Domain-Newsletter

Ausgabe #651 – 31. Januar 2013

Themen: nTLDs – Clearinghouse veröffentlicht Preisliste | ICANN – Chehade treibt nTLD-Programm voran | TLDs – Neues von .fr, .hilton und .pro | BGH – Admin-C haftet nur in Ausnahmefällen | Domainmongrel.com – Preistool im Praxistest | torrents.com – ein Sturzbach für EUR 84.700,- | Webfest-Global – mit Kim Kardashian am Kamin

NTLDS – CLEARINGHOUSE VERÖFFENTLICHT PREISLISTE

Deloitte und IBM, Provider für das Trademark Clearinghouse zum Schutz von Markenrechtsverletzungen bei der Einführung neuer Top Level Domains, haben erstmals die Preisliste für eine Anmeldung veröffentlicht. Der Einstiegspreis bewegt sich bei US$ 150,- im Jahr, allerdings sind Nachlässe möglich.

Wesentliches Ziel des komplexen Bewerbungsverfahrens um eine neue globale Top Level Domain ist der Schutz von Markenrechtsinhabern. Eines der dazu etablierten Instrumente ist das so genannte Trademark Clearinghouse (TMCH); dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die bei Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Endung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen erlaubt. Damit werden quer über jede neue Endung Rechte geschützt und Rechtsstreite reduziert, ohne dass eine solche Prüfung bei jeder einzelnen Endung notwendig wird. Zu diesem Zweck kann jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden; wo sie authentifiziert und verifiziert werden. Zur Anmeldung berechtigt sind laut Bewerberhandbuch „any registered trademarks, marks protected by statue, treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies.“ Im wesentlichen profitieren also Inhaber eingetragener Marken vom TMCH; darüber hinaus gibt das Bewerberhandbuch jedoch einen weiten Auslegungsspielraum vor, der im Einzelfall noch für viele Diskussionen sorgen dürfte, ob eine Anmeldeberechtigung besteht. Mit der Umsetzung des TMCH sind das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie das IT- und Beratungsunternehmen IBM beauftragt.

Beide Unternehmen haben nun erstmals einen Gebührenkatalog für das TMCH vorgelegt, dem sich die Kosten für eine Anmeldung entnehmen lassen. Eine einzelne „Trademark Registration“ kostet demnach für ein Jahr US$ 150,-; bei drei Jahren fallen US$ 435,- und bei fünf Jahren US$ 725,- an. Jede „Trademark Registration“ kann dabei mit bis zu zehn Domains verbunden werden; vom Schutz der Marke „FC Bayern München“ könnten also zum Beispiel Second Level Domains wie „fcbayern“, „fc-bayern“ oder „bayernmuenchen“ profitieren. Bei Einrichtung eines Vorkassenkontos sind über so genannte „Status Points“ Nachlässe möglich, die je nach Anzahl dieser Punkte zu einer Reduzierung auf bis zu US$ 95,- im Jahr pro „Trademark Registration“ führen; dies dürfte jedoch allenfalls für Inhaber großer Markenportfolien interessant sein. Eine Verlängerung der Eintragung ist ebenso möglich wie die Benennung weiterer Second Level Domains; letztere ist ab US$ 1,- pro zusätzlicher Second Level Domain zu erhalten. Aufgrund der Komplexität der Gebührenstruktur verbieten sich jedoch pauschale Antworten. Sämtliche Angaben beruhen auf Netto-Preisen; im Einzelfall kann also die Umsatzsteuer hinzukommen.

Um Inhabern von anmeldeberechtigten Kennzeichen genügend Zeit zu geben, bietet das TMCH vor Beginn der Sunrise Period der ersten neuen Top Level Domain eine „Early Bird Registration Period“ an; diese frühen Anmeldungen geniessen dann einen längeren Schutz als spätere Registrierungen. Ab wann eine solche „Early Bird“-Anmeldung möglich ist, steht aber noch nicht fest.

Weitere Informationen zum Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://www.trademark-clearinghouse.com/

Die Gebührentabelle des Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/682

Quelle: eigene Recherche

ICANN – CHEHADE TREIBT NTLD-PROGRAMM VORAN

Die Internet-Verwaltung ICANN arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Programms zur Einführung neuer Top Level Domains. Fehler will man nicht ausschließen, aber eine Verschiebung vermeiden. Dabei sorgt der Schutz von Kennzeichenrechten erneut für Diskussion.

„Honestly, if it was up to me, I would delay the whole release of new gTLDs by at least a year.“ – diese Worte, gefallen anlässlich eines regionalen ICANN-Meetings am 25. Januar 2013 in Amsterdam, dürften dem neuen ICANN-CEO Fadi Chehade noch mehrmals vorgehalten werden. Allerdings betonte er zugleich, dass es dazu nicht kommen werde. Offen wie selten ein ICANN-CEO zuvor räumte er bildhaft ein, dass die Arbeit an Prozessen und Werkzeugen praktisch andaure, während das „Fahrzeug“ schon mit hoher Geschwindigkeit läuft. Man habe einerseits Leute, die sechs Jahre am Bewerberhandbuch geschrieben hätten; jetzt verlange man von Ingenieuren, Programmierern, Zulieferern und hunderten anderen Leuten, dass sie das gesamte nTLD-Programm in sechs Monaten zum Laufen brächten. Erich Clementi, Senior Vice President bei IBM, habe ihn deswegen wörtlich gefragt, ob er verrückt sei. Man arbeite in allen Bereichen so schnell wie nur irgend möglich. Er wolle das nTLD-Programm auf keinen Fall verschieben, aber eigentlich sage ihm sein Verstand: „Stopp“. Dennoch werde es hierzu nicht kommen; er bat lediglich um etwas Geduld und Nachsicht.

Die meiste und juristisch heikelste Arbeit dürfte auf ICANN im Zusammenhang mit dem Trademark Clearinghouse (TMCH) zukommen. Im November 2012 war es der Interessengruppe der Kennzeichenrechteinhaber gelungen, erhebliche Zugeständnisse herauszuverhandeln. Die so genannte „Strawman Solution“ sieht unter anderem einen Warnhinweis 30 Tage vor Beginn der Sunrise Period einer jeden neuen Top Level Domain, die Ausdehnung des „Trademark Claims Service“ in der „Claims 1“ genannten Phase von 60 auf 90 Tage sowie eine „Claims 2“ genannte Periode von zusätzlichen sechs bis zwölf Monaten je neuer Domain-Endung vor. In jeder „Claims“-Phase erhält der Anmelder einer Domain die Nachricht, dass die gewünschte Zeichenkette mit einem Eintrag im TMCH identisch ist; er kann dann auf eigenes Risiko mit der Anmeldung fortfahren. Während Markeninhaber diese Pläne begrüssen und, wie etwa Lego, argumentierten, dass der Schutz noch nicht weit genug ginge, lehnt etwa die New TLD Applicant Group neue Schutzregeln ab, da sie nur zu zusätzlichen Kosten führen und das Verfahren noch komplexer machen.

Ob ICANN die „Strawman Solution“ umsetzt oder nicht, ist derzeit noch offen; noch bis zum 5. Februar 2013 hat die Community Gelegenheit, zu diesem Plan Stellung zu nehmen. Bisher haben unter anderem Facebook, HSBC, Intel, DuPont, Microsoft, Adobe, Coca Cola, Time Warner und Nestlé von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Offenbar nimmt man dort die Pläne von ICANN sehr ernst.

Weitere Details zur „Strawman Solution“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/684

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FR, .HILTON UND .PRO

Kim Kardashian geht zum Webfest 2013, Paris Hilton steigt dagegen aus dem Domain-Business aus: die gleichnamige Hotelkette hat ihre Bewerbung um .hilton zurückgezogen. Aus Frankreich gibt es zudem interessante Statistiken, während .pro dank Afilias die Zahl der Registrierungen steigert – hier die Kurznews.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat den ersten Domain Name Industry Report für das Jahr 2013 veröffentlicht und kann mit einigen interessanten Daten aufwarten. So sind die beliebtesten Begriffe innerhalb einer .fr-Domain die Worte „france“, „paris“ und „real estate“, jeweils in französisch; etwa 12.300 .fr-Domains enthalten einen dieser Begriffe. Auf den Plätzen folgen – in absteigender Reihenfolge – dann die Worte „hotel“ „location“, „saint“, „restaurant“, „service“, „web“ und „auto“. Besonders interessant: der Begriff „paris“ war seit August des Jahres 2011 mit einem Anstieg von 43 Prozent besonders gefragt. Die durchschnittliche .fr-Domain weist eine Länge von 13,1 Zeichen auf, wobei Domains mit zehn Zeichen am beliebtesten sind. 38 Prozent aller .fr-Domains weisen einen Bindestrich auf, was überdurchschnittlich hoch ist; Ziffern sind dagegen nur in 6,7 Prozent aller Domains vertreten. In der Kategorie längste Domain finden sich mehrere Einträge, die sämtliche 63 Zeichen voll ausschöpfen; in einem Fall reihte der Domain-Anmelder 63 mal die „0“ aneinander. Von AFNIC untersucht wurden übrigens 2,49 Mio. .fr-Domains.

HLT Stakis IP Limited, bisher Bewerber um die neue globale Top Level Domain .hilton, hat seine Bewerbung überraschend zurückgezogen. Gründe für den Rückzug wurden bisher nicht bekannt. Adrian Kinderis, CEO von ARI Registry Services und damit Vertreter einer Vielzahl von Bewerbern, bedauert diesen Schritt, da die Endung im Bereich der Lokalisierung (wo ist das nächste Hilton-Hotel?) und ohne den Umweg über Suchdienste wie Google erhebliches Potential geboten hätte. „Early Warnings“ des Governmental Advisory Committee (GAC) hätten ebenfalls nicht vorgelegen. Vermutet wird, dass die Bewerbung deshalb zurückgezogen worden sei, weil sich kein Mitbewerber um „seine“ Endung beworben hätte und damit die Notwendigkeit für eine Fortführung entfallen sei. Ein anderer Bewerber hat dagegen endlich einen Tippfehler beseitigt: Kerry Trading Co. Limited durfte aus der Zeichenkette „.kerrylogisitics“ nun „.kerrylogistics“ machen; offenbar hat man dort das wahre Potential einer eigenen Domain-Endung erkannt.

Afilias, Registry der Domain-Endung .info, setzt auch bei .pro Zeichen: nach Angaben von RegistryPro-Präsident Karim Jiwani ist es Afilias innerhalb eines Jahres nach Übernahme von RegistryPro gelungen, die Registrierungszahlen um 100 Prozent zu steigern. Aktuell sind demnach etwa 160.000 .pro-Domains registriert; zum Zeitpunkt der Übernahme waren es etwa 120.000 Domains, wobei jedoch etwa 40.000 Postleitzahlen-Domains gelöscht wurden, so dass unter dem Strich ein Anfangsbestand von 80.000 Domains stand. Für das Wachstum macht Jiwani zum einen gewährte Preisnachlässe verantwortlich, als auch die Gewinnung ausgewählter neuer Registrare wie Directi; gleichwohl sei ein organisches Wachstum gelungen, das nicht auf Einmaleffekte setze. Bei alldem achtet Afilias noch strenger darauf, dass eine Registrierung nur dann erfolgt, wenn der Inhaber tatsächlich einer der besonders qualifizierten Berufsgruppen wie Anwälten, Ärzten oder Wirtschaftsprüfern angehört. Ob und inwieweit potentielle neue Endungen wie .lawyer oder .doctor Einfluss auf .pro haben, bleibt jedoch abzuwarten.

Den aktuellen Domain Name Industry Report für .fr finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/683

Quelle: afnic.fr, domainincite.com, circleid.com

BGH – ADMIN-C HAFTET NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN

In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekräftigt dieser nochmals die Stellung des Admin-C und überprüft, wann ein Namensrecht eines im Ausland sitzenden Namensträgers im Inland Bedeutung gewinnt (Urteil vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11).

Die Klägerin ist ein Verein, der seit Oktober 2008 unter dem Kürzel DLG im Vereinsregister eingetragen ist und bereits seit 1996 eine gleichlautende Wortmarke eingetragen hat. Der Beklagte bietet seine Dienste als Admin-C für ausländische Interessenten für .de-Domains an und ist als Admin-C der Domain dlg.de eingetragen. Die Domain war erst ab 23.10.2009 registrierbar, da die Domain-Verwaltung DENIC erst zu diesem Zeitpunkt vorher zurückgehaltene Domains, die unter anderem Kraftfahrzeugkennzeichen entsprechen, zur Vergabe freigab. Inhaberin der Domain ist eine kurzfristig gegründete und in Florida (USA) sitzende Unternehmung mit dem Namen DLG. Am 02.11.2009 erhielt der Admin-C eine Abmahnung der Klägerin, der er sich verschloss, weshalb die Klägerin den Rechtsweg beschritt und ihn auf Löschung der Domain und Ersatz der außergerichtlichen Anwaltskosten in Anspruch nimmt, wobei sie sich auf ihr Namensrecht beruft. Das LG Stuttgart gab der Klage statt (Urteil vom 19.10.2010, Az.: 17 O 172/10). Das Oberlandesgericht Stuttgart sah hier eine Namensrechtsverletzung und den Beklagten als Störer an, gab seiner Berufung aber teilweise statt: es reduzierte den Zahlungsanspruch und ließ die Revision gegen das Urteil zu (Urteil vom 21.07.2011, Az.: 2 U 157/10). Das nutzte der Beklagte und wandte sich an den Bundesgerichtshof.

Der BGH sieht die Revision als begründet an, hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur Klärung einiger Punkte an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück (Urteil vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11). Der BGH stimmt mit dem OLG Stuttgart überein, dass der Klägerin wegen einer Namensrechtsverletzung ein Löschungsanspruch zusteht (§ 12 BGB); allerdings richtet der sich nicht gegen den Beklagten, der lediglich Admin-C ist, sondern die Domain-Inhaberin. Das Recht der Gleichnamigen kommt in diesem Fall nicht zum Zuge. Zunächst kann der Beklagte in diesem Falle nun nicht auf die Gleichnamigkeit der Domain-Inhaberin mit der Klägerin verweisen, denn der Inhaberin steht kein deutsches Kennzeichenrecht an der Bezeichnung DLG zu, da sie zumindest zum Zeitpunkt der Eintragung des Domain-Namens noch keinen Schutz für die Kurzbezeichnung DLG hatte. Auf das in USA möglicherweise geschütztes Kennzeichenrecht der Domain-Inhaberin kann sich der Beklagte auch nicht stützen, da zunächst unklar ist, ob ein solches Recht überhaupt entstanden ist. Weiter hat der Beklagte nicht dargelegt, worin das Interesse der Domain-Inhaberin an der .de-Domain liegen soll, wo sie bisher nicht im geschäftlichen Verkehr aufgetreten ist. Davon abgesehen muss der Beklagte aber nicht die Löschung der Domain veranlassen. Wie bereits in der Entscheidung des BGH zur Basler Haar-Kosmetik haftet der Admin-C grundsätzlich nicht, sondern nur bei Vorliegen besonderer, gefahrerhöhender Umstände. Als solcher liegt vor, wenn beim gewählten Registrierungsverfahren eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu keinem Zeitpunkt geprüft wird. Nach dem Sachstand sieht es danach bisher nicht aus. Die Umstände bei der Domain-Vergabe am 23.10.2009 ließen zwar spekulative und gegebenenfalls rechtswidrige Umstände möglich erscheinen, doch kommt es nach Ansicht des BGH auf das tatsächliche Vorliegen gefahrerhöhender Umstände an, die dem Admin-C eine Prüfpflicht auferlegen. Diese Umstände muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart in Erfahrung bringen.

Die Entscheidung des BGH verwundert nicht. Schon 2009 hatte Rechtsanwalt Dr. Bettinger im Gespräch mit heise.de die Rechtslage für ausländische Unternehmen, die im Zuge der Vergabe von .de-Kurzdomains erfolgreich waren, dargestellt. Der BGH bestätigt das nun, wobei zu Recht der Admin-C nicht haftet, soweit die in der Basler Haar-Kosmetik-Entscheidung gezogenen Grenzen eingehalten wurden. Wir sind gespannt, was das OLG Stuttgart in Erfahrung bringt und wie es entscheidet. Einstweilen hat der BGH die Stellung des Admin-C, der nur in Ausnahmefällen haftet, untermauert.

Das Urteil des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/685

Informationen zu dem Registrierungswirrwar in 2009 und die Einschätzungen von Rechtsanwalt Dr. Bettinger finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/686

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, openjur.de, eigene Recherche

DOMAINMONGREL.COM – PREISTOOL IM PRAXISTEST

Vergangene Woche trat ein neues Domain-Bewertungswerkzeug mit Namen domainmongrel.com auf den Plan und durfte bei Domain-Profis beweisen, was es kann. Nicht viel, wie sich herausstellt.

Den Wert einer Domain zu bestimmen, ist und bleibt schwierig. Eine Domain, die für den einen ein Vermögen wert ist, bedeutet dem anderen nichts. Domain-Bewertungsangebote sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. Zuletzt hatten wir das Bewertungstool von GoDaddy.com „bewertet“, das zu erreichen schon umständlich genug ist, aber darüber hinaus von Domain-Bloggern auch noch schlechte Noten erhielt. Nun tritt ein neuer Aspirant auf den Plan: domainmogrel.com. Anders als das Werkzeug von GoDaddy erreicht man den Domain-Mischling problemlos. Er liefert unter domainmogrel.com eine aufgeräumte Oberfläche, die sich auf ein kurzes, erläuterndes Versprechen („Free Instant Domain Name Appraisal Service. The Best Online Domain Valuation Tool.“) und das Eingabefeld beschränkt. Hinweise auf das Bewertungssystem und seine Kriterien sucht man vergebens. Es gibt also nur eines: Domain-Namen eingeben und Ergebnisse abfragen.

Die Ergebnisse sind ebenso präzise wie nicht nachvollziehbar. Centgenau berechnet das Werkzeug den Wert von Domains (domainmongrel.com selbst ist genau US$ 14,67 wert), solange sie eine generische Endung (.com, .net, .org) aufweisen, wobei die Werte von .com zu .net im Verhältnis 10 zu 1 stehen. Weicht man davon ab und fragt nach Länderendungen, so erhält man in der Regel den Wert US$ 9,-, außer bei vermarkteten Exoten wie .tv (obama.tv erzielt US$ 534,44), nicht aber .me (obama.me erzielt – US$ 9,-). Es deutet also alles darauf hin, dass das Werkzeug für den US-orientierten Domain-Markt bestimmt ist. Aber auch der führt zu keinen vernünftigen Ergebnissen, und die allgemeine Meinung unter Domainern lautet: netter Zeitvertreib.

Welche Kriterien die Bewertungsmaschine heranzieht, teilte der Betreiber Karthik Kottapalli in einer Pressemitteilung mit. Darunter finden sich das Alexa-Monatsranking, frühere Domain-Verkäufe und aktuelle Google-Treffer:
> http://www.prweb.com/releases/2013/1/prweb10341176.htm

Den domainmongrel.com findet man unter:
> http://domainmongrel.com

Das Bewertungswerkzeug von GoDaddy haben wir hier näher beschrieben:
> http://www.domain-recht.de/verweis/687

Tatsächlich gezahlte Preise für Domains finden Sie in unserem Domain-Spiegel unter:
> http://domain-spiegel.de

Quelle: thedomains.com, prweb.com, eigene Recherche

TORRENTS.COM – EIN STURZBACH FÜR EUR 84.700,-

Auch in der dritten Domain-Handelswoche in diesem Jahr standen die Zeichen nicht auf hohen Preisen. Mit torrents.com für EUR 84.700,- war die Latte nicht sehr hoch gelegt. Die Länderendungen brachten mit einem exotischen Domain-Duo, compare.to für EUR 17.650,- und jobb.nu für EUR 10.000,-, die renommierteren Länderendungen in die Bredouille.

Die Länderendungen führten in der vergangenen Woche selten gehandelte Endungen an. An erster Stelle positionierte sich compare.to von der Südseeinsel Tonga zu EUR 17.650,-, gefolgt von einer Domain von der Nachbarinsel Niue: jobb.nu zum Preis von EUR 10.000,-. Die deutsche Endung lieferte sieben erwähnenswerte Domains, startend mit autoportal.de für EUR 9.500,-. Die britische Endung .uk war mit vier Verkäufen beteiligt, die bei register.org.uk für US$ 9.500,- (ca. EUR 7.143,-) anheben.

compare.to – EUR 17.650,-
jobb.nu – EUR 10.000,-

autoportal.de – EUR 9.500,-
betrieblichekrankenversicherung.de – EUR 6.500,-
frankiermaschine.de – EUR 6.000,-
superfoods.de – EUR 3.400,-
kinderhelden.de – EUR 2.950,-
bauer-gruppe.de – EUR 2.500,-
hortensie.de – EUR 2.500,-

register.org.uk – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.143,-)
mtx.co.uk – US$ 8.050,- (ca. EUR 6.053,-)
greendot.co.uk – US$ 3.900,- (ca. EUR 2.932,-)
foodscience.co.uk – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.820,-)

sigarette.it – EUR 6.000,-
lessons.tv – US$ 6.250,- (ca. EUR 4.699,-)
tme.fr – EUR 3.500,-
register.cc – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.195,-)
black.com.br – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.007,-)
angelini.com.ar – EUR 3.000,-
merchandise.ch – EUR 2.500,-

Die neueren generischen Endungen waren von .info vertreten mit:

uit.info – EUR 2.350,-
hypno-therapy.info – EUR 1.800,-

Die älteren generischen Endungen lieferten mit fxx.net für US$ 19.000,- (ca. EUR 14.286,-) einen durchaus akzeptablen Wert, gefolgt von eir.org für US$ 9.888,- (ca. EUR 7.435,-). Im übrigen waren die Preise gewohnt mittelprächtig.

fxx.net – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.286,-)
eir.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.435,-)
nordicmafia.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.015,-)
sofortrente.net – EUR 4.000,-
bvl.org – US$ 5.288,- (ca. EUR 3.976,-)
ivanhoe.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
baumarkt.net – EUR 3.300,-
roslyn.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.008,-)
tuttifrutti.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.472,-)
cffc.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.247,-)
hkp.net – EUR 2.200,-
concretepolishing.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.021,-)
winewarehouse.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.946,-)
curso.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
ittakestwo.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
microlex.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.805,-)
laserspine.net – US$ 2.299,- (ca. EUR 1.729,-)
ccts.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.645,-)

Die teuerste Domain war torrents.com zum Preis von EUR 84.700,-. An zweiter Position zeigte fxx.com bei einem Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 45.113,-), dass das Preisgefälle zu .net nicht mehr so hoch zu sein scheint wie ehedem. Früher sprach man von Preisverhältnissen von 10 zu 1, die auch bei domainmongrel.com zum Ausdruck kommen, hier aber lag es bei 3 zu 1, wie der Preis von US$ 19.000,- des .net-Pendants nahelegt.

torrents.com – EUR 84.700,-
fxx.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 45.113,-)
eatstreet.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 33.083,-)
roadone.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.797,-)
everclear.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
upentertainment.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.158,-)
openfeed.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
trueage.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.774,-)
thyroidtreatment.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.023,-)
rollbar.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.271,-)
chopit.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
c-stone.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
demagogue.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
homeschoolingcurriculum.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
lovebutton.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
pctips.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
surroundsoundsystem.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WEBFEST-GLOBAL – MIT KIM KARDASHIAN AM KAMIN

Was haben Kim Kardashian und Domainer gemeinsam? Beide sind Entrepreneure, die sich anlässlich Webfest-Global (ehemals DOMAINfest-Global) Anfang Februar 2012 zu einem Kamin-Gespräch in Santa Monica (Kalifornien) einfinden.

Kim Kardashian ist nur eines der Glanzlichter, das anlässlich des in wenigen Tagen vom 05. bis 07. Februar 2013 stattfindenden Webfest-Global aufleuchtet. Ein Besuch beim ausgemusterten Space Shuttle Endeavour, verbunden mit einem Gespräch mit Ex-Astronaut Garrett Reisman, und im The Magic Castle, dem Schauplatz der besten Magier auf der Welt, sind ebenfalls geplant. Daneben werden aber auch handfeste Domain-Themen verhandelt, zum Beispiel Fragen, wie man den Gewinner und die Verlierer im Rennen um die neuen Endungen voraussieht, ob es Verdienstmöglichkeiten jenseits des Domain-Parkings gibt und wie man einen ordentlichen Domain-Preis aushandelt. Nicht fehlen darf die Live-Auktion, die am Mittwoch, den 06. Februar 2013 ab 16.00 Uhr von Moniker|SnapNames ausgerichtet wird.

Webfest Global richtet sich an Domainer, Werber, SEO- und SEM-Experten sowie Webentwickler. Die Konferenz findet vom 05. bis 07. Februar 2013 wie gewohnt im Fairmont Miramar Hotel & Bungalows, 101 Wilshire Boulevard, Santa Monica, CA 90401, USA, statt. Derzeit kosten Karten für die Teilnahme US$ 1.295,–. Die Preise steigen ab dem 02. Februar 2013 auf US$ 1.395,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://webfestglobal.com

Quelle: webfestglobal.com, domainpulse.com

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