internets befasst, hat in diesem Zusammenhang bei den Architekten des „Tor-Projekts“ angefragt, ob ihr Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten nicht zu einem allgemeinen Standard ausgebaut werden könnte.
Die Zusammenarbeit mit dem „Tor-Projekts (ein Akronym für „The Onion Routing“) soll dazu führen, dass besuchte Webseiten weder die wahre IP-Adresse des Nutzers melden können noch Hinweise zu seinem Ort geben; eine Auswertung des Traffics bliebe damit in der Praxis wertlos. Parallel zur Verschlüsselung des Datenverkehrs würde somit eine zusätzliche Sicherheit für anonyme Internetnutzung geschaffen. Andrew Lewman, Executive Director bei Tor, gab an, über die Anfrage der IETF nachzudenken. Die mögliche Zusammenarbeit stehe aber noch ganz am Anfang; man stelle sich bisher erst die Frage, ob man ein „gemeinsames Date“ will. Schon jetzt kann aber jeder Nutzer „Tor“ nutzen; die dazu notwendige Software steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Allerdings verspricht auch das Tor-Projekt keine absolute Anonymität. Zwar beschreibt Jörg Ziercke, der Präsident des deutschen Bundeskriminalamts, die in TOR-Netzwerken versteckte „Silk Road 2.0“ als die größte Herausforderung für die Kriminalistik. Die von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente legen jedoch nahe, dass eine Umgehung möglich und das Tor-Netzwerk durch einen Angriff namens „traffic analysis“ verletzbar ist. Bis zu 80 Prozent der Nutzer sollen so innerhalb von sechs Monaten demaskiert worden sein. Die Arbeiten an einer technischen Abdichtung dieses Lecks sollen aber ebenfalls bereits laufen.
Quelle: technologyreview.com, heise.de, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .EU, .FLS UND .ROMA
Die .eu-Zone schreitet voran: ab Anfang 2014 erweitert die Registry EURid den Kreis der Registrierungsberechtigten um gleich drei Länder. Schlechte Nachrichten dagegen aus dem Lager der Bewerbungen um eine neue Top Level Domain: sowohl .fls als auch .roma machen einen Rückzieher – hier die Kurznews.
EURid, Registry der Top Level Domain .eu, macht Europa grösser: mit Wirkung ab dem 08. Januar 2014 können erstmals auch Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Island, Liechtenstein und Norwegen .eu-Domains registrieren. Obwohl formaljuristisch kein Teil der Europäischen Union, sind die drei Länder auf Grundlage eines Abkommens vom 2. Mai 1992 Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). In Umsetzung einer EU-Verordnung (EC 733/2002) hat die EU-Kommission kürzlich der bereits im Herbst 2013 angekündigten Erweiterung zugestimmt. „Wir begrüßen diese positive Entwicklung, die sich schon seit einiger Zeit abzeichnete“, freute sich Marc Van Wesemael, General Manager bei EURid. „Je mehr Länder und Unternehmen von der Einzigartigkeit der .eu-Domain profitieren, desto stärker wird ihre Marke.“. Rein rechnerisch sind damit knapp 5,4 Millionen Personen zusätzlich zur Registrierung berechtigt, davon allein über fünf Millionen aus Norwegen. Ob dies dort zu einer Aufweichung der strengen Vergaberegeln für .no führt (die Anmeldung ist derzeit ausschließlich für Unternehmen vorbehalten, die eine Niederlassung in Norwegen haben), wird erst die Zukunft zeigen.
Die im dänischen Valby ansässige FLSmidth A/S, geschäftlich im Bereich Zement und Mineralien tätig, hat ihre Bewerbung um die neue globale Top Level Domain .fls zurückgezogen. Gründe für den Rückzug wurden bisher nicht bekannt. Die Phase der „Initial Evaluation“ hatte FLSmidth jedenfalls bestanden, und auch von Seiten des ICANN-Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) waren keine Einwendungen erhoben worden; selbst die günstige Nummer 272 in „prioritization draw“ kann kein ernsthaftes Hindernis gewesen sein. Das Bedauern in der Öffentlichkeit dürfte sich allerdings in Grenzen halten: aus dem öffentlich einsehbaren Teil der Bewerbung geht hervor, dass .fls als reine Marken-TLD unter dem Motto „One Source, Many Strengths“ allein dem Unternehmen selbst vorbehalten bleiben sollte, die allgemeine Registrierung somit ausgeschlossen gewesen wäre. Etwas ungewöhnlich ist, dass man die Bewerbung um die Endung .flsmidth aktuell noch aufrecht erhält; möglicherweise folgt aber auch hier in den kommenden Tagen der Rückzug. Insgesamt verzeichnet die ICANN-Datenbank damit 130 freiwillige Rückzieher aus dem Bewerbungsprogramm.
Die italienische Metropole Rom mag die ewige Stadt sein, auf die eigene Top Level Domain muss sie aber bis auf Weiteres verzichten: Top Level Domain Holdings Limited hat die Bewerbung um die Endung .roma zurückgezogen. Hintergrund scheint die fehlende politische Unterstützung zu sein: bereits im November 2012 hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) im Rahmen einer Frühwarnung („early warning“) die Bewerbung mit dem Merkmal „No involvement or support from the local authorities“ versehen und die Rücknahme dringend empfohlen. Offenbar gab es zwar dann in der Folge weitere Gespräche, da die ICANN-Datenbank die Bewerbung zumindest mit dem Status „Eligible for Extended Evaluation“ führt; ebenso offensichtlich waren diese Gespräche aber ohne Erfolg, da die Bewerbung inzwischen offiziell zurückgenommen ist. Andere Bewerbungen um die Endung .roma gibt es nicht, so dass die Städte-Domain frühestens in einer zweiten Einführungsrunde erneut antreten kann.
Quelle: eurid.eu, domainincite.com, icann.org
NTLDS – SUNRISE-TERMINE IM ÜBERBLICK
Der Start der neuen Domain-Endungen sorgt schon aufgrund ihrer Anzahl für Unüberschaubarkeit. Die ersten Sunrise Periods der neuen Domain-Endungen laufen bereits, und beinahe täglich kommen weitere hinzu. Überblick erlangt man auf unterschiedlichen Informationsseiten.
Wer wissen will, welche Sunrise Periods bereits gestartet sind und wann die nächsten starten (und alle jeweils enden), findet selbstverständlich bei ICANN die gesuchten Informationen. Die Initiatorin der Einführungsrunde der nTLDs und Verwalterin des Internets bietet unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/842
eine trockene Liste, grau in grau, mit den zur Zeit bekannten Sunrise-Terminen. Wer es etwas bunter mag, findet bei der Institution, die für die Markensicherung und der problemlosen Teilnahme an den Sunrise Periods zuständig ist, beim Trademark Clearinghouse, unter folgender Adresse die Informationen mit Kontaktdaten zu den Sunrise-Terminen:
> http://trademark-clearinghouse.com/sunrise
Für Internetnutzer, die Aktion, Spaß und frische Farben lieben, bietet das Projekt von Christopher Hofman die Sunrise-Daten zu einem informationsgraphischen Augenschmaus aufbereitet unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/843
Die Grafiken brauchen einen Moment, um alle schön geladen zu sein, aber dann erhält man per Mouse-Rollover präzise Daten, zeitlich sehr übersichtlich geordnet. – Und was ist passiert, seit wir zuletzt Ende November vom Start der Donuts-Endungen berichteten? Mittlerweile laufen 24 Sunrise Periods. Eine Endung war bereits Ende Oktober (shabaka) gestartet, sieben weitere im November (.clothing, .singles, .guru, .ventures, .holdings, .bike, .plumbing). Weiter ging es am 03. Dezember, an dem .gallery, .equipment, .photogrphy, .graphics, .lighning, .camera und .estate mit ihren Sunrise-Phasen starteten, und die am 31. Januar 2014 enden.
Am 09. Dezember starteten die spanische .uno und .menu sowie die in japanischen Schriftzeichen angelegte „mee-nuh“ (jedermann), deren Sunrise-Phasen bis 06. bzw. für „mee-nuh“ bis 14. Februar 2014 laufen.
Am 10. Dezember starteten .kitchen, .land, .directory, .today und .contractors. Deren Sunrise endet jeweils am 07. Februar 2014.
Am 11. Dezember 2013 startete die jeweils zweimonatige Sunrise Period für .tattoo und .sexy
Und am 17. Dezember 2013 startet für die Endungen .enterprises, .diamonds, .voyage und .tips die Sunrise Period, die dann am 14. Februar endet.
Für den Fall, Sie wollen für einzelne Endung das Startdatum finden, bietet der Starnberger Registrar united-domains, zu dessen Projekten dieser Newsletter zählt, eine tabellarische Suchmaschine, die die entsprechenden Daten, soweit für die einzelnen Endungen vorhanden, anzeigt:
> http://www.domain-recht.de/verweis/844
Quelle: eigene Recherche
8X8.COM – 12 JAHRE ZAUDERN, ABER NICHT VERWIRKT
Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach UDRP-Entscheidungen besprochen, bei denen der Anspruch auf Freigabe oder Übertragung der Domain mit dem Einwand der Verwirkung (Laches) abgewehrt wurde, weil der Anspruchsteller über Jahre zögerte. Nun hat ein Panel des National Arbitration Forum (NAF) den Einwand der Verwirkung nicht gelten lassen, obgleich die in Streit befindliche Domain bereits seit zwölf Jahren in den Händen der Gegnerin steht.
Anspruchstellerin ist die 8×8 Inc., die behauptet, die Marke „8×8“ seit dem Jahr 1996 zu nutzen. Unter ihrer Domain 8×8.com bietet sie VoIP-Dienstleistungen an. Antragsgegner ist eine 8×8 Mediacom Services Ltd., die seit 2001 als Inhaberin der Domain 8×8.net im WHOIS steht. Unter der Domain fanden sich zuletzt im Rahmen des Sedo-Parkingservices Links zu Wettbewerbern der Antragstellerin. Schließlich wandte sich die Antragstellerin an das National Arbitration Forum (NAF). Sie sieht ihre Rechte durch die Nutzung der Domain 8×8.net verletzt und verlangt die Übertragung auf sich. Die Gegnerin, ein Domain-Investor, meint, eine Rechtsverletzung liege nicht vor, es handele sich bei „8×8“ um die Abkürzung eines allgemeinen computertechnischen Begriffs: byte by byte. Außerdem habe die Antragstellerin ihr Recht verwirkt, da sie erst 12 Jahre nach Domain-Registrierung mit einem UDRP-Verfahren ankommt. Das Panel gab den Parteien mehrfach Gelegenheit, zum Vortrag der anderen Partei Stellung zu nehmen. So führte die Antragstellerin weiter aus, nach Erhebung des Verfahrens habe sich der Anwalt der Gegnerin gemeldet und angeboten, die Sache beizulegen und die Domain zu übertragen, wenn die Antragstellerin US$ 5.000,- zahle. Hinsichtlich des Sachvortrags erklärte sie, „byte by byte“ sei kein allgemeingebräuchlicher Begriff. Den Anspruch habe sie nicht verwirkt, da die Verwirkungsfrist erst beginnen könne, wenn klar werde, dass eine Domain zu Unrecht genutzt werde. Aufgrund des WHOIS-Eintrags musste sie aber annehmen, die Gegnerin habe legitime Interessen an der Domain. Eine legitime Nutzung der Domain für Waren und Dienstleistungen liege hier aber bisher nicht vor. Es gäbe keine ordentliche Website der Gegnerin, sondern nur die Parkingseite.
Das mit den drei Spezialisten Neil Anthony Brown QC, Hector Ariel Manoff und Clive Lincoln Elliott QC (Vorsitz) besetzte National Arbitration Forum-Panel (NAF) kam zum Schluss, dass die Domain zu transferieren sei. Die Domain 8×8.net ist mit der Marke „8×8“ der Antragstellerin identisch. Dass der Antragsgegner keinerlei Berechtigung oder legitimes Interesse an der Nutzung des Kennzeichens „8×8“ hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Domain nicht für ein gutgläubiges geschäftliches Handeln genutzt wird, sondern lediglich geparkt ist und die „8×8 Mediacom Services Ltd.“ außer in den WHOIS-Daten nirgendwo in Erscheinung tritt und sie nicht aufgrund der Nutzung der Domain 8×8.net allgemein bekannt ist. Weiter trägt der Umstand dazu bei, dass die Gegnerin den Begriff „byte by byte“ nicht wirklich als allgemeingültig belegte. So bestätigte sich der erste Anschein, der sich aus dem Vortrag der Antragstellerin ergibt, wonach der Gegner die Domain registrierte, um am Kennzeichen der Antragstellerin zu partizipieren und sie gegebenenfalls gegen einen ordentlichen Preis an diese zu verkaufen. Indem der Antragsgegner die Domain parkt und über die Traffic-Weiterleitung Geld mit der Marke der Antragstellerin verdient, erweist sich auch, dass sie die Domain bösgläubig registriert hat. Was nun aber die vom Antragsgegner eingewandte Verwirkung des Anspruch betrifft, so waren sich die Experten einig, dass die Anwendung dieses Rechtsinstituts wegen Fristablauf umstritten ist, sie aber keinen ernsthaften Grund sehen, es hier anzuwenden. Die Argumentation der Antragstellerin leuchtete den Panelisten ein: Diese musste aufgrund des WHOIS-Eintrags lange Zeit annehmen, dass eine berechtigte Registrierung vorliege. Nur weil über Jahre sich nichts änderte, sah sie sich letztlich durch das rechtswidrige Handeln der Gegnerin dazu gezwungen, aktiv zu werden und gegen die unberechtigter Weise in böser Absicht genutzte Domain vorzugehen. Dies, so das Panel, sei kein geeigneter Fall, den berechtigten Anspruch wegen zeitlicher Verwirkung zurückzuweisen.
Die Frage der Verwirkung im Rahmen von UDRP-Streitigkeiten bekommt eine neue Facette. So wie der Zeitrahmen für die Verwirkung zwischen 4 und 12 Jahren schwankt, so wird die Wirkung der Einwendung nun auch in vermeintlich eindeutigen Fällen in Frage gestellt. Der Domain-Investor, oder in diesem Falle besser Grabber, der mit einem vermeintlichen Firmennamen im WHOIS sein Recht an der Domain unterstellt, aber tatsächlich nichts aufzuweisen hat, unterstreicht seine böse Absicht. Die Entscheidung des Panels kann man gut nachvollziehen.
Die Entscheidung des NAF finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/845
Weitere UDRP-Entscheidungen zum Thema Verwirkung finden Sie hier besprochen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/846
> http://www.domain-recht.de/verweis/741
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, thedomains.com
RENTBYOWNER.COM – MIETDOMAIN FÜR US$ 29.000,-
Das letzte Aufbäumen vor Jahresende will derzeit nicht klappen: die vergangene Domain-Handelswoche war hinsichtlich der Preise sehr kommod. Selbst die teuerste Domain, rentbyowner.com, kam nur auf US$ 29.000,- (ca. EUR 21.324,-). In den anderen Sparten sah es nicht besser aus.
Wenn im Dezember selbst die Kommerzendung .com lediglich noch rentbyowner.com für US$ 29.000,- (ca. EUR 21.324,-) aufbieten kann, scheint die große Jahresendruhe eingekehrt zu sein. Da erwies sich der französische Domain-Name batterie.fr, mit EUR 14.000,- teuerste Länderdomain der vergangenen Woche, als der große Coup. Obwohl die Drei-Zeichen-.org-Domain ojr.org mit dem Preis von US$ 19.100,- (ca. EUR 14.044,-), ganz nach Wechselkursstimmung, um EUR 44,- darüber lag. Jetzt, wo die Second Level Domains unter der britischen .uk kommen, wurden fünf ZweiZeichen-Domains auf der dritten Ebene erstaunlich fix zu Dollarpreisen verhökert. Die Länderendungen wiesen noch ein paar erfreulichere Preise auf. Insgesamt war das Handelsvolumen eher schwach.
Länderendungen (ccTLDs):
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batterie.fr – EUR 14.000,-
woodenblinds.co.uk – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
og.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
ur.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
uc.co.uk – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.941,-)
uf.co.uk – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.941,-)
ut.co.uk – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.574,-)
topseller.de – EUR 7.000,-
fotosafari.de – EUR 5.000,-
openerp.de – EUR 4.850,-
beliebtestewebseite.de – EUR 3.010,-
diamonds24.de – EUR 2.500,-
circus.nl – EUR 10.000,-
cupon.com.mx – EUR 9.000,-
cupon.mx – EUR 9.000,-
alliance.me – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.824,-)
gourmet.tv – EUR 6.900,-
wollongong.com.au – AUD 8.849,- (ca. EUR 5.871,-)
dp.ag – EUR 4.500,-
antares.es – EUR 2.750,-
Neuere generische Endungen:
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diamond.pro – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.147,-)
share.info – US$ 2.001,- (ca. EUR 1.471,-)
Ältere generische Endungen:
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ojr.org – US$ 19.100,- (ca. EUR 14.044,-)
ltw.org – US$ 12.400,- (ca. EUR 9.118,-)
kittycity.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
planetgolf.net – US$ 4.488,- (ca. EUR 3.300,-)
linka.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.859,-)
nna.net – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.757,-)
sportswarehouse.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.565,-)
gccs.org – US$ 3.087,- (ca. EUR 2.270,-)
rvdealers.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.132,-)
njdobi.org – US$ 2.645,- (ca. EUR 1.945,-)
icps.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.838,-)
jobspot.net – US$ 2.450,- (ca. EUR 1.801,-)
alphaworks.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.765,-)
iamcr.net – US$ 2.025,- (ca. EUR 1.489,-)
penpal.net – US$ 2.018,- (ca. EUR 1.484,-)
bestmortgagerates.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.324,-)
estevez.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.324,-)
meersalz.org – EUR 1.300,-
.com:
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rentbyowner.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 21.324,-)
hase.com – US$ 17.851,- (ca. EUR 13.126,-)
clio.com – US$ 17.200,- (ca. EUR 12.647,-)
bitok.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
jafer.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
ultrafilms.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
popularelectronics.com – US$ 13.700,- (ca. EUR 10.074,-)
granitetops.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 9.926,-)
sux.com – US$ 12.777,- (ca. EUR 9.395,-)
oguz.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.456,-)
contributor.com – US$ 11.199,- (ca. EUR 8.235,-)
recete.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.088,-)
weitere domain-preise finden sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com. sedo.de. thedomains.com
RHEINE – NTLD-WORKSHOP FÜR MARKENINHABER
Eine Flut neuer Internetdomains kommt und viele verlieren den Überblick, haben keine Strategie und wissen nicht, wie die eigenen Marken sinnvoll zu schützen sind. Glücklicherweise bietet die Back to Internet AG in Rheine jetzt eine Workshopreihe unter dem Titel „Vorsprung für Markenrechtsinhaber – Die richtige Strategie zu neuen Top-Level-Domains“ an.
Die Back to Internet KG (kurz b2i KG) ist ein unabhängiger Berater zu Informations- und Kommunikationstechnologien mit Sitz in Rheine. Der nächste große technologische Sprung sind die neuen Domain-Endungen. Dass hier Beratungsdefizite bestehen, haben wir im Newsletter oft genug mitgeteilt. Nun bietet die b2i KG eine Workshopreihe für Markenrechtsinhaber, die wissen wollen, wie sie mit den nTLDs umgehen sollen. Referent ist Lorenz Abu Isbeih, Gründer und Gesellschafter mehrerer Unternehmen, darunter der b2i KG. In den 3-stündigen Workshops klärt Abu Isbeih mit den Teilnehmern die unterschiedlichen Vergabeverfahren, die Interessen der an der Einführung neuer Endungen beteiligten Unternehmen und Institutionen und erarbeitet die Chancen, Risiken und besten Strategien für die Teilnehmer der Workshops.
Derzeit stehen die Termine für vier Workshops fest, weitere sollen folgen. Die Termine sind (von 14.00 bis 17.00 Uhr):
– 12. Dezember 2013 (mit Kick-Off-Rabatt von 20 %)
– 16. Januar 2014
– 19. Februar 2014
– 19. März 2014
Die Workshops „Vorsprung für Markenrechtsinhaber – Die richtige Strategie zu neuen Top-Level-Domains“ finden jeweils im Transferzentrum für angepasste Technologien (TAT), Hovenstraße 6 in 48432 Rheine, statt. Der Preis liegt bei EUR 195,- (zzgl. 19 % MwSt.) pro Teilnehmer. Für Frühbucher gibt es Rabatte.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/847
Quelle: b2i.kg