Domain-Newsletter

Ausgabe #663 – 25. April 2013

Themen: nTLDs – ICANN beugt sich dem Druck des GAC | eco-Kongress – nur wenige nTLDs erfolgreich? | News von .bloomingsdales, .mail und .ruhr | ICANN – name.space geht im TLD-Streit in Berufung | Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | breathalyzer.com – guter Atem für US$ 115.000,- | Nürnberg – Seminar zu den neuen Domain-Endungen

NTLDS – ICANN BEUGT SICH DEM DRUCK DES GAC

Die Internet-Verwaltung ICANN zeigt sich vom Kommuniqué des Governmental Advisory Committee (GAC) schwer beeindruckt: im Rahmen einer Anhörung wurden die Bewerber um eine neue globale Top Level Domain aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Wie letzte Woche berichtet, hat das GAC als Vertreter der Regierungen innerhalb ICANNs anlässlich des Meetings in Peking eine 12seitige Stellungnahme veröffentlicht, in der es zu einer Vielzahl von Bewerbungen Stellung nimmt. So hat sich das GAC etwa im Rahmen eines „Safeguard Advice“ beispielsweise dafür ausgesprochen, für Domain-Bewerbungen aus Kategorien wie Finanzen (so etwa .bank oder .cash), Glücksspiel (.lotto oder .poker) oder geistiges Eigentum (.app, .book oder .music) strenge Regeln einzuführen, die einen Missbrauch ausschliessen. Dies umfasst die besondere Verifizierung und Validierung der Domain-Anmelder ebenso wie Verpflichtung der Registry-Betreiber, in Zweifelsfällen mit nationalen Behörden Rücksprache zu halten. Obwohl bereits jetzt schon weit mehr als 500 Bewerbungen von solchen verschärften Anforderungen betroffen wären, spricht das GAC ausdrücklich von einer „non‐exhaustive list“, also einer nicht abschließenden Aufzählung. Dies führt auch bei bisher nicht betroffenen Bewerbern zu zusätzlicher Unsicherheit.

In einem Video-Interview zeigte sich die ICANN-Führung mit Fadi Chehadé und Steve Crocker an der Spitze von der Intervention des GAC beeindruckt. „Advice from governments carries quite a bit of weight“, so Crocker wörtlich; er fügte jedoch sogleich hinzu, dass dies nicht das Ende der Welt sei. Einmal mehr setzt ICANN im Rahmen seines Multi-Stakeholder-Modells darauf, dass die Stimme der Regierungen nur eine unter vielen ist; eine Empfehlung des GAC sei nach den ICANN-Statuten zwar gewichtig, allerdings nicht zwingend. In einem ersten Schritt erhalten nun sämtliche Bewerber um eine neue Endung die Gelegenheit, binnen 21 Kalendertagen ihre Stellungnahme gegenüber dem ICANN-Vorstand abzugeben; die Frist endet damit mit Ablauf des 10. Mai 2013. Hierzu hat ICANN ein Formblatt zum Abruf zur Verfügung gestellt. Ob und welchen Einfluss diese Anhörung auf das laufende Prüfungsverfahren hat, ließ ICANN offen; es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich angesichts der zusätzlichen Risiken mancher Bewerber erst recht dazu entscheiden könnte, aus dem Prüfungsverfahren auszusteigen, um die Kosten nicht ausufern zu lassen.

Weitaus positiver schätzt Chehadé die Verhandlungen rund um das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) ein. Er erwartet, dass bereits in wenigen Tagen eine grundlegende Einigung erfolgen könne. Hieran schliesst sich sodann eine erneute öffentliche Anhörung an; von zusätzlichen Verzögerungen geht Chehadé nicht aus. Er fühle sich vielmehr einer raschen Umsetzung des TLD-Fahrplans verpflichtet. Nicht auszuschliessen ist aber, dass er auch insoweit die Rechnung ohne die nationalen Regierungen und die Registrare gemacht hat.

Das Interview mit Fadi Chehadé und Steve Crocker finden Sie unter:
> http://www.youtube.com/watch?v=9OGEVPiFmiU

Das GAC-Kommuniqué finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/728

Quelle: icann.org

ECO-KONGRESS – NUR WENIGE NTLDS ERFOLGREICH?

Die neuen Top Level Domains haben Potential zum Erfolg, auch wenn die Zahl der wirtschaftlich erfolgreichen Endungen überschaubar bleibt. Zu diesem Ergebnis gelangten die Teilnehmer des eco-Kongresses in Köln, der mit einer Diskussion zum Thema aufwarten konnte.

Mehr als 200 Teilnehmer versammelten sich am 17. April 2013 im Kölner RheinEnergie-Stadion, der Heimstätte des Fussballclubs 1. FC Köln, um dem eco-Kongress beizuwohnen. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Zeit für Visionäre“, und bot eine bunte Auswahl von Themen aus der Welt der Informationstechnologie. Besonderes Augenmerk galt der Diskussion „Wie die neuen TLDs die Welt verändern werden!“, die von Thomas Rickert, Mitglied des GNSO-Councils der Internet-Verwaltung ICANN, moderiert wurde. In drei Vorträgen beleuchteten die Referenten das Thema aus Sicht unterschiedlicher Gruppen; für Verbraucher sprach Sebastian Ritze, Legal Manager der united-domains AG, für die Unternehmen kam Dirk Krischenowski, Geschäftsführer der dotBERLIN GmbH & Co. KG und die Position der Domain-Industrie bezog Elmar Knipp, Geschäftsführer der Knipp Medien und Kommunikation GmbH und zudem Aufsichtsratsvorsitzender der DENIC eG, Verwalterin der deutschen Länderendung .de.

Weitgehend einig war man sich, dass trotz der Flut von anfangs 1.930 Bewerbern nur ein kleiner Bruchteil Aussicht hat, dauerhaft mit Erfolg wirtschaften zu können. So hat etwa united-domains AG, deren Projekt dieser Newsletter ist, aus den eingegangenen 1.409 verschiedenen Zeichenketten lediglich 130 Endungen ausgewählt, für die man kostenlose und unverbindliche Vorbestellungen entgegennimmt. Favorit der Kunden ist bisher mit klarem Abstand .shop, für die etwa 110.000 Vorbestellungen vorliegen; auf den Plätzen folgen .web (ca. 90.000), .berlin (.ca 45.000) und .bayern (.36.000). Für .app, die mit 13 Bewerbern begehrteste Endung, verzeichnet man ebenso wie bei .home sowie .inc (jeweils 11 Bewerber) kaum Nachfrage. Elmar Knipp wagte die Prognose, dass die Bedeutung der Registrare abnehmen werde; er erwähnte ein „White-Label-Modell“, bei dem wenige große Anbieter den technischen Betrieb einer Top Level Domain übernehmen, während Kleinanbieter die Domains vermarkten. Dirk Krischenowski schließlich legte den Unternehmen nahe, sich den Herausforderungen zu stellen, die sich durch die Einführung der neuen Endungen ergeben. Er empfahl ihnen, Namen und Marken möglichst rasch anzumelden, und dabei auch geschäftsrelevante Keywords zu bedenken. Nicht zuletzt bietet auch das neue Trademark Clearinghouse erstmals die Option, sich ab sofort und damit bereits vor Registrierungsbeginn um den Schutz der eigenen Rechte zu bemühen.

Nachholbedarf besteht jedenfalls noch in Sachen Pressearbeit. So ist selbst in den USA, der Heimat von ICANN, knapp 80 Prozent der befragten Nutzer unbekannt, dass demnächst eine Vielzahl neuer Domain-Endungen eingeführt wird; kaum besser ist die Lage in Großbritannien, wie eine Umfrage der .info-Registry Afilias zu Tage gefördert hat. Welche konkreten Maßnahmen ICANN ergreifen wird, um für weltweite Aufmerksamkeit zu sorgen, steht noch in den Sternen; für Deutschland hat der eco-Kongress zumindest einen Anfang gemacht.

Weitere Informationen zum eco-Kongress finden Sie unter:
> http://www.eco.de/veranstaltungen/kongress-news/

Die eco-Präsentation der united-domains AG finden Sie zum kostenlosen Download unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/731

Quelle: heise.de, eco.de, eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .BLOOMINGSDALES, .MAIL UND .RUHR

Zwei Rückzieher und ein strahlender Bewerber: bunt wie das Leben präsentiert sich das laufenden Prüfungsverfahren bei der Internet-Verwaltung ICANN. So erhöht sich mit .bloomingdales und .mail die Zahl der ausgestiegenen Kandidaten auf 45, während .ruhr der baldigen Einführung entgegenfiebert – hier unsere Kurznews.

Der US-amerikanische Kaufhauskettenbetreiber Macys Inc., weltberühmt geworden unter anderem durch das New Yorker Nobelkaufhaus Bloomingdale´s, hat seine Bewerbung um die neue globale Top Level Domain .bloomingdales zurückgezogen. Ausweislich der Bewerbungsunterlagen hätte die Endung als geschlossene TLD betrieben werden sollen, so dass eine freie Registrierung nicht möglich gewesen wäre. Gründe für den Rückzug wurden öffentlich bisher nicht genannt, mit Platznummer 1.150 beim „prioritization draw“ hat man sich aber offenbar keine Hoffnung auf eine rasche Einführung gemacht. Mitbewerber gab es bei der strikt markenbezogenen Endung jedenfalls nicht.

Und der nächste Rückzieher folgt auf dem Fuss: die 1&1 Mail & Media GmbH, über die 1&1 Internet AG Tochtergesellschaft der börsennotierten United Internet AG, hat ihre Bewerbung um die neue globale Top Level Domain .mail ebenfalls zurückgezogen. Anders als im Fall von .bloomingdales kommt dieser Schritt jedoch nicht völlig überraschend, da die Konkurrenz bei .mail ungleich stärker ist: sechs weitere Unternehmen haben sich bei ICANN um einen Zuschlag beworben, darunter Amazon EU S.à r.l. und die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. Zudem hat die Platzziffer 254 im „prioritization draw“ ausgezeichnete Voraussetzungen für eine rasche Einführung geschaffen. Spekuliert wird, dass Beschwerdeverfahren des United States Postal Service und der Universal Postal Union eine Rolle gespielt haben könnten; auch der Umstand, dass man Inhaber der äusserst attraktiven Domain mail.com ist, könnte hereingespielt haben. Eine öffentliche Stellungnahme der 1&1 Mail & Media GmbH liegt jedoch bisher nicht vor. Die Bewerbung um die Top Level Domain .gmx hält 1&1 Mail & Media GmbH dagegen bisher aufrecht, auch wenn dort Nr. 1.452 im „prioritization draw“ noch eine Menge Geduld im Prüfungsverfahren erfordert.

Die in Essen ansässige regiodot GmbH & Co. KG hat mit der Bewerbung um die neue Domain-Endung .ruhr die erste grosse Hürde genommen: die Internet-Verwaltung ICANN teilte in der letzten Woche mit, dass die Phase der „initial evaluation“ erfolgreich absolviert wurde. „Wir haben bestanden!“, freute sich regiodot-Geschäftsführer Bernhard Lüders. „Damit haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Einer raschen Einführung steht nun nichts mehr im Weg. Ich bin optimistisch, dass Unternehmen und Einwohner aus dem Ruhrgebiet ab Spätsommer 2013 endlich eigene Internetadressen wie z.B. www.meinefirma.ruhr oder www.meinname.ruhr nutzen können.“ Die Endung profitierte von der niedrigen Nummer 120 im „prioritization draw“, und bereitet sich nun auf die Vertragsverhandlungen mit ICANN vor. Einen fixen Starttermin für die Registrierung gibt es bisher noch nicht; kostenlose und unverbindliche Vorbestellungen sind jedoch unter anderem bei united-domains.de ab sofort möglich.

Weitere Informationen zu .ruhr finden Sie unter:
> http://www.dotruhr.de

Quelle: icann.org

ICANN – NAME.SPACE GEHT IM TLD-STREIT IN BERUFUNG

Der Streit zwischen dem alternativen Namensraumbetreiber name. space Inc. und ICANN über die Einführung neuer Domain-Endungen wird nach einer Entscheidung vom 19. März 2013 des Central District Court of California zugunsten von ICANN nun fortgeführt: name.space hat Berufung eingelegt.

Im Oktober 2012 hatten name.space Inc. und Image Online Design Inc. vor dem Central District Court of California Klage gegen ICANN wegen Einführung der neuen Top Level Domains erhoben. Beide Unternehmen betreiben einen alternativen Namensraum im Internet, der jedoch nur mit Änderungen in der TCP/IP-Netzwerkkonfiguration des eigenen PCs oder Routers erreichbar ist. Während sich IOD lediglich gegen .web wandte, nahm name.space den Kampf gegen 189 mögliche neue Top Level Domains auf und machte geltend, aus der ersten Einführungsrunde im Jahr 2000 nie eine offizielle Ablehnung erhalten zu haben; stattdessen habe ICANN selbst mitgeteilt, dass sämtliche Bewerbungen in der Schwebe blieben und später geprüft werden sollten. Mit dem neuen Verfahren zur Einführung der neuen Endungen sei ICANN vertragsbrüchig geworden und nutze ihr Monopol zum Nachteil von name. space aus; außerdem würden Marken- wie Wettbewerbsrechte verletzt. Dem war ICANN mit Klageerwiderung vom 30. November 2012 entgegen getreten, wobei der Haupteinwand ICANNs eine Erklärung aus dem Jahr 2000 war, in der name.space anerkannt habe, kein rechtlich durchsetzbares Recht („no legally enforceable right“) an einer Top Level Domain zu haben, und ICANN dauerhaft von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Bewerbung entlasse („released and forever discharged ICANN from any and all claims relating to name.space’s application or ICANNs establishment or failure to establish a new TLD.“).

Der angerufene Central District Court of California wies die Klage ohne mündliche Verhandlung mit Urteil vom 19. März 2013 ab und erlegte der Klägerin auf, die Kosten der Beklagten, also von ICANN, zu tragen (Case CV 12-8676 PA (PLAx)). Nach Ansicht des Gerichts greift der Vorwurf der Klägerin nicht, wonach ICANN seine Monopolstellung ausnutze. Die Voraussetzungen für eine Monopolisierung im Sinne des 2. Abschnitt des Sherman Acts würden nicht erfüllt, da die Monopolstellung ICANNs nicht wirtschaftlich erworben, sondern vom Handelsministerium verliehen worden sei. Damit fallen auch alle anderen Vorwürfe weg, die letztendlich auf einem rechtswidrigen ICANN-Monopol basieren. Darauf hatte das Gericht die Klägerin bereits im Vorfeld hingewiesen, diese habe aber ihre Anträge und die Klagebegründung nicht abgeändert. So musste das Gericht die Klage abweisen.

Nun hat name.space Inc. Berufung gegen die Entscheidung beim United States Court of Appeals for the Ninth Circuit eingelegt, wie einem gerichtlichen Schreiben vom 03. April 2013 zu entnehmen ist, auf das Andrew Allemann (domainnamewire.com) vergangene Woche hingewiesen hat. Die Berufungsführerin name.space hat danach Frist bis 09. September 2013, ihre Berufung zu begründen. Wie Allemann feststellt, könnten da die ersten neuen Domain-Endungen bereits im Internet erreichbar sein. ICANN kann der Berufung bis 09. Oktober 2013 entgegentreten. Wann sodann ein Verhandlungstermin terminiert wird und eine Entscheidung gefallen ist, steht in den Sternen.

Informationen über die Auseinandersetzung zwischen name.space und ICANN findet man unter:
> https://www.icann.org/en/news/litigation/namespace-v-icann

Den Hinweis auf die Berufung durch name.space findet man unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/name-space.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, icann.org, eigene Recherche

BUCHTIPP – NEUAUFLAGE DES SKRIPTUM INTERNETRECHT

Prof. Dr. Thomas Hoeren, als Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster einer der renommiertesten IT-Juristen des Landes, hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2013) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Herunterladen bereit.

In der aktuellen Version des „Skriptum Internetrecht“ finden sich keine großen Änderungen zur Vorausgabe vom Oktober letzten Jahres. Auf 558 Seiten bietet das Werk die gewohnten, gut strukturierten Inhalte im klassischen Aufbau: der beginnt mit der Domain und dem Domain-Recht und führt über Inhalte (Immaterialgüterrecht), Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht), den Kontakt zum Kunden, Vertragsschluss und E-Commerce-Recht bis hin zu den Daten der Kunden (Datenschutzrecht). Abgerundet wird das digitale Buch mit Ausführungen zur Haftung und zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet. Die uns aufgefallenen Änderungen sind lediglich Ergänzungen. So findet nun eine neuere Entscheidung des OLG Hamm zur Kennzeichenrechtsverletzung durch Ad-Worts auf Preissuchmaschinen Eingang (Urteil vom 13.9.2012, Az.: I 4 U 71/12), ebenso wie die BGH-Entscheidung zur Haftung von Sharehostern (Urteil vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11), soweit diese bei Hinweisen auf eine klare Rechtsverletzung durch den Einsatz von Wortfiltern sowie eine nachgelagerte manuelle Überprüfung der ausgefilterten Ergebnisse gleichartigen Rechtsverletzungen entgegenwirken können, was freilich der aktuellen EuGH-Rechtsprechung entgegen steht. Ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen beim Hinweis auf neuere Rechtsprechung des LG Köln zur Haftung des Internetanschluss-Inhabers (Urteil vom 31.10.2012, Az.: 28 O 306/11): Der Inhaber des Internetanschlusses haftet nämlich nach Ansicht des LG Köln erst dann, wenn er die vermutete Täterschaft nicht (!) widerlegen kann und nicht, wie irrtümlich ausgeführt, wenn er sie widerlegen kann. Darüber hinaus finden sich eine Handvoll weiterer Entscheidungen neueren Datums, die den Stand „April 2013“ des Skriptum Internetrecht sicherstellen.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Aber auch hier gilt wie bei allen Vorauflagen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das angegebene Konto nutzen. Im Fachbuchhandel kosten derartige Werke rasch EUR 100,- und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ zum Herunterladen unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/733

Quelle: uni-muenster.de, eigene Recherche

BREATHALYZER.COM – GUTER ATEM FÜR US$ 115.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erbrachte mit breathalyzer.com für US$ 115.000,- (ca. EUR 87.121,-) zumindest eine hochpreisige Domain. Bei den Länderendungen herrschte .de mit saubillig.de zu EUR 25.000,- und weiteren sechs Domains vor. Die generischen Endungen machten sich nicht ganz so schlecht wie gewohnt.

Auch in der vergangenen Domain-Handelswoche stach die deutsche Endung hervor, mit acht Domains, angeführt von der nicht eben günstigen saubillig.de für EUR 25.000,-:

saubillig.de – EUR 25.000,-
megaparty.de – EUR 5.950,-
bunt.de – EUR 5.299,-
vbb.de – EUR 4.399,-
yesss.de – EUR 3.600,-
mein-anwalt.de – EUR 3.000,-
red-carpet.de – EUR 3.000,-
spike.de – EUR 2.000,-

Andere Länderendungen standen aber auch nicht schlecht da. Die kolumbianische Endung lieferte mit bark.co für US$ 19.532,- (ca. EUR 14.797,-) die zweitteuerste Länderdomain, gefolgt von der schweizer tierarzt.ch für EUR 9.800,-.

bark.co – US$ 19.532,- (ca. EUR 14.797,-)
tierarzt.ch – EUR 9.800,-
fpi.ca – US$ 7.035,- (ca. EUR 5.330,-)
buikspieren.nl – EUR 4.000,-
iseo.co.uk – EUR 3.500,-
wohnmobile.eu – EUR 2.950,-
adec.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.652,-)
serviette.co.uk – EUR 2.500,-
beautyadvisor.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.343,-)
zakynthos.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.343,-)
fxdd.eu – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.273,-)
play2win.us – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.045,-)
cartes-france.fr – EUR 2.000,-

Die neueren generischen Endungen agierten wieder verhalten, boten aber die interessante Kombination von vader.info für EUR 4.000,- und empire.biz für US$ 2.800,- (ca. EUR 2.121,-), die jedoch keinerlei Inhalte liefern, auch nicht in Bezug zu Star Wars.

tennis.pro – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.924,-)
vader.info – EUR 4.000,-
empire.biz – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.121,-)

Die älteren generischen Endungen lieferten zumindest mit follow.net für US$ 20.000,- (ca. EUR 15.152,-) einen ordentlichen Deal: die Domain ging an einen Endkunden, der eine Browsererweiterung anbietet, die Webseiten, vornehmlich der Mitbewerber, beobachtet und analysiert.

follow.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.152,-)
idv.org – EUR 8.000,-
feeling.net – US$ 9.188,- (ca. EUR 6.961,-)
sight.net – US$ 8.999,- (ca. EUR 6.817,-)
iart.net – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.439,-)
sylt.net – EUR 4.000,-
dangerous.net – US$ 5.175,- (ca. EUR 3.920,-)
relate.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
theamerican.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.106,-)
fami.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.945,-)
topcon.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 2.870,-)
cup.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.652,-)
vca.org – US$ 3.425,- (ca. EUR 2.595,-)
mishi.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.491,-)
okgo.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.339,-)
killer.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.273,-)
securedata.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.121,-)

Mit breathalyzer.com für US$ 115.000,- (ca. EUR 87.121,-), die lediglich geparkt ist, setzte sich wieder eine .com an die Spitze aller in der vergangenen Woche gehandelten Domains und liegt damit zur Zeit auf Platz 10 der Jahresbestenliste. Darüber hinaus gab es ganz anständige Preise bei den Zweit- sowie Drittplatzierten, doch Inhalte liefert erst die mit einem Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 18.939,-) viertteuerste .com-Domain extremefitness.com.

breathalyzer.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 87.121,-)
irondoors.com – US$ 52.800,- (ca. EUR 40.000,-)
tabularasa.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.515,-)
extremefitness.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.939,-)
vorticity.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 17.045,-)
cheaprivercruises.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.152,-)
guardrail.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.152,-)
fxt.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 14.773,-)
lossuenos.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.364,-)
sizzlinghot.com – EUR 10.000,-
tixup.com – EUR 9.999,-
insales.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.091,-)
uex.com – US$ 11.150,- (ca. EUR 8.447,-)
dataeasy.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
jobform.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
moocs.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NÜRNBERG – SEMINAR ZU DEN NEUEN DOMAIN-ENDUNGEN

Marktplatz Marke präsentiert ein Domain- und Markenrecht-Seminar mit Rechtsanwalt Dr. Thorsten Bettinger und Jannik Skou. Die Veranstaltung trägt den Titel „Die neuen gTLDs – Domainrecht“, und findet am 27. Juni 2013 in Nürnberg statt.

Im Zuge der Einführung neuer Domain-Endungen gibt es für Markeninhaber viel zu tun. Das Seminar „Domain-Recht“ von Marktplatz Marke widmet sich den Aufgaben der Markeninhaber im anstehenden Einführungsprozess der neuen Domain-Endungen. Die Referenten Rechtsanwalt Thorsten Bettinger, Autor des „Handbuch des Domainrechts“, und Jannik Skou, Geschäftsführer von Thomsen Trampedach, einer auf Domains spezialisierten Beratungsfirma, geben Einblicke in den Stand des Einführungsprozesses und der damit einhergehenden Prozesse und Veränderungen im Hinblick auf das Domain-Recht und eine sinnvolle Domain-Strategie. Behandelt werden beispielsweise die Funktion des Trademark Clearinghouse und des Trademark Claims Service, die Verfahren der Sunrise Period, UDPR und URS, Strategien zum Domain-Schutz, Kauf von Domain-Namen sowie ein Überblick über das Domain-Recht. Zielgruppe des Seminars sind die Leiter und Mitarbeiter von Marken-, Rechts- und IT-Abteilungen, Marken- und Domain-Sachbearbeiter, Patent- und Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Marketing- und Vertriebsabteilungen mit Bezug zu Domains und Internet.

Das Seminar findet am 27. Juni 2013 von 09.30 bis 17.00 Uhr in Nürnberg im Mövenpick Hotel Nürnberg – Airport statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Das Teilnehmerentgelt beträgt EUR 420,– zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, und umfasst ausführliche Seminarunterlagen, ein Mittagessen sowie Kaffeepausen und Seminargetränke.

Weitere Informationen findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/732

Quelle: marktplatz-marke.de

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