Domain-Newsletter

Ausgabe #656 – 07. März 2013

Themen: ICANN – nur vier nTLDs verwechslungsgefährdet | Statistik – .me liegt auf Erfolgskurs | TLDs – Neues von .mobi, .swiss und .uk | LG Aurich – ohne Bahnhof droht Rechtsmissbrauch | nTLDs – Independent Objector gibt sich grosszügig | vagadeemprego.com – Jobsuche für EUR 60.000,- | Trier – Europäische Rechtsakademie tagt Ende März

ICANN – NUR VIER NTLDS VERWECHSLUNGSGEFÄHRDET

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Ergebnisse ihres „String Similarity Panel“ veröffentlicht und damit erneut für Aufsehen gesorgt: nur 4 von über 1.900 Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain weisen so viel Ähnlichkeit auf, dass ihre Einführung eine Verwechslungsgefahr in sich birgt.

Eine der vielen Hürden, die eine erfolgreiche Bewerbung um eine neue Domain-Endung nehmen muss, ist die sogenannte „string similarity“-Prüfung. Unter „string similarity“ versteht das Bewerberhandbuch die Frage, ob eine potentielle neue Top Level Domain aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit jeder reservierten Adresse, jeder bereits eingeführten oder geplanten Endung oder jeder internationalisierten Endung das Risiko in sich birgt, zu Verwechslungen zu führen. Nach welchen Kriterien sich eine solche „string similarity“ bestimmt, war bis zuletzt unklar, da das Bewerberhandbuch keine konkreten Ausführungen hierzu enthält. Dies führte dazu, dass für Jeffrey Smith, CEO von .shop-Bewerber Commercial Connect LLC, nur 56 einzigartige Bewerbungen verbleiben, wenn man dieses Kriterium ernst nimmt; so hätten beispielsweise .auto und .car dieselbe Bedeutung; nichts anderes gelte für Endungen wie .shop, .store oder .buy.

Bei ICANN legt man dagegen bei der „string similarity“ einen deutlich großzügigeren Maßstab an: dort hält man nur zwei Paare von Bewerbungen für verwechslungsfähig. Dies ist zum einen die Paarung .hotels (Booking.com B.V.) und .hoteis (Despegar Online SRL), zum anderen die Paarung .unicorn (Unicorn a.s.) und .unicom (China United Network Communications Corporation Limited); hinzu kommen zwei weitere Paare aus dem Kreis der Bewerbungen um eine internationalisierte Domain-Endung. In jedem dieser Paare kommt daher nur ein Bewerber in die nächste Prüfungsphase, wobei letztlich eine Auktion entscheiden könnte, wer sich durchsetzt. Dieses Ergebnis überrascht schon deshalb, weil jeder dieser vier Bewerber eine geschlossene Vergabe geplant hatte und somit sämtliche Second Level Domains auf sich registriert hätte; damit ist die Gefahr eines Missbrauchs beispielsweise durch Phishing erheblich gemindert. Überraschend ist aber vor allem, dass ICANN damit eine Vielzahl von Pluralbewerbungen jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der „string similarity“ für unproblematisch hält. Und davon gibt es jede Menge, wie etwa .car und .cars, .hotel und .hotels oder .kid und .kids. Auch wortstammverwandte Begriffe wie .photography und .photo, .secure und .security oder gar .film und .movies winkt ICANN damit durch.

Doch ganz gebannt ist die Gefahr damit auch für sie nicht. In der nächsten Stufe können sich nun die Kandidaten mit einer „string confusion objection“ gegen einen Mitbewerber wenden, wenn sie selbst fürchten, dass es zu einer Verwechslung kommt. Für diesen Fall sieht ICANN vor, dass sich die Streitparteien um eine gütliche Einigung bemühen; ein Auswechseln einer Bewerbung durch eine andere Zeichenkette erlaubt das Bewerberhandbuch jedoch nicht. Ob und welcher Bewerber davon Gebrauch macht, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

Quelle: icann.org

STATISTIK – .ME LIEGT AUF ERFOLGSKURS

Montenegros .me liegt auf Erfolgskurs: vier Jahre nach der Liberalisierung konnte das Länderkürzel fast 500.000 Domains dazugewinnen. Ansonsten präsentierte sich der Registrar-Markt im Februar 2013 stabil – in jeder Hinsicht.

Bescheiden fällt der zweite Monat des Jahres für .de aus. Die deutsche Endung kann zwar zulegen, mit einem Anstieg von knapp über 10.000 Domains bleibt .de aber deutlich hinter dem Durchschnitt zurück. Gewohnt stark präsentiert sich dagegen .com, die etwas über 550.000 Domains hinzugewinnt und nun bei über 107 Millionen registrierten Adressen notiert. Einen besonders guten Monat verzeichnet .biz, die diesmal unter dem Strich um 25.258 Domains zulegen kann. Bei .info fehlen uns die Worte; einmal mehr verliert die Informationsendung deutlich und droht in den kommenden Wochen unter die Marke von sieben Millionen Domains zu rutschen.

Blicken wir kurz nach Russland. Wie das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR), eine gemeinnützige Vereinigung von Länderdomain-Verwaltungen, mitteilt, konnte die country code Top Level Domain .ru im Januar 2013 mit einem Zuwachs von weit über 60.000 Domains mehr zulegen als jede andere europäische Länderendung. Insgesamt notiert .ru Ende Januar 2013 bei exakt 4.319.940 Domains.

Besondere Aufmerksamkeit wollen wir zum Abschluss .me, dem offiziellen Länderkürzel von Montenegro, schenken. Nach dem Neustart im Jahr 2008, der nicht nur eine praktisch unbegrenzte Registrierung für jedermann ermöglichte, sondern auch eine offensive, weltweite Vermarktung als generische Endung mit sich brachte, stiegen die Registrierungszahlen steil an: nach Angaben der Verwalterin .Me Registry waren zum Jahresende 2012 genau 668.881 .me-Domains registriert. Zum Vergleich: vier Jahre zuvor waren es nur 182.232 Domains. Besonders gefragt ist .me in den USA, dort haben 53 Prozent aller Domain-Inhaber ihren Sitz; in Deutschland sind es immerhin 3,2 Prozent. 46 Prozent aller Registrierungen stammen dabei von Unternehmen, wobei .me vor allem bei Start-Ups beliebt ist. Wer noch keine .me-Domain hat, hat dennoch gute Chancen, eine kurze und attraktive Adresse zu ergattern: 35,1 Prozent aller Drei-Zeichen-Domains unter .me sind noch frei!

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.350.953 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.872)
.at – 1.202.026 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.798)
.com – 107.339.771 – (Vergleich zum Vormonat: + 552.001)
.net – 14.973.620 – (Vergleich zum Vormonat: + 32.572)
.org – 10.219.078 – (Vergleich zum Vormonat: + 42.088)
.info – 7.124.185 – (Vergleich zum Vormonat: – 157.510)
.eu – 3.724.321 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.711)
.biz – 2.313.208 – (Vergleich zum Vormonat: + 25.258)
.us – 1.805.954 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.049)

(Stand 1. März 2013)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: domain.me, centr.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .MOBI, .SWISS UND .UK

Keine kurzen Domains unter .uk: die Registry Nominet hat Pläne zur Einführung von Second Level Domains direkt unterhalb von .uk vorerst verschoben. Neues Potential für mobile Internetnutzer bietet dagegen .mobi, während die Schweiz die Einführung von .swiss vorbereitet – hier die Kurznews.

Der Anteil der Nutzer, die mit ihrem Mobiltelefon im Internet surfen, steigt ständig an: wie die US-amerikanische Marktforschungsfirma comScore mitteilt, brausen 68 Prozent aller mobilen Internetnutzer in Deutschland mit ihrem Telefon durch das Netz. Aufgrund einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebssysteme mit Android und iOS an der Spitze wächst für Entwickler der Druck, ihre Inhalte mobilgerecht und plattformunabhängig zu präsentieren. Darin sieht comScore eine Chance für .mobi, die von der irischen dotMobi Ltd. verwaltete Mobilendung. Die Endung ist als defacto-Standard zur sicheren und technisch einwandfreien Auslieferung von Internetinhalten an mobile Endgeräte wie Handy, Smartphone oder PDA wie geschaffen; ein aufwändiges Transkodieren oder gar die Entwicklung eigener Apps entfällt. Zudem lassen sich mobile Inhalte unter einer .mobi-Domain besser finden. Bei den Nutzern hat sich diese Botschaft jedoch noch nicht so richtig herumgesprochen: mit aktuell etwa 1,1 Millionen registrierten Domains hat .mobi noch reichlich Luft nach oben.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die Vergaberegeln für .swiss konkretisiert: sollte die Bewerbung Erfolg haben, steht die Registrierung jedermann offen, der einen Bezug zur Schweiz nachweisen kann. Dies sieht die „Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen“, vom Bundesrat verabschiedet am 27. Februar 2013, vor. Der Bund definiert zudem eine zentrale Liste mit schützenswerten Bezeichnungen; da .swiss von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bewirtschaftet wird, können so schützenswerte Bezeichnungen durch den Bund reserviert oder blockiert werden. Weitere Details legt der Bund durch eine Ergänzung der Fernmeldegesetzgebung in Konsultation mit relevanten Bundesstellen und interessierten Kreisen fest. Für die Streitbeilegung in Konfliktfällen gelten die von der InternetVerwaltung ICANN entwickelten internationalen Lösungen; gemäss den Vorgaben von ICANN werden mehrere Streitbeilegungsdienste eingerichtet. Diese Streitbeilegungsdienste werden etwa so funktionieren, wie der für .ch bereits bestehende, das heisst im Wesentlichen nach dem Grundgedanken und der rechtlichen Konzeption der .ch-Streitbeilegung. Ausdrücklich offen lässt sich die Schweiz, ob man sich im Rahmen der Liberalisierung des Domain-Namen-Marktes bei ICANN erneut für das Betreiben von TLDs bewirbt; dies soll im Einzelfall entschieden werden.

Kehrtwende bei .uk: wie die Registry Nominet bekanntgab, verfolgt man den Plan zur Einführung von Second Level Domains direkt unterhalb von .uk vorerst nicht weiter. Ganz legt man das Vorhaben aber nicht zu den Akten: anlässlich einer Vorstandssitzung vom 26. Februar 2013 hat Nominet beschlossen, stattdessen weitere Untersuchungen durchzuführen, wie man den Interessen aller Beteiligten besser gerecht werden kann. Hintergrund dieses Kurswechsels ist die massive öffentliche Kritik am Durchsetzungsplan: auch wenn die Einführung kurzer .uk-Domains grundsätzlich begrüsst wurde, sahen sich die Inhaber bereits registrierter .uk-Domains und vor allem eine meinungsstarke Gruppe von Domainern nicht angemessen berücksichtigt; zudem wurde befürchtet, dass die kurzen Domains Verwirrung unter den britischen Internetnutzern stiften könnte, wenn die kurze .uk-Domain zu einer anderen Webseite führt als etwa das .co.uk-Pendant. Im Juni 2013 will sich der Nominet-Vorstand wieder mit dem Thema befassen; weitere konkrete Entscheidungen zeichnen sich derzeit nicht ab.

Die „Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/705

Die Mitteilung von Nominet zu kurzen .uk-Domains finden Sie unter:
> http://www.nominet.org.uk/news/latest/update-directuk

Quelle: steigerlegal.ch, nominet.org.uk, eigene Recherche

LG AURICH – OHNE BAHNHOF DROHT RECHTSMISSBRAUCH

Das Landgericht Aurich wies in einer Wettbewerbsstreitigkeit den Antrag auf Unterlassung als unzulässig zurück, weil die Antragstellerin in arglistiger Benachteiligungsabsicht den Antrag vor dem – abgelegenen – Landgericht Aurich gestellt hatte (LG Aurich, Beschluss vom 22.01.2013, Az.: 6 O 38/13 (5)).

Antragsgegner ist ein Anbieter auf eBay, dessen Angebotsbedingungen und Widerrufsbelehrungen nach Ansicht der Antragstellerin rechtswidrig sind. Die Antragstellerin beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung einen Unterlassungsanspruch wegen vermeintlich rechtswidriger Angebotsbedingungen und Widerrufsbelehrungen. Ihr in Berlin sitzender Prozessbevollmächtigter stellte den Antrag vor dem Landgericht Aurich mit der Begründung, dass auch dort das Angebot des Antragsgegners im Internet abrufbar sei. Tatsächlich besteht von keiner Seite der beteiligten Parteien irgendein Bezug zum Landgericht Aurich.

Das LG Aurich wies den Antrag der Antragstellerin als unzulässig zurück, weil die Wahl des Gerichtsstandes Aurich im konkreten Fall rechtsmissbräuchlich sei, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Unterlassung bestehe (Beschluss vom 22.01.2013, Az.: 6 O 38/13 (5)). In seiner Begründung macht das LG Aurich deutlich, dass es sich über die Rechtslage im Hinblick auf den fliegenden Gerichtsstand im Klaren ist, und dass die klagende Partei unter mehreren zulässigen Gerichtsständen wählen kann (§§ 32 und 35 ZPO); doch mit der Wahl des Gerichts in Aurich mache sie rechtsmissbräuchlich von der Wahlfreiheit Gebrauch. Für das Gericht sieht es so aus, als würde die Antragstellerin mit der Wahl des abgelegenen Gerichtsorts Aurich, der nicht einmal einen Bahnhof für die Personenbeförderung aufweist, dem Antragsgegner Schaden zufügen und die Verteidigung arglistig erschweren wollen. Dafür spreche auch der Umstand, dass der Prozessvertreter der Antragstellerin allenthalben für Unterlassungsklagen und Abmahnungen bekannt sei, unter anderem auch für die Antragstellerin.

Das LG Aurich gewinnt der Frage nach dem fliegenden Gerichtsstand und den oft damit einhergehenden, in keinem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit und den Parteien ausgewählten Gerichten eine neue Facette ab. Während das AG Frankfurt (teleologische und die historische Auslegung des § 32 ZPO) und das AG Krefeld (Verstoß gegen das Willkürverbot sowie das Gebot des gesetzlichen Richters aus Art. 101 GG) unter anderen rechtlichen Vorzeichen (Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht) tiefer in Rechtsfragen zum fliegenden Gerichtsstand einstiegen, glänzt das LG Aurich mit der einfachen, einleuchtenden und sehr vernünftigen Erklärung, ohne in die Tiefe gehen zu müssen: eine offensichtliche, arglistige Benachteilungsabsicht macht die Wahl des Gerichts rechtsmissbräuchlich und ist somit unzulässig.

Das Urteil des Landgericht Aurich findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/706

Weitere Entscheidungen zur Frage nach dem fliegenden Gerichtsstand finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/707
> http://www.domain-recht.de/verweis/708
> http://www.domain-recht.de/verweis/709

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: niedersachsen.de, eigene Recherche

NTLDS – INDEPENDENT OBJECTOR GIBT SICH GROSSZÜGIG

Der „Independent Objector“ ist dazu ausersehen, im Rahmen der Einführung neuer Domain-Endungen Einsprüche gegen Endungen einzulegen, die gegen den guten Geschmack verstoßen und die nicht im Interesse der damit bezeichneten Gemeinschaft stehen. Gegen 16 solcher Bewerbungen gab er Frühwarnungen ab. Nun teilt er aber mit, keine Objection-Filings gegen eine Bewerbung einzureichen.

ICANN hatte am 14. Mai 2012 den französischen Jura-Professor Alain Pellet als Independent Objector benannt. Pellets Aufgabe liegt darin, Kommentare zu den unterschiedlichen Bewerbungen um nTLDs zu sichten und in allen Fällen, in denen Einwände berechtigt sind, sich aber niemand findet, der im Wege eines Objection-Filings gegen eine Bewerbung vorgeht, seinerseits als unabhängiger Einspruchsführer im Interesse der Allgemeinheit ein Einspruchsverfahren durchzuführen. Nun hat Pellet in 16 Fällen, die aus seiner Sicht überhaupt nur relevant zu sein scheinen und bei denen er eine frühe Warnung abgegeben hatte, erklärt, er werde kein Einspruchsverfahren einleiten.

Bei den 16 Endungen handelt es sich um .adult, .africa, .army, .catholic, .church, .gay, .gcc, .hot, .islam, .lgbt, .persian gulf, .porn, .sex, .sexy, .vodka und .wtf. In einem aktuellen Statement zu jeder der 16 Endungen heisst es sinngemäß, der Independent Objector habe bei Prüfung der Bewerbung festgestellt, dass sie reichlich kommentiert worden sei. Um die Transparenz des Verfahrens und die öffentlichen Bedenken hinsichtlich der umstrittenen Bewerbung zu wahren, erkläre er nunmehr, warum er kein Einspruchsverfahren durchführe, wobei damit aber nicht abschließend gesagt sei, er werde keinen Einspruch gegen die Bewerbung einlegen. Danach findet er für jede der 16 Endungen Gründe genug, keinen Einspruch einlegen zu müssen. Am nachhaltigsten scheint der Umstand, dass das Government Advisory Committee (GAC) ja Einspruch einlegen könne, welches sich seinerseits gegen diverse Bewerbungen geäußert habe.

Es fragt sich dann allerdings: wofür ist denn der „Independent Objector“ dann da? Denn letztlich sind alle Endungen mehr oder weniger umstritten und jedenfalls vielfach kommentiert. Und wo ein Kommentar gegen die Bewerbung ist, ist fast ausnahmslos auch ein potentieller Einspruchsteller, auf den Pellet seine eigenen Pflichten abwälzen kann, wie auch Michael Berkins von thedomains.com meint. Doch wie Rechtsanwalt Doug Isenberg bereits vor 14 Tagen festgestellt hat: So wie sich die Sache darstellt, ist das Amt des Independant Objector schon abgeschafft. Bleibt nur noch die Frage: wer wird gegen welche Bewerbung bis zum 13. März 2013 im Wege eines Einspruch vorgehen?

Die Statements des „Independent Objector“ zu den jeweiligen Endungen findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/710

Einzelheiten zum Amt des „Independent Objectors“ findet man im Applicant Guide Book (AGB) unter Ziffer 3.2.5.:
> http://newgtlds.icann.org/en/applicants/agb

Quelle: independent-objector-newgtlds.org, thedomains.com, isenbergondomains.com

VAGADEEMPREGO.COM – JOBSUCHE FÜR EUR 60.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bot eine Überraschung, denn die teuerste Domain kam mit portugiesischem Aroma: vagadeemprego.com (Stellenangebote) erzielte EUR 60.000,-. Das heisst zugleich, dass die Preise insgesamt nicht besonders hoch waren.

Unter den Länderendungen lieferte Kanada mit racing.ca zu einem Preis von US$ 39.200,- (ca. EUR 29.924,-) den höchsten Preis, gefolgt von jogo.tv für EUR 15.000,-. Die britische Endung kam mit der drittbesten Domain, partners.co.uk zu GBP 12.000,- (ca. EUR 13.854,-), und lieferte darüber hinaus sechs weitere ansprechende Domain-Verkäufe. Die deutsche Endung sah dagegen mau aus, mit play24.de für EUR 3.750,- sowie mega-party.de für EUR 3.500,-.

racing.ca – US$ 39.200,- (ca. EUR 29.924,-)
jogo.tv – EUR 15.000,-

partners.co.uk – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.854,-)
drink.co.uk – GBP 9.500,- (ca. EUR 10.968,-)
sharefile.co.uk – EUR 9.500,-
letting.co.uk – GBP 5.950,- (ca. EUR 6.869,-)
psychicreadings.co.uk – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.344,-)
bingoapps.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)
leap.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)

parfum.be – EUR 13.685,-
mbs.fr – EUR 7.176,-
createurdebeaute.fr – EUR 5.750,-
777.bg – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.344,-)
efn.se – EUR 4.160,-
deseo.ru – EUR 4.000,-
saints.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)
play24.de – EUR 3.750,-
mega-party.de – EUR 3.500,-
next.si – EUR 3.000,-
verlieben.eu – EUR 2.990,-

Die neueren generischen Endungen waren schwach besetzt, aber immerhin wieder einmal mit einer .asia-Domain, awe.asia, die EUR 1.850,- erzielte.

opinion.info – EUR 2.100,-
awe.asia – EUR 1.850,-
ese.biz – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.823,-)

Die älteren generischen Endungen wiesen diesmal keinen Ausreisser nach oben auf. Den höchsten Wert erzielte proeuropa.org mit EUR 4.800,-. Danach fielen die Preise wie gewohnt deutlich ab.

proeuropa.org – EUR 4.800,-
amira.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.435,-)
tokyo2020.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.053,-)
capezio.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.586,-)
csmi.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.510,-)
timemap.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.443,-)
tmi.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
sefa.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.899,-)
theecho.org – US$ 2.296,- (ca. EUR 1.753,-)
makeliving.net – US$ 2.195,- (ca. EUR 1.676,-)
namy.net – US$ 2.154,- (ca. EUR 1.644,-)
stillness.net – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.526,-)
pnud.org – US$ 1.749,- (ca. EUR 1.335,-)
siteinfo.org – US$ 1.682,- (ca. EUR 1.284,-)
findik.net – US$ 1.675,- (ca. EUR 1.279,-)
megapage.net – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.221,-)
paraty.net – US$ 1.588,- (ca. EUR 1.212,-)

Der portugiesische Begriff für Stellenangebote oder Stellengesuche, vagadeemprego.com, lieferte die Top-Domain der Woche bei einem Preis von EUR 60.000,-. Leider ist die Domain nur geparkt, während die .net-Alternative tatsächlich Inhalte aufweist, nämlich eine brasilianische Stellensuche. Dafür ging die zweitplatzierte maske.com zu einem Preis von US$ 32.000,- (ca. EUR 24.427,-) an einen Endkunden: die Domain leitet weiter auf die entsprechende .de-Variante und zu einem Automietangebot. Die Domain einbaukueche.com hingegen ist geparkt.

vagadeemprego.com – EUR 60.000,-
maske.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 24.427,-)
thrillofthegrill.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.901,-)
dola.com – US$ 28.500,- (ca. EUR 21.756,-)
outdoorcurtains.com – US$ 24.900,- (ca. EUR 19.008,-)
blowouts.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.267,-)
chillersystems.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.740,-)
bithub.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.977,-)
einbaukueche.com – EUR 10.000,-
play24.com – EUR 10.000,-
hoteldestination.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.924,-)
movingtoamerica.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.924,-)
ijones.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 8.588,-)
audiocore.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.634,-)
customcufflinks.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.634,-)
israeltoday.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.634,-)
lingualbraces.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.634,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

TRIER – EUROPÄISCHE RECHTSAKADEMIE TAGT ENDE MÄRZ

ERA, die Europäische Rechtsakademie, lädt für 21. und 22. März 2013 zu der Tagung „Internetdomainnamen: Von der Registrierung zur Streitbeilegung“ nach Trier.

Die Europäische Rechtsakademie ist eine Fortbildungsstelle für das Europarecht in Form einer öffentlichen Stiftung bürgerlichen Rechts. Die in englischer Sprache stattfindende Tagung zum Recht der Internetdomainnamen bietet Praktikern eine eingehende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für Internet-Domainnamen auf internationaler und auf EU-Ebene, ergänzt durch die Darstellung maßgebender Urteile. Sie richtet sich an Anwälte, Justiziare, Beamte und andere Angehörige der Rechtsberufe, die sich mit Domain-Namen, Marken und gewerblichen Schutzrechten beschäftigen. Themen der Tagung, die am 21. März um 09.15 Uhr beginnt, sind unter anderem: Die Koexistenz von Marken und Domain-Namen, die EuGH-Entscheidungen zu missbräuchlichen Markenregistrierungen bei Einführung von .eu, die Anwendung der UDRP, ihre Stärken und Schwächen, und vieles andere mehr.

Die Tagung findet vom 21. bis 22. März 2013 im ERA Conference Center, Metzer Allee 4 in Trier statt. Die Teilnahmegebühr beträgt zwischen EUR 474,- und EUR 790,-. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.era.int/?123398&en

Quelle: era.int

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