Domain-Newsletter

Ausgabe #669 – 06. Juni 2013

Themen: EU – Kroes setzt sich für Netzneutralität ein | Statistik – .tk erfolgreichste ccTLD der Welt? | TLDs – Neues von .club, .idn und .search | Scam – neue Abzock-Mails aufgetaucht | berlin.com – Land Berlin gewinnt vor Gericht | T.R.A.F.F.I.C. – Auktions-Ergebnisse sind da! | Boston – Domainer-Treffen in exklusivem Kreise

EU – KROES SETZT SICH FÜR NETZNEUTRALITÄT EIN

Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, will den Grundsatz der Netzneutralität garantieren. Dies unterstrich sie anlässlich einer Rede vor dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments.

Einmal mehr stand am 30. Mai 2013 der Fortschritt der Digitalisierung der Europäischen Union auf der Tagesordnung von Kroes. Gelegenheit zur Positionierung bot diesmal ein Bericht vor dem IMCO. Zu dessen Zuständigkeiten gehört die Harmonisierung der Rechtsetzung in der Europäischen Union im Bereich Binnenmarkt und Zollunion, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit samt der Harmonisierung technischer Standards, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Öffentlich am meisten Beachtung fand dabei die Ankündigung von Kroes, bis Ostern 2014 die Abschaffung von Roaming-Gebühren zu beschließen; Zusatzgebühren, die beim Telefonieren, SMS-Schreiben oder Surfen vom EU-Ausland aus anfallen, wären demnach Geschichte.

Doch damit ließ es Kroes nicht bewenden, sondern nutzte ihre Rede zu einer grundsätzlichen Positionierung. Man müsse den Bürgern zeigen, dass die EU für ihr Leben relevant sei. Und direkt an die Mitglieder des Ausschusses gewandt, sagte Kroes: „I want you to be able to say that you saved their right to access the open internet, by guaranteeing net neutrality.“ – eine Aussage, die für unterschiedliche Interpretationen kaum mehr Spielraum lässt. Im Bereich der Telekommunikation sei kein Raum für Grenzen, so Kroes weiter; es habe schon seinen Grund, warum man vom „world wide web“ spreche. Gleichwohl gäbe es keinen Bereich im noch nicht vollständig harmonisierten EU-Markt, auf dem ähnlich unnütze und hohe Hürden aufgestellt seien; es sei daher Zeit für Wechsel. Zugleich kündigte Kroes an, Maßnahmen gegen Cyberkrimininalität und andere Bedrohungen zu ergreifen. Wie sie all diese Ankündigungen jedoch konkret in die Praxis umsetzen will, ließ Kroes offen; insoweit beließ sie es bei ihren grundsätzlichen Ausführungen.

Als einziges EU-Mitgliedsland haben bisher die Niederlande den Grundsatz der Netzneutralität gesetzlich verankert und ihren Providern beispielsweise verboten, Pakete mit verschiedenen Internetgeschwindigkeiten anzubieten. Internetaktivisten wie die Organisation „La Quadrature du Net“ zeigten sich dagegen bisher enttäuscht über das langsame Tempo, in dem die Mühlen der EU mahlen. Bis allseits zufriedenstellende Regelungen gefunden sind, dürfte somit noch einige Zeit vergehen.

Die Rede von Neelie Kroes finden Sie im Volltext unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/747

Quelle: europa.eu

STATISTIK – .TK ERFOLGREICHSTE CCTLD DER WELT?

Das im Südpazifik gelegene Eiland Tokelau verfügt mit .tk über die zahlenmäßig grösste country code Top Level Domain (ccTLD) der Welt. Dies meldet jedenfalls der neueste „DomainWire Stat Report“ des Council of European National Top Level Domain Registries (CENTR).

Gerade einmal 1.411 Einwohner, aber 16,7 Millionen registrierte Domains – dieses kleine Wunder ist Tokelau gelungen, und damit erstmals der Sprung auf Platz 1 der ccTLD-Weltrangliste. So ganz ernst darf man diese Zahlen jedoch nicht nehmen, denn .tk hat einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil – die Domains werden von der Amsterdamer Registry BV Dot TK gratis vergeben und können von jedermann in unbegrenzter Anzahl angemeldet werden. Dementsprechend schwankt die Registrierungszahl nicht nur erheblich, sondern lockt auch so manchen Cyberkriminellen an – ein Grund, warum .tk häufiger in Missbrauchslisten auftaucht. Legt man wirtschaftliche Kriterien zu Grunde, bleibt .de mit weitem Abstand die erfolgreichste Länderendung der Welt, auch wenn es im Mai 2013 mit einem Zuwachs von etwas über 40.000 Domains nur durchschnittlich voran ging. Hinter ihr konnte .uk mit rund 10,5 Millionen Registrierungen die Stellung behaupten.

Wie CENTR weiter meldet, ist die Gesamtzahl der weltweit registrierten ccTLDs in den vergangenen sechs Monaten um 12 Prozent auf 112.048.971 angestiegen; dazu kommen 143.854.376 Domains mit generischer Endung (gTLD), was im Halbjahresvergleich einen Anstieg von nur zwei Prozent bedeutet. Auf das Lager der internationalisierten Domain-Namen entfallen weitere 1.179.723 Adressen; mit einem Anstieg von 19 Prozent waren sie somit sehr gefragt.

Besonderes Augenmerk schenkt CENTR der Entwicklung des Domain-Markts in Europa. Demnach sind quer über diesen Kontinent verstreut 64,2 Millionen ccTLDs registriert. Das grösste Wachstum in den vergangenen 12 Monaten legte die portugiesische Endung .pt hin, die 27 Prozent hinzugewann. In 61 Prozent aller Fälle erfolgt die Nutzung einer Domain zu kommerziellen Zwecken, wobei eine Domain in Europa im Durchschnitt 10,7 Zeichen lang ist. Herausragend ist auch die „renewal rate“, mit der man die Quote der Vertragsverlängerungen angibt: 79 Prozent beweisen, dass Domains in der Bevölkerung Europas ihren festen Platz eingenommen haben.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.438.163 – (Vergleich zum Vormonat: + 40.171)
.at – 1.211.488 – (Vergleich zum Vormonat: + 195)
.com – 108.793.230 – (Vergleich zum Vormonat: + 418.427)
.net – 15.055.916 – (Vergleich zum Vormonat: + 36.415)
.org – 10.313.780 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.336)
.info – 6.788.337 – (Vergleich zum Vormonat: – 82.601)
.biz – 2.352.509 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.707)
.us – 1.806.304 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.823)

(Stand 1. Juni 2013)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: centr.org, wikipedia.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CLUB, .IDN UND .SEARCH

Das nTLD-Programm der Internet-Verwaltung ICANN muss drei weitere Rückzieher melden: .idn, .ummah und eine chinesische IDN haben sich verabschiedet. Bei .club setzt man dagegen auf eine millionenschwere Auktion, während sich Google bei der Bewerbung um .org mit einer Interessengruppe auseinandersetzen muss – hier die Kurznews.

.Club Domains LLC, in Oakland Park (US-Bundesstaat Florida) ansässiger Bewerber um die neue Endung .club, hat bekanntgegeben, dass man Anfang Juli 2013 an einer Auktion von Innovative Auctions Limited aus Hong Kong teilnimmt. Dort soll offenbar entschieden werden, wer sich neben .Club Domains im Wettstreit um .club durchsetzt; mit Donuts-Ableger Koko Manor LLC und der Merchant Law Group LLC gibt es zwei Mitstreiter. Ungewöhnlich ist allerdings, dass .Club Domains-Gründer Colin Campbell per Pressemitteilung verlautbart hat, für diese Auktion bei mehreren privaten Geldgebern US$ 3,5 Millionen eingesammelt zu haben; damit sind die Mitbewerber in der Lage, die Schmerzgrenze besser einzuschätzen. Und zumindest Donuts dürfte diese Summe nicht abschrecken: allein an Bewerbungsgebühren hat das Unternehmen mehr als US$ 60 Millionen bezahlt.

Die Zahl der Aussteiger aus dem nTLD-Programm der Internet-Verwaltung ICANN ist auf 68 angestiegen. In den vergangenen Tagen bissen die Bewerber um .idn, .ummah und die chinesische Variante des Wortes Guangdong ins Grass. Im Fall von .idn und .ummah kommt der Rückzug wenig überraschend; sie hatten im Rahmen des „Applicant Support Program“ um finanzielle Unterstützung gebeten, waren damit jedoch gescheitert. Während sich die Ummah Digital Limited mit Sitz in Gambia für einen freiwilligen Rückzug entschied, hat sich der aus Indien stammende .idn-Bewerber NameShop offenbar für den Rechtsweg entschieden, wenn nun auch vergeblich, da man die Voraussetzungen für eine Finanzspritze nicht erfüllt hat. Um die chinesische Variante von Guangdong hatte sich die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua News Agency beworben und im Rahmen des „prioritization draw“ die hohe Nummer 1.772 gezogen; allem Anschein nach setzt man nun auf die chinesische Variante von „news“, um die man sich ebenfalls beworben hatte und die mit der Nummer 29 die Phase der „initial evaluation“ bereits erfolgreich bestanden hat.

FairSearch.org, laut Eigenbeschreibung „eine aus Unternehmen und Organisationen bestehende Gruppe, die sich zusammengetan hat, um das wirtschaftliche Wachstum, die Innovation und Auswahl im gesamten Internet-Ökosystem durch die Pflege und den Schutz des Wettbewerbs bei Internet- und mobilen Suchanwendungen zu fördern“, hat die Internet-Verwaltung ICANN davor gewarnt, den Zuschlag für die neue Top Level Domain .search an das Google-Tochterunternehmen Charleston Road Registry Inc. zu erteilen. In einem Schreiben an ICANN-CEO Fadi Chehade vom 14. Mai 2013 begründet FairSearch.org-Sprecher Ben Hammer die Sorge mit dem Argument, dass Google noch mehr zum „Flaschenhals“ bei der Internetsuche werde, als es das Unternehmen bereits sei; zudem könne Google so Mitkonkurrenten im Suchmaschinenmarkt ausschließen. Dass sich Fairsearch.org ausgerechnet gegen Google wendet, kommt allerdings wenig überraschend; wie Google in seinem Unternehmensblog mitteilt, sei eines der Mitglieder der Organisation der Software- und Hardwarehersteller Microsoft.

Quelle: thedomains.com, icann.org, eigene Recherche

SCAM – NEUE ABZOCK-MAILS AUFGETAUCHT

Nach langer Pause wurden wir wieder einmal auf einen Domain-Registrierungsscam aufmerksam. Derzeit kursieren als „Expiration Notice“ aufgemachte eMails, die ein Angebot zur Verlängerung der Registrierung von Domains unterbreiten – zu üppigen Preisen.

Absender der Scam-eMails ist der „Customer Service“ unter der kryptischen eMail-Adresse „noreply@securetrans20953.com“. Dahinter versteckt sich eine über Moniker Private Services registrierte Domain, unter der sich eine US-Unternehmung für Zahlungsdienste mit dem Namen „iGlobal Merchant Services“ vorstellt. Es steht zu vermuten, dass es wohl nicht (nur) einfach um Domain-Registrierungen zu US$ 75,- für .com-Domains pro Jahr geht, sondern möglicherweise gleich auch die Kreditkartendaten gephished werden. Auf der Website, die nur aus einer einfachen HTML-Seite besteht, findet sich eine Telefonnummer in den USA, sowie ein Formular zur Eingabe von Kreditkartendaten, über die die oft verschlüsselten letzten vier Ziffern der Kreditkarte abgegriffen werden. Die Seite selbst weist kein sicheres HTMLS auf.

In der eMail geht es allerdings um die Verlängerung einer Domain-Registrierung für ein weiteres Jahr zu einem Preis von US$ 75,-. Die Aufmachung der eMail geht auf den ersten Blick als Rechnung durch. So wird die Adresse des Domain-Inhabers links oben angezeigt, dem ein „Bill To:“ (Rechnung an:) vorsteht. Weiter heisst es: „Process Payment Now“. Der Absender klärt im Fließtext dann darüber auf, dass es sich um ein Angebot handelt, das man nicht verpassen sollte, weil es auch eine „search engine submission“ mit umfasst. Als Kontakt wird im Kleingedruckten ein „Customer Contact Manager“ unter der Adresse „PO Box 4668 New York, NY 10163“ angegeben.

Die „iGlobal Merchant Services“ sind uns neu, aber wohl schon länger auf dem Markt. Steven Lutrov schrieb bereits am 09. Oktober 2011 auf hoodooguru.com über die fadenscheinige Unternehmung und ihren Scam, damals noch unter der Domain czj163.com, die sich derzeit in chinesischer Hand befindet und deren Inhalt wir nicht überprüfen können. Er hatte seinerzeit die Sache weiter verfolgt. Es gibt auch frühere und weitere Beispiele für Scams von „iGlobal Merchant Services“.

Wie immer bei solchen Fällen raten wir davon ab, auf diese Angebote einzugehen. Es ist nicht ersichtlich, wer der Dienstleister tatsächlich ist und ob es ihn überhaupt gibt. Der angegebene Preis von US$ 75,- für die Registrierung einer .com-Domain für ein Jahr ist das fünf- bis achtfache des marktüblichen Preises. Und höchstwahrscheinlich geht es eigentlich um die Kreditkartendaten, die gephished werden.

Quelle: eigene Recherche, hoodooguru.com

BERLIN.COM – LAND BERLIN GEWINNT VOR GERICHT

Das Kammergericht in Berlin ging im Streit um den Domain-Namen berlin.com der Frage einer Namensrechtsverletzung seitens des Domain-Inhabers nach. Wo das Landgericht Berlin keine Bedenken hatte, gab das Kammergericht dem Land Berlin Recht (KG Berlin, Urteil vom 15.03.2013, Az.: 5 U 41/12).

Kläger ist das Land Berlin, das gegen die Beklagte, Inhaberin der Domain berlin.com, wegen einer Namensrechtsverletzung vorging. Anfang Februar 2011 veröffentlichte die Beklagte unter berlin.com im oberen Teil des Internetauftritts eine Beschreibung der Stadt Berlin. Hiergegen wandte sich der Kläger und beantragte vor dem Landgericht Berlin, die Beklagte habe es zu unterlassen, die Internet-Domain berlin.com durch Bereithaltung von Informationen über die Hauptstadt Deutschlands zu benutzen und/oder benutzen zu lassen in einer Weise, wie es die Beklagte tut und wie es entsprechend in den Prozessakten wiedergegeben ist. Das Landgericht Berlin wies die Klage zurück (LG Berlin, Az.: 12 O 407/11) und meinte dabei unter anderem, der Kläger genieße Schutz nur für den Begriff „Land Berlin“, nicht jedoch für „Berlin“. Zudem handele es sich bei der Domain berlin.com um eine Ortsbezeichnung mit lediglich beschreibendem Charakter; Berlin sei ein einfaches Wort der deutschen Sprache wie Wald, Strand usw., das ohne Bezug zur Klägerin verwandt werden könne. Dass das Angebot nicht vom Kläger betrieben werde, ergäbe sich spätestens aus dem Impressum der Seite. Gegen die Entscheidung des Landgerichts legte der Kläger Berufung zum Kammergericht Berlin ein.

Das Kammergericht Berlin verwarf das Urteil des Landgerichts Berlin und gab der Klage statt, weil eine Namensrechtsverletzung seitens der Beklagten vorlag. Zunächst stellten sich prozessuale Fragen, wie etwa die nach der Bestimmtheit des Klageantrags. Das Kammergericht meinte, der Klageantrag sei konkret genug, er ziele auf das Verbot einer konkreten Verletzungsform ab: der Beschreibung der Stadt und was sie bietet. Wenn die Informationen über Berlin gegen andere Informationen über die „Hauptstadt Deutschlands“ ausgetauscht würden, läge eine im Kern gleichartige Verletzungshandlung vor. Ein weiterer Punkt war die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses des Klägers. Das liegt aus Sicht der Beklagten nicht vor, da eine Namensrechtsverletzung üblicherweise bereits bei Registrierung einer Domain vorliegt, der Kläger sich hier aber lediglich gegen eine konkrete Nutzung der Domain wandte und so sein eigentliches Recht nicht ausschöpfte. Dieses Weniger, so das Kammergericht, nimmt dem Kläger jedoch nicht das Recht, sich genau darauf zu beschränken. Die Beklagte, die ihren Sitz in den USA hat, sah ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auch bei der Vollstreckung, die in den USA sehr schwierig sei. Doch, so das Gericht, sei der Titel jedenfalls in Deutschland durchsetzbar, was ausreiche, um das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen.

Danach ging es an die eigentliche Streitfrage: liegt eine Namensrechtsverletzung vor (§ 12 BGB)? Das Kammergericht sah eine unberechtigte Namensanmaßung seitens der Beklagten und bestätigte den Anspruch des Klägers. Eine Namensrechtsverletzung liegt hier vor, weil aufgrund der Nutzung des Begriffs „Berlin“ in der konkret beanstandeten Gestalt unter dem Domain-Namen berlin.com der Eindruck entsteht, dass der Träger des Namens Berlin hinter diesem Auftritt steht. Damit wird die Funktion des Namens des Klägers als Identitätsbezeichnung beeinträchtigt. Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist das Land Berlin Träger des Namens Berlin, mit dem sie bereits in der Verfassung von Berlin bezeichnet wird. Berlin ist auch keine Gattungsbezeichnung, sondern der Name des Klägers. Die Domain berlin.com als solche verweist schlagwortartig auf den Betreiber. Auf der Website findet sich kein auf den ersten Blick erkennbarer Hinweis, wonach der Domain-Name eigentlich auf den Inhalt verweisen soll und nicht den Betreiber des Angebots. Die Beklagte gebraucht den Namen auch unbefugt; weder hat sie ein eigenes Recht, noch ein durch Registrierung oder Nutzung der Domain entstandenes Recht nachgewiesen. Weiter besteht, so das Gericht, eine Zuordnungsverwirrung, auch wenn es sich um eine .com-Domain handelt. Diese Endung sagt nichts über den Anbieter/Inhaber aus. Sie steht aus Sicht des normalen Nutzers nicht für „commerce“, wie sie einmal angetreten ist; sie wird gegebenenfalls beispielsweise auch mit „Computer“ oder „communication“ assoziiert. Eine mit dem Domain-Namen entstehende Verwirrung stellt freilich kein Problem dar, wenn sie auf der Website schnell wieder aufgelöst wird. Hier reicht aber der Gang zum Impressum, wie es das LG Berlin angenommen hat, nicht aus. Bei den Angeboten auf der Seite besteht für den Besucher kein Anlass, das Impressum aufzusuchen. Es hat die Gefahr bestanden, dass auch ein durchschnittlich informierter, verständiger und situationsadäquat aufmerksamer Besucher der Seite den Internetauftritt der Beklagten für den des Klägers hält. Internetnutzer sind es seit Jahren gewöhnt, dass auch Städte und Gemeinden .com-Domains nutzen, um den Fremdenverkehr anzukurbeln. Schließlich werden irgendwelche schutzwürdigen Interessen der Beklagten durch die Unterlassung der konkreten Nutzung nicht verletzt. Sie kann die Seite mit angemessenem Aufwand so gestalten, dass sie ihr Angebot weiter anbieten kann und dabei gleichzeitig deutlich macht, dass sich die Seite in Privatbesitz befindet und nicht mit Behörden oder dem Land Berlin verbunden ist.

Das Urteil des KG Berlin finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/749

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: medien-internet-und-recht.de

T.R.A.F.F.I.C. – AUKTIONS-ERGEBNISSE SIND DA!

Vergangene Woche war T.R.A.F.F.I.C., die Mutter aller großen Domainer-Treffen, und natürlich gab es eine Auktion. Die Zeiten der großen Zahlen liegen lange zurück. Zwar wurde die überwiegende Zahl der Domains ersteigert, doch die Preise waren mau.

Rund 80 Domains boten sich anlässlich der Auktion am 30. Mai 2013 den Teilnehmern an. Der überwiegende Teil fand auch einen neuen Inhaber. Einige Domain-Konvolute waren im Angebot, die zu günstigen Zuschlägen führten.

bouquet.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.077,-)
cashbusiness.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.385,-)
bereaved.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.615,-)
cleanest.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-)
777.me – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.308,-)
gays.us – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.308,-)
illegals.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.923,-)
friending.com – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.692,-)
puppetmaster.com – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.077,-)
artist.us, artists.us – US$ 1.200,- (ca. EUR 923,-)
jax.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 769,-)
slurpy.com – US$ 1.000,- (ca. EUR 769,-)
breaching.com – US$ 900,- (ca. EUR 692,-)
nudegallery.com – US$ 900,- (ca. EUR 692,-)
coater.com – US$ 700,- (ca. EUR 538,-)
aaaratings.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
cheapclicks.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
divorcerate.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
lasvegassigns.com, pureslots.com, virtualslotmachines.com (im Paket) – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
messiest.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
nevadarooms.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
newhomeplans.com, newhouseplans.com (im Paket) – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
romerestaurants.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
transmissionrepairshops.com – US$ 500,- (ca. EUR 385,-)
breastimplantremoval.com – US$ 400,- (ca. EUR 308,-)
datascanners.com – US$ 400,- (ca. EUR 308,-)
silly.tv – US$ 350,- (ca. EUR 269,-)
cardiomd.com – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
customnameplates.com – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
freecityguide.com – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
importrugs.com – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
jesuschrist.es – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
klaxons.com – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
mylartape.com – US$ 300,- (ca. EUR 231,-)
affiliateadnetwork.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
fantasydomain.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
gamblingmadeeasy.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
hindering.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
ilovecali.com, ilovenevada.com, iloveutah.com (im Paket) – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
mensupplements.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
pettshirts.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
reunionplanning.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
strategicworkforce.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
vehiclerecord.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
whatthef.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
workingovertime.com – US$ 200,- (ca. EUR 154,-)
consolidatedebt.org – US$ 100,- (ca. EUR 77,-)
delinquentaccounts.com – US$ 100,- (ca. EUR 77,-)
freevehiclerecord.com, freevinhistory.com (im Paket) – US$ 100,- (ca. EUR 77,-)

Zwei Angebote in der Liste tragen das Label „contingent“, bei denen Elliot Silver mutmaßt, dass bei diesen das Mindestgebot nicht ganz erreicht wurde und die Parteien in Verhandlung stehen. Das Konvolut movietheatre.com und movietheater.com trat mit einem Mindestangebot von US$ 50.000,- an, das bei weitem nicht erreicht wurde. Für die Domain afq.com erwartete der Inhaber US$ 15.000,- die ebenfalls nicht annähernd erreicht wurden.

movietheatre.com, movietheater.com (im Paket) US$ 28.000,- (ca. EUR 21.538,-)
afq.com US$ 8.500,- (ca. EUR 6.538,-)

Leer gingen folgende Domains aus:

3dchannel.com
3dmovie.com w/email list und 10-may new each day
3dtraveller.com
bulletproofvest.com
cellularwallets.com
champwrestling.com
checkbuy.com
cycleclassifieds.com
delinquenttaxproperties.com
europeanautos.com
gamesnaps.com
lasvegasreservations.net
lawnmowing.com
nyccam.com
officedating.com
onlineclassrooms.com
proboatrace.com und proboatracing.com (im Paket))
therapeutic.com
thriller.com
time.travel
topbrokers.com
vcguys.com
visualvoicemails.com

Bei diesen Ergebnissen stellt sich die Frage nach dem Sinn und Erfolg der T.R.A.F.F.I.C., die sich allerdings von selbst beantwortet: Die Auktion ist nur ein kleiner Teil von Domainer-Treffen. Wichtiger als zu hohen Preisen ersteigerte Domains sind die Kontakte, die man knüpft und pflegt, und die Informationen, die die Fachleute miteinander tauschen. Und freilich werden ganz nebenbei Domain-Verkäufe eingeleitet, von denen niemand groß spricht.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: elliotsblog.com, ricksblog.com

BOSTON – DOMAINER-TREFFEN IN EXKLUSIVEM KREISE

Profi-Domainer und Blogger Elliot Silver organisiert ein Domainer-Treffen in Boston. Domain-Investoren aus dem Raum Boston kommen am 25. Juni 2013 zusammen, um sich das Baseballspiel zwischen den Boston Red Sox gegen die Colorado Rockies anzuschauen und nebenbei über Domains zu fachsimpeln.

Die Domainer-Szene ist nicht immer auf die großen Treffen wie T.R.A.F.F.I.C. oder Domainfest Global (neuerdings Webfest Global) angewiesen. Wir hatten schon mehrfach von kleinen, regionalen Treffen berichtet. Nun lädt Elliot Silver (elliotsblog .com), einer von den renommiertesten Domain-Bloggern, zu einem Treffen am 25. Juni 2013 in Boston. Afternic und NameJet treten als Sponsoren in Erscheinung. Ziel der auf 50 Teilnehmer beschränkten Veranstaltung ist nebenbei, eine Spende in Höhe von US$ 1.500,- an One Fund Boston für die Opfer des Bombenanschlags in Boston zusammen zu bekommen, indem jeder Teilnehmer eine Spende von US$ 30,- leistet.

Das Bostoner Domain-Investorentreffen von Elliot Silver findet am 25. Juni 2013 um 19.10 Uhr Ortszeit in Boston am Fenway Park, 4 Yawkey Way, Boston (USA) statt. Afternic sponsort bereits ab 17.00 Uhr eine Happy Hour in einer Sportsbar in der Nähe von Fanway Park, die noch bekannt gegeben wird.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/748

Quelle: elliotsblog.com

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