Domain-Newsletter

Ausgabe #658 – 21. März 2013

Themen: TMCH – Clearinghouse startet am 26. März 2013 | RAA – ICANN schafft Prüfpflicht für WHOIS-Daten | TLDs – Neues von .fr, .health und .med | nTLDs – Sedo legt „Awareness Report“ vor | Fristende – erste nTLD-Objections veröffentlicht | gayforum.de – Lust und Vergnügen zu EUR 35.000,- | Spanien – „Domaining 2013“ lädt nach Valencia

TMCH – CLEARINGHOUSE STARTET AM 26. MÄRZ 2013

Der Countdown läuft: ein Zähler auf der Website des Trademark Clearinghouse (TMCH) weist darauf hin, dass mit dem Start der Markendatenbank am 26. März 2013 der nächste Meilenstein im nTLD-Programm erreicht wird. Unser Überblick soll Sie auf den aktuellen Stand bringen.

Um das Risiko von Markenrechtsverletzungen bei der Einführung neuer Top Level Domains zu minimieren, hat ICANN das TMCH eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die bei Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Endung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen erlaubt. Zu diesem Zweck kann jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden, wo sie authentifiziert und verifiziert werden. Zur Anmeldung berechtigt sind laut Bewerberhandbuch „any registered trademarks, marks protected by statue, treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies.“ Mit der Umsetzung des TMCH sind das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie das IT- und Beratungsunternehmen IBM beauftragt, um die Zahlungsabwicklung kümmert sich das in Luxembourg ansässige Unternehmen CHIP S.A.

Anmeldeberechtigte Markeninhaber haben nun erstmals ab dem 26. März Gelegenheit, gegen Zahlung einer Gebühr ab US$ 150,- ihre Rechte über das TMCH schützen zu lassen. Hierzu wurde über die Website des TMCH unter trademark-clearinghouse.com ein eigener Anmeldebereich (automated interface) geschaffen, der ab sofort zu Testzwecken genutzt werden kann. Dabei muss man nichts überstürzen: anders also sonst in der Welt der Domain-Namen üblich, gilt der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ für das TMCH nicht. Auch wenn die notwendigen Unterlagen und Informationen bereits jetzt zusammengestellt werden sollten, reicht es in aller Regel aus, wenn sich ein Markeninhaber rechtzeitig vor dem Beginn der ersten Sunrise-Phase neuer globaler Top Level Domains, nach derzeitigem Stand also Sommer 2013, im TMCH eintragen lässt. Es kann daher zum Beispiel sinnvoll sein, das nächste Jahrestreffen der International Trademark Association (INTA) Anfang Mai 2013 in Dallas (Texas) abzuwarten oder dort teilzunehmen, um zusätzliche Informationen für die eigene Strategie zu gewinnen. Eine Rolle könnten dabei auch die Markenschutzpläne von nTLD-Bewerber Donuts Inc. spielen; das Unternehmen, das sich um über 300 neue Endungen beworben hat, will dafür einen eigenen Schutzmechanismus namens Domain Marks Protected List (DPML) zu günstigen Preisen anbieten. Erhält allerdings ein Mitbewerber von Donuts um eine neue Endung den Zuschlag, ist ein Eintrag in der DPML insoweit wertlos.

Eine Pflicht, die eigenen Markenrechte über das TMCH schützen zu lassen, besteht übrigens nicht. Allerdings erleichtert das TMCH angesichts der Vielzahl neuer Endungen, den Überblick zu behalten und dürfte letztlich deutlich weniger Kosten verursachen, als Rechtsverletzungen individuell unter jeder neuen Endung wie etwa .sucks zu verfolgen. Wichtig ist daher, sich rechtzeitig eine Domain-Strategie zu überlegen und diese dann konsequent umzusetzen.

Weitere Informationen zum Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://www.trademark-clearinghouse.com

Die Gebührentabelle des Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/717

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

RAA – ICANN SCHAFFT PRÜFPFLICHT FÜR WHOIS-DATEN

In die Verhandlungen zwischen der Internet-Verwaltung ICANN und den Domain-Registraren um das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) kommt Bewegung: seit Anfang März 2013 liegt der aktuelle Vertragsentwurf zur öffentlichen Stellungnahme aus. Ein Ende der Streitigkeiten ist aber noch nicht in Sicht.

Seit Mai 2009 regelt die derzeitige Fassung des RAA als eine Art Grundlagenvertrag die Rechtsbeziehung zwischen ICANN und den Domain-Registraren. Vor rund 18 Monaten haben die Parteien jedoch begonnen, über die Neufassung zu verhandeln; vor allem die Strafverfolgungsbehörden drängen auf Änderungen, um Cyberkriminalität und anderen Missbrauch des Domain Name System zu minimieren. Diesen Forderungen trägt das neue „Whois Accuracy Program“ mit diversen Prüfpflichten für die Registrare Rechnung: wer eine Domain registriert, muss künftig die dabei angegebene eMail-Adresse binnen 15 Tagen ab Registrierung durch eine Bestätigungsnachricht aktiv verifizieren. Alternativ (und nicht mehr kumulativ, wie zuvor noch diskutiert) erlaubt ICANN auch die Verifizierung des Domain-Inhabers anhand der hinterlegten Telefonnummer durch einen bestätigenden Telefonanruf oder per SMS; allein schon Kostengründe dürften aber verhindern, dass ein Registrar von dieser zweiten Möglichkeit Gebrauch macht. Reagiert der Domain-Inhaber darauf nicht, hat der Registrar die Möglichkeit, die Kontaktdaten entweder manuell zu prüfen oder die Domain zu suspendieren; auch insoweit dürften Kostengründe dafür sprechen, dass sich Registrare für eine Suspendierung entscheiden.

Neben diesen Änderungen an den WHOIS-Regeln sieht das neue RAA aber auch eine Art Vorratsdatenspeicherung für Registrare vor. Die so genannte „Data Retention Specification“ verpflichtet die Registrare, für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie weitere zwei Jahre nach dessen Ende, insbesondere den vollständigen Namen, Adresse, eMail, Telefonnummer, die WHOIS-Daten und die Art der mit der Registrierung erworbenen Domain-Dienstleistungen zu speichern. Für immerhin 180 Tage müssen die Registrare ausserdem die Zahlungsdaten und Logfiles ihrer Kunden speichern; hierzu gehören auch die IP-Adresse, HTTP-Header, Faxnummer und Skype-Name, sofern diese Daten im Rahmen der Registrierung verwendet wurden. Die Frist berechnet sich ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Interaktion zwischen Registrar und Domain-Inhaber, ist also von der Vertragslaufzeit grundsätzlich unabhängig.

Obwohl die Registrare diese Änderungen in weiten Teilen mittragen, zeigen sie sich über einzelne Punkte empört. So weist Michele Neylon von Blacknight Solutions für die Registrar Stakeholder Group darauf hin, dass man mit zehn völlig neuen Änderungswünschen konfrontiert wurde, die ICANN mit einem öffentlichen Interesse begründete. Hierzu zählt eine Widerrufsklausel (auch als „blow up clause“ bezeichnet), die ICANN das einseitige Recht zur Vertragsbeendigung zugesteht – für Neylon ein harter Schlag ins Gesicht des „bottom-up, multi-stakeholder model“ von ICANN. Zudem müssten sich alle Registrare dem neuen RAA unterwerfen, also auch solche, deren Vertrag noch läuft. Welche Änderungen letztlich Vertragsinhalt werden, bleibt daher abzuwarten; die Öffentlichkeit kann vorerst noch bis zum 28. März 2013 Stellung beziehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/714

Quelle: icann.org

TLDS – NEUES VON .FR, .HEALTH UND .MED

Das nTLD-Programm der Internet-Verwaltung ICANN hat seinen 25. Aussteiger: die Kölner DocCheck AG hält an ihrer Bewerbung um .med nicht länger fest. In Frankreich arbeitet man dagegen an mehr Schutz für Markenrechte, während die Bewerbung um die Endung .health zum Zankapfel wird – hier die Kurznews.

AFNIC, Registry der französischen Länderendung .fr, arbeitet an einer neuen außergerichtlichen Streitschlichtungsregelung. Am 12. März 2013 startete die Verwalterin eine öffentliche Anhörung zum geplanten Prozedere, das in Abstimmung mit der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) erarbeitet wird. Mit einem Verfahren namens „SYRELI“ hat AFNIC schon seit 21. November 2011 ein Streitbeilegungssystem; das neue Verfahren soll nun zusätzliche Möglichkeiten für Markeninhaber schaffen, ihre Rechte vor unabhängigen Markenrechtsexperten durchzusetzen. Nach welchen konkreten Vorschriften sich das Verfahren bestimmt, ist derzeit noch offen. Die Anhörung läuft bis zum 2. April 2013, interessierte Parteien können sich über einen acht Punkte umfassenden Fragenkatalog an AFNIC wenden.

Das „At-Large Advisory Committee“ (ALAC), allgemeiner Vertreter der Internet-Nutzer innerhalb ICANNs, hat seine Ankündigung wahrgemacht: gegen drei von vier Bewerbungen um die Top Level Domain .health hat man Beschwerde eingelegt. Grundlage hierfür bietet die sogenannte „community objection“; sie findet Anwendung, wenn ein Bewerber nicht nachgewiesen hat, dass er die Endung im öffentlichen Interesse und mit ausreichendem Verbraucherschutz betreibt, sondern vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt. Betroffen sind die Bewerbungen von DotHealth LLC, Goose Fest LLC und dot Health Limited; lediglich im Fall der Bewerbung der .info-Registry Afilias Limited gab es keine Mehrheit im ALAC für eine Beschwerde. Die internationalisierte .health-Variante (IDN) in chinesischen Schriftzeichen stand nicht zur Debatte. Bisher hat sich jedoch kein Bewerber davon beeindrucken lassen oder angekündigt, sich aus dem weiteren Prüfungsverfahren zurückzuziehen.

Die in Köln ansässige DocCheck AG, eine Dachgesellschaft für diverse Tochtergesellschaften, die unter anderem Internetportale im Bereich Gesundheitswesen betreiben, hat sich aus dem Rennen um die neue globale Top Level Domain .med verabschiedet. Wie sich der Bewerberdatenbank von ICANN entnehmen lässt, wird sie seit kurzem mit dem Status „withdrawn“ geführt; mit Medistry LLC, Hexap SAS und der zu Google gehörenden Charleston Road Registry Inc. verbleiben damit aber noch drei weitere Wettstreiter um .med. Gründe für den Rückzug wurden öffentlich bisher nicht bekannt. Allerdings fällt der Rückzug zeitlich mit der Ankündigung von ICANNs Independent Objector zusammen, der 24 Beschwerden gegen 13 verschiedene Zeichenketten eingelegt hat; darunter befindet sich auch .med. Mit dem Rückzug von .med ist die Zahl der nTLD-Aussteiger nun auf 25 angestiegen.

Den AFNIC-Fragenkatalog finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/713

Quelle: afnic.fr, domainincite.com, icann.org, wikipedia.org

NTLDS – SEDO LEGT „AWARENESS REPORT“ VOR

Sedo hatte im Januar eine Umfrage zu den neuen Domain-Endungen gestartet. Die Auswertung liegt jetzt im „gTLDs Awareness Report“ vor. Alles läuft darauf hinaus, dass die zukünftigen Anbieter der neuen Domain-Endungen eine riesige Aufklärungskampagne fahren müssen, um ihre Domains an die Nutzer zu bringen.

Erst vor wenigen Tagen stellte Sedo.de den 11-seitigen „gTLDs Awareness Report – Research Brief“ vor, mit dem die Domain-Börse untersucht hat, inwieweit kleinen und mittleren Unternehmen bewusst ist, dass in diesem Jahr die ersten neuen Endungen kommen und inwieweit sie geplant haben, Vorteile aus diesen zu ziehen. Dabei lässt Sedo allerdings im Dunkeln, wer und wo befragt wurde. Auf die Befragung über einen Befragungsdienstleister reagierten jedenfalls knapp 600 Unternehmungen. Da die Befragten im Ergebnis der Endung .llc (Limited Liability Company) die höchsten Erfolgschancen einräumten, dürfte sich die Befragung auf den US-amerikanischen Markt bezogen haben. Nichtsdestotrotz sind die Ergebnisse auch hier von Bedeutung.

Zu den Erkenntnissen, die sich der Befragung entnehmen lassen, zählen: 63 Prozent der kleinen bis mittleren Unternehmungen wissen nichts von den kommenden neuen Domain-Endungen. Rund 50 Prozent befürchten, das Internet werde mit ihnen verwirrender. Knapp 30 Prozent gehen davon aus, die neuen Endungen bringen keine Vorteile. Ganze 94 Prozent planen derzeit nicht, eine Domain unter einer neuen Endung zu registrieren. Dabei erkennen 80 Prozent der Antwortenden an, dass Domains für das Geschäft wichtig seien. Kaufen wollen 32,8 Prozent aber keine neue Domain, während 17 Prozent abwarten wollen, bis die neuen Endungen allgemein etabliert sind. Weitere 16 Prozent erwägen neue Domains zu registrieren, soweit sich SEO-Vorteile ergeben. Interessanterweise sind 1,2 Prozent bereit, Domains unter neuen Endungen zu registrieren, wenn es die Konkurrenz tut; dann jedoch dürfte es bereits zu spät sein. Der Awareness Report liefert weitere Informationen über das Registrierungsverhalten (wie: einzelne Webadresse, unter mehreren Endungen oder auch Vertipperdomains usw.), das Surfverhalten (Direkteingabe von Domains oder Google) der Befragten und anderes.

Alles in allem kommt die Branche wohl nicht darum herum, die neuen Endungen stärker zu vermarkten und das Publikum erst einmal in Kenntnis zu setzen, was da kommt. Dass die Branche da zurzeit zurückhaltend agiert, ist allerdings verständlich: solange der einzelne Bewerber nicht weiss, ob seine Bewerbung durchgeht und seine Endung auf den Markt kommt, lohnt es sich nicht, groß in Werbung zu investieren.

Den Sedo gTLDs Awareness Report finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/715

Quelle: sedo.de

FRISTENDE – ERSTE NTLD-OBJECTIONS VERÖFFENTLICHT

Erklärte der Independent Objector vor kurzem noch, großzügig mit Widersprüchen gegen Bewerbungen um neue Domain-Endungen zu agieren, so hat er am 12. März 2013 insgesamt 24 Einsprüche gegen nTLD-Bewerbungen beim International Chamber of Commerce (ICC) eingereicht. Aber auch andere „Objections“ sind nach Ablauf der Einspruchsfrist am 13. März 2013 mittlerweile bekannt geworden.

Die Einsprüche des Independent Objectors richten sich insbesondere gegen .amazon von Amazon, .patagonia wegen der geographischen Bedeutung sowie die Bewerber um .health und .med. Tatsächlich sind lediglich neun Endungen betroffen, von denen einige mehrfach und in unterschiedlichen Kategorien beworben wurden, weshalb der Independent Objector beispielsweise gegen .hospital sowohl im Wege der Community-Objection (C-O) als auch der Limited Public Interest Objection (LPIO) vorgeht, wobei er sich gegegen mehrere unterschiedliche Bewerber wendet. Insgesamt betroffen sind die folgenden Endungen:

.amazon (in drei verschiedenen Zeichensystemen, C-O)
.charity (in zwei unterschiedlichen Zeichensystemen bei drei Bewerbern, C-O)
.health (vier Bewerber)
.healthcare (zwei Bewerber, C-O und LPIO)
.hospital (zwei Bewerbungen, C-O und LPIO)
.indians
.med (sechs Bewerbungen, vier Bewerber, C-O und LPIO)
.medical (zwei Bewerber, zwei Bewerbungen, C-O und LPIO)
.patagonia

Aber nicht nur der Independent Objector hat zugeschlagen, auch untereinander wenden sich Bewerber um neue Endungen wegen Verwechslungsgefahr (String Confusion) an die WIPO: So legte Starting Dot, die sich unter anderem um .immo bewirbt, gegen die Bewerbung um .immobilien von Demand Media Einspruch ein. Hierbei handelt es sich um eine aus der Bedeutung der Endung hergeleitete Verwechslungsgefahr. VeriSign, die Verwalterin von unter anderem .com, hat genau wegen .com zwei String Confusion Objections eingeleitet: gegen die Bewerbungen um .cam und .bom; nicht betroffen ist freilich .mom. Die Endung .cam steht für „Camera“, während .bom aufgrund des portugiesischen Bewerbers als „gut“ zu verstehen ist – und nicht als die niederländische „Bombe“.

Schließlich teilte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverband Deutschland (IHA) am 14. März 2013 mit, dass die in Luxemburg ansässige HOTEL Top-Level-Domain S.à.r.l. Einspruch wegen Verwechslungsgefahr gegen Bewerbungen für .hotel und .hotels eingereicht habe. Insgesamt gibt es zehn Bewerber auf diese und die Endungen .hoteles sowie .hoteils. Drei Bewerber sind so genannte „Online Travel Agents“ (OTA); lediglich ein Bewerber hat die Unterstützung der weltweiten Hotelgemeinschaft hinter sich, eben besagte HOTEL Top-Level-Domain S.à.r.l., die seit 2009 auch Preferred Partner des IHA ist. Sie ist zugleich die einzige Bewerberin, die eine Community-Bewerbung um .hotel abgegeben hat. Sie will die Endung ausschließlich für Hotels, Hotelgesellschaften und Hotelverbände nutzbar machen. Die Bewerberin um .hotel legte Einspruch gegen die vier geschlossenen Bewerbungen um .hotel bzw. .hotels ein, weil ICANN überraschend eine Verwechslungsgefahr lediglich zwischen .hoteis und .hotels sieht, aber nicht auch mit .hotel. Wie dieses und die anderen Verfahren ausgehen, lässt sich derzeit nicht sagen.

Die ausführliche Einschätzung von Markus Luthe findet man unter:
> http://www.hotellerie.de/go/world-wild-web

Die Mitteilung des Independent Objectors findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/716

Quelle: thedomains.com, domainincite.com, hotellerie.de, independent-objector-newgtlds.org

GAYFORUM.DE – LUST UND VERGNÜGEN ZU EUR 35.000,-

Zum ersten Mal in diesem Jahr belegt die deutsche Endung .de Platz 1 der Wochenliste: gayforum.de erzielte EUR 35.000,-. An zweiter Stelle zeigte sich lovoo.com für EUR 19.000,-, während andere generische Endungen deutlich schwächer waren.

Die Länderendungen führten vergangene Domain-Handelswoche die Preisliste an, mit dem recht aktiven gayforum.de für runde EUR 35.000,- an der Spitze. Darüber hinaus gab es fünf weitere attraktive .de-Domains, von denen aoe.de für EUR 12.000,- und pmma.de für EUR 5.000,- an Endabnehmer gingen, die bereits Inhalte liefern.

gayforum.de – EUR 35.000,-
aoe.de – EUR 12.000,-
hausfinanzierung.de – EUR 6.300,-
pmma.de – EUR 5.000,-
task24.de – EUR 4.444,-
lux-residence.de – EUR 4.000,-

Die weiteren Länderendungen zeigten gesunde Preise, allerdings nur wenig an Inhalt:

ss.tv – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.077,-)
partners.eu – EUR 15.000,-
getresponse.ru – EUR 10.000,-
travellink.es – EUR 10.000,-
satellitebroadband.co.uk – EUR 8.350,-
isi.ca – US$ 10.119,- (ca. EUR 7.784,-)
graph.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-)
tib.eu – EUR 6.925,-
review.in – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.154,-)
codedelaroute.fr – EUR 6.000,-
babyshop.cn – US$ 6.800,- (ca. EUR 5.231,-)
tipico.es – EUR 5.000,-
ads.ch – EUR 4.950,-
canepa.co.uk – EUR 4.000,-
ilmiomatrimonio.it – EUR 4.000,-

Die neueren generischen Endungen zeigten eine starke .info-Besetzung sowie zwei .biz-Domains:

contact.info – US$ 5.211,- (ca. EUR 4.008,-)
psychic.info – EUR 3.400,-
drilling.info – EUR 1.700,-

bitcoin.biz – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.154,-)
ced.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.923,-)

Schwach besetzt, wie beinahe immer, erwiesen sich die älteren generischen Endungen. Doch gingen zumindest die beiden höchstdotierten tori.net und gini.net an Endkunden, die bereits informative Inhalte geschaffen haben.

tori.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.923,-)
gini.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.154,-)
companionship.org – US$ 5.560,- (ca. EUR 4.277,-)
mieten.org – EUR 3.250,-
wpcu.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.692,-)
belvedere.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.606,-)
sitemonitor.net – EUR 2.250,-
dinga.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.991,-)
craneservice.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.923,-)
bisa.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.837,-)
plaatjes.net – US$ 2.368,- (ca. EUR 1.822,-)
gemify.net – EUR 1.800,-
float.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)
gena.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)
aroundtown.net – US$ 1.988,- (ca. EUR 1.529,-)

Die Kommerzendung .com enttäuschte in der vergangenen Woche. Zwar belegte lovoo.com zum Preis von EUR 19.000,- den zweiten Platz, doch war das Bild insgesamt schwach, weil zahlreiche Länderendungen doch immer ein wenig bessere Preise aufwiesen:

lovoo.com – EUR 19.000,-
publicsex.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-)
d88.com – US$ 19.999,- (ca. EUR 15.384,-)
europerivercruises.com – US$ 18.020,- (ca. EUR 13.862,-)
newsplus.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.692,-)
cancuncarrental.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.308,-)
financialmanagers.com – US$ 15.800,- (ca. EUR 12.154,-)
alaturca.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.231,-)
blackjackcasino.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.846,-)
latticeworks.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.077,-)
withdraw.com – US$ 10.050,- (ca. EUR 8.077,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SPANIEN – „DOMAINING 2013“ LÄDT NACH VALENCIA

Im spanischen Valencia findet Ende April 2013 die „Domaining 2013 – The ccTLD and NewGTLD Conference“ statt. Die Agenda ist mittlerweile prall gefüllt.

Wie dem Titel der Konferenz zu entnehmen, widmet sie sich sowohl den über 240 Länderendungen (ccTLDs) als auch den neuen globalen Top Level Domains (nTLDs), wobei der Schwerpunkt auf den neuen Endungen liegt. Organisiert hat sie Dietmar J. Stefitz (Inverdom.com) und Jodi Chamberlain, die über ein Jahrzehnt Domain-Erfahrung verfügt und unter anderem bereits die legendären T.R.A.F.F.I.C.-Konferenzen mitvorbereitet hat. Die Agenda verspricht spannende Vorträge zu den neuen Endungen. So referieren Vicky Folens (Deloitte) und Hans Seeuws (CMO des Trademark Clearing House) über das Trademark Clearinghouse mit einer sich anschließenden Frage- und Antwortrunde. Welche internen Strukturänderungen Registrare, Service Provider und Domain-Verkäufer vornehmen, um mit den neuen Endungen umzugehen, verrät Daniel Eisenhut (EuroDNS SA). Von Mythos und Wahrheit der Traffic-Domain-Portfolios berichten Michael Marcovici (Domain Developers Fund) und Axel Kaltz (ParkingCrew.com). Die drei Juristen Paul Keating, Karen Bernstein und Jorge Campanillas informieren über den ICANN-Prozess, den Domain-Space und wann es wichtig ist, juristisch an die Sache ranzugehen.

Die Konferenz „Domaining 2013 – The ccTLD and NewGTLD Conference“ findet vom 25. bis 27. April 2013 im Hotel Sercotel Sorolla Palace, Av. de las Cortes Valencianas, 58, 46015 Valencia, Spanien, statt. Sie beginnt Donnerstags morgens um 10.00 Uhr und endet im Laufe des Samstag Nachmittag. Die Teilnahmegebühr beträgt für die gesamte Konferenz EUR 600,-. Hotelzimmer stehen zu Preisen ab EUR 70,- zur Verfügung und können über die Website des Veranstalters zu ermäßigten Preisen gebucht werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainingspain.com

Quelle: domainingspain.com

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top