Domain-Newsletter

Ausgabe #694 – 28. November 2013

Themen: nTLDS – GAC bremst einzelne Endungen aus | Governance – droht die Spaltung des Internets? | TLDs – Neues von .eu, .medical und .uk | nTLDs – ICANN blockiert 6,8 Mio. Domains | § 32 ZPO – OLG bestätigt fliegenden Gerichtsstand | mega.co – Mega-Deal zum Schnäppchenpreis | Brasilien – Governance-Konferenz im April 2014

NTLDS – GAC BREMST EINZELNE ENDUNGEN AUS

Das Governmental Advisory Committee (GAC), Vertreter der Regierungen innerhalb der Internet-Verwaltung ICANN, hat das aktuelle Meeting in Buenos Aires genutzt, um erneut in das nTLD-Bewerbungsverfahren einzugreifen. In einem neuen Kommuniqué wendet sich das GAC dabei direkt an einzelne neue Endungen.

Mit seinem ersten Kommuniqué, das am 11. April 2013 anlässlich des ICANN-Meetings in Peking veröffentlicht wurde, bremste das GAC den ehrgeizigen Zeitplan von ICANN mit der Forderung nach neuen Prüfverfahren aus. Und auch das neue Kommuniqué vom 20. November 2013 verheisst für einige nTLD-Bewerber nichts Gutes. So ordnet das GAC die Endung .doctor künftig mit dem „Category 1 Advice“ ein; mit dieser Kategorie hatte das GAC all jene potentiellen neuen Endungen markiert, die einen erhöhten Vertrauensschutz bei Verbrauchern genießen und daher ein erhöhtes Risiko in sich bergen, Verbrauchern zu schaden. Im Fall der Endung .doctor, um die sich bisher drei Kandidaten bewerben, fordert das GAC, dass die Registrierung auf rechtmäßig praktizierende Ärzte beschränkt wird. Damit konzentriert das GAC diese Zeichenkette auf die Medizin, obwohl der akademische Grad des Doktors zum Beispiel auch in Geisteswissenschaften vergeben wird.

Innerhalb des GAC heftig umstritten ist der Umgang mit den beiden Endungen .wine und .vin. Während die EU-Kommission darauf drängt, Begriffe wie Bordeaux, Chianti oder Rioja als geschützte Marken zu behandeln, sehen andere Länder wie Neuseeland, Kanada oder die USA die bisher verlangten Schutzregeln als ausreichend an. Im Mittelpunkt des Streits stehen sogenannte „Geographical Indications“ (GIs); vor allem Kanada und die USA wollen verhindern, dass geographische Herkunftsangaben künftig bei ICANN mehr Schutz genießen, als ihnen nach den Grundsätzen des internationalen Markenrechts zusteht. Für die drei Bewerber um .wine und die zwei Bewerber um .vin bedeutet dies, dass weitere Verhandlungen nötig sind, durch die sich die Entscheidung über den Zuschlag verzögert. Zu einem Politikum entwickelt sich ferner die Endung .spa, um die sich drei Unternehmen beworben haben: nach unbestätigten Meldungen soll die belgische Stadt Spa von ihnen Geld dafür verlangt haben, kein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Zumindest mit einem Bewerber soll .spa außerdem einen Vertrag geschlossen haben, ohne jedoch finanziell davon zu profitieren. Ein belgischer GAC-Vertreter wies die Vorwürfe angeblicher Erpressung jedoch zurück. Schließlich kündigte das GAC an, die Gespräche zu den beiden umstrittenen Endungen .islam und .halal fortsetzen zu wollen; vorerst will man ein Treffen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) abwarten, das Anfang Dezember 2013 stattfindet.

Unterdessen steigt die Zahl der neu delegierten Top Level Domains nahezu täglich an. Zu Beginn der Woche listete die IANA-Datenbank insgesamt 31 neue Domain-Endungen auf, die vier internationalisierten Endungen eingeschlossen. Seit dem 14. November 2013 sind damit sieben neue Endungen im Root eingetragen worden, namentlich .diamonds, .tips, .photography, .directory, .enterprises, .kitchen und .today. Bei sämtlichen sieben Endungen handelt es sich um Bewerbungen von Donuts-Tochtergesellschaften; Donuts vereint damit derzeit 26 von 31 neuen Endungen auf sich. Eine verbindliche Registrierung ist aber noch unter keiner der neuen Endungen möglich. Wer sie dennoch ausprobieren möchte: im Format nic.ntld (also hier zum Beispiel nic.diamonds oder nic.kitchen) kann man alle neu delegierten Domain-Endungen testen.

Das GAC Communiqué aus Buenos Aires finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/832

Einen tagesaktuellen Überblick über die neu delegierten Top Level Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/833

Quelle: icann.org, thedomains.com, eigene Recherche

GOVERNANCE – DROHT DIE SPALTUNG DES INTERNETS?

Der nächste Fussball-Weltmeister wird 2014 in Brasilien ausgespielt, und auch die Zukunft des Internets könnte sich im kommenden Jahr am Zuckerhut entscheiden: auf Betreiben von ICANN-Präsident Fadi Chehadé soll das Multi-Stakeholder“-Modell dort den Durchbruch schaffen.

Erst kürzlich hatte Chehadé anlässlich der newdomains.org-Konferenz in München angemahnt, dass ICANN unter gewaltigen Druck geraten werde, wenn es nicht gelingt, ein Gerüst für ein Multistakeholder-Modell zur Internetverwaltung zu etablieren. In Buenos Aires hat er diese Forderung beim 48. ICANN-Meeting nun konkretisiert: vor mehr als 1.700 Teilnehmern wies er darauf hin, dass sich das Internet im Jahr 2013 immer größer, immer schneller und immer globaler entwickelt. Doch die Verwaltung des Internets halte mit dieser Geschwindigkeit nicht Schritt; die „Internet Governance“ werde zusehend löchrig, da sich Themen wie Cybersicherheit und Datenschutz auftun, die von keiner Organisation angesprochen werden, obwohl sie jeden Internetnutzer und jedes Mitglied der Internet-Community betreffen. Es sei daher dringend an der Zeit, die Selbstverwaltung des Internets durch das Multistakeholder-Modell zu stärken; sollte das nicht gelingen, würden staatlich dominierte, multilaterale Lösungen die Oberhand gewinnen, die das Risiko in sich bergen, das Internet zu fragmentieren.

Das Internet Governance Forum sei nicht der Platz, um Entscheidungen zu treffen. ICANN stehe damit vor neuen Herausforderungen, welche über die eigene Mission hinausgingen. Zusammen mit den Schwesterorganisationen Internet Engineering Task Force (IETF), Internet Architecture Board (IAB), World Wide Web Consortium (W3C), Internet Society (ISOC) und den fünf Regional Internet Registries (RIPE NCC, ARIN, APNIC, LACNIC und AfriNIC) arbeite man daran, die bisherigen Governance-Mechanismen weiterzuentwickeln. Im Anschluss an eine Rede der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff vor der UN-Generalversammlung habe sich die Gelegenheit ergeben, eine gemeinsame Konferenz zu veranstalten, auf der nach solchen Weiterentwicklungen gesucht werden soll. Sie wird am 23. und 24. April 2014 in Sao-Paulo stattfinden. Im Mittelpunkt steht dabei, die Kooperation zu stärken, in dem Grundsätze festgelegt und regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Chehadé betonte zudem, dass er ein starker Verfechter des Multistakeholder-Modells sei. Daher wolle ICANN Teil der „coalition of the willing“ sein. Zugleich unterstrich er seine Absicht, sich von der Bindung an die US-Regierung lösen zu wollen; die US-Aufsicht über die Root Zone scheint er dabei allerdings nicht in Frage zu stellen. Weitere Unterstützung erhofft sich Chehadé von einem neuen ICANN-internen Panel, das sich mit der Zukunft der Internet Governance befasst und am 12. und 13. Dezember 2013 in London tagt.

Quelle: icann.org, thewhir.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EU, .MEDICAL UND .UK

Die Endung .medical steht auf der Kippe: auf eine „Community Objection“ hin entschied die in Paris ansässige International Chamber of Commerce zu Ungunsten des Bewerbers. Dafür gibt es bei .eu etwas zu gewinnen, während .uk auf kurze Domain-Namen setzt – hier unsere Kurznews.

EURid, die in Brüssel ansässige Vergabestelle für die europäische Top Level Domain .eu, veranstaltet auch in diesem Jahr ein Weihnachtsgewinnspiel. Wer im Zeitraum 25. November 2013 bis 23. Dezember 2013 eine .eu-Domain registriert und ausserdem zwei kurze Fragen beantwortet, kann an der Verlosung teilnehmen. Zu gewinnen gibt es drei Urlaubsreisen: der Sieger darf sich im März 2014 auf einen einwöchigen Aufenthalt im Luxus-Spa Saturnia in der Toskana freuen. Als zweiter Preis winkt ein fünftägiger Aufenthalt in einem namentlich noch unbekannten Luxus-Hotel im April 2014 in der portugiesischen Algarve und der dritte Sieger darf sich einen Wochenendtrip aussuchen, der im Juni 2014 nach seiner Wahl entweder nach Paris, London oder Prag führt. Die Anreise ist jeweils mit im Preis inbegriffen. Der Gewinner wird am 24. Dezember 2013 um 09.00 Uhr (CET) bekanntgegeben.

Steel Hill LLC, Tochtergesellschaft von Donuts Inc., muss um ihre Bewerbung für die neue Top Level Domain .medical fürchten. Auf eine Beschwerde des so genannten „independent objector“, dem Franzosen Prof. Alain Pellet, entschied das Schiedsgericht der ICC (International Chamber of Commerce), dass die Einführung der Endung .medical auf substantiellen Widerstand von einem signifikanten Anteil der Gemeinschaft, an den sich die Endung unmittelbar oder mittelbar wendet, stösst. Damit gab das Gericht der von Pellet erhobenen „Community Objection“ statt. Konkret fürchtet das Gericht den Missbrauch einer solchen Endung, da sie eine Registrierung auch solchen Personen ermögliche, die medizinischen Rat erteilen, ohne hierzu qualifiziert zu sein. Dies berge Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit der Allgemeinheit in sich. Der von Donuts erhobene Einwand, dass aktuell bereits knapp 100.000 Second Level Domains registriert sind, die den Begriff „medical“ enthalten, überzeugte das Gericht nicht, obwohl es dort keinerlei Registrierungsbeschränkungen gibt. Ob Donuts die Bewerbung nun weiterverfolgt, ist noch offen. Die Auseinandersetzungen mit Pellet dauern jedenfalls an: auch gegen die Bewerbungen um .health, .healthcare und .hospital hat er eine Beschwerde erhoben.

Nominet macht den Weg für kurze Domains frei: ab Sommer 2014 können erstmals Internetadressen direkt unterhalb der Top Level Domain .uk registriert werden. Um den Bedenken der Community Rechnung zu tragen, hat sich Nominet für die Einführung Sonderregeln einfallen lassen: so erhalten Inhaber einer vor dem 29. Oktober 2013 registrierten .co.uk-Domain das Recht des Erstzugriffs auf das kurze .uk-Pendant; für andere Subdomains wie .org.uk gilt dieses Vorrecht nur, wenn die .co.uk-Variante nicht bereits vergeben ist. Das Vorrecht ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet, kann jederzeit ausgeübt werden und ist an die Domain, nicht an den Inhaber gebunden, so dass es im Fall des Verkaufs auf den Käufer mit übergeht. Besondere Kosten fallen für die Kurzdomains nicht an. Weitere Details will Nominet in einer groß angelegten Öffentlichkeitskampagne bekanntgeben, die im Februar 2014 starten soll.

Weitere Informationen zum Weihnachtsgewinnspiel von .eu finden Sie unter:
> http://christmas2013.eurid.eu/

Quelle: eurid.eu, domainnamewire.com, nominet.org.uk

NTLDS – ICANN BLOCKIERT 6,8 MIO. DOMAINS

ICANN veröffentlichte am 17. November 2013 eine Liste mit Second Level Domains, die wegen Kollisionsrisiken im Namensraum in den nächsten Jahren unter neuen Domain-Endungen blockiert werden müssen. Nach Berechnungen von domainincite.com werden so rund 6,8 Mio. Domains für die Registrierung gesperrt.

Im Oktober hatten wir bereits über die im August 2013 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Name Collision in the DNS“ berichtet, wonach es bei den neuen Endungen zu Namenskollisionen im Internet kommt. Die Lösung von ICANN folgte prompt: unter dem Titel „Alternate Path to Delegation“ bot die Internet-Verwaltung den Bewerbern an, die in der Studie angegebenen Begriffe für die Registrierung zu sperren, um Zuweisungskonflikte im Internet zu unterbinden. Das nahmen die Bewerber weitestgehend positiv auf. Nun übersandte ICANN dieser Tage die aus der Studie gewonnene Begriffsliste an 1.327 der Bewerber um neue Endungen. Dabei handelt es sich um die Bewerber, die für den „Alternate Path to Delegation“ geeignet sind, indem sie die Domains blockieren und für sich selbst kein Kollisionsrisiko mit sich bringen. Zugleich hat ICANN die Liste der 25 nTLDs veröffentlicht, die aufgrund ihrer Kollisionsträchtigkeit mit ihrer Zulassung sowieso warten müssen: .blog, .box, .business, .casa, .cisco, .comcast, .dev, .family, .free, .google, .iinet, .mail, .network, .office, .orange, .philips, .prod, .sfr, .site, .taobao, .taxi, .web, .work, .world und .zip.

Branchenfachmann Kevin Murphy (domainincite.com) hat sich die Liste (genauer gesagt Listen, es handelt sich um 2.636 Dateien im Umfang von 106 MB) angeschaut und kommt zu dem Ergebnis, dass gut 6,8 Mio. Domains gesperrt werden müssen. Zu den problematischsten Second Level Domains gehören beispielsweise „www“ mit 205.447 Kollisionen unter 1.195 Endungen, „dell“ mit 121.824 Kollisionen, „host“ mit 118.517 und „gold“ mit 108.328. Ebenfalls hohe Kollisionsraten weisen „2010“, „com“, „net“, „mail“ und „google“ (auch in Verbindung mit Begriffen wie „googlemaps“) auf. Im Durchschnitt kollidieren die einzelnen gTLDs nach der Analyse von domainincite.com mit 7.346 Strings. Wie Dirk Krischenowski, Geschäftsführer von dotBerlin, mitteilt, muss .berlin nach dieser ICANN-Liste 17.851 Domains sperren, darunter die Begriffe adam-audio, autorenwerk, go-online, labor und server. Das gesamte Szenario ist zudem mit deutlichen Einbußen für die Registries verbunden, da es die Einführung der neuen Endungen verzögert. Krischenowski spricht von acht Wochen, die .berlin deswegen verzögert auf den Markt kommt. Für Kevin Murphy sieht das insgesamt nach einem Coup von aktiven Registries aus und nennt explizit VeriSign, die Verwaltung von .com und .net, die so viele Millionen Domains vom Markt fernhält und sich damit Marktvorteile verschafft.

So zeigt sich, dass nicht nur die 629 von ICANN verbotenen Wörter, worunter Varianten von „Olympia“ und „Red Cross“ fallen, den neuen Endungen zu schaffen machen, sondern eben auch die Namenskollisionen-Liste, die bei allen bisherigen Endungen wie .com oder .info keinerlei Relevanz hatten, aber jetzt den Start der nTLDs verzögert und deren Angebot einschränkt.

Die Liste aller zu blockierenden Domains, eine .zip-Datei von 56 MB die gut 2.600 Einzeldateien enthält, findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/834

Informationen zur Untersuchung von Namenskollisionen im Internet (Day in a Life Study) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/835

Mehr zur Liste der 629 verbotenen Namen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/836

Quelle: domainincite.com, dotberlin.de, icann.org

§ 32 ZPO – OLG BESTÄTIGT FLIEGENDEN GERICHTSSTAND

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht gibt in einem Beschluss vom September 2013 einen Überblick über die Rechtsprechung zum fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO) bei Urheberrechtsverletzungen im Internet und geht davon aus, dass die Norm weit auszulegen und ein Missbrauch der Gerichtswahlregel nur in extremen Fällen anzunehmen ist (Beschluss vom 13.09.2013, Az.: 2 AR 28/13).

Die in Österreich ansässige Klägerin produziert und vermarktet digitale Unterhaltungsprodukte, darunter auch ein in Deutschland für den deutschsprachigen Raum entwickeltes Spiel, für das sie die ausschließliche Nutzungsrechtsinhaberin sein soll. Dieses Spiel soll der Beklagte unerlaubterweise über ein Peerto-Peer Netzwerk zum Herunterladen angeboten haben. Die Klägerin ließ den Beklagten, der in Hessen lebt, von ihrem Hamburger Anwalt im November 2012 abmahnen und bot an, die Sache mit Blick auf mögliche Ansprüche durch Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 900,- zu beenden. Der Beklagte gab eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, erklärte aber, er habe weder eine Tauschbörsensoftware installiert, noch die streitgegenständliche Spieldatei auf seinem PC gehabt. Seine Ehefrau und seinen volljährigen Sohn habe er bereits im März 2011 darauf hingewiesen, dass das Verwenden einer Tauschbörsensoftware in aller Regel zu Urheberrechtsverletzungen führe und dass er dies nicht gestatte. Den von der Klägerin geforderten Betrag von EUR 900,- weigert er sich, zu zahlen.

Die Klägerin beantragte daraufhin einen Mahnbescheid, in dem sie EUR 900,- zur Zahlung geltend machte. Als Prozessgericht hatte die Klägerin auf dem Mahnbescheid das Amtsgericht Norderstedt bei Hamburg angegeben. Der Beklagte legte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so dass die Sache an das AG Norderstedt ging. Das Gericht erklärte sich in der Sache für nicht zuständig, da die Parteien und deren Prozessbevollmächtigte keinerlei Bezug zum angerufenen Gericht aufwiesen, und erklärte das Amtsgericht Hamburg für zuständig, in dessen Bezirk der Klägervertreter seinen Sitz hat. Das AG Hamburg erklärte sich seinerseits für unzuständig und sandte die Akten nach Norderstedt zurück mit der Begründung, eine rechtsmissbräuchliche Gerichtsstandswahl liege nicht vor, alles bewege sich im Rahmen der Regeln über den fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO). Das AG Norderstedt legte die Sache sodann dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zur verbindlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts vor.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht erklärte in einem Beschluss vom 13.09.2013 das Amtsgericht Norderstedt für zuständig (Beschluss vom 13.09.2013, Az.: 2 AR 28/13). Aus Sicht des OLG ist der Verweisungsbeschluss an das AG Hamburg unrichtig. Wie das AG Norderstedt richtig erkannt habe, gilt im Rahmen der hier in Streit stehenden unerlaubten Handlung der fliegende Gerichtsstand (§ 32 ZPO). Dabei gilt als Ort der unerlaubten Handlung (Erfolgsort) der, wo der beanstandete Internetauftritt (das peer-to-peer Netz) bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Die Zielgruppe für das von einem deutschen Unternehmen entwickelte Spiel befindet sich vor allem in Deutschland. Demnach stand es der Klägerin offen, bestehende Rechtsprechungsunterschiede zwischen den zuständigen Gerichten auszunutzen und ein Gericht des fliegenden Gerichtsstandes aus taktischen Gründen auszuwählen – in diesem Falle das AG Norderstedt. Gleichwohl hätte es die Möglichkeit einer rechtsmissbräuchlichen Gerichtswahl gegeben. So im Falle, die Klägerin hätte ein besonders entlegenes Gericht gewählt in der Hoffnung, der Gegner werde sich im gerichtlichen Verfahren nicht zur Wehr setzen, weil er die Kosten und den erheblichen persönlichen Aufwand einer Reise scheut. Aber die Wahl des AG Norderstedt – anstelle des AG Hamburg – ist nicht rechtsmissbräuchlich, da Norderstedt unmittelbar an das Hamburger Stadtgebiet grenzt, Bestandteil des Hamburger Verkehrsverbundes und vom Flughafen Fuhlsbüttel aus besser erreichbar als die Hamburger Innenstadt ist.

Das Amtsgericht Norderstedt muss nun über die Frage, ob der Beklagte EUR 900,- an die Klägerin zu bezahlen hat, entscheiden (im Zweifel hat das Gericht das bereits entschieden). Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zeigt die Problematik des fliegenden Gerichtsstands nochmals übersichtlich auf. In seiner Entscheidung legt es die Möglichkeiten des fliegenden Gerichtsstandes weit aus und zieht als Grenze für missbräuchliche Gerichtswahl die Entscheidung des LG Aurich heran. Dieses war der Ansicht, wenn der weit abgelegene Gerichtsort nicht einmal einen Bahnhof aufweist, liege ein Missbrauch vor (Beschluss vom 22.01.2013, Az.: 6 O 38/13 (5)). Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, darüber lässt sich weiter streiten.

Den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130195
> http://www.domain-recht.de/verweis/837

Mehr zur Entscheidung des LG Aurich finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/838

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

MEGA.CO – MEGA-DEAL ZUM SCHNÄPPCHENPREIS

Die vergangene Domain-Handelswoche führte die Länderendungen dank der kolumbianischen Domain mega.co zu einem Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 44.444,-) an die Spitze. Deutlichen Abstand wies .com mit bix.com bei US$ 46.000,- (ca. EUR 34.074,-) auf. Die Preise waren insgesamt niedriger als in den vergangenen Wochen.

Es wird wieder ruhiger, auf dem öffentlichen Domains-Handelsmarkt. Die teuerste Domain der vergangenen Woche kam aus Kolumbien: mega.co für satte US$ 60.000,- (ca. EUR 44.444,-). Sie steckte die teuersten .coms, bix.com zu US$ 46.000,- (ca. EUR 34.074,-) und kentwood.com mit runden US$ 40.000,- (ca. EUR 29.630,-), locker in die Tasche. Stärker als die üblicherweise Verdächtigen ccTLDs .de und .co.uk war auch die brasilianische Endung mit zumindest publicidade.com.br zu einem Preis von US$ 17.000,- (ca. EUR 12.593,-), der sich die ebenfalls starke escoladeingles.com.br zu US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-) anschloss. Die jüngeren generischen Endungen boten nichts erwähnenswertes, die älteren generischen Endungen lieferten keinen Höhepunkt. Insgesamt war es eine schwache Domain-Handelswoche.

Länderendungen
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mega.co – US$ 60.000,- (ca. EUR 44.444,-)

publicidade.com.br – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.593,-)
escoladeingles.com.br – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)

pay.la – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
max.la – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.333,-)

harlander.de – EUR 9.520,-
sizzlinghot.de – EUR 6.000,-
anlage-kapital.de – EUR 3.790,-
thex.de – EUR 3.570,-
365-tage-parken.de – EUR 2.750,-
a6.de – EUR 2.750,-
designwork.de – EUR 2.500,-

travelcompare.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.982,-)
eventhire.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.785,-)
wishbone.co.uk – GBP 2.250,- (ca. EUR 2.692,-)
easytrains.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.392,-)

tidb.it – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
istanbul.at – EUR 5.000,-
jfz.nl – EUR 3.400,-
latitude.com.au – AUD 4.745,- (ca. EUR 3.207,-)

ältere gTLDs
============
propel.org – US$ 9.788,- (ca. EUR 7.250,-)
arcadia.org – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.074,-)
kapitalmarktrecht.net – EUR 3.000,-
airtickets.org – US$ 3.860,- (ca. EUR 2.859,-)
megashop.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.732,-)
bestrehabcenters.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.593,-)
ub40.org – EUR 2.512,-
bitcch.net – US$ 3.333,- (ca. EUR 2.469,-)
belong.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
constructiondefects.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
hd-fx.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
myearth.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.778,-)
europet.net – EUR 1.500,-
wellbeinginstitute.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.481,-)
diamon.org – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.481,-)
spritzen.org – US$ 1.875,- (ca. EUR 1.389,-)
livingwagecampaign.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.333,-)
yourope.net – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.259,-)
bocajuniors.org – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.222,-)
christmaswish.net – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.185,-)
ediscovery.org – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.185,-)

.com
====

bix.com – US$ 46.000,- (ca. EUR 34.074,-)
kentwood.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.630,-)
toughpad.com – US$ 37.000,- (ca. EUR 27.407,-)
seoblog.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.222,-)
nwn.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 21.481,-)
tamr.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.519,-)
247casino.com – EUR 17.000,-
danielboutique.com – EUR 15.000,-
industrycity.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
rags.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
uniquerings.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.370,-)
sexology.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.000,-)
fanme.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
qauto.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
safedocs.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BRASILIEN – GOVERNANCE-KONFERENZ IM APRIL 2014

Brasilien lädt für April 2014 zu einer internationalen Konferenz unter dem Titel „Global Multistakeholder Meeting on the Future of Internet Governance“, die sich mit Fragen der Internet-Verwaltung beschäftigen wird. Sie richtet sich nicht an staatliche Institutionen – aber die dürfen auch teilnehmen.

Die Idee für diese internationale Konferenz über Internet-Verwaltung ergab sich – wie weiter oben bereits berichtet – aus der Ansprache von Brasiliens Präsidentin Dilma Rousseff vor der UN über aktuelle NSA-Enthüllungen und aus Gesprächen mit ICANN-Chef Fadi Chehadé im Zuge des Meetings der so genannten I-Star CEOs (IAB, IANA, ICANN, IETF, ISOC, die 5 RIRs sowie W3C) in Montevideo. Am 18. November 2013 gaben der Kommunikationsminister Paulo Bernardo zusammen mit Wissenschaftsminister Marco Antonio Raupp und Außenminister Luiz Alberto Figueiredo die Entscheidung der brasilianischen Regierung bekannt, die internationale Konferenz zu der Verwaltung des Internets zu veranstalten. Sie findet am 23. und 24. April in São Paulo (Brasilien) statt. Bernado betonte, die Konferenz werde von „nichtstaatlicher Natur“ sein, aber Regierungen seien eingeladen, daran teil zu nehmen. Grundsätzlich handele es sich um ein Treffen, bei dem besonders Repräsentanten der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft erwartet werden. Ziel sei es, laut Figueiredo, eine umfassende Debatte mit allen Beteiligten zu führen, um letztlich eine internationale Internet-Verwaltung zu schaffen, die Freiheit und Menschenrechte sichert.

Details für das am 23. und 24. April 2014 in São Paulo stattfindende „Global Multistakeholder Meeting on the Future of Internet Governance“ stehen noch nicht fest. Wie Milton Mueller auf circleid.com mitteilt, sollte man jetzt noch nicht für das Meeting buchen, da noch darüber verhandelt wird, wer zur Teilnahme berechtigt sein soll. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wer sich weiter informieren möchte und Einfluss auf die Inhalte der Konferenz nehmen will, kann sich auf der dafür angelegten Mailingliste eintragen unter:
> http://1net.org

Quelle: icann.org, circleid.com, 1net.org, mc.gov.br, internetsociety.org

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