Domain-Newsletter

Ausgabe #672 – 27. Juni 2013

Themen: Umfrage – eco veröffentlicht Registrar-Atlas 2013 | nTLDs – Prüfungsverfahren dauert bis August an | TLDs – Neues von .gcc, .marketing und .uk | Filesharing – Zwei Gericht, zwei Entscheidungen | Service – eRecht24.de bietet neuen Abmahncheck | wbm.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 35.877,- | Juli – SIGINT-Konferenz des CCC in Köln

UMFRAGE – ECO VERÖFFENTLICHT REGISTRAR-ATLAS 2013

Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, hat den Registrar-Atlas zum dritten Mal neu aufgelegt. Im Mittelpunkt stand diesmal die Frage, welche Erfolgschancen die Registrare den potentiellen neuen Domain-Endungen wie .web, .blog oder .mail einräumen.

Auf 53 Seiten, so umfangreich wie nie zuvor, weiss die Neuauflage des Registrar-Atlas vollgepackt mit Zahlen und Statistiken zu glänzen. Untersucht wurden acht Märkte, nämlich Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Österreich, die Schweiz und Russland. Dabei nahmen 298 Teilnehmer im Zeitraum Anfang November 2012 bis Ende Februar 2013 an der Online-Umfrage teil, die zudem von der DENIC eG, Nic.at, AFNIC und VeriSign als Sponsoring Partner unterstützt wurde. In vier Frageblöcken und insgesamt 48 Fragen wurden Informationen zum Unternehmen, zu dessen Domain-Geschäft, zu Service und Marketing sowie zu Trends ermittelt. Dass sich unter den befragten Unternehmen viele Domain-Spezialisten befanden, belegt der Umstand, dass 24 Prozent der Teilnehmer ihren Kunden mehr als 250 Endungen anbieten; weitere 16 Prozent bieten ihren Kunden immerhin mehr als 100 TLDs an.

Etwas überraschend ist es daher, dass rund 75 Prozent der befragten Teilnehmer in Deutschland davon ausgehen, dass der Anteil der neuen TLDs am Gesamtvolumen der verwalteten Domains bei maximal zehn Prozent liegen wird; lediglich fünf Prozent erwarten einen Anteil von bis zu 50 Prozent der verwalteten Domains. Allgemein hängt der Erfolg einer neuen Endung von individuellen Merkmalen ab; weniger optimistisch stehen die Registrare dabei aber firmenspezifischen Namenserweiterungen wie .apple oder .bmw gegenüber, was nicht zuletzt daran liegt, dass sie in der Regel der Nutzung durch die betreffenden Unternehmen vorbehalten bleiben und daher für die Domain-Anbieter kein Geschäft versprechen. Doch auch wenn geographischen und generischen TLDs mehr Erfolgschancen eingeräumt werden wie markenbezogenen Endungen, entscheidet letztlich das Geschäftsmodell jeder einzelnen Endung für sich betrachtet, ob sie am Markt Erfolg haben wird oder nicht. Thomas Rickert, Director der Kompetenzgruppe Names & Numbers im eco-Verband, ist überzeugt: „Gute Domains sind schon jetzt wie eine Adresse in der Schlossallee. Mit der Einführung der neuen gTLDs werden viele neue virtuelle Grundstücke in Toplage geschaffen.“

Um die Kundennachfrage nach den neuen TLDs anzukurbeln, planen nur relativ wenige Registrare spezielle Marketingmaßnahmen: In Deutschland sind es lediglich ein knappes Viertel (24 Prozent) der befragten Unternehmen. Doch das wird die neuen Endungen nicht aufhalten, ist Rickert überzeugt: „Spätestens seitdem wir wissen, dass sich Amazon und Google für große Portfolios neuer TLDs beworben haben, besteht kein Zweifel mehr, dass insbesondere diese Global Player die Existenz der neuen Endungen in die Breite tragen werden.“

Den Registrar-Atlas 2013 finden Sie zum kostenlosen Download unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/759

Quelle: eco.de

NTLDS – PRÜFUNGSVERFAHREN DAUERT BIS AUGUST AN

Die Internet-Verwaltung ICANN treibt das Prüfungsverfahren für neue globale Top Level Domains voran: weit mehr als 800 Bewerber haben die Phase der „initial evaluation“ erfolgreich absolviert. Hinter den Kulissen bleibt Streit jedoch nicht aus.

Exakt 819 Bewerber mit erfolgreich bestandener „initial evaluation“, darunter klangvolle Endungen wie .app, .swiss, .poker, .hotel, .blog, .bmw, .hermes und .sport meldet die ICANN-Datenbank derzeit. Ausgehend von ursprünglich 1.930 Bewerbern nähert sich das Prüfungsprogramm damit aktuell der Halbzeit; noch sind knapp über 1.000 Bewerbungen zu prüfen. Bis Ende August 2013 sollen sämtliche dann noch verbliebenen Bewerber geprüft sein. Zugleich wächst jedoch auch die Zahl der Aussteiger: bisher haben sich 83 Bewerber freiwillig aus dem Bewerbungsverfahren zurückgezogen, wobei zuletzt die beiden Endungen .marketing und .loreal hinzugekommen sind. Insgesamt 204 Bewerbungen sind einer Beschwerde („objection“) ausgesetzt, darunter viele generische Endungen wie .cars, .cloud, .mail, .ski und .reisen. Immerhin 187 Bewerbungen müssen sich mit einer Frühwarnung („early warning“) des Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee beschäftigen; auch darunter befinden sich mit Endungen wie etwa .airforce, .baby, .health oder .city auffallend viele Bewerbungen um eine generische Top Level Domain.

Insgesamt acht Bewerbungen wie zum Beispiel .locus, .llc, .ltd, .life, .olayangroup und .mckinsey haben die Phase der „initial evaluation“ dagegen nicht bestanden. Sie sind nunmehr „eligible for Extended Evaluation“, was – vornehm ausgedrückt – als zweite Chance zu werten ist. Vor allem der im US-Bundesstaat Kansas ansässige Bewerber Dot Registry LLC, der jedenfalls mit .llc und .ltd auf eine zweite Chance hoffen muss, sieht sich dabei systematisch benachteiligt. Bei der Frage nach „Funding Critical Registry Functions“, in der es unter anderem um den Nachweis eines für drei Jahre finanziell gesicherten Registry-Betriebs geht, hat man jeweils null Punkte erhalten. Üblicherweise legen die Bewerber hierfür eine Bankbürgschaft vor, und im Falle von Dot Registry versichert deren CEO Shaul Jolles, dies ebenfalls getan zu haben. Bei der Bewerbung um .inc, die mit den selben Unterlagen unterstützt worden sei, habe man hingegen bestanden; dies mache keinen Sinn, es sei denn, ICANN gehe gezielt gegen einzelne Endungen vor. Auch ein zweiter Bewerber gab an, ohne Nachfrage wegen fehlender wirtschaftlicher Nachweise abgelehnt worden zu sein. Beide Bewerber bemühen sich nun, auf dem kleinen Dienstweg bei ICANN zu intervenieren.

Bei ICANN scheint man schon geahnt zu haben, dass es noch jede Menge Streit geben wird. Die .com-Registry VeriSign sah sich daraufhin offenbar veranlasst, konkret nachzufragen, wofür die „Kriegskasse“ bei ICANN gefüllt ist. In einem jetzt veröffentlichten Schreiben vom 14. Juni 2013 bittet VeriSign um Auskunft, was es mit der Risiko-Reserve von US$ 115,8 Millionen auf sich habe und welche potentiellen Risiken diese absichere. Im Verhältnis sei damit ein Anteil von US$ 60.000,- aus der Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,-, umgerechnet also etwa ein Drittel, in diese Reserve geflossen. Sollten sich die von ICANN eingeplanten Risiken nicht verwirklichen, säße die Internet-Verwaltung auf einem prall gefüllten Bankkonto; erste Forderungen, den nicht verbrauchten Teil an die Bewerber zurückzubezahlen, wurden daher bereits laut. Eine öffentliche Stellungnahme von ICANN steht bisher aus.

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .GCC, .MARKETING UND .UK

Zweiter Anlauf bei .uk: wie die Registry Nominet angibt, will man es erneut mit der Einführung von Second Level Domains versuchen. Von ICANN erreicht uns dagegen die Mitteilung, dass Uniregistry seine Bewerbung um .marketing zurückgenommen hat, während der Bewerber um .gcc verbissen kämpft – hier die Kurznews.

Das im Königreich Bahrain ansässige Unternehmen GCCIX WLL hat angekündigt, um seine Bewerbung für die neue globale Top Level Domain .gcc kämpfen zu wollen. Wie berichtet, hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee Beschwerde angekündigt, da man eine Verwechslungsgefahr mit dem Gulf Cooperation Council, einem Staatenbund von sechs Staaten der Arabischen Halbinsel, befürchtet hat. CEO Fahad Al Shirawi hingegen machte in einem Schreiben vom 18. Juni 2013 an ICANN deutlich, dass man sich als Opfer konzentrierter Angriffe des GAC sehe, bevor man überhaupt Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Das Akronym „GCC“ sei in der Golfregion so verbreitet, dass man es gar nicht quantifizieren könne; in keinem Fall habe das Council jedoch Maßnahmen gegen dessen Nutzung ergriffen. Das GAC werde daher missbraucht, um eine missliebige Bewerbung trotz erheblicher zeitlicher und finanzieller Investitionen von über US$ 400.000,- zu blockieren. ICANN solle zumindest den Ausgang eines WIPO-Verfahrens abwarten, das derzeit anhängig ist; wenn dort kein Recht des Councils festgestellt werde, soll die Bewerbung fortgeführt werden dürfen. Weder ICANN noch das GAC haben hierauf bisher öffentlich reagiert.

Die Zahl der Aussteiger aus dem nTLD-Programm der Internet-Verwaltung ICANN ist auf 83 angestiegen. Nachdem der französische Kosmetikhersteller L’Oréal schon seine Bewerbung um .loreal zurückgenommen hat, verzichtet man jetzt auch auf die Marken-Endung .maybelline. Von den ursprünglich 14 Bewerbungen hat der Konzern damit nur noch zehn Kandidaten im Rennen, darunter unter anderem .hair, skin und .makeup. Mit .marketing ebenfalls aus dem weiteren Prüfungsverfahren ausgestiegen ist Uniregistry Corp., das Bewerbungsunternehmen von Domainer Frank Schilling. Zur Begründung gab Schilling an, dass strategische Gründe zum Rückzug führten; mit immerhin 53 weiteren Bewerbungen hat man noch zahlreiche andere heisse Eisen im Feuer. Für die Endung .marketing bedeutet dieser Schritt jedoch nicht das endgültige Aus: mit Tucows TLDs Inc. und Fern Pass LLC gibt es zwei weitere Bewerber, die an ihren Plänen festhalten.

Die britische Domain-Verwaltung Nominet hat ihre Pläne zur Einführung von Second Level Domains direkt unterhalb von .uk wiederbelebt. Hatte man anlässlich einer Vorstandssitzung vom 26. Februar 2013 noch beschlossen, weitere Untersuchungen anzustellen, hat die Registry nunmehr am 18. Juni 2013 mitgeteilt, dass man das Projekt „direct.uk“ weiterverfolgt. Um der öffentlichen Kritik an den bisherigen Plänen Rechnung zu tragen, hat Nominet zwei Änderungen angekündigt: zum einen sollen die Inhaber einer .co.uk-, .me.uk- oder .org.uk-Domain das Recht erhalten, bevorzugt auch das kurze .uk-Pendant ihrer Adresse registrieren zu können; dabei hat stets der Inhaber der ältesten Sub-Domain das Recht des ersten Zugriffs, wie COO Eleanor Bradley bekanntgab. Zum anderen sinken die Kosten pro kurzer .uk-Domain von bisher GBP 20,- auf dann GBP 5,-. Eine Registrierung direkt unter .uk setzt offenbar zudem voraus, dass der Inhaber eine Adresse in Großbritannien vorweisen kann. Vorerst hat die Öffentlichkeit bis Ende September 2013 Gelegenheit, sich zu den vorgestellten Änderungen zu äußern; im November 2013 will Nominet dann weitere Maßnahmen bekanntgeben.

Weitere Informationen zu „direct.uk“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/758

Quelle: circleid.com, nominet.org.uk

FILESHARING – ZWEI GERICHT, ZWEI ENTSCHEIDUNGEN

In den vergangenen Tagen sind zwei Filesharing-Entscheidungen öffentlich geworden: eine aus Köln, bei der gegen den Anschlussinhaber geurteilt wurde, und eine aus Frankfurt/M, bei der der Kläger das Nachsehen hatte. Bei beiden Entscheidungen scheiterten die Parteien an der Darlegungslast.

Bei dem Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 05.06.2013, Az.: 28 O 346/12) hatte der beklagte Internetanschlussinhaber und Familienvater den dezidierten Vorwürfen der Klägerinnen, mehrere Musikverlage, entgegen gehalten, er habe zu keinem Zeitpunkt an Tauschbörsen teilgenommen oder eine Teilnahme durch Dritte über seinen Internetanschluss ermöglicht. Seine Familie habe ihm versichert, sie hätte kein illegales Filesharing betrieben. Er habe seine Familienmitglieder bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingehend auf das Verbot von Filesharing hingewiesen und die Nutzung über seinen Internetanschluss untersagt. Er könne selbstverständlich naturgemäß etwaige ihm entgangene oder verheimlichte Rechtsverstöße seiner Familienangehörigen oder von Freunden und Gästen seiner Familienangehörigen nicht hundertprozentig ausschließen.

Aus Sicht des Landgerichts Köln reicht dieser Vortrag des Beklagten nicht aus, den durch den Klägerinnenvortrag gestützten Beweis des ersten Anscheins auszuräumen. Das Gericht sah diesen Vortrag sogar als widersprüchlich an. Der Beklagte hätte eine konkrete Möglichkeit eines atypischen Lebenssachverhalts darlegen müssen. Aber da die Parteien sich darüber einig waren, dass die Familienangehörigen kein rechtswidriges Filesharing betrieben haben, kam nur der Beklagte selbst als Täter in Betracht. Seine Erklärung, naturgemäß nicht hundertprozentig ausschließen zu können, dass irgendein Missbrauch durch Dritte ihm verheimlicht werde, sei widersprüchlicher Vortrag, der den Klägerinnen die Möglichkeit nehme, prozessual zu reagieren. Das Landgericht verurteilte den Beklagten unter anderem zur Zahlung von Schadensersatz.

Die zweite Entscheidung kommt vom Oberlandesgericht Frankfurt/M, bei dem die klagende Filmindustrie gegen eine Kostenentscheidung des Landgerichts Frankfurt/M Rechtsmittel eingelegt hatte. Der Kläger war unzufrieden, dass er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nachdem sich herausgestellt hatte, dass nicht der beklagte Anschlussinhaber, sondern seine im selben Haushalt lebende Ehefrau rechtswidriges Filesharing betrieben hatte. Der Kläger hatte, nachdem das klar wurde, die Hauptsache des Rechtsstreits für erledigt erklärt und seinen Vortrag dahin berichtigt, dass die Ehefrau die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Der Beklagte widersprach der Erledigungserklärung nicht. Das Landgericht Frankfurt/M erlegte die Kosten des Verfahrens dem Kläger auf, wogegen sich dieser erfolglos wehrte, so dass das Oberlandesgericht über die Kostenentscheidung befinden musste.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M geht davon aus, dass die Kostenentscheidung des Landgerichts richtig ist (Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13). Ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch scheidet aus, weil der Kläger selbst gegen den Beklagten als Täter keinen Anspruch mehr geltend mache. Eine Haftung als Teilnehmer der durch seine Ehefrau begangenen Tat liege auch nicht vor, denn hierzu hat der Kläger nichts vorgetragen. Und selbst wenn der Beklagte die Teilnahme seiner Frau an Peer-to-Peer-Netzwerken über seinen Internetanschluss gebilligt hätte, so ergäbe sich daraus nicht, dass er von der konkreten Rechtsverletzung gewusst hätte. Auch die Haftung des Beklagten als Störer kam nicht in Betracht, da der Kläger hier ebenfalls nicht schlüssig vorgetragen habe. Es sei nicht erkennbar, dass der Beklagte etwaige Prüfpflichten verletzt hätte: Konkrete Anhaltspunkte, wonach der Beklagte wusste oder annehmen musste, dass seine Frau Urheberrechtsverletzungen begehen würde, gab es nicht, weshalb eine Hinweis-, Aufklärungs- und Überprüfungspflicht, die er hätte verletzen können, dem Beklagten nicht zumutbar war.

Das Urteil des Landgericht Köln findet man zum Beispiel hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/760

Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt findet man in der Datenbank des Landes Hessen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/761

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: hessen.de, petringlegal.blogspot.de

SERVICE – ERECHT24.DE BIETET NEUEN ABMAHNCHECK

Versuche des Gesetzgebers, den Abmahnwahn einzugrenzen, zeigten bisher wenig Wirkung. Die Fülle an zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen, um das Internet und den Handel über das Internet zu regulieren, machen die Sache für Anbieter und Nutzer nicht einfacher. Der Abmahnwahn bleibt, und er wird ganz sicher durch das Leistungsschutzrecht weitere Blüten treiben. Das einzige, was da hilft, ist, mit anwaltlicher Hilfe die eigene Website abmahnsicherer zu gestalten. Rechtsanwalt Sören Siebert von eRecht24.de, seit langem bekannt für seinen Leitfaden „Die rechtssichere Webseite“, liefert nun ein neues, großes Projekt für sichere Webseiten: den Abmahncheck unter abmahnung-internet.de. Wir haben uns das Produkt angesehen.

Die Einstiegsseite macht kurz klar, worum es geht: nahezu 90 Prozent aller Abmahnungen basieren auf den selben, immer wiederkehrenden Fehlern. Mit dem kostenlosen Abmahncheck kann man in 10 Minuten anonym prüfen, wie abmahnsicher die eigene Website gegen mehr als 30 der häufigsten Abmahnfallen ist. Es geht dabei darum, das Abmahnrisiko zu minimieren, ganz ausschließen lässt es sich nicht. Startet man den Test, begegnen einem Seiten mit diversen Fragen und Checkbox-bewehrten Antworten. Je nach Antwort ändern sich gegebenenfalls die Folgefragen und Checkbox-Antworten. Es beginnt mit der einfachen, aber essenziellen Frage danach, ob man vor Domain-Registrierung geprüft hat, ob die eigene Domain gegen Marken-, Namensoder Wettbewerbsrecht verstößt. Weiter wird nach der selben Überprüfung im Hinblick auf den eigenen Produktnamen oder die angebotene Dienstleistung gefragt. Mit jedem Schritt öffnet sich eine weitere Seite, die zum Teil kaskadenartig Fragen präsentieren: Haben Sie ein Impressum? Ist es leicht und direkt erreichbar? Sind Vor- und Nachname des Betreibers ausgeschrieben? Die Fragen sind klar und leicht verständlich, ebenso die angebotenen Antworten, die nur allzu gern eigene Säumnisse entlarven. Immer wieder taucht die auswählbare Antwort: „Ich bin mir nicht sicher“ auf, die wahrscheinlich viel zu oft angeklickt wird. Die Fragen umfassen neben den bereits genannten Bereichen auch das Urheberrecht (Bilder, Texte, Videos), Datenschutz (Google Analytics, Datenschutzerklärung und weiteres), Werbung und Marketing (Newsletter, Facebook, Facebook-Impressum, AGBs, Google Adwords und mehr) Fernabsatzrecht (Widerrufsbelehrung, Versandkosten, Rücksendekosten ect.) und vieles andere mehr.

Schließlich erhält man auf einer Überblicksseite eine Auswertung, in der die Anzahl der potenziellen Abmahnrisiken dargestellt wird und sie farbig, je nach Risiko, grün, gelb oder rot markiert und erläutert sind. Zugleich bietet Rechtsanwalt Sören Siebert abschließend seine Dienstleistung in Form eines aus sieben Modulen bestehenden, kostenpflichtigen Videotrainings an, das wir uns nicht angesehen haben. Ob jemand dieses Training, das zum Preis von EUR 199,- (inkl. MwSt) mit sieben eBooks, Folien und einem Live-Webinar angeboten wird, wahrnehmen möchte, bleibt ihm überlassen.

Die Initiative von eRecht24.de schlägt in eine Lücke, der zahlreiche Webseitenbetreiber, seien es Händler, Blogger oder Diensteanbieter, gegenüberstehen. Zu komplex und schwerverständlich sind die Normen, zu zugespitzt einzelne Online-Broschüren. Mit dem Angebot des Abmahnchecks gewinnt der Nutzer einen Überblick nicht nur über all die Gedanken, die er sich hätte machen müssen, sondern auch, ob seine Lösungen der Rechtslage entsprechen. Zumindest den kostenlosen Abmahncheck können wir bestens empfehlen. Wer sich weiter informieren will, kann das weitere Angebot von Rechtsanwalt Sören Siebert nutzen, oder anwaltlichen Rat bei anderen spezialisierten Anwälten einholen.

Den eRecht24.de Abmahncheck von Rechtsanwalt Sören Siebert findet man unter:
> http://www.abmahnung-internet.de/abmahncheck/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: erecht24.de

WBM.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 35.877,-

Kaum eine Woche später erreichen die Domain-Preise wieder einen Tiefpunkt: teuerste Domain wurde wbm.com zum Preis von US$ 35.877,- (ca. EUR 26.975,-). Unter den Länderendungen lieferte die österreichische Endung .at mit uni.at für EUR 12.000,- die Nummer Eins. Bei den generischen Endungen lag .info vorne.

Die österreichische Endung nahm sich diesmal die Spitze unter den Länderendungen, doch mehr als uni.at für EUR 12.000,- kam dabei nicht heraus. An zweiter Position positionierte sich die montenegrinische hotels.me mit EUR 9.800,-. Darauf folgte die australische Endung .com.au mit used.com.au für AUD 11.766,- (ca. EUR 8.260,-), die auch zwei günstigere Domains ablieferte.

uni.at – EUR 12.000,-

hotels.me – EUR 9.800,-

used.com.au – AUD 11.766,- (ca. EUR 8.260,-)
decks.com.au – AUD 6.099,- (ca. EUR 4.282,-)
eels.com.au – AUD 4.449,- (ca. EUR 3.123,-)

roupasdebebe.com.br – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
yes.us – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.518,-)
herbs.ca – CAD 9.000,- (ca. EUR 6.553,-)
provoke.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.873,-)
femme.tv – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.263,-)
qr.pw – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.887,-)
code.it – EUR 4.000,-
asia-tours.de – EUR 3.999,-
beat.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
review.es – US$ 4.990,- (ca. EUR 3.752,-)
watson.de – EUR 3.600,-
prepaid.eu – EUR 3.500,-
blue-yonder.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.523,-)
asiatours.co.uk – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.383,-)
tito.it – EUR 3.328,-

Unter den neueren generischen Endungen machte .info Furore mit drei Domains, deren teuerste, games.info, zum Preis von US$ 20.300,- (ca. EUR 15.263,-) weit besser da stand als die bestpreisige unter den älteren generischen Endungen, die mit sharing.org US$ 8.000,- (ca. EUR 6.015,-) erzielte.

games.info – US$ 20.300,- (ca. EUR 15.263,-)
knowledge.info – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.023,-)
dia.info – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.171,-)
greenpower.biz – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.406,-)

sharing.org – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.015,-)
5g.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.639,-)
pcp.net – US$ 6.403,- (ca. EUR 4.814,-)
usluggage.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-)
toucan.net – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.195,-)
safetystore.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.923,-)
serverroom.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.472,-)
aloalo.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.444,-)
crh.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
bebe.org – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.255,-)
amla.net – EUR 1.950,-
ldsa.net – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.645,-)
youngmodels.net – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.645,-)
lochlomond.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.570,-)
thebigpicture.org – US$ 1.995,- (ca. EUR 1.500,-)
dice.org – US$ 1.989,- (ca. EUR 1.495,-)

Die Domain mit dem höchsten Preis in der vergangenen Woche war wbm.com für US$ 35.877,- (ca. EUR 26.975,-), was für die Domain als solche recht erfreulich ist. Doch dass der Domain-Handel nicht mehr zu bieten hat, lässt sich auch so verstehen, dass Unsicherheit über die Wertentwicklung im Hinblick auf die Einführung neuer Endungen zu zögerlichem Handeln führt.

wbm.com – US$ 35.877,- (ca. EUR 26.975,-)
forks.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 24.436,-)
wepop.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.797,-)
dreamcard.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
quif.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
chocolateworks.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.286,-)
lowcostvitamins.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.158,-)
collapse.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
spiritflix.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
villaggio.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
myinterview.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.023,-)
easyview.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
ma7.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
orangecountyrhinoplasty.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

JULI – SIGINT-KONFERENZ DES CCC IN KÖLN

Der Chaos Computer Club lädt vom 05. bis 07. Juli 2013 zur alljährlichen SIGINT-Konferenz im Mediapark in Köln. Neben technischen Fragen stehen auch Internetsicherheit, Datenschutz und Netzneutralität auf der Agenda.

Die vom Chaos Computer Club (CCC) ausgerichtete SIGINT ist eine jährliche Dreitagekonferenz zu technischen und sozialen Aspekten unserer digitalen Gesellschaft. Sie bietet Schulungen und Workshops sowie Vorträge in unterschiedlichen Formaten (unter anderem auch „lightning talks“) zu zahlreichen Themen, darunter auch zu Internetsicherheit, zur EU-Datenschutzreform (Achim Klabunde) und über Netzneutralität (Markus Beckedahl).

Die SIGINT 2013 findet vom 05. bis 07. Juli 2013 zur alljährlichen SIGINT-Konferenz im Zentrum für Veranstaltungen im MediaPark Köln in Köln statt. Die Ticket-Preise liegen zwischen EUR 30,- für die Tageskarten und EUR 60,- für das normale Konferenzticket sowie EUR 250,- für das Businessticket.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://sigint.ccc.de

Quelle: ccc.de, netzpolitik.org

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