Themen: ICDR – „String Confusion“ sorgt für Chaos | Auktion – 8 Domains für US$ 10 Mio. versteigert | TLDs – Neues von .at, .chevy und .kosher | nTLDs – FAQ auch für Laien | mauricius.de – kein Vorrecht bei seltenem Namen | russiangirls.com – nette Damen für US$ 120.000,- | Domains weltweit – „Registrar Days“ von VeriSign
ICDR – „STRING CONFUSION“ SORGT FÜR CHAOS
Das Verfahren der „String Confusion Objection“ entwickelt sich zum Glücksspiel: nach mehreren sich widersprechenden Entscheidungen des New Yorker International Centre for Dispute Resolution (ICDR) wird der Ruf nach einem Eingreifen von ICANN laut.
Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, sieht das Bewerberhandbuch der Internet-Verwaltung ICANN für neue Top Level Domains unter anderem das Verfahren der „String Confusion Objection“ vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Prüfung einer einzigen Frage: „The applied-for gTLD string is confusingly similar to an existing TLD or to another applied for gTLD string in the same round of applications“. Wann eine potentielle neue Endung zum Verwechseln ähnlich ist mit einer bereits eingeführten oder ebenfalls beworbenen Endung aus der selben Bewerbungsrunde, wirft in der Praxis jedoch offenbar erhebliche Probleme auf: in den bisher 67 bekannten Verfahren, die beim für die Entscheidung zuständigen ICDR anhängig sind, sind in den letzten Tagen sich widersprechende Urteile ergangen – und das jedenfalls teilweise zu der ein und derselben Endung.
So hat beispielsweise die .com-Registry VeriSign ein Verfahren nach der „String Confusion“ gegen die .cam-Bewerber AC Webconnecting Holding B.V., dot Agency Limited und United TLD Holdco Ltd. eingeleitet. Während das Schiedsgericht in den ersten beiden Verfahren kein Problem erkannte, war Schiedsrichter Urs Laeuchli im Verfahren von United TLD Holdco, einem Tochterunternehmen von Demand Media, der Ansicht, dass sich .com und .cam zu ähnlich sind, um nebeneinander zu existieren; im Ergebnis konnte sich also VeriSign zum ersten Mal durchsetzen. Vor besondere Probleme scheint das Schiedsgericht jedoch gestellt zu sein, wenn es die Frage der Verwechslungsfähigkeit bei Einund Mehrzahl-Varianten beurteilen soll. Im Streit zwischen der Hotel Top-Level-Domain S.a.r.l und Booking.com B.V. um eine Verwechlsungsfähigkeit zwischen .hotel und .hotels entschied der Panelist Bruce Belding, dass sich die beiden Endungen ausreichend optisch und akustisch unterscheiden; zu einem ähnlichen Ergebnis kam das Gericht auch im Fall .car gegen .cars. Ganz anders fiel das Urteil dann aber im Streit zwischen dem .sport-Bewerber SportAccord und dem .sports-Bewerber Steel Edge LLC aus: für Panelist Scott Donahey besteht ein signifikanter Grad der Möglichkeit einer Verwechslung, wobei er dies für jede Einzahl/Mehrzahl-Kollision annehmen will. Mit dieser Ansicht steht er nicht allein: auch im Verfahren .pet gegen .pets bejahte das Schiedsgericht eine Verwechslungsgefahr. Endgültig für Verwirrung sorgte jedoch die Entscheidung, zwischen der asiatischen (also internationalisierten) Variante für „Online-Shopping“ eine Verwechslungsgefahr mit .shop zu bejahen.
Statton Hammock, Vize-Präsident bei Demand Media, hat ICANN inzwischen aufgefordert, tätig zu werden und für Klarheit zu sorgen. Im Fall von .com/.cam hätten demnach entweder alle Beschwerden von VeriSign Erfolg haben oder eben alle zurückgewiesen werden müssen. Ihm pflichtete Philip Corwin von der Internet Commerce Association bei; er warf ICANN vor, sich im Interesse eines raschen Verfahrens auf das technokratische Können von Aussenstehenden verlassen zu haben, anstelle das Verfahren selbst sorgfältig zu durchdenken. Für ICANN äusserte sich Akram Atallah dahingehend, dass man zumindest im Fall der Einzahl/Mehrzahl-Kollisionen in Betracht zieht, die Meinung der Generic Names Supporting Organisation oder der Community einzuholen. Welchen Einfluss dies auf die bereits entschiedenen Fälle hat, ist derzeit offen.
Weitere Informationen zum Verfahren nach der „String Confusion Objection“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/798
Quelle: icann.org, domainnamwire.com, circleid.com
AUKTION – 8 DOMAINS FÜR US$ 10 MIO. VERSTEIGERT
Wie viel ist der Betrieb einer neuen globalen Top Level Domain wert? Das US-Auktionshaus Innovative Auctions liefert erneut Anhaltspunkte: im Zuge einer Versteigerung wurden für acht Endungen knapp US$ 10 Millionen erlöst.
Geht für eine Domain-Endung mehr als eine Bewerbung ein, sieht das Bewerberhandbuch der Internet-Verwaltung ICANN vor, dass die Kandidaten eine gemeinsame Lösung finden sollen. Als letzter Ausweg gilt eine Auktion, bei der letztlich der meistbietende den Zuschlag erhält. Als einer der Anbieter für solche private Auktionen tritt das Auktionshaus Innovative Auctions auf, das bereits im Juni 2013 die erste Auktion veranstaltete. Damals waren insgesamt sechs Endungen in die Versteigerung gegangen, namentlich .club, .college, .luxury, .photography, .red sowie .vote. Zusammen wurde ein Auktionserlös von US$ 9,01 Millionen erzielt, pro Endung also im Durchschnitt etwa US$ 1,5 Millionen; Einzelbeträge nannte Innovative Auctions nicht.
Mitte August 2013 fand nun die zweite Auktionsrunde statt, bei der diesmal acht Endungen einen künftigen Betreiber suchten. Die Gewinner lauten:
– .casa: Minds+Machines
– .construction: Donuts Inc.
– .desi: Desi Networks LLC
– .expert: Donuts Inc.
– .fishing: Minds+Machines
– .guide: Donuts Inc.
– .storage: Extra Space Storage
Hinzu kommt eine asiatische Domain-Endung, die als „.wangzhi“ übersetzt wird und Hu Yi Global zugesprochen wurde. Zusammen bezahlten die höchstbietenden Bewerber einen Preis von insgesamt US$ 9,651 Mio. (umgerechnet etwa EUR 7,209 Mio.), also US$ 1,207 Mio. im Schnitt und damit etwas weniger als bei der ersten Auktion. Einzelpreise wurden nicht genannt. Wie das Auktionshaus weiter mitteilte, haben sich zudem vier Bewerber gegen Zahlung freiwillig aus dem Bewerbungsverfahren zurückgezogen, darunter Demand Media, Afilias Ltd., Dot Construction LLC und Red Circle LLC.
Insgesamt gibt es derzeit noch 204 Bewerbungen mit mindestens zwei Bewerbern. Der nächste Versteigerungstermin steht auch schon fest: die dritte Auktion ist für 10. September 2013 angesetzt, über die Namen der Teilnehmer oder die erfassten Domain-Endungen schweigt sich Innovative Auctions öffentlich aber aus. Mehrere Teilnehmer aus der ersten und zweiten Auktionsrunde bei Innovative Auctions sollen bereits verlautbart haben, dass man sich wieder dorthin wenden wolle, um den Zuschlag unter sich auszumachen.
Quelle: circleid.com
TLDS – NEUES VON .AT, .CHEVY UND .KOSHER
Nic.at feiert Geburtstag, und das World Wide Web darf mitfeiern: ganz im Zeichen des 15jährigen Jubiläums steht die aktuelle Ausgabe des .at-Reports. Bei General Motors scheint man dagegen das Interesse an der eigenen TLD verloren zu haben, während um .kosher gestritten wird – hier unsere Kurznews.
Am 28. August 1998, also vor 15 Jahren, gründete die Internet Service Provider Austria (ISPA) die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at. Begleitet von zahlreichen Geburtstagsaktivitäten wie vergünstigten Registrierungsgebühren widmet die Registry nun auch die aktuelle Ausgabe des .at-Reports diesem Ereignis: der Leser erfährt, wie Nic.at rechtlich organisiert ist, wie die Internet-Community von den Einkünften aus der Domain-Verwaltung profitiert und wie der „typische“ Nic.at-Mitarbeiter aussieht. Gerade der letzte Punkt verleiht der „anonymen“ Domain-Registrierung ein Gesicht und unterstreicht den rundweg sympathischen Eindruck, den die Geschäftsführung unter der Leitung von Richard Wein und Robert Schischka seit vielen Jahren versprüht.
Der US-amerikanische Automobilkonzern General Motors Company scheint das Interesse an einer eigenen neuen Top Level Domain gänzlich verloren zu haben: wie sich der Bewerberdatenbank von ICANN entnehmen lässt, hat die General Motors LLC kürzlich auch die Bewerbung um .chevy zurückgezogen. Zuvor hatte man bereits .chevrolet, .cadillac und .gmc freiwillig aus dem Rennen genommen. Von den ursprünglich fünf eingereichten Bewerbungen verbleibt damit nur noch .buick. Da die Verkaufszahlen der Marke Buick in den USA schon seit Jahren rückläufig sind, wäre es jedoch überraschend, wenn man ausgerechnet diese Endung weiter verfolgt. Insgesamt steht die Zahl der Aussteiger aus dem nTLD-Bewerbungsverfahren damit bei 120; ursprünglich waren 1.930 Bewerbungen bei ICANN eingegangen.
Im Streit um die Einführung der Top Level Domain .kosher hat sich Bewerber Kosher Marketing Assets LLC gegen Vorwürfe der Konkurrenz zur Wehr gesetzt. Über die Muttergesellschaft Kosher Certification wandte man sich an ICANN und wies in einem Schreiben vom 13. August 2013 darauf hin, dass man keineswegs vorhabe, eine geschlossene Top Level Domain zu betreiben. Man wolle auch den Begriff „koscher“ (deutsch: geeignet, tauglich) nicht monopolisieren; wer die entsprechenden Voraussetzungen erfülle, sei daher berechtigt, .kosher-Domains zu registrieren, so dass .kosher allen „industry players“ zum Vorteil gereiche. Da .kosher anders als .islam und .halal auf keine Bedenken des Governmental Advisory Committee gestoßen sei, könne man die Bewerbungen auch nicht gleichbehandeln. Eben dies hatten einige Koscher-Zertifizierungsstellen, darunter STAR-K Kosher Certification Inc. und Chicago Rabbinical Council Inc., aber gefordert. Einmal mehr gilt: wie ICANN mit diesem hochsensiblen Thema der Bewerbungen um Endungen mit religiösem Bezug umgehen will, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Den aktuellen .at-Report finden Sie unter:
> http://www.at-report.at/
Quelle: nic.at, icann.org
NTLDS – FAQ AUCH FÜR LAIEN
Die Einführung neuer globaler Top Level Domains (nTLDs) stellt für Laien oft ein Buch mit sieben Siegeln dar: kaum jemand hat den Überblick, wer da was so genau macht, geschweige denn wie das Einführungsverfahren abläuft. Wir haben versucht, die häufigsten Fragen auch für Laien verständlich zusammenzustellen.
Worum geht es bei der Einführung neuer Domain-Endungen?
Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) bereitet derzeit die Einführung hunderter neuer Domain-Endungen, so genannter Top Level Domains, vor. Bei der Top Level Domain handelt es sich um den Teil rechts vom letzten Punkt einer Internetadresse, also zum Beispiel „.de“ in www.bild.de oder „.com“ in www.apple.com. Den Teil links davon nennt man Second Level Domain; dieser kann vom Internetnutzer frei gewählt und – wenn er frei ist – registriert werden, während man bei der Top Level Domain aus dem zur Verfügung stehenden Angebot an Domain-Endungen auswählen muss.
Wer braucht neue Top Level Domains?
Aktuell sind weltweit über 250 Millionen Domains registriert, allein unter der Domain-Endung .com sind es etwa 110 Millionen Domains. Dies führt dazu, dass kurze und einprägsame Internetadressen knapp geworden sind. Um mehr Platz und mehr Auswahl zu schaffen, hat sich ICANN entschieden, zum dritten Mal nach den Jahren 2000 und 2004 ein Bewerbungsverfahren durchzuführen. Künftig soll es so möglich sein, statt einer langen und umständlichen Adresse wie www.die-beste-pizza-von-berlin-24.de kurz und knackig www.pizza.berlin zu registrieren. Jedermann weltweit, also egal ob Privatperson, Unternehmen, Gebietskörperschaft oder sonstige Organisation, hatte dazu Anfang des Jahres 2012 Gelegenheit, sich bei ICANN als Vergabestelle (auch „Registry“ genannt) für eine neue eigene Top Level Domain zu bewerben. Insgesamt haben 1.930 Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Wer vergibt die neuen Domain-Endungen?
Über den Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung entscheidet die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers). Hat eine Bewerbung Erfolg, wird aus dem Bewerber die Vergabestelle (auch „Registry“ genannt); im Fall von .de hat diese Aufgabe zum Beispiel schon seit vielen Jahren die deutsche DENIC eG und im Fall von .com das US-amerikanische Unternehmen VeriSign Inc. inne. Um eine Domain registrieren zu können, müssen und können sich die Kunden aber nicht an die Registry, sondern an einen Domain-Registrar wie zum Beispiel www.united-domains.de wenden; diese führen die Registrierung einer Domain im Auftrag ihrer Kunden bei der Registry durch. Nur ganz wenige Vergabestellen werden die Registrierung von Domains selbst anbieten.
Welche neuen Endungen wird es geben und ab wann sind sie verfügbar?
Das weiß niemand. Derzeit lässt sich lediglich sagen, wer sich um welche Domain-Endung beworben hat; welche Domain-Endungen auch wirklich eingeführt werden, ist dagegen noch offen. Während einige Bewerbungen wie zum Beispiel um .amazon, .corp oder .home sehr umstritten sind, haben andere wie zum Beispiel .audi, .food oder .music gute Chancen auf eine Zuteilung. Seit Mitte des Jahres 2012 läuft das Prüfungsverfahren; es soll voraussichtlich im 1. Quartal 2014 abgeschlossen sein. Je nach Ausgang des Prüfungsverfahrens wird auch der Starttermin für jede neue Domain-Endung individuell festgelegt; der Beginn der Registrierung erfolgt also für jede neue Domain-Endung getrennt und in Etappen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/neue-endungen
Quelle: eigene Recherche
MAURICIUS.DE – KEIN VORRECHT BEI SELTENEM NAMEN
Auch ein vermeintlich seltener Vorname begründet kein Recht, den Verzicht auf eine zeitlich früher erfolgte Domain-Registrierung zu verlangen. Dies stellte das OLG München im Fall der Domain mauricius.de nochmals klar (Urteil vom 04.07.2013, Az. 29 U 5038/12).
Der im Jahr 2011 geborene und damit derzeit erst zwei Jahre alte Kläger trägt die beiden Vornamen Mauricius Luca. Der Beklagte ist Inhaber der Domain mauricius.de, ohne diesen Namen ausweislich des WHOIS-Eintrages jedoch selbst zu tragen. Zumindest derzeit weist die Domain keine eigenen Inhalte auf. Über seine gesetzlichen Vertreter hatte sich der Kläger im Vorfeld des Gerichtsverfahrens an den Beklagten gewandt und dabei geltend gemacht, dass in der Domain des Beklagten ein Eingriff in sein Namensrecht liege. Nach erfolgloser Abmahnung erhob er am Landgericht München I Klage auf Unterlassung der Verwendung des Namens „Mauricius“ als Internethomepage unter der Top Level Domain .de; ferner forderte er vom Beklagten die Erklärung des Verzichts auf die Domain gegenüber der DENIC eG. Mit Urteil vom 30. November 2012 wies das Landgericht München I die Klage zurück; hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Berufung und zog vor das OLG München.
Das OLG München bestätigte jedoch die erstinstanzliche Entscheidung und wies die Berufung zurück. Das Gericht sprach dem Kläger bereits einen namensrechtlichen Schutz seines Vornamens ab. Vornamen in Alleinstellung besitzen in der Regel keine Namensfunktion in dem in § 12 BGB vorausgesetzten Sinne, dass sie von nicht unerheblichen Verkehrskreisen als individualisierender Hinweis auf eine Person verstanden werden, denn Vornamen sind dazu meist ungeeignet, weil zu weit verbreitet. Zwar kann das Namensrecht auch durch die Verwendung von Vornamen in Alleinstellung verletzt werden, wenn schon der alleinige Gebrauch der Vornamen beim angesprochenen Verkehr die Erinnerung an einen bestimmten Träger weckt; dies war im Fall des Klägers aber zu verneinen. Auch eine hinreichend erhebliche Kennzeichnungskraft sah das Gericht nicht, selbst wenn der Vorname Mauricius höchst selten ist; immerhin gibt es mit Maurizio und Mauricio sehr ähnlich klingende Varianten.
Aber selbst wenn man dem Kläger namensrechtlichen Schutz zugestehen würde, bestünden nach Ansicht des OLG München die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung und Domain-Verzicht nicht. Zwar begründet der Vertragsschluss mit der Registrierungsstelle ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht, das dem Inhaber des Domain-Namens ebenso ausschließlich zugewiesen ist wie das Eigentum an einer Sache. Im Streitfall hat der Beklagte die Domain aber bereits 2009 registrieren lassen. Er konnte zu diesem Zeitpunkt keine Namensrechte des Klägers verletzen, da dieser erst 2011 geboren wurde. Die damit erforderliche Abwägung lässt kein Überwiegen des Interesses des Klägers erkennen, denn ihm stehen die (nach wie vor) noch verfügbaren Domains mauriciusluca.de oder mauricius-luca.de offen; alternativ dazu kann er auch einen Domain-Namen nutzen, der unter Einbeziehung seines Familiennamens gebildet ist. Es ist ihm mithin möglich und ohne Weiteres zumutbar, auf andere Domain-Namen auszuweichen, die seinem Namen in gleichwertiger Weise entsprechen wie die streitgegenständliche Domain.
Die Entscheidung überzeugt und entspricht anerkannten domainrechtlichen Grundsätzen. Folglich bestand für das Gericht keine Veranlassung, die Revision zuzulassen.
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: eigene Recherche
RUSSIANGIRLS.COM – NETTE DAMEN FÜR US$ 120.000,-
Nach einer Auszeit von einer Woche setzen sich die Meldungen über Domain-Verkäufe im sechsstelligen Bereich fort: die wohl eher im weiteren Sinne der Völkerfreundschaft dienende Adresse russiangirls.com wechselt für attraktive US$ 120.000,- (ca. EUR 89.806,-) den Inhaber.
Den Einstieg unseres Blicks in die Domain-Handelswoche machen aber die Länderendungen, an deren Spitze sich dieses Mal mit helicopters.ca für CAD 23.610,- (ca. EUR 16.774,-) die kanadische ccTLD platzieren konnte. Schwach präsentierte sich dagegegen die deutsche .de, die lediglich mit my-life.de für EUR 3.499,- und faszinationhybrid.de zu EUR 2.400,- in den vorderen Rängen vertreten war. Stattdessen ergab sich ein bunter Mix:
openenglish.ru – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.225,-)
netbet.ru – EUR 6.500,-
cybersource.ru – EUR 5.000,-
northwood.co.uk – US$ 11.775,- (ca. EUR 8.812,-)
dwd.co.uk – GBP 4.100,- (ca. EUR 4.781,-)
powerplay.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.081,-)
cvwizard.co.uk – GBP 1.999,- (ca. EUR 2.331,-)
furthermore.co.uk – US$ 1.385,- (ca. EUR 1.036,-)
snaps.co.uk – US$ 1.267,- (ca. EUR 948,-)
capguns.co.uk – US$ 1.199,- (ca. EUR 897,-)
hm.com.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.483,-)
dreamboat.co – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.496,-)
complaint.co – US$ 1.000,- (ca. EUR 748,-)
viaggidinozze.it – EUR 5.000,-
care.it – EUR 3.900,-
realize.it – US$ 1.005,- (ca. EUR 752,-)
empire.fr – EUR 5.750,-
punaise.fr – US$ 1.340,- (ca. EUR 1.002,-)
Das Lager der neueren generischen Endungen zeigte sich gewohnt bescheiden besetzt. Immerhin ließ mit webcast.pro zu US$ 2.800,- (ca. EUR 2.095,-) die Profi-Domain wieder einmal von sich hören.
homesearch.info – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.292,-)
dollars.info – US$ 1.608,- (ca. EUR 1.203,-)
chatroulette.biz – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.160,-)
developer.info – US$ 1.273,- (ca. EUR 952,-)
asi.biz – US$ 1.125,- (ca. EUR 841,-)
dtl.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 748,-)
submit.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 748,-)
Zahlenmäßig deutlich präsenter waren da die klassischen generischen Endungen, auch wenn sie preislich sehr bescheiden blieben: US$ 6.200,- (ca. EUR 4.639,-) reichten backup.org aus, um sich in dieser Liga teuerste Domain der Woche nennen zu dürfen. Auch die beiden Drei-Zeichen-Domains urd.net für US$ 4.295,- (ca. EUR 3.214,-) und pkv.org für US$ 4.102,- (ca. EUR 3.069,-) vermochten das Ruder nicht herumzureissen.
cordbloodbanking.org – US$ 5.215,- (ca. EUR 3.902,-)
geode.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.283,-)
cubes.net – US$ 3.995,- (ca. EUR 2.989,-)
kilimanjaro.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.909,-)
luxuryresorts.net – US$ 3.495,- (ca. EUR 2.615,-)
bigheart.org – US$ 2.755,- (ca. EUR 2.061,-)
know-how.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.796,-)
webloan.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.721,-)
peng.org – US$ 1.250,- (ca. EUR 935,-)
veganworld.net – US$ 1.080,- (ca. EUR 808,-)
visitmontenegro.net – US$ 1.017,- (ca. EUR 761,-)
simulation.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 748,-)
Für Ausgleich sorgte aber .com, die mit russiangirls.com nach einer kurzen Unterbrechung die Serie sechsstelliger Domain-Verkäufe fortsetzt. Inhalte sind bisher keine hinterlegt, aber im WHOIS soll der Transfer bereits vollzogen worden sein; mehr als ein kanadischer Privacy-Dienst findet sich dort noch nicht. Wesentlich günstiger erwischte es der Milliardär Bruce Kovner, ein US-amerikanischer Geschäftsmann und Gründer von Caxton Associates: er konnte sich für lediglich US$ 2.395,- die Namens-Domain brucekovner.com sichern. Einen Verwendungszweck hat er dafür aber bisher offenbar nicht – jedenfalls derzeit weist die Domain keine Inhalte auf.
mbusiness.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 33.677,-)
tyme.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.935,-)
mkt.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.193,-)
mapa.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 23.948,-)
sportspicks.com – US$ 25.660,- (ca. EUR 19.203,-)
salumi.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.709,-)
starshape.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.212,-)
gamingone.com – US$ 19.750,- (ca. EUR 14.780,-)
nikkie.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.470,-)
ncar.com – US$ 13.388,- (ca. EUR 10.019,-)
anytrade.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.729,-)
joycasino.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.980,-)
flighthelmets.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.858,-)
buildyourwebsite.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.735,-)
russiandate.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.987,-)
betbaron.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.612,-)
royal88.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.238,-)
swingerclubs.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.741,-)
brennpunkt.com – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.236,-)
storeforyou.com – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.646,-)
luxusmakler.com – US$ 2.010,- (ca. EUR 1.504,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, domainnamewire.com
DOMAINS WELTWEIT – „REGISTRAR DAYS“ VON VERISIGN
VeriSign Inc., Registry für die beiden weltweit wichtigsten generischen Top Level Domains .com und .net, schließt das Domain-Jahr 2013 mit einer Reihe von „Registrar Days“, die rund um den Globus veranstaltet werden.
Im Mittelpunkt der zwischen ein und eineinhalb Tagen langen Veranstaltungen stehen jeweils die Marketingaktivitäten von VeriSign im Jahr 2014. Untrennbar damit verbunden ist jedoch das Thema neue Top Level Domains sowie internationalisierte Domain-Namen. Teil der „Registrar Days“ sind folgende Termine:
– Registrar Days North America: 30. September bis 1. Oktober 2013 in Reston (US-Bundesstaat Virginia)
– Registrar Days EMEA: 16. bis 17. Oktober 2013 in Cozet (Frankreich)
– Registrar Days South Korea: 12. November 2013 in Seoul (Südkorea)
– Registrar Days China: 14. November 2013 in Peking (China)
Die Veranstaltungen richtet sich an Unternehmen aus der Domain Name Industry, vor allem Experten aus den Bereichen Domain Name Management, Marketing and Sales Development, Product Management und Business Strategy. Die Agenda für die einzelnen Termine hat VeriSign auf seiner Website unter dem Vorbehalt der Änderung bereits veröffentlicht; die Namen der Sprecher sind aber noch offen. Zu den Preisen schweigt sich VeriSign aus und verweist auf eine Kontaktaufnahme per eMail.
Weitere Informationen und Anmeldung möglich unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/797
Quelle: verisigninc.com