Domain-Newsletter

Ausgabe #654 – 21. Februar 2013

Themen: nTLDs – erste Domains am 23. April 2013 online? | US$ 165 Mio. – Buffet investiert in VeriSign | News von .gmc, .rs und .thehartford | AdWords – Erschöpfung bei Keyword-Anzeigen | Sedo – aktuelle Studie zum Sekundärmarkt 2012 | mojo.com – Glücksbringer für US$ 300.000,- | München – INTA-Roundtable am 14. März 2013

NTLDS – ERSTE DOMAINS AM 23. APRIL 2013 ONLINE?

Der vorläufige Starttermin für den Aufbruch in ein neues Zeitalter des Domain Name Systems steht nahezu fest: am 23. April 2013 will die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgeben, welche neuen globalen Top Level Domains man für eine Delegation empfiehlt. Eine Verzögerung gilt aber nicht als ausgeschlossen.

Am 12. Januar 2012 hat ICANN die ersten Bewerbungen um neue Top Level Domains entgegengenommen, und für zumindest einige Bewerber hat das Warten in gut 60 Tagen sein Ende: wie ICANN-CEO Fadi Chehadé in einem Interview mit ICANNs Mediendirektor Brad White bekanntgab, sollen die ersten neuen Endungen am 23. April 2013 vorgeschlagen werden. Wörtlich sagte er: „We are now targeting to be able to recommend for delegation the first new gTLD as early as the 23rd of April, and I can say this because we have made great progress in the last few weeks in aligning all the necessary pieces that would permit us to recommend a delegation as early as the 23rd of April.“ Allerdings lässt sich Chehadé bei der Empfehlung der Delegierung eine Hintertür: es gäbe einige Dinge, die man nicht steuern könne und die zu einer Verschiebung des Termins führen könnten; aber selbst in diesem Fall liegt die Verzögerung bei Tagen oder allenfalls Wochen, nicht aber bei Monaten.

Die von Chehadé angesprochene Delegation bedeutet den förmlichen Abschluss eines feststehenden Verfahrens und umfasst beispielsweise die Zuteilung der Registry und die Bestimmung der Nameserver für eine Zone. Sie ist also nicht gleichzusetzen mit dem Beginn der Registrierung. Wann die ersten neuen Domains registriert werden können, hängt stark vom Einzelfall ab. So spricht viel dafür, dass zu den ersten neuen Domains eine Vielzahl internationalisierter Endungen zählt, da ihnen im Rahmen des „priorization draw“ eine bevorzugte Behandlung eingeräumt wurde; bei ihnen wird zu klären sein, ob die Inhaber bereits existierender Domains ein Vorrecht eingeräumt wird, aber auch Markeninhaber müssen nun wachsam sein. Auch markenbezogene Endungen haben gute Chancen auf eine frühe Delegierung, sofern sich der Prüfungsumfang in Grenzen hält. Und selbst dann geht der allgemeinen Registrierung in den allermeisten Fällen eine Sunrise Period voraus, die entsprechend angekündigt und beworben werden muss.

Wem das zu lange ist: bereits im Lauf dieser Woche will das Governmental Advisory Committee (GAC), der Regierungsbeirat innerhalb ICANNs, die Liste all jener Bewerbungen veröffentlichen, gegen die man offiziell Bedenken hat. Sie soll anlässlich des ICANN-Meetings vom 07. bis 11. April 2013 in Peking diskutiert werden. Bei 242 Bewerbungen hat das GAC bereits eine Frühwarnung ausgesprochen; eine solche „early warning“ war aber weder verbindlich noch abschließend, so dass sich über den Umfang der Liste derzeit allenfalls spekulieren lässt.

Das Video-Interview mit Fadi Chehadé finden Sie unter:
> http://www.youtube.com/watch?v=Kymny74B9dM

Quelle: icann.org

US$ 165 MIO. – BUFFET INVESTIERT IN VERISIGN

Sein Ruf als Finanz-Investor ist legendär, jetzt hat er auch die Domain Name Industry für sich entdeckt: der US-amerikanische Unternehmer Warren Edward Buffett hat Anteile an der US-amerikanischen .com- und .net-Registry VeriSign Inc. erworben.

Wie das Finanzportal thestreet.com am 14. Februar 2013 meldet, hat Buffett über das von ihm aufgebaute und geleitete Investmenunternehmen Berkshire Hathaway 3.685.700 Anteile an VeriSign erworben. Als Quelle verweist das Portal auf einen aktuellen Börsenbericht (13F regulatory filing). Legt man den Schlusskurs der VeriSign-Aktie vom gleichen Tag zu Grunde, die bei US$ 45,67 notierte, summiert sich das Investment auf ungefähr US$ 165 Millionen oder umgerechnet etwa EUR 122,6 Millionen. Es spricht viel dafür, dass Buffett einen günstigen Zeitpunkt für den Einstieg gewählt hat: allein in den vergangenen drei Monaten stieg der Aktienkurs von VeriSign um neun Prozent.

Glaubt man Wikipedia, vertraut Buffet bei seinen Investments auf das Konzept der „Sicherheitsmarge“: Der Erwerber eines Wertpapiers soll demnach den inneren Wert des Papiers ermitteln und prüfen, ob der Preis dieses Wertpapiers an der Börse zu seinen Gunsten niedriger ist als der ermittelte Wert. Der innere Wert wird dabei durch viele Faktoren bestimmt, die vor allem nach quantitativen objektiven Kriterien (Liquidationswert des Unternehmens, Kurs-Gewinn-Verhältnis, Kurs-BuchwertVerhältnis, Verschuldungsgrad, Ertragskraft der Vergangenheit und Dividendenrendite) ermittelt. Für VeriSign dürfte nicht zuletzt die Verlängerung des Registry-Vertrages für .com- und .net-Domains um sechs Jahre bis 30. November 2018 gesprochen haben, da er sichere Einnahmen garantiert. Darüber hinaus ist VeriSign Registry-Betreiber für die generischen Top Level Domains .name und .gov; zudem verwaltet VeriSign die Länderendungen .cc (Kokos-Inseln) und .tv (Tuvalu) und ist in die Verwaltung von .edu und .jobs miteingebunden. Über diesen Bestand hinaus darf sich VeriSign große Hoffnungen machen, von der Einführung neuer globaler Top Level Domains zu profitiren: bei etwa 220 Bewerbern wird VeriSign als „back-end registry service“ geführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ausgeschlossen, dass Buffetts Anlagestrategie aufgeht und er einmal mehr den richtigen Spürsinn bewiesen hat.

Quelle: thestreet.com, wikipedia.org

TLDS – NEUES VON .GMC, .RS UND .THEHARTFORD

Die Zahl der Bewerber um eine neue globale Top Level Domain schrumpft beständig: mit .gmc und .thehartford haben die Bewerber 14 und 15 (davon 10 Marken-Endungen) ihren Rückzug bekanntgegeben. Anlass zur Sorge gibt aber, dass mit der serbischen Länderendung .rs nunmehr die dritte TLD Opfer einer so genannten DDoS-Attacke geworden ist – hier die Kurznews.

General Motors LLC, Bewerber um mehrere neue globale Top Level Domains, die den zum Konzern gehörenden Automarken entsprechen, hat vergangene Woche die Bewerbung um .gmc zurückgezogen; zu Beginn dieser Woche führt die ICANN-Bewerberdatenbank auch die Endungen .cadillac und .chevrolet als „zurückgezogen“. Überraschend kommt dieser Schritt für .gmc nicht: anlässlich des „priorization draw“ bei ICANN hatte der Automobilkonzern, der weltweit unter dem Kürzel „GM“ bekannt ist, kein Los für diese Endung erworben und war daher nur auf Platz 1.911 von 1.917 Teilnehmern gelandet. Da ICANN im Rahmen des nTLD-Programms keine Domain-Endungen mit zwei Zeichen zulässt (weshalb beispielsweise auch Volkswagen auf .volkswagen statt .vw ausweichen musste), entschied sich GM für .gmc, die als geschlossene Domain-Endung betrieben werden sollte. Warum nun auch die Bewerbungen .cadillac und .chevrolet zurückgezogen wurden, ist noch unklar. Was derzeit bleibt, sind GMs Bewerbungen um die Endungen .buick und .chevy.

Aus Serbien meldet RNIDS, Registry für die Länderendung .rs, dass man Opfer einer DDoS-Attacke geworden ist. Ab der Nacht vom 03. auf den 04. Februar 2013 wurden die so genannten „primary DNS-Server“ mit einer signifikant höheren Zahl an Anfragen überflutet als sonst üblich. Am 05. Februar 2013 stieg die Zahl der Anfragen sogar nochmals deutlich an; zum Zeitpunkt der Mitteilung von RNIDS am 06. Februar 2013 war der Angriff noch nicht abgeschlossen. Zumindest zeitweise führte dies dazu, dass .rs-Domains nicht aufgelöst wurden und somit darunter befindliche Webseiten nicht erreichbar waren. Auffällig ist, dass damit bereits die dritte europäische Domain-Verwaltung seit Jahresbeginn Ziel einer DDoS-Attacke wurde; zuvor hatte es schweizer Registry SWITCH und die belgische Domain-Verwaltung DNS.be erwischt.

Die US-Investment- und Versicherungsgesellschaft Hartford Fire Insurance Company, besser bekannt als „The Hartford“, hat ihre Bewerbung um die neue Top Level Domain .thehartford zurückgezogen. Gründe für den Rückzug des „Fortune 500“-Unternehmens mit Sitz in Hartford (US-Bundesstaat Connecticut) wurden öffentlich bisher nicht genannt. Das Bedauern der Netzgemeinde dürfte sich allerdings in Grenzen halten: aus den Bewerbungsunterlagen ist ersichtlich, dass .thehartford als geschlossene Endung geplant war und man mit weniger als 1.000 registrierten Domains gerechnet hat, die überwiegend für Geschäftspartner gedacht waren. In Zeiten, in denen für kurze Domains Rekordpreise gezahlt werden, erscheint das Modell einer Domain-Endung mit elf Zeichen ohnehin antiquiert.

Quelle: icann.org, rnids.rs, thedomains.com

ADWORDS – ERSCHÖPFUNG BEI KEYWORD-ANZEIGEN

Das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigte sich in einer Entscheidung mit Fragen der Suchmaschinenwerbung (AdWords, Keywords) und der Erschöpfung von Markenrechtsansprüchen des Rechteinhabers gegen den werbenden Händler. Die Entscheidung liegt schon ein Jahr zurück, ist aber gleichwohl von Interesse (Urteil vom 29.02.2012, Az.: 3 O 5174/11).

Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer deutscher und europäischer Wortmarken „LECHUZA“, die unter anderem für die Waren Blumentöpfe und Pflanzkübel registriert sind. Die Beklagten betreiben einen Online-Shop, auf dem sie unter anderem Pflanzgefäße anbieten. Auf Unterseiten des Angebots der Beklagten fanden sich auch 378 Artikel der Marke „LECHUZA“, die sie über einen Großhändler bezogen. Für ihr Angebot hatten die Beklagten auch eine Google-AdWord-Anzeige mit dem Keyword „LECHUZA“ geschaltet. In der Anzeige selbst erschien der Begriff „LECHUZA“ in Fettdruck, sowie als LECHUZA-Fachhandel. Die Klägerin, die sich in ihren Markenrechten verletzt sieht, wandte sich an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Das erließ am 25. Juli 2011 ein Versäumnisurteil, in dem unter anderem die Beklagten dazu verurteilt wurden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr den Begriff „LECHUZA“ für das Anbieten von Pflanzgefäßen zu nutzen, indem sie „LECHUZA“ im Rahmen von AdWords-Anzeigen als Keyword (Schlüsselwort) hinterlegen. Die Beklagten legten gegen das Versäumnisurteil Einspruch ein.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob nun das Versäumnisurteil auf und wies die Klage ab (Urteil vom 29.02.2012, Az.: 3 O 5174/11). Das Gericht bestätigte die Markenrechtsverletzung, doch stehe dem Unterlassungsanspruch eine Erschöpfungswirkung entgegen (§ 24 MarkenG, Art. 13 Abs. 1 der Gemeinschaftsmarkenverordnung). Die Markenrechtsverletzung liegt vor, weil der Anzeigentext die Marke und die Ware (Pflanzgefäße) und der Link zum Angebot der Beklagten die Marke enthalten, aber für den Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennbar ist, ob die mit der Anzeige beworbenen Planzenkübel von der Klägerin oder den Beklagten stammen. Das beeinträchtigt möglicherweise die Herkunftsfunktion der Marke, was für eine Verletzung der Rechte ausreicht. Doch greife hier die Erschöpfungswirkung (§ 24 Abs. MarkenG). Von Erschöpfung spricht man, wenn der Markenrechteinhaber das markenrechtlich geschützte Gut in Verkehr gebrachte hat; danach darf der Erwerber das Gut vertreiben und Dritte nach ihm auch, denn der Rechteinhaber hat bereits am eigenhändigen Verkauf des Gutes partizipiert. Die von der Beklagten angebotenen „LECHUZA-Pflanzgefäße“ sind Originalprodukte, die die Klägerin in den Verkehr gebracht hat und die die Beklagten von Großhändlern beziehen. Die Beklagten dürfen deshalb als Wiederverkäufer die Marke nutzen, um für die Ware zu werben; sie dürfen die Marke auch als Keyword einsetzen. Dem hätte die Klägerin berechtigte Gründe entgegenhalten können, etwa wenn die Waren verändert oder verschlechtert wären. Doch davon war seitens der Klägerin keine Rede. Auch der mögliche Einwand, dass die Beklagten ihre rechtliche Beziehung zur Klägerin irreführend darstellen, war nicht ersichtlich. Hier bezog sich das Landgericht auf einen Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der nimmt eine Irreführung an, wenn die Anzeige eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Rechteinhaber und Markenrechtsverletzer suggeriert. Doch einen solchen Eindruck hinterliess nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Anzeige der Beklagten nicht.

Das Urteil zeigt Grenzen des Markenrechts im Bereich von AdWord- und Keyword-Werbung. Die Grenzen, die § 24 MarkenG absteckt, sind dabei allerdings vom Werbenden auch einzuhalten: Die Erschöpfung tritt nur ein, wenn der Markeninhaber die Waren innerhalb der EU und der Vertragsstaaten in Verkehr gebracht hat. Bezieht der Werbende die Waren ausserhalb dieses Bereichs, greift die Erschöpfung nicht.

Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth findet man unter:
> http://openjur.de/u/496285.html

Die Entscheidung des EuGH (Urteil vom 08.07.2010, Az.: C-558/08, Portokabin/Primakabin), auf die sich das Landgericht unter anderen bezog, findet man unter:
> http://openjur.de/u/55776.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: openjur.de

SEDO – AKTUELLE STUDIE ZUM SEKUNDÄRMARKT 2012

Sedo legte die aktuelle Studie über den Sekundärmarkt für Internet-Domains für das 4. Quartal und das ganze Jahr 2012 vor. Die Studie führt den Trend der letzten Quartale (nach unten) fort. Die Werte des Gesamtjahres 2012 liegen sogar unter denen des Jahres 2009.

Die Anzahl über die Domain-Börse Sedo verkaufter Domains ging in 2012 gegenüber den Vorjahren zurück auf 36.181 Domains und liegt nun unter den 38.727 von 2009, während 2010 mit 43.499 und 2011 mit 39.951 verkauften Domains aufwarteten. Gleiches gilt auch für das Verkaufsvolumen, das 2012 EUR 52.943.046,- betrug, gegenüber EUR 60.583.776,- in 2011, EUR 76.012.091,- in 2010 (dem Jahr mit dem sex.com-Deal) und 54.746.261,- in 2009. Sedo führt dies darauf zurück, dass die Vorjahre von Sonderauktionen zu Markteinführungen wie zweistellige und numerische .de-Domains sowie Registry-Auktionen wie .co und .me besondere Effekte aufwiesen.

Spitzenreiter unter den 36.181 verkauften Domains ist nach wie vor .com mit 48 Prozent Anteil, gefolgt von .de mit 15 Prozent (gegenüber 18 Prozent in 2011). Die Durchschnittspreise entwickelten sich unterschiedlich. So betrugen sie bei .com EUR 1.668,- gegenüber EUR 1.990,- in 2011 und EUR 2.387,- in 2010. .net-Domains erzielten bessere Preise mit im Schnitt EUR 1.453,- gegenüber EUR 1.149,- in 2011 und EUR 1.214,- in 2010. Auch .org konnte sich gegenüber dem Vorjahr verbessern und lieferte EUR 1.022,- gegenüber EUR 923,- in 2011, aber erreichte bei weitem nicht die EUR 1.678,- aus 2010. Die deutsche Endung .de verlor bei den Durchschnittspreisen und begnügte sich mit EUR 1.002,- gegenüber EUR 1.101,- in 2011 und EUR 1.135,- in 2010. Die britische Endung .co.uk erholte sich vom Einbruch in 2011, in dem der Schnitt lediglich EUR 912,- betrug, und erreichte wieder EUR 1.489,-, was nur knapp unter dem Wert von EUR 1.497,- in 2010 liegt.

Für das 4. Quartal 2012 gilt: Die Anzahl der Domain-Verkäufe nahm gegenüber dem Vorquartal wieder zu. Insgesamt verkauften sich 8.818 Domains über Sedo (Vorquartal: 8.181), eine Zahl, die gegenüber dem vierten Quartal 2011 (8.965) etwas abfällt. Der Durchschnittspreis lag nach unserer Berechnung bei EUR 1.406,-, was wenig weniger ist als die EUR 1.483,- im dritten Quartal 2012. Das Handelsvolumen betrug hingegen mit EUR 12.400.622,- mehr als die im Vorquartal umgesetzten EUR 12.134.612,-, aber weniger als in Quartal 2 (13.451.759,-) und 1 (EUR 14.956.054,-). Gegenüber dem Vorjahr, das mit EUR 14.267.093,- aufwartete, fällt das Quartal 4/2012 ab. Im Zweijahresüberblick sieht das wie folgt aus:

Q1-2011 10.608 EUR 15.622.340,- Ø EUR 1.472,-
Q2-2011 10.600 EUR 17.098.740,- Ø EUR 1.613,-
Q3-2011 9.778 EUR 13.595.603,- Ø EUR 1.390,-
Q4-2011 8.965 EUR 14.267.093,- Ø EUR 1.591,-
Q1-2012 10.113 EUR 14.956.054,- Ø EUR 1.476,-
Q2-2012 9.049 EUR 13.451.759,- Ø EUR 1.487,-
Q3-2012 8.181 EUR 12.134.612,- Ø EUR 1.483,-
Q4-2012 8.818 EUR 12.400.622,- Ø EUR 1.406,-

Am besten verkauften sich im vierten Quartal 2012 .com-Domains (48 Prozent gegenüber 49 Prozent im Vorquartal), gefolgt von .de-Domains (wie die Quartale zuvor 15 Prozent). Danach positionierten sich .net mit 6 Prozent und .co.uk mit 5 Prozent, gefolgt von .org und .eu (je 3 Prozent) und .info, .me und .es mit je 2 Prozent. Die weiteren 94 (vorheriges Quartal 110, davor 150) über Sedo gehandelten Endungen nahmen 13 Prozent der Verkäufe ein.

Insgesamt sieht das Jahr 2012 nicht so gut aus wie die Vorjahre. Das reicht sogar zurück bis in 2009. Von einer positiven Entwicklung ist derzeit nichts zu sehen. Ob die neuen generischen Domain-Endungen, die Anfang kommenden Jahres sicher auf dem Markt sein werden, die Entwicklung positiv beeinflussen, wird man dann sehen. Jetzt müssen Sedo und andere Domain-Handelsplätze erst einmal durch das Jahr 2013, das sich bei den Verkäufen im Vergleich zum Vorjahr bisher etwas verkrampft zeigt.

Die Sedo Domain-Markt-Studie mit weiteren detaillierten Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/699

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

MOJO.COM – GLÜCKSBRINGER FÜR US$ 300.000,-

Die beiden vergangenen Domain-Handelswochen lieferten wieder ein durchwachsenes Ergebnis, mit mojo.com bei einem Preis von US$ 300.000,- (ca. EUR 223.881,-) als teuerste Domain. Mit pay.co profilierte sich die kolumbianische Domain bei den Länderendungen, und selbst die sonstigen generischen Endungen boten gute Preise.

Während unter den Länderendungen wieder einmal die bestens vermarktete Endung .co (Kolumbien) mit pay.co zum Preis von US$ 46.087,- (ca. EUR 34.393,-) steht, erwies sich die deutsche Endung aufgrund zahlreicher Domain-Verkäufe, angeführt von fahr radhelm.de für EUR 10.500,-, als durchaus ergiebig. Die britische Endung war dagegen schwach besetzt. Interessante und hochpreisige Geschäfte lieferten die italienische Endung .it mit farmaci.it für EUR 20.000,-, die polnische Endung mit sms.pl für PLN 73.800,- (ca. EUR 23.528,-) und die ebenfalls vermarktete Endung Montenegros mit trip.me für GBP 10.200,- (ca. EUR 15.825,-).

pay.co – US$ 46.087,- (ca. EUR 34.393,-)
farmaci.it – EUR 20.000,-
sms.pl – PLN 73.800,- (ca. EUR 23.528,-)
trip.me – GBP 10.200,- (ca. EUR 15.825,-)

fahrradhelm.de – EUR 10.500,-
grönland.de (IDN) – EUR 8.000,-
wirtschaftspruefer.de – EUR 7.500,-
geld-verdienen.de – EUR 6.600,-
büroshop.de (IDN) – EUR 6.500,-
feuerwerke.de – EUR 5.000,-
morath.de – EUR 4.000,-
radiologie-dortmund.de – EUR 3.900,-
ind.de – EUR 3.600,-
cloudpartner.de – EUR 3.333,-
salbei.de – EUR 3.100,-
software1.de – EUR 2.599,-
adbox.de – EUR 2.500,-
das-dass.de – EUR 2.380,-
multipass.de – EUR 2.380,-

supersports.co.uk – GBP 7.000,- (ca. EUR 10.860,-)
freeheating.co.uk – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.597,-)
organicfoods.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 4.654,-)
buzzfeed.co.uk – GBP 2.150,- (ca. EUR 3.335,-)

veterinar.se – EUR 8.000,-
alojamientos.es – EUR 7.000,-
dach.eu – EUR 5.950,-
massivhaus.eu – EUR 5.950,-
papier.eu – EUR 5.950,-
lebl.in – EUR 4.812,-
assistante.fr – EUR 4.800,-
cache.to – EUR 4.500,-
inco.me – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.104,-)
jobe.fr – EUR 4.000,-

Die neueren generischen Endungen überstrahlte die Erotikendung .xxx mit mobile.xxx bei einem Preis von US$ 160.000,- (ca. EUR 119.403,-). Aber auch .info lieferte mit flowers.info für US$ 22.005,- (ca. EUR 16.422,-) einen ordentlichen Deal.

mobile.xxx – US$ 160.000,- (ca. EUR 119.403,-)
flowers.info – US$ 22.005,- (ca. EUR 16.422,-)
uoc.asia – EUR 2.999,-
tu.biz – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.901,-)
avis.info – EUR 2.900,-
jansen.info – EUR 2.499,-
argent.info – EUR 2.000,-

Die älteren generischen Endungen hatten zumindest mit detox.org zu US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-) einen achtsamen Preis zu bieten, und konnten mit vier weitere Domains im fünfstelligen Eurobereich aufwarten, was sonst selten genug der Fall ist.

detox.org – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-)
itv.org – US$ 26.900,- (ca. EUR 20.075,-)
cnk.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.433,-)
sin.net – US$ 16.587,- (ca. EUR 12.378,-)
greenland.net – EUR 10.250,-
cuny.org – US$ 8.923,- (ca. EUR 6.659,-)
hausverwaltung.net – EUR 5.900,-
officefurniture.net – US$ 6.766,- (ca. EUR 5.049,-)
malpractice.net – US$ 6.655,- (ca. EUR 4.966,-)
mtalk.net – EUR 3.800,-
helios.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.731,-)
argent.net – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.657,-)
datamanagement.org – US$ 4.777,- (ca. EUR 3.565,-)
smartstop.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.358,-)
geko.net – US$ 4.133,- (ca. EUR 3.084,-)
islanda.net – US$ 4.010,- (ca. EUR 2.993,-)
roundtable.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.985,-)
fcma.net – US$ 3.988,- (ca. EUR 2.976,-)
srtech.net – US$ 3.988,- (ca. EUR 2.976,-)
trt.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.836,-)
sizzler.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.678,-)
abid.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.612,-)
motscroises.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.612,-)
simplyhealth.org – US$ 3.477,- (ca. EUR 2.595,-)
counsellors.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.528,-)
wed.net – US$ 3.375,- (ca. EUR 2.519,-)
papagei.net – EUR 2.500,-

Mit mojo.com für US$ 300.000,- (ca. EUR 223.881,-) setzte sich .com wieder als begehrteste Endung durch und lieferte auch gleich mit apuestas.com für EUR 165.000,- ein weiteres Schlaglicht, ehe dann die kolumbianische Länderendung reingrätschte. Darüber hinaus verzeichnete .com im mittleren fünfstelligen Eurobereich zwei interessante Domains, die noch nicht liefern, was sie versprechen: ulive.com ist derzeit nicht konnektiert, und doa.com (death on arrival) entbietet bisher lediglich einen Gruß.

mojo.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 223.881,-)
apuestas.com – EUR 165.000,-
ulive.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 55.970,-)
doa.com – US$ 74.400,- (ca. EUR 55.522,-)
visitsanfrancisco.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-)
numotion.com – US$ 45.750,- (ca. EUR 34.142,-)
pastor.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 33.582,-)
discountloans.com – US$ 39.000,- (ca. EUR 29.104,-)
zodia.com – US$ 35.421,- (ca. EUR 26.434,-)
unitypoint.com – US$ 34.500,- (ca. EUR 25.746,-)
gasstations.com – US$ 25.300,- (ca. EUR 18.881,-)
empirestaterealty.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.657,-)
isugar.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.657,-)
pulpit.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.657,-)
silvergate.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.418,-)
regularshow.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.418,-)
andersson.com – EUR 15.000,-
livetennis.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.925,-)
rhg.com – US$ 19.999,- (ca. EUR 14.925,-)
mnk.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.433,-)
carebook.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.060,-)
barbaras.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.060,-)
ivvi.com – US$ 16.223,- (ca. EUR 12.107,-)
familyphotos.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.194,-)
myrent.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.194,-)
stirrer.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.194,-)
appenzellerland.com – EUR 10.000,-
farmaci.com – EUR 10.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – INTA-ROUNDTABLE AM 14. MÄRZ 2013

Die International Trademark Association (INTA) lädt für den 14. März 2013 nach München zum INTA-Roundtable im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Themen sind die kulturübergreifende Rolle der Rechtsanwaltsfachangestellten im Kennzeichenrecht und Aktuelles vom Deutschen Patent- und Markenamt.

Die Veranstaltung, die gemischt in englischer und deutscher Sprache gehalten wird, richtet sich an Patent- und Rechtsanwaltsfachangestellte, Markensachbearbeiter/innen und Markenverwalter/innen. Rechtsanwältin Alexandra Dellmeier von Lex Dellmeier (lexdellmeier.com) moderiert den Roundtable. Referentin Karen Holme aus den USA wird die Rolle und den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten im Kennzeichenrecht in den USA vorstellen. Danach referiert ein Mitarbeiter des DPMA über die Änderungen, die das Urteil des EuGH über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: C‑307/10) mit sich bringt, und aktuelle Entwicklungen im DPMA selbst.

Der INTA-Roundtable findet am 14. März 2013 von 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr im Deutschen Patent- und Markenamt, Zweibrueckenstrasse 12 in 80331 München, im Raum „DPMA Forum“ statt. Anmeldung ist bis 07. März 2013 möglich. Die beitragsfreie Veranstaltung ist auf 30 Teilnehmer begrenzt. Es gibt einen kleinen Lunch und Snacks.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/700

Quelle: inta.org

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