Themen: nTLDs – Phase der „initial evaluation“ beendet | Statistik – .net gewährt Blick hinter die Kulissen | TLDs – News von .africa, .biz und .taipei | aserbaidschan.de – kein Pardon bei Länderdomains | nTLDs – Domain-King prognostiziert Domino-Effekt | ops.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 100.000,- | Düsseldorf – Seminar zum E-Commerce-Recht
NTLDS – PHASE DER „INITIAL EVALUATION“ BEENDET
Die Internet-Verwaltung ICANN hat offiziell bestätigt, dass die Prüfungsphase der „initial evaluation“ für sämtliche Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain abgeschlossen ist. Die ersten Registrierungen sind aber frühestens im Jahr 2014 möglich.
Am 30. August 2013 veröffentlichte ICANN eine Pressemitteilung, wonach das nTLD-Programm einen weiteren großen Meilenstein erreicht habe. Von den 1.930 eingegangenen Bewerbungen haben insgesamt 1.745, also rund 90 Prozent, die Phase der „initial evaluation“ erfolgreich bestanden. Weitere 32 Bewerbungen haben in der Phase der „extended evaluation“ die Möglichkeit, ihre Unterlagen nachzubessern, um eine Zurückweisung zu vermeiden; darunter befinden sich Endungen wie etwa .online, .life, .shop, .pay, .ltd und .mckinsey. Ferner haben sich bisher 121 Bewerber zu einem freiwilligen Rückzug aus dem Bewerbungsverfahren entschieden. Was mit den verbleibenden 32 Bewerbungen passiert ist, verrät ICANN nicht, zumal die Pressemitteilung von den Angaben in der Bewerberdatenbank abweicht: dort listet ICANN aktuell noch 29 Bewerbungen in der „initial evaluation“, darunter immerhin .pwc von PricewaterhouseCoopers LLP, .tui von der TUI AG, .deloitte von Deloitte Touche Tohmatsu, .abc von American Broadcasting Companies Inc. und .boehringer von der Boehringer Ingelheim International GmbH.
Darüber hinaus hat ICANN in den vergangenen Tagen einige weitere Statistiken rund um das Bewerbungsverfahren veröffentlicht. So wurden für folgende Endungen bereits die Registry-Vereinbarungen endverhandelt:
.bike (Grand Hollow LLC)
.camera (Atomic Maple LLC)
.clothing (Steel Lake LLC)
.equipment (Corn Station LLC)
.estate (Trixy Park LLC)
.guru (Pioneer Cypress LLC)
.holdings (John Madison LLC)
.lighting (John McCook LLC)
.singles (Fern Madison LLC)
.ventures (Binky Lake LLC)
.voyage (Ruby House LLC)
sowie fünf weitere internationalisierte Top Level Domains. Ausserdem hat ICANN weitere 266 Bewerber zum Vertragsgespräch für einen Registry-Vertrag gebeten, wobei 58 schon erwidert haben. Drei namentlich nicht genannte Bewerber um eine internationalisierte Endung haben ferner schon die Phase des „Pre-Delegation Testing“ abgeschlossen; sie erfüllen also alle technischen und operativen Voraussetzungen für den Betrieb ihrer Top Level Domain.
Keine dieser Endungen kann sich jedoch Hoffnungen machen, dass die Registrierung noch in diesem Jahr beginnt. Aufgrund des Risikos von Namenskollisionen im Domain Name System hat ICANN auf Empfehlung der Interisle Consulting Group LLC für rund 80 Prozent oder umgerechnet etwa 1.130 beworbenen Domain-Endungen eine Phase von mindestens 120 Tage ab Unterzeichnung des Registry-Vertrages eingeschoben, in der die Domains nicht aktiviert werden dürfen. Selbst im Falle eines unterschriftsreifen Vertrages dauert es also noch mindestens bis Jahresende 2013, bis dieser in Kraft tritt. Diese Verzögerung dürfte ICANN nicht ganz ungelegen kommen, denn auch die Vorbereitungsmaßnahmen um das Trademark Clearinghouse dauern an. Gänzlich unkalkulierbar ist ferner, welchen Einfluss das Governmental Advisory Committee, also die Vertreter der Regierungsinteressen innerhalb ICANNs, auf das Bewerbungsverfahren nehmen. Selbst im günstigsten Fall dürfte somit der Startschuss für die erste Sunrise Period Anfang 2014 fallen.
Eine Übersicht zu allen Registry-Verträgen finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/about/agreements/registries
Quelle: icann.org, eigene Recherche
STATISTIK – .NET GEWÄHRT BLICK HINTER DIE KULISSEN
Die Top Level Domain .com hat erneut einen historischen Rekord erreicht: im August 2013 waren erstmals über 110 Millionen Domain-Namen mit der Endung .com registriert. Besondere Aufmerksamkeit verdient diesmal jedoch .net.
Es mag nur ein weiterer Rekord für .com sein, aber es ist ein beeindruckender: für 27. August 2013 meldet die Registry VeriSign erstmals mehr als 110 Millionen registrierte Domains unterhalb von .com. Diese Zahl wurde von VeriSign bei den „Daily Zone Count Numbers“ veröffentlicht und gibt die aktiven Domain-Namen wieder; hinzu kommen noch etwa 155.000 nicht konfigurierte .com-Domains. Und bei 110 Millionen Domains ist noch lange nicht Schluss: allein im August 2013 konnte .com um fast 450.000 Domains netto zulegen. Als Opfer der Ferienzeit präsentiert sich dagegen .de: die Statistiker notieren einen Netto-Verlust von über 16.000 Adressen.
Im Mittelpunkt steht diesen Monat aber .net, bei der die Registry VeriSign anlässlich der Vergabe der 15millionsten Domain einen tiefen Einblick gewährte. So hat VeriSign zunächst das Rätsel um die älteste Domain der Welt aufgeklärt: demnach ist nordu.net die erste existierende und genutzte Domain der Welt; sie erblickte am 01. Januar 1985 das Licht der Welt. Die erste Domain, die den vollen Registrierungsprozess durchlaufen hat, ist dagegen symbolics.com, angemeldet am 15. März des Jahres 1985. Dieser einzigartige Status hat dazu geführt, dass .net in der RFC920, einer Art Gründungsurkunde des Domain Name Systems, gar nicht genannt wird. Die Zeit kurzer Domains ist dagegen auch unter .net vorbei: im Durchschnitt weist eine .net-Domain eine Länge von 12 Zeichen auf. Dabei wird .net durchaus auch als Hauptdomain geführt: fast 139.000 Adressen mit anderer Endung leiten auf eine .net-Domain weiter. Besonders beliebt ist .net in den USA; dort ist etwa die Hälfte der aktuell etwa 15 Millionen .net-Domains angemeldet worden. Insgesamt wird .net aber in über 200 Ländern gehostet, wobei seit Einführung internationalisierter Domain-Namen Zeichen aus 350 Sprachen in einer .net-Domain verwendet werden dürfen. Für eine weitere Verbreitung dürfte sorgen, dass sich VeriSign im Zuge des nTLD-Programms von ICANN auch um internationalisierte Varianten von .net in den Sprachen Sanskrit, Koreanisch und vereinfachtes Chinesisch beworben hat, so dass in Zukunft vollständig internationalisierte Domains in diesen Sprachen möglich sein werden.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.491.189 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.252)
.at – 1.209.069 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.493)
.com – 110.085.040 – (Vergleich zum Vormonat: + 448.401)
.net – 15.099.797 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.296)
.org – 10.365.196 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.039)
.info – 6.337.054 – (Vergleich zum Vormonat: – 143.579)
.biz – 2.426.649 – (Vergleich zum Vormonat: + 30.582)
.us – 1.843.443 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.812)
(Stand 1. September 2013)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: verisigninc.com, eigene Recherche
TLDS – NEWS VON .AFRICA, .BIZ UND .TAIPEI
Jubel bei .biz, .info und .org: vor wenigen Tagen hat die Internet-Verwaltung alle drei Registry-Verträge verlängert. Bereits die ersten Vorbereitungsmaßnahmen für .africa trifft man bei UniForum SA, während .taipei erst in die Nachprüfung muss – hier unsere Kurznews.
UniForum SA, Bewerberin um die Top Level Domain .africa, zeigt sich siegessicher: seit dem 30. August 2013 nimmt die südafrikanische Länderdomain-Verwaltung unter der offiziellen Firmierung Registry.Africa Anmeldungen im Rahmen der „Government Reserved Names Policy“ entgegen. Sie erlaubt es den Vertretern nationaler Regierungen, ausgewählte Begriffe bevorrechtigt zu reservieren, wenn sie in eine der drei Kategorien „Geographic Names“, „Religious, Cultural and Linguistic Names“ und „Economic and Public Interest Names“ fallen; auch für so genannte „offensive names“ gibt es Reservierungsmöglichkeiten. Einzelheiten regeln die RNL Policy und die RNL Guidelines. Solche reservierten Domains können dann nicht frei registriert werden. Dieses Verfahren hat mit einer Sunrise Period also nichts zu tun; auch eine allgemeine Registrierung unter .africa ist noch nicht möglich. Die Chancen, dass Registry.Africa den Zuschlag für .africa erhält, stehen bei all dem aber ausgezeichnet: Konkurrent DotConnectAfrica fehlt es an der politischen Unterstützung durch die Afrikanische Union.
Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Registry-Verträge für die drei generischen Top Level Domains .biz, .info und .org verlängert. Anlässlich einer Sitzung vom 22. August 2013 stimmte der ICANN-Vorstand zu, die jeweils zum 31. August auslaufenden Vereinbarungen mit Neustar, Afilias und Public Interest Registry fortzusetzen. Überraschend entschied sich der Vorstand jedoch dagegen, das Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) auch für .biz, .info und .org verpflichtend einzuführen. Zur Erklärung verwies ICANN darauf, dass eine solche Verpflichtung möglicherweise zu früh käme; für die Zukunft schloss man die Geltung der URS jedoch auch nicht gänzlich aus, sondern verwies auf „Policy-Entwicklungen. Fest steht schließlich, dass auch bei .biz, .info und .org Preissteigerungen nicht ausgeschlossen sind: ICANN gestand den Registries jeweils das Recht zu, die Gebühren um bis zu zehn Prozent im Jahr zu erhöhen.
Die Internet-Verwaltung ICANN hat klargestellt, dass die Bewerbung der Stadtverwaltung von Taipei um die Top Level Domain .taipei nicht zurückgewiesen wurde. Auslöser für Diskussionen waren zwei Einträge in der Bewerberdatenbank, wonach einmal von „Eligible for Extended Evaluation“ als auch von „Ineligible for Further Review“ die Rede war. Richtig ist allein der erste Eintrag, so dass .taipei nun seine Bewerbung nachbessern muss. Offenbar vermisst ICANN noch ausreichende politische Unterstützung der zuständigen Gebietskörperschaft für diese Endung. Allerdings ist allein die Frage nach der Zuständigkeit politisch heikel: Taipeh ist Teil des China-Taiwan-Konflikts, so dass sich sowohl die Volksrepublik China als auch die Republik China auf Taiwan als Ansprechpartner berufen fühlen könnten.
Weitere Informationen Government Reserved Names unter .africa finden Sie unter:
> http://www.africainonespace.org/rnl.php?welcome
Quelle: africainonespace.org, icann.org
ASERBAIDSCHAN.DE – KEIN PARDON BEI LÄNDERDOMAINS
Das Kammergericht Berlin macht in einer aktuellen Entscheidung um die Domain aserbaidschan.de deutlich, wie es um das Namensrecht bei Staaten bestellt ist, und dass in diesem Bereich eine Menge Missbrauch zu keiner Änderung des Verkehrsverständnisses und der Verkehrsübung führe (KG Berlin, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 U 110/12).
Die Parteien streiten über die Domain aserbaidschan.de. Klägerin ist die Republik Aserbaidschan. Der Beklagte hatte die Domain 2003 registriert und leitete auf eine Seite weiter, über die Reisen angeboten werden, jedoch nicht nach Aserbaidschan. Die Parteien führten unterschiedliche Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Die Klägerin sieht ihr Namensrecht durch die Beklagte verletzt. Die Beklagte hielt entgegen, der Name Aserbaidschan bezeichnet nicht die Klägerin, die Republik Aserbaidschan heißt, sondern die Region südlich von ihr, die jetzt zum Iran gehört. Die DENIC eG kündigte Ende 2011 gegenüber der Beklagten den Registrierungsvertrag außerordentlich, so dass aufgrund des Disputes der Klägerin diese Inhaberin der Domain wurde. Die Klägerin begehrte vor dem Landgericht Berlin die Unterlassung der Nutzung der Domain aserbaidschan.de durch die Beklagte und die Freigabeerklärung gegenüber der DENIC abzugeben. Die Beklagte verlangte in einer Widerklage die Übertragung der Domain auf sich. Das Landgericht bestätigte die Klage und wies die Widerklage zurück (LG Berlin, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 9 O 569/11). Die Beklagte legte Berufung gegen diese Entscheidung ein.
Das nunmehr zuständige Kammergericht Berlin wies die Berufung zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts (KG Berlin, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 U 110/12). Nach Auffassung des Kammergerichts liegt seitens der Beklagten eine Namensrechtsverletzung aufgrund eines unbefugten Namensgebrauches vor, der zu einer Zuordnungsverwirrung führt. Die Klägerin ist Trägerin des Namens „Aserbaidschan“. Sie ist eine Gebietskörperschaft, der ein geschütztes Recht am eigenen Namen zusteht. Bei dem Begriff Aserbaidschan handelt es sich um einen schlagwortartigen Namen für den Staat „Republik Aserbaidschan“, der den prägenden Namenskern wiedergibt. Unter diesem Begriff ist die Klägerin in Deutschland bekannt, und dieser Begriff genießt den Schutz des Namensrechts (§ 12 BGB). Dabei ist der im Inland herrschende Sprachgebrauch entscheidend. Die Namen anderer Staaten werden auch nicht anders genutzt, siehe Frankreich für „Französische Republik“ und Spanien für „Königreich Spanien“. Zudem sei Aserbaidschan der einzige Staat dieses Namens, während die Region Aserbaidschan im Iran weder Staat noch eine Gebietskörperschaft ist. Der Internetnutzer erwartet unter der .de-Domain einen Auftritt des berechtigten Namensträgers, auch wenn eine Vielzahl von Ländernamensdomains von nichtberechtigten Dritten genutzt wird, um Tourismusinformationen und -angebote zu vermitteln. Die Existenz dieser Domain-Namen belege kein entsprechendes Verkehrsverständnis seitens der Internetnutzer oder eine Verkehrsübung, sondern allenfalls mannigfaltigen unverfolgten Rechtsbruch. Die Beklagte ihrerseits vermochte keine eigene Berechtigung am Begriff und der Domain zu belegen, zumal die Domain, auf die aserbaidschan.de weiterleitete, keinerlei Bezug zu Aserbaidschan aufwies. Schließlich ging das Kammergericht auch vom Fortbestehen einer Wiederholungsgefahr aus, da die Beklagte weder eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte und ihrerseits der Meinung ist, die außerordentliche Kündigung der DENIC eG sei unwirksam. Die DENIC-Kündigung und dass die Klägerin als Inhaberin der Domain eingetragen ist, ändere unter diesen Umständen nichts am Anspruch der Klägerin auf Unterlassung und Abgabe einer Freigabeerklärung.
Das Kammergericht bestätigt die allgemeine Rechtsprechung zu Länderbezeichnungen als Domain. Prominentestes Beispiel sind die sich wiederholenden Rechtsstreite um tschechische-republik.at/.ch/.com und .de, die immer wieder vor Gericht kommen, da Tschechien die Domains nie registriert, sondern immer lediglich freigeben lässt.
Sie finden das Urteil des KG Berlin zu aserbaidschan.de unter:
> http://openjur.de/u/637809
Informationen zur Entscheidung der Berliner Gerichte zu den Domains tschechische-republik.at/.ch/.com und -.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/800
> http://www.domain-recht.de/verweis/801
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quell: openjur.de, eigene Recherche
NTLDS – DOMAIN-KING PROGNOSTIZIERT DOMINO-EFFEKT
Werden die neuen Top Level Domains erfolgreich sein? Die Frage stellt sich nicht erst, seit die Einführung der neuen Endungen beschlossen wurde. Domain-King Rick Schwartz sieht die Sache kritisch und hält sogar einen Domino-Effekt, bei dem die Einführung schwacher nTLDs neue Endungen mit Potential in den Abgrund stürzt, für nicht ausgeschlossen.
Rick Schwartz ist Domain-Investor der ersten Stunde, also seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Die Frage nach einem möglichen Domino-Effekt bei der Einführung der neuen Domain-Endungen stellt er demgemäß aus der Sicht eines Domain-Investors. Für ihn ist wichtig, in Domains zu investieren, die wertvoll werden und teuer verkauft werden können. In einem aktuellen Artikel in seinem Weblog spekuliert Rick Schwartz über das Scheitern der Einführung der neuen Top Level Domains und nimmt als bekanntes Beispiel .mobi, eine Endung, die 2006 eingeführt wurde und derzeit gut 1 Mio. registrierter Domains aufweist. Domain-Investoren tun sich schwer mit der Endung, weil sie kaum gehandelt wird und keine guten Preise erzielt. Die Registry verdient mit den Registrierungen, aber Domain-Investoren nicht. Denn Domains unter der Endung würden, so Rick Schwartz, nicht kommerziell genutzt. Aber diese Form der Nutzung sei ausschlaggebend für Domain-Investoren, verspricht sie doch Bekanntheit und Interesse, die Domains begehrenswert und damit wertvoll machen. Aus Sicht eines Domain-Investors ist eine Endung wie .mobi, trotz zahlreicher Registrierungen, nicht von Interesse. Wie aber schaut es bei den neuen Endungen aus?
Rick Schwartz sieht vor allem ein Problem in der Reihenfolge, in der die neuen Endungen auf den Markt kommen könnten. Sollten sich die ersten 100 neuen Endungen auf dem Markt nicht gleich etablieren und von Endkunden nicht zur Vermarktung genutzt werden, dann verlöre sich auch das Interesse an wirklich attraktiven Endungen, so die Überlegung von Rick Schwartz. Die ersten neuen Endungen auf dem Markt entscheiden, wie die Zukunft aller anderen Endungen aussieht: ob sie angenommen und erfolgreich werden – oder abstürzen. Wenn die neuen Endungen keiner unbedingt haben will und nicht für Werbung eingesetzt werden, sind sie in den nächsten rund zwanzig bis dreißig Jahren insbesondere für Investoren uninteressant. Und Rick Schwartz sieht keinen Grund, warum die neuen Endungen als Werbemittel genutzt werden sollten.
Das sind denkbar schlechte Aussichten, die der Domain-King da als möglichen Weg für die neuen Endungen aufzeigt. Doch ist es die Sicht eines Domain-Investors, der in diesem Zusammenhang auch an die Tulpenkrise des 17. Jahrhunderts erinnert: Die Spekulation um Tulpenzwiebeln führte zu einer Preisspirale nach oben und, als niemand mehr bereit war, die hohen Preise zu zahlen, zum Zusammenbruch. Wenn tatsächlich kein wirkliches Interesse von Domain-Investoren an den neuen Endungen besteht, wirkt sich das allerdings positiv für alle anderen aus: so werden gute Domain-Namen nicht auf die lange Parking-Bank geschoben, sondern gleich aktiv von Endnutzern eingesetzt. Das verstärkt die Attraktivität der neuen Endungen und führt zu einem stärkeren Interesse und vermehrtem Einsatz durch Internetnutzer. Das wäre eine glänzende Zukunft für die neuen Endungen.
Den Blogeintrag von Rick Schwartz findet man hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/799
Die Geschichte der Tulpenkrise findet man bei Wikipedia:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Tulpenkrise
Quelle: ricksblog.com
OPS.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 100.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte nach zwei Aussetzern mit ops.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 75.188,-) schon wieder eine Domain im sechsstelligen Bereich. Die britische Endung markierte den allgemeinen zweiten Platz der Woche mit mail.co.uk zu EUR 29.500,-, und auch einige .pro-Domains wurden gehandelt.
Mit mail.co.uk für EUR 29.500,- setzte sich die britische Endung diesmal unter den Länderendungen gehörig ab und lieferte zugleich die zweitteuerste Domain der Woche. An zweiter Position unter den Ländern fand sich die kolumbianische battery.co mit US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-). Ihr folgte die insgesamt mit sieben Domains vertretene deutsche Endung mit rechtschreibung.de zu ordentlichen EUR 12.500,-. Interessant ist auch der Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-) für die peruanische Ein-Zeichen-Domain r.pe.
mail.co.uk – EUR 29.500,-
libor.co.uk – GBP 4.750,- (ca. EUR 5.566,-)
battery.co – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
rechtschreibung.de – EUR 12.500,-
lng.de – EUR 8.000,-
karrieretipps.de – EUR 3.200,-
mydecoration.de – EUR 2.555,-
behindertenhilfe.de – EUR 2.500,-
gutscheinhelden.de – EUR 2.500,-
ladestationen.de – EUR 2.500,-
shoutout.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
farmmachinery.com.au – AUD 8.851,- (ca. EUR 5.954,-)
kodrabatowy.pl – EUR 5.000,-
kod-rabatowy.pl – EUR 5.000,-
etykietka.pl – EUR 4.500,-
disability.co – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.835,-)
r.pe – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
entel.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.632,-)
allocine.be – EUR 2.500,-
shop-suche.ch – EUR 2.500,-
Unter den Neueren glänzte .pro, die Endung für die Profis, mit gleich vier anspruchsvollen Deals von gold.pro für US$ 7.000,- (ca. EUR 5.263,-) bis immobilier.pro zu immerhin noch glatt US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
gold.pro – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.263,-)
homes.pro – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
immo.pro – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
immobilier.pro – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
pest.info – EUR 3.400,-
space.info – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
Die älteren generischen Endungen boten mit fab.net zum Preis von US$ 39.000,- (ca. EUR 29.323,-), der nur knapp unter dem von mail.co.uk lag, ein sehr gutes Angebot, denn auf dem Fuße folgte kittens.org für US$ 27.500,- (ca. EUR 20.677,-), die aber bisher noch keinen Katzencontent enthält.
fab.net – US$ 39.000,- (ca. EUR 29.323,-)
kittens.org – US$ 27.500,- (ca. EUR 20.677,-)
greentea.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
tommygun.net – US$ 7.800,- (ca. EUR 5.865,-)
lrs.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.135,-)
nzo.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
spreadtheword.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.149,-)
dimu.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.008,-)
pmpcertification.net – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.820,-)
myasp.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
redteam.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
prosales.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.105,-)
energetica.net – US$ 2.722,- (ca. EUR 2.047,-)
bbet.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.946,-)
countrystore.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.946,-)
Wieder im sechsstelligen, wenn auch nur Dollar-Bereich, bewegte sich .com mit ops.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 75.188,-), die damit aktuell zusammen mit radius.com auf Platz 30 der Jahresbestenliste steht. Die weiteren .com-Preise waren nicht berauschend. Aber immerhin waren beispielsweise mit growersedge.com für US$ 30.000,- (ca. EUR 22.556,-) und printprice.com für EUR 11.500,- Endkundenverkäufe gegeben, die zu tatsächlichen Inhalten führen, insbesondere bei printprice.com auch auf ein deutschsprachiges Angebot, auf dem man Druckereipreise vergleichen kann.
ops.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 75.188,-)
growersedge.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.556,-)
dreamlover.com – US$ 19.200,- (ca. EUR 14.436,-)
printprice.com – EUR 11.500,-
galvanized.com – US$ 13.373,- (ca. EUR 10.055,-)
fittek.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.774,-)
complainer.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.271,-)
autosure.com – US$ 8.589,- (ca. EUR 6.458,-)
buildz.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.391,-)
wroom.com – EUR 6.200,-
crestoil.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.015,-)
3d-print.com – EUR 6.000,-
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
DÜSSELDORF – SEMINAR ZUM E-COMMERCE-RECHT
Die Deutsche Anwaltakademie bietet in Kooperation mit der Zeitschrift „Computer und Recht“ im Oktober 2013 in Düsseldorf ein Seminar zum E-Commerce-Recht. Im Zentrum steht die Verbraucherrechterichtlinie.
Das Recht ist in Bewegung: Im kommenden Jahr wird die Europäische Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit ändert sich einiges für Online-Händler. Beratung tut not. Die liefern fortgebildete Rechtsund Syndikusanwälte, an die sich das Seminar der Deutschen Anwaltakademie richtet. Das neue Recht ist aber nicht allein Thema, es werden auch die üblichen, grundsätzlichen Fragen zum anwendbaren Recht beim Webauftritt und Online-Vertrieb, die Anforderungen an einen rechtskonformen Webauftritt, die Informationspflichten und die Gestaltung des Bestellvorganges sowie auch datenschutzrechtliche Fragen behandelt. Dozentin ist Frau Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven (Nürnberg).
Das DAA-Seminar „E-Commerce, Fernabsatz und Online-Datenschutz“ findet am 11. Oktober 2013 in Düsseldorf statt. Die Kosten belaufen sich zwischen EUR 265,- und EUR 358,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin enthalten sind Pausenerfrischungen, Arbeitsessen und Arbeitsunterlagen. Für Fachanwälte und solche, die es werden wollen, gilt das Seminar als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.anwaltakademie.de/product/17961
Quelle: anwaltsakademie.de