Domain-Newsletter

Ausgabe #679 – 15. August 2013

Themen: nTLDs – neue Domain-Endungen starten erst 2014! | UK – Ruf nach Websperren mit fatalen Folgen | TLDs – Neues von .at, .de und .skydrive | Vereins-Domains – Bundesliga unsortiert | LRO – Delmonte siegt gegen .delmonte-Bewerber | mathgames.com – Rechenspiele für US$ 725.000,- | .at – Österreich feiert Doppeljubiläum

NTLDS – NEUE DOMAIN-ENDUNGEN STARTEN ERST 2014!

Der Zeitplan zur Einführung neuer globaler Top Level Domains wird sich erneut um mindestens 120 Tage verschieben: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgab, erzwingt das Risiko einer Namenskollision im Domain Name System (DNS) zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.

Das Problem ist nicht neu: schon im Januar 2013 hatte ICANNs Security and Stability Advisory Committee (SSAC) darauf hingewiesen, dass es zu Konflikten zwischen neuen Domain-Endungen und solchen Domains kommen könnte, die wie zum Beispiel .corp, .mail oder .home inoffiziell in lokalen, privaten Netzwerken verwendet werden. Im Mai 2013 beschloss der ICANN-Vorstand daraufhin, bei der Interisle Consulting Group LLC eine Studie in Auftrag zu geben, um belastbares Zahlenmaterial zu erhalten. Diese Studie mit dem Titel „Name Collision in the DNS“ liegt nun vor und platzte wie eine Bombe in das nTLD-Einführungsverfahren: die Endungen .corp und .home stellen ein hohes Risiko für die Sicherheit und Stabilität des Internets dar, weitere 20 Prozent der beworbenen Endungen müssen als unkalkulierbares Risiko eingestuft werden, und für die verbleibenden 80 Prozent gilt zumindest eine geringe Risikostufe. Die 197 Seiten umfassende Studie geht dabei ins Detail: untersucht wurden 8 Terabyte des Datenverkehrs von 11 der insgesamt 13 Root-Server. Von den 1.409 verschiedenen Zeichenketten erschienen lediglich 64 nicht zumindest ein einziges Mal im „Day in the Life of the Internet“-Datenmaterial des Jahres 2012. Im Jahr 2013 reduzierte sich diese Zahl nochmals auf 42, oder mit anderen Worten: 1.367 Zeichenketten wurden im Jahr 2013 mindestens ein Mal abgefragt.

ICANN reagierte umgehend mit einem Maßnahmenkatalog. Für die 80 Prozent oder umgerechnet etwa 1.130 beworbenen Endungen mit geringem Risiko, darunter generische TLDs wie .food, .hotels, .music, aber auch Marken- und Städte-TLDs wie .audi, .bmw, .hyatt, .hamburg sowie .wien, gilt eine Phase von mindestens 120 Tage ab Unterzeichnung des Registry-Vertrages, in der die Domains nicht im DNS aktiviert werden dürfen; eine Registrierung wäre dann zwar möglich, praktisch aber nutzlos. Für die 281 Endungen mit der Einstufung als unkalkulierbares Risiko, darunter TLDs wie .ads, .app, .cloud, .mail und .search, bedarf es weiterer Studien, um das Risiko besser einschätzen zu können; während dieser Zeit – ICANN rechnet allein dafür mit drei bis sechs Monaten – wird keine dieser Endungen delegiert. Für die hochriskanten Endungen .corp und .home bedeutet die Studie dagegen praktisch das „Aus“; können die Bewerber nicht nachweisen, dass sie nicht lediglich als Endungen mit geringem Risiko einzustufen sind, bleibt ihnen nur der (un)freiwillige Rückzug.

Im Lager der nTLD-Bewerber herrschte kurz nach Bekanntgabe der Entscheidung von ICANN Wut und Empörung. Bei Donuts Inc. war man über den Zeitpunkt der Studie und die dahinter liegenden Motive befremdet; nach eigenen Untersuchungen bedrohen weder die in der Studie identifizierten potentiellen Namenskollisionen noch die ebenfalls viel diskutierten „dotless domains“ die Sicherheit und Stabilität des DNS. Für Uniregistry zeigte sich CEO Frank Schilling tief bestürzt über die Studie, sowohl in Bezug auf dessen Inhalt als auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung; letzteres stifte erhebliche Unruhe bei der Umsetzung von längst vorbereiteten Geschäftsplänen. Zuletzt wies Famous Four Media auf die zusätzlichen Kosten hin, die durch eine erneute Verschiebung nun entstehen. Ob es sich allerdings um die letzte Verschiebung handelt – darauf sollte keiner wetten.

Die Studie „Name Collision in the DNS“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/788

Details zum Maßnahmenkatalog von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/789

Eine Übersicht zur Risiko-Einstufung einzelner TLD-Bewerbungen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/790

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

UK – RUF NACH WEBSPERREN MIT FATALEN FOLGEN

Seit Wochen spricht Großbritanniens Premierminister David Cameron von der Einführung von Websperren gegen Pornographie. In Deutschland hat er mit Norbert Geis (CSU) einen Nachahmer gefunden. Aber in dritter Reihe stehen einige Registries und Registrare in vorauseilendem Gehorsam bereit, ihrerseits Filter für bedeutungsschwere Domain-Namen einzusetzen.

Das Thema Websperren sollte eigentlich vom Tisch und die Sinnlosigkeit allen Beteiligten bekannt sein. Gleichwohl will Großbritanniens Premierminister David Cameron Websperren nicht nur gegen Pornographie einführen. Wie die Open Rights Group festgestellt hat, sieht das bei Bestellung eines Internetanschlusses in Großbritannien zukünftig vorgesehene Opt-In-Verfahren nicht nur Pornographie als Option vor, sondern auch Gewalt, extremistische und terroristische Inhalte, Alkohol, Esoterik und zahlreiche andere „unliebsame“ Inhalte. Dass Kontrolle durch den Staat über das Internet angestrebt wird, ist nicht zu bestreiten. Während in Deutschland der sich Cameron anschließende Ruf seitens Norbert Geis (CSU), Pornosperren auch in Deutschland einzuführen, mit der CSU-Pressestelle nicht abgesprochen und diese sich auch gleich von Geis distanziert hat, ist kein wirklicher Lichtblick. Denn in Großbritannien wird die Geschichte weitergesponnen, was domainincite.com-Betreiber und Briten Kevin Murphy zu einem Rant inspirierte.

In Großbritannien echauffierte sich ein gewisser John Carr, Mitglied des Executive Board of the UK Council on Child Internet Safety, in einem Blog-Eintrag über den allzu schnellen und verderbenden Zugriff der britischen Jugend auf pornographische Inhalte. Zugleich stellte er fest, dass Domain-Namen wie rapeher.co.uk ohne weiteres, beispielsweise über den Registrar GoDaddy, registrierbar sind und weder der Registrar, noch die britische Domain-Verwaltung Nominet etwas dagegen unternimmt. Die fragliche Domain war allerdings auch Tage nach dem Blog-Eintrag von John Carr, der auf den 04. August 2013 datiert, mangels Interesse nie registriert. Das scherte britische Tageszeitungen wie die Daily Mail und die Sunday Times nicht. Die Daily Mail forderte: „Nominet should have a policy that websites registered under the national domain name do not contain depraved or disgusting words. People should not be able to register websites that bring disgrace to this country under the national domain name.“ Nominet nahm den Ball auf und erklärte, es komme nicht auf den Domain-Namen an, sondern auf Inhalte, die bei Registrierung einer Domain nicht absehbar sind. Kevin Murphy verwies auf die klassischen Beispiele penisland.com und therapistfinder.com. Gleichwohl startet Nominet eine Prüfung der Registrierungsbedingungen, um festzustellen, ob man einige Begriffe von der Registrierung ausschließt. GoDaddy hingegen nahm die Domain gleich in eine Sperrliste auf, so dass auf eine Registrierungsanfrage von Kevin Murphy die Antwort kam: „Sorry, that name is not available for registration.“

Was GoDaddy und Nominet aussenden, sind die falschen Signale. Sie öffnen die Türe einen kleinen Spalt und bereiten so weiteren Forderungen zu Kontrolle und Sperrung den Weg. Hier sollten Registries und Registrare im eigenen und im Interesse ihrer Kunden keinen Schritt weichen. Die Freiheit des Internets hängt auch an ihnen. Mittlerweile ist die Domain rapeher.co.uk übrigens erfolgreich registriert und einem ordentlichen Zweck zugeführt worden. Der Inhaber erklärt den Domain-Namen „rap“ „eher“ mit hilfreichen Links zu wikipedia.org.

Den Rant von Kevin Murphy finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/793

Quelle: domainincite.com, netzpolitik.org, johnc1912.wordpress.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .DE UND .SKYDRIVE

Microsoft macht die 108 voll: mit dem Rückzug der Bewerbung um .skydrive hat die Zahl der Aussteiger aus dem nTLD-Programm einen neuen Höchstwert erreicht. Kundenfreundlichere Geschäftsbedingungen meldet dagegen .at, während .de die Einrichtung einer Grace Period vorantreibt – hier die Kurznews.

Die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at hat angekündigt, dass am 1. Oktober 2013 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen in Kraft treten. Die neuen AGB 2013 (Version 3.0) sollen für mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, mehr Klarheit und für transparentere Formulierungen sorgen. Wird die .at-Domain beispielsweise von einem Nic.at-Partnerprovider betreut, gelten in Zukunft neben der Unterschrift auch weitere Bestätigungsformen für Inhaberwechsel und Kündigung der Domain. Zudem hat man unzeitgemäße Inhalte gestrichen und die AGB an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Im Zeitraum Ende Juli bis Ende August 2013 werden alle Inhaber einer .at-Domain per eMail informiert. Wer mit den Änderungen einverstanden ist, braucht nichts weiter zu tun. Die häufig parallel geltenden AGB der Registrare bleiben von diesen Änderungen unberührt.

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat ein Update zur Einführung einer Redemption Grace Period (RGP) veröffentlicht. Wie berichtet, soll die Löschung einer .de-Domain künftig zunächst nur vorläufig erfolgen, und erst nach Ablauf einer Übergangsfrist (Cooldown-Phase) endgültig vollzogen und wirksam werden. Entgegen ursprünglicher Planung soll diese Cooldown-Phase aber nicht nur 7, sondern entsprechend dem Industriestandard 30 Tage betragen. Während dieser Phase sind die Daten des vorherigen Domain-Inhabers im WHOIS nicht mehr ersichtlich; gleichzeitig trägt die Domain dort die Statusmarkierung „zur Löschung anstehend“ und ist im Domain Name System (DNS) dekonnektiert. Aktuell überarbeitet die DENIC ihre Domainbedingen auf Grundlage dieser Änderungen; parallel dazu werden die notwendigen Voraussetzungen für die technische Implementierung der RGP geschaffen. Der genaue Einführungszeitpunkt für die RGP ist noch nicht bekannt.

Der Soft- und Hardwarehersteller Microsoft Corp. hat trotz der günstigen „prioritization number“ 386 seine Bewerbung um die neue Top Level Domain .skydrive zurückgezogen. Die Endung sollte als Grundlage für den SkyDrive Hostingservice dienen und so seinen Nutzern sicheren Speicherplatz zur Verfügung stellen. Gründe für den Rückzug wurden bisher nicht bekannt. Allerdings ist Microsoft nicht das einzige Unternehmen, das sich in den vergangenen Tagen zu einem Ausstieg aus dem Bewerbungsverfahren entschieden hat: Monster Worldwide Inc. hat offenbar sein Interesse an .beknown verloren, wobei die „prioritization number“ 1.898 ohnehin keine rasche Einführung versprach. Schließlich hat sich auch die Avery Dennison Corporation, bekannt geworden unter anderem als Hersteller von Selbstklebematerialien, von der Endung .avery verabschiedet, wobei auch hier die hohe „prioritization number“ 1.780 eine Rolle gespielt haben mag. Insgesamt ist die Zahl der Rückzieher damit auf 108 gestiegen.

Weitere Informationen zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nic.at finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/791

Quelle: nic.at, denic.de, icann.org

VEREINS-DOMAINS – BUNDESLIGA UNSORTIERT

Ihre 50. Saison hat die Fußball-Bundesliga mit zahlreichen Rekorden erfolgreich hinter sich gebracht, doch im Internet liegt noch viel Neuland vor ihr: nach einer Untersuchung des Starnberger Domain-Registrars united-domains AG offenbaren die Vereine der ersten Liga in Sachen Domains ungeahnte Schwächen.

Die gute Nachricht vorweg: egal, ob News rund um die Mannschaften, Ticketverkauf oder der eigene TV-Kanal – die eigene Website ist inzwischen für jeden Verein der ersten Bundesliga zum unverzichtbaren Bestandteil geworden. Doch man muss die Vereine auch über eine passende Domain im Internet finden können, und da hapert es häufig: eine ganze Reihe prominenter Vereine ist zum Beispiel Opfer von Domain-Spekulanten geworden. So stehen aktuell unter anderem hamburgersv.de, bayernmünchen.de, fcschalke.de, fcnuernberg.de und borussiamoenchengladbach.de im Internet zum Verkauf. Doch nicht nur Domain-Händler haben die Bundesliga für sich entdeckt: Wer die Welt durch die Augen eines Fotographen sehen will, ist unter bayer04leverkusen.de richtig; sportlich wird es für Fans von Rudi Völlers Team dagegen allein unter bayer04.de. Die Wahl der richtigen Domain birgt dabei so manche Tücke: zahlenmäßig halbherzig präsentiert sich beispielsweise die TSG 1899 Hoffenheim unter der Adresse achtzehn99.de; die weitaus naheliegendere 1899.de gehört dagegen einer Gesellschaft aus Bensheim, die sich unter anderem mit Anlageberatung, Krediten und Versicherungen befasst. Nur böse Menschen können ferner den Domain-Namen hannover96.net mit dem gleichnamigen Fußballverein in Verbindung bringen, denn dort heißt es: „Wer alte und kranke Menschen nur als Kostenfaktor sieht, der verachtet sie!“. Etwas besser hat es da schon der traditionsreiche „Club“ aus Nürnberg erwischt: unter club.de erwartet die Internetnutzer ein Erotikführer – „weil wir Männer sind“.

Tradition schützt bei der Wahl der passenden Domain aber ohnehin nicht: So hatte die Borussia aus Mönchengladbach gegenüber der Borussia aus Dortmund sportlich in den letzten Jahren das Nachsehen, doch im Internet hat man die Nase vorn: unter borussia.de findet man die Fohlenelf, während die angeblich „einzig wahre Borussia“ der schwarz-gelben Revierkicker auf bvb.de ausgewichen ist; da mag es doppelt schmerzen, dass sich auch hinter diewahreborussia.de der Sponsoren-Fanclub der Gladbacher verbirgt. Der Teufel steckt dabei allerdings gelegentlich auch im Detail, sprich in der Domain-Endung: während die Domain eintracht.de zum Internetangebot von Eintracht Frankfurt führt, landet man nach Eingabe von eintracht.com auf der Homepage von Aufsteiger Eintracht Braunschweig. Beide Vereine scheinen dabei voll auf „Eintracht“ zu setzen: wer sein Glück unter eintrachtbraunschweig.de oder eintrachtfrankfurt.de versucht, landet jeweils auf leeren Seiten. Doch Vorsicht: die Domain eintracht.info gehört wiederum dem Braunschweig-Fanclub „67Bierchen“, hat also mit einem offiziellen Vereinsangebot gar nichts zu tun.

Was spaßig klingt, hat einen ernsten Hintergrund: jede „verlorene“ Domain bedeutet für die Vereine das Risiko, Internetbesucher zu verlieren, Fans zu verprellen oder Opfer von Cyberkriminellen zu werden. Und dieses Risiko wächst: Die Internetverwaltung ICANN plant noch in diesem Jahr die Einführung hunderter neuer Top Level Domains. „Wie alle globalen Markenunternehmen sind auch Fußball-Vereine aufgerufen, rechtzeitig eine geeignete Domain-Strategie zu entwickeln“, macht Florian Huber, Vorstand der united-domains AG klar. Und er warnt: „Wer angesichts der bevorstehenden Erweiterungen des Namensraumes kopf- und strategielos still verharrt, der droht, von den Entwicklungen schlicht überrollt zu werden.“ Bei allem sportlichen Vergnügen sollte man aber auch als Anmelder die juristischen Konsequenzen nicht außer Acht lassen: wer die Vereinsnamen von Fussball-Bundesligisten unberechtigt als Domain registriert, verletzt damit möglicherweise deren Namens- und Markenrechte und begibt sich damit in die Gefahr einer (meist kostenpflichtigen) Abmahnung.

Quelle: eigene Recherche

LRO – DELMONTE SIEGT GEGEN .DELMONTE-BEWERBER

Nach 29 abweisenden WIPO-Entscheidungen ist eine erste Legal Rights Objection, das Verfahren gegen nTLD-Bewerbungen wegen Markenrechtsverletzung, erfolgreich. Die in Delaware ansässige Del Monte Cooperation, welche Inhaberin der Marke „DEL MONTE“ ist, verhinderte die Bewerbung eines anderen Unternehmens um die Endung .delmonte. Dabei sprachen sich nur zwei der drei Fachleute des WIPO-Panels zugunsten der Antragstellerin aus.

Die Antragstellerin ist die Del Monte Cooperation mit Sitz in Delaware, die seit 1891 das Kennzeichen „DEL MONTE“ benutzt, für das sie in 177 Staaten seit den 1950ern eingetragene Marken hat, seit 1969 in den USA. Zudem ist sie auch Inhaberin der Domain delmonte.com. Für die neue Domain-Endung .delmonte hat sich das Unternehmen nicht beworben, jedoch die Antragsgegnerin, die Del Monte International GmbH aus der Schweiz mit ihrem Hauptgeschäftssitz in Monaco, die Inhaberin von vier in Südafrika registrierten DelMonte-Marken ist, von denen eine bereits 1966 registriert wurde. Zwischen den Parteien bestehen drei umfängliche Lizenzverträge, aufgrund derer die Antragstellerin der Antragsgegnerin erlaubt, dass sie unter der Marke „DEL MONTE“ unterschiedliche Produkte auf denselben Märkten in Europa, Asien, den USA und Australien vertreiben darf. Die Antragsgegnerin strebt mit der nTLD-Bewerbung für .delmonte eine geschlossen Endung an, an der die Antragsgegnerin nicht partizipieren könnte. Diese fühlt sich in ihren Rechten verletzt und beantragte eine Legal Rights Objection vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) gegen die Bewerbung der Antragsgegnerin. Sie meint, die Antragsgegnerin hätte ihre Zustimmung zur Bewerbung um .delmonte nicht eingeholt, die Bewerbung um eine neue Domain-Endung sei über die Lizenzverträge nicht legitimiert. In ihrer Bewerbung habe die Antragsgegnerin klar gemacht, die Registrierung unter der Domain-Endung solle limitiert werden und allenfalls Handelspartner dürften Domains registrieren. Nutzer, so die Antragstellerin, also Konsumenten, Händler, Züchter und Hersteller, würden womöglich über die Inhaberin der Endung getäuscht, und schließlich würde die Antragstellerin als Lizenzgeberin keine Kontrolle über die Domains unter der Endung haben.

Ein dreiköpfiges WIPO-Panel hatte über die Sache zu befinden und kam zur ersten – wenn auch nicht einstimmigen – erfolgreichen Legal Rights Objection im Rahmen des Einführungsverfahrens der neuen Domain-Endungen (Case No. LRO2013-0001). Die Anforderungen an die Prüfungen sind bei einer Legal Rights Objection anders als nach der UDRP, wenn sie auch in einigen Punkten vergleichbar sind. Das Panel stellte fest, dass die Marke der Antragstellerin und die Endung .delmonte zum Verwechseln ähnlich sind. Die Antragstellerin zeigte sich aufgrund der Markeninhaberschaft und der kontinuierlichen Nutzung der Marke als gutgläubig im Hinblick auf den gestellten Widerspruch gegen die Bewerbung um die Endung .delmonte. Die seit 1891 genutzte Marke ist im Verkehr bestens bekannt und wurde zeitweise alleine mit der Antragstellerin in Verbindung gebracht. Allerdings kompliziert sich die Sache ab dem Zeitpunkt, da beide Parteien aufgrund der Lizenzverträge mit leicht unterschiedlichen Produkten auf den selben Märkten aktiv wurden. Doch gelangte die Mehrheit des WIPO-Panels zur Überzeugung, dass auch heute noch eher die Antragstellerin vom Verkehr mit der Marke in Verbindung gebracht werde. Dem Gegner war, als er sich um die Endung bewarb, bewusst, dass die Antragstellerin Markeninhaberin ist und dass die spätere Nutzung der Endung mit der Marke und den Rechten der Antragstellerin kollidieren würde. Der Gegner weise zwar seinerseits Marken, eingetragen in Südafrika, auf, deren Inhaber er aber wohl erst seit 2011 ist. Es bleibe unklar, wer zuvor Inhaber der Marken war. Die Mehrheit des Panels kam zu dem Schluss, das müsse die Antragstellerin gewesen sein, ehe sie die Marken 1990 auf die Vorgängerin der Antragsgegnerin übertrug. Die Mehrheit des Panels kam auch zu dem Schluss, dass die Gegnerin aufgrund der Lizenzverträge, auch wenn es darin nicht ausdrücklich untersagt war, nicht berechtigt war, eine nTLD-Bewerbung einzureichen: Als 1989 die Verträge geschlossen wurden, war für die Parteien nicht absehbar, dass es dereinst nTLDs geben würde, so dass dies nicht von den Lizenzverträgen berücksichtigt sein könne. Und schließlich war die Mehrheit des Panels auch davon überzeugt, dass die Endung .delmonte in Händen der Gegnerin für Verwirrung und Verwechslungen beim Verkehr gesorgt hätte. Die Antragstellerin habe den Anscheinsbeweis erbracht, wonach die Gegnerin sie von der Nutzung der Endung ausgeschlossen hätte und so die mit den Lizenzverträgen hergestellte Balance zum Nachteil der Antragstellerin zum Kippen gebracht und die Verwechslung mit der Marke der Antragstellerin bewirkt hätte. Aus diesen Gründen bestätigte das Panel mit zwei gegen eine Stimme die Legal Rights Objection der Antragstellerin.

Am Ende der Entscheidung hat der abweichende Panelist Robert A. Badgey das Wort und trug seine Einwände vor. Ihn störte die Bewertung der südafrikanischen Marken. Nach seiner Auffassung hätte da die Antragstellerin vertieft vortragen müssen, um Zweifel auszuräumen, wer früherer Inhaber der Marken war. Er hätte den Parteien gerne noch eine Schriftsatzfrist eingeräumt, die für das Verfahren eigentlich nicht vorgesehen ist, um diesen Punkt zu klären. Zudem widersprach er der Bewertung, wonach die 24-jährige Koexistenz beider Parteien auf zahlreichen Märkten für die Antragstellerin spräche. Nach seiner Ansicht besteht für die Gegnerin ein auf gutem Glaube beruhendes Recht, die Endung .delmonte zu bekommen, genauso wie für die Antragstellerin, denn die Marke haben beide und andere berechtigter Weise über Jahre genutzt. Die Kunden scheinen ihm im Laufe dieser Jahre nicht durch die Gegebenheiten verwirrt worden zu sein. Zudem nutzen alle, die die Marke lizenziert haben, auch entsprechende Domains, gegen die die Antragstellerin nicht vorgeht.

Die LRO-Entscheidung der WIPO finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/792

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, thedomains.com, domainincite.com

MATHGAMES.COM – RECHENSPIELE FÜR US$ 725.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte wieder eine erstklassige .com-Domain, mit mathgames.com für US$ 725.000,- (ca. EUR 545.113,-). Darüber hinaus überschlug sich die kanadische Endung mit flight.ca für US$ 99.000,- (ca. EUR 74.436,-).

Eine große Überraschung bot die kanadische Endung .ca, die unvermittelt mit flight.ca für US$ 99.000,- (ca. EUR 74.436,-) eine erstaunlich teuere Domain lieferte, die derzeit leider nicht konnektiert ist. Neuer Inhaber ist die Farematrix Inc., eine Reiseagentur mit Sitz in Kanada, die gerade erst gegründet zu sein scheint. An zweiter Position stand mit ed.co wieder einmal eine teure kolumbianische Domain, die für US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-) an eine Bildungsorganisation ging. Besser als andere stand auch wieder einmal die britische Endung da, die mit der .org.uk-Domain samedayloans.org.uk für GBP 12.500,- (ca. EUR 14.516,-) den dritten Platz bei den Länderendungen belegte und der vier weitere .uk-Domains folgten.

flight.ca – US$ 99.000,- (ca. EUR 74.436,-)

ed.co – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-)
locally.co – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.887,-)

samedayloans.org.uk – GBP 12.500,- (ca. EUR 14.516,-)
almonds.co.uk – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
sync.co.uk – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.323,-)
myheritage.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
watchstrap.co.uk – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)

fab.us – US$ 8.995,- (ca. EUR 6.763,-)
novomatic.fr – EUR 5.000,-
dandelion.co – EUR 3.500,-
poppers.de – EUR 3.000,-
schlafgenuss.de – EUR 3.000,-
webuy.it – EUR 3.000,-
skill7.jp – EUR 2.200,-
vmall.co.in – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.030,-)
bourbon.com.ar – EUR 2.000,-
cloudsearch.de – EUR 2.000,-
krippenplatz.de – EUR 2.000,-
monroe.it – EUR 2.000,-
laquinta.asia – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)

Die neueren generischen Endungen waren zumindest dreifach besetzt, mit zwei erwähnenswerten .info und einer .biz:

revenue.info – EUR 4.500,-
energy. biz – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.008,-)
living.info – EUR 1.800,-

Die älteren generischen Endungen führte mit Abstand die Zwei-Zeichen-.org-Domain kt.org bei einem Preis von US$ 17.000,- (ca. EUR 12.782,-) an. Sie ging an Kensington Temple, die London City Church. Es folgten zwei Drei-Zeichen-Domains zu weit günstigeren Preisen, die derzeit keine Inhalte aufweisen, aber auf Sedo-Parkingserver verweisen.

kt.org – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.782,-)
ect.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.639,-)
wvb.net – EUR 3.500,-
internationaladoptions.org – US$ 4.088,- (ca. EUR 3.074,-)
saintbarth.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.008,-)
tempest.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.472,-)
so1.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
likemind.net – US$ 2.895,- (ca. EUR 2.177,-)
savemore.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.068,-)
ontheedge.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.946,-)
greendiamond.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
ccrp.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.570,-)
thefarmhouse.net – US$ 1.977,- (ca. EUR 1.486,-)
esteam.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.420,-)
gsd.org – US$ 1.747,- (ca. EUR 1.314,-)
forall.org – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.278,-)

Schließlich krönte .com wieder die Woche mit mathgames.com für großartige US$ 725.000,- (ca. EUR 545.113,-), die die Domain auf Platz zwei der Jahresbestenliste katapultierten. Betreiberin ist das Projekt „Teach Me“ FPS Networks Inc. mit Sitz in Kanada, eine von Bill Karamouzis gegründete Unternehmung, die Online-Spiele entwickelt. Unter mathgames.com bietet das Unternehmen, nomen est omen, tatsächliche Rechenspielereien für jedes Alter und alle Fähigkeitsstufen. Die zweitplatzierte watertreatment.com erzielte schon nur noch US$ 30.000,- (ca. EUR 22.556,-). Alle weiteren Domains bieten wenig. Aufmerksamkeit gebührt noch evim.com für EUR 10.200,-, die an einen griechischen Endabnehmer ging, der Autowaschsysteme für Großfahrzeuge anbietet.

mathgames.com – US$ 725.000,- (ca. EUR 545.113,-)
watertreatment.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.556,-)
hjx.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 21.805,-)
bondholders.com – GBP 16.500,- (ca. EUR 19.161,-)
hometests.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.541,-)
yec.com – US$ 20.005,- (ca. EUR 15.041,-)
bigrents.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
designersofas.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
diamondlife.com – US$ 14.971,- (ca. EUR 11.256,-)
evim.com – EUR 10.200,-
pccleaners.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.150,-)
aku.com – EUR 9.900,-
bestantivirus.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.774,-)
fny.com – US$ 12.705,- (ca. EUR 9.553,-)
ednet.com – US$ 11.695,- (ca. EUR 8.793,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

.AT – ÖSTERREICH FEIERT DOPPELJUBILÄUM

Die Österreichische Domain-Verwaltung nic.at lädt zusammen mit ISPA, dem Verband der österreichischen Internetwirtschaft, am 12. September zur Doppeljubiläumsfeier nach Wien. Die Österreichische Endung .at wird 25, nic.at 15 Jahre alt und ISPA hält ihre Internet Summit 2013 ab, bei der Sascha Lobo die Keynote spricht.

Zum Jubiläum glänzt nic.at mit mehr als 1,2 Mio. registrierten Internet-Domains und hat sich die Feier redlich verdient. Die gemeinsame Jubiläumsveranstaltung findet im Rahmen der Internet Summit 2013 des in Wien in 1997 gegründeten und residierenden ISPA, Internet Service Providers Austria e.V., statt. nic.at hat in seiner aktualisierten Einladung die Agenda bekannt gegeben. So steht neben Sascha Lobo als Keynotespeaker eine Podiumsdiskussion zur Frage „Was macht die Politik auf dem Internet?“ auf dem Summit-Programm, bei der Politiker zahlreicher Parteien teilnehmen. Ab 16:30 Uhr startet das Jubiläumsprogramm mit einem Blick in die Vergangenheit von .at, einem Blick in die Gegenwart und einem in die Zukunft, bei dem Dr. Jörg Wallner prüft, wie die Digitalisierung und das Kundenverhalten die Domainwelt beeinflussen. Danach beginnt ein genussreicher und unterhaltsamer Abend.

Die Internet Summit 2013 nebst nic.at-Jubiläum findet ab 14:00 Uhr am 12. September 2013 im Technischen Museum Wien, Mariahilfer Straße 212, 1140 Wien (Österreich) statt. Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl allerdings begrenzt, so dass eine frühzeitige Anmeldung notwendig erscheint, um dabei zu sein.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://wirsagendanke.at

Quelle: nic.at, eigene Recherche

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