Domain-Newsletter

Ausgabe #657 – 14. März 2013

Themen: nTLDs – Zahl der Rückzieher auf 24 angestiegen | GoDaddy inside – der US-Registrar in Zahlen | TLDs – Neues von .be, .org und .saarland | nTLDs – ICANN gibt das URS-Reglement bekannt | URS – ICANN-Memorandum mit NAF veröffentlicht | lawhelp.com – Rechtsrat für US$ 85.000,- | Wettbewerbszentrale – UWG-Seminar auf Tour

NTLDS – ZAHL DER RÜCKZIEHER AUF 24 ANGESTIEGEN

Förmlich überschlagen haben sich in der vergangenen Woche die Meldungen aus dem Lager der Bewerber um eine neue globale Top Level Domain: nicht nur, dass die Zahl der Aussteiger auf nunmehr 24 angewachsen ist, auch auf manche vermeintliche GeoTLD kommen schwere Zeiten zu.

Ein goldener Handschlag an Abfindung von angeblich US$ 213 Mio. für den Firmenchef, doch von Domains hat die H. J. Heinz Company aus Pittsburgh erstmal die Nase voll: wie die Internet-Verwaltung ICANN mitteilt, hat der weltbekannte Ketchup-Konzern die Bewerbungen seiner Tochtergesellschaft ProMark Brands Inc. um die beiden Top Level Domains .heinz und .ketchup zurückgezogen. Gründe für den Rückzug wurden öffentlich bisher nicht bekannt; mit den Nummern 737 (.ketchup) und 1.345 (.heinz) im so genannten „priorization draw“ landeten beide Bewerbungen noch im Mittelfeld, so dass es daran kaum gelegen haben kann. Da die Endungen jedoch allenfalls langfristig für eine allgemeine Registrierung geöffnet werden sollten, dürfte sich die Trauer in Grenzen halten. Doch damit nicht genug: wenig später wurde auch von der Olympus Corporation bekannt, dass sie ihre Pläne zur Einführung von .olympus nicht weiter verfolgt; hier mag indes der schlechte Platz Nr. 1.861 bei 1.917 Teilnehmern im „priorization draw“ eine Rolle gespielt haben. Neben diesen beiden Marken-Endungen hat sich nun aber auch GoDaddy wenigstens teilweise für einen Rückzug entschieden: die Bewerbungen des weltgrössten Domain-Registrars um die TLDs .casa und .home wurden abgebrochen, wie CEO Blake Irving bekanntgab. Damit stieg die Zahl der Rückzieher auf nunmehr 24 an; im Einzelnen handelt es sich um:

.and – (Charleston Road Registry Inc.)
.ansons – (CBM Creative Brands Marken GmbH)
.are – (Charleston Road Registry Inc.)
.cadillac – (General Motors LLC)
.caremore – (WellPoint Inc.)
.casa – (Go Daddy East LLC)
.chartis – (American International Group, Inc.)
.chatr – (Rogers Communications Partnership)
.chevrolet – (General Motors LLC)
.cialis – (Eli Lilly and Company)
.est – (Charleston Road Registry Inc.)
.glean – (Lifestyle Domain Holdings Inc.)
.gmbh – (GMBH Registry LLC)
.gmc – (General Motors LLC)
.heinz – (ProMark Brands Inc.)
.hilton – (HLT Stakis IP Limited)
.home – (Go Daddy East LLC)
.ketchup – (ProMark Brands Inc.)
.ksb – (KSB Aktiengesellschaft)
.olympus – (Olympus Corporation)
.skolkovo – (Fund for Development)
.swiss – (Swiss International Air Lines Ltd.)
.thehartford – (Hartford Fire Insurance Company)
.transformers – (Hasbro International Inc.)

Im Fall von .casa, .gmbh, .home und .swiss gibt es aber jeweils noch mindestens einen weiteren Bewerber, über dessen Schicksal ICANN zu entscheiden hat.

Auf eine möglicherweise unerwartet intensive Prüfung müssen sich die Bewerber um .bar, .tata und .tui einstellen. Bei den drei Erstgenannten geht ICANN davon aus, dass es sich um geographische Bezeichnungen handelt: .bar soll demnach für die gleichnamige Kommune im Südosten Montenegros stehen, .tata für eine Provinz im Süden von Marokko und .tui für eine Provinz in Burkina Faso. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest das Geographic Names Panel von ICANN mit der Folge, dass eine weitere Bewerbung nur dann Erfolg hat, wenn die jeweilige Gebietskörperschaft ihre Zustimmung erteilt; warum die ebenfalls auf der ISO-3166-Liste geführten Begriffe .delta, .est und .capital dagegen durchgewunken wurden, ließ ICANN bisher offen. Bei .vegas gelangt das Panel hingegen zu dem Ergebnis, dass keine Bewerbung um eine GeoTLD vorläge, da die Kriterien in Sektion 2.2.1.4. des Bewerberhandbuchs nicht erfüllt seien. Damit ist .vegas aber nicht allein: auch .frl, .ist, .scot, .ryukyu und .zulu werden nicht als GeoTLDs behandelt; eine nähere Begründung nannte das Panel jedoch nicht. Eine Fortführung dieser Bewerbungen ist damit aber nicht gänzlich ausgeschlossen.

Schließlich gibt es aus der Abteilung „string similarity“ noch einen Nachtrag: die MiTek USA Inc., Bewerberin um .mii, hat mitgeteilt bekommen, dass ICANN eine Verwechslungsgefahr mit der bereits eingeführten Endung .mil befürchtet; sie steht dem US-Militär zur exklusiven Nutzung zur Verfügung. Ob MiTek die Bewerbung freiwillig zurückzieht oder um die Endung streiten will, ist öffentlich bisher noch nicht bekannt.

Quelle: icann.org, thedomains.com, eigene Recherche

GODADDY INSIDE – DER US-REGISTRAR IN ZAHLEN

GoDaddy, als weltgrösster Domain-Registrar einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg oder Misserfolg vieler neuer Top Level Domains, hat anlässlich seiner „Registry Days“ die Zahlen sprechen lassen. Und die Botschaft ist klar – mit der Zahl der Registries wächst die Macht der Registrare.

Um eine neue Domain-Endung erfolgreich am Markt zu platzieren, braucht man in der Regel Kunden, die Domains registrieren. Auf besonders viel Erfolg kann hoffen, wer die Unterstützung grosser Registrare und dort einen prominenten Platz im „Regal“ gewinnt, und da führt an GoDaddy kein Weg vorbei. Bei den „Registry Days“ im Hauptquartier in Phoenix (US-Bundesstaat Arizona), einer Art Schönheitswettbewerb für potentielle Betreiber einer neuen Endung, hat GoDaddy mit seinen 2.200 Angestellten die marktdominierende Stellung anhand einiger Zahlen eindrucksvoll untermauert: das Unternehmen verwaltet 55 Millionen Domain-Namen und damit mehr, als – nach Zahlen gemessen – die nächsten zehn Registrare zusammen. 68 Prozent der Registrierungen entfallen auf .com, auch wenn GoDaddy über 70 Endungen im Angebot hat. Pro Sekunde werden zwischen 1,6 und 1,8 Domain-Namen registriert, macht pro Tag im Durchschnitt etwa 50.000 Domains für inzwischen über elf Millionen Kunden. Sie sorgen für mittlerweile 75.000 Support-Anrufe pro Tag, die sämtlich aufgenommen und ausgewertet werden. Die Botschaft an jede potentielle neue Registry ist klar: wer Erfolg haben will, braucht GoDaddy.

Und GoDaddy weiss diese Position zu nutzen: So trugen zum Beispiel zwei der Workshops bei den Registry Days die Namen „Marketing Your gTLD the Go Daddy Way“ und „Strategic Partnerships: What Interests Go Daddy“. Und die Zeit drängt: GoDaddy-CEO Blake Irving geht davon aus, dass die ersten neuen Domains bereits im Juni 2013 registriert werden können; allerdings räumte er auch ein, dass niemand genau wisse, wann es losgehe. Er geht zudem davon aus, dass die neuen Endungen in „batches“ von 20 Stück auf einmal ausgeliefert würden. Dass sich unter den ersten neuen Domain-Endungen eine Vielzahl internationalisierter Top Level Domains befindet, die für den westlichen Massenmarkt und damit für GoDaddy uninteressant sein dürften, sollten aber nicht nur Experten im Hinterkopf behalten.

Bei GoDaddy selbst setzt man übrigens auch nach aussen ein Zeichen, dass die Domain-Welt nicht nur aus .com besteht: der Zusatz „.com“ soll aus dem Logo gestrichen werden. In zehn Jahren werde man zurückblicken auf eine Welt, in der jede Domain auf .com geendet habe, wie man jetzt auf Kassettenrekorder zurückblicke, so Irving. Die Welt bewege sich weg von .com, und dem trage man nun Rechnung. Den Teilnehmern der Konferenz schien es zu gefallen – sie begrüssten die Entscheidung mit Applaus.

Quelle: thedomains.com, paidcontent.org

TLDS – NEUES VON .BE, .ORG UND .SAARLAND

Belgien macht .be international: ab Juni 2013 stehen erstmals eine Vielzahl von Sonderzeichen zur Registrierung unterhalb der Landesendung zur Verfügung. Bei .org blickt man hingegen auf eine erfolgreiche zweite Jahreshälfte 2012 zurück, während .saarland ebenso in die Zukunft schaut – hier die Kurznews.

Die belgische Domain-Verwaltung DNS.be, die im Zuge der Einführung der neuen Domain-Endungen .brussel und .vlaanderen künftig als „DNS Belgium“ firmieren wird, hat Details zum Start internationalisierter Domain-Namen (IDNs) bekanntgegeben. Ab dem 11. Juni 2013 können 33 Sonderzeichen unterhalb von .be in Second Level Domains verwendet werden, darunter die drei Umlaute „ä“, „ö“ und „ü“ sowie das „ß“. Eine eigene Sunrise-Phase gibt es dabei nicht, weder die Inhaber eines Markenrechts noch die Inhaber bereits registrierter .be-Domains erhalten also eine bevorzugte Behandlung; Interessenten müssen sich lediglich an den Registrar ihrer Wahl halten. In der Regel kosten IDNs unterhalb von .be auch keinen Aufpreis im Vergleich zu klassischen Adressen, die sich auf den ASCII-Zeichensatz beschränken.

Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der Registry für .org, hat ihren „The Dasboard“ genannten Halbjahresbericht für den Zeitraum Juli bis Dezember 2012 veröffentlicht. Er deckt sich mit den Entwicklungen, die wir bereits in unserem monatlichen Statistik-Artikel aufzeigten: zum Jahresende 2012 hat PIR 10,1 Millionen .org-Domains unter Verwaltung, ein Anstieg von 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr; ganz konkret in Zahlen ausgedrückt bedeutet dies ein Wachstum um 416.301 Domains. Gegenüber dem Vorjahr ist das allerdings ein Rückschlag, konnte PIR doch damals noch einen Anstieg von 9,9 Prozent melden. Besonders dominant bleibt .org im Bereich „Wiki & Open Source“ mit einem Anteil von 27 Prozent aller Registrierungen, gefolgt von „Schulen“ mit 19 Prozent und dem Bereich „Healthcare“ mit 10 Prozent. Erfreulich: die wichtige „renewal rate“, die den Anteil der Vertragsverlängerungen ausweist, erreicht einen guten Wert von knapp 75 Prozent. Hinzu kommt, dass 84,5 Prozent aller Angebote unter .org als aktiv zu qualifizieren sind. Interessant zu beobachten wird sein, ob und welchen Einfluss die neuen Endungen .ngo und .ong haben, um die sich PIR gerade bei ICANN bewirbt; mit einem Start der Registrierung rechnet PIR im Jahr 2014.

Einen Start im Jahr 2014 hält auch die dotSaarland GmbH für realistisch: die potentielle Registry für .saarland hat jedoch darauf hingewiesen, dass bereits jetzt tausende Vorbestellungen vorliegen. Das Wirtschaftsministerium zeigt sich erfreut und sieht darin eine „Bestätigung dafür, dass an der Domain ein wahrnehmbares Interesse“ bestehe, wie SR-online meldet. Dass ein regionaler Bezug gewünscht sei, sehe man auch daran, dass rund 15.000 Domains mit .de- und .com-Endung einen Zusatz wie „Saar“ oder “Saarland“ enthalten, so das Ministerium weiter. Die dotSaarland GmbH rechnet in den ersten fünf Jahren nach dem Start der Registrierung mit 20.000 bis 30.000 Domains. Die Preise sollen für Endkunden im Bereich von EUR 15,- bis 20,- pro Jahr und Domain liegen; für so genannte „Premium-Domainnamen“ wie wetter.saarland oder wandern.saarland plant man aber mit höheren Preisen. Hindernisse für eine erfolgreiche Bewerbung sieht man derzeit nicht; einen Widerspruch hält Dorothea Marx, Sprecherin von dotSaarland, für unwahrscheinlich.

Den aktuellen .org-Bericht „The Dashboard“ finden Sie unter:
> http://www.pir.org/news/dashboard

Weitere Informationen zu .saarland finden Sie unter:
> http://www.nic-saarland.de/

Quelle: dns.be, pir.org, sr-online.de

NTLDS – ICANN GIBT DAS URS-REGLEMENT BEKANNT

ICANN hat die Uniform Rapid Suspension (URS) Regeln mit dem Stand 01. März 2013 bekannt gegeben. Dieses Regelwerk für das neue Streitbeilegungsverfahren, das auf die neuen Endungen Anwendung findet, birgt keine Überraschungen. Es ist letztlich eine Vorstufe zur UDRP.

Die neuen Top Level Domains kommen und mit ihnen neue Markenrechtsstreitigkeiten. Diese sollen unter der Uniform Rapid Suspension (URS), einem der UDRP ähnlichen Regelwerk, ausgefochten werden. Die Streitbeilegungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Markeninhabern und Domain-Inhabern in diesem Fall tätig wird, hat ICANN vor kurzem vorgestellt: Es ist das National Arbitration Forum (NAF). Nun hat ICANN auch das URS-Reglement veröffentlicht. Das 11-seitige Papier zeigt die Voraussetzungen für und das Verfahren selbst auf.

Grundsätzlich entsprechen die Anforderungen für das Verfahren dem der UDRP: Der Antragsteller muss gegenüber der Streitbeilegungsstelle zweifelsfrei nachweisen, dass der umstrittene Domain-Name identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit der Marke ist, der Domain-Inhaber nicht berechtigt ist und die Registrierung bösgläubig vorgenommen hat. Da die URS ausschließlich in eindeutigen Fällen Anwendung findet, ergeht eine Entscheidung gegen den Antragsteller, wenn sich Zweifel erheben. Es reichen aber schon Fehler bei einfachen Angaben, die zur Abweisung des Antrags führen. Hintergrund sind die für das Verfahren niedrig angesetzten Gebühren und die geforderte zügige Durchführung (noch schneller als unter der URDP): es gibt für die Parteien keine Möglichkeit, ihre Angaben zu korrigieren. Macht der Antragsteller einen Fehler und wird sein Antrag aufgrund dessen zurückgewiesen, muss er ein neues Verfahren starten. Die Gebühren des ersten Verfahrens erhält er nicht erstattet.

Dem Antragsgegner stehen 2.500 Zeichen zu Gebote, sich gegen den Antrag zu verteidigen. Ist seine Entgegnung eingegangen, wird die Akte unverzüglich an einen Experten weitergereicht, der sie auswertet und entscheidet. Das Reglement macht deutlich, dass der Handel mit Domains, ein großes Domain-Portfolio oder Domain-Parking nicht per se dafür spricht, dass der Domain-Inhaber in „bad faith“ agiert. Sollte der Domain-Inhaber nicht innerhalb der ihm gesetzten 14-Tage-Frist nach Zustellung der Antragsschrift reagieren, wird die Domain dekonnektiert; der Inhaber hat keinen Zugriff mehr auf die Domain und kann das WHOIS nicht ändern. Die URS spricht dann von einem Default-Fall, die Domain befindet sich in der „Default Period“. Dem Inhaber bleibt jedoch die Möglichkeit, binnen sechs Monaten einen Antrag auf erneute Prüfung zu stellen und seine Entgegnung vorzubringen. Sollte er obsiegen, wird die Domain wieder konnektiert und er hat wieder vollen Zugriff auf die Domain.

Welche Endentscheidung zuletzt auch immer in einem URS-Verfahren ergeht – den Parteien eröffnet sich das Rechtsmittel der Beschwerde (Appeal), in deren Rahmen die Sach- und Rechtslage nochmals geprüft wird. Darüber hinaus können die Parteien nationale Gerichte anrufen oder einfach ein UDRP-Verfahren anstrengen. Das URS-Reglement macht klar, dass die URS-Entscheidung für andere Verfahren nicht bindend ist.

Das Reglement der URS findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/711

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: icann.org

URS – ICANN-MEMORANDUM MIT NAF VERÖFFENTLICHT

ICANN veröffentlichte dieser Tage nicht nur eine aktuelle Fassung der Uniform Rapid Suspension (URS), den nTLD-Streitbeilegungsregeln, sondern auch gleich die Vereinbarung mit dem zukünftigen URS-Provider NAF. Die Kosten des Verfahrens bleiben im Nebel.

Wir berichteten bereits, dass das National Arbitration Forum (NAF) der erste akkreditierte URS-Provider ist. ICANN veröffentlichte nun das am 20. Februar 2013 unterzeichnete „Memorandum of Understanding“, welches die zukünftigen Aufgaben des NAF festlegt. Laut dieser zweiseitigen Absichtserklärung soll das NAF unter anderem URS-Services entsprechend den Vorgaben der Uniform Rapid Suspension implementieren, und eigene ergänzende Regeln und Prozeduren entwickeln und aufrechterhalten. Weitere Aufgaben sind die öffentliche Zurverfügungstellung aller URS-Entscheidungen, die Auswahl und Überprüfung der Fachleute, die die URS-Entscheidungen treffen, ein System zu entwickeln, das Interessenskonflikte zwischen Experten und Parteien aufdeckt und verhindert, und – neben weiteren Kleinigkeiten – auch einen Gebührenplan nebst Bezahlsystem in unterschiedlichen Währungen zu implementieren. Das alles dürfte kein Problem für das als UDRP-Streitbeilegungsgericht bestens bekannte National Arbitration Forum sein. Doch schweigt sich diese Absichtserklärung über einen Punkt entschieden aus: Es werden keine Zahlen genannt.

Nun bildeten die Kosten des Verfahrens einen wesentlichen Aspekt bei der Einführung der URS. Sie sollten aufgrund Forderung der Interessenvertreter der Rechteinhaber unter US$ 500,- liegen, damit es für Markeninhaber nicht zu kostspielig wird. Doch eine entsprechende Regelung, die das festschreibt, sucht man in der Absichtserklärung vergebens. Das NAF wird lediglich darauf verpflichtet, kosteneffektiv zu arbeiten. Wörtlich heisst es: „the NAF shall: … provide URS services on a reasonable and cost effective basis“. Inwieweit die Kappungsgrenze von US$ 500,- eingehalten werden wird, ob ICANN sogar die Verfahren – wie zeitweise gefordert wurde – subventioniert, und welche Kosten auf den Markeninhaber zukommen, ist unklar. Da bleiben als kleiner Trost nur die Kündigungsregeln: wenn das NAF die getroffene Vereinbarung nicht einhält, was wenig wahrscheinlich ist, hat ICANN das Recht, dem Provider mit einer Frist von 60 Tagen zu kündigen.

Das „Memorandum of Understanding“ zwischen ICANN und NAF findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/712

Quelle: isenbergondomains.com, icann.org

LAWHELP.COM – RECHTSRAT FÜR US$ 85.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war wieder schwächer besetzt und kam mit lawhelp.com auf US$ 85.000,- (ca. EUR 65.385,-) als teuerste Domain. Die Länderendungen führte eine kolumbianische Domain an.

Die kolumbianische Endung führt ihre Erfolgsgeschichte fort und war mit der Zwei-Zeichen-Domain xe.co bei einem Preis von US$ 37.500,- (ca. EUR 28.846,-) zum zweiten Mal in diesem Jahr Nummer 1 unter den Länderendungen. Die britische Endung lieferte eine Menge und recht gute Zahlen, bei denen die deutsche Endung nicht ganz mithalten konnte.

xe.co – US$ 37.500,- (ca. EUR 28.846,-)

wholesale.co.uk – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.077,-)
stamps.co.uk – GBP 16.000,- (ca. EUR 18.356,-)
practicestudio.co.uk – GBP 5.500,- (ca. EUR 6.310,-)
lakedistrict.org.uk – GBP 3.600,- (ca. EUR 4.130,-)
claimforinjury.co.uk – GBP 3.100,- (ca. EUR 3.556,-)
fcc.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.440,-)

bankenvergleich.de – EUR 19.975,-
anzeigex.de – EUR 5.500,-
silvesterparty.de – EUR 5.000,-
softwareone.de – EUR 4.250,-
software-one.de – EUR 4.250,-

cdnair.ca – US$ 8.475,- (ca. EUR 6.519,-)
kreditrechner.eu – EUR 5.600,-
mobilecasino.fr – EUR 5.500,-
protected.com.au – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.615,-)
om.tv – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.615,-)
testosterone.tv – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.077,-)
allsaints.nl – EUR 3.025,-
wittur.cn – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.692,-)

Die neueren generischen Endungen lieferten eine .info- und eine .pro-Domain, mehr aber nicht.

saws.info – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.375,-)
adult.pro – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.615,-)

Die älteren generischen Endungen waren deutlich stärker als noch vergangene Woche. Die Führung übernahm die geparkte ZweiZeichen-Domain qf.net zu einem Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-). Mit freebies.org zu US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-) war die zweitplatzierte eine .org, die natürlich geparkt ist. Erst die Dritte, rollover.net zu einem Preis von US$ 14.500,- (ca. EUR 11.154,-), bietet Dienste im Finanzbereich.

qf.net – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-)
freebies.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-)
rollover.net – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.154,-)
piano.net – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.077,-)
tequilas.net – EUR 6.000,-
stripclubs.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.769,-)
anyware.net – US$ 4.888,- (ca. EUR 3.760,-)
goldkaufen.net – EUR 3.500,-
complementos.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.606,-)
calenda.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.308,-)
wils.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.145,-)
mathhelp.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.846,-)
tbl.org – US$ 2.260,- (ca. EUR 1.738,-)
reshape.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.692,-)
rental-cars.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.615,-)
jail.net – US$ 2.002,- (ca. EUR 1.540,-)
digitaldirect.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)
msfc.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)
outpace.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)
roulette-online.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)

Mit lawhelp.com für US$ 85.000,- (ca. EUR 65.385,-) etablierte sich .com einmal mehr als wochenbeste Endung, doch auf relativ niedrigem Niveau. Die Domain liefert noch keine Inhalte. Anders als weddinginsurance.com, die mit runden US$ 50.000,- (ca. EUR 38.462,-) zweitplatzierte: hier erfüllt sich, was der Domain-Name verspricht. Interessant scheint zudem noch der Kauf von wild fang.com für US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-) an den Endabnehmer, ein Modelabel, das im Frühjahr an den Start geht.

lawhelp.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 65.385,-)
weddinginsurance.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.462,-)
comparehealth.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.077,-)
fpcu.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-)
worldbet.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-)
movecorp.com – US$ 22.505,- (ca. EUR 17.312,-)
travelkiosk.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-)
wildfang.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-)
golfcenter.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.615,-)
racingstuff.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.846,-)
gr8.com – EUR 13.000,-
americanfreight.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-)
sheltermortgage.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-)
ufid.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.154,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WETTBEWERBSZENTRALE – UWG-SEMINAR AUF TOUR

Wie alle Jahre, so veranstaltet die in Bad Homburg ansässige Wettbewerbszentrale auch in 2013 ihre traditionelle Frühjahrsseminarreihe. Unter dem Titel „Offene Rechtsfragen des UWG – aus Sicht von Wissenschaft & Praxis“ werden aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung beleuchtet.

Das diesjährige Frühlingsseminar hinterfragt unter anderem Umsetzungsdefizite und liefert Lösungsvorschläge hinsichtlich der §§ 1 und 2 UWG, beantwortet Auslegungsfragen hinsichtlich des Blacklistings im Rahmen von § 3 UWG und beantwortet weitere für den Fachmann interessante aktuelle Fragen. Die Referenten sind Prof. Dr. Helmut Köhler (Richter am OLG München sowie Mitautor des Standardkommentars Köhler/Bornkamm) und Dr. Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale.

Die dreistündigen Seminare beginnen jeweils um 10.30 Uhr und enden gegen 13.30 Uhr. Die Termine für das Frühjahrsseminar liegen wie folgt:

09.04.2013 – Berlin, DIHK
15.04.2013 – Köln, NH Media Park
22.04.2013 – München, NH Deutscher Kaiser
29.04.2013 – Hamburg, Hotel Grand Elysée
06.05.2013 – Frankfurt/Main, NH Frankfurt City

Der Normalpreis für die Teilnahme beträgt EUR 476,- (EUR 400,- zuzüglich EUR 76,- für 19% MwSt.), der vergünstigte Preis für Mitglieder der Wettbewerbszentrale liegt bei EUR 416,50 (EUR 350,- zuzüglich EUR 66,50 für 19% MwSt.). Darin enthalten ist ein Begrüßungskaffee und ein Mittagsimbiss. Im Anschluss gibt es einen kleinen Snack. Zudem gibt es ein umfassendes, seminarbegleitendes Skript und eine Rechtsprechungsübersicht mit den relevanten EuGH- und BGH-Entscheidungen des letzten Jahres. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, muss aber über 20 Personen liegen, damit das Seminar auch wirklich stattfindet. Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über drei Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=25

Quelle: wettbewerbszentrale.de, eigene Recherche

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