Themen: nTLDs – NCUC befeuert Debatte um „closed generics“ | Statistik – .eu weiter deutlich vor .asia | TLDs – Neues von .asia, .at und .pw | UDRP – Erfolg auch ohne eingetragene Marke | UDRP – falsches WHOIS macht nicht bösgläubig | reversemortgages.com – Zinsen für US$ 600.000,- | Oktober – T.R.A.F.F.I.C. in Fort Lauderdale
NTLDS – NCUC BEFEUERT DEBATTE UM „CLOSED GENERICS“
Die NCUC (Non Commercial Users Constituency), Vertreter der gemeinnützigen Interessen bei der Internet-Verwaltung ICANN, hat die Debatte um „closed generic“-Endung neu befeuert: im Rahmen einer Expertenrunde wurden die Vor- und Nachteile der umstrittenen Endungen kompetent abgewogen.
Im Mittelpunkt des Streits um so genannte „closed generic gTLD applications“ wie .blog, .music oder .cloud steht die Angst vor einer Monopolisierung von Gattungsbegriffen. Aufgrund ihrer allgemein-beschreibenden, also generischen Natur bestehen an diesen Begriffen in der Regel keine Kennzeichenrechte; ihre Nutzung soll jedermann offen stehen. Dennoch planen einige Bewerber um solche generischen nTLDs, sie exklusiv für sich selbst zu nutzen und somit keine freie Registrierung von Second Level Domains zuzulassen. Ein solches „single-registrant“-Geschäftsmodell lässt sich beispielsweise bei der Bewerbung von Amazon für .music und Google für .blog finden; insgesamt sollen sogar weit über 70 Endungen in diese Kategorie besonders begehrter Endungen fallen. Aufgrund aktueller Debatten um ihre Zulässigkeit hatte das „New gTLD Program Committee“ von ICANN im Juli 2013 entschieden, eine Neuprüfung einzuleiten.
Anlässlich des Meetings in Durban hat die NCUC das Thema der „closed generics“ nochmals aufgegriffen und versucht, sämtliche wechselseitigen Argumente abzuwägen. Kritiker warnen demnach vor der wettbewerbsfeindlichen Wirkung, der Gefahr einer Monopolisierung und einem Widerspruch zum offenen, freien Internet. Michele Neylon vom Registrar Blacknight Internet Solutions Ltd. warnte insbesondere davor, dass Registrare wie GoDaddy .host oder .hosting kontrollieren könnten. Befürworter weisen hingegen darauf hin, dass „closed generics“ nicht verboten seien, das Bewerbungsverfahren nicht nachträglich geändert werden dürfe und innovative Geschäftsmodelle erzeugen könne. Für TLD-Berater Stephane Van Gelder stellt sich bei alldem die Frage nach dem Vertrauensverlust; es könne nicht sein, dass jede Woche die Regeln geändert werden sollen. Wer sich über sämtliche Standpunkte informieren will: ICANN hat inzwischen eine Mitschrift der Diskussion zum Nachlesen veröffentlicht.
Einen vermittelnden Ansatz versucht Antony Van Couvering, CEO von Minds+Machines. Er verweist auf die Parallelen zu RFC 1591, einer Art technischer Verfassung des Domain Name Systems. Demnach seien „closed generics“ zulässig, solange die Rechte der Internetnutzer gewahrt sind. So sei es zum Beispiel verboten, die Nutzer zu einer bestimmten Art der Internetverbindung oder Software zu zwingen; im Übrigen seien jedoch auch „closed generics“ erlaubt, sofern die anfallenden Gebühren bezahlt werden und der Betreiber keine ungeheuerlichen oder illegalen Zwecke verfolgt. Wie sich diese Grundsätze in eine praxisnahe Vergaberegelung umsetzen lassen, lässt indes auch Van Couvering offen.
Eine Mitschrift der NCUC-Diskussion finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/785
Quelle: circleid.com, icann.org
STATISTIK – .EU WEITER DEUTLICH VOR .ASIA
740 Millionen gegen ca. vier Milliarden – gemessen an den Einwohnerzahlen scheint der Wettkampf zwischen Europa und Asien rasch entschieden. Zumindest in Sachen Domains hat Europa jedoch ganz klar die Nase vorn.
Den Einstieg macht .eu (dotEU). Da die Registry EURid seit geraumer Zeit keine tagesaktuellen Statistiken mehr öffentlich macht, gibt vor allem der Vierteljahresreport Einblick in die Entwicklungen der europäischen Endung. Demnach schloss das 1. Quartal 2013 mit 3.722.077 .eu-Domains, ein Plus von 18.412 Domains oder umgerechnet 0,5 Prozent. Im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres hat .eu um 128.778 Domains zugelegt, was auf ein Wachstum von ca. 10.000 Domains netto monatlich hindeutet. Auf das Lager der internationalisierten .eu-Domains entfallen 1,5 Prozent der Registrierungen, was laut EURid dem Wert anderer Registries entspricht. Das stimmt allerdings nicht ganz: .de meldet einen Anteil von etwa vier Prozent, und .at immerhin noch 2,42 Prozent. Gerade im Bereich der IDNs hat .eu angesichts von aktuell 24 Amts- und Arbeitssprachen mit zahlreichen Sonderzeichen also noch erhebliches Potential.
Etwas bescheidener als die europäische Kontinentalendung entwickelt sich ihr asiatisches Pendant. Wie die DotAsia Organisation im Juli 2013 mitteilte, hat man die Marke von 500.000 registrierten Domains überschritten. Seit dem erfolgreichen Beginn der Sunrise-Phase im Jahr 2007 steigen die Registrierungszahlen damit beständig Jahr für Jahr. Während vor allem in der Anfangsphase noch viele Registrierungen aus Nordamerika sowie Australien stammten, haben inzwischen die Inhaber einer .asia-Domain mit Sitz in China, Indien und Japan das Ruder übernommen.
Wie erfolgreich sich eine Länderdomain gerade im Vergleich zu einer Kontinental-Domain vermarkten lässt, belegt die montenegrinische Endung .me. Gestartet etwa ein Jahr nach .asia im Juli 2008, vermeldete die Registry Ende Juli 2013 die Vergabe der 700.000sten .me-Domain. Besonders beliebt ist .me in den USA mit einem Anteil von 40 Prozent der Registrierungen; dahinter folgt schon Deutschland mit 20 Prozent deutlich vor Großbritannien mit sechs Prozent. Nicht minder interessant: rund 43 Prozent der Registrierungen entfällt auf Unternehmen, der Rest von 57 Prozent auf Einzelpersonen. Dieser hohe Prozentsatz geschäftlicher Anmeldungen schlägt sich auch im Domain-Handel nieder: die bisher teuerste .me-Domain, meet.me, war dem Käufer satte US$ 450.000,- wert.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.507.441 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.370)
.at – 1.207.576 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.274)
.com – 109.636.639 – (Vergleich zum Vormonat: + 508.954)
.net – 15.091.501 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.371)
.org – 10.356.157 – (Vergleich zum Vormonat: + 16.839)
.info – 6.480.633 – (Vergleich zum Vormonat: – 166.184)
.biz – 2.396.067 – (Vergleich zum Vormonat: + 29.757)
.us – 1.828.631 – (Vergleich zum Vormonat: + 16.928)
(Stand 2. August 2013)
Den aktuellen .eu-Report für das 1. Quartal 2013 finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/files/publ/quarterly_2013_Q1.pdf
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: eurid.eu, dot.asia, domain.me, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .ASIA, .AT UND .PW
DotAsia macht es kurz: ab sofort haben Interessenten die Möglichkeit, sich um besonders kurze .asia-Domains zu bemühen. Wer sich dagegen für .at interessiert, dem unterbreitet die Registry Nic.at ein attraktives Jubiläumsangebot. Bei .pw hat die Vergabestelle immerhin ein neues Streitschlichtungsverfahren im Angebot – hier unsere Kurznews.
DotAsia Organisation Ltd., Registry der Top Level Domain .asia, hat mit der Vermarktung von besonders attraktiven Kurzdomains begonnen. Erfasst sind .asia-Domains mit ein und zwei Zeichen sowie bestehend aus drei oder vier Ziffern. Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Rightofthedot.com hat man einen mehrstufigen Startplan entwickelt: seit dem 30. Juli 2013 gilt das „Pioneer Domains Program“, das als eine Art Ausschreibung bezeichnet werden kann und am 17. Oktober 2013 endet. Ab dem 22. Oktober 2013 folgt eine klassische Sunrise Period, die bis zum 30. Oktober 2013 andauert, bevor am 5. November 2013 der Startschuss für die Landrush-Period fällt. Den Abschluss bildet ab dem 3. Dezember 2013 eine öffentliche Auktion. Interessenten wird es besonders leicht gemacht: wer etwa 8.asia registrieren möchte, muss lediglich die Domain eintippen und dann das dortige Formular ausfüllen – dann meldet sich Rightofthedot.com, um alles weitere zu besprechen.
Die österreichische Länderverwaltung Nic.at macht ihren Kunden ein besonderes Geburtstagsgeschenk: anlässlich des 15-jährigen Bestehens von Nic.at im August 2013 gibt es .at-Domains zum Jubiläumspreis. Vom 1. bis zum 31. August 2013 schenkt Nic.at allen Anmeldern die Delegationsgebühr von EUR 36,-, so dass sich die Gebühren für .at-Domains teilweise drastisch reduzieren. Der Registrar united-domains GmbH, dessen Projekt dieser Newsletter ist, bietet .at-Domains beispielsweise schon für EUR 24,50 (inklusive Umsatzsteuer) im ersten Jahr an. Auch zahlreiche andere Registrare haben sich der Aktion angeschlossen und bieten im August 2013 spezielle Preise für .at-Domains. Doch Nic.at setzt noch einen drauf: wer eine besonders originelle Geburtstags-Gratulation schickt, kann ein iPad gewinnen.
Die .PW Registry, Verwalterin der Länderendung .pw von Palau, hat bekanntgegeben, dass man das Streitschlichtungsverfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) übernommen hat. Ab sofort können damit etwaige Rechtsverletzungen durch eine .pw-Domain nicht nur auf Grundlage der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy, sondern auch der URS verfolgt werden. Die URS ist zwar Teil des nTLD-Programms von ICANN und damit für jede neue Domain-Endung verpflichtend; eine freiwillige Übernahme ist jedoch auch für bestehende Top Level Domains jederzeit möglich. Im Vergleich zur UDRP verspricht die URS schnellere und kostengünstigere Entscheidungen; sie führt allerdings nicht zum Transfer einer Domain auf den Antragsteller, sondern lediglich zur Suspendierung. Die Registrierung von .pw-Domains ist dabei seit dem 25. März 2013 für jedermann möglich. Hinter dem Neustart von .pw steckt der indische Internet Service Provider Directi, der die Endung als Kürzel für das „professional web“ mit freier Registrierung vermarktet.
Weitere Informationen zum .at-Jubiläum finden Sie unter:
> http://www.domainsmachenmehrdaraus.at/
Die Registrierung von .at-Domains ist möglich zum Beispiel
unter:
> https://www.united-domains.de/at-domain
Quelle: dot.asia, nic.at, registry.pw
UDRP – ERFOLG AUCH OHNE EINGETRAGENE MARKE
In einem UDRP-Verfahren erstritt das 16-jährige Lübecker Model Esther Heesch die Domain estherheesch.com. Eine eingetragene Marke gibt es nicht, doch bescheinigt der UDRP-Panelist Neil Anthony Brown, die von Heesch vorgetragene, aufgrund ihrer kontinuierlichen Arbeit bestehenden gewohnheitsrechtlichen Markenrechte (Entscheidung vom 26.07.2013, Claim Number: FA13060015 05507).
Seit zwei Jahren ist die von einem Scout beim Schuhkauf entdeckte Lübeckerin Esther Heesch als Model tätig und erlangte 2012 auf dem Laufsteg in Mailand und danach bei etlichen Kampagnen von berühmten Modelabeln Bekanntheit. Sie gilt als aufsteigender Stern bei Mode- und Modellagenturen. Ende Dezember 2012 registrierte jemand die Domain estherheesch.com, als deren Inhaber zur Zeit „esther heesch“ mit Sitz in Mumbai (Indien) eingetragen ist. Die Domain bot zeitweise pornografische Inhalte. Esther Heesch sieht hierdurch ihre Rechte verletzt. Da aber die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) das Namensrecht für sich nicht schützt, sondern lediglich Markenrechte, argumentiert die Antragstellerin, ihr Name habe aufgrund ihrer jahrelangen kontinuierlichen Tätigkeit im Modelbusiness eine Zweitbedeutung nach dem Recht des geistigen Eigentums erlangt, so dass gewohnheitsrechtliche Markenrechte existieren, auch wenn keine Marke eingetragen ist. Auf die vor dem National Arbitration Forum (NAF) erhobene Antragsschrift, reagierte der Inhaber der Domain estherheesch.com nicht, so dass Panelist Neil Anthony Brown QC sich allein an den Angaben der antragstellenden Partei orientieren konnte.
Panelist Brown schaute sich die Sache genau an und kam zu dem Ergebnis, dass die Domain auf die Antragstellerin zu übertragen sei. Aus seiner Sicht ergibt sich aufgrund der Angaben der Antragstellerin ein Beweis des ersten Anscheins, der für die Rechtsverletzung seitens des Antragsgegners und die Übertragung der Domain spricht. Zunächst übernahm er die Argumentation eines durch die kontinuierliche Tätigkeit als internationales Model und eine sehr beliebte Facebook-Seite entstandenen, gewohnheitsrechtlichen Markenrechts im Hinblick auf den Namen „Esther Heesch“ und verwies dabei auf eine frühere Entscheidung, die das in einem vergleichbaren Fall genauso sah. Er konstatierte, dass es einer eingetragenen Marke nicht bedürfe, um den Anforderungen der UDRP zu genügen; es reiche aus, wenn der Antragsteller ein bestehendes Gewohnheitsrecht hinsichtlich der – nicht eingetragenen – Marke nachweise, was hier erfolgt sei. Die streitige Domain estherheesch.com sei, so stellte er fest, am 31. Dezember 2012 registriert worden, also zu einem relativ frühen Zeitpunkt der Karriere des Models. Dieser Domain-Name ist mit der „Marke“ der Antragstellerin identisch. Eine Berechtigung des Inhabers der Domain erkannte Brown nicht. Neben dem Umstand der ungefragten Darstellung von Pornografie unter der Domain war von Interesse, was es mit dem Namen des Domain-Inhabers auf sich hat. Die Antragstellerin hatte vorgetragen, dass die Domain zunächst auf einen Detlev Mrugala mit Sitz in Deutschland lautete, ehe der Name „esther heesch“ mit Sitz in Mumbai eingetragen wurde. Auch die Namensvariante „Egbert Mugala“ tauchte auf. Der Panelist untersuchte die Sache weiter und kam zu dem Schluss, dass kein Hinweis besteht, dass der Inhaber der Domain wirklich „esther heesch“ heißt und nicht für den Domain-Namen estherheesch.com bekannt ist. Die pornografischen Inhalte, die unter der Domain zu finden waren, zeugten nach Ansicht des Panelisten auch nicht von einer gutgläubigen Nutzung der Domain. Der Anscheinsbeweis der Antragstellerin spräche mithin gegen den Gegner des Verfahrens. Unter diesen Umständen war es einfach auf die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers zu schließen, auch wenn er die Domain nicht zum Verkauf angeboten hat. Auch wenn derzeit die Domain nicht genutzt werde, so nutzte der Domain-Inhaber sie jedenfalls zeitweise für pornografische Inhalte. Zudem registrierte er sie, als der Aufstieg der Antragstellerin zum Supermodel an Fahrt aufnahm und der Name Esther Heesch international bekannt geworden war. Es spricht dafür, dass er davon Kenntnis genommen hatte und daraufhin die Domain registrierte. Mithin lag aus Sicht von Brown ein Fall von „bad faith“ vor und der Übertragungsantrag sei gerechtfertigt.
Diese UDRP-Entscheidung macht wieder einmal deutlich, wie dehnbar die UDRP selbst ist. Binnen zwei Jahren erlangte der Name des Models Markencharakter und das reicht aus, im Rahmen eines auf Marken beschränkten Verfahrens. Allerdings erscheint uns das Ergebnis richtig. Weiter wird aber deutlich, dass nach all den Jahren, in denen es das Internet gibt und Schauspieler und Models ihren Domains hinterherjagen, Agenturen wohl nicht in der Lage sind, ihre „Künstler“ ganz nebenbei ordentlich zu beraten, was Internet-Domains angeht. Die Registrierung einer Domain ist nur zwei Klicks entfernt und sollte eine selbstverständliche Routine sein.
Die Entscheidung des National Arbitration Forum findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/787
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: thedomains.com, elle.de, eigene Recherche
UDRP – FALSCHES WHOIS MACHT NICHT BÖSGLÄUBIG
In einer UDRP-Entscheidung der World Intellectual Property Organization hatte sich die Antragstellerin übernommen und zu viel in ihrer Antragsschrift über die Nutzung des Domain-Namens reckon.com vorgetragen. Für den so bestens informierten WIPO-Panelisten reichten deshalb die falschen WHOIS-Daten und die Nichtnutzung der Domain nicht aus, eine bösgläubige, unberechtigte Nutzung der Marke der Antragstellerin anzunehmen (WIPO Decision vom 15.07.2013, Case No. D2013-1017).
Die australische Softwareunternehmung Reckon Limited existiert seit 1987. Sie ist Inhaberin mehrerer Marken, darunter seit 2007 der eingetragenen Marke „Reckon“, und mehrerer Reckon-Domains, darunter auch reckon.com.au. Die Domain reckon.com wurde erstmals am 07. Oktober 1996 registriert und am 12. Oktober 2005 der jetzigen Inhaberin, der Multitech s.r.l. mit Sitz in Rom, übertragen. Am 28. März 2013 kontaktierte die Antragstellerin über Mittler die Inhaberin der seit 2007/2008 nicht aktiven Domain reckon.com, um sie zu erwerben. Die Inhaberin reagierte nicht. Wie sich herausstellte, stimmten die WHOIS-Daten nicht mehr, und alle Versuche der Antragstellerin, die Inhaberin zu kontaktieren, scheiterten. Wie die Antragstellerin via archive.org feststellte und gegenüber WIPO vortrug, nutzte jedoch die italienische e-group Italia S.p.A. die Domain, über die sie schon 1996 Computer mit der Marke „Reckon“ vertrieb. Auch in 2001 und 2003 benutzte die e-group Italia die Marke „Reckon“ unter der Domain reckon.com, und in 2006 und 2007 wurde auf der Website mitgeteilt, dass „Reckon“ eine Marke der e-group Italia sei. Die Antragstellerin sah gleichwohl in der Nichtnutzung der Domain durch die aktuelle Inhaberin Multitech s.r.l. eine Verletzung ihrer Marke und behauptete daher einen Anspruch auf Übertragung der Domain nach der UDRP. Die Antragsgegnerin reagierte nicht.
Einzelpanelist Tony Willoughby nahm sich der Sache an und kam zu keinem erfreulichen Ergebnis: er wies den Antrag der Antragstellerin zurück. Zwar seien sich Domain und Marke zum Verwechseln ähnlich, und die Antragstellerin hatte 1996, als die Domain registriert wurde, in Australien bereits Markenrechte am Begriff „Reckon“, wenn auch nicht durch eine registrierte Marke. Doch bei alledem sei offensichtlich (und hier ließ Willoughby die Frage nach der Berechtigung der Domain-Inhaberin aus, um sich gleich der Frage nach der Bösgläubigkeit – dem bad faith – zu widmen), dass die Antragstellerin keine Hinweise dafür liefert, wonach die aktuelle Domain-Inhaberin bösgläubig sei. Die von der Antragstellerin vorgelegten Belege aus der WayBack-Machine von archive.org weisen eher darauf hin, dass die e-group Italia S.p.A. über die Domain ihre Produkte unter der Marke vertrieben hat. Willoughby hält es für möglich, dass die Geschäfte bis 2007/2008 geführt wurden und seitdem die Domain nicht genutzt wurde, die WHOIS-Daten nicht aktualisiert wurden und die Antragsgegnerin ihrer Wege gegangen sei. Die Antragstellerin habe versäumt zu belegen, dass die Firma nicht existierte, es die Marke nicht gäbe und keine Reckon-Computer verkauft wurden. Hätte sie solches belegen können, hätte er keine Schwierigkeiten, ihrem Antrag zu entsprechen. So aber sieht es danach aus, dass die Domain genau für den Vertrieb von ReckonComputern genutzt wurde. Letztlich basiere die Annahme der Bösgläubigkeit alleine auf dem Umstand, dass die Domain seit 2008 nicht mehr genutzt wurde und die WHOIS-Daten nicht mehr korrekt sind. Diese beiden Punkte reichen jedoch nicht aus, Bösgläubigkeit im Sinne der UDRP anzunehmen. Aus diesem Grunde wies Willoughby den Antrag zurück.
Hier also wieder mal eine UDRP-Entscheidung, bei der die markeninhabende Antragstellerin scheiterte. Sie scheiterte nicht nur an den schwachen Vorwürfen, die der Gegnerin zu machen sind, sondern an der – grundsätzlich lobenswerten – umfassenden Sachverhaltsdarstellung, bei der sie in die Geschichte der Domain eindrang und deutlich machte, dass die Domain berechtigterweise genutzt wurde.
Die UDRP-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/786
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
REVERSEMORTGAGES.COM – ZINSEN FÜR US$ 600.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte unter der generischen Endung .com hohe Preise, angeführt von reversemortgages.com zum Preis von US$ 600.000,- (ca. EUR 451.128,-), während die Länderendungen deutlich im Niedrigpreissektor lavieren.
Die kolumbianische Domain lids.co erzielte US$ 7.500,- (ca. EUR 5.639,-), was für den ersten Platz für die Länderendungen ausreichte. Eine Linie ergibt sich für keine Länderendung, vielmehr handelte es sich vergangene Woche um eine buntes Kuddelmuddel bei durchweg schwachen Preisen.
lids.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.639,-)
monvillage.eu – EUR 4.400,-
beat.la – US$ 5.300,-
homepagebaukasten.ch – EUR 3.900,-
babyshop.sg – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
motorcycleparts.eu – EUR 3.500,-
jewellery.tv – GBP 2.400,- (ca. EUR 2.762,-)
magic.ro – EUR 2.500,-
autotest.ch – EUR 2.100,-
srk.es – EUR 2.000,-
ebc.ch – EUR 1.999,-
mit.com.au – AUD 2.799,- (ca. EUR 1.875,-)
brighter.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
hart.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
tutors.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
seafood.eu – EUR 1.800,-
medicine.me – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.654,-)
t.gs – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-)
buffalo-shop.ch – EUR 1.500,-
lakeballs.be – EUR 1.500,-
Gegenüber den Länderendungen zeigten die neueren generischen Endungen Profil: .info lieferte sieben Domains zu überzeugenden Preisen, angefangen mit mortgage.info für US$ 18.900,- (ca. EUR 14.211,-), die sogar den Preis der teuersten .net-Domains in den Schatten stellte. Auch die nächsten vier .info-Domains boten überdurchschnittliche Preise.
mortgage.info – US$ 18.900,- (ca. EUR 14.211,-)
homes.info – US$ 12.230,- (ca. EUR 9.195,-)
vacation.info – US$ 11.650,- (ca. EUR 8.759,-)
domains.info – US$ 7.150,- (ca. EUR 5.376,-)
sale.info – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-)
intranet.info – EUR 2.750,-
reseller.info – EUR 2.025,-
cassis.pro – EUR 2.000,-
bmi.biz – EUR 1.775,-
Die beiden Domains cancervaccine.org und cancervaccine.net kaufte eine Biotechnologie-Unternehmung aus Maryland (USA) für US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-) und US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-). Die Preise zeigten sich auch unter den älteren generischen Endungen besser als sonst.
cancervaccine.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
cancervaccine.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
metabolism.org – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.368,-)
californiaadoption.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.135,-)
deduce.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.923,-)
decoding.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.632,-)
3v.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
completed.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
onlinemarket.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
webcentric.net – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.692,-)
edvantage.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.645,-)
goodpower.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.645,-)
Mit reversemortgages.com für US$ 600.000,- (ca. EUR 451.128,-) und dji.com für US$ 300.000,- (ca. EUR 225.564,-) lieferte .com gleich zwei Domains im sechsstelligen Bereich, die zur Zeit die Positionen zwei und sechs auf der Jahresbestenliste einnehmen. Zumindest die zweitplatzierte ging an einen Endkunden, der schon Produkte anbietet. Auch die übrigen .com-Preise waren nicht schlecht, nur die Inhalte sind wie so oft wenig oder gar nicht vorhanden.
reversemortgages.com – US$ 600.000,- (ca. EUR 451.128,-)
dji.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 225.564,-)
yuge.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 36.090,-)
drugprices.com – US$ 39.500,- (ca. EUR 29.699,-)
keka.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 24.060,-)
gluttony.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.293,-)
keka.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
digity.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
realgaming.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
stonecastle.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
meilleureassurance.com – EUR 14.995,-
cancervaccine.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
coursetalk.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
aeons.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.654,-)
californiamarijuana.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
gulfofmexico.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.526,-)
iiy.com – US$ 12.999,- (ca. EUR 9.774,-)
Sieht man von den Länderendungen ab, hatten wir also eine erfreuliche Domain-Handelswoche.
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
OKTOBER – T.R.A.F.F.I.C. IN FORT LAUDERDALE
Eine der wenigen Domainer-Veranstaltungen in diesem Jahr ist die T.R.A.F.F.I.C. 2013 in Fort Lauderdale. Bis zum 31. August 2013 gibt es vergünstigte Buchungen.
Die T.R.A.F.F.I.C. ist die älteste und wahrscheinlich wichtigste Domainer-Veranstaltung. Wie gewohnt, laden Rick Schwartz und Howard Neu nach Florida, wo in Fort Lauderdale vom 20. bis 23. Oktober 2013 im The Ritz-Carlton die Konferenz stattfindet. Bereits am 18. und 19. Oktober 2013 gibt es vorab ein Cabana-Networking. Wie immer geht es um das Vertiefen und Knüpfen von Kontakten. Eine für die Veranstaltung übliche Domain-Auktion findet sicher statt, aber hat wohl nicht mehr die Bedeutung wie ehedem. Die Agenda für Fort Lauderdale ist noch nicht bekanntgegeben, auf den Seiten von targetedtraffic.com findet man derzeit noch die Daten der Las Vegas Veranstaltung von Ende Mai.
Die T.R.A.F.F.I.C. 2013 findet vom 20. bis 23. Oktober 2013 im The Ritz-Carlton, Fort Lauderdale Beach, 1 North Fort Lauderdale Beach Boulevard, Fort Lauderdale, Florida 33304 (USA), statt. Die Karten kosten im Voraus für Frühbucher bis zum 31. August 2013 US$ 1.595,-. Gruppenrabatt und günstige Karten für Begleitung gibt es auch.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://targetedtraffic.com
Quelle: targetedtraffic.com, eigene Recherche