Domain-Newsletter

Ausgabe #667 – 23. Mai 2013

Themen: nTLDs – steigt die Zahl der Rückzieher auf 646? | .se – Registry soll als „Mittäter“ haften | TLDs – Neues von .lu, .sexy und .xxx | .pw – taugt der Neustart auch für nTLDs? | upiphoto.com – Anspruch nach vier Jahren verwirkt | select.com – Ausgewähltes für US$ 120.000,- | Berlin/Düsseldorf – Internetrecht im Doppelpack

NTLDS – STEIGT DIE ZAHL DER RÜCKZIEHER AUF 646?

Die Internet-Verwaltung ICANN geht davon aus, dass von den ursprünglich 1.930 Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain 646 zurückgezogen werden. Dies enthüllt ein Blick auf den ICANN-Budgetplan für das Haushaltsjahr 2014, das im Juli 2013 beginnt.

Insgesamt 66 zurückgezogene Bewerbungen um eine neue Domain-Endung meldet die ICANN-Website aktuell, und offenbar wird sich diese Zahl noch drastisch erhöhen. Darauf deutet zumindest die Haushaltsplanung von ICANN hin. Die Internet-Verwaltung spekuliert damit, dass sich 105 Bewerber noch vor dem Abschluss der „initial evaluation phase“ aus dem Rennen verabschieden; in diesem Fall erhalten sie 70 Prozent der Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- rückerstattet. Weitere 390 Bewerber könnten sich nach der „initial evaluation phase“ verabschieden, aber noch bevor weitere Prüfungsphasen wie „extended evaluation“, „dispute resolution“ oder „string contention resolutions“ ihr Ende gefunden haben; sie bekommen immerhin noch 35 Prozent ihrer Bewerbungsgebühr zurück. Wer dagegen erst nach diesen weiteren Prüfungsphasen aussteigt, erhält lediglich 20 Prozent zurück; für diese Gruppe rechnet ICANN mit nochmals 150 Bewerbern. Immerhin einen kleinen Anlass zur Freude hat schließlich noch der verbleibende Bewerber, der sich schon im Rahmen einer GAC Early Warning zum Ausstieg entschieden hat, und dafür mit einer Erstattung von 80 Prozent der Bewerbungsgebühren belohnt wird.

Wie fundiert die Zahlen von ICANN belegt sind, beweist der Umstand, dass der Budgetplan im letzten Jahr noch 545 Rückzieher vorsah; ICANN hat diese Zahl also nach Beginn des Prüfungsverfahrens deutlich nach oben korrigiert. Die Gründe für den Rückzug liegen dabei oft weniger daran, dass Bewerber die Lust verloren haben, sondern meist daran, dass es häufig Mehrfach-Bewerbungen um die selbe Zeichenkette gibt. Daher geht ICANN davon aus, dass sich die Bewerber entweder untereinander einigen oder Kooperationen schließen.

Dass ICANN mit der Annahme von 646 Rückziehern nicht ganz falsch liegen könnte, deutet eine Vielzahl von Statusmeldungen an, die in den letzten Tagen veröffentlicht wurden. So hat die holländische C.V. TLDcare von ihren Plänen zur Einführung von .inc und .ltd verabschiedet; in beiden Fällen gibt es aber noch zahlreiche weitere Bewerber. Zum Rückzug fast genötigt sieht sich Afilias bei .mail, da es zu viele Mitbewerber gibt, darunter Google, Amazon und Donuts; auch das angekündigte Einschreiten von United States Postal Service und Universal Postal Union dürften ihr Übriges getan haben. Welche Gründe die American Heart Association Inc. veranlasst haben, die Bewerbung um .stroke zurückzunehmen, wurde bisher nicht bekannt. Im Fall des Rückzugs von NU DOTCO LLC um .book hat die Muttergesellschaft STRAAT Investments dagegen mitgeteilt, dass man eine strategische Kooperation mit einem anderen Bewerber plane; wer das ist, ließ man allerdings offen.

Quelle: icann.org, domainnamewire.com

.SE – REGISTRY SOLL ALS „MITTÄTER“ HAFTEN

Die schwedische Domain-Verwaltung Internet Infrastructure Foundation (IIE) droht im Streit um die Domains thepiratebay.se und piratebay.se unvermittelt zwischen die Fronten zu geraten: wie die Registry bestätigte, wirft ihr die Staatsanwaltschaft eine Stellung als Mittäter vor.

Schon seit Jahren schwelt um den von der schwedischen Anti-Copyright-Organisation Piratbyrån gegründeten BitTorrent-Indizierer „The Pirate Bay“ und den Inhabern von Urheberrechten ein heftiger Streit. Ein BitTorrent-Tracker wie „The Pirate Bay“ nimmt zwar selbst nicht unmittelbar am Tausch von Dateien teil, hilft jedoch den Datenanbietenden und -suchenden, sich gegenseitig zu finden. Hierzu nutzte „The Pirate Bay“ viele Jahre lang die Domain thepiratebay.org, wechselte dann jedoch Anfang des Jahres 2013 auf die .se-Domains thepiratebay.se und piratebay.se. Bereits damals sah sich IIE heftiger Kritik und der Forderung zum Einschreiten ausgesetzt. Die Leiterin der Rechtsabteilung sah sich daraufhin zu dem Hinweis veranlasst, dass man aufgrund der Nutzervereinbarung zwar jederzeit berechtigt sei, eine .se-Domain zu deaktivieren und zu kündigen, falls ein offensichtlicher Verstoss gegen das schwedische Recht vorläge; hierzu sei man aber nicht verpflichtet. Zudem sei in solchen Fällen ein Beschluss des Registry-Vorstands erforderlich, der noch nie zuvor gefasst wurde. Es liege daher an der Justiz, zu entscheiden, ob gegen einen Domain-Inhaber vorgegangen werden soll oder nicht. Zusammenfassend vertrat die Registry die Ansicht, dass nicht die Domain das Problem ist, sondern der Inhalt.

Die schwedische Justiz hat nun reagiert, aber die Reaktion dürfte nicht im Sinne der IIE ausgefallen sein. Wie CEO Danny Aerts bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem die Domain-Verwaltung als Mittäter im strafrechtlichen Sinn geführt wird; dies setzt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken zwischen den Beteiligten einer Straftat voraus. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen beide Domains auf die Behörde übertragen werden, oder alternativ dauerhaft gelöscht werden. Für Danny Aerts ist diese Forderung ein Unding; eine Domain zu löschen, wäre wie das Adressschild zu einem Geschäft zu entfernen; die Kunden täten sich dann zwar schwerer bei der Suche, aber das Geschäft sei weiter vorhanden. Die Behörde scheint dies nicht zu beeindrucken: Bis Anfang Juni 2013 habe IEE Zeit zur Stellungnahme; sodann solle ein Gericht aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne weitere Anhörung entscheiden.

„The Pirate Bay“ selbst zeigt sich von diesen Maßnahmen unbeeindruckt: bereits im April 2013 wechselte man auf die neue Domain thepiratebay.sx, das kurz vor Weihnachten 2010 eingetragene Länderkürzel des karibischen Inselstaats Sint Maarten, der holländische Teil von St. Martin und vormals Teil der inzwischen aufgelösten Niederländischen Antillen. Einmal mehr zeigt sich: selbst wenn man eine Domain schließt, sind die Inhalte binnen kürzester Zeit unter anderer Top Level Domain wieder online. Und man mag sich gar nicht vorstellen, wie lange sich ein solches Katz-und-Mausspiel treiben ließe, wenn in Kürze hunderte neue globale Endungen neu eingeführt werden. IIE hat daher Recht: Das Problem bleiben möglicherweise die Inhalte – aber nicht die Domain.

Die Mitteilung von Danny Aerts finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/740

Quelle: iis.se, wikipedia.org

TLDS – NEUES VON .LU, .SEXY UND .XXX

Diesmal wird es pornös: ICM Registry Inc., Verwalterin der Rotlicht-Domain .xxx, berichtet von guten Erfahrungen mit dem hauseigenen Streitschlichtungsverfahren. Die Registrierung unter der neuen Endung .sexy will Bewerber Uniregistry sogar nur für all jene zulassen, die sexy sind. Dagegen setzt man in Luxemburg auf einen neuen Dispute-Eintrag – hier die Kurznews.

DNS-LU, offizielle Verwalterin des luxemburgischen Länderkürzels .lu, führt eine neue „Freeze“-Funktion ein. Mit Wirkung ab dem 11. Juni 2013 kann jedermann einen Dispute-Eintrag beantragen, sofern er glaubhaft macht, dass er ein Recht an der Domain hat oder durch die Domain in eigenen Rechten verletzt wird. Der Antrag kann über ein Formular gestellt werden, das die Registry bereithält; zur Glaubhaftmachung genügen Dokumente in französischer, deutscher oder englischer Sprache. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber zwar weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Dispute hat eine Gültigkeit von einem Jahr, und erlischt dann ohne weitere Nachricht; eine Verlängerung ist möglich. Ein ganz ähnliches Blocking-Instrument gibt es übrigens auch für .de; dort hat die Registry DENIC eG schon vor vielen Jahren ebenfalls einen Dispute-Eintrag eingeführt.

Sind Sie sexy? Sie sollten es jedenfalls sein, wenn Sie Domain-Namen mit der geplanten neuen Endung .sexy registrieren wollen. Wie die Bewerberin Uniregistry in einer nicht ganz so ernst gemeinten Pressemitteilung verlautbaren ließ, müsse jeder potentielle Inhaber im Rahmen der Registrierung die Frage „Are you sexy, and do you know it?“ positiv beantworten. Zudem müsse ein Lichtbild vom Inhaber vorgelegt werden. Wer sodann nicht sexy genug ist, dem empfehle Uniregistry eine Registrierung unter .help; wer dagegen zu sexy ist, wird auf die Endung .blackfriday weiterverwiesen. Bisher nur ein Gerücht ist, dass Uniregistry ausserdem abgelehnte Bewerber meistbietend an die Endung .diet verhökern wird …

ICM Registry Inc., Verwalterin der Porno-Domain .xxx, hat anlässlich der INTA-Jahrestagung in Dallas (US-Bundesstaat Texas) einen Einblick in die Streitbilanz nach dem .xxx-eigenen Schlichtungsverfahren „Rapid Evaluation Service“ (RES) beim National Arbitration Forum gegeben. Demnach haben Markeninhaber von bisher 40 Streitigkeiten lediglich eine verloren. Von den 39 erfolgreichen Klagen ging es dabei in 37 Fällen um Markenrechtsverletzungen, die restlichen drei Verfahren drehten sich um Impersonation, also betrügerisches Auftreten unter einem meist fremden Namen. Besonderer Bedeutung kommt dieser Entwicklung schon deshalb zu, weil die RES ähnlich aufgebaut ist wie das für neu eingeführte globale Top Level Domains geltende Uniform Rapid Suspension System (URS); so basiert etwa das URS-System des National Arbitration Forum auf den Erfahrungen mit den RES. Markeninhaber dürften demnach auf eine unkomplizierte Rechtsdurchsetzung hoffen.

Quelle: dns.lu, thedomains.com, worldipreview.com

.PW – TAUGT DER NEUSTART AUCH FÜR NTLDS?

Dass der Neustart von .pw, der Landesendung von Palau, ein verblüffender Erfolg ist, hatten wir bereits berichtet. Einige sehen .pw als ein Vorbild für die neuen Top Level Domains. DomainTools schaute sich die Entwicklung genauer an und resümiert die Erkenntnisse für nTLD-Bewerber.

Das Kürzel .pw steht für die Endung des kleinen Inselstaates Palau im pazifischen Ozean nördlich von Papua-Neuguinea mit 20.000 Einwohnern. Der indische Internet Service Provider Directi hatte in 2012 die Verwaltung der Endung übernommen und Ende letzten Jahres den Neustart eingeleitet. Binnen drei Wochen nach Start der allgemeinen Registrierung im März 2013 waren mehr als 50.000 Domains registriert, angestrebt werden 100.000 im ersten Jahr. Der Vertrieb der Endung läuft über mehr als 100 ICANN-akkreditierte Registrare. Die Vermarktung durch Directi läuft unter dem Label „professional web“. Bei Premium-Domain-Auktionen erreichten Ein-Zeichen-Domains wie p.pw oder w.pw Preise von US$ 8.000,-. Zum 01. August 2013 will Directi ein Subdomain-Programm für Indien unter .in.pw (vergleichbar .in.net) starten, wobei die Subdomains unter US$ 10,- kosten sollen. Kurz: Directi bringt mit .pw eine sehr gut koordinierte Maschinerie zum Einsatz, und hat damit Erfolg.

DomainTools ist ein Dienstleister für technische Internetdaten wie WHOIS (Suche, Rückwärtssuche und Historie), DNS und IP, der sich anhand der ihm vorliegenden Daten die Entwicklung von .pw angeschaut hat. Die meisten der konnektierten .pw-Domains finden sich danach auf Domain-Servern im asiatischen Raum, von denen zwei herausragen: dnspod.net von der YanTai DiSiPu Network Co. Ltd. mit 17.913 .pw-Domains, und xincache.com von der Xin Net Technology Corp. mit 12.945 .pw-Domains. Über sedoparking.com, einem Domain-Parkingangebot von Sedo, finden sich immerhin 2.458 .pw-Konnektierungen. Bei chinesischen Nameservern sind insgesamt 38.356 .pw-Domains eingetragen, gefolgt von 19.528 bei US-amerikanischen Nameservern und mit 7.983 an dritter Stelle bei deutschen Nameservern. Von den von Domain-Tools gesichteten registrierten Domains bestehen 46.619 (73,4 Prozent) ausschließlich aus Buchstaben, 17,5 Prozent (11.128) weisen auch eine Ziffer auf und 3.974 (6,2 Prozent) Domains sind reine Zahlen-Domains. DomainTools kommt zu dem Schluss: .pw-Domains sind im chinesischen Markt sehr beliebt, was auch auf die massive Werbung vor Ort zurückzuführen ist. Für die Bewerber um neue Domain-Endungen empfiehlt DomainTools eine enge Bindung zwischen Registry und Registraren herzustellen und die Domains zu niedrigen Preisen anzubieten; zudem könnten reine Zahlen-Domains in der frühen Registrierungsphase der neuen Endungen sehr populär werden, soweit der Anbieter eine starke chinesische Nutzerbasis gewinnen will.

Aber lässt sich die Entwicklung von .pw so einfach auf die neuen Endungen übertragen? Immerhin ist es nicht der erste Neustart der Endung. Bereits 2004 betrieb die damals in den USA ansässige Vergabestelle PW Registry Corp. einen Neustart, der offensichtlich scheiterte: Sie vermarktete .pw seinerzeit als die erste und einzige Top Level Domain für so genannte „Communities of Shared Interests“. Damit sollte .pw als Domain für gesellschaftliche Gruppen und soziale Netzwerke, aber auch Weblogs und private Webseiten genutzt werden. Ein Neustart kann also auch zu einem Fehlstart werden. Für die neuen Endungen kommt hinzu, dass sie nicht die alleinige Aufmerksamkeit genießen, wie sie .pw dieser Tage hat. Sie müssen sich die Aufmerksamkeit mit zahlreichen parallel startenden nTLDs teilen. Dass man zwingend mit Billigdomains Erfolg hat, ist nicht gesagt: es kommt letztlich darauf an, wie man Erfolg für eine Endung definiert. Und so glänzend der erneute Neustart von .pw ist, mittlerweile entwickelt sie den Ruf eines Spammerparadieses. Das wollen wir keiner der neuen Domain-Endungen wünschen.

Quelle: domaintools.com, thedomains.com, technewsworld.com, domainincite.com, registry.pw, eigene Recherche

UPIPHOTO.COM – ANSPRUCH NACH VIER JAHREN VERWIRKT

Bereits im Februar diesen Jahres hatten wir eine UDRP-Entscheidung besprochen, bei der der Anspruchsteller seinen Anspruch wegen Zeitablaufs von 14 Jahren verwirkt hatte. Nun hat ein NAF-Panelist erneut eine Verwirkung angenommen. Diesmal in einem Fall, in dem die streitige Domain sogar erst vier Jahre existiert und der Domain-Inhaber sich im Verfahren gar nicht gemeldet hat (Fall Nummer FA1304001492678).

Im Streit stand die Domain upiphoto.com, die nach Ansicht der United Press International Inc., Inhaberin der Domain upi.com, ihre bereits seit den fünfziger Jahren bestehende Marke „UPI“ verletzt. Die United Press International ist eine seit 1907 tätige internationale News-Agentur, deren Marken auch Schutz für das Angebot von Photos und deren Verkauf umfasst. Die Gegnerin ist die United Photographers Internationals, eine internationale fotographische Organisation, über deren 2008 registrierte Domain upiphoto.com sie die Photos ihre Mitglieder zum Verkauf und zur Lizenzierung anbietet. Die Antragstellerin mahnte im Dezember 2012 die Gegnerin ab, die aber reagierte nicht. Daraufhin beantragte die Antragstellerin am 02. April 2013 ein UDRP-Verfahren beim National Arbitration Forum (NAF). Die Antragsgegnerin trat den Vorwürfen gar nicht erst entgegen.

Panelist Houston Putnam Lowry prüfte die Voraussetzungen für den begehrten Übertragungsanspruch allein auf Grundlage des Vortrags der Antragstellerin, wies aber den Antrag gleichwohl zurück, weil die Antragstellerin den Antrag zu spät gestellt und ihren Anspruch so verwirkt (Laches) habe (Claim Number: FA1304001492678). Tatsächlich befand der Experte in dem Verfahren die Domain den Marken der Antragstellerin zum Verwechseln ähnlich: der zusätzliche generische Begriff „photo“ im Domain-Namen schwächt nicht den dominierenden Begriff „upi“. Domain und Marke sind zum Verwechseln ähnlich. Allerdings hat die Domain-Inhaberin Rechte und ein legitimes Interesse an der Domain upiphoto.com. Die Gegnerin nutzt den Domain-Namen seit mehr als vier Jahren zum Verkauf und der Lizenzierung von Photos, einem legitimen Geschäft, gegen das bisher keine Beschwerden geltend gemacht wurden. In der Zeit erwarb der Gegner ohne Zweifel Rechte an der streitbefangenen Domain. Aus diesem Grunde komme der Antrag der Antragstellerin verspätet und ist verwirkt. Houston Putnam Lowry fragte, ob der Antragsgegner die Markenrechte des Antragstellers verletzt habe, und stellt lapidar fest: das mag sein, aber das reicht nicht aus, in einem UDRP-Verfahren zu obsiegen. Schließlich war noch die Frage der Bösgläubigkeit seitens der Antragsgegnerin zu beantworten. Aber auch hier fand der Panelist keinen wirklich greifbaren Punkt: einen signifikanten Nachweis für eine Bösgläubigkeit lieferte die Antragstellerin nicht. Die Antragsgegnerin hingegen hat ein berechtigtes Interesse an der Domain, und sie erfülle keine der in der UDRP gelisteten Fallvarianten von Bösgläubigkeit. Letztlich vermochte er noch nicht einmal auszuschließen, dass die Antragsgegnerin die Domain zunächst wegen der Verwechslungsgefahr gewählt hat. Doch, so Panelist Houston Putnam Lowry, das ist nicht der Standard für den Nachweis dieses Elements in einem UDRP-Verfahren. Nur wenn die Tatbestandsmerkmale der UDRP-Normen eindeutig erfüllt sind, greifen sie auch.

Damit wies er den Antrag wegen Verwirkung nach einer bereits um vier Jahre verzögerten Antragstellung zurück. Ob eine solche Verwirkung so kurzfristig bereits möglich ist, darüber lässt sich sicher streiten. Im Falle theidshop.com vom Februar diesen Jahres (Entscheidung vom 07.01.2013, FA1470990) hatte der Markeninhaber und Anspruchsteller 14 Jahre gezögert und konnte nicht erklären, warum. Im Juni 2012 reichten im Streit um nfr-rodeo.com (FA1440736) sechs Jahre zwischen Registrierung der Domain und Stellen des Anspruchs aus, um die Verwirkung herbeizuführen.

Die Entscheidung der NAF finden Sie unter:
> http://domains.adrforum.com/domains/decisions/1492678.htm

Eine frühere Entscheidung des NAF, bei der die Verwirkung wegen verspäteten Antrags zum Zuge kam, haben wir hier besprochen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/741

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, domainarts.com

SELECT.COM – AUSGEWÄHLTES FÜR US$ 120.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war wieder deutlich ruhiger, lieferte aber mit select.com eine Domain zu einem Preis von US$ 120.000,- (ca. EUR 93.023,-). Sowohl die Länderendungen als auch die sonstigen generischen Endungen boten nichts aufregendes.

Die kolumbianische Endung .co war mit zwei Domain-Namen vertreten, von denen nav.co mit dem geringen Preis von US$ 6.000,- (ca. EUR 4.651,-) Platz eins unter den Länderendungen belegte. Die deutsche Endung stieg danach mit pfefferminzia.de für EUR 3.200,- ein, bot aber noch sechs weitere Domains zu niedrigen Preisen.

nav.co – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.651,-)
winecellars.co – US$ 3.299,- (ca. EUR 2.557,-)

pfefferminzia.de – EUR 3.200,-
brueck.de – EUR 2.000,-
markust.de – EUR 2.000,-
storeplus.de – EUR 2.000,-
rebus.de – EUR 1.900,-
gesund-punkt.de – EUR 1.620,-
praxisshop.de – EUR 1.600,-

freegrants.co.uk – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.946,-)
flint.eu – EUR 2.745,-
ino.me – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.481,-)
mapp.in – EUR 2.400,-
kiwi.com.br – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
paloma.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
liefdesverdriet.nl – EUR 2.275,-
unbound.us – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
hypotheken.eu – EUR 1.900,-
alchimie.eu – EUR 1.642,-
peptide.co.uk – GBP 1.300,- (ca. EUR 1.336,-)

Die neueren generischen Endungen überraschten einmal mehr mit der sehr selten gehandelten Reisedomain .travel: newyork.travel erzielte US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-). Darüber hinaus waren die bekanntesten Endungen vertreten:

newyork.travel – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
handy.pro – EUR 3.500,-
trader.info – EUR 3.400,-
syw.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)

Immerhin erzielten die älteren generischen Endungen mit coatings.org zu US$ 16.000,- (ca. EUR 12.403,-) einen etwas ansehnlicheren Preis, den ein Endkunde zu zahlen bereit war. Das war aber schon alles, was .net und .org zu bieten hatten.

coatings.org – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.403,-)
webhostingreviews.net – US$ 6.900,- (ca. EUR 5.349,-)
halos.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.651,-)
reputations.net – US$ 3.531,- (ca. EUR 2.737,-)
abes.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.626,-)
mebel.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
pharmacopoeia.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
myguest.net – US$ 2.960,- (ca. EUR 2.295,-)
cenon.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.132,-)
sanity.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.132,-)
globalharmony.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.084,-)
mdic.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.860,-)
berryfresh.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
details.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
vegashomes.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
ehistory.net – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.550,-)
kgh.net – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.550,-)

Bei einem Preis von US$ 120.000,- (ca. EUR 93.023,-) liegt select.com auf der Jahresbestenliste derzeit auf Platz 12. Die Kluft zur nächstteuren Domain beträgt locker US$ 75.000,-, und führt zu fashionweeks.com und freebackup.com für jeweils US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-). Das Preisniveau blieb allerdings dann durchaus gehoben.

select.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 93.023,-)
fashionweeks.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-)
freebackup.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-)
zoozoo.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 34.109,-)
crme.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.132,-)
schoolwebsite.com – US$ 30.800,- (ca. EUR 23.876,-)
fuelcalculator.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.380,-)
ipark.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.829,-)
superstep.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.829,-)
socialdata.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
madeinswitzerland.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.341,-)
piksel.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.953,-)
cuttingtorch.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.566,-)
pcloud.com – EUR 12.000,-
monument.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.827,-)
ocast.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
pentius.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
ysw.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
ttgi.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.240,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN/DÜSSELDORF – INTERNETRECHT IM DOPPELPACK

Anfang Juni 2013 stehen gleich zwei Internetrecht relevante Veranstaltungen an, weshalb wir diesmal zwei Kurzmeldungen zusammengetragen haben: Am 06. Juni 2013 ist Auftakt in Berlin für die eco-Workshop-Reihe für Markeninhaber über die Einführung der neuen Domain-Endungen, und am 07. Juni 2013 trifft sich die AGEM des DAV in Düsseldorf zum Seminar „Online Reputation Management“.

Der Titel ist etwas sperrig, unter dem die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein (AGEM) am 07. Juni von 11.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Düsseldorf zusammenkommt: „Online Reputation Management – Möglichkeiten und Grenzen des Persönlichkeitsrechtsschutzes in den Online-Medien“. Unter der Leitung von Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke (Berlin) und Rechtsanwalt Jens Klaus Fusbahn (Düsseldorf) werden bekannte Fachleute zunächst den rechtlichen Rahmen abstekken und einen Rechtsprechungsüberblick zum Thema geben, ehe es nach der Pause tief in den Persönlichkeitsrechtsschutz in den Online-Medien geht. Die Veranstaltung findet im Rahmen des 64. Deutschen Anwaltstags in Düsseldorf statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/742

Umfangreicher ist da die Veranstaltung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eV. Am 06. Juni startet in Berlin eine Workshop-Reihe durch die Republik und nach Österreich unter dem Titel „Neue Top Level Domains – Was Unternehmen jetzt wissen müssen“. Die Workshop-Reihe, die insgesamt sechs Termine in sechs verschiedenen Städten aufweist, richtet sich an Markeninhaber, Verantwortliche in Unternehmen im Bereich Markenführung und Online-Marketing sowie an Juristen. Ihnen soll ein Praxisleitfaden vermittelt werden, anhand dem sie sich als Markeninhaber für die Einführung neuer Domains wappnen können. Folgende Termine sind vorgesehen:

06. Juni 2013 Berlin
07. Juni 2013 Frankfurt am Main
20. Juni 2013 Wien
24. Juni 2013 Köln
25. Juni 2013 München
26. Juni 2013 Hamburg

Weitere Informationen unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/743

Quelle: agem-dav.de, eco.de, eigene Recherche

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