Domain-Newsletter

Ausgabe #662 – 18. April 2013

Themen: nTLDs – GAC tritt auf die Euphoriebremse | VeriSign – über 252 Millionen Domains registriert | TLDs – Neues von .mii, .ml und .xxx | KG Berlin – wenn der Tenor zu eng gefasst ist | Registrare – ICANN liefert Neufassung des RAA | connectnow.com – Verbindung für US$ 120.000,- | Berlin – re-publica glänzt mit Social-Media-Recht

NTLDS – GAC TRITT AUF DIE EUPHORIEBREMSE

Das Governmental Advisory Committee (GAC), Vertreter der Regierungen innerhalb der Internet-Verwaltung ICANN, tritt heftig auf die Euphoriebremse: anlässlich des Meetings in Peking veröffentlichte das GAC ein Kommuniqué, welches das weitere Prüfungsverfahren um Monate verzögern könnte.

In seinen Hinweisen an den ICANN-Vorstand spart das GAC nicht an klaren Worten. So steht etwa die an Pannen reiche Bewerbung des DotConnectAfrica Trust um .africa vor dem endgültigen Aus: zwar konnte man einen Schreibfehler korrigieren und von der ursprünglich beantragten Endung .dotafrica zu .africa wechseln; das GAC empfahl jedoch einstimmig, die Bewerbung zurückzuweisen. Die Gründe liegen auf der Hand: im Gegensatz zum .africa-Konkurrenten UniForum SA fehlt es DotConnectAfrica an der zwingend erforderlichen politischen Unterstützung der Afrikanischen Union. Nicht besser geht es dem aus dem Königreich Bahrain stammenden Bewerber GCCIX WLL: auch seiner Wunsch-Endung .gcc hat das GAC widersprochen; Gründe wurden bisher nicht bekannt. Ebenfalls auf der Negativliste des GAC sind .islam und .halal gelandet, da sie nach Ansicht einiger GAC-Mitglieder den sensiblen Bereich der Religion betreffen. Im Gegensatz zu .africa und .gcc erfolgt der Widerspruch bei .islam und .halal jedoch nicht einstimmig.

Bei zahlreichen weiteren Bewerbungen hat das GAC weiteren Prüfungsbedarf angemeldet und eine Ablehnung in Aussicht gestellt. Im Einzelnen handelt es sich um .shenzhen (IDN in chinesisch), .persiangulf, .guangzhou (IDN in chinesisch), .amazon (samt ihres Pendants in japanisch und chinesisch) .patagonia, .date, .spa, .yun, .thai, .zulu, .wine und .vin. Sie alle sollen nicht mehr über die Phase der Initial Evaluation hinaus geprüft werden. Noch weitaus mehr Bewerbungen betrifft jedoch ein nicht abschließender, so genannter „Safeguard Advice“ des GAC, der sich auf ganze Kategorien von Bewerbungen stürzt, darunter die Bereiche Kinder, Umwelt, Gesundheit und Fitness, Finanzen, Glücksspiel, Wohltätigkeit, Ausbildung, geistiges Eigentum, qualifizierte Dienstleistungen, Rechtsformen, generisch-geographische Begriffe sowie originäre staatliche Aufgaben. Insgesamt umfassen diese Kategorien dutzende von Bewerbungen, darunter so prominente Vertreter wie .book, .music, .gmbh und .reise. Doch damit nicht genug: auch bei .fail, .gripe, .sucks und .wtf hat das GAC Bedenken angemeldet. In all diesen Fällen mahnt das GAC klare Regeln an, die einen Missbrauch ausschliessen. Wenn man diese Mahnung ernst nimmt, muss für jeden Einzelfall eine Regelung entwickelt werden – monatelanger Zeitverzug ist vorprogrammiert.

Als hätte ICANN damit nicht schon genug Arbeit, hat sich das GAC schließlich auch der problematischen Singular/Plural-Bewerbungen angenommen, wie etwa .reise und .reisen oder .hotel und .hotels. In all diesen Fällen befürchtet das GAC eine potentielle Verwechslungsgefahr für Verbraucher; ICANN soll daher neu überlegen, ob beide Fassungen länger zugelassen werden sollen oder nicht. Dass zu guter Letzt „closed generics“ ohnehin nur zugelassen werden sollen, wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen ist und besondere Schutzmechanismen für „intergovernmental organisations“ gefordert werden, fällt da kaum mehr ins Gewicht. Einzig Bewerber um eine Marken-TLD dürfen aufatmen: in diesem Bereich sieht das GAC kaum einen Handlungsbedarf.

Das GAC-Kommuniqué finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/728

Quelle: icann.org

VERISIGN – ÜBER 252 MILLIONEN DOMAINS REGISTRIERT

Der Domain-Gigant VeriSign Inc., Registry der beiden wichtigsten generischen Top Level Domains .com und .net, hat den „Domain Name Industry Brief“ für das 4. Quartal 2012 veröffentlicht. Demnach kletterte die Gesamtzahl an weltweit registrierten Domains zum Jahresende 2012 auf über 252 Millionen an.

Etwa 6,1 Millionen Domain-Namen oder ein Anstieg von umgerechnet 2,5 Prozent gegenüber dem 3. Quartal 2012 katapultieren die Zahl der registrierten Internetadressen quer über alle Top Level Domains erstmals über die Marke von 250 Millionen. Gegenüber dem Jahresende 2011 ist damit ein Wachstum von 26,6 Millionen Domains zu verzeichnen, umgerechnet 11,8 Prozent. Auf das Lager der generischen Endungen entfallen dabei etwa 142 Millionen Domains, wobei allein .com und .net zusammen rund 121,1 Millionen auf sich vereinen; die Zahl der Länderendungen stieg dagegen auf 110,2 Millionen an. Zum Vergleich: das 4. Quartal 2011 schloss mit 90,6 Millionen Länderendungen, so dass binnen einen Jahres mehr als 20 Millionen Adressen unter einer der etwa 280 ccTLDs registriert wurde. Als besonders wachstumsstark erwiesen sich dabei die Endungen von China, Tokelau, Indien sowie der Russischen Föderation mit einem Zuwachs von jeweils über vier Prozent. Platz 1 der ccTLD-Weltrangliste kann sich dabei erneut das deutsche Länderkürzel .de sichern; auf den Plätzen folgen .tk (Tokelau), .uk (Vereinigtes Königreich), .cn (China) und .nl (Niederlande).

Wie stabil das Wachstum bei .com und .net gerät, verdeutlicht die so genannte „renewal rate“: in leicht verbesserten 72,9 Prozent aller Fälle verlängerten die Domain-Inhaber ihren Registrierungsvertrag. Seit Ende 2009 schwankt dieser Wert beständig zwischen 71 und 74 Prozent. Ebenso erfreulich bleibt, dass etwa 85 Prozent aller .com- und .net-Domains auf eine aktive Website verweisen, davon 21 Prozent auf einseitige Webseiten und weitere 64 Prozent auf mehrseitige Internetangebote.

Besonderes Augenmerk schenkt VeriSign dieses Mal dem Schwenk zur so genannten „Big Data“-Generation. Darunter versteht man die Fähigkeit, hochrelevante, kritische Nutzerdaten zu sammeln und zu verarbeiten. Zum Jahresende 2012 beziffert VeriSign den Wert dieser Datenmengen mit US$ 6,3 Milliarden; bis zum Ende des Jahres 2018 soll dieser Wert auf nahezu unglaubliche US$ 48,3 Milliarden ansteigen. Dabei erwartet VeriSign, dass nicht derjenige den meisten Nutzen aus diesen Daten gewinnt, der am meisten Daten sammelt, sondern derjenige, der sie angesichts der schieren Fülle am besten auswertet. Neben Daten über die Wettbewerber, die Kunden und Märkte zählen auch die Informationen aus dem Domain Name System zu den Datenschätzen der „Big Data“-Generation, etwa wie Domains genutzt werden, auf welche Angebote sie verlinken oder wie oft sie abgerufen werden. Zu den Herausforderungen der Zukunft zählt, all dies nutzbar zu machen und in Geschäftsmöglichkeiten zu verwandeln – wer bisher glaubte, dass nur Google und Facebook zu den grössten Datensammlern der Welt zählten, hat VeriSign offenbar unterschätzt.

Den aktuellen Domain Name Industry Brief finden Sie unter:
> http://www.verisigninc.com/DNIB

Quelle: verisign.com

TLDS – NEUES VON .MII, .ML UND .XXX

Und wieder hat sich ein Bewerber aus dem Rennen um eine neue globale Top Level Domain verabschiedet: mit dem Vierfach-Rückzug des US-Unternehmens MiTek wächst die Zahl der Aussteiger auf 43 an. Mit kostenlosen Domains unter .ml will dagegen Mali auftrumpfen, während .xxx auf bezahlte Suche setzt – hier
die Kurznews.

MiTek USA Inc., in Chesterfield (US-Bundesstaat Missouri) ansässiger Produzent von Baustoffen, hat seine Pläne zur Einführung eigener neuer globaler Top Level Domains komplett aufgegeben: wie sich der Datenbank der Internet-Verwaltung ICANN entnehmen lässt, hat das Unternehmen seine Bewerbungen um die vier Endungen .mii, .connectors, .mitek und .sapphire zurückgezogen. Dieser Schritt hatte sich abgezeichnet, nachdem man im „priorization draw“ mit den Platznummern 1815 und höher offenbar keinen Versuch gestartet hat, eine günstigere Prüfungsposition zu erhalten; Wettbewerber, die sich ebenfalls um eine oder mehrere dieser vier Endungen beworben hätten, gab es jedenfalls nicht. Über die Gründe des Rückzugs schweigt sich MiTek bisher aus. Insgesamt ist die Zahl der Rückzieher im Rennen um eine neue globale Top Level Domain damit auf 43 von ursprünglich 1.930 Bewerbungen gestiegen.

Der westafrikanische Binnenstaat Mali hat seine Landesendung .ml neu entdeckt: als erstes afrikanisches Land will man Domain-Namen unter .ml kostenlos vergeben. Wie die Dot ML Registry mitteilte, kann ab dem 15. Juli 2013 jede natürliche oder juristische Person unbegrenzt viele .ml-Domains registrieren. Zum Schutz von Kennzeichenrechten startet ab dem 1. Mai 2013 zunächst eine einmonatige Sunrise Period, die Markeninhabern einen bevorrechtigten Zugriff gewährt. Ab dem 1. Juni 2013 eröffnet die Registry sodann eine Landrush Period, in der jedermann auf Grundlage des domain-rechtlichen Prioritätsgrundsatzes „first come, first“ gegen Zahlung von voraussichtlich US$ 9,95 pro Jahr .ml-Domains ebenfalls bevorrechtigt registrieren kann. Ab dem 15. Juli 2013 folgt dann die freie, kostenlose Registrierung. Hinter dem Neustart steckt Freedom Registry, die schon bei der Endung .tk (Tokelau) mit angeblich 16 Millionen verwalteten Domains von sich Reden gemacht hat.

ICM Registry, Betreiber der Porno-Domain .xxx, hat den Betrieb seiner bezahlten Suchmaschine aufgenommen. Bereits seit dem 27. September 2012 können Internetnutzer unter search.xxx ein Angebot nutzen, das sich auf hochwertige pornographische Inhalte mit .xxx-Domain konzentriert. Diese Suchmaschine können Werbekunden ab sofort nutzen, um die Suche mit Schlüsselwörtern für Werbeanzeigen zu verknüpfen. Betreibern solcher Angebote winkt damit laut ICM hochwertiger Traffic; allerdings muss das Angebot weiterhin exklusiv unter .xxx zur Verfügung gestellt werden, Querverweise zu Domains mit anderer Top Level Domain erfasst die Suchmaschine nicht. Auch reine Parking-Angebote bleiben ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu .ml finden Sie unter:
> http://www.dot.ml

Quelle: icann.org, dot.ml, thedomains.com

KG BERLIN – WENN DER TENOR ZU ENG GEFASST IST

Das Kammergericht in Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der Nutzer eines Domain-Namens, dessen Nutzung ihm für einen bestimmten Zweck unter einem bestimmten Namen untersagt wurde, für einen Hinweis auf die eigene Umbenennung und einen Link auf einen neuen Domain-Namen haftet (KG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13).

Dem Schuldner, ein Verein, der unter seiner Domain eine Vermittlung von in Spanien ausgesetzten Hunden nach Deutschland und seinen Einsatz für den Tierschutz hinwies, war aufgrund eines landgerichtlichen Urteils aus 2011 untersagt worden, seinen Namen dafür zu verwenden, da von Seiten des Gerichts eine Zuordnungsverwirrung zur Gläubigerin, die ihrerseits unter diesem Namen im Bereich der Vermittlung von Hunden unter Einwerbung von Spenden tätig ist, angenommen wurde. Die Schuldnerin benannte sich um und nutzte die Domain, indem sie mit einem Hinweis auf die von der Gläubigerin gerichtlich erzwungene Umbenennung und einem Link zu ihrem neuen Internetauftritt verwies. Darin sah die Gläubigerin einen Verstoß gegen das landgerichtliche Unterlassungsgebot und wollte dieses vollstrecken. Hiergegen wehrte sich der Schuldner.

Das Kammergericht prüfte die Sache im Beschlussverfahren als zweite Instanz und kam zu dem Ergebnis, dass hier kein Verstoß gegen die ursprüngliche landgerichtliche Entscheidung vorlag (KG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13). Der streitgegenständliche Internetauftritt erfolge zwar unter dem untersagten Namen; auf diesem Internetauftritt befand sich allerdings unmittelbar keine Werbung mehr für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland oder für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle. Damit verstieß die Schuldnerin nicht gegen den Kern der ursprünglichen Entscheidung. Das landgerichtliche Urteil aus dem Jahr 2011 untersagte dem Schuldner zwar die Verwendung des Namens, der dem der Gläubigerin gleicht. Dieses Verbot gelte allerdings nicht schlechthin. Bereits der Tenor des landgerichtlichen Urteils beschränkt sich auf eine Benutzung der Namen „für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle“. Eine solche Werbung lag nun aber nicht mehr vor. Der Inhalt auf dem ursprünglichen Internetauftritt möchte zwar weiterhin – jedenfalls für die Verbraucher, denen die Tätigkeit des Schuldners bereits bekannt ist – auf eine Werbung für die Vermittlung von Hunden und einen suggestiven Spendenaufruf hindeuten, und der verlinkte Internetauftritt des Schuldners bot dazu weitergehende Informationen. Aber der Internetauftritt des Schuldners unter der ursprünglichen Domain enthielt zugleich einen eindeutigen Hinweis auf die Umbenennung des Schuldners. Damit würden etwaige Fehlvorstellungen der Verbraucher ausgeschlossen und der Kernbereich des gerichtlichen Verbots verlassen.

Das Kammergericht lenkt damit die Aufmerksamkeit auf die Kunst, sinnvolle und erschöpfende Klageanträge zu stellen. Zugleich schloss das Kammergericht nicht aus, dass nicht eine andere Verletzungshandlung des Schuldner durch diesen Internetauftritt vorliege, doch das sei nicht Thema des vorliegenden Zwangsvollstreckungsverfahrens, weshalb das Kammergericht der Sache nicht weiter nachging.

Den Beschluss des KG Berlin findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/729

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: berlin-brandenburg.de

REGISTRARE – ICANN LIEFERT NEUFASSUNG DES RAA

Das ICANN-Meeting in Peking vergangene Woche ging nicht ohne Unklarheiten zu Ende. Die Verhandlungen zwischen der InternetVerwaltung ICANN und den Domain-Registraren um das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) scheinen zu einem einigermaßen vertretbaren Ergebnis zu kommen. Doch für die Strafermittlungsbehörden geht der nicht weit genug. Der Vertrag wird dieser Tage zur öffentlichen Kommentierung bereit gestellt.

Die seit mehr als 18 Monaten andauernden Verhandlungen um eine neue Fassung des RAA, eine Art Grundlagenvertrag zur Regelung der Rechtsbeziehung zwischen ICANN und den Domain-Registraren, sind anlässlich des Peking-Meetings von ICANN zu einem Ergebnis gelangt, das frühere Forderungen der Strafverfolgungsbehörden berücksichtigt. Mit dieser Fassung scheinen die Registrare nun leben zu können, doch die Strafverfolgungsbehörden sind noch immer unzufrieden. Wie ICANN-CEO Fadi Chahadé in einem Interview vom 12. April 2013 sichtlich zufrieden angibt, wird die Fassung des Vertrages noch in dieser Woche zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Mit dieser Kommentierungsmöglichkeit durch die Netzgemeinde, so Fadi, werde das neue Registrar Accreditation Agreement gestärkt und erhalte den vollen Rückhalt der Community. Die Vereinbarung leite die Registrare an, ihre Aufgabe im Interesse der Gemeinschaft zu erledigen.

Neu in der jetzt kommenden Fassung des RAA ist eine Opt-Out-Regelung für Domain-Registrare, die – wie in Europa – aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen die Kundendaten nicht wie vom RAA vorgesehen überprüfen und speichern dürfen. Denn grundsätzlich müssen Registrare die Daten ihrer Kunden überprüfen, und zwar einerseits die, die in das WHOIS geschrieben werden, andererseits aber auch die, die nur in deren Kundenaccount stehen. Unklar ist, wie man zukünftig mit Proxy- und Privacydiensten umgehen will: ICANN hat kein besonderes Akkreditierungsprogramm für solche Dienstleistungen, die die Domain-Inhaberdaten vor dem öffentlichen Zugriff schützen, vorgestellt. Die Registrarvereinigung erklärte sich wohl zähneknirschend mit den ursprünglichen 12 Forderungen der Strafverfolgungsbehörden einverstanden, wobei diese mit dem erzielten Ergebnis nicht einverstanden sind. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden in Europa und den USA reichen die Regelungen zur Überprüfung der WHOIS-Daten noch nicht aus.

Wie domainincite.com berichtet, sehen sich einige Registrare im Zugzwang: Rob Hall von Pool.com will den Vertrag schnellstmöglich unterzeichnen, da sonst die Registrierung von Domains unter den neuen Endungen nicht in die Gänge kommt. Dagegen meint Elliot Noss von Tucows, der Vertragsschluss habe noch Zeit, da die ersten neuen Endungen, die auf den Markt kommen, nicht gerade die lukrativsten sind. In jedem Fall läuft es darauf hinaus, dass neue Domain-Endungen nur von Registraren angeboten werden, die das RAA unterzeichnet haben. Von ICANN akkreditierte Registrare, die den Vertrag unterzeichnen, müssen sich auch verpflichten, ihre Reseller auf das RAA einzuschwören.

Das Interview mit Fedi Chehadé und Steve Crocker vom 12. April 2013 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/730

Quelle: icann.org, domainincite.com, heise.de

CONNECTNOW.COM – VERBINDUNG FÜR US$ 120.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit connectnow.com zu US$ 120.000,- (ca. EUR 91.603,-) zwar eine Domain im sechsstelligen Preisniveau, aber sie vermochte der vorausgegangenen Woche nicht das Wasser zu reichen.

Die deutsche Endung führte mit build.de für US$ 33.000,- (ca. EUR 25.191,-), die an eine US-amerikanische Unternehmung ging, wieder die Länderendungen an. Ihr folgten mit able.eu für EUR 18.000,- eine europäischen Domain, und mit firstdibs.co.uk zu EUR 10.000,- eine von vier britischen Domains.

build.de – US$ 33.000,- (ca. EUR 25.191,-)
cashcloud.de – EUR 5.000,-
globaltickets.de – EUR 3.950,-
infinitysun.de – EUR 2.500,-

able.eu – EUR 18.000,-
blg.eu – EUR 4.500,-

firstdibs.co.uk – EUR 10.000,-
carports.co.uk – GBP 5.495,- (ca. EUR 6.426,-)
loansforbadcredit.co.uk – GBP 5.151,- (ca. EUR 6.024,-)
cdkeys.co.uk – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)

cloud.co.za – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.870,-)
reversemortgages.ca – CAD 8.500,- (ca. EUR 6.390,-)
tailor.co – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.580,-)
buffetkast.nl – EUR 4.500,-
pixel.at – EUR 4.500,-
lds.co – US$ 4.480,- (ca. EUR 3.420,-)
to.cc – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.863,-)
casino-online.us – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.672,-)
hawai.nl – EUR 2.350,-
app.so – EUR 2.300,-
pornmovie.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)

Die neueren generischen Endungen vertrat die sehr günstige

fussball.info – EUR 4.800,-

die an eine Internetagentur ging, aber derzeit keine Inhalte aufweist.

Die älteren generischen Endungen wiesen wieder nur die üblichen unterdurchschnittlichen Preise und Parking-Seiten auf.

kozmetik.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.580,-)
osmosis.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)
x7.net – US$ 4.888,- (ca. EUR 3.420,-)
eep.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.435,-)
freshstart.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.053,-)
glowing.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.672,-)
dispensary.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
fugitive.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
serbien.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
rsr.org – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.289,-)
emnet.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.281,-)
americanenergy.org – US$ 2.656,- (ca. EUR 2.027,-)
babycare.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.976,-)
infotecs.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.756,-)
safetywarehouse.net – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.747,-)
youngamerica.org – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.747,-)
clang.org – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.718,-)
fehr.org – EUR 1.600,-
lifeinternational.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.594,-)

Die wertvollste Domain lieferte wieder .com: connectnow.com war für US$ 120.000,- (ca. EUR 91.603,-) zu haben und wurde von der Werbeunternehmung Marchex Sales gekauft. Die für GBP 25.000,- (ca. EUR 29.239,-) erstandene dublinhotels.com liefert leider nichts, wohingegen salata.com für US$ 24.500,- (EUR 18.702,-) an eine Restaurantkette ging, die Salate auch nach Hause liefert.

connectnow.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 91.603,-)
dublinhotels.com – GBP 25.000,- (ca. EUR 29.239,-)
tribalwars.com – US$ 34.910,- (ca. EUR 26.649,-)
casualdating.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.901,-)
salata.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 18.702,-)
dissolve.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.557,-)
tempt.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.267,-)
adoor.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.504,-)
publicrelationsfirms.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.359,-)
fritzi.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.214,-)
039.com – EUR 11.647,-
b12shot.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
cantik.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
electronics360.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
mentorup.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
onlinewritingjobs.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
r-c.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – RE-PUBLICA GLÄNZT MIT SOCIAL-MEDIA-RECHT

Vom 06. bis 08. Mai 2013 findet wieder die Blogger-Konferenz „re-publica“ in Berlin statt. Wie üblich bei dieser jährlichen Veranstaltung, bieten die beiden Rechtsanwälte Henning Krieg und Thorsten Feldmann einen Workshop zum Social-Media-Recht.

Bei der Menge von Angeboten, die die Organisatoren der „re-publica“ zusammenstellen, könnte das Thema Recht leicht gänzlich untergehen. Dabei sehen sich Nutzer von Social Media nicht zuletzt wegen des so gut wie verabschiedeten Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fadenkreuz von Verlegern und deren Anwälten. Grund genug, den Workshop mit dem Titel „Saisonrückblick Social Media Recht“ von den Rechtsanwälten Henning Krieg und Thorsten Feldmann zu besuchen. Beide werden sicher nicht nur die Entwicklung der Rechtsprechung zum Social-Media-Recht des vergangenen Jahres abarbeiten, sondern nicht umhinkommen, einen spekulativen Ausblick auf die Folgen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger zu geben.

Den „Saisonrückblick Social Media Recht“ von Thorsten Feldmann und Henning Krieg gibt es am 07. Mai von 18.45 bis 19.45 Uhr auf der „re-publica“. Die „re-publica“ findet vom 06. bis 08. Mai 2013 in der Station Berlin, am Gleisdreieck, zwischen Luckenwalder Straße, Schöneberger Ufer und Mökernstraße, statt.

Weitere Informationen unter:
> http://re-publica.de

Informationen über den Veranstaltungsort unter:
> http://www.station-berlin.de

Quelle: eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top