Domain-Newsletter

Ausgabe #666 – 16. Mai 2013

Themen: nTLDs – Demand Media schiesst gegen GAC quer | Statistik – 410 Millionen Domains bis 2016? | TLDs – Neues von .edu, .gd und .rw | LG Berlin – Impressumsplicht auch bei Google+ | Tipps – So macht man Profit beim Domain-Verkauf | moms.com – Müttertag für US$ 252.000,- | IHK Berlin – dotBERLIN ist da und nun?

NTLDS – DEMAND MEDIA SCHIESST GEGEN GAC QUER

Das im Zuge des ICANN-Meetings in Peking veröffentlichte Kommuniqué des Governmental Advisory Committee (GAC) sorgt auch noch nach Wochen für Aufregung: Demand Media Inc., Bewerber um dutzende neue Top Level Domains, warnte die Internet-Verwaltung, auf die GAC-Forderungen einzugehen.

Um 26 eigene und 107 gemeinsam mit Donuts betriebene Domain-Endungen hat sich United TLD Holdco Ltd., eine Tochtergesellschaft von Demand Media, bei ICANN beworben. Und ganz offenbar sieht man diese Bewerbungen nun durch das GAC-Kommuniqué vom 23. April 2013 schwer gefährdet: in einem sechsseitigen Schreiben an ICANN wehrt sich das Unternehmen vor allem gegen die vom GAC geforderten Sicherungsmaßnahmen („safeguards“), die sich auf ganze Kategorien von Bewerbungen stürzen und damit praktisch für alle Top Level Domains mit Ausnahme markenbezogener Endungen klare Regeln fordern, die einen Missbrauch ausschliessen; hierzu zählen insbesondere WHOIS-Verifizierung und -Prüfung, Eindämmung von missbräuchlichen Aktivitäten, Sicherheitsprüfungen und die Verhängung von Sanktionen bei Regelverstössen. Zwar bekenne man sich zu all diesen Zielen; das GAC solle jedoch nicht vorschreiben können, wie sie in jedem Einzelfall für jede TLD umzusetzen sind.

Am kritischsten sieht Demand Media, dass nunmehr nachträglich Anforderungen an eine neue Top Level Domain gestellt werden sollen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung gar nicht bekannt waren. Aus generischen Endungen wie .cam, .dance oder .engineer wird so zum Beispiel faktisch eine sponsored TLD, die lediglich einem begrenzten Kreis von Personen offensteht. Solche Regelungen seien auch praktisch nicht umsetzbar, da im Zuge der Registrierung nicht geprüft werden könne, wofür zum Beispiel eine .engineer-Domain genutzt werde, zumal nicht für alle Kategorien eine Aufsichtsbehörde existiere. Geist und Inhalt des Kommuniqués widerspräche schließlich dem basisdemokratischen, auf Einbeziehung verschiedener Interessengruppen und Ausgleich gerichteten Modell von ICANN; würde ICANN diese vom GAC geforderten Maßnahmen umsetzen, würde man sogar selbst jede Legitimation verlieren.

Die Sorge scheint nicht unberechtigt: wie die GAC-Vorsitzende Heather Dryden in einem Interview mit ICANNs Mediendirektor Brad White betonte, erwarte man, dass die Hinweise des GAC vollumfänglich umgesetzt würden. Derzeit sehen die Statuten von ICANN zwar vor, dass die Hinweise des GAC nicht verpflichtend sind; ein bloßes „Dankeschön für Ihre Meinung“ werde das GAC aber nicht akzeptieren. Selbst ein Ausscheren einzelner Länder aus dem GAC schloss Dryden für diesen Fall nicht aus. Hatte ICANN bisher angekündigt, die GAC-Thematik bis Anfang Juni 2013 abschließend zu besprechen, sieht der aktualisierte Fahrplan bereits Ende Juni 2013 vor. Ob dann noch genügend Zeit bleibt, um vor dem für 14. bis 18. Juli 2013 angesetzten ICANN-Meeting in Durban praxisnahe Lösungen mit allen anderen Beteiligten zu diskutieren, ist mehr als zweifelhaft. Erneut sieht alles danach aus, dass sich der Zeitplan zur Einführung neuer globaler Top Level Domains verzögert; mit den ersten neuen Domain-Endungen noch in diesem Jahr ist daher zumindest für den Massenmarkt wohl kaum noch zu rechnen.

Das Schreiben von United TLD Holdco Ltd. finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/736

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – 410 MILLIONEN DOMAINS BIS 2016?

Knapp 410 Millionen Domain-Namen bis zum Ende des Jahres 2016, davon etwa 75 Millionen unter einer neuen Domain-Endung – zu dieser Schätzung kommt Pinkard Alan „Pinky“ Brand vom Domain-Beratungsunternehmen DomainDiction. Der Blick in die Historie fällt weit ernüchternder aus.

Es dauert zwar noch einige Monate, aber spätestens 2014 erwartet uns eine „kontrollierte Explosion“ hunderter neuer globaler Top Level Domains. Pinky Brand, einer der Berater der Gründer und des Board of Directors von .mobi, und von 2006 bis 2012 Director of Global Sales bei dotMobi, hat einen Ausblick gewagt. Er geht davon aus, dass bis Ende 2016 die Zahl der .com-Domains von heute 108 Millionen auf 129,5 Millionen angestiegen ist. Hinzu kommen weitere 41,5 Millionen Domains unter allen anderen generischen Endungen sowie 163,8 Millionen Länderdomains. Für alle neu eingeführten Endungen sieht er ein Potential für einen Marktanteil von 18 Prozent oder umgerechnet 73,6 Millionen Domains. In seinen Berechnungen geht er davon aus, dass nach Abzug internationalisierter Domain-Endungen, den Marken-Endungen und geschlossenen generischen Endungen letztlich 256 Top Level Domains übrig bleiben, die offen und weltweit vermarktet werden können. Im Durchschnitt sieht er so ein Potential von etwa 270.000 Registrierungen für jede dieser 256 neuen Endungen bis ins Jahr 2016.

Doch ob nTLDs halten, was sie versprechen, kann derzeit niemand seriös beantworten. Einen Fingerzeig könnten die Registrierungszahlen jener Domain-Endungen geben, die seit dem Jahr 2000 neu eingeführt wurden und die wir unten zusammengefasst haben. Sämtliche Zahlen stammen aus den „monthly reports“, die jeder Betreiber einer generischen Top Level Domain bei ICANN einreichen muss. Da die Zahlen jedoch stets erst mit mehrmonatiger Verzögerung online verfügbar sind, geben sie hier den Stand Dezember 2012 wider. Das Ergebnis ist ernüchternd: sieht man von .mobi ab, kommt keine Endung auf mehr als einige zehntausend und nur in Ausnahmefällen auf wenige hunderttausend Registrierungen. Selbst die Zahlen für .asia sind enttäuschend: bei einer Bevölkerung von rund 4 Milliarden Menschen in Asien meldet die Registry nur knapp 400.000 Registrierungen. Zum Vergleich: Europa mit seinen gut 750 Millionen Einwohnern kommt auf immerhin 3,7 Millionen .eu-Domains. Die sieben Registrierungen unter .post sind übrigens kein Schreibfehler: über ems.post, postnl.post, posteitaliane.post, postemaroc.post, info.post, ptc.post sowie wnsstamps.post hinaus gibt es derzeit keine Domains unter dieser Endung.

.aero – 8.263
.asia – 380.945
.cat – 61.321
.coop – 14.967
.jobs – 42.089
.mobi – 1.038.217
.museum – 435
.name – 218.674
.post – 7
.pro – 156.988
.tel – 218.825
.travel – 23.388
.xxx – 140.121

(Stand Dezember 2012)

Quelle: pinkybrand.com, icann.org

TLDS – NEUES VON .EDU, .GD UND .RW

Aufbruchstimmung in Ruanda: bis ins Jahr 2016 will das afrikanische Land mindestens 5.000 Domains unter der Landesendung .rw vergeben. Mit Hackern muss sich dagegen .edu beschäftigen, während bei Grenadas .gd die deutsche KSregistry GmbH für Ordnung sorgen soll – hier unsere Kurznews.

Die Hacker-Vereinigung „Hack the Planet“ (HTP) hat sich zu dem Angriff auf das Massachusetts Institute of Technology (MIT) Ende Januar 2013 bekannt. Anlässlich dieses Angriffs soll es den Hackern gelungen sein, für kurze Zeit die Kontrolle über sämtliche .edu-Domains zu erhalten. Ausserdem gelang es HTP, zumindest die MIT-Website unter mit.edu zu kapern und am 22. Januar 2013 eine Weiterleitung auf eine Homepage zum Gedenken an Aaron Swartz zu schalten. Swartz, ein US-amerikanischer Programmierer und Autor, hatte sich für freien Zugang zu Inhalten des Internets eingesetzt, jedoch am 11. Januar 2013 das Leben genommen. Wie HTP weiter behauptet, sei es gelungen, den eMail-Verkehr unter den gekaperten Domains umzuleiten. Dabei nutzten sie einen so genannten „zero-day exploit“, wie die Gruppe nun offengelegt hat. Dass HTP den Angriff zu weiteren strafrechtlich relevanten Handlungen genutzt hat, ist bisher nicht bekannt; Inhabern von .edu-Domains ist jedoch zu empfehlen, sicherheitsrelevante Passwörter zu ändern.

Die im saarländischen St. Ingbert ansässige KSregistry GmbH hat die Kontrolle über .gd, die offizielle Länderendung von Grenada, übernommen. Wie das Unternehmen am 6. Mai 2013 in einer Pressemitteilung bekanntgab, hat die nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation von Grenada (National Telecommunications Regulatory Commission) den Betrieb von .gd an die KSregistry GmbH delegiert; die Neudelegierung war demnach aufgrund von Schwierigkeiten mit dem vorhergehenden .gd-Zonen-Manager AdamsNames notwendig geworden. Abweichungen in den Registrierungsdaten könnten durch die von einer dritten Partei betriebenen Schattenregistry entstanden sein, die vom 8. März bis zum 01. Mai 2013 teilweise Kontrolle über .gd hatte. Die .gd-Zone wird bis zum 21. Mai 2013 eingefroren bleiben, um die maximale Konsistenz sicher zu stellen und mögliche Unstimmigkeiten zu beseitigen; offizielle Meldungen über Domain-Verluste gibt es bisher aber nicht.

Die ostafrikanische Republik Ruanda hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: wie die Rwanda Information Communication Technology Association (RICTA), seit letztem Jahr offizielle Registry für die Länderendung .rw, mitteilt, will man bis zum Jahr 2016 insgesamt 5.000 Domains vergeben haben. Aktuell steht .rw bei etwa 1.800 registrierten Domains. Nach einem siebenjährigen Streit mit dem Unternehmer Frederic Gregoire und seiner Fa. NIC Congo Interpoint war es der gemeinnützigen RICTA 2012 gelungen, die Registry-Funktion zu übernehmen. Schon damals hatte RICTA angekündigt, mit günstigeren Preisen und einem schnelleren Service für steigende Registrierungen zu sorgen. Helfen sollen unter anderem Verkaufspreise an Reseller von RWF 30.000,-, umgerechnet etwa EUR 34,50 pro Jahr und Domain. Zudem ist die Einführung von Subdomains wie .co.rw, .org.rw, .net.rw, coop.rw und ac.rw geplant. Gerade Markeninhaber sollten daher auf .rw ein Auge haben, da mit der Zahl der registrierten Internetadressen das Risiko für Rechtsverletzungen steigt.

Quelle: h-online.com, key-systems.net, newtimes.co.rw

LG BERLIN – IMPRESSUMSPLICHT AUCH BEI GOOGLE+

Das Landgericht in Berlin macht in einer Entscheidung aus dem März 2013 deutlich, dass auch geschäftlich genutzte Google+-Accounts eines Impressums bedürfen (LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13). Etwas anderes stand auch gar nicht zu erwarten, doch das Landgericht war für Überraschungen gut.

Die Antragstellerin war von der Gegnerin wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung von einer Mitbewerberin abgemahnt worden. Bei Prüfung der Sach- und Rechtslage fiel auf, dass die Antragsgegnerin auf ihrer Google+-Präsenz kein rechtskonformes Impressum (Inhaberkennung) aufwies. Die Antragstellerin ließ die Gegnerin ihrerseits deswegen abmahnen, woraufhin allerdings innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion erfolgte. So beantragte die Antragstellerin durch ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin hatte Anlaufschwierigkeiten, der einstweiligen Verfügung stattzugeben, ließ sich aber durch den Hinweis auf EU-Richtlinien und Rechtsprechung überzeugen. Zunächst aber ergingen zwei Hinweise des Gerichts an die Antragstellerin. Unter anderem ließ das Gericht durchblicken, dass es das fehlende Impressum für eine Bagatelle halte, weil der Google+-Account nur dazu diene, die Aufmerksamkeit von Besuchern auf die offizielle Homepage des Anbieters zu lenken. Dort verweise das Impressum darauf, dass dieses auch für die Auftritte in sozialen Netzwerken gelte. Rechtsanwalt Florian Daniel, Vertreter der Antragstellerin, erinnerte das Landgericht Berlin nun an die Rechtsprechung anderer Gerichte und zwei, die Rechte von Verbrauchern schützende EU-Richtlinien (UGP-Richtlinie 2005/29 /EG und RL 97/7/EG), die unmittelbare Geltung auch in Deutschland entfalten. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) regelt, dass soweit das Gemeinschaftsrecht Informationsanforderungen in Bezug auf Werbung, kommerzielle Kommunikation oder Marketing festschreibt, die betreffenden Informationen im Rahmen dieser Richtlinie als wesentlich angesehen werden (Erwägungsgrund 15 der Richtlinie). Die Richtlinie 97/7/EG widmet sich dem Verbraucherschutz beim Fernabsatz und regelt unter anderem, dass bei Abschluss eines Vertrages die Identität des Lieferers verfügbar (Artikel 4, Absatz 1a), also letztlich ein rechtskonformes Impressum vorhanden sein muss. Von einer Bagatelle kann dann bei einem fehlenden Impressum auf einem geschäftlich genutzten Goggle+-Account nicht mehr die Rede sein. Demgemäß erließ das Landgericht die einstweilige Verfügung antragsgemäß.

Mit der Entscheidung tat sich das Landgericht Berlin aus unerfindlichen Gründen ein wenig schwer. Die Entscheidung an sich war aufgrund der Erfahrungen mit gleichgelagerten Fällen bei Facebook-Accounts nicht anders zu erwarten. Rechtsanwalt Daniel wird die Entscheidungsgründe veröffentlichen, sobald sie den Parteien ordentlich zugestellt wurden.

Eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Entscheidung des Landgerichts Berlin findet man bei Rechtsanwalt Florian Daniel unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/737

Eine Anleitung, wie Sie Ihr Google+-Profil mit einem Impressum ausstatten, gibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke unter Berücksichtigung des aktuellen Urteils des Landgericht Berlins hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/738

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: multimediarechtler.de, rechtsanwalt-schwenke.de

TIPPS – SO MACHT MAN PROFIT BEIM DOMAIN-VERKAUF

Die alte Frage bleibt: wie, wann und wo bekomme ich meine Domain zu einem guten Preis an den Mann? Während wir immer wieder beobachten, dass die meisten Geschäfte von Domain-Investor zu Domain-Investor erfolgen, ist das wirklich lukrative Geschäft bei Verkäufen an den Endnutzer zu machen.

Das Thema vom Domain-Verkauf hat zuletzt Katherine Theroux in einem Blogpost auf afternic.com angeschnitten. Sie gibt dabei drei Tipps: Warten, bis der Markt für eine Domain reif ist. Erst wenn zum Domain-Namen relevante Informationen auftauchen und sich Trends dahin entwickeln, wird sich Interesse für den Domain-Namen bilden. Der Wunsch, die Domain zu verkaufen, trifft dann auf den eines Käufers, sie zu erwerben. Wenn es soweit ist, sollte die Domain sichtbar zum Verkauf stehen, etwa über eine Parking-Seite, der man auch die Daten des Verkäufers entnehmen kann. Im besten Falle bringt man Dritte dazu, über das Verkaufsangebot zu schreiben. Doch letztlich stellt sich wieder die Preisfrage: was ist die Domain wirklich wert? Der Preis der Domain und ihr Wert sollten sich decken, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen. Während der Verkäufer nach Ansicht von Theroux in der Regel nur das Geld und den Profit sieht, habe die Domain für den Käufer weit mehr Bedeutung: Wert, Popularität und Entwicklungsmöglichkeiten. Der Preis der Domain sollte diese Werte widerspiegeln. Theroux hält es für sinnvoll, den Preis der Domain auch dranzuschreiben; das gäbe dem zukünftige Inhaber der Domain mehr Zuversicht, um in die Verhandlungen einzusteigen.

Das Geheimnis bleibt: der Käufer sollte auf den Verkäufer zugehen. Das bestätigen Domain-Investoren wie Rick Schwartz und Frank Schilling immer wieder. Nicht umsonst kommt Rick Schwartz in seiner über 15-jährigen Laufbahn als Domainer auf lediglich gut zwei Hände voll Verkäufe, bei denen er in der Regel auch gleich noch die Gewinnbeteiligung bei dem Geschäft des Käufers mit vereinbart. Als Domain-Investor kann man natürlich Domains auch ständig kaufen und wiederverkaufen. Doch ob man dabei die Möglichkeiten einer Domain ausreizt ist die Frage. Domainer sein heißt, geduldig sein. Denn es sind nur wenige Käufer, die genau diese eine Domain wirklich wollen – und bereit sind, den korrekten Preis dafür zu zahlen.

Quelle: afternic.com, eigene Recherche

MOMS.COM – MÜTTERTAG FÜR US$ 252.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche ergaben sich gleich drei Hochpreiskäufe, die die Dürre der vorangegangenen Wochen ausglichen: mit moms.com für US$ 252.000,- (ca. EUR 190.909,-) und radius.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 75.758,-) waren zwei .com-Domains in der Spitzengruppe. In ihre Mitte gesellte sich die deutsche fotograf.de für EUR 89.250,-.

Aber nicht nur die teuerste Länderdomain, nämlich fotograf.de (EUR 89.250,-), trägt die .de-Endung, sondern auch die Zweitplatzierte kurzreise.de (EUR 33.320,-). Beiden schließt sich, mit kurzem Abstand, die indische domains.in zum Preis von US$ 40.000,- (ca. EUR 30.303,-) an. An vierter Position zeigte sich die österreichische daswetter.at (EUR 15.000,-). Darüber hinaus machten sich die Länderendungen ohne Zweifel sehr gut.

fotograf.de – EUR 89.250,-
kurzreise.de – EUR 33.320,-

domains.in – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.303,-)

daswetter.at – EUR 15.000,-

textbooks.ca – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.636,-)
zn.cn – US$ 16.800,- (ca. EUR 12.727,-)
ernst.nl – EUR 9.125,-
canopy.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
ips.ca – US$ 9.450,- (ca. EUR 7.159,-)
cartoonito.com.ar – EUR 7.000,-
sydney.net.au – AUD 8.873,- (ca. EUR 6.889,-)
melbourne.net.au – AUD 8.301,- (ca. EUR 6.445,-)
fun.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.061,-)
female.tv – US$ 7.700,- (ca. EUR 5.833,-)
babyshop.es – EUR 3.950,-
brit.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
idrive.se – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
radial.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
motortrader.com.au – AUD 4.801,- (ca. EUR 3.727,-)
forumbebe.fr – EUR 3.700,-

Die neueren generischen Endungen waren endlich wieder mit in der Liste, aber lieferten keine bemerkenswerten Preise:

reg.info – EUR 2.000,-
loco.biz – US$ 2.600,- (ca. EUR 1.970,-)

Mit haberler.net für US$ 35.400,- (ca. EUR 26.818,-) und weiteren, höher als sonst bepreisten Domains war auch das Feld der älteren generischen Endungen recht ansehnlich, wobei die Inhalte überwiegend höchst unansehnlich blieben.

haberler.net – US$ 35.400,- (ca. EUR 26.818,-)
amplify.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
espresso.net – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.575,-)
uth.org – US$ 9.088,- (ca. EUR 6.885,-)
smoothie.net – US$ 6.300,- (ca. EUR 4.773,-)
minime.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.173,-)
dhm.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.030,-)
ecit.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.339,-)
isparta.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.273,-)
privateschools.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.045,-)
telalink.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.045,-)
chancellor.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.894,-)
garagedoorinstallation.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.667,-)
salbei.net – EUR 1.590,-
trainingacademy.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.582,-)
freelegal.org – US$ 2.010,- (ca. EUR 1.523,-)
nite.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.515,-)
tgtech.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.430,-)

Mit moms.com für US$ 252.000,- (ca. EUR 190.909,-) lieferte .com vergangenen Woche die Nummer 4 auf der aktuellen Jahresbestenliste. Ihr folgte radius.com mit US$ 100.000,- (ca. EUR 75.758,-), die zur Zeit Platz 18 belegt. Die deutsche Domain fotograf.de (EUR 89.250,-) steht übrigens gerade auf Platz 13 der Bestenliste. Die weiteren .com-Preise waren recht erfreulich:

moms.com – US$ 252.000,- (ca. EUR 190.909,-)
radius.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 75.758,-)
evora.com – US$ 94.000,- (ca. EUR 71.212,-)
juxin.com – US$ 66.666,- (ca. EUR 50.505,-)
gothealth.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 21.212,-)
orby.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.939,-)
cybersweep.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.394,-)
babil.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.636,-)
cookinglessons.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.121,-)
inthepicture.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.364,-)
purchased.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.364,-)
verri.com – GBP 9.000,- (ca. EUR 10.640,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

IHK BERLIN – DOTBERLIN IST DA UND NUN?

In Berlin laden eBusiness-Lotse Berlin zusammen mit der Handwerkskammer Berlin und der IHK Berlin zu einer Informationsveranstaltung über .berlin in die Berliner Handwerkskammer. Der etwas ratlose Titel „dotBERLIN ist da und nun?“ täuscht.

Nach Jahren der Verhandlung rückt nun endlich die Einführung neuer Domain-Endungen nahe. Ob noch dieses Jahr wirklich die ersten Endungen aktiv werden, ist aufgrund der neuerlichen Forderungen des GAC (Government Advisory Committee) nicht gewiss. Dabei wird auch die Endung für Berlin sein: .berlin. Die Frage im Titel der Informationsveranstaltung: „und nun?“ stellen sich sicher noch viele Nicht-Informierte. Doch die Antwort ist ganz einfach, wie Dirk Krischenowski von dotBerlin deutlich macht: „Ein Domainname ist unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Marketingstrategie, er dient der möglichst klaren Identifizierung der Internetpräsenz eines Unternehmens. Der Nutzen einer lokalen Domain wie .berlin liegt dabei auf der Hand: Wer in Berlin unternehmerisch aktiv ist, der kann dies kaum besser anzeigen als mit einer .berlin-Domain.“

Zu den Referenten dieser am 29. Mai 2013 stattfindenden Pflichtveranstaltung für Berliner Gewerbetreibende ist auch Dirk Krischenowski, Geschäftsführer der dotBERLIN GmbH & Co. KG, neben Uwe Stache (BB-ONE.net Ltd.) und Helga Krüger (http.net) geladen. Die Informationsveranstaltung „dotBERLIN ist da und nun?“ findet am 29. Mai 2013 von 17.00 bis 20.00 Uhr in der Handwerkskammer Berlin, Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ), Großer Saal, Mehringdamm 14, 10961 Berlin statt. Einlass ist ab 16.30 Uhr. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich:

> http://www.domain-recht.de/verweis/739

Quelle: dotberlin.de, ebusiness-lotse-berlin.de

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